S A T Z U N G - Sanitär Heizung Klima-Innung
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(2) Willenserklärungen, welche die Handwerksinnung vermögensrechtlich verpflichten, bedürfen der<br />
Schriftform, ausgenommen bei laufenden Geschäften der Verwaltung (§ 31 Abs. 3 Satz 3). Für die<br />
Zeichnungsberechtigung gilt Abs. 1 entsprechend.<br />
§ 31<br />
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Handwerksinnung, soweit sie nicht gesetzlich oder durch<br />
Bestimmungen der Satzung der <strong>Innung</strong>sversammlung vorbehalten oder anderen Organen<br />
übertragen sind.<br />
(2) Dem Vorstand obliegt der Abschluß des Anstellungsvertrages mit dem Geschäftsführer (§ 66),<br />
dessen Anstellung und Entlassung gem. § 20 Abs. 2 Nr. 11 von der <strong>Innung</strong>sversammlung zu<br />
genehmigen ist. Der Vertrag bedarf zusätzlich der Genehmigung durch die Handwerkskammer.<br />
(3) Die Erledigung der laufenden Geschäfte der Verwaltung obliegt dem Geschäftsführer. Insoweit<br />
vertritt er die Handwerksinnung allein. Laufende Geschäfte der Verwaltung sind alle<br />
Verwaltungsaufgaben, die nach Art und Ausmaß regelmäßig wiederkehren. Das Nähere bestimmt<br />
die Geschäftsordnung.<br />
(4) Der Geschäftsführer kann die <strong>Innung</strong>smitglieder im Rahmen des Aufgabenkreises der<br />
Handwerksinnung vor Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen vertreten; insoweit vertritt er die<br />
Handwerksinnung allein.<br />
(5) Der Vorstand bereitet die <strong>Innung</strong>sversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.<br />
(6) Die Mitglieder des Vorstandes haften der Handwerksinnung für pflichtmäßige Verwaltung.<br />
§ 32<br />
Der Vorstand kann die Verteilung der Geschäfte unter seinen Mitgliedern durch eigene Beschlüsse regeln.<br />
Ehrenvorstand<br />
§ 33<br />
Obermeister und Vorstandsmitglieder, die sich durch langjährige <strong>Innung</strong>sarbeit besondere Verdienste<br />
erworben haben, können durch Beschluß der <strong>Innung</strong>sversammlung zum Ehrenobermeister oder<br />
Ehrenvorstandsmitglied ernannt werden. Sie können auf Einladung an Vorstandssitzungen mit beratender<br />
Stimme teilnehmen.<br />
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