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Arbeits- und Berufsinformationen - European JobGuide

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Fachschule für Heilerziehungspflege <strong>und</strong> Heilerziehungspflegehilfe der Caritas<br />

Altenhohenau 10<br />

D-83556 Griesstätt<br />

Deutschland<br />

Tel.: +49 (0)8039 40 86 94<br />

Fax: +49 (0)8039 20 80<br />

E-mail: fachschulehep@caritasmuenchen.de<br />

WWW: Homepage<br />

Akademie Schönbrunn<br />

Gut Häusern 1<br />

D-85229 Markt Indersdorf<br />

Deutschland<br />

Tel.: +49 (0)8139/809-210<br />

Fax: +49 0()8139/809-201<br />

E-mail: schulen@akademie-schoenbrunn.de<br />

WWW: Homepage<br />

Schulische <strong>und</strong> sonstige Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Neben einem Hauptschulabschluss werden je nach Bildungseinrichtung zusätzlich ein ärztliches Attest,<br />

ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Praktikumsstelle verlangt.<br />

Voraussetzung für die Ausbildungsaufnahme für Personen aus dem Ausland<br />

(für EU- Bürger):<br />

Berufliche Ausbildung in Deutschland<br />

Im Bereich der dualen Ausbildung (die in einem Unternehmen <strong>und</strong> einer Berufsschule stattfindet) existieren<br />

für die Bürger aus der EU, der EWR <strong>und</strong> EFTA Mitgliedsstaaten keine Einschränkungen. Sie können sich<br />

direkt bei einem Unternehmen bewerben.<br />

Für die BürgerInnen aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien gelten bis 31.12.2013 andere Regelungen, da der<br />

Lehrvertrag einen <strong>Arbeits</strong>vertrag darstellt <strong>und</strong> somit eingeschränkt ist. Falls ein Arbeitgeber in Deutschland<br />

einen Lehrling aus den genannten Ländern einstellen möchte, muss dieser sich einer <strong>Arbeits</strong>marktprüfung<br />

bei der zuständigen <strong>Arbeits</strong>agentur unterziehen.<br />

Alle staatlichen <strong>und</strong> privaten Schulen (z.B. Fachschulen <strong>und</strong> Berufsfachschulen) können ohne weiteres von<br />

allen EU-27 <strong>und</strong> EFTA Bürgern besucht werden.<br />

Studium in Deutschland<br />

Personen aus den EU-27 <strong>und</strong> EWR Staaten haben die gleichen Rechte wie Einheimische in allen<br />

Angelegenheiten r<strong>und</strong> ums Studium <strong>und</strong> sie müssen insbesondere keine höheren Studiengebühren<br />

bezahlen.<br />

Wer den Abschluss eines ordentlichen Studiums anstrebt, muss sich um die Zulassung bei der gewählten<br />

Universität oder Hochschule, bei "Hochschulstart " oder auch bei "uni-assist " bewerben. Genaue<br />

Informationen <strong>und</strong> Entscheidungshilfen finden Sie hier .<br />

Hierfür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:<br />

- gültiges Reisedokument (Reisepass) oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen<br />

Lichtbildausweis<br />

- Antragsformular (zu erhalten auf der Homepage der jeweiligen Universität oder Hochschule oder vor Ort im<br />

Studierendenbüro)<br />

- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung, wie beispielsweise ein High School Diploma, Gaokao,<br />

Heilerziehungspflegehelfer,-in (Deutschland/Bayern) Seite 4/13

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