Software as a Service – Verträge richtig abschließen - IT-Cluster Wien
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Für den Fall der<br />
Nichtverfügbarkeit<br />
sollte eine konkrete<br />
Vorgangsweise vereinbart<br />
werden.<br />
vorausgesetzt natürlich, der Anbieter kann diese Leistungen überhaupt<br />
erbringen.<br />
Ein Kompromiss ist Peering Point 2. Der Anbieter ist dann für die<br />
Datenübertragung bis zum Kunden verantwortlich, er besorgt und<br />
betreut die Mietleitung oder auch d<strong>as</strong> Internet-<strong>Service</strong> bis zum<br />
Kunden. Die lokale Vernetzung ist dann Sache des Kunden.<br />
Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit des <strong>Software</strong>-<strong>Service</strong>s ist dann<br />
jedenfalls die Reihenschaltung der einzelnen Komponenten zu berücksichtigen,<br />
die sich aus der Grafik ergibt. Für Redundanzkonzepte<br />
wird auch die Parallelschaltung von Geräten verwendet. Für jede dieser<br />
Schaltungskonzepte kann man die resultierende Zuverlässigkeit<br />
und die Verfügbarkeit berechnen. Kompliziert wird diese Berechnung<br />
für gemischte Reihen- und Parallelschaltungen. Für die Ermittlung<br />
der Verfügbarkeit für alle drei Konzepte wird auf die Literatur zur<br />
„Zuverlässigkeitsanalyse“ verwiesen.<br />
3.4 Definierte Folgemaßnahmen<br />
Zur Vermeidung von Streitigkeiten ist es wichtig festzulegen, welche<br />
Maßnahmen vom <strong>Service</strong>-Anbieter und eventuell auch vom Kunden<br />
bei Nichtverfügbarkeit der <strong>Software</strong>-Dienstleistung zu setzen sind.<br />
Wesentlich ist dabei vor allem, eine konkrete Vorgangsweise zu vereinbaren<br />
(siehe auch > 1.2.4 ). Zum Beispiel:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Als Reaktion auf eine Störungsmeldung durch den Kunden<br />
wird auf dem Rechner des Kunden eine Messung durchgeführt<br />
(Ansprechstellen vereinbaren, mit denen die Behebung des<br />
Ausfalls erarbeitet wird).<br />
Eskalationsmanagement: Dafür wird festgelegt, welche hierarchischen<br />
Stellen auf der verantwortlichen Seite angesprochen<br />
werden, wenn die vorhergehende Stelle einen Ausfall nicht beheben<br />
konnte.<br />
Welche wechselseitigen Pflichten sind von den Vertragsparteien<br />
zu erfüllen, damit der vertraglich vereinbarte Zustand wieder erreicht<br />
werden kann?<br />
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