xx - Landkreis Aichach Friedberg
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weiligen Einsatzstelle ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro je Monat sowie<br />
in vielen Fällen kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung.<br />
Für Wehrübende haben sich keine Änderungen ergeben, diese können über das USG<br />
weiterhin eine Verdienstausfallentschädigung oder den Ersatz der Kosten für einen<br />
Vertreter erhalten. Die Zahl der Wehrübenden ist im Vergleich zum letzten Jahr konstant<br />
hoch geblieben.<br />
Wohngeld<br />
Wie vom Deutschen Bundestag angekündigt wurde zwar keine Kürzung des Wohngeldes<br />
für 2011 beschlossen, jedoch aber der pauschale Betrag für Heizkosten wieder<br />
gestrichen. Diese Komponente war aufgrund stark gestiegener Energiepreise zum Januar<br />
2009 eingeführt worden. Da die Heizkosten nach wie vor hoch sind, war der Wegfall<br />
dieser zusätzlichen Leistung ein gravierender Einschnitt für die Empfänger von<br />
Wohngeld.<br />
Eine Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches zur Verwaltungsvereinfachung bewirkte,<br />
dass für etliche Haushalte die Pflicht entfiel, neben einem Antrag auf Arbeitslosengeld<br />
II noch zusätzliche Anträge bei den Wohngeldbehörden zu stellen. Dadurch<br />
verringerte sich im Laufe dieses Jahres die Antragszahl merklich. Die Auswirkungen<br />
von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren lässt sich gut aus der nachstehenden<br />
Übersicht ablesen:<br />
durchschnittliche Wohngeldzahlfälle/Jahr<br />
2008 480<br />
2009 548<br />
2010 915<br />
2011 627<br />
Wohnungsamt<br />
Momentan stehen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> (ohne Stadt <strong>Friedberg</strong>) 319 mit öffentlichen<br />
Mitteln geförderte Wohnungen zur Verfügung. Die Zahl hat sich im Gegensatz<br />
zum Vorjahr um 31 Wohnungen verringert, da Wohnungen in <strong>Aichach</strong> und Pöttmes<br />
in einem so schlechten baulichen Zustand sind, dass diese nicht mehr vermietet<br />
werden können. Die Stadt <strong>Friedberg</strong> nimmt die Aufgaben im Wohnungswesen in eigener<br />
Zuständigkeit wahr.<br />
Um eine sogenannte Sozialwohnung beziehen zu können, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen<br />
nicht überschritten werden. Für einen 2-Personen-Haushalt sind das im<br />
Moment 22.000 Euro netto/Jahr. Die Zahl der Haushalte, die sich im Jahr 2011 als<br />
wohnungssuchend haben vormerken lassen, ist mit knapp 116 im Vergleich zum Vorjahr<br />
deutlich gesunken. An insgesamt 20 Haushalte (Vorjahr 44) konnte eine Wohnung<br />
vermittelt werden. Die Vermittlung gestaltet sich besonders schwierig, da die freien<br />
Wohnungen häufig unpassend sind in Lage, Größe oder Preis und auch nur sehr wenige<br />
Sozialwohnungen frei werden. Die Lage wird sich wohl im nächsten Jahr deutlich<br />
verschärfen, da die Wohnanlage in der Reichenberger Straße in <strong>Aichach</strong> voraussichtlich<br />
abgerissen werden soll, und dann noch weniger Sozialwohnungen zur Verfügung<br />
stehen. Auch müssen die Bewohner aus den abbruchreifen Gebäuden vorrangig untergebracht<br />
werden.<br />
Eigenwohnraumförderung in Bayern<br />
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm einkommensschwächere<br />
Haushalte, die Wohneigentum schaffen wollen. Diese können ein<br />
zinsgünstiges staatliches Baudarlehen erhalten – auf die Dauer von 15 Jahren mit nur<br />
0,5 % Zins. Daneben erhalten Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss von<br />
1.500 Euro je Kind. Die Fördermittel des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sind<br />
begrenzt, deshalb ist eine Auswahl nach der sozialen Dringlichkeit nötig. Gegebenenfalls<br />
werden Antragsteller mit geringerem Einkommen bevorzugt.<br />
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