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xx - Landkreis Aichach Friedberg

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weiligen Einsatzstelle ein Taschengeld in Höhe von maximal 330 Euro je Monat sowie<br />

in vielen Fällen kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung.<br />

Für Wehrübende haben sich keine Änderungen ergeben, diese können über das USG<br />

weiterhin eine Verdienstausfallentschädigung oder den Ersatz der Kosten für einen<br />

Vertreter erhalten. Die Zahl der Wehrübenden ist im Vergleich zum letzten Jahr konstant<br />

hoch geblieben.<br />

Wohngeld<br />

Wie vom Deutschen Bundestag angekündigt wurde zwar keine Kürzung des Wohngeldes<br />

für 2011 beschlossen, jedoch aber der pauschale Betrag für Heizkosten wieder<br />

gestrichen. Diese Komponente war aufgrund stark gestiegener Energiepreise zum Januar<br />

2009 eingeführt worden. Da die Heizkosten nach wie vor hoch sind, war der Wegfall<br />

dieser zusätzlichen Leistung ein gravierender Einschnitt für die Empfänger von<br />

Wohngeld.<br />

Eine Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches zur Verwaltungsvereinfachung bewirkte,<br />

dass für etliche Haushalte die Pflicht entfiel, neben einem Antrag auf Arbeitslosengeld<br />

II noch zusätzliche Anträge bei den Wohngeldbehörden zu stellen. Dadurch<br />

verringerte sich im Laufe dieses Jahres die Antragszahl merklich. Die Auswirkungen<br />

von Gesetzesänderungen in den letzten Jahren lässt sich gut aus der nachstehenden<br />

Übersicht ablesen:<br />

durchschnittliche Wohngeldzahlfälle/Jahr<br />

2008 480<br />

2009 548<br />

2010 915<br />

2011 627<br />

Wohnungsamt<br />

Momentan stehen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> (ohne Stadt <strong>Friedberg</strong>) 319 mit öffentlichen<br />

Mitteln geförderte Wohnungen zur Verfügung. Die Zahl hat sich im Gegensatz<br />

zum Vorjahr um 31 Wohnungen verringert, da Wohnungen in <strong>Aichach</strong> und Pöttmes<br />

in einem so schlechten baulichen Zustand sind, dass diese nicht mehr vermietet<br />

werden können. Die Stadt <strong>Friedberg</strong> nimmt die Aufgaben im Wohnungswesen in eigener<br />

Zuständigkeit wahr.<br />

Um eine sogenannte Sozialwohnung beziehen zu können, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen<br />

nicht überschritten werden. Für einen 2-Personen-Haushalt sind das im<br />

Moment 22.000 Euro netto/Jahr. Die Zahl der Haushalte, die sich im Jahr 2011 als<br />

wohnungssuchend haben vormerken lassen, ist mit knapp 116 im Vergleich zum Vorjahr<br />

deutlich gesunken. An insgesamt 20 Haushalte (Vorjahr 44) konnte eine Wohnung<br />

vermittelt werden. Die Vermittlung gestaltet sich besonders schwierig, da die freien<br />

Wohnungen häufig unpassend sind in Lage, Größe oder Preis und auch nur sehr wenige<br />

Sozialwohnungen frei werden. Die Lage wird sich wohl im nächsten Jahr deutlich<br />

verschärfen, da die Wohnanlage in der Reichenberger Straße in <strong>Aichach</strong> voraussichtlich<br />

abgerissen werden soll, und dann noch weniger Sozialwohnungen zur Verfügung<br />

stehen. Auch müssen die Bewohner aus den abbruchreifen Gebäuden vorrangig untergebracht<br />

werden.<br />

Eigenwohnraumförderung in Bayern<br />

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm einkommensschwächere<br />

Haushalte, die Wohneigentum schaffen wollen. Diese können ein<br />

zinsgünstiges staatliches Baudarlehen erhalten – auf die Dauer von 15 Jahren mit nur<br />

0,5 % Zins. Daneben erhalten Haushalte mit Kindern einen einmaligen Zuschuss von<br />

1.500 Euro je Kind. Die Fördermittel des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sind<br />

begrenzt, deshalb ist eine Auswahl nach der sozialen Dringlichkeit nötig. Gegebenenfalls<br />

werden Antragsteller mit geringerem Einkommen bevorzugt.<br />

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