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xx - Landkreis Aichach Friedberg

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nes Fischwirtes seuchenrechtlich risikobewertet und genehmigt. Mittlerweile wurde für<br />

sechs Betriebe die Genehmigung ausgestellt, so dass diese Betriebe auch weiterhin<br />

wettbewerbsfähig arbeiten können. Daneben wurden alle Fischereivereine angeschrieben<br />

mit der Bitte, zu überprüfen, ob sie in unserem <strong>Landkreis</strong> registrierungs- oder genehmigungspflichtige<br />

Tätigkeiten nach der Fischseuchenverordnung ausüben.<br />

Bei allen Haustieren, Nutztieren und Wildtieren wurden im Jahre 2011 Ausbrüche von<br />

zehn anzeigepflichtigen Tierseuchen und zehn meldepflichtigen Tierkrankheiten registriert.<br />

Lebensmittelrecht<br />

Im EU-Recht sind wöchentliche mikrobiologische Kontrollen bei der Schlachtung sowie<br />

bei der Herstellung von Hackfleisch und Fleischzubereitungen vorgeschrieben. Für<br />

kleine, handwerklich strukturierte Metzgereien sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, da<br />

diese engmaschigen Kontrollen eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstellen. Allen<br />

Metzgereien im <strong>Landkreis</strong> wurde deshalb entsprechendes Informationsmaterial und<br />

ein Antrag auf Reduzierung der Probenahmehäufigkeit zugeschickt. Außerdem fanden<br />

mündliche und bei Bedarf auch weitergehende schriftliche Beratungen der Metzgereien<br />

statt.<br />

Aufgrund von Hinweisen des Milchprüfrings über hygienische Mängel bei der Milcherzeugung<br />

sowie anlassbezogen bei Betriebsbesuchen wurden Milchkammern überprüft<br />

und die Milcherzeuger entsprechend beraten. Außerdem konnte einem Fall von Umgehung<br />

des Milchkontingents und damit nicht gewährleisteter Rückverfolg-barkeit von<br />

Lebensmitteln nachgegangen werden. Nach Feststellung von Hemmstoffen in Milch<br />

oder in Fleisch bei routinemäßigen Kontrollen in der Molkerei bzw. im Schlachthof wurden<br />

durch das Veterinäramt jeweils die mögliche Eintragsquelle eruiert und entsprechende<br />

weitere Maßnahmen getroffen.<br />

Bei Routinekontrollen in Betrieben mit Lebensmittel liefernden Tieren werden daneben<br />

auch ohne entsprechenden Verdacht die Aufzeichnungen der Arzneimittelanwendungen<br />

kontrolliert und im Bedarfsfall die Landwirte beraten, damit die Aufzeichnungen<br />

übersichtlich und nachvollziehbar vorgenommen werden.<br />

In einem neuen Hühnchenmaststall mit rund 40.000 Mastplätzen war das Veterinäramt<br />

im ersten Mastdurchgang bei der amtlichen Lebenduntersuchung der Hühnchen zur<br />

Schlachtung beratend und kontrollierend tätig.<br />

Dem Nationalen Rückstandskontrollplan entsprechend wurden 20 Proben aus Erzeugerbetrieben<br />

entnommen und zur Untersuchung ins Labor gesandt. Dabei handelt es<br />

sich um Tränkwasserproben aus Geflügelmastbetrieben, Milchproben aus rinderhaltenden<br />

Betrieben, Urinproben aus Rindermastbetrieben sowie Organe von Kaninchen-<br />

und Farmwildschlachtungen, welche auf Rückstände von Arzneimitteln untersucht<br />

werden. Bisher waren keine Beanstandungen zu verzeichnen.<br />

„Cross Compliance“-Kontrollen<br />

Im Rahmen der sogenannten „Cross Compliance“-Kontrollen wird in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Tierkennzeichnung,<br />

Tierschutz, Tiergesundheit sowie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit überprüft.<br />

Von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hängt die Zahlung der Betriebsprämien<br />

an die Landwirte ab. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> wurden insgesamt 28<br />

landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert. Bei zwölf Betrieben kam es zu Beanstandungen,<br />

hauptsächlich im Bereich der Rinderkennzeichnung und des Bestandsregisters.<br />

Diese Beanstandungen führen, je nach Schwere des Verstoßes, zu einer Kürzung der<br />

Betriebsprämie durch die Landwirtschaftsverwaltung von 1 % bis 5 %. In einem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb ist aufgrund der Schwere der festgestellten Verstöße mit einer<br />

Kürzung der Betriebsprämie von bis zu 20 % zu rechnen.<br />

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