xx - Landkreis Aichach Friedberg
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nes Fischwirtes seuchenrechtlich risikobewertet und genehmigt. Mittlerweile wurde für<br />
sechs Betriebe die Genehmigung ausgestellt, so dass diese Betriebe auch weiterhin<br />
wettbewerbsfähig arbeiten können. Daneben wurden alle Fischereivereine angeschrieben<br />
mit der Bitte, zu überprüfen, ob sie in unserem <strong>Landkreis</strong> registrierungs- oder genehmigungspflichtige<br />
Tätigkeiten nach der Fischseuchenverordnung ausüben.<br />
Bei allen Haustieren, Nutztieren und Wildtieren wurden im Jahre 2011 Ausbrüche von<br />
zehn anzeigepflichtigen Tierseuchen und zehn meldepflichtigen Tierkrankheiten registriert.<br />
Lebensmittelrecht<br />
Im EU-Recht sind wöchentliche mikrobiologische Kontrollen bei der Schlachtung sowie<br />
bei der Herstellung von Hackfleisch und Fleischzubereitungen vorgeschrieben. Für<br />
kleine, handwerklich strukturierte Metzgereien sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, da<br />
diese engmaschigen Kontrollen eine unverhältnismäßig hohe Belastung darstellen. Allen<br />
Metzgereien im <strong>Landkreis</strong> wurde deshalb entsprechendes Informationsmaterial und<br />
ein Antrag auf Reduzierung der Probenahmehäufigkeit zugeschickt. Außerdem fanden<br />
mündliche und bei Bedarf auch weitergehende schriftliche Beratungen der Metzgereien<br />
statt.<br />
Aufgrund von Hinweisen des Milchprüfrings über hygienische Mängel bei der Milcherzeugung<br />
sowie anlassbezogen bei Betriebsbesuchen wurden Milchkammern überprüft<br />
und die Milcherzeuger entsprechend beraten. Außerdem konnte einem Fall von Umgehung<br />
des Milchkontingents und damit nicht gewährleisteter Rückverfolg-barkeit von<br />
Lebensmitteln nachgegangen werden. Nach Feststellung von Hemmstoffen in Milch<br />
oder in Fleisch bei routinemäßigen Kontrollen in der Molkerei bzw. im Schlachthof wurden<br />
durch das Veterinäramt jeweils die mögliche Eintragsquelle eruiert und entsprechende<br />
weitere Maßnahmen getroffen.<br />
Bei Routinekontrollen in Betrieben mit Lebensmittel liefernden Tieren werden daneben<br />
auch ohne entsprechenden Verdacht die Aufzeichnungen der Arzneimittelanwendungen<br />
kontrolliert und im Bedarfsfall die Landwirte beraten, damit die Aufzeichnungen<br />
übersichtlich und nachvollziehbar vorgenommen werden.<br />
In einem neuen Hühnchenmaststall mit rund 40.000 Mastplätzen war das Veterinäramt<br />
im ersten Mastdurchgang bei der amtlichen Lebenduntersuchung der Hühnchen zur<br />
Schlachtung beratend und kontrollierend tätig.<br />
Dem Nationalen Rückstandskontrollplan entsprechend wurden 20 Proben aus Erzeugerbetrieben<br />
entnommen und zur Untersuchung ins Labor gesandt. Dabei handelt es<br />
sich um Tränkwasserproben aus Geflügelmastbetrieben, Milchproben aus rinderhaltenden<br />
Betrieben, Urinproben aus Rindermastbetrieben sowie Organe von Kaninchen-<br />
und Farmwildschlachtungen, welche auf Rückstände von Arzneimitteln untersucht<br />
werden. Bisher waren keine Beanstandungen zu verzeichnen.<br />
„Cross Compliance“-Kontrollen<br />
Im Rahmen der sogenannten „Cross Compliance“-Kontrollen wird in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Tierkennzeichnung,<br />
Tierschutz, Tiergesundheit sowie Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit überprüft.<br />
Von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hängt die Zahlung der Betriebsprämien<br />
an die Landwirte ab. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> wurden insgesamt 28<br />
landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert. Bei zwölf Betrieben kam es zu Beanstandungen,<br />
hauptsächlich im Bereich der Rinderkennzeichnung und des Bestandsregisters.<br />
Diese Beanstandungen führen, je nach Schwere des Verstoßes, zu einer Kürzung der<br />
Betriebsprämie durch die Landwirtschaftsverwaltung von 1 % bis 5 %. In einem landwirtschaftlichen<br />
Betrieb ist aufgrund der Schwere der festgestellten Verstöße mit einer<br />
Kürzung der Betriebsprämie von bis zu 20 % zu rechnen.<br />
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