25.02.2013 Aufrufe

AMTS BLATT - im Kreis Weimarer Land

AMTS BLATT - im Kreis Weimarer Land

AMTS BLATT - im Kreis Weimarer Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 6 17. Mai 2008 – Nummer 03/08<br />

Fortsetzung von Seite 5<br />

4. Gebühren für Verbrauchsmaterialien<br />

Gebühren für Verbrauchsmaterialien fallen je nach Art des Projektes an.<br />

Posten Einzelpreis<br />

Papier A4, weiß, 10 Blatt 0,20 €<br />

Papier A3, weiß, 1 Blatt 0,05 €<br />

Ausdruck A4, Farbdrucker, Papier 0,80 €<br />

Laminieren 0,15 €<br />

Ausdruck A3, Farbdrucker, Papier 1,50 €<br />

Ausdruck A4, Laserdrucker, Papier, 0,10 €<br />

Kopie A4, 1 Blatt, weiß 0,05 €<br />

Kopie A4, 1 Folie 0,50 €<br />

Nutzung Videoschnittplatz je Tag 20,00 €<br />

Internetzugang je angefangene 1/2 h 2,60 €<br />

Videokassette 3,50 €<br />

CD-ROM 1,50 €<br />

DVD 3,00 €<br />

Brennen einer CD 0,20 €<br />

Haushaltssatzung<br />

des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen <strong>Land</strong>kreises We<strong>im</strong>arer <strong>Land</strong> für das Haushaltsjahr 2008<br />

Aufgrund der §§ 19 und 55 der Thüringer Kommunalordnung<br />

sowie § 36 Abs. 1 Satz 1<br />

ThürKGG erlässt der Zweckverband Wirtschaftsförderung<br />

folgende Haushaltssatzung<br />

mit Umlagefestsetzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für<br />

das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt <strong>im</strong><br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen<br />

und Ausgaben mit 34.045,00 €<br />

und <strong>im</strong><br />

Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen<br />

und Ausgaben mit 26.671,00 €<br />

ab.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Die Umlage für die Mitglieder wird für das Jahr<br />

2008 mit 1,12 Euro/Einwohner für die Gemeinden<br />

und 511,29 Euro für Unternehmen und<br />

Einrichtungen festgelegt. Die Beitragszahlung<br />

erfolgt <strong>im</strong> I. Quartal des Haushaltsjahres.<br />

§ 4<br />

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in<br />

Höhe von 5.000,00 Euro beansprucht.<br />

§ 5<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<br />

2008 in Kraft.<br />

Berlstedt, den 07.03.2008<br />

Riske<br />

Verbandsvorsitzende<br />

Änderungen zum Waffengesetz (WaffG) ab 01.04.2008<br />

Der Bundestag hat am 22. Februar 2008 zahlreiche<br />

Änderungen des Waffengesetzes<br />

beschlossen, die ab dem 1. April 2008 gelten,<br />

teils aber auch erst in zwei Jahren in Kraft treten.<br />

Außerdem gelten für einige Regelungen<br />

Übergangsfristen bis 30. September 2008.<br />

Hier die wichtigsten Regelungen <strong>im</strong> Überblick<br />

(bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an die<br />

Waffenbehörde des <strong>Land</strong>ratsamtes We<strong>im</strong>arer<br />

<strong>Land</strong>, Tel. 03644/540759<br />

Mail: Ordnungsamt@LRAAP.Thueringen.de).<br />

Sportschützen<br />

Die Gesetzesänderung bestätigt die bisherige<br />

Rechtspraxis, wonach das so genannte<br />

Erwerbsstreckungsgebot (Erwerb von in der<br />

Regel max<strong>im</strong>al zwei Waffen innerhalb von<br />

sechs Monaten) auch für Inhaber einer gelben<br />

Waffenbesitzkarte gilt und Sportschützen auch<br />

so genannte verbandsfremde Waffen erwerben<br />

können.<br />

Sportschützennachwuchs<br />

Die Altersgrenze, ab der Kinder und Jugendliche<br />

unter Aufsicht in Schützenvereinen<br />

schießen können, bleibt wie bisher bei 12 Jahren.<br />

Neu ist aber, dass nicht mehr nur in der<br />

Kinder- und Jugendarbeit tätige Mitglieder des<br />

Schützenvereins die Aufsicht stellen können,<br />

sondern auch die Sorgeberechtigten. Neu ist<br />

auch, dass die Waffenbehörden allgemeine<br />

Ausnahmen von der Altersgrenze für Veranstaltungen<br />

erteilen können.<br />

Dies soll es Schützenvereinen ermöglichen,<br />

etwa an einem „Tag der offenen Tür“ oder an<br />

einem „Schnuppertag“ Nachwuchsarbeit<br />

zu leisten und nach Talenten suchen zu können.<br />

Markierung und Registrierung von Waffen<br />

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen<br />

sind künftig gesondert mit einer Seriennummer<br />

zu kennzeichnen und in Waffenbüchern<br />

zu erfassen, wenn sie einzeln gehan-<br />

Beschluss- und Genehmigungsvermerk<br />

Die Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes<br />

Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen<br />

<strong>Land</strong>kreises We<strong>im</strong>arer <strong>Land</strong> wurde in<br />

der 32. Sitzung der Verbandsversammlung am<br />

13.2.2008 unter der Beschluss Nr. 4/32/2008<br />

beschlossen.<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

Mit Schreiben vom 5.3.2008 der Kommunalaufsicht<br />

des <strong>Land</strong>ratsamtes We<strong>im</strong>arer <strong>Land</strong><br />

erfolgte die Bestätigung der Haushaltssatzung.<br />

Auslegungshinweis<br />

Die Haushaltsunterlagen 2008 liegen ab<br />

19. Mai für die Dauer von zwei Wochen in der<br />

VGem Berlstedt in 99439 Berlstedt, Hauptstraße<br />

23 aus.<br />

delt werden. Komplettwaffen brauchen nur auf<br />

dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück<br />

(Kurzwaffen) markiert werden.<br />

Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte<br />

Teile von Waffen Anwendung. Teile<br />

von Waffen, die bereits <strong>im</strong> Besitz sind, müssen<br />

entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht<br />

der Bundesregierung nicht <strong>im</strong> Nachhinein<br />

erfasst werden.<br />

Erbwaffen<br />

Bisher brauchten Erben grundsätzlich kein<br />

eigenes Bedürfnis zum Besitz ererbter Waffen.<br />

Dieses so genannte Erbenprivileg war bis 31.<br />

März 2008 befristet. An seine Stelle tritt nun<br />

folgende Regelung:<br />

Erben brauchen auch künftig kein eigenes<br />

Bedürfnis nachweisen, wenn sie die Waffe von<br />

einem dazu autorisierten Waffenhersteller<br />

Fortsetzung auf Seite 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!