AMTS BLATT - im Kreis Weimarer Land
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Seite 6 17. Mai 2008 – Nummer 03/08<br />
Fortsetzung von Seite 5<br />
4. Gebühren für Verbrauchsmaterialien<br />
Gebühren für Verbrauchsmaterialien fallen je nach Art des Projektes an.<br />
Posten Einzelpreis<br />
Papier A4, weiß, 10 Blatt 0,20 €<br />
Papier A3, weiß, 1 Blatt 0,05 €<br />
Ausdruck A4, Farbdrucker, Papier 0,80 €<br />
Laminieren 0,15 €<br />
Ausdruck A3, Farbdrucker, Papier 1,50 €<br />
Ausdruck A4, Laserdrucker, Papier, 0,10 €<br />
Kopie A4, 1 Blatt, weiß 0,05 €<br />
Kopie A4, 1 Folie 0,50 €<br />
Nutzung Videoschnittplatz je Tag 20,00 €<br />
Internetzugang je angefangene 1/2 h 2,60 €<br />
Videokassette 3,50 €<br />
CD-ROM 1,50 €<br />
DVD 3,00 €<br />
Brennen einer CD 0,20 €<br />
Haushaltssatzung<br />
des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen <strong>Land</strong>kreises We<strong>im</strong>arer <strong>Land</strong> für das Haushaltsjahr 2008<br />
Aufgrund der §§ 19 und 55 der Thüringer Kommunalordnung<br />
sowie § 36 Abs. 1 Satz 1<br />
ThürKGG erlässt der Zweckverband Wirtschaftsförderung<br />
folgende Haushaltssatzung<br />
mit Umlagefestsetzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für<br />
das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt <strong>im</strong><br />
Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen<br />
und Ausgaben mit 34.045,00 €<br />
und <strong>im</strong><br />
Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen<br />
und Ausgaben mit 26.671,00 €<br />
ab.<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Die Umlage für die Mitglieder wird für das Jahr<br />
2008 mit 1,12 Euro/Einwohner für die Gemeinden<br />
und 511,29 Euro für Unternehmen und<br />
Einrichtungen festgelegt. Die Beitragszahlung<br />
erfolgt <strong>im</strong> I. Quartal des Haushaltsjahres.<br />
§ 4<br />
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in<br />
Höhe von 5.000,00 Euro beansprucht.<br />
§ 5<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<br />
2008 in Kraft.<br />
Berlstedt, den 07.03.2008<br />
Riske<br />
Verbandsvorsitzende<br />
Änderungen zum Waffengesetz (WaffG) ab 01.04.2008<br />
Der Bundestag hat am 22. Februar 2008 zahlreiche<br />
Änderungen des Waffengesetzes<br />
beschlossen, die ab dem 1. April 2008 gelten,<br />
teils aber auch erst in zwei Jahren in Kraft treten.<br />
Außerdem gelten für einige Regelungen<br />
Übergangsfristen bis 30. September 2008.<br />
Hier die wichtigsten Regelungen <strong>im</strong> Überblick<br />
(bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an die<br />
Waffenbehörde des <strong>Land</strong>ratsamtes We<strong>im</strong>arer<br />
<strong>Land</strong>, Tel. 03644/540759<br />
Mail: Ordnungsamt@LRAAP.Thueringen.de).<br />
Sportschützen<br />
Die Gesetzesänderung bestätigt die bisherige<br />
Rechtspraxis, wonach das so genannte<br />
Erwerbsstreckungsgebot (Erwerb von in der<br />
Regel max<strong>im</strong>al zwei Waffen innerhalb von<br />
sechs Monaten) auch für Inhaber einer gelben<br />
Waffenbesitzkarte gilt und Sportschützen auch<br />
so genannte verbandsfremde Waffen erwerben<br />
können.<br />
Sportschützennachwuchs<br />
Die Altersgrenze, ab der Kinder und Jugendliche<br />
unter Aufsicht in Schützenvereinen<br />
schießen können, bleibt wie bisher bei 12 Jahren.<br />
Neu ist aber, dass nicht mehr nur in der<br />
Kinder- und Jugendarbeit tätige Mitglieder des<br />
Schützenvereins die Aufsicht stellen können,<br />
sondern auch die Sorgeberechtigten. Neu ist<br />
auch, dass die Waffenbehörden allgemeine<br />
Ausnahmen von der Altersgrenze für Veranstaltungen<br />
erteilen können.<br />
Dies soll es Schützenvereinen ermöglichen,<br />
etwa an einem „Tag der offenen Tür“ oder an<br />
einem „Schnuppertag“ Nachwuchsarbeit<br />
zu leisten und nach Talenten suchen zu können.<br />
Markierung und Registrierung von Waffen<br />
Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen<br />
sind künftig gesondert mit einer Seriennummer<br />
zu kennzeichnen und in Waffenbüchern<br />
zu erfassen, wenn sie einzeln gehan-<br />
Beschluss- und Genehmigungsvermerk<br />
Die Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes<br />
Wirtschaftsförderung der Region des nördlichen<br />
<strong>Land</strong>kreises We<strong>im</strong>arer <strong>Land</strong> wurde in<br />
der 32. Sitzung der Verbandsversammlung am<br />
13.2.2008 unter der Beschluss Nr. 4/32/2008<br />
beschlossen.<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />
Teile.<br />
Mit Schreiben vom 5.3.2008 der Kommunalaufsicht<br />
des <strong>Land</strong>ratsamtes We<strong>im</strong>arer <strong>Land</strong><br />
erfolgte die Bestätigung der Haushaltssatzung.<br />
Auslegungshinweis<br />
Die Haushaltsunterlagen 2008 liegen ab<br />
19. Mai für die Dauer von zwei Wochen in der<br />
VGem Berlstedt in 99439 Berlstedt, Hauptstraße<br />
23 aus.<br />
delt werden. Komplettwaffen brauchen nur auf<br />
dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück<br />
(Kurzwaffen) markiert werden.<br />
Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte<br />
Teile von Waffen Anwendung. Teile<br />
von Waffen, die bereits <strong>im</strong> Besitz sind, müssen<br />
entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht<br />
der Bundesregierung nicht <strong>im</strong> Nachhinein<br />
erfasst werden.<br />
Erbwaffen<br />
Bisher brauchten Erben grundsätzlich kein<br />
eigenes Bedürfnis zum Besitz ererbter Waffen.<br />
Dieses so genannte Erbenprivileg war bis 31.<br />
März 2008 befristet. An seine Stelle tritt nun<br />
folgende Regelung:<br />
Erben brauchen auch künftig kein eigenes<br />
Bedürfnis nachweisen, wenn sie die Waffe von<br />
einem dazu autorisierten Waffenhersteller<br />
Fortsetzung auf Seite 7