Ronneburger Anzeiger 08/2012 - der Stadt Ronneburg / Thüringen
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<strong>Ronneburg</strong> - 5- Nr. 8/<strong>2012</strong><br />
Wahlbekanntmachung<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong><br />
1.<br />
Am 22. April <strong>2012</strong> finden die Bürgermeister- und Landratswahl<br />
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />
ermittelt.<br />
2.<br />
Die Gemeinde bildet vier Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden<br />
sich<br />
Stimmbezirk 1: Begegnungsstätte <strong>der</strong> Volkssolidarität,<br />
Begegnungsstätte, Markt 41, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />
Stimmbezirk 2: Schützenhaus <strong>Ronneburg</strong>,<br />
Großer Saal, Brunnenstraße 1, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />
Stimmbezirk 3: Staatliche Regelschule <strong>Ronneburg</strong>,<br />
Speisesaal(Schulhof), Martin-Luther-Straße 11, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />
Stimmbezirk 4: Staatliche Grundschule,<br />
Aula, Goethestraße 28, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />
übermittelt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum<br />
angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurde ein Briefwahlvorstand<br />
gebildet. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden<br />
sich in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ronneburg</strong>, Markt 1/2, 07580<br />
<strong>Ronneburg</strong>. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 22.<br />
April <strong>2012</strong> um 17:30 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses<br />
im Raum-Nr. 9 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ronneburg</strong> zusammen.<br />
3.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger an<strong>der</strong>er Mitgliedsstaaten<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - o<strong>der</strong><br />
Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />
nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />
ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />
Jede Wählerin und je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme. Die Wähler<br />
vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen<br />
Stimmzettel einen <strong>der</strong> aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.<br />
4.<br />
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />
dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />
dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />
Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
5.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den<br />
Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen<br />
des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
6.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />
an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />
dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />
dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 22. April <strong>2012</strong> bis<br />
18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei <strong>der</strong> auf dem<br />
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):<br />
8.<br />
Die Ermittlung <strong>der</strong> Wahlergebnisse wird am Montag, dem 23.<br />
April <strong>2012</strong> und ggf. am Dienstag, dem 24. April <strong>2012</strong> jeweils um<br />
09:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
<strong>Ronneburg</strong>, 12.03.<strong>2012</strong><br />
Plarre<br />
Wahlleiter<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Verbandsausschusssitzung<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />
„Mittleres Elstertal“ vom 26. März <strong>2012</strong><br />
009/12<br />
Der Verbandsausschuss beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen<br />
Ausgabe im Vermögensplan <strong>2012</strong> für die Investitionsmaßnahme<br />
„Kläranlage Söllmnitz, Hochwasserschutz“,<br />
PSP-Element 155.9.4.1188 in Höhe von 55,0 TEUR brutto zu<br />
Lasten <strong>der</strong> Investitionsmaßnahme „Abwasserortsnetz und Überleitung<br />
Kauern“, PSP-Element 155.7.4.1030.<br />
010/12<br />
Der Verbandsausschuss beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen<br />
Ausgabe im Vermögensplan <strong>2012</strong> für die Investitionsmaßnahme<br />
Trinkwasserleitung Brunnenstraße in Wünschendorf<br />
in Höhe von 120,0 TEUR netto zu Lasten <strong>der</strong><br />
Investitionsmaßnahme Trinkwasserortsnetz Kauern, PSP-Element:<br />
155.7.3.1043<br />
011/12<br />
Der Verbandsausschuss beschließt:<br />
1. Die ZeuTie Tiefbau GmbH, Kleinwolschendorfer Straße 32,<br />
07937 Zeulenroda - Triebes erhält für die Durchführung <strong>der</strong><br />
Investitionsmaßnahme, Erweiterung <strong>der</strong> Abwasserbehandlung<br />
Mühlsdorf den Vergabezuschlag.<br />
2. Die Vergabesumme für die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßname,<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Abwasserbehandlung Mühlsdorf<br />
in Höhe von 851.866,29 EUR brutto.<br />
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“,<br />
De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />
aus.<br />
Nachrichten aus dem Rathaus<br />
Frühjahrsputz <strong>2012</strong> in <strong>Ronneburg</strong><br />
Trotz schlechtem Frühlingswetter sind am Sonnabend den<br />
31.03.<strong>2012</strong> wie<strong>der</strong> viele <strong><strong>Ronneburg</strong>er</strong> dem Aufruf zum gemeinsamen<br />
Frühjahrsputz gefolgt.<br />
Überall in unserer <strong>Stadt</strong> haben Bürger und Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />
kräftig zugepackt und für das Allgemeinwohl viel geschafft. So<br />
z.B. die Sportsfreunde des FSV und des Kegel-Vereins, welche<br />
im und am Sportzentrum tätig waren. Auch die Mitglie<strong>der</strong> einiger<br />
Gartenvereine sorgten für Ordnung rund um ihre Anlagen. Trotz<br />
Wahlvorbereitungen folgten auch die Ortgruppen <strong>der</strong> Linken<br />
und <strong>der</strong> CDU dem Aufruf zum Frühjahrsputz. In den Freianlagen<br />
<strong>der</strong> <strong><strong>Ronneburg</strong>er</strong> Wohnungsgesellschaft war man auch sehr<br />
fleißig. Der Heimatverein holt seinen Einsatz noch nach und<br />
wird in diesem Jahr im Schloss tätig sein.<br />
Lobend zu erwähnen sind aber auch die Bürger und Hausgemeinschaften,<br />
welche ihr Wohnumfeld aufräumten und die Beschäftigten<br />
des städtischen Bauhofes, die auf Abruf den Müll<br />
abholten.