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Ronneburger Anzeiger 08/2012 - der Stadt Ronneburg / Thüringen

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<strong>Ronneburg</strong> - 5- Nr. 8/<strong>2012</strong><br />

Wahlbekanntmachung<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong><br />

1.<br />

Am 22. April <strong>2012</strong> finden die Bürgermeister- und Landratswahl<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die Gemeinde bildet vier Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden<br />

sich<br />

Stimmbezirk 1: Begegnungsstätte <strong>der</strong> Volkssolidarität,<br />

Begegnungsstätte, Markt 41, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />

Stimmbezirk 2: Schützenhaus <strong>Ronneburg</strong>,<br />

Großer Saal, Brunnenstraße 1, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />

Stimmbezirk 3: Staatliche Regelschule <strong>Ronneburg</strong>,<br />

Speisesaal(Schulhof), Martin-Luther-Straße 11, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />

Stimmbezirk 4: Staatliche Grundschule,<br />

Aula, Goethestraße 28, 07580 <strong>Ronneburg</strong><br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum<br />

angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurde ein Briefwahlvorstand<br />

gebildet. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden<br />

sich in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ronneburg</strong>, Markt 1/2, 07580<br />

<strong>Ronneburg</strong>. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag, dem 22.<br />

April <strong>2012</strong> um 17:30 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses<br />

im Raum-Nr. 9 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ronneburg</strong> zusammen.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger an<strong>der</strong>er Mitgliedsstaaten<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - o<strong>der</strong><br />

Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

Jede Wählerin und je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme. Die Wähler<br />

vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen<br />

Stimmzettel einen <strong>der</strong> aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den<br />

Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen<br />

des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 22. April <strong>2012</strong> bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):<br />

8.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> Wahlergebnisse wird am Montag, dem 23.<br />

April <strong>2012</strong> und ggf. am Dienstag, dem 24. April <strong>2012</strong> jeweils um<br />

09:00 Uhr bis voraussichtlich 12:00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

<strong>Ronneburg</strong>, 12.03.<strong>2012</strong><br />

Plarre<br />

Wahlleiter<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Verbandsausschusssitzung<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />

„Mittleres Elstertal“ vom 26. März <strong>2012</strong><br />

009/12<br />

Der Verbandsausschuss beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen<br />

Ausgabe im Vermögensplan <strong>2012</strong> für die Investitionsmaßnahme<br />

„Kläranlage Söllmnitz, Hochwasserschutz“,<br />

PSP-Element 155.9.4.1188 in Höhe von 55,0 TEUR brutto zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Investitionsmaßnahme „Abwasserortsnetz und Überleitung<br />

Kauern“, PSP-Element 155.7.4.1030.<br />

010/12<br />

Der Verbandsausschuss beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen<br />

Ausgabe im Vermögensplan <strong>2012</strong> für die Investitionsmaßnahme<br />

Trinkwasserleitung Brunnenstraße in Wünschendorf<br />

in Höhe von 120,0 TEUR netto zu Lasten <strong>der</strong><br />

Investitionsmaßnahme Trinkwasserortsnetz Kauern, PSP-Element:<br />

155.7.3.1043<br />

011/12<br />

Der Verbandsausschuss beschließt:<br />

1. Die ZeuTie Tiefbau GmbH, Kleinwolschendorfer Straße 32,<br />

07937 Zeulenroda - Triebes erhält für die Durchführung <strong>der</strong><br />

Investitionsmaßnahme, Erweiterung <strong>der</strong> Abwasserbehandlung<br />

Mühlsdorf den Vergabezuschlag.<br />

2. Die Vergabesumme für die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßname,<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Abwasserbehandlung Mühlsdorf<br />

in Höhe von 851.866,29 EUR brutto.<br />

Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“,<br />

De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />

aus.<br />

Nachrichten aus dem Rathaus<br />

Frühjahrsputz <strong>2012</strong> in <strong>Ronneburg</strong><br />

Trotz schlechtem Frühlingswetter sind am Sonnabend den<br />

31.03.<strong>2012</strong> wie<strong>der</strong> viele <strong><strong>Ronneburg</strong>er</strong> dem Aufruf zum gemeinsamen<br />

Frühjahrsputz gefolgt.<br />

Überall in unserer <strong>Stadt</strong> haben Bürger und Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />

kräftig zugepackt und für das Allgemeinwohl viel geschafft. So<br />

z.B. die Sportsfreunde des FSV und des Kegel-Vereins, welche<br />

im und am Sportzentrum tätig waren. Auch die Mitglie<strong>der</strong> einiger<br />

Gartenvereine sorgten für Ordnung rund um ihre Anlagen. Trotz<br />

Wahlvorbereitungen folgten auch die Ortgruppen <strong>der</strong> Linken<br />

und <strong>der</strong> CDU dem Aufruf zum Frühjahrsputz. In den Freianlagen<br />

<strong>der</strong> <strong><strong>Ronneburg</strong>er</strong> Wohnungsgesellschaft war man auch sehr<br />

fleißig. Der Heimatverein holt seinen Einsatz noch nach und<br />

wird in diesem Jahr im Schloss tätig sein.<br />

Lobend zu erwähnen sind aber auch die Bürger und Hausgemeinschaften,<br />

welche ihr Wohnumfeld aufräumten und die Beschäftigten<br />

des städtischen Bauhofes, die auf Abruf den Müll<br />

abholten.

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