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Änderungsantrag Fondsanlage_0211_cl - Heidelberger Leben

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Die Qualität und Leistung der gewählten Verwalter wird durch Feri laufend überwacht. Die Auswahl der im X of the Best – dynamisch-Ansatz<br />

vereinten Vermögensmanager geschieht anhand eines transparenten und eindeutigen Auswahlprozesses.<br />

werden.<br />

Jeder Vermögensverwalter verfolgt das Ziel, unabhängig von den anderen Verwaltern seine individuelle Strategie und seine Ziele erfolgreich<br />

umzusetzen. Wechselwirkungen mit anderen Managementansätzen werden von den jeweiligen Verwaltern nicht berücksichtigt, wodurch sich<br />

gegenüber Vergleichsmärkten durchaus möglich.<br />

3. Titan Fondsauswahl<br />

3.1. <strong>Fondsanlage</strong><br />

2 Entscheiden Sie sich für die Titan Fondsauswahl, können Sie die Anlagebeträge auf bis zu 3, 15 bzw. 20 Fonds aus der zum Wechsel des Anlagekonzepts<br />

aktuellen Fondsübersicht aufteilen. Der Anteil pro Fonds muss jeweils mindestens 5% betragen und kann darüber hinaus in<br />

1 %-Schritten variiert werden. Die Mittel der Anlagestöcke und einer ggf. vorhandenen Anwartschaft auf die Schlussüberschussbeteiligung legen<br />

wir dann in die von Ihnen ausgewählten Fonds und in der von Ihnen vorgegebenen Aufteilungsquote an.<br />

3.2. Fondsmanagement<br />

Sie können Ihre <strong>Fondsanlage</strong> durch Fondswechsel individuell managen. Im Rahmen eines Wechselvorgangs können Sie einen oder mehrere Fonds<br />

auswechseln bzw. die prozentuale Gewichtung verändern. Ein Wechselvorgang darf allerdings nicht dazu führen, dass Ihre <strong>Fondsanlage</strong> mehr als<br />

20 Fonds enthält, kann aber mehrere Fonds erfassen. Ein Fondswechsel kann:<br />

– sich nur auf die zukünftigen Anlagebeiträge beziehen (Variante 1),<br />

– das bestehende Anteilsguthaben und die zukünftigen Anlagebeiträge umfassen (Variante 2),<br />

–<br />

Pro Kalenderjahr sind je Variante 12 Wechselvorgänge gebührenfrei. Für jeden weiteren Wechselvorgang nach Variante 1 erheben wir eine Gebühr<br />

von 20 Euro; für jeden weiteren Wechselvorgang nach Variante 2 oder 3 berechnen wir eine Gebühr von 0,4 % des umgeschichteten Anteilsguthabens,<br />

jedoch mindestens 20 Euro und maximal 100 Euro. Die Gebühren für Fondswechsel werden dem Anteilsguthaben belastet und jeweils zum<br />

Ende des laufenden Kalenderjahrs dem Fondsvermögen entnommen. Ausgabeaufschläge oder weitere Kosten werden für den Wechselvorgang<br />

nicht erhoben. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Änderung der <strong>Fondsanlage</strong> bei uns die aktuelle Fondsübersicht als Entscheidungshilfe anzufordern.<br />

4. Wechsel des Anlagekonzepts bzw. Wechsel innerhalb des gewählten Anlagekonzepts<br />

4.1. Während der Versicherungsdauer haben Sie das Recht, sowohl zwischen den zur Verfügung stehenden Anlagekonzepten (z. B. vom<br />

Modularen Vermögensmanagement in das Anlagekonzept der gemanagten Portfolios und umgekehrt) als auch innerhalb eines Anlagekonzepts<br />

(im Fall des Modularen Vermögensmanagements etwa die Anlagestrategie) zu wechseln.<br />

Bei Wechseln zwischen den Anlagekonzepten gilt die Entscheidung sowohl für das vorhandene Anteilsguthaben als auch für Folgebeiträge.<br />

Gleiches gilt bei Wechseln innerhalb der Konzepte. Ein Wechsel ist zu jedem zukünftigen Monatsersten möglich. Ist der Antrag bis zum 20. des<br />

laufenden Monats bei uns eingegangen, erfolgt der Wechsel zum nächsten Monatsersten, ansonsten zum übernächsten Monatsersten.<br />

4.2. Die bei Vertragsschluss bestehende Anzahl und die Struktur eines jeden Anlagekonzepts kann über die gesamte Vertragslaufzeit nicht<br />

garantiert werden. Durch Veränderungen der Marktgegebenheiten oder Änderungen in der Organisation der von uns beauftragten Vermögensverwalter<br />

kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein Anlagekonzept geschlossen werden muss. In diesem Fall muss ein Wechsel in eines der<br />

dann verfügbaren Anlagekonzepte vorgenommen werden. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren. Soweit Sie uns binnen einer mit dieser<br />

Information gesetzten, angemessenen Frist nicht mitteilen, in welches Anlagekonzept Sie wechseln möchten, werden wir das bestehende<br />

Anteilsguthaben in das Anlagekonzept umschichten, das der zuletzt bestehenden Anlagestrategie bzw. dem zuletzt gewählten Anlageschwerpunkt<br />

am nächsten kommt. Auch hier gilt die Entscheidung bzw. Umschichtung sowohl für das vorhandene Anteilsguthaben als auch für<br />

Folgebeiträge und erfolgt für Sie kostenfrei.<br />

4.3. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel des Anlagekonzepts (z. B. von einer gemanagten in eine individuelle Anlage) u. U. einen Wechsel des<br />

Produkts nach sich ziehen kann. Die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen bleiben davon unberührt.<br />

5. Besondere Kapitalanlagerisiken bei der <strong>Fondsanlage</strong><br />

Im Rahmen der Anlagekonzepte behalten wir uns vor, auch in spezielle Kapitalmarktinstrumente wie Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen<br />

Gleichzeitig weist eine derartige Anlage aber auch zusätzliche Risiken auf, da die Anlagestrategien bzw. Portfolios keinen Beschränkungen bei der<br />

Wahl der Vermögensgegenstände unterliegen. Daher kann es unter Umständen zu einem Totalverlust des in dieses Sondervermögen investierten<br />

Kapitals kommen, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Wert der Vermögensanlage Ihrer Versicherung. Allerdings wird dieses Risiko durch<br />

können Sie durch die Wahl der Anlagestrategie bzw. des Portfolios das Anlagerisiko entsprechend Ihrer persönlichen Risikoneigung selbst steuern.<br />

ML088/0811

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