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Überbauungsordnung UeO Riedli - Gemeinde Münchenbuchsee

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Gemeinschaftliches Wohn-<br />

umfeld<br />

Privates Wohnumfeld<br />

Bäume und Bestockung<br />

Spiel- und Aufenthaltsplätze<br />

Quartierplatz<br />

Zufahrt und Parkierung<br />

2 Ein Teil der Fuss- und Radwege müssen für Zügel- und Notzufahrzeuge<br />

befahrbar sein. Sie sind im Plan bezeichnet.<br />

Art. 14<br />

Das gemeinschaftliche Wohnumfeld dient der gesamten Bewohnerschaft im<br />

Planungsgebiet. Es ist als ebene Rasenfläche zu gestalten.<br />

Art. 15<br />

Privates Wohnumfeld ist den Reihen- und Doppeleinfamilienhäusern zuge-<br />

ordnet. Die einzelnen, den Wohneinheiten vor gelagerten Vorplätze können<br />

durch Büsche, Hecken oder einfache, unauffällige Trennelemente gegenein-<br />

ander abgegrenzt werden.<br />

Art. 16<br />

Bei den im Plan bezeichneten Baumstandorten sind geringfügige Abwei-<br />

chungen zulässig. Alle festgelegten Bäume sind hochstämmig.<br />

Art. 17<br />

Die im Plan bezeichneten Spiel- und Aufenthaltsplätze sind für alle Bewoh-<br />

ner im Bereich der ZPP zugänglich. Sie sind als befestigte Plätze mit Kies,<br />

Mergel oder dergleichen auszubilden und mit geeigneten Spielgeräten aus-<br />

zurüsten. Wegleitend hierfür sind die Richtlinien der Pro Juventute. Soweit im<br />

Plan bezeichnet, müssen diese Plätze für Zügel- und Notfahrzeuge befahr-<br />

bar sein.<br />

Art. 18<br />

Im Bereich der Kreuzung Hohlenweg – <strong>Riedli</strong>weg ist ein allgemein zugängli-<br />

cher Platz zu gestalten. Zu seiner Gestaltung sind die angrenzenden Stras-<br />

senbereiche mit einzubeziehen.<br />

ERSCHLIESSUNG<br />

Art. 19<br />

1 Bewohnerparkplätze sind unterirdisch zu erstellen. Die Zufahrt in unterirdi-<br />

sche Einstellhallen erfolgt via Hohlenweg.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Münchenbuchsee</strong> / OP-Rev.2 / ÜO <strong>Riedli</strong> / 20.9.07 5

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