25.02.2013 Aufrufe

Strafbare Inhalte im Internet - Jens-Christof Niemeyer

Strafbare Inhalte im Internet - Jens-Christof Niemeyer

Strafbare Inhalte im Internet - Jens-Christof Niemeyer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

A. EINLEITUNG 2<br />

teresse des Umfangs und der Fokussierung auf die wesentlichen Straftatbestände nicht betrach-<br />

tet.<br />

Mit der Einbeziehung von § 201a StGB 5 hat auch eine sehr junge gesetzgeberische Maßnahme<br />

Eingang in diese Arbeit gefunden. Die durch das 36. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. Juli<br />

2004 6 neu aufgenommene Vorschrift verbietet – unter anderem – das Übertragen und Zugäng-<br />

lichmachen von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten<br />

Person verletzen.<br />

B. Kategorisierung von <strong>Internet</strong>inhalten<br />

Diese Einteilung berücksichtigt mit der Einbeziehung von Weblogs und Archiven auch Inhalts-<br />

formen, die in den ‚technischen‘ Kapiteln der juristischen Literatur bisher nicht oder kaum be-<br />

rücksichtigt werden.<br />

I. ‚Klassische‘ <strong>Internet</strong>seiten (via HTTP)<br />

Die naheliegendste Möglichkeit zur Veröffentlichung von <strong>Inhalte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> sind ‚klassische‘<br />

<strong>Internet</strong>seiten, die über das Hypertext Transfer Protocol übertragen werden. Darunter fallen alle<br />

Seiten, die mit einem <strong>Internet</strong>browser wie dem Microsoft <strong>Internet</strong> Explorer oder dem Mozilla<br />

Firefox abrufbar sind. Adressen von <strong>Internet</strong>seiten wird be<strong>im</strong> Aufruf – teilweise automatisch –<br />

ein ‚http:‘ vorangestellt. Welche Informationen auf <strong>Internet</strong>seiten dargestellt werden können, ist<br />

von der Softwarekonfiguration des Besuchers abhängig. In der Regel sind zumindest Texte, Bil-<br />

der und Grafiken darstellbar. Weiterhin denkbar sind eingebundene Musik, Videos und interak-<br />

tive Anwendungen. Via HTTP können zudem beliebige Dateien zum Herunterladen angeboten<br />

werden, die erst auf dem Computer des Herunterladenden ausgeführt oder betrachtet werden.<br />

1. Diskussionsforen und Gästebücher<br />

Diskussionsforen bilden eine Untergruppe der HTTP-<strong>Internet</strong>seiten. Sie bieten ihren Besuchern<br />

die Möglichkeit, sich themenorientiert miteinander auszutauschen. Häufig werden von Besu-<br />

chern eingegebene Beiträge sofort für andere sichtbar. Eine Ausnahme bilden moderierte Foren,<br />

in denen Beiträge erst nach der Freigabe eines autorisierten Mitglieds öffentlich angezeigt wer-<br />

den. Weiterhin ist zwischen offenen und beschränkten Foren zu unterscheiden. In einem<br />

offenen Forum kann jeder Beiträge lesen und schreiben. In einem beschränkten Forum ist der<br />

Vollzugriff registrierten Mitgliedern vorbehalten. Die Beschränkungen können unterschiedlich<br />

ausgeprägt sein und reichen vom Schreibverbot bis zur kompletten Sperre des Forums für Nicht-<br />

5 §§ ohne Gesetzesbezeichnung entstammen dem StGB.<br />

6 BGBl. 2004, Teil I, S. 2012.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!