Strafbare Inhalte im Internet - Jens-Christof Niemeyer
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A. EINLEITUNG 2<br />
teresse des Umfangs und der Fokussierung auf die wesentlichen Straftatbestände nicht betrach-<br />
tet.<br />
Mit der Einbeziehung von § 201a StGB 5 hat auch eine sehr junge gesetzgeberische Maßnahme<br />
Eingang in diese Arbeit gefunden. Die durch das 36. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. Juli<br />
2004 6 neu aufgenommene Vorschrift verbietet – unter anderem – das Übertragen und Zugäng-<br />
lichmachen von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten<br />
Person verletzen.<br />
B. Kategorisierung von <strong>Internet</strong>inhalten<br />
Diese Einteilung berücksichtigt mit der Einbeziehung von Weblogs und Archiven auch Inhalts-<br />
formen, die in den ‚technischen‘ Kapiteln der juristischen Literatur bisher nicht oder kaum be-<br />
rücksichtigt werden.<br />
I. ‚Klassische‘ <strong>Internet</strong>seiten (via HTTP)<br />
Die naheliegendste Möglichkeit zur Veröffentlichung von <strong>Inhalte</strong>n <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> sind ‚klassische‘<br />
<strong>Internet</strong>seiten, die über das Hypertext Transfer Protocol übertragen werden. Darunter fallen alle<br />
Seiten, die mit einem <strong>Internet</strong>browser wie dem Microsoft <strong>Internet</strong> Explorer oder dem Mozilla<br />
Firefox abrufbar sind. Adressen von <strong>Internet</strong>seiten wird be<strong>im</strong> Aufruf – teilweise automatisch –<br />
ein ‚http:‘ vorangestellt. Welche Informationen auf <strong>Internet</strong>seiten dargestellt werden können, ist<br />
von der Softwarekonfiguration des Besuchers abhängig. In der Regel sind zumindest Texte, Bil-<br />
der und Grafiken darstellbar. Weiterhin denkbar sind eingebundene Musik, Videos und interak-<br />
tive Anwendungen. Via HTTP können zudem beliebige Dateien zum Herunterladen angeboten<br />
werden, die erst auf dem Computer des Herunterladenden ausgeführt oder betrachtet werden.<br />
1. Diskussionsforen und Gästebücher<br />
Diskussionsforen bilden eine Untergruppe der HTTP-<strong>Internet</strong>seiten. Sie bieten ihren Besuchern<br />
die Möglichkeit, sich themenorientiert miteinander auszutauschen. Häufig werden von Besu-<br />
chern eingegebene Beiträge sofort für andere sichtbar. Eine Ausnahme bilden moderierte Foren,<br />
in denen Beiträge erst nach der Freigabe eines autorisierten Mitglieds öffentlich angezeigt wer-<br />
den. Weiterhin ist zwischen offenen und beschränkten Foren zu unterscheiden. In einem<br />
offenen Forum kann jeder Beiträge lesen und schreiben. In einem beschränkten Forum ist der<br />
Vollzugriff registrierten Mitgliedern vorbehalten. Die Beschränkungen können unterschiedlich<br />
ausgeprägt sein und reichen vom Schreibverbot bis zur kompletten Sperre des Forums für Nicht-<br />
5 §§ ohne Gesetzesbezeichnung entstammen dem StGB.<br />
6 BGBl. 2004, Teil I, S. 2012.