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PDF 3409KB - DAR - Bundesanstalt für Materialforschung und ...

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3.3.9 Sektoren<br />

14 (19)<br />

Soweit erkennbar, wurden die Sektoren der Akkreditierungsstellen aufgelistet. Zum großen<br />

Teil unterscheiden die Akkreditierungsstellen in die Sektoren Prüflaboratorium,<br />

Kalibrierlaboratorium, QM- <strong>und</strong>/oder UM-Zertifizierungsstellen, Produktzertifizierungsstellen,<br />

Personalzertifizierungsstellen, Inspektionsstellen <strong>und</strong> hierbei noch speziell solche Gruppen<br />

wie EMAS, GLP, HACCP, Medizinbereich usw.<br />

4. Darstellung signifikanter Unterschiede des derzeitigen deutschen<br />

Systems zu anderen<br />

4.1 Ziel der Akkreditierung<br />

Das Ziel der Akkreditierung unterscheidet sich in Deutschland nicht von dem in anderen<br />

nationalen Akkreditierungssystemen. In Deutschland wird nur mehr Wert gelegt auf den<br />

Unterschied zwischen gesetzlich geregeltem Bereich <strong>und</strong> gesetzlich nicht geregeltem<br />

Bereich. Dementsprechend konzentriert sich der gesetzlich geregelte Bereich auf die in<br />

Richtlinien, Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen festgelegten Aufgaben, d.h. die Akkreditierung zielt<br />

auf die Kompetenzbestätigung der zu notifizierenden bzw. zuzulassenden Stellen <strong>und</strong> die<br />

Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Forderungen. Dabei steht auch die Vergleichbarkeit<br />

der Ergebnisse der notifizierten Stellen zum Zwecke der Anerkennung in Europa bzw. in den<br />

Ländern <strong>und</strong> auf den Gebieten, mit denen Europa MRA-Verhandlungen führt, im<br />

Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Dementsprechend konzentrieren sich die staatlichen Akkreditierungsstellen immer auf ihr<br />

Gebiet <strong>und</strong> arbeiten hier in europäischen <strong>und</strong> internationalen Gremien.<br />

Die Akkreditierungsstellen des nicht geregelten Bereichs haben die gleichen Ziele, wenn sie<br />

im Rahmen von Vereinbarungen bzw. Aufträgen <strong>für</strong> Behörden im gesetzlich geregelten<br />

Bereich tätig sind. Ansonsten steht die Stärkung des Vertrauens in die Ergebnisse der<br />

akkreditierten Stellen im Vordergr<strong>und</strong>, insbesondere auch die Vergleichbarkeit der<br />

Ergebnisse <strong>und</strong> die internationale Akzeptanz über die MLAs (Vereinbarungen zur<br />

gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungen) im nicht geregelten Bereich <strong>und</strong> damit<br />

eine Verbesserung des Marktzuganges <strong>für</strong> nationale Produkte.<br />

4.2 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Organisation der Akkreditierung<br />

In Deutschland gibt es kein allgemeingültiges Gesetz bzw. Regierungsbeschluss <strong>für</strong> die<br />

Akkreditierung wie in zahlreichen anderen Ländern. In Umsetzung der EG-Richtlinien gibt es<br />

richtlinienbezogen gesetzliche Festlegungen (entsprechen des föderalen Systems der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik) entweder durch den B<strong>und</strong> oder die Länder über die Durchführung von<br />

Akkreditierungen bzw. Notifizierung in verschiedenen Bereichen.<br />

Deutschland ist außer den USA das einzige Land, in dem es zahlreiche staatliche <strong>und</strong><br />

private Akkreditierungsstellen gibt, die im Wettbewerb zueinander stehen.<br />

Die Koordination durch den <strong>DAR</strong> hat mehr als 10 Jahre lang erfolgreich gearbeitet, basiert<br />

aber auf der Freiwilligkeit der Mitglieder <strong>und</strong> kann deshalb nicht alle Akkreditierungsstellen<br />

im erforderlichen Maße umfassen. Wegen der beschriebenen unterschiedlichen<br />

Herangehensweisen im GGB <strong>und</strong> NGB stieß die Koordinierung auf Schwierigkeiten bei der<br />

Durchsetzung gemeinsamer Regeln. Die Koordinierung <strong>und</strong> Überwachung der privaten<br />

Akkreditierungsstellen erfolgte früher im Rahmen der Verträge mit der TGA über eine<br />

separate Dienstleistung der TGA als Koordinierungsstelle. Da die TGA selbst<br />

BAM S.42 Mai 2005

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