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Emissionsprospekt Orka Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

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<strong>Emissionsprospekt</strong><br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Wichtiger Hinweis ......................................................................................................................... 5<br />

1. Vorabdarstellung ........................................................................................................................... 6 - 11<br />

1.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aspekte der Vermögensanlage ...........................................................6 - 9<br />

1. Erklärung zur Übernahme von Prospektverantwortung ...............................................................................10 - 11<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage ................................................... 12 - 20<br />

3. Die Vermögensanlage ................................................................................................................... 21 - 40<br />

3.1 Angaben über die Vermögensanlage............................................................................................................... 1 - 7<br />

3. Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlage ................................................ 8 - 34<br />

3.3 Der <strong>Co</strong>ntainerschiffsmarkt ................................................................................................................................35 - 40<br />

4. Die Emittentin ................................................................................................................................ 41 - 69<br />

4.1 Angaben über die Emittentin ............................................................................................................................41 - 45<br />

4. Angaben über das Kapital der Emittentin........................................................................................................46<br />

4.3 Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin .......................................................................46 - 49<br />

4.4 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin ....................................................................................50<br />

4.5 Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin und des Beirates ..........................50 - 51<br />

4.6 Angaben über weitere Partner .........................................................................................................................51 - 61<br />

4.7 Gewährleistete Vermögensanlage...................................................................................................................6<br />

4.8 Verringerte Prospektanforderungen nach § 15 VermVerkProspV ..............................................................63 - 69<br />

5. Wirtschaftliche Angaben ............................................................................................................... 70 - 83<br />

5.1 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen .......................................................................................70<br />

5. Kosten der Investitionsphase............................................................................................................................70 - 7<br />

5.3 Nutzung der Vermögensanlage.........................................................................................................................74 - 81<br />

5.4 Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose) ..........................................................................8 - 83<br />

6. Rechtliche Angaben ....................................................................................................................... 84 - 99<br />

6.1 Angaben zum Anlageobjekt ..............................................................................................................................84 - 91<br />

6. Beendigung der Vermögensanlage..................................................................................................................9 - 94<br />

6.3 Verbraucherinformation für den Fernabsatz...................................................................................................95 - 99<br />

7. Steuerliche Angaben .................................................................................................................... 100 - 108<br />

8. Hinweise auf besondere Umstände ............................................................................................ 110 - 111<br />

9. Vertriebshinweis ........................................................................................................................... 112 - 113<br />

10. Vertragswerk ................................................................................................................................. 114 - 133<br />

· Gesellschaftsvertrag.........................................................................................................................................114 - 1<br />

· Schiedsgerichtsvertrag....................................................................................................................................1 3<br />

· Treuhand- und Verwaltungsvertrag ...............................................................................................................1 4 - 1 9<br />

· Bereederungsvertrag .......................................................................................................................................130 - 131<br />

· Mittelverwendungsvertrag ..............................................................................................................................13 - 133<br />

· Beitrittserklärung...............................................................................................................................................siehe Anhang<br />

Glossar ........................................................................................................................................... 134 - 139<br />

3


Wichtiger Hinweis<br />

Hinweis<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der<br />

Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Der vorliegende Prospekt wurde anhand des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) in der<br />

Fassung des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juni 2005 bzw. der auf der Grundlage des<br />

VerkProspG erlassenen Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Vermögensanla-<br />

gen- Verkaufsprospektverordnung – VermVerkProspV) vom 16. Dezember 2004 erstellt.<br />

Mit diesem Beteiligungsangebot wird eine unternehmerische Beteiligung an einer Kommanditgesell-<br />

schaft, die in zwei Schiffe investiert, angeboten. Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Invest-<br />

ment, dessen zukünftige Entwicklung trotz sorgfältiger Berechnungen und Planungen auf Grundlage<br />

der gegenwärtig geltenden rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie der aktuellen Marktsi-<br />

tuation nicht vorhersehbar ist.<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich daher an Anleger, die in Grundzügen über rechtliche, steu-<br />

erliche und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen und mit den entsprechenden Terminologien vertraut<br />

sind. Interessenten, die Fragen zu den Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt haben, wird empfoh-<br />

len, sich vor einer Beteiligung an diesem Fonds von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsan-<br />

walt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, beraten zu lassen.<br />

Datum der Aufstellung: 07. Juni 2006<br />

5


6<br />

1. Vorabdarstellung<br />

1.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aspekte der Vermögensanlage<br />

Mit dem Beteiligungsangebot <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> wird Kapitalanlegern<br />

die Möglichkeit geboten, sich mittelbar an zwei gebrauchten Vollcontainerschiffen, dem MS “ORKUN<br />

KALKAVAN“ Baujahr 00 und dem MS “KASIF KALKAVAN“ Baujahr 001, mit einer Stellplatzkapazität<br />

von je 1.155 TEU, zu beteiligen.<br />

Die Bauwerft Sedef Gemi Insaati A.S., Tuzla, Istanbul, Türkei(im Folgenden Sedef Shipbuilding Inc.), ist<br />

darüber hinaus auch Verkäufer des MS “KASIF KALKAVAN“ und voraussichtlicher Kommanditist.<br />

Die Linienreederei Turkon Konteyner Tasimacilik ve Denizcilik A.S., Tuzla, Istanbul, Türkei (im Fol-<br />

genden Turkon Line), ist sowohl der Verkäufer des MS “ORKUN KALKAVAN“, wie auch der Charterer<br />

beider Schiffe und voraussichtlicher Kommanditist.<br />

Kurzdarstellung MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“<br />

MS “ORKUN KALKAVAN“ MS “KASIF KALKAVAN“<br />

Schiffstyp Vollcontainerschiff Vollcontainerschiff<br />

<strong>Co</strong>ntainerkapazität 1.155 TEU, davon 348 im Laderaum, 807 auf Deck 1.155 TEU, davon 348 im Laderaum, 807 auf Deck<br />

Kühlcontaineranschlüsse 40 TEU, davon 56 im Laderaum, 184 auf Deck 40 TEU, davon 56 im Laderaum, 184 auf Deck<br />

TEU homogen beladen (14 t) 715 715<br />

Geschwindigkeit ca. 19,5 Knoten ca. 19, 5 Knoten<br />

Verbrauch 38,00 Tonnen 38,00 Tonnen<br />

Baujahr 00 001<br />

Kaufpreis EUR 5,6 Mio. EUR 4 Mio.<br />

Bauwerft Sedef Shipbuilding Inc., Istanbul Sedef Shipbuilding Inc., Istanbul<br />

Charterer Turkon Line Turkon Line<br />

Erfolgte Übernahme 6.10. 005 4.10. 005<br />

Die Schifffahrt spielt als Rückgrat des internationalen Warenverkehrs in der globalen Logistikkette<br />

eine herausragende Rolle. Bei den Schifffahrtsmärkten handelt es sich um eine der boomenden Bran-<br />

chen. Dieses gilt insbesondere für die <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt, die derzeit besondere Chancen bietet. Die<br />

zurzeit dynamischste Wachstumsregion für den <strong>Co</strong>ntainerumschlag ist dabei Asien.<br />

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einer Bindung von mindestens 13,433 Jah-<br />

ren. Die Anzahl der Vermögensanlagen steht noch nicht fest, es werden aber mindestens drei sein. Der<br />

Gesamtbetrag der Vermögensanlagen ist EUR 5.030.000,00 bzw. EUR 5.130.000,00, falls die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin von ihrem Recht gem. § 3 Absatz 4 Gesellschaftsvertrag Gebrauch machen<br />

sollte, das Kommanditkapital um EUR 100.000,00 zu erhöhen.<br />

Die Einnahmen und die Finanzierung der Beteiligungsgesellschaft sind in Euro vereinbart und dadurch<br />

werden Währungsschwankungen vermieden. Die Schiffsbetriebskosten der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> Schiffsei-<br />

gentums <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> werden als einzige Position in Dollar gezahlt, daher ist dafür eine Währungs-<br />

absicherung für zehn Jahre erfolgt. Danach wird mit einem Kurs von EUR/USD 1, 700 weiter kalkuliert.<br />

Allerdings ist geplant, im Verlauf der Zeit auch die letzten Jahre abzusichern.


Währungskurse EUR/USD– Schiffsbetriebskosten<br />

005 1, 1 1 EUR / USD<br />

006 1, 71 EUR / USD<br />

007 1, 503 EUR / USD<br />

008 1, 714 EUR / USD<br />

009 1, 916 EUR / USD<br />

010 1,310 EUR / USD<br />

Prognose<br />

Prognostizierte Währungskurse EUR/USD<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

7.10. 015 1, 700 EUR / USD<br />

016 1, 700 EUR / USD<br />

017 1, 700 EUR / USD<br />

018 1, 700 EUR / USD<br />

019 1, 700 EUR / USD<br />

Die Darlehensbeträge für die Schiffe betragen insgesamt EUR 34.7 0.000,00. Diese Darlehen setzen<br />

sich aus den Darlehen 1 in Höhe von EUR 7. 80.000,00 und den Darlehen in Höhe von EUR 7.440.000,00<br />

zusammen. Die Gesellschaft hat eine Festschreibung der Zinsen für die Darlehen vorgenommen. Für<br />

die zweiten Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 7.440.000,00 ist der Zins für den Darlehens-<br />

zeitraum von drei Jahren zu einem Zinssatz von 4% (inklusive Bankmarge) fest vereinbart worden.<br />

Für die ersten Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 7. 80.000,00 ist der Zins für zehn Jahre<br />

zu einem Zinssatz von 4,49% (inklusive Bankmarge) fest vereinbart worden. Für den darauf folgenden<br />

Zeitraum auf EUR-Basis wird folgender Zinsverlauf inklusive Bankenmarge prognostiziert:<br />

Prognose<br />

Prognostizierte Zinsen<br />

Darlehen 1<br />

Rest 015 6,00%<br />

016 6, 5%<br />

017 6,50%<br />

018 6,75%<br />

Für die Schiffshypothekendarlehen ist eine 15-monatige tilgungsfreie Periode vereinbart worden.<br />

Diese wird dazu genutzt, den Eigenkapitalbedarf um EUR 7.440.000,00 zu reduzieren, um dadurch die<br />

Kosten für Eigenkapital während der Investitions- und der Betriebsphase zu senken.<br />

Die Schiffe sind bei einem prospektgemäßen Verlauf Ende 010 zu über 50% entschuldet.<br />

1. Vorabdarstellung<br />

011 1,3 81 EUR / USD<br />

01 1,3449 EUR / USD<br />

013 1,3600 EUR / USD<br />

014 1,3744 EUR / USD<br />

6.10. 015 1,3880 EUR / USD<br />

7


8<br />

1. Vorabdarstellung<br />

Bauwerft ist die Sedef Shipbuilding Inc. in Tuzla (Istanbul), die über Erfahrungen aus mehr als drei<br />

Jahrzehnten im Bau verschiedener Typen von Stückgut-, <strong>Co</strong>ntainerschiffen und Tankern verfügt. Auch<br />

die beiden Schwesterschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“ wurden nach<br />

hohem Qualitätsstandard gebaut (Design: Knut E. Hansen, Dänemark) und reihen sich somit in die<br />

erfolgreiche Serie ihrer Vorgänger ein.<br />

Die 00 und 001 gebauten <strong>Co</strong>ntainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“<br />

mit einer Kapazität von je 1.155 TEU befahren bereits seit Oktober 005 für die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Routen der türkischen Linienreederei Turkon Line.<br />

Die beiden Schiffe sind für insgesamt 1 Jahre von Turkon Line mit einer anfänglichen Charterrate in<br />

Höhe von zusammen EUR 9.000,00 pro Tag gechartert. Die Charterrate wird bis 015 auf EUR 15.000,00<br />

für beide Schiffe pro Tag abgesenkt. Danach wird eine Charterrate von EUR 15.000,00 als erzielbar pro-<br />

gnostiziert und es wird erwartet, dass Turkon Line die Schiffe bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit<br />

weiter chartern wird.<br />

MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“<br />

Charterer Turkon Line<br />

Charterdauer 1 Jahre<br />

Kaufoption Nach Ablauf der Laufzeit hat die Beteiligungsgesellschaft ein Andienungsrecht<br />

von 8% des Kaufpreises beider Schiffe (EUR 13,888 Mio. abzgl. des Kontokorrentkredites und Gebühren)<br />

Von der in Branchenkreisen angesehenen Rating-Agentur Dynamar wurde die Turkon Line mit der<br />

Ratingkennziffer 4 bei einer Skala von 1 bis 10 bewertet.<br />

Die Bereederung der Fondsschiffe erfolgt durch die <strong>Kalkavan</strong>-Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Ham-<br />

burg. Das Unternehmen gehört zur Turkon Holding, die über mehr als 50 Jahre Erfahrung im Schiff-<br />

fahrtsbereich verfügt. Die Turkon Holding hat eine Platzierungsgarantie für das gesamte ausstehende<br />

Eigenkapital abgegeben.<br />

an den Charterer, das durch die Turkon Holding garantiert wird<br />

Kalkulierte Anschlusscharter Nach Ablauf der Charterzeit wird mit EUR 15.000,00 für beide Schiffe pro Tag kalkuliert<br />

Bereederungsgebühr 3% bis Ende 008, ab 009 4%<br />

Prognostizierte Einsatztage 005: gesamt 67,5 Tage, anschließend 355 bis 359 Tage<br />

Durch die Ausübung der Option zur Tonnagesteuer können die Anleger die Erträge aus den Betei-<br />

ligungen nahezu steuerfrei vereinnahmen. Auch eine Steuer auf etwaige Veräußerungsgewinne ist<br />

durch die Tonnagesteuer abgegolten.<br />

Über die geplante Projektlaufzeit von 13,433 Jahren sind halbjährliche Auszahlungen im Juni und De-<br />

zember eines jeden Jahres, erstmals im Juni 007, vorgesehen. Ab dem Jahr 007 sind jährliche Auszah-<br />

lungen in Höhe von 7% bezogen auf das Kommanditkapital, ohne Agio, steigend auf bis zu 10% im Jahr<br />

018, an die Anleger vorgesehen.


Für das abschließende Rumpfgeschäftsjahr 019 sieht das Beteiligungskonzept eine weitere Aus-<br />

schüttung in Höhe von 7,00% bezogen auf das Kommanditkapital, ohne Agio, vor.<br />

Prognose<br />

Prognostizierte Auszahlungen<br />

007 7,00%<br />

008 7,00%<br />

009 8,00%<br />

010 9,00%<br />

011 9,00%<br />

01 9,00%<br />

013 9,00%<br />

014 9,00%<br />

Die prognostizierten Auszahlungen während der Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft (aus dem Be-<br />

trieb der Schiffe) sollen prognosegemäß insgesamt 11 ,00%, die Schlussausschüttung aus der Veräu-<br />

ßerung der Schiffe im Jahr 019 voraussichtlich 136,08%, jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />

ohne Agio, betragen. Bei den geplanten Auszahlungen handelt es sich um Entnahmen aus Liquiditäts-<br />

überschüssen. In ihnen sind sowohl die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals wie auch Gewinn-<br />

auszahlungen enthalten. Für die Veräußerung der Schiffe wurde ein Erlös von 8% des Kaufpreises<br />

unterstellt. Dieser Veräußerungserlös ist gesichert, da die Beteiligungsgesellschaft ein Andienungs-<br />

recht an den Charterer in Höhe von 8% des Kaufpreises (EUR 49.600.000,00) hat. Das heißt, die Betei-<br />

ligungsgesellschaft hat das Recht, die Schiffe für 8% des Kaufpreises an den Charterer zu verkaufen<br />

und dieser ist verpflichtet, die Schiffe zu diesem Preis abzunehmen. Dieses Andienungsrecht wird<br />

durch die Turkon Holding garantiert. Sollten die Marktbedingungen besser sein und sich am Markt ein<br />

höherer Kaufpreis erzielen lassen, können die Schiffe auch am Markt für einen höheren Preis verkauft<br />

werden. Der Mehrerlös ist allerdings zu gleichen Teilen mit dem Charterer zu teilen.<br />

Diese Anlage ist für Anleger geeignet, die in Grundzügen über rechtliche, steuerliche und wirtschaft-<br />

liche Kenntnisse verfügen und mit den entsprechenden Terminologien vertraut sind.<br />

1. Vorabdarstellung<br />

015 9,00%<br />

016 9,00%<br />

017 10,00%<br />

018 10,00%<br />

019 7,00%<br />

Liquiditätsüberschuss 136,08%<br />

Auszahlungen insgesamt 48,08%<br />

9


10<br />

1. Vorabdarstellung<br />

1.2 Erklärung zur Übernahme von Prospektverantwortung<br />

ProsPektverantwortliche<br />

initiatorin / anBieterin<br />

erklärung:<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird von der Anbieterin, der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, herausgege-<br />

ben. Die Prospektverantwortung dieses Beteiligungsangebotes trägt allein die Initiatorin / Anbieterin.<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg HRB 9083<br />

Alle in diesem Prospekt genannten Angaben, Prognoserechnungen, sowie steuerlichen und rechtlichen<br />

Grundlagen wurden von der Prospektherausgeberin, der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />

mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Alle Angaben basieren auf den derzeit maßgeblichen<br />

Bestimmungen, Erlassen und Verordnungen. Eine Haftung für Abweichungen durch Gesetzesänderungen,<br />

wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen der Rechtsprechung, insbesondere Maßnahmen<br />

der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung, sowie eine Haftung für den<br />

tatsächlichen Eintritt der mit dieser Beteiligung verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele<br />

und Vorstellungen kann von der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> nicht übernommen werden. Die Turkon<br />

Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist nur an diejenigen vom Prospekt abweichenden Angaben gebunden, die von<br />

ihr in schriftlicher Form verfasst wurden. Die in diesem Prospekt angegebenen Informationen sind<br />

gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Datum<br />

der Aufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die Haftung der Turkon Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> sowie der Vertriebsbeauftragten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.<br />

Die Angaben über die steuerliche Konzeption sowie die daraus resultierenden Auswirkungen entspre-<br />

chen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und der Verwaltungsauffassung. Generell las-<br />

sen sich Weiterentwicklungen des Steuerrechts jedoch nicht ausschließen. Weiterhin beruhen sämt-<br />

liche steuerlichen Angaben in diesem Prospekt auf der Annahme, dass die Beteiligung nicht in einem<br />

Betriebsvermögen gehalten wird.<br />

Die Prospektherausgeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Beteiligungsangebot<br />

um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung kann<br />

nicht sicher vorhergesagt werden und steht zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht fest.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist demzufolge nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet negativer Ent-<br />

wicklung einen entstehenden Totalverlust hinnehmen können (siehe Punkt Darstellung der wesent-<br />

lichen Risiken der Vermögensanlage Seite 13). Kapitalanlegern wird empfohlen, diesen Prospekt mit<br />

den anderen ihnen übergebenen Unterlagen aufzubewahren.<br />

Über die als Prospektverantwortliche zeichnende Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> hinaus gibt es keine<br />

Personen oder Gesellschaften, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 4 der VermVerkProspektV<br />

wesentlich beeinflusst haben. Weitere nach § 1 Absatz 4 VermVerkProspektV vorgesehene Angaben<br />

können deshalb nicht gemacht werden.


Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg, übernimmt die Prospektver-<br />

antwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die im Prospekt<br />

gemachten Angaben richtig und vollständig sind und eine Auslassung wesentlicher Umstände nicht<br />

erfolgt ist.<br />

gez. Metin <strong>Kalkavan</strong><br />

Geschäftsführer<br />

1. Vorabdarstellung<br />

11


1<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

Schiffsfonds sind langfristige unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken verbun-<br />

den sind. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung kann über die gesamte Laufzeit nicht sicher<br />

vorhergesagt werden und steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wenn die künftigen wirtschaft-<br />

lichen, steuerlichen und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen von den im Prospekt unterstellten<br />

Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung, insbesondere die<br />

Höhe der Auszahlungen an die Anleger, gegenüber den Prognosen erheblich verändern.<br />

Die folgenden Ausführungen sollen Anlegern die mit der angebotenen Vermögensanlage verbunde-<br />

nen wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken verdeutlichen. Dabei wird zwischen anleger-,<br />

anlage- und prognosegefährdenden Risiken unterschieden. Unter den anlegergefährdenden Risiken<br />

sind solche Risiken zu verstehen, die bei dem Anleger nicht nur zum Verlust der gesamten Beteili-<br />

gungssumme führen können, sondern darüber hinaus das weitere Vermögen gefährden können. Un-<br />

ter den anlagegefährdenden Risiken sind demgegenüber solche Risiken zu verstehen, die entweder<br />

die Anlageobjekte oder die gesamte Vermögenslage gefährden und damit zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Beteiligungssumme führen können. Prognosegefährdend sind diejenigen Ri-<br />

siken, deren Eintritt das Ergebnis der Emittentin belasten und somit die Höhe der Auszahlungen an die<br />

Anleger negativ beeinträchtigen können.<br />

Dabei darf nicht übersehen werden, dass jedes nachfolgend aufgeführte einzelne nur prognosege-<br />

fährdende Risiko im Falle eines Zusammentreffens mit einem oder mehreren anderen Risiken zu einem<br />

Misserfolg der Beteiligung bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.<br />

Darüber hinaus bestehen Risiken aus einer eventuellen persönlichen Anteilsfinanzierung, wegen<br />

Steuerzahlungen und einer eventuellen Nichtanerkennung der Kommanditistenhaftung im Ausland.


MaxiMales risiko<br />

unternehMerisches risiko<br />

anlegerhaftung<br />

anteilsfinanzierung<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Das den Anleger maximal treffende Risiko bezieht sich auf den Totalverlust seiner Einlage zzgl. des<br />

Agios und der evtl. erhaltenen Auszahlungen, d. h. sollte der Anleger die Einlage mindernde Auszah-<br />

lungen erhalten haben, haftet er insoweit Gläubigern der Gesellschaft. Sollte der Anleger seinen Anteil<br />

fremdfinanziert haben, hat er zusätzlich beim Scheitern der Beteiligungsgesellschaft für die Verzinsung<br />

und die Tilgung des Kredites zu sorgen. Darüber hinaus kann das Risiko einer eventuellen Nichtaner-<br />

kennung der Kommanditistenhaftung im Ausland bestehen. Für den Fall des Ausscheidens eines An-<br />

legers und einer evtl. damit verbundenen Hinzuziehung eines Gutachters können die entsprechenden<br />

Kosten beim Anleger anfallen. Für den Fall, dass der Anleger mit der Zahlung seiner Einlage zzgl. Agio<br />

in Verzug gerät, ist die rückständige Zahlung zu Lasten des Anlegers zu verzinsen und er kann aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen werden. Die Beteiligungsgesellschaft kann ebenfalls einen<br />

evtl. daraus entstehenden Verlustschaden geltend machen.<br />

Der Kommanditist beteiligt sich an einer <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und ist damit als Kapitalgeber langfristig (bis<br />

mind. Ende März 019) anteilig am Vermögen und am Gewinn sowie Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />

Allerdings partizipiert der Anleger auch an nicht vorhersehbaren und nicht einschätzbaren wirtschaft-<br />

lichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken. Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken kann das Errei-<br />

chen der prognostizierten Ergebnisse gefährden oder gar unmöglich machen. Der Anleger muss sich<br />

darüber im Klaren sein, dass eine unternehmerische Beteiligung keineswegs vergleichbar ist mit einer<br />

festverzinslichen Anlage.<br />

Die Haftung der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung an der Gesellschaft ist auf die Haftsumme, die der<br />

Pflichteinlage ohne Agio entspricht, beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nachschussverpflich-<br />

tung ist gemäß Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. Soweit das Kapitalkonto durch Auszahlungen un-<br />

ter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die Haftung gem. § 17 Absatz 4 HGB insoweit wieder auf.<br />

Auch nach einem Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu 5 Jahre in Höhe der Einlage für die im<br />

Zeitpunkt ihres Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten.<br />

Es besteht jedoch das Risiko, dass mit dem Betrieb des jeweiligen Schiffes Dritte im Ausland geschä-<br />

digt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar ist oder der Versiche-<br />

rungsschutz aus irgendwelchen Gründen versagt oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen<br />

denkbar, dass das mit der Sache befasste ausländische Gericht die Haftungsbeschränkung der Kom-<br />

manditisten nach deutschem Recht nicht anerkennt.<br />

Das Konzept dieses Beteiligungsangebotes sieht keine standardmäßige Anteilsfinanzierung vor und<br />

eine Anteilsfinanzierung wird von der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> nicht angeboten. Grundsätzlich hat<br />

jeder Anleger jedoch die Möglichkeit, eine persönliche Beteiligungsfinanzierung vorzunehmen. Dann<br />

besteht das Risiko, dass die prognostizierten Rückflüsse an die Anleger aufgrund verschlechterter<br />

Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft nicht oder nicht planmäßig erfolgen und somit die Tilgung<br />

und die Zahlung der Zinsen der Anteilsfinanzierung eventuell nicht planungsgemäß verlaufen kann. In<br />

diesem Fall muss der Anleger als Darlehensnehmer finanziell in der Lage sein, den Kapitaldienst aus<br />

anderen Mitteln zu leisten.<br />

13


14<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

kuMulierung<br />

vertragsPartner<br />

Beschäftigung / einnahMen<br />

Anlagegefährdende Risiken<br />

Starke negative Ausschläge eines oder das Zusammentreffen mehrerer prognosegefährdender Ri-<br />

siken kann zu einem anlagegefährdenden Risiko führen.<br />

Bei einem Ausfall von derzeitigen und zukünftigen Vertragspartnern besteht das Risiko, dass hieraus<br />

höhere Aufwendungen entstehen, die einen entsprechenden Einfluss auf den Mittelrückfluss der An-<br />

leger haben.<br />

Zur Sicherstellung der vollständigen Einwerbung des Eigenkapitals hat die Turkon Holding eine Plat-<br />

zierungsgarantie gestellt. Das Risiko, dass die Platzierungsgarantin ihren Verpflichtungen aus der Ga-<br />

rantie nicht nachkommt, kann naturgemäß nicht ausgeschlossen werden.<br />

Wie bei Schiffsfinanzierungen üblich, besteht das Risiko, dass die Bank von ihrem Sonderkündigungs-<br />

recht Gebrauch macht, falls die Gesellschaft als Schuldnerin ihren Verpflichtungen nicht nachkommt,<br />

oder andere Ereignisse eintreten, die eine ordnungsgemäße Durchführung der geschlossenen Verträ-<br />

ge unmöglich macht oder gefährdet. Dazu gehören z. B. der Verlust der Schiffe, die Nichteinhaltung<br />

der in den Darlehensverträgen getroffenen Abmachungen, etc. Bei Verzug mit der Rückzahlung eines<br />

Darlehens ist die Bank zur Kündigung des Darlehensvertrages und zur Verwertung der jeweiligen Si-<br />

cherheit berechtigt.<br />

Im schlechtesten Fall könnte es durch den Ausfall der oben genannten Vertragspartner zur Rück-<br />

abwicklung der Beteiligung kommen, die ggf. den Verlust eines erheblichen Teiles der Einlage zur<br />

Folge hätte.<br />

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft ist wesentlich davon abhängig, dass die unterstellten Charter-<br />

einnahmen erreicht werden. Durch die abgeschlossenen Charterverträge sind die Chartereinnahmen<br />

grundsätzlich gesichert. Aufgrund des am 14. September 005 für das MS “KASIF KALKAVAN“ und<br />

des am 5. September 005 für das MS “ORKUN KALKAVAN“ abgeschlossenen Chartervertrages mit<br />

Turkon Line, Istanbul, ist die Beschäftigung des MS “ORKUN KALKAVAN“ und des MS “KASIF KALKA-<br />

VAN“ für insgesamt 1 Jahre mit einer anfänglichen Tagesrate von EUR 14.500,00 je <strong>Co</strong>ntainerschiff<br />

fest vereinbart.<br />

Nach Ablauf der Charterverträge besteht das Risiko, dass keine Anschlussbeschäftigung erfolgt oder<br />

ein Chartervertrag nur zu einer niedrigeren als der prognostizierten Charterrate abgeschlossen wer-<br />

den kann.<br />

Grundsätzlich besteht bei jedem Chartervertrag das Risiko, dass der Charterer seine Verpflichtungen<br />

aus dem Chartervertrag nicht erfüllt. Eine dann notwendige neue Beschäftigung ist möglicherweise<br />

nicht oder nur zu einer niedrigeren Charterrate zu finden.<br />

Die prospektierten Einnahmetage beruhen auf Erfahrungswerten. Höhere Ausfallzeiten (off-hire) füh-<br />

ren zu niedrigeren Einnahmen, die das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft belasten.


fungiBilität<br />

Majorisierung<br />

versicherungen<br />

rückaBwicklungsrisiko<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

Eine Schiffsbeteiligung ist eine langfristige Investition. Unabhängig davon ist eine Übertragung oder<br />

eine Veräußerung einer Beteiligung nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich. In diesem Zu-<br />

sammenhang ist zu beachten, dass für den Verkauf von Fondsanteilen kein geregelter Markt besteht,<br />

so dass eine Beteiligungsveräußerung nur schwer zu verwirklichen sein könnte. Es besteht somit das<br />

Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein eintrittsbereiter Erwerber für die Kommanditanteile<br />

gefunden wird oder eine Veräußerung nur zu einem geringeren Wert erfolgen kann. Gemäß § 14 Ab-<br />

satz 5 des Gesellschaftsvertrages besteht grundsätzlich ein Vorkaufsrecht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin.<br />

Bei nicht plangerechter Platzierung und der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie könnte sich<br />

eine Majorisierung (Beherrschung) aufgrund einer Stimmenmehrheit des ausländischen Platzierungs-<br />

garanten bzw. eines von ihm vermittelten Dritten und der Verkäufer, die in einem Konzernverbund ste-<br />

hen, ergeben. Dies könnte zur Folge haben, dass die übrigen Anleger evtl. keine Mehrheit für eine<br />

Entscheidung erhalten, die in ihrem Interesse liegt. Es könnte auch geschehen, dass ein Großanleger<br />

mit seinem Stimmrecht Entscheidungen der Gesellschafterversammlung durch eine Sperrminorität<br />

blockiert.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass einer oder mehrere Anleger auf der Gesellschafterversammlung<br />

nicht präsent sind und der Treuhänderin keine Weisung erteilt haben, wodurch die ausländischen<br />

Gesellschafter eine Präsenzmehrheit erlangen können. Die Treuhänderin kann das Stimmrecht nur<br />

insoweit nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der berechtigten Interessen der<br />

Treugeber sowie der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz ergebenden Treuepflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern und Anlegern ausüben, als es um die<br />

Herstellung der Beschlussfähigkeit geht. Im Übrigen wird sich die Treuhänderin in der zur Abstimmung<br />

stehenden Beschlussvorlage in Bezug auf die dem Anleger zustehende Beteiligungsquote der Stimme<br />

enthalten. Dadurch kann es sein, dass trotz pflichtgemäßen Abstimmens der Treuhänderin nicht der<br />

Anlegerwunsch berücksichtigt wird und es zu einem Ergebnis der Abstimmung kommt, das nicht in<br />

dem gewollten Interesse der Anleger liegt.<br />

Der Gewinn und die Auszahlungen der Gesellschaft könnten nachhaltig durch nicht oder nur unzu-<br />

reichend versicherte Risiken beeinflusst werden. Die gleichen Auswirkungen können Ausschluss-<br />

klauseln oder Selbstbehalte in den Versicherungsverträgen haben, wonach der Schadensaufwand<br />

zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft geht. Des Weiteren können Schadensfälle auftreten, die höher<br />

als die vereinbarte Deckungssumme sind und diese nicht dazu ausreicht, den Schaden vollständig zu<br />

ersetzen. Der Eintritt eines oder mehrerer Versicherungsfälle kann ferner eine Erhöhung der Versiche-<br />

rungsprämie zur Folge haben.<br />

Beim Ausfall der Platzierungsgarantie und sonstiger fehlender Kapitalbeschaffung könnte die Betei-<br />

ligungsgesellschaft gezwungen sein, den Fonds rückabzuwickeln. Dabei kann nicht gewährleistet<br />

werden, dass der Anleger seine Einlage zzgl. des Agios in voller Höhe zurückbekommt, da zu einem<br />

solchen Zeitpunkt schon verschiedene Gebühren für Konzeption, Strukturierung und Marketing, Ver-<br />

trieb der Beteiligung sowie die Bereederung der Schiffe gezahlt sein könnten. Darüber hinaus kann<br />

15


16<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

sicherheitenBewertung<br />

der Markt zum Zeitpunkt einer Rückabwicklung nachteilig sein. Eine Rückabwicklung der Beteiligung<br />

könnte daher zum Verlust eines erheblichen Teils der Vermögensanlage führen.<br />

Eine Rückabwicklung könnte auch bei sonstigen außerordentlichen Ereignissen, wie bspw. der Hava-<br />

rie eines der Schiffe, erforderlich sein.<br />

Die Schiffshypothekendarlehen sind u. a. durch eine in den jeweiligen Schifffahrtsregistern eingetra-<br />

gene Schiffshypothek besichert. Im Rahmen der Finanzierungsprüfung hat der Darlehensgeber eine<br />

Bewertung der zu finanzierenden Schiffe vorgenommen und einen entsprechenden Beleihungswert<br />

festgelegt. Die finanzierende Bank behält sich vor, diesen Beleihungswert in regelmäßigen Abständen<br />

zu überprüfen und ggf. eine Neubewertung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Neubewertung besteht<br />

das Risiko, dass ein neu ermittelter Beleihungswert nicht mehr ausreicht, um die aktuelle Inanspruch-<br />

nahme des Schiffshypothekendarlehens abzusichern. In diesem Fall ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

auf Verlangen verpflichtet, entsprechende Ersatzsicherheiten zu stellen bzw. die Darlehensinan-<br />

spruchnahme entsprechend zu reduzieren.<br />

Sollte eine Sondertilgung der Darlehen aus der laufenden Liquidität nicht möglich sein, kann ein nied-<br />

rigerer Wertansatz der Schiffe durch die finanzierende Bank im schlimmsten Fall zur Veräußerung der<br />

Schiffe und ggf. zum Totalverlust der Einlage führen.


investitions- und<br />

finanzierungsPlan<br />

zinsen für die<br />

freMdfinanzierungen<br />

währungsrisiko<br />

liquiditätsüBerschuss<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

Prognosegefährdende Risiken<br />

Sofern die kalkulierten Kosten (z. B. für Nebenkosten oder die Zwischenfinanzierung des Eigenkapi-<br />

tals) überschritten werden, würde sich die Liquiditätsreserve entsprechend verringern. Die zur Finan-<br />

zierung der Gesamtinvestition erforderlichen Fremdmittel werden von einer deutschen Geschäftsbank<br />

gewährt.<br />

Des Weiteren hat das Kredit gewährende Institut ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund für die<br />

Darlehen. Dies könnte dazu führen, dass es zu einer Rückabwicklung des Fonds käme oder dass die<br />

Schiffe, wenn die Marktkonditionen schlecht sind, unter Wert verkauft werden müssten, um die Dar-<br />

lehen an die Bank zurückzuführen. Der Anleger hat das Risiko, dass er einen Teil oder seine gesamte<br />

Einlage nicht zurückerhalten könnte und die Auszahlungen nicht wie geplant erfolgen.<br />

Gemäß § 6 Absatz 4e des Gesellschaftsvertrages kann die Geschäftsführung gemeinsam mit dem Bei-<br />

rat auch eine Umfinanzierung der Währung der Darlehen beschließen, was zu einem Währungsrisiko<br />

führen könnte.<br />

Die Zinssätze unterliegen den Schwankungen der Kapitalmärkte. Für die gewährten EUR-Hypothe-<br />

kendarlehen 1 wurde mit dem Kredit gewährenden Institut ein Zinshedging mit 4,49% (inkl. Marge) für<br />

zehn Jahre abgeschlossen. Anschließend besteht das Risiko, dass die Zinsen für das Darlehen höher<br />

ausfallen als prognostiziert und damit zu Lasten der Liquidität und des Gewinnes der Beteiligungs-<br />

gesellschaft gehen.<br />

Die Zinsbindungsperioden, die Einfluss auf den Zinssatz haben, werden unter Einschätzung der je-<br />

weiligen Marktsituation von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft kurzfristig bzw. lang-<br />

fristig festgeschrieben. Dies gilt entsprechend für Abweichungen bei den Zinssätzen für den Konto-<br />

korrentkredit.<br />

Die Schiffsbetriebskosten und die Kosten für die turnusmäßige Dockung (alle 5 Jahre), die im Fol-<br />

genden als Schiffsbetriebskosten ausgewiesen werden, sind in Dollar zu entrichten. Von Oktober 005<br />

bis Oktober 015 ist das EUR/USD-Wechselkursverhältnis durch ein Hedging vertraglich fixiert wor-<br />

den. Für die Zeit nach Ablauf des Hedgings wird ein Wechselkurs von 1, 7 EUR/USD prognostiziert.<br />

Es besteht somit ab Oktober 015 das Risiko einer Verschlechterung der Wechselkurse während der<br />

Betriebsphase. Bei einem gegenüber dem Euro stärkeren US-Dollar-Kurs würden sich die Liquidität<br />

und der Gewinn der Beteiligungsgesellschaft verschlechtern.<br />

Der gesamte Mittelrückfluss wird auch von einem etwaigen Verkaufserlös, ggf. Schrottwert, der<br />

Schiffe bestimmt. Der Zeitpunkt der Veräußerung wie auch die Veräußerung selbst werden durch die<br />

Gesellschafterversammlung beschlossen. Die Höhe des erzielbaren Verkaufserlöses hängt im We-<br />

sentlichen von der Marktsituation zum Verkaufszeitpunkt ab.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat ein Andienungsrecht, d. h. sie kann die beiden Fondsschiffe im Jahr<br />

019 aufgrund einer mit dem Charterer der Schiffe geschlossenen Vereinbarung an diesen zu 8% des<br />

ursprünglichen Kaufpreises verkaufen.<br />

17


18<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

schiffsBetrieBskosten<br />

Bereederung<br />

Der festgelegte Verkaufspreis beträgt EUR 7.168.000,00 für das MS “ORKUN KALKAVAN“ und EUR<br />

6.7 0.000,00 für das MS “KASIF KALKAVAN“ ( 8% vom ursprünglichen Kaufpreis). Der Charterer (Tur-<br />

kon Line, Istanbul) ist bei Ausübung des Andienungsrechtes durch die Beteiligungsgesellschaft zum<br />

Rückkauf vertraglich verpflichtet. Dieses Andienungsrecht wird durch die Turkon Holding garantiert.<br />

Es besteht jedoch das Risiko, dass dieser Garant seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt oder<br />

nicht erfüllen kann. In diesem Fall unterliegt die Veräußerung der Schiffe wieder der Marktsituation<br />

zum Zeitpunkt der Veräußerung. Trotz der vertraglichen Verpflichtung des Charterers besteht somit<br />

das Risiko, dass der Liquiditätsüberschuss niedriger als erwartet ausfällt und somit den prognostizier-<br />

ten Gesamtkapitalrückfluss mindert.<br />

Die Schiffsbetriebskosten beruhen auf Erfahrungswerten der Reederei und den bisherigen tatsäch-<br />

lichen Kosten (das MS “ORKUN KALKAVAN“ wird seit 00 und das MS “KASIF KALKAVAN“ seit 001<br />

für die Turkon Line betrieben).<br />

Dennoch besteht das Risiko, dass es zu Überschreitungen der Kostenansätze z. B. durch Veränderung der<br />

Personalkosten kommen kann. Dies würde die Liquidität und den Gewinn der Beteiligungsgesellschaft<br />

negativ beeinflussen und könnte dazu führen, dass die Ausschüttungen reduziert werden müssten. Das<br />

Gleiche gilt hinsichtlich der mit einem Pauschalbetrag angesetzten Dockungskosten.<br />

Bei Nichterfüllung oder bei vorzeitiger Beendigung des Bereederungsvertrages müsste ein neuer Ver-<br />

tragsreeder beauftragt werden. Der neue Vertrag unterliegt dann den jeweiligen Marktbedingungen<br />

und es besteht das Risiko, dass diese zu einer höheren Belastung der Gesellschaft führen können.<br />

Für die Zeit nach Beendigung des Bereederungsvertrages besteht damit das Risiko, dass die Gesell-<br />

schaft mit der marktüblichen Kommission belastet wird, auf die der Vertragsreeder für die Vertrags-<br />

laufzeit verzichtet hat.<br />

ausschluss aus der Beteiligungsgesellschaft /<br />

kündigung aus wichtigeM grund durch die Persönlich haftende gesellschafterin<br />

steuern<br />

Sollte ein Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen werden oder sollte ihm durch<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin aus wichtigem Grund gekündigt werden, besteht sein Risiko<br />

darin, dass er nur 60% des durch die Auseinandersetzungsbilanz ermittelten Wertes zurückerhält.<br />

Die Übereinstimmung der steuerlichen Aussagen und Berechnungen dieses Beteiligungsangebotes<br />

mit der aktuellen steuerlichen Rechtslage wurde von einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-<br />

tungsgesellschaft geprüft. Im Rahmen der Ergebnisprognose wurde ein Spitzensteuersatz von 4 %<br />

zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer zugrunde gelegt. Erhöhungen der Steuersätze und<br />

die Einführung von Zuschlägen (wie z. B. Ergänzungsabgaben) in der Zukunft würden zu einer Erhö-<br />

hung der individuellen Steuerbelastung führen.


2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

Nach der Konzeption der Beteiligungsgesellschaft ist eine Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) im Jahr 005 erfolgt. Die Emittentin ist für 10 Jahre an die Gewinner-<br />

mittlung nach § 5a EStG gebunden. Die Konzeption und die prognostizierten Ergebnisse sehen die<br />

Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG für die gesamte Laufzeit vor. Sofern<br />

die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft geändert oder abgeschafft werden sollten oder die<br />

Inanspruchnahme der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr sinn-<br />

voll sein und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen sollte, würde dies<br />

voraussichtlich gegenüber der Prognoserechnung zu deutlich erhöhten steuerlichen Belastungen der<br />

Anleger führen.<br />

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuerrechts, da die verschiedenen Vermögensarten nicht gemäß dem Gleichbehand-<br />

lungsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz bewertet werden. Eine endgültige Entscheidung<br />

des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus. Es besteht also das Risiko, dass die Begünstigung<br />

für Betriebsvermögen, ggf. rückwirkend, entfällt. Siehe dazu auch Punkt 7. Steuerliche Angaben, Seite<br />

100 bis 108.<br />

Nach einem Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 04. Juli 005 entfallen für treuhänderisch gehaltene<br />

Kommanditbeteiligungen die erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Vergünstigungen nach<br />

§§ 13a, 19a ErbStG (Freibetrag, Tarifbegrenzung, Bewertungsabschlag). Weiter soll die treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung nicht mehr mit dem Buchwert des Betriebsvermögens, sondern mit<br />

dem gemeinen Wert bewertet werden. Dazu, wie der gemeine Wert bei Übertragung treuhänderisch<br />

gehaltener Kommanditbeteiligungen zu ermitteln ist, hat sich die Finanzverwaltung noch nicht ge-<br />

äußert. In aller Regel wird der gemeine Wert aber höher sein als der bisher maßgebliche Steuerwert.<br />

Aus erbschaftssteuerlichen Gründen sollten die Anleger mit ihrem Steuerberater besprechen, ob es<br />

nicht sinnvoll ist, sich nach Beitritt über die Treuhandgesellschaft direkt in das Handelsregister ein-<br />

tragen zu lassen.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse und somit die steuerlichen Kapitalkonten können sich vermindern, so-<br />

fern die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft sich in anderer Höhe entwickeln, Än-<br />

derungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eintreten oder sich im Einzellfall die von der Anbiete-<br />

rin vertretene Rechtsauffassung nicht durchsetzen lässt. Dieses hätte unter anderem Auswirkungen<br />

auf die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte der Beteiligung.<br />

Die in diesem Beteiligungsangebot ermittelten steuerlichen Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt<br />

der endgültigen steuerlichen Anerkennung im Rahmen der steuerlichen Außenprüfungen der Betei-<br />

ligungsgesellschaft. Weitere Einzelheiten zu steuerlichen Gesichtspunkten sind dem Punkt 7 Steuer-<br />

liche Angaben zu entnehmen.<br />

19


0<br />

2. Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage<br />

zusaMMenfassung Die Berechnungen dieses Beteiligungsangebotes basieren auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf<br />

Prognosen, die ihrerseits auf Erfahrungen und Erwartungen der beteiligten Partner beruhen. Es be-<br />

steht jedoch das Risiko, dass sich, z. B. durch Marktveränderungen, die Rahmenbedingungen für die<br />

Beteiligungsgesellschaft verändern. Alle Abweichungen von den Planzahlen können demzufolge das<br />

Ergebnis dieser Investition negativ beeinflussen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens in eine unterneh-<br />

merische Beteiligung zu investieren beabsichtigen und die den bei einem unerwartet negativen wirt-<br />

schaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, ggf. auch Totalverlust, bzw. sogar eine Anlegergefährdung<br />

in Kauf nehmen können. Anlegern wird daher empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklä-<br />

rung von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater<br />

ihres Vertrauens, beraten zu lassen.<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.


3.1 Angaben über die Vermögensanlage<br />

die Beteiligungsgesellschaft<br />

MindestsuMMe / Mindestanzahl<br />

der Beteiligung<br />

rechte der koMManditisten<br />

Bei der Beteiligung an der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> handelt es sich um eine<br />

unternehmerische Beteiligung. Über die geplante Laufzeit von 13,433 Jahren wird für den Anleger eine<br />

Gesamtauszahlung von ca. 48% vor Steuern prognostiziert. Bei dieser Ermittlung und auch den fol-<br />

genden wird immer davon ausgegangen, dass durch das öffentliche Angebot EUR 5.030.000,00 aufge-<br />

bracht werden.<br />

Die Anleger beteiligen sich über die Treuhandgesellschaft an der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter der Nummer<br />

HRA 10 560 eingetragen. Der Zweck der Beteiligungsgesellschaft ist der Erwerb und der Betrieb der<br />

<strong>Co</strong>ntainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“.<br />

Die Mindestbeteiligungssumme der Kommanditisten des öffentlichen Angebotes beträgt EUR 15.000,00<br />

zzgl. 5% Agio. Höhere Einlagen müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein. Anleger müssen mindestens<br />

eine Beteiligung erwerben. Die Mindestanzahl der Anleger beträgt drei.<br />

Mindestbeteiligung / -anzahl<br />

Bis zum Datum der Erstellung des Verkaufsprospektes haben sich die Gründungsgesellschafter und<br />

die Treuhandgesellschaft, die an die Stelle eines Gründungsgesellschafters getreten ist, an der Betei-<br />

ligungsgesellschaft beteiligt. Die Einzahlung des Erwerbspreises ist wie folgt zu leisten.<br />

Der Mindestbetrag beträgt EUR 9.879.000,00. Dieser Betrag ist insbesondere durch die Platzierungs-<br />

garantie abgedeckt.<br />

Die Anleger beteiligen sich als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft und können die Übertragung<br />

des für sie gehaltenen Kommanditanteils auf sich verlangen und als Kommanditisten im Handelsre-<br />

gister unmittelbar eingetragen werden. Das Treuhandverhältnis bleibt in diesem Fall als Verwaltungs-<br />

treuhandverhältnis bestehen.<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Mindestbeteiligungssumme EUR 15.000,00 zzgl. 5% Agio<br />

Mindestanzahl Drei<br />

Einzahlungen<br />

30% + 5% Agio Nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

70% bis 31.10. 006<br />

Bei treugeberischer Beteiligung haftet die Treuhänderin Dritten gegenüber. Der Anleger als Treugeber<br />

ist der Treuhänderin bis zur Höhe seiner Einlage entsprechend ersatzpflichtig. Die im Handelsregister<br />

als Kommanditisten eingetragenen Anleger haften bis zur Höhe ihrer jeweiligen Hafteinlage im Au-<br />

ßenverhältnis persönlich. Ist die Einlage erbracht und nicht, wenn auch nur teilweise, zurückgewährt<br />

worden, ist eine persönliche Haftung nach deutschem Recht grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Die Anleger haben als Treugeberkommanditisten der Beteiligungsgesellschaft entsprechend der Höhe<br />

1


3. Die Vermögensanlage<br />

steuerliche struktur<br />

üBertragung (aBtretung) / ein-<br />

schränkung der üBertragung<br />

ihres jeweiligen Beteiligungsanteils Anspruch auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Betei-<br />

ligungsgesellschaft.<br />

Die Anleger als Kommanditisten sind Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft. Sie können an<br />

Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft teilnehmen. Ihre Stimmrechte in Gesell-<br />

schafterversammlungen richten sich nach der Höhe ihrer jeweiligen Kapitaleinlage in die Beteiligungs-<br />

gesellschaft. Weiter haben die Anleger Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter hinsichtlich<br />

der Angelegenheiten, Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Geschäftsjahresen-<br />

de kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember 019.<br />

Den Anlegern, die sich treugeberisch beteiligen, stehen die vorgenannten Gesellschafterrechte teil-<br />

weise unmittelbar (Recht zur Teilnahme an und Abstimmung in Gesellschafterversammlungen, Aus-<br />

kunfts- und Einsichtsrechte) zu. In jedem Falle stehen die Gesellschafterrechte den Anlegern über<br />

die Treuhänderin zu. Die Anleger können der Treuhänderin für den Fall, dass sie nicht an einer Ge-<br />

sellschafterversammlung teilnehmen, Weisungen erteilen. Die Treuhänderin ist an solche Weisungen<br />

grundsätzlich gebunden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine originär gewerblich tätige Kommanditgesellschaft. Einkünfte der<br />

Beteiligungsgesellschaft werden den Anlegern steuerlich zugerechnet. Die Anleger erzielen Einkünf-<br />

te aus Gewerbebetrieb. Die Option zur Tonnagesteuer nach § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) ist<br />

005 erfolgt, so dass den Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft dem niedrigeren Tonnagesteu-<br />

ergewinn entsprechende Steuerzahlungen gegenüberstehen. Die Versteuerung des Tonnagesteuer-<br />

gewinns erfolgt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft keine Gewinne machen sollte. Auch<br />

ein Gewinn der Beteiligungsgesellschaft durch die Veräußerung eines oder beider Schiffe ist durch<br />

die Tonnagesteuer abgegolten. Ein zu versteuernder Unterschiedsbetrag ergibt sich bei konzeptions-<br />

gemäßem Verlauf nicht.<br />

Eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft hat von Beginn der Beteiligung an steuer-<br />

liche Auswirkungen für die Anleger. Die Anleger sollten diese Auswirkungen mit einem Steuerberater<br />

erörtern. So sind beispielsweise wegen der Tonnagebesteuerung von Beginn der Beteiligung an Zin-<br />

sen und sonstige Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit einer individuellen Finanzie-<br />

rung der Beteiligung, nicht als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Die Anbieterin wird<br />

keine Steuern für die Anleger zahlen.<br />

Aufgrund der Option zur Tonnagesteuer ergeben sich keinerlei steuerlich relevanten Verluste.<br />

Die Übertragung einer Beteiligung (Abtretung) beispielsweise aufgrund von Verkauf, Schenkung oder<br />

Erbfall ist prinzipiell möglich. Bei treugeberischer Beteiligung wird die Beteiligung durch dreiseitige<br />

Vereinbarung der Übernahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen Anleger, Beteili-<br />

gungsgesellschaft und Treuhänderin übertragen. Im Falle der Registrierung als Kommanditist ist zu-


zahlstelle<br />

einzahlungskonto<br />

sätzlich zur Übernahme der Verwaltungstreuhand die Übertragung bzw. Abtretung der Kommanditbe-<br />

teiligung erforderlich. Im Erbfall geht die Beteiligung per Gesetz über.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft schränkt die Veräußerung und die Übertrag- bzw.<br />

Abtretbarkeit der Kommanditanteile ein. So ist die – auch teilweise – Veräußerung und Übertragung eines<br />

durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden Gesellschaftsanteils gemäß § 14 Absatz 1 des<br />

Gesellschaftsvertrages nur möglich, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin einen sie zufrieden<br />

stellenden Nachweis darüber erhalten hat, dass Begünstigte(r) dieser Verfügung Deutsche(r) im Sinne des<br />

§ 1 Flaggenrechtsgesetz ist. Weiter ist die Veräußerung und Übertragbarkeit der Kommanditanteile nur<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich, es sei denn, die Anteile werden auf<br />

den Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen. Die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschaf-<br />

terin darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ein<br />

Vorkaufsrecht, es sei denn, die Anteile werden auf den Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen. Kom-<br />

manditanteile sollen mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres übertragen werden und die Mindest-<br />

beteiligungssumme von EUR 15.000,00 für die Anleger des öffentlichen Angebotes darf nicht unterschrit-<br />

ten werden. Höhere Beträge müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein.<br />

Will der Erwerber eines Kommanditanteils als Kommanditist im Handelsregister eingetragen werden, so<br />

hat er eine auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestellte und notariell beglaubigte Handelsregistervoll-<br />

macht an die Treuhandgesellschaft zu übersenden. Der Erwerber trägt die Kosten für die Eintragung in<br />

das Handelsregister.<br />

Für den Handel der Anteile existiert kein gesetzlich geregelter Handelsplatz. Es existiert lediglich ein<br />

Zweitmarkt, an dem der Anleger versuchen könnte, seinen Anteil zu verkaufen. Hinsichtlich des Wei-<br />

terverkaufs einer Beteiligung an Dritte wird weder die Möglichkeit des Verkaufs noch im Hinblick auf<br />

mögliche Preise eine Gewährleistung übernommen.<br />

Folgende Zahlstelle führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus:<br />

Treuhänderin SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt,<br />

Handel und Industrie mit beschränkter Haftung<br />

Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg<br />

Die Anleger zahlen den fälligen Anlagebetrag per Überweisung in EUR auf das folgende Mittelverwen-<br />

dungskontrollkonto der Beteiligungsgesellschaft:<br />

Kontonummer 64 33 767<br />

Bankleitzahl 00 400 00<br />

Bank <strong>Co</strong>mmerzbank<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Der Anlagebetrag ist zu 35% unmittelbar nach Zustellung der Annahme der Beitrittserklärung durch die Treu-<br />

händerin von den Treugeberkommanditisten (Anleger) einzuzahlen. Die verbleibenden 70% sind bis spätes-<br />

3


4<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

eMPfänger der<br />

willenserklärungen<br />

zeichnungsfrist<br />

angeBot<br />

ausgaBeaufschlag<br />

kosten für erwerB, verwaltung<br />

und veräusserung der<br />

Beteiligung<br />

tens 31.Oktober 006 einzuzahlen.EineFinanzierungderBeteiligungvonSeitenderBeteiligungsgesellschaft<br />

ist nicht vorgesehen und wird den Anlegern nicht durch die Initiatorin / Anbieterin angeboten. Die Anleger<br />

haben jedoch die Möglichkeit, Beteiligungen individuell über Banken oder sonstige Dritte zu finanzieren.<br />

Empfänger der Willenserklärungen der Anleger als Treugeber ist die SHI – Treuhandgesellschaft<br />

für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung, Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg.<br />

Ansonsten ist Empfänger der Willenserklärungen der Anleger die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg, vertreten durch deren persönlich haftende Ge-<br />

sellschafterin, die Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong>, Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg.<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt nach Ablauf des auf den Tag der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />

folgenden Werktages. Sie endet mit der vollständigen Zeichnung des Emissionskapitals, spätestens<br />

aber am 31. Oktober 006. Sollte die persönlich haftende Gesellschafterin von ihrem Recht Gebrauch<br />

machen, die Einlage um weitere EUR 100.000,00 zu erhöhen, endet die Zeichnungsfrist hierfür ebenfalls<br />

am 31. Oktober 006. Eine vorzeitige Schließung des Beteiligungsangebotes sowie eine Kürzung von<br />

Beteiligungsbeträgen sind nicht vorgesehen.<br />

Das Angebot soll nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Ein Vertrieb in anderen Staaten ist<br />

nicht geplant. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen mit Wohnsitz und<br />

Gesellschaften mit Sitz in anderen Staaten Beteiligungen erwerben.<br />

Von den Anlegern des öffentlichen Angebotes wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von 5% auf<br />

die Zeichnungssumme, wie in der Beitrittserklärung vorgesehen, erhoben.<br />

Die Anleger können sich selbst auf eigene Kosten in das Handelsregister eintragen lassen. Voraus-<br />

setzung für die Eintragung in das Handelsregister ist eine auf die Beteiligungsgesellschaft ausgestell-<br />

te und notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht. Die Notargebühren hierfür betragen gemäß §<br />

45 Ziffer 1 Kostenordnung (KO) 1/4 einer vollen Gebühr nach dem zu beglaubigenden Wert. Dieser<br />

richtet sich nach der Höhe der Beteiligung. Die Gebühren betragen grundsätzlich jedoch höchstens<br />

EUR 130,00 zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (Stand: Januar 006), sofern die von der Beteili-<br />

gungs-gesellschaft vorbereitete Handelsregistervollmacht verwendet wird.<br />

Gemäß § 3 Absatz 7 des Gesellschaftsvertrages können rückständige Einlagen der Anleger mit 1%<br />

monatlich zu Lasten des entsprechenden Anlegers verzinst werden. Verlangt ein Anleger Einsicht in<br />

die Bücher und Papiere der Gesellschaft, so hat er die ihm möglicherweise entstehenden Kosten nach<br />

§ 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages selbst zu tragen. Wird ein Anleger nach § 15 Absatz des<br />

Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausgeschlossen, so hat er die im Zusammenhang mit<br />

seinem Ausscheiden entstehenden Kosten zuzüglich eventueller Verzugszinsen zu tragen. Die Kosten-<br />

verteilung für die bei einem Ausscheiden zu erstellende Auseinandersetzungsbilanz ist in § 17 Absatz<br />

des Gesellschaftsvertrages geregelt. Die Höhe der hier genannten Kosten kann nicht konkret genannt<br />

werden.


keine weiteren leistungen<br />

des anlegers<br />

Beendigung der verMögensanlage<br />

Grundsätzlich sind von den Anlegern alle persönlich veranlassten Kosten (wie beispielsweise eigene<br />

Telefonkosten, Porti, Bankgebühren, Steuerberatungskosten oder Reisekosten) zu tragen.<br />

Bei Veräußerung der Beteiligung sind vom Anleger möglicherweise anfallende Nebenkosten wie bei-<br />

spielsweise Gutachter- oder Transaktionskosten, Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister<br />

etc. zu tragen. Da die Höhe der vorstehend genannten Kosten jeweils unter anderem von den persön-<br />

lichen Verhältnissen oder der Höhe der Beteiligung des Anlegers abhängig ist, ist eine Benennung im<br />

Vorhinein nicht möglich.<br />

Darüber hinaus sind die Anleger zu keiner weiteren Leistung oder Zahlung verpflichtet (siehe Punkt<br />

Darstellung der wesentlichen Risiken der vermögensanlage Seite 13).<br />

Die Anleger können ihre jeweilige Beteiligung auf folgende Weise durch Gesellschafterbeschluss<br />

beenden.<br />

Verkauf beider Schiffe und Auflösung der Beteiligungsgesellschaft<br />

Bei einem Verkauf der beiden Schiffe oder einer Rückabwicklung der Beteiligung wird das nach Be-<br />

gleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesell-<br />

schaft und nach Befriedigung aller Gläubiger verbleibende Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

unter allen Kommanditisten im Verhältnis ihrer jeweiligen Kommanditanteile verteilt. Über den Ver-<br />

kauf der Schiffe, auch während der Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft, entscheidet grundsätzlich<br />

die Gesellschafterversammlung. Es besteht von Seiten der Beteiligungsgesellschaft nach Ablauf der<br />

Projektlaufzeit ein Andienungsrecht an den Charterer, diesem die Schiffe für 8% des Kaufpreises zu<br />

verkaufen. Dieses Andienungsrecht wird durch die Turkon Holding garantiert. Auch über die Ausübung<br />

des Andienungsrechts wird die Gesellschafterversammlung entscheiden.<br />

Rückabwicklung der Beteiligung<br />

Unter Umständen kann es zu einer Rückabwicklung der Beteiligung kommen (siehe Punkt Darstel-<br />

lung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Seiten 15 bis 16).<br />

Übertragung des Kommanditanteils<br />

Die Veräußerung und Übertragung einer Beteiligung (Abtretung) ist mit Zustimmung der Komplemen-<br />

tärin möglich. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Als wichtige Gründe<br />

gelten insbesondere die beabsichtigte Übertragung an eine Gesellschaft, die in Konkurrenz zur Gesell-<br />

schaft steht oder stehen könnte, sowie die Übertragung an einen Dritten, von dem die Beteiligungs-<br />

gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen annehmen muss, dass er seine Verpflichtungen aus<br />

dem Gesellschaftsvertrag nicht oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn der Beteiligungsgesell-<br />

schaft gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen. Gemäß § 14 Absatz 5 des<br />

Gesellschaftsvertrages hat die persönlich haftende Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht. Zustimmungs-<br />

pflicht und Vorkaufsrecht gelten nicht bei der Übertragung der Beteiligung auf Ehegatten oder Kinder<br />

des jeweiligen Anlegers.<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

5


6<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Ordentliche Kündigung der Beteiligungsgesellschaft<br />

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Ge-<br />

schäftsjahres durch eingeschriebenen und an die Beteiligungsgesellschaft gerichteten Brief kündigen.<br />

Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 ausgesprochen werden. Das Recht zur<br />

fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 15 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet der Gesellschafter aus der Gesellschaft aus.<br />

Weitere Gründe für das Ausscheiden regelt § 15 Absatz des Gesellschaftsvertrages<br />

Treugeber, die nicht selbst als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, können die Treu-<br />

händerin durch eingeschriebenen Brief anweisen, die für sie gehaltene Kommanditbeteiligung zu den<br />

oben genannten Bedingungen zu kündigen. Die entsprechende Weisung muss der Treuhänderin spä-<br />

testens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsge-<br />

sellschaft zugehen. Für den Fall der Kündigung sind keine Vertragsstrafen vorgesehen. Kündigt die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin einem Gesellschafter aus wichtigem Grund, ist das Abfindungs-<br />

guthaben gegenüber sonstigen Ausscheidensgründen reduziert (vgl. § 17 Absatz 3a des Gesellschafts-<br />

vertrages).<br />

Ausschluss aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

Kommanditisten können in bestimmten Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden bzw.<br />

ausscheiden (vgl. §§ 6 Absatz 8 und 15 Absatz des Gesellschaftsvertrages), beispielsweise wenn<br />

Einlageverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, Insolvenzverfahren eröffnet werden oder die Auflö-<br />

sungsklage erhoben wird.<br />

Bei Tod eines Kommanditisten oder Treugebers scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Die Be-<br />

teiligungsgesellschaft wird dann mit den Erben oder den sonst durch Verfügung von Todes wegen<br />

Begünstigten fortgesetzt. Die Einzelheiten hierzu – insbesondere hinsichtlich des Nachweises der<br />

Begünstigung und zur Auseinandersetzung – regeln der Gesellschaftsvertrag und der Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag.<br />

Auseinandersetzungsguthaben<br />

Wird ein Anleger gemäß § 6 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausgeschlos-<br />

sen, weil er die Einlage nicht rechtzeitig erbringt, steht ihm kein Abfindungsguthaben zu und er trägt<br />

die Kosten im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden<br />

nicht verzinst. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen Rückzah-<br />

lungsansprüchen berechtigt.<br />

Im Falle des sonstigen Ausscheidens eines Kommanditisten aus der Beteiligungsgesellschaft hat er<br />

gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Die Ermitt-<br />

lung des Abfindungsguthabens erfolgt aufgrund der unter Berücksichtigung des Verkehrswertes der<br />

Schiffe erstellten Auseinandersetzungsbilanz. An den Kosten der Erstellung dieser Bilanz hat der Kom-<br />

manditist sich nach Maßgabe von § 17 Absatz des Gesellschaftsvertrages zu beteiligen.


haftung der koMManditisten<br />

Provisionen<br />

gutachten<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Die Haftung der Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft ist auf ihren jeweiligen Kommanditanteil<br />

beschränkt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahlung des Kommanditanteils an die Beteiligungs-<br />

gesellschaft (vergleiche §§ 171 ff. HGB). Es besteht keine Verpflichtung der Kommanditisten, Beträge<br />

nachzuschießen.<br />

Die Kommanditeinlagen werden – entweder unmittelbar durch Registrierung als Kommanditist oder<br />

durch Erhöhung des Kommanditanteils der Treuhänderin – in Höhe ihrer jeweiligen Pflichteinlage in<br />

das Handelsregister eingetragen. Ist der Saldo des Kapitalkontos der jeweiligen Anleger durch Aus-<br />

zahlungen niedriger als die Hafteinlage, so lebt die der jeweiligen Anleger gegenüber Gläubigern der<br />

Beteiligungsgesellschaft (Außenhaftung) bis zur Höhe der Hafteinlage wieder auf (§ 17 Absatz 4 in<br />

Verbindung mit § 171 Absatz 1 HGB). Sollte beispielsweise die Beteiligungsgesellschaft zahlungsun-<br />

fähig sein, könnten Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft die empfangenen Auszahlungen aufgrund<br />

der Außenhaftung von den Anlegern zurückfordern, allerdings nur bis zur Höhe der Hafteinlage des<br />

jeweiligen Kommanditisten.<br />

Eine noch weiter gehende Haftung entsprechend §§ 30, 31 <strong>GmbH</strong>-Gesetz ist möglich, wenn Auszah-<br />

lungen an die Anleger gegen die Bestimmungen des § 9 Absatz 1f des Gesellschaftsvertrages ver-<br />

stoßen, also die Liquiditäts- und Vermögenslage der Beteiligungsgesellschaft Auszahlungen nicht<br />

zugelassen hätte.<br />

Hat die Beteiligungsgesellschaft Kommanditkapital an die Kommanditisten zurückgezahlt, kann sie von<br />

den Kommanditisten die Rückzahlung des ausgezahlten Kommanditkapitals bis zur Höhe der jewei-<br />

ligen Pflichteinlage verlangen, falls die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft dies erfor-<br />

dert (Innenhaftung). Rückzahlungen aufgrund von Innenhaftung sind beschränkt auf die wirtschaftlich<br />

erforderliche Höhe.<br />

Es werden an die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> gemäß der geschlossenen Vertriebsvereinbarung<br />

vom 0 . Februar 006 mit der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Provisionen in Höhe<br />

von EUR 604.000,00 und ein Betrag in Höhe des Agios von EUR 51.500,00, insgesamt EUR 855.500,00,<br />

gezahlt.<br />

Die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Gutachten können von interessierten Anlegern<br />

nach Abschluss eines Auskunftsvertrages angefordert werden.<br />

7


8<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

3.2 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlage<br />

aBMessungen<br />

Die Einzahlungen der Anleger, abzüglich des Agios, aus dem Beteiligungsangebot <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong><br />

<strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> <strong>KG</strong>. werden für die zwei Vollcontainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“<br />

und MS “KASIF KALKAVAN“ sowie sonstige Aufwendungen wie Vorkosten, vorbereitende Bereede-<br />

rung, Marketing, Projektierung, Emission und Treuhandgebühren verwendet. Die Schiffe sind beide<br />

bereits übernommen worden und stehen schon im Dienst der Beteiligungsgesellschaft. Die Nettoein-<br />

nahmen sollen für die Ablösung eines Teils der Zwischenfinanzierung der Schiffe und der Bestreitung<br />

der Nebenkosten genutzt werden.<br />

Die Anlageobjekte<br />

Das MS “ORKUN KALKAVAN“ und das MS “KASIF KALKAVAN“ sind moderne, für den Einsatz im Fee-<br />

der- und Liniendienst geeignete Vollcontainerschiffe. Bei einer Tragfähigkeit von jeweils 1 .310 tdw<br />

verfügen diese Schiffe jeweils über eine nominelle <strong>Co</strong>ntainerstellplatzkapazität von 1.155 TEU bzw.<br />

715 TEU à 14 t homogen. Davon stehen 348 Stellplätze unter Deck und 807 Stellplätze auf dem Deck<br />

zur Verfügung. Des Weiteren verfügen die Schiffe jeweils über 40 Kühlcontaineranschlüsse (davon<br />

56 unter Deck und 184 über Deck). Zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit können auch große (FEU)<br />

Kühlcontainer angeschlossen werden.<br />

Bei dem MS “ORKUN KALKAVAN“ und dem MS “KASIF KALKAVAN“ handelt es sich um den <strong>Co</strong>ntainer-<br />

schiffstyp Örskov Design Mark VII, der von der dänischen Schiffswerft Örskov Christensen Shipyard,<br />

Dänemark, entwickelt wurde. Das MS “ORKUN KALKAVAN“ wurde 00 in der Sedef Shipbuilding Inc.<br />

in Istanbul gebaut und wurde am 6. Oktober 005 an die Beteiligungsgesellschaft für einen Kaufpreis<br />

von EUR 5.600.000,00 übergeben. Das MS “KASIF KALKAVAN“ wurde 001 ebenfalls in der Sedef<br />

Shipbuilding Inc. in Istanbul gebaut und wurde am 4. Oktober 005 an die Beteiligungsgesellschaft für<br />

einen Kaufpreis von EUR 4.000.000,00 übergeben.<br />

Die Abmessungen und die technische Ausstattung der Schiffe erlauben einen flexiblen, weltweiten<br />

Einsatz.<br />

Länge über alles: 149,00 m<br />

Breite: ,70 m<br />

Tiefgang (Sommer): 7,80 m<br />

Das MS “ORKUN KALKAVAN“ und das MS “KASIF KALKAVAN“ zeigen, dass es gelungen ist, ein relativ<br />

kleines Schiff mit großer Stellplatzkapazität und somit mit guter Wirtschaftlichkeit zu entwickeln.<br />

Die Stabilitätswerte der Schiffe, unter Beachtung der Stellplatzkapazität mit der Anzahl von 14 t homogen<br />

beladenen <strong>Co</strong>ntainern, liegen im Schnitt vergleichbarer Schiffe. Die hohe Anzahl von 40 Kühlcontaineranschlüssen<br />

bietet einen deutlichen Wettbewerbsvorteil im Marktvergleich, da immer mehr<br />

gekühlte Ladung im <strong>Co</strong>ntainer transportiert wird und Kühlladung ein gut bezahltes Ladungsgut ist. Der<br />

Tiefgang von nur 7,80 m ist gegenüber Vergleichsschiffen ein niedriger Wert und bietet somit Wettbewerbsvorteile<br />

in einigen Häfen und Fahrtgebieten.


schiffsantrieB / verBrauch<br />

Brücke<br />

ladungsBüro<br />

MaschinenrauM<br />

Die starke Hauptmaschine vom Typ MAN B&W-7S50 MC-C ist ein langsam laufender -Takt-Diesel-<br />

motor, der eine Leistung von 11. 18 kW erzeugt und den Schiffen bei einem Verbrauch von ca. 38 t<br />

Schweröl / Tag eine für diese Schiffsgröße überdurchschnittliche Geschwindigkeit von ca. 19, 5 / 19,5<br />

Knoten erlaubt. Diese Geschwindigkeit ermöglicht es, Zeitverluste (z. B. durch schwere See) wieder<br />

einzuholen und damit den Fahrplan pünktlich einzuhalten. Ein Bug- und ein Heckstrahlruder erleichtern<br />

Manöver in Häfen oder schwierigen Fahrwassern.<br />

Technische Ausstattung<br />

Die Brücken des MS “ORKUN KALKAVAN“ und des MS “KASIF KALKAVAN“ sind mit zeitgemäßer<br />

Navigations- und Kommunikationstechnik ausgerüstet. Hierzu zählen zum Beispiel eine Satellitennavi-<br />

gationsanlage (GPS), eine Satellitenkommunikationsanlage (INMARSAT C), GMDSS-Anlage, Autopilot<br />

uvm. Die technische Ausstattung erhöht die Sicherheit im 4-Stunden-Schiffsbetrieb und senkt durch<br />

den geringeren Personalbedarf auf der Brücke (Ein-Mann-Wache) die Betriebskosten.<br />

<strong>Co</strong>mputergestütztes Stabilitätsprogramm und Ladungscomputer, vollautomatisches Antiheeling-Sys-<br />

tem zur Stabilisierung während des Ladens / Löschens, Kühlcontainer-Fernüberwachung.<br />

Drei Hilfsdiesel, Holeby MAN-B&W Diesel – Typ 6L16/ 4 570 kW, ein Notdiesel MAN-D 866 LE 01<br />

330 kW, 3 Generatoren plus ein Not- und Wellengenerator, Bugstrahlruder 800 kW, Heckstrahlruder<br />

800 kW, Trinkwasser-Aufbereitungsanlage.<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

9


30<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Technische Daten<br />

Schiffsdaten MS “ORKUN KALKAVAN“ MS “KASIF KALKAVAN“<br />

Baujahr 2002 2001<br />

Eigentümer <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

BRZ/ NRZ 9.978 / 5.070 9.978 / 5.070<br />

Tragfähigkeit 12.310 tdw 12.310 tdw<br />

Rufzeichen V7JB8 V7IX7<br />

Baunummer 121 120<br />

Registernummer SSR-NR. 20523 20508<br />

Registerhafen Majuro Majuro<br />

Lloyds / IMO Nummer 9236274 9236262<br />

Geschwindigkeit / Verbrauch 19,5 Knoten / 38,00 Tonnen 19,25 Knoten / 38,00 Tonnen<br />

Typ / Klasse <strong>Co</strong>ntainerschiff / ABS <strong>Co</strong>ntainerschiff / ABS<br />

Register / Flagge Marshall Islands Marshall Islands<br />

Länge 149,00 m 149,00 m<br />

Breite 22,70 m 22,70 m<br />

Tiefgang 7,80 m 7,80 m<br />

Frachträume / Ladeluken 5 Frachträume / 7 Ladeluken Ponton Typ 5 Frachträume / 7 Ladeluken Ponton Typ<br />

Manövrierhilfe Bug- & Heckstrahlruder / 800 kW Bug- & Heckstrahlruder / 800 kW<br />

Maschine MAN B&W-Typ 7S50 MC- C MAN B&W-Typ 7S50 MC- C<br />

Besatzung 15 Personen 15 Personen<br />

Kraftstofftyp 380 CST 380 CST<br />

Werft Sedef Shipbuilding Inc., Istanbul Sedef Shipbuilding Inc., Istanbul<br />

Erfolgte Übernahme 26.10.2005 24.10.2005<br />

Klassenzeichen A1, <strong>Co</strong>ntainer Carrier, Ice Class 1c A1, <strong>Co</strong>ntainer Carrier, Ice Class 1c<br />

CONTAINERSTELLPLÄTZE<br />

Unter Deck 348 TEU 348 TEU<br />

Auf Deck 807 TEU 807 TEU<br />

TEU absolut 1.155 TEU 1.155 TEU<br />

TEU homogen beladen 715 TEU 715 TEU<br />

Kühlcontaineranschlüsse 240 TEU 240 TEU<br />

SchiffSgutachten<br />

Gemäß zweier vorliegenden Gutachten vom Ingenieurbüro Weselmann vom 27. Oktober 2005 wurden<br />

das MS “ORKUN KALKAVAN“ und das MS “KASIF KALKAVAN“ nach den Auflagen des American Bu-<br />

reau of Shipping, einer weltweit anerkannten Klassifikationsgesellschaft (entspricht dem deutschen<br />

TÜV bspw. für PKW), erbaut und erfüllen damit den höchsten internationalen Standard.<br />

Die Gutachten führen aus, dass sich sowohl das MS “ORKUN KALKAVAN“ als auch das MS “KASIF<br />

KALKAVAN“ anlässlich der erfolgten Besichtigung in einem ausgezeichneten Zustand befanden. Alle<br />

Zertifikate der Schiffe sind gültig und es konnten keinerlei Mängel an Deck, in und außerhalb der<br />

Aufbauten, soweit ersichtlich den Laderäumen, den Tanks und dem Maschinenraum bemerkt werden.<br />

Lediglich beim MS “KASIF KALKAVAN“ hat die Außenhaut durch die Eisfahrt gelitten und muss aus-


schiffsgutachter<br />

eigentuM und dingliche<br />

Belastung der schiffe<br />

Beschränkungen der<br />

verwendungsMöglichkeiten iM<br />

hinBlick auf das anlageziel<br />

gebessert werden. Die Schiffe sind für ihr Alter in einem hervorragenden Zustand. Insgesamt wird der<br />

Schiffsentwurf als gut optimiert und modern eingestuft.<br />

Die Restlebensdauer der Schiffe wird unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Pflege für<br />

das MS “ORKUN KALKAVAN“ mit Jahren angegeben und für das MS “KASIF KALKAVAN“ mit<br />

1 Jahren.<br />

Unter Berücksichtigung des Alters, der Ausrüstung, des vorgefundenen Zustandes und der augenblick-<br />

lichen Marktlage werden die Verkehrswerte bei dem MS “ORKUN KALKAVAN“ mit USD 31 Mio. und<br />

dem MS “KASIF KALKAVAN“ mit USD 30 Mio. bewertet. Dies entspricht bei einem Kurs von 1,18 EUR/<br />

USD einem Wert von EUR 6. 71.000,00 für das MS “ORKUN KALKAVAN“ und von EUR 5.4 3.000,00 für<br />

das MS “KASIF KALKAVAN“. Das bedeutet im Vergleich zum Kaufpreis eine Einsparung von ca. EUR<br />

671.000,00 bei dem MS “ORKUN KALKAVAN“ und von EUR 1.4 3.000,00 bei dem MS “KASIF KALKA-<br />

VAN“, also insgesamt EUR .094.000,00 für die Gesellschaft.<br />

Ingenieurbüro Weselmann<br />

Steinhöft 11, Slomanhaus<br />

0459 Hamburg<br />

Bevor die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> das Eigentum an dem MS “ORKUN KALKA-<br />

VAN“ und an dem MS “KASIF KALKAVAN“ erworben hat, gehörte das MS “ORKUN KALKAVAN“ der<br />

Turkon Line, Istanbul und das MS “KASIF KALKAVAN“ der Sedef Shipbuilding Inc., Istanbul.<br />

Zur Finanzierung der beiden <strong>Co</strong>ntainerschiffe hat die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Darlehensverträge mit einer deutschen Geschäftsbank abgeschlossen. Die Besicherung der Schiffs-<br />

darlehen erfolgt durch die Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek in das jeweilige Seeschiffs-<br />

register. Weiterhin werden die Ansprüche aus Charter- und Versicherungsverträgen an das finanzie-<br />

rende Institut abgetreten.<br />

Weiteren Gesellschaftern bzw. Personen stehen oder standen das Eigentum an den Investitions-<br />

objekten oder an wesentlichen Teilen dieser nicht zu. Über die an den Schiffen zu Gunsten der finan-<br />

zierenden Bank bestellten Schiffshypotheken hinaus besteht keine dingliche Berechtigung Dritter an<br />

den Anlageobjekten.<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Das MS “ORKUN KALKAVAN“ und das MS “KASIF KALKAVAN“ sind für zwölf Jahre an Turkon Line,<br />

Istanbul, verchartert. Es kann davon ausgegangen werden, dass Turkon Line die Schiffe danach für die<br />

restliche Laufzeit zu den prognostizierten Charterraten weiter chartern wird. Die Beteiligungsgesell-<br />

schaft hat ein Andienungsrecht, d. h. die Option, sowohl das MS “ORKUN KALKAVAN“ als auch das<br />

MS “KASIF KALKAVAN“ nach Ablauf des Betriebskonzeptes für einen Preis von 8% des jeweiligen<br />

Kaufpreises an den Charterer Turkon Line, Istanbul, zu verkaufen. Wenn die Beteiligungsgesellschaft<br />

von dieser Option keinen Gebrauch machen sollte, da am Markt für die Schiffe ein höherer Preis erzielt<br />

werden kann, muss der übersteigende Veräußerungserlös der Schiffe mit dem Charterer zu gleichen<br />

31


3<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

erforderliche Behördliche<br />

genehMigungen<br />

verträge für die anschaffung<br />

der schiffe<br />

erBrachte leistungen<br />

zwischenfinanzierung<br />

Teilen geteilt werden. Die lange Charterbindung und die Verkaufsoption bieten der Beteiligungsgesell-<br />

schaft eine hohe Kalkulationssicherheit der Einnahmen.<br />

Weiterhin sind die Verwendungsmöglichkeiten der Schiffe durch ihre Breite und sogar durch ihren<br />

geringen Tiefgang beschränkt. Im Übrigen sind keine tatsächlichen Beschränkungen der Verwen-<br />

dungsmöglichkeiten der Schiffe bekannt, die nicht für alle <strong>Co</strong>ntainerschiffe dieser Klasse und Größe<br />

bestehen würden.<br />

Die rechtlichen Verwendungsmöglichkeiten könnten insbesondere durch gesetzliche Vorschriften und<br />

Auflagen der Genehmigungsbehörden beschränkt sein. Es sind allerdings keine rechtlichen Beschrän-<br />

kungen der Verwendungsmöglichkeiten der Schiffe bekannt, die nicht für alle <strong>Co</strong>ntainerschiffe dieser<br />

Bauart, Größe und Klasse, die in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden, bestehen wür-<br />

den.<br />

Alle behördlichen Genehmigungen sind erteilt. Die Gesellschaft wird auch in Zukunft die notwendigen<br />

Anträge stellen und geht davon aus, dass diesen Anträgen entsprochen werden wird.<br />

Bei den Verträgen für die Anschaffung der Schiffe handelt es sich um den Kaufvertrag (Memorandum<br />

of Agreement) für das MS “KASIF KALKAVAN“ zwischen dem Verkäufer Sedef Shipbuilding Inc., Tuzla,<br />

Türkei, und der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vom 5. September 005 und den<br />

Kaufvertrag (Memorandum of Agreement) für das MS “ORKUN KALKAVAN“ zwischen dem Verkäufer<br />

Turkon Line, Istanbul, Türkei, und der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vom 5. Sep-<br />

tember 005.<br />

Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> hat die Konzeption, das Marketing und die Strukturierung sowie den<br />

Vertrieb der Beteiligungsgesellschaft übernommen.<br />

Die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung hat die<br />

Vermögens- und Verwaltungstreuhand für die Beteiligungsgesellschaft übernommen.<br />

Die <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> hat die vorbereitende Bereederung und die Bereede-<br />

rung während der Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft übernommen.<br />

Die Zwischenfinanzierung setzt sich aus den Verkäuferkrediten 1 und den Verkäuferkrediten zusam-<br />

men. Die Verkäuferkredite 1 in Höhe von EUR 7.440.000,00 sollen aus dem eingeworbenen Kommandit-<br />

kapital bis spätestens 31. Dezember 006 zurückgeführt worden sein. Die Verkäuferkredite in Höhe<br />

von EUR 7.440.000,00 werden aus der laufenden Liquidität zurückgeführt. Dieser muss bis spätestens<br />

8. Februar 007 zurückgeführt worden sein. Für beide Kredite ist ein Zinssatz von 4% mit den Verkäu-<br />

fern vereinbart worden.


aufzuBringende Mittel der<br />

treugeBerkoMManditisten<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Die Treugeberkommanditisten des öffentlichen Angebotes müssen bei Zeichnung 30% ihrer Einlage<br />

plus 5% Agio auf den Gesamtbeteiligungsbetrag einzahlen. Bis spätestens 31.Oktober 006 müssen die<br />

Treugeberkommanditisten die restlichen 70% ihrer Einlage erbringen.<br />

Rückständige Einlagen der Treugeberkommanditisten können gem. § 3 Absatz 7 Gesellschaftsvertrag<br />

mit 1% monatlich zu Lasten des Treugeberkommanditisten verzinst werden.<br />

Das Darlehen für die Emittentin in Höhe von EUR 34.7 0.000,00 ist schon ausgezahlt worden.<br />

Investition TEUR Verwendung der Mittel<br />

1. Kaufpreis der Schiffe 49.654 Anschaffungskosten<br />

. Vorkosten 61 Verwaltungskosten<br />

3. Kosten vorbereitende Bereederung 100 <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

4. Marketing und Projektierung 640 ) Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

5. Emission 604 ) Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

6. Agio 5 Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

7. Treuhand 13 ) SHI Treuhandgesellschaft<br />

8. Zwischenfinanzierungszinsen 570<br />

9. Liquiditätsreserve 618 )<br />

Gesamtinvestition 52.712<br />

Finanzierung TEUR Laufzeit<br />

10. Schiffshypothekendarlehen 1 7. 80 Bis Ende 018<br />

Schiffshypothekendarlehen 7.440 Bis Ende 008<br />

11. Kontokorrentkredite 400 Über die gesamte Laufzeit<br />

1 . Verkäuferkredite 7.440 Bis 8. Februar 007<br />

13. Kommanditkapital:<br />

SHI – Treuhand <strong>GmbH</strong> 11 Eingezahlt<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> 5 Eingezahlt<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> 5 Eingezahlt<br />

Kommanditkapital Verkäufer 4.849 Bis Ende Oktober 006<br />

Emissionskapital Investoren 5. 8 1) ) Bis Ende Oktober 006<br />

Gesamtfinanzierung 52.712<br />

¹ Inkl. 5% Agio (TEUR 252) gemäß § 3 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages, das für weitere Emissionskosten verwendet wird.<br />

² Sofern die Komplementärin von ihrem im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Recht Gebrauch macht, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches<br />

Eigenkapital um EUR 100.000,00 gem. § 3 Ziffer 4 zu erhöhen, verändern sich diese Positionen entsprechend.<br />

1<br />

33


34<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

vertraglich vereinBarte Positionen<br />

geschätzte Positionen<br />

freMdkaPital<br />

1. Der Kaufpreis der Schiffe wurde bei Übernahme der Schiffe entrichtet.<br />

. Die Vorkosten sind teilweise 005 gezahlt worden und werden teilweise noch 006 gezahlt.<br />

3. - 6. Die Kosten für vorbereitende Bereederung, Marketing und Projektierung sowie Emission<br />

und ein Betrag in Höhe des Agios werden frühestens bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft<br />

gezahlt.<br />

Bei der Position handelt es sich um geschätzte Kosten, die nur teilweise vertraglich vereinbart wor-<br />

den sind. Von einer hohen negativen Abweichung der Gesamtkosten ist aber nicht auszugehen.<br />

Bei dem Schiffshypothekendarlehen 1 und handelt es sich um Endfinanzierungsmittel, die in EUR<br />

aufgenommen worden sind und auch in EUR zurückgezahlt werden. Die Darlehen sind schon in voller<br />

Höhe abgerufen worden und dienten zur Anschaffung der beiden Fondsschiffe.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat eine Festschreibung der Zinsen für die Darlehen vorgenommen. Für<br />

die zweiten Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 7.440.000,00 ist der Zins für den Darlehens-<br />

zeitraum von drei Jahren zu einem Zinssatz von 4% (inklusive Bankmarge) fest vereinbart worden.<br />

Für die ersten Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 7. 80.000,00 ist der Zins für zehn Jahre<br />

zu einem Zinssatz von 4,49% (inklusive Bankmarge) fest vereinbart worden. Für den darauf folgenden<br />

Zeitraum auf EUR-Basis wurde folgender Zinsverlauf inklusive Bankmarge prognostiziert:<br />

Prognose<br />

Prognostizierte Zinsen<br />

Darlehen 1<br />

Rest 015 6,00%<br />

016 6, 5%<br />

017 6,50%<br />

018 6,75%<br />

Bei den beiden Verkäuferkrediten handelt es sich um Zwischenfinanzierungsmittel, die mit einem Zins<br />

von 4% p.a. verzinst werden.


3.3 Der <strong>Co</strong>ntainerschiffsmarkt¹<br />

aktuelle weltwirtschaftliche<br />

entwicklung<br />

containerMarkt<br />

(welthandel, containeruMschlag,<br />

wachstuMsPrognosen)<br />

Die Wachstumsprognosen des Seeverkehrs basieren auf drei Faktoren: dem anhaltenden Wachstum<br />

der Weltbevölkerung (über 1,1 Milliarden Menschen mehr in den nächsten 15 Jahren², weiteren Pro-<br />

duktionsverlagerungen in Entwicklungs- und Niedriglohnländer sowie der Wandlung von bisherigen<br />

Entwicklungs- und Schwellenländern zu Industrienationen – mit den entsprechenden Veränderungen in<br />

den jeweiligen Außenhandelsstrukturen. Hier sind vor allem die südostasiatischen Regionen zu nennen.<br />

Durch die immer intensivere ökonomische Verflechtung und internationale Arbeitsteilung der Länder<br />

kommt es im Zuge der sich ändernden Produktionsprozesse zu einem permanent steigenden Güter-<br />

austausch. Dieser Trend wird durch die Verbilligung von Seetransporten noch verstärkt.<br />

Der Welthandel wächst nach dem Boom im Jahre 000 seit 004 wieder kräftig. Nach den aktuell<br />

veröffentlichten Ausblicken von OECD³ und IWF 4 wird damit gerechnet, dass sich die Erholung der<br />

Weltwirtschaft weiter festigt. Die expansive Wirtschaftspolitik in Asien und das stabile Wachstum in<br />

den USA hat das globale Wachstum belebt. Nach 5,1% Wachstum im Jahre 004, so der IWF in seiner<br />

aktuellen Prognose, soll das weltweite Wirtschaftswachstum in den Jahren 005 und 006 um jeweils<br />

4,3% gegenüber dem jeweiligen Vorjahr ansteigen. Der Wachstumstrend soll in den Folgejahren anhalten<br />

und wird lt. IWF in den Jahren 007 - 010 mit 4,3% p. a. prognostiziert.<br />

Entsprechend sieht die OECD auch die Aussichten für den Welthandel. Nach einem Wachstum des<br />

Welthandels im Jahre 004 von 9,4% gegenüber dem Vorjahr lautet die Prognose für das Jahr 005 +<br />

7,4% und für 006 +9,4%.<br />

Insgesamt kann heute von einer weiteren Steigerung des weltweiten Transportbedarfs auf Seeschif-<br />

fen – und insbesondere <strong>Co</strong>ntainerschiffen – ausgegangen werden.<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Noch deutlich stärker als der Welthandel und der Welt-Seehandel wuchs in den vergangenen Jahren<br />

der internationale <strong>Co</strong>ntainerverkehr. Seit Beginn der kommerziellen, internationalen <strong>Co</strong>ntainerschifffahrt<br />

im Jahr 1966 hat dieses System einen ungebrochenen und sehr dynamischen Aufschwung erlebt.<br />

Für diese Entwicklung gibt es verschiedene Gründe. Die Hauptursache für den Erfolg des Systems <strong>Co</strong>ntainer<br />

im Seeverkehr ist, dass es die breite Vielfalt von Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen<br />

Gewichten, Abmessungen und Verpackungen mittels <strong>Co</strong>ntainer vereinheitlicht und so die vergleichsweise<br />

schnelle und kostengünstige Be- und Entladung von Schiffen ermöglicht. Darüber hinaus hat die<br />

damit verbundene Verkürzung der Hafenliegezeiten die Effizienz des Seeverkehrs deutlich gesteigert.<br />

¹ Die folgenden Ausführungen sind wörtlich entnommen aus einer Markt- und Flottenanalyse vom 06.November 2005 für geschirrlose<br />

Vollcontainerschiffe im Größensegment 1.000 - 1499 TEU von Dipl.- Wirtsch. Ing. Michael Niefünd, Elsfleth.<br />

² Population Division of the Department of Economic and Social Affairs of the United Nations Secretariat, World Population Prospects:<br />

The 2004 Revision, http://esa.un.org/unpp.<br />

³ Organisation for Economic <strong>Co</strong>-operation and Development (OECD) : Economic Outlook Nr. 77, Mai 2005.<br />

4 Internationaler Währungsfonds (IWF): World Economic Outlook, New York, September 2005.<br />

35


36<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Andere wichtige und zum Teil eng damit verknüpfte Ursachen für das überproportionale Wachstum<br />

des <strong>Co</strong>ntainerverkehrs waren:<br />

• Die Steigerung des <strong>Co</strong>ntainerisierungsgrades im Seeverkehr, denn in immer mehr Fahrt-<br />

gebieten werden konventionelle Stückgutverkehre durch <strong>Co</strong>ntainerverkehre substituiert.<br />

Mittlerweile werden auch flüssige und trockene Massengüter sowie gekühlte Waren in<br />

(z.T. speziellen) <strong>Co</strong>ntainern transportiert.<br />

• Durch die Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung erfolgte die Ausweitung des<br />

internationalen Handels (Stichwort: weltweite Beschaffung).<br />

• Das starke Wirtschaftswachstum in exportorientierten Ländern (vor allem in Südostasien).<br />

Aufgrund der hohen Exporteinnahmen stiegen auch die Importe dieser Länder.<br />

• Die sehr gute Eignung für gebrochene Transportketten. Als genormter Transportbehälter<br />

ist der <strong>Co</strong>ntainer ideal im kombinierten Verkehr von Lkw, Bahn und Schiff einsetzbar.<br />

• Die permanente Senkung der Kosten des <strong>Co</strong>ntainertransportes. Insbesondere das<br />

Wachstum der Weltflotte von <strong>Co</strong>ntainerschiffen, die zunehmenden Schiffsgrößen und der<br />

harte Wettbewerb auf den Hauptschifffahrtsrouten führten zu einer deutlichen Verbilligung<br />

von <strong>Co</strong>ntainerverkehren (Skaleneffekte = Economies of Scale), wodurch für immer<br />

mehr (auch geringwertige) Waren internationale Transporte wirtschaftlich wurden.<br />

Die dynamischste Region des Weltcontainerumschlags ist Asien. Im Jahre 004 wurden hier 51,5%<br />

der <strong>Co</strong>ntainer bewegt, gefolgt von europäischen Häfen mit 19,5%. Diese Entwicklung mit überdurch-<br />

schnittlichem Wachstum wird sich fortsetzen. Clarkson Research prognostiziert für Asien bis Ende<br />

006 einen Anstieg auf 54,4%.<br />

Aktuell rechnet Clarkson Research für den Weltcontainerumschlag, nach 11,3% in 003 und um 13,8%<br />

im Jahre 004, mit einer Zunahme für 005 mit 11,1% und 10, % für 006. In den Jahren 003 und 004<br />

ist die TEU-Kapazität um 9,4% bzw. 9,7% gewachsen und die Wachstumsraten der erwarteten Abliefe-<br />

rungen für die Jahre 005 und 006 liegen bei 1 ,4% bzw. 16,1%.<br />

Die Entwicklung des <strong>Co</strong>ntainerverkehrs lässt sich anhand der Umschlagmengen der <strong>Co</strong>ntainerhäfen<br />

weltweit nachvollziehen. Insgesamt stieg der weltweite Umschlag seit 1999 von schätzungsweise<br />

05 Mio. TEU 5 auf ca. 345 Mio. TEU im Jahre 004. Die aktuellen Schätzungen von Clarkson Research<br />

nehmen für 005 384 Mio. TEU und für 006 4 3 Mio. TEU an. Für eine Abschwächung des Wachstums<br />

gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Letztere Angabe wurde in der nachfolgenden Abbildung anschlie-<br />

ßend bis 010 mit jeweils 7% p. a. gesteigert, so dass für 010 ein Umschlag von über 554 Mio. pro-<br />

gnostiziert werden kann.<br />

5 Standard-<strong>Co</strong>ntainer mit einer Länge von 20 Fuß.


Weltweiter <strong>Co</strong>ntainerumschlag in den Häfen in den Jahren von 1982 - 2004<br />

und Prognose für die Jahre bis 2010 (in Mio. TEU)<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

00<br />

100<br />

44 48 55 57 62 68 75 82<br />

flottenanalyse container-<br />

schiffe 1.000 - 1.499 teu<br />

88<br />

96<br />

275<br />

238<br />

226<br />

205<br />

189<br />

156 174<br />

106 116<br />

130 144<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarksons Research Studies „<strong>Co</strong>ntainer Intelligence Monthly 10/2005“, London, verschiedene Jahrgänge; Drewry Shipping <strong>Co</strong>nsultants: Annual <strong>Co</strong>ntainer Market<br />

Review & Forecast 2000; eigene Berechnungen und Annahmen<br />

Die beiden Schiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“ liegen mit je 1.155 TEU im<br />

unteren Viertel des ‚Handysize‘-Größensegmentes (1.000 - 1.999 TEU). Als Marktumfeld werden hier<br />

die 535 Schiffe betrachtet, deren TEU-Kapazität zwischen 1.000 und 1.499 TEU liegt. Diese 535 Schiffe<br />

bilden das für diese Untersuchung definierte Wettbewerbsumfeld.<br />

303<br />

345 384<br />

453<br />

423<br />

484<br />

554<br />

518<br />

37


38<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

charterraten<br />

Im nachfolgenden Diagramm wird die Altersstruktur verdeutlicht. 118 Einheiten sind älter als 0 Jahre<br />

und vor 1985 gebaut worden. Dies entspricht ca. 1,7% des hier untersuchten Marktsegmentes und ist<br />

als das kurz- bis mittelfristig zu erneuernde Potenzial – innerhalb der nächsten 5 Jahre – anzusehen.<br />

Altersstruktur Vollcontainerschiffe 1.000 - 1.499 TEU und Auftragsbestand per Anfang Oktober<br />

180<br />

160<br />

140<br />

1 0<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

0<br />

0<br />

55<br />

Alter 5+<br />

Alter 0+<br />

Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf Daten von Clarkson Research Studies „<strong>Co</strong>ntainer Intelligence Monthly“<br />

und „World Shipyard Monitor“, beide London, 10/2005<br />

63<br />

Alter 15 - 19<br />

Alter 10 - 14<br />

43<br />

Der aktuelle Auftragsbestand verzeichnet 134 Schiffe für die nächsten 3 Jahre. Betrachtet man diese<br />

134 Bestellungen für die nächsten 3 Jahre, so bleibt festzustellen, dass es sich hier, insbesondere unter<br />

Berücksichtigung der 118 über 0 Jahre alten Schiffe, gegenüber den größeren Schiffsgrößen um ein<br />

vergleichsweise niedriges Auftragsniveau und dem Marktwachstum angemessenen Auftragsbestand<br />

handelt. Unter der Annahme, dass die Hälfte der 118 über 0 Jahre alten Einheiten der existierenden<br />

Flotte des Marktsegmentes in den nächsten 3 Jahren aus dem Markt ausscheiden werden, liegt das<br />

Nettowachstum bei 76 Einheiten oder 4,5% p. a. Dieses liegt deutlich unterhalb des erwarteten, zwei-<br />

stelligen Wachstums des <strong>Co</strong>ntainerumschlages und könnte auch für eine künftige Markt- und Char-<br />

terstabilität sprechen.<br />

125<br />

Alter 5 - 9<br />

Alter 0 - 4<br />

Die Charterraten unterliegen natürlichen Marktschwankungen, die sich aus Verschiebungen im Ver-<br />

hältnis von Angebot und Nachfrage ergeben. Dies gilt auch, wenn auch in begrenzterem Umfang, für<br />

das Feeder-Marktsegment (bis 1.000 TEU). Der Trend der Charterratenentwicklung für Feedermax- und<br />

Handysize-Schiffsgrößen entsprach in den letzten Jahren derjenigen des Gesamtmarktes. Allerdings<br />

waren sowohl die Boom- als auch die Baissephasen jeweils nicht so ausgeprägt wie bei den Pana-<br />

max-<strong>Co</strong>ntainerschiffen (+3.000 TEU).<br />

160<br />

89<br />

On Order<br />

134


Seit Mitte 003 führte eine gestiegene Tonnagenachfrage in Asien infolge der dort boomenden Volks-<br />

wirtschaften (insbesondere China) zu deutlichen Ratenerhöhungen, da zu wenig Tonnage zur Verfü-<br />

gung stand. Dieser Zustand hält aktuell bis ins 3. Quartal 005 unvermindert an. Nach Berechnungen<br />

von Howe Robinson wird dies mindestens bis in das Jahr 006 hinein so anhalten.<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Zeitcharterraten nach Clarkson Research Stu-<br />

dies auf. In dem Betrachtungsraum seit 1993 liegt der Durchschnitt der dargestellten Zeitcharterraten<br />

für <strong>Co</strong>ntainerschiffe von 1.000 TEU um ein Marktniveau von umgerechnet ca. EUR 8.7 5,00 / Einsatztag.<br />

Der aktuelle Wert per Oktober 005 liegt bei EUR 1 .900,00 / Tag.<br />

EURO-Zeitcharterraten pro Tag für 1.000 TEU <strong>Co</strong>ntainerschiffe seit 1993<br />

(Bei den Fondsschiffen handelt es sich allerdings um 1.155 TEU <strong>Co</strong>ntainerschiffe, die über eine bessere Ausstattung verfügen)<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

1 .000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

.000<br />

0<br />

Jan 93<br />

Jul 93<br />

Jan 94<br />

Jul 94<br />

Jan 95<br />

Jul 95<br />

Jan 96<br />

Jul 96<br />

Jan 97<br />

Jul 97<br />

1.000 TEU T/C in EURO<br />

Durchschnitt Turkon 1 -Jahres-T/C bis 016 (EUR)<br />

Jan 98<br />

Jul 98<br />

Die beiden Fondsschiffe wurden jeweils Ende Oktober 005 durch die Fondsgesellschaft mit ei-<br />

ner bis ca. Ende Oktober 017 laufenden Charter bei Turkon Line von durchschnittlich brutto<br />

EUR 9.880,00 / Einsatztag übernommen. Die T/C-Rate während der ersten zwei Charterjahre liegt bei<br />

EUR 14.500,00 / Einsatztag.<br />

Dies erscheint unter Berücksichtigung des langjährigen T/C-Durchschnitts, des aktuellen T/C-Trends<br />

und der langen, zwölfjährigen Laufzeit als überdurchschnittlich und ist im Zusammenhang mit dem<br />

Kaufpreis zu sehen.<br />

Jan 99<br />

Jul 99<br />

Jan 00<br />

Jul 00<br />

Jan 01<br />

Jul 01<br />

Jan 0<br />

Jul 0<br />

Durchschnitt seit 1993 (EURO)<br />

T/C Trend<br />

Quelle: Clarkson Research Studies: <strong>Co</strong>ntainer Intelligence Monthly, verschiedene Ausgaben, eigene Darstellung und Berechnungen<br />

(Fortschreibung der T/C-Raten als Trend für die Monate 11+12/2005, gestrichelt)<br />

Jan 03<br />

Jul 03<br />

Jan 04<br />

Jul 04<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

Jan 05<br />

Jul 05<br />

Jan 06<br />

Jul 06<br />

Anfangscharter Fondschiffe<br />

39


40<br />

3. Die Vermögensanlage<br />

35<br />

30<br />

entwicklung der neuBau-<br />

und wiederverkaufsPreise<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die langfristige Preisentwicklung von 5 Jahre alten <strong>Co</strong>ntainerschif-<br />

fen um 1.000 TEU im Vergleich zu den zwei Fondsschiffen MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF<br />

KALKAVAN“.<br />

Der aktuelle Kaufpreis per September 005 liegt bei 5,5 Mio. USD, der Kaufpreis für 10 Jahre alte 1.000<br />

TEU <strong>Co</strong>ntainerschiffe wird bei Clarkson Research mit ,0 Mio. USD angegeben.<br />

Bei den Kaufpreisen der Fondsschiffe sind zu berücksichtigen, dass diese ein bzw. zwei Jahre jünger<br />

als die zugrunde gelegten Vergleichsschiffe sind. Des Weiteren weisen sie eine mehr als 15% größere<br />

<strong>Co</strong>ntainerkapazität auf und sind auch bei anderen Leistungsparametern (z. B. Reeferkapazität, Be-<br />

triebsgeschwindigkeit und extra Heckstrahlruder) überdurchschnittlich.<br />

Wiederverkaufswerte für 5 Jahre alte 1.000 TEU <strong>Co</strong>ntainerschiffe seit 05/1999 und<br />

Kaufpreis des MS “ORKUN KALKAVAN“ und des MS “KASIF KALKAVAN“ [in Mio. USD]<br />

5<br />

0<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

(Bei den Fondsschiffen handelt es sich um 1.155 TEU <strong>Co</strong>ntainerschiffe, die über eine bessere Ausstattung verfügen und erst drei bzw. vier Jahre alt sind.)<br />

Mai 99<br />

Aug 99<br />

Nov 99<br />

Feb 00<br />

Mai 00<br />

Aug 00<br />

Nov 00<br />

Kaufpreis MS “ORKUN KALKAVAN“<br />

Kaufpreis MS “KASIF KALKAVAN“<br />

Feb 01<br />

Mai 01<br />

Aug 01<br />

Nov 01<br />

Feb 0<br />

Mai 0<br />

Aug 0<br />

Nov 0<br />

Feb 03<br />

Mai 03<br />

Aug 03<br />

Durchschnitt seit 1993 (EURO)<br />

Quelle: Clarkson Research Studies: <strong>Co</strong>ntainer Intelligence Monthly, verschiedene Ausgaben, eigene Darstellung und Berechnungen<br />

(Fortschreibung der T/C-Raten als Trend für die Monate 11+12/2005, gestrichelt)<br />

Nov 03<br />

Feb 04<br />

Mai 04<br />

Aug 04<br />

Nov 04<br />

Feb 05<br />

Mai 05<br />

Aug 05<br />

Nov 05


4.1 Angaben über die Emittentin<br />

unternehMen<br />

sitz / anschrift<br />

gründung<br />

Bestehensdauer<br />

gründungskoMManditisten<br />

handelsregister<br />

gegenstand des unternehMens<br />

rechtsforM<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

18. August 005<br />

Geplant bis 31. März 019<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Amtsgericht Hamburg (HRB 9083 )<br />

Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Amtsgericht Hamburg (HRB 93 80)<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Amtsgericht Hamburg (HRA 100734)<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 10 560, eingetragen am 08. September 005<br />

4. Die Emittentin<br />

Unternehmensgegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist gemäß § des Gesellschaftsvertrages vom<br />

0 . Februar 006 der Erwerb und der Betrieb der Vollcontainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und<br />

MS “KASIF KALKAVAN“. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechts-<br />

handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die mit ihm im<br />

Zusammenhang stehen.<br />

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) und unterliegt deutschem Recht.<br />

ABWEICHUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES VON DEN REGELUNGEN<br />

DES HANDELSGESETZBUCHES<br />

Über den Betrag der Beteiligung (Pflichteinlage) hinaus ist ein Agio in Höhe von 5% für die Anleger des<br />

öffentlichen Angebotes zu zahlen (§ 3 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Von Erhöhung der Beteiligung der Treuhänderin bis zu deren Eintragung in das Handelsregister besteht<br />

insoweit ein atypisches stilles Gesellschaftsverhältnis, für das die Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechend gelten (§ 3 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Rückständige Einlagen können mit 1% monatlich zu Lasten des entsprechenden Kommanditisten<br />

verzinst werden (§ 3 Absatz 7 des Gesellschaftsvertrages). Bei Nichtleistung der Einlage kann ein<br />

Kommanditist von der persönlich haftenden Gesellschafterin nach schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

ohne Gesellschafterbeschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Die<br />

Treuhandkommanditistin kann auch teilweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn und<br />

soweit ihre Treugeber keine Einlage leisten (§ 6 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Beschlussfassungen erfolgen nicht nach der Anzahl der Gesellschafter, sondern nach dem Verhältnis<br />

der Pflichteinlagen (§ 10 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Die Gewinn- und Verlustbeteiligung erfolgt nicht nach der Anzahl der Gesellschafter, sondern nach<br />

dem Verhältnis der Pflichteinlagen unter Berücksichtigung einer relativen Gleichstellung der Ergebnissonderkonten<br />

(§ 1 Absatz 9 des Gesellschaftsvertrages).<br />

41


4<br />

4. Die Emittentin<br />

Entnahmen erfolgen aufgrund Beschlusses der Gesellschafter (§ 9 Absatz 7f des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Sämtliche Konten der Gesellschafter und Treugeber sind unverzinslich (§ 4 Absatz 6 des Gesellschafts-<br />

vertrages).<br />

–<br />

Es soll ein Beirat für die Beteiligungsgesellschaft gebildet werden, dessen Zustimmung die persön-<br />

lich haftende Gesellschafterin vor der Vornahme bestimmter zentraler Geschäfte einzuholen hat. Der<br />

Beirat kann von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskünfte über die Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft verlangen (§ 7 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten und Treugeber für über den gewöhnlichen Geschäfts-<br />

betrieb hinausgehende Handlungen nach § 164 HGB ist teilweise ausgeschlossen (§ 6 Absatz 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages) bzw. wurde teilweise auf den Beirat übertragen (§ 6 Absatz 4 des Gesell-<br />

schaftsvertrages).<br />

–<br />

Beschlüsse der Gesellschafter bedürfen nicht der Einstimmigkeit (§ 10 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Fehlerhafte Beschlüsse der Gesellschaft, deren Zustandekommen nicht gegen zwingende gesetzliche<br />

Vorschriften verstößt, können nur innerhalb von 3 Monaten ab Beschlussfassung bzw. bei schriftlicher<br />

Beschlussfassung ab Absendung der schriftlichen Mitteilung über die Beschlussfassung durch Klage<br />

gegen die Gesellschaft angefochten werden (§ 10 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Gemäß § 14 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages sind Verfügungen – auch teilweise – über einen<br />

durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden Gesellschaftsanteil oder über die Rechts-<br />

position als Treugeber eines solchen Gesellschaftsanteils, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder<br />

sonstige Belastung, nur zulässig, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin einen sie zufrieden<br />

stellenden Nachweis darüber erhalten hat, dass die / der Begünstigte(r) dieser Verfügung Deutsche(r)<br />

im Sinne des § 1 Flaggenrechtsgesetz ist.<br />

–<br />

Kommandit- und Treugeberanteile können grundsätzlich nur mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin übertragen werden. Es besteht ein grundsätzliches Vorkaufsrecht der persönlich haf-<br />

tenden Gesellschafterin (§ 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Jeder Kommanditist bzw. Treugeber hat das Recht, die Gesellschaft zu kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31. Dezember 019 (§ 15 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Die Höhe und die Fälligkeit des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Kommanditisten und<br />

Treugebers bestimmen sich nach § 17 des Gesellschaftsvertrages. Wird ein Gesellschafter aus der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen, weil er seine fällige Einlage nicht erbracht hat, steht ihm keine Abfin-<br />

dung zu (§ 6 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages).


koMPleMentärin<br />

rechtsforM<br />

4. Die Emittentin<br />

Im Liquidationsfall ist die persönlich haftende Gesellschafterin alleiniger Liquidator der Gesellschaft<br />

(§ 18 Absatz des Gesellschaftsvertrages).<br />

–<br />

Für alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und/oder Treugebern untereinander oder mit<br />

der Gesellschaft ist ein Schiedsgericht mit Sitz in Hamburg ausschließlich zuständig (§ 19 des Gesell-<br />

schaftsvertrages in Verbindung mit Anlage des Gesellschaftsvertrages).<br />

Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und unterliegt<br />

deutschem Recht<br />

ABWEICHUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES VON DEN REGELUNGEN<br />

DES GMBH-GESETZES UND DES HANDELSGESETZBUCHES<br />

Die Geschäftsführer Hans-Dieter Fricke und Uwe Krüger sind nur gemeinsam mit dem Geschäftsführer<br />

Erkan Mete vertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer Erkan Mete ist nur gemeinsam mit dem Geschäftsführer<br />

Hans-Dieter Fricke oder dem Geschäftsführer Uwe Krüger vertretungsberechtigt.<br />

–<br />

Die Geschäftsführer haben in allen wichtigen Fragen die Weisungen der Gesellschaftsversammlung<br />

einzuholen.<br />

–<br />

Einmal jährlich ist eine ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten. Auf Verlangen eines Gesellschafters<br />

oder eines Geschäftsführers ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.<br />

–<br />

Beschlussfassungen erfolgen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Gesellschafterversammlung.<br />

Je EUR 50,00 des Stammkapitals ergeben eine Stimme.<br />

–<br />

Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens<br />

drei Viertel des Gesellschafterkapitals in ihr vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine neue<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf das in ihr vertretene Stammkapital<br />

beschließen kann.<br />

–<br />

Eine nicht ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn<br />

alle Gesellschafter anwesend sind und kein Einspruch gegen die Beschlussfähigkeit erhoben wird.<br />

–<br />

Im Falle der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an Dritte steht den Gesellschaftern ein Vorkaufrecht<br />

zu.<br />

–<br />

Die Gesellschafterversammlung kann die Einziehung des Geschäftsanteiles eines Gesellschafters<br />

oder dessen Übertragung auf einen anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft beschließen, wenn<br />

43


44<br />

4. Die Emittentin<br />

koMPleMentärin<br />

sitz / anschrift<br />

handelsregister<br />

staMMkaPital<br />

gesellschafter<br />

geschäftsführer<br />

haftung<br />

Personelle verflechtungen /<br />

interessenkonflikte<br />

über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist, in seinen Geschäftsanteil oder ein sonstiges<br />

Gesellschafterrecht die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird oder in seiner Person ein anderer<br />

wichtiger Grund gegeben ist. Ein solcher Beschluss bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter. Der<br />

betroffene Gesellschafter hat insoweit kein Stimmrecht. Die Auseinandersetzung im Falle der Einzie-<br />

hung oder Übertragung eines Gesellschaftsanteils bestimmt sich nach § 6 Absatz 5 des Gesellschafts-<br />

vertrages der persönlich haftenden Gesellschafterin. Streitigkeiten im Rahmen des Gesellschaftsver-<br />

trages sind durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.<br />

Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 947 1, eingetragen am 08. September 005<br />

EUR 5.000,00 (voll eingezahlt)<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Herr Erkan Mete, vertretungsberechtigt gemeinsam mit Herrn Hans-Dieter Fricke oder Herrn Uwe Krüger<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft sind keine<br />

festen Funktionsbereiche zugeordnet. Weiterhin erhalten sie für ihre Geschäftsführertätigkeit keine<br />

Vergütung.<br />

Bei der Komplementärin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in Form der <strong>GmbH</strong>. Sie haftet mit<br />

ihrem gesamten Vermögen.<br />

Herr Erkan Mete ist geschäftsführend für den Vertragsreeder <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> tätig und hat Prokura bei der Initiatorin / Anbieterin Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>. Durch seine<br />

geschäftsführende Tätigkeit für den Vertragsreeder und seine Prokura bei der Initiatorin / Anbieterin<br />

einerseits und seiner geschäftsführenden Tätigkeit bei der Beteiligungsgesellschaft andererseits kön-<br />

nen Interessenkonflikte entstehen.<br />

Herr Hans-Dieter Fricke ist gleichzeitig als leitender Angestellter für die Initiatorin / Anbieterin Turkon<br />

Emissionshaus <strong>GmbH</strong> sowie geschäftsführend für die Beteiligungsgesellschaft tätig.<br />

Herr Uwe Krüger ist für den Charterer Turkon Line in Hamburg sowie geschäftsführend für die Beteili-<br />

gungsgesellschaft tätig. Herr Krüger ist nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermö-<br />

gensanlage betraut sind. Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

an Unternehmen beteiligt, die der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Ein Vorstand und Ausichtsgremien sind im Konzept nicht vorgesehen, Beiräte nicht gewählt; somit<br />

kommen Mitglieder dieser Gremien als Fremdkapitalgeber nicht in Betracht.


konzernunternehMen<br />

1.<br />

.<br />

3.<br />

4.<br />

Konzernmutter ist die Turkon Holding A.S. in Istanbul, Türkei. Sie hält alle Anteile der Turkon Emissi-<br />

onshaus <strong>GmbH</strong>. Die Anteile von <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement Verwaltungsgesellschaft mbH, der Kom-<br />

plementärin von <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, gehören Kasif DNZ, einer Schiffseigen-<br />

tumsgesellschaft, die von fünf Mitgliedern der <strong>Kalkavan</strong>-Familie kontrolliert wird.<br />

Einer dieser fünf Gesellschafter ist Herr Metin <strong>Kalkavan</strong>.<br />

Herr Metin <strong>Kalkavan</strong> ist gleichzeitig Geschäftsführer von:<br />

Turkon Holding<br />

• Alleiniger Gesellschafter von Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

• Garant für die 1 -Jahres-Charter mit Turkon Line<br />

• Garant für die Vollplatzierung des Kommanditkapitals<br />

• Garant für das Andienungsrecht<br />

4. Die Emittentin<br />

Turkon Line<br />

• Verkäufer des MS “ORKUN KALKAVAN“ und Charterer des MS “ORKUN KALKAVAN“ und<br />

des MS “KASIF KALKAVAN“<br />

• Vertragspartner für die Andienungsrechte der <strong>KG</strong> nach Ablauf des Projektes<br />

• Voraussichtlicher Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft zusammen mit Sedef Shipbuilding,<br />

Inc. mit insgesamt EUR 4.849.000,00 (ca. 48,98% des gesamten <strong>KG</strong>-Kapitals in Höhe von<br />

EUR 9.900.000,00)<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

• Als Initiatorin mit der Durchführung der öffentlichen Platzierung von EUR 5.030.000,00<br />

(bzw. EUR 5.130.000,00, siehe Gesellschaftsvertrag vom 0 . Februar 006, § 3 Absätze 3 und 4)<br />

einschließlich Konzeption, Strukturierung und Marketing, sowie dem Vertrieb beauftragt<br />

Sedef Shipbuilding Inc.<br />

• Verkäufer des MS “KASIF KALKAVAN“<br />

• Voraussichtlicher Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft zusammen mit Turkon Line mit<br />

insgesamt EUR 4.849.000,00 (ca. 48,98% des gesamten <strong>KG</strong>-Kapitals in Höhe von EUR 9.900.000,00)<br />

45


46<br />

4. Die Emittentin<br />

4.2 Angaben über das Kapital der Emittentin<br />

gründungsgesellschafter der<br />

eMittentin sind Mit folgenden<br />

Pflichteinlagen<br />

(voll eingezahlt)<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> EUR 5.000,00<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> EUR 5.000,00<br />

Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> EUR 11.000,00<br />

Alle ansässig in der Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg.<br />

EUR 21.000,00<br />

Im Januar 006 ist die Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> als Gesellschafter der Emittentin ausge-<br />

schieden und durch die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter<br />

Haftung mit entsprechender Eintragung im Handelsregister vom 3. Januar 006 ersetzt worden.<br />

Gemäß § 3 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrags ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, bis zum 31.<br />

Dezember 006 durch einseitige Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin ihre<br />

Pflichteinlage als Treuhänderin für Dritte um bis zu EUR 9.879.000,00 zu erhöhen. Gemäß § 3 Absatz 4 ist<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, zur Aufstockung der Liquidität das Kommanditka-<br />

pital um weitere EUR 100.000,00 zu erhöhen und die Treuhänderin zu beauftragen, die von ihr übernom-<br />

mene Pflichteinlage um diesen Betrag zu erhöhen. Bei den Anteilen der Gesellschaft handelt es sich um<br />

Kommanditanteile. Diese sind verbunden mit Rechten betreffend die Vermögens- und Gewinnbeteiligung<br />

sowie Stimmrechten.<br />

Es gibt keine Entnahmerechte, die den Gründungsgesellschaftern außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

zustehen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen herausgegeben.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und<br />

hat bisher keine umlaufenden Wertpapiere ausgegeben. Somit entfallen die Pflichtangaben zu diesem<br />

Punkt.<br />

4.3 Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin<br />

Die Gründungsgesellschafterin Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist mit der Konzeption, der Strukturierung<br />

und dem Marketing sowie dem Vertrieb des Angebotes beauftragt. Die anderen Gründungsgesell-<br />

schafter sind im Übrigen nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb des Angebotes beauf-<br />

tragt sind.<br />

Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter nicht an Unternehmen beteiligt, die der Gesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen und keine geringfügigen Lieferungen oder Leistungen erbringen,<br />

die in Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes stehen.


4.3.1 Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> (HRB 94721)<br />

sitz / anschrift<br />

gründungsjahr<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

005<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 947 1<br />

Herr Erkan Mete, vertretungsberechtigt gemeinsam mit Herrn Hans-Dieter Fricke oder Herrn Uwe Krüger<br />

Die Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> ist die Komplementärin der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Sie ist am 08. September 005 ins Handelsregister eingetragen worden. Das<br />

Stammkapital in Höhe von EUR 5.000,00 ist voll eingezahlt worden. Die Gesellschafter sind zu gleichen<br />

Teilen Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> und <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind keine festen Funktionsbereiche zugeordnet. Weiterhin er-<br />

halten sie für ihre Geschäftsführertätigkeit keine Vergütung.<br />

Am 01. September 005 hat die Emittentin mit der Dritten <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> einen<br />

Haftungsvergütungsvertrag geschlossen. Die Vergütung beträgt EUR 10.000,00 zzgl. eines Aufwands-<br />

ersatzes.<br />

Bei der Komplementärin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft in Form der <strong>GmbH</strong>. Sie haftet mit<br />

ihrem gesamten Vermögen.<br />

4.3.2 Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> (HRB 90837)<br />

sitz / anschrift<br />

gründungsjahr<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

004<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 9083<br />

Herr Metin <strong>Kalkavan</strong><br />

Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> wurde im Jahr 004 unter dem Namen Vierzigste Verwaltungsgesellschaft<br />

Bernadottestraße mbH gegründet und noch im Jahr 004 nach Übernahme aller Anteile durch<br />

die Turkon Holding in Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> umbenannt.<br />

Ziel der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist es, solide Schiffsbeteiligungsfonds zu konzipieren, die auf-<br />

grund ihrer Mindesteinlage in Höhe von EUR 15.000,00 ein attraktives Investment für eine große Anle-<br />

gerschicht bilden. Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist sowohl die Initiatorin als auch die Anbieterin<br />

des Beteiligungsangebotes <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und zeichnet allein ver-<br />

antwortlich für den Prospektinhalt.<br />

Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> wurde im Sommer 005 nach ISO 9001 zertifiziert, womit ein hoher<br />

Anspruch an Qualität und internationale Standards bewiesen und belegt wird.<br />

4. Die Emittentin<br />

47


48<br />

4. Die Emittentin<br />

vergütungen<br />

Die Emittentin hat mit der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> am 0 . Februar 006 eine Vertriebsvereinbarung<br />

geschlossen. Das Emissionshaus erhält von der Emittentin für seine Leistungen einschließlich etwai-<br />

ger Fremdkosten folgende Vergütungen:<br />

EUR 340.000,00 für Konzeption<br />

EUR 300.000,00 für Strukturierung und Marketing<br />

EUR 604.000,00 zzgl. des eingezahlten Agios für den Vertrieb<br />

Für die Initiatorin / Anbieterin dieser Beteiligung, die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, ist dies nach zwei<br />

erfolgreich platzierten Private Placements bereits der dritte gemeinsam mit <strong>Kalkavan</strong> Shipmanage-<br />

ment <strong>GmbH</strong> und <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> durchgeführte Schiffsbeteiligungsfonds.<br />

4.3.3 <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (KSM) (HRA 100734)<br />

sitz / anschrift<br />

gründungsjahr<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

BereederungsgeBühr<br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

004<br />

Amtsgericht Hamburg, HRA 100734<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin,<br />

deren Geschäftsführer Herr Erkan Mete ist<br />

Die Bereederung der <strong>Co</strong>ntainerschiffe MS “KASIF KALKAVAN“ und MS “ORKUN KALKAVAN“ erfolgt<br />

durch das im August 004 gegründete Unternehmen <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> <strong>KG</strong> (KSM).<br />

KSM ist eine Tochtergesellschaft der türkischen Turkon Holding, vormals Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group. Die<br />

Familie <strong>Kalkavan</strong>, zu der auch Herr Erkan Mete gehört, kann auf eine ebenso lange wie erfolgreiche<br />

über 100-jährige Tradition in der Schifffahrt zurückblicken.<br />

KSM betreut zurzeit 8 moderne <strong>Co</strong>ntainerschiffe, darunter die beiden Schiffe der Beteiligungsgesell-<br />

schaft, MS “KASIF KALKAVAN“ und MS “ORKUN KALKAVAN“.<br />

Die Dienstleistung der KSM umfasst das kommerzielle und technische Management der Schiffe. Zu<br />

den kommerziellen Aufgaben gehören unter anderem die Vercharterung der Schiffe, die Betreuung<br />

des Schiffspersonals, die Versicherung der Schiffe sowie das Liquiditäts- und Kreditmanagement der<br />

Beteiligungsgesellschaft. Das technische Management hat das Ziel, durch vorausschauende Instand-<br />

haltung die Einnahmetage pro Jahr zu maximieren.<br />

Im Sommer 005 wurde KSM nach ISO 9001 zertifiziert, womit ein hoher Anspruch an Qualität und<br />

internationale Standards bewiesen und belegt wird.<br />

Die Emittentin hat die KSM mit der Bereederung der von der Beteiligungsgesellschaft betriebenen<br />

Schiffe beauftragt und hierüber am 01. September 005 mit der KSM einen Geschäftsbesorgungsver-


trag sowie am 0 . Februar 006 einen Bereederungsvertrag geschlossen. Für die im Geschäftsbesor-<br />

gungsvertrag geregelten Leistungen der vorbereitenden Bereederung erhält die KSM eine Vergütung<br />

in Höhe von EUR 50.000,00 pro Schiff. Als Vergütung für die laufende Betreuung und die Erfüllung aller<br />

vertraglich übernommenen Verpflichtungen erhält die KSM 3% der Bruttochartereinnahmen. Mit dem<br />

Beginn des Jahres 009 wird die Vergütung auf 4% erhöht.<br />

4.3.4 Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> /<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie<br />

mit beschränkter Haftung<br />

sitz / anschrift<br />

gründungsjahr<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

sitz / anschrift<br />

gründungsjahr<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

treuhandvergütung<br />

Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

005<br />

HRB 93 80<br />

Herr Uwe Krüger<br />

Im Januar 006 ist die Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> als Gesellschafterin der Emittentin<br />

ausgeschieden und durch die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter<br />

Haftung mit entsprechender Eintragung im Handelsregister vom 3. Januar 006 ersetzt worden.<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung<br />

Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg<br />

1981<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 7416<br />

Herr Dipl.-Kfm. (FH) Christian Bahr<br />

Die SHI – Treuhand mit Sitz im Herzen Hamburgs wurde 1981 gegründet.<br />

Die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> hat mit der SHI – Treuhand am 0 . Februar 006 ei-<br />

nen Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Für die darin detailliert aufgeführten Tätigkeiten<br />

wird die entsprechende Vergütung wie folgt geregelt:<br />

4. Die Emittentin<br />

1. Investitionsphase: ca. EUR 13.000,00 einmalig<br />

. Betriebsphase: ca. EUR 18.000,00 per annum, zahlbar in gleichen Teilbeträgen<br />

jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres<br />

3. Liquidationsphase: ca. EUR 16.000,00 einmalig, 0,3 5% auf das durch öffentliches Angebot<br />

eingeworbene Kommanditkapital<br />

Der komplette Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf den Seiten 1 4 bis 1 9 abgedruckt.<br />

49


50<br />

4. Die Emittentin<br />

4.4 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin<br />

gerichts- oder schiedsverfahren<br />

aussergewöhnliche ereignisse<br />

verwendung<br />

der nettoeinnahMen<br />

Gegenstand des Unternehmens <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ist der Erwerb und<br />

der Betrieb der Vollcontainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“. Beide<br />

Schiffe wurden im Oktober 005 übernommen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern oder die<br />

mit ihm in Zusammenhang stehen.<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren bekannt, die Einfluss auf die Tätigkeit oder die wirt-<br />

schaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft haben könnten.<br />

Es sind keinerlei außergewöhnliche Ereignisse, die Einfluss auf die Tätigkeit oder die wirtschaftliche<br />

Lage haben könnten, bekannt.<br />

Das gesamte eingeworbene Kommanditkapital wird prognosegemäß verwendet. Es findet 006 haupt-<br />

sächlich eine Rückführung der Verkäuferkredite statt.<br />

Es bestehen keine laufenden Investitionen.<br />

Die Gesellschaft ist nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren abhängig.<br />

4.5 Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Emittentin und des Beirates<br />

sitz / geschäftsanschrift<br />

handelsregister<br />

Die Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> ist laut Gesellschaftsvertrag vom 0 . Februar 006 die<br />

Komplementärin der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

Die Gesellschafter der Komplementärin sind zu gleichen Teilen:<br />

• Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

• <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Als Geschäftsführer der Komplementärin wurden benannt:<br />

• Herr Erkan Mete<br />

• Herr Hans-Dieter Fricke<br />

• Herr Uwe Krüger<br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 947 1<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft sind keine festen<br />

Funktionsbereiche zugeordnet, da sie allgemeine Verantwortung tragen. Weiterhin erhalten sie für ihre<br />

Geschäftsführertätigkeit keine Vergütung. Die Geschäftsführertätigkeit wird unentgeltlich ausgeführt.


Personelle verPflechtungen<br />

Beirat<br />

aufsichtsgreMien<br />

4. Die Emittentin<br />

Am 01. September 005 hat die Emittentin mit der Dritten <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> einen<br />

Haftungsvergütungsvertrag geschlossen. Die Vergütung beträgt EUR 10.000,00 zzgl. eines Aufwands-<br />

ersatzes.<br />

Herr Erkan Mete ist gleichzeitig geschäftsführend tätig für den Vertragsreeder <strong>Kalkavan</strong> Shipmanage-<br />

ment <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, der mit der Bereederung der Schiffe beauftragt wurde und zu den Gründungs-<br />

kommanditisten der Emittentin zählt. Weiterhin hat Herr Mete Prokura bei der Initiatorin / Anbieterin<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>.<br />

Herr Hans-Dieter Fricke ist leitender Angestellter bei der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> (Initiatorin / An-<br />

bieterin), die zu den Gründungskommanditisten der Emittentin zählt und gleichzeitig mit dem Vertrieb<br />

des Emissionskapitals betraut wurde.<br />

Herr Uwe Krüger ist Geschäftsführer der Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, die zu den Grün-<br />

dungskommanditisten der Emittentin zählte, im Januar 006 jedoch als Gesellschafterin ausschied und<br />

durch die SHI – Treuhand ersetzt wurde. Weiterhin ist Herr Krüger für den Charterer Turkon Line in<br />

Hamburg tätig.<br />

4.6 Angaben über weitere Partner<br />

4.6.1 Treuhänderin<br />

sitz / anschrift<br />

gründungsjahr<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

Bis zum Aufstellungsdatum des Prospektes hat die Komplementärin von ihrem Recht, einen vorläu-<br />

figen Beirat zu wählen, keinen Gebrauch gemacht. Da noch kein Beirat gewählt wurde, stehen die<br />

Mitglieder des Beirates noch nicht fest und deswegen können diesbezüglich noch keine Angaben ge-<br />

macht werden. Die Vergütungen eines zukünftigen Beirates wurden noch nicht vereinbart und werden<br />

laut § 7 Absatz 7 Gesellschaftsvertrag durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt.<br />

Aufsichtsgremien sind bei diesem Projekt nicht vorgesehen<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung oder des Beirates der Emittentin ist für Unternehmen tätig, die der<br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung<br />

(SHI – Treuhand)<br />

Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg<br />

1981<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 7416<br />

Herr Dipl.-Kfm. (FH) Christian Bahr<br />

Die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> hat mit der SHI – Treuhand am 0 . Februar 006<br />

einen Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen.<br />

51


5<br />

4. Die Emittentin<br />

treuhandvergütung<br />

Die SHI – Treuhand mit Sitz im Herzen Hamburgs wurde 1981 gegründet. Die Anleger der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong><br />

<strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> können sich durch die SHI vertreten lassen, die die geschäftliche<br />

Abwicklung mit der Beteiligungsgesellschaft durchführt. Die Rechte und Pflichten der Treuhandge-<br />

sellschaft sind dabei genau definiert. Nach außen tritt sie im eigenen Namen auf. Nach dem Treu-<br />

handvertrag ist sie dazu verpflichtet, stets unter Berücksichtigung der Weisungen und Interessen der<br />

Treugeber zu handeln. Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme der vom Anleger unterzeichneten<br />

Beitrittserklärung zustande. Im Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit begleitet die SHI – Treuhand die Betei-<br />

ligungsgesellschaft planmäßig durch den laufenden Geschäftsbetrieb bis zur Beendigung.<br />

Im Einzelnen übernimmt die SHI folgende Aufgaben:<br />

Hierzu gehört die Überwachung der fristgerechten Einzahlungen wie auch die Abwicklung der Aus-<br />

schüttungen an die Treugeberkommanditisten (Anleger).<br />

Im weiteren Verlauf der Beteiligungsgesellschaft verwaltet die Treuhandgesellschaft die Gesell-<br />

schaftsanteile der Kommanditisten. Sie führt u. a. den Schriftverkehr mit den jeweils relevanten Part-<br />

nern wie den Banken, der Reederei, den Steuerberatern oder dem Emissionshaus. Sie organisiert<br />

die Beiratswahlen, nimmt an diesen teil und erstellt und versendet Zwischenberichte und Jahresab-<br />

schlussberichte an die Kommanditisten.<br />

Weiterhin obliegt der Treuhandgesellschaft die Planung und Durchführung der jährlich stattfindenden<br />

Gesellschafter- und Treugeberversammlungen. Außerdem erstellt sie das Protokoll der Gesellschaf-<br />

terversammlung. Zum Ende der Fondslaufzeit oder auch bei einer vorzeitigen Liquidation des Fonds<br />

bereitet die Treuhänderin den Verkaufsbeschluss für die Gesellschafter- und Treugeberversammlung<br />

in Abstimmung mit der persönlich haftenden Gesellschafterin vor.<br />

Mit der kompletten Verkaufsabwicklung, die u. a. die Kapitalauszahlung an die Investoren und die<br />

Löschung der Einlagen der Kommanditisten im Handelsregister beinhaltet, endet die Arbeit der Treu-<br />

handgesellschaft. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Treuhänderin begründen<br />

können, sind nicht gegeben.<br />

Mit der SHI wurde am 0 . Februar 006 ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Für die<br />

oben aufgeführten Tätigkeiten regelt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag eine entsprechende Ver-<br />

gütung, deren Beträge sich wie folgt ergeben:<br />

1. Investitionsphase: ca. EUR 13.000,00 einmalig<br />

. Betriebsphase: ca. EUR 18.000,00 per annum, zahlbar in gleichen Teilbeträgen<br />

jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres<br />

3. Liquidationsphase: ca. EUR 16.000,00 einmalig, 0,3 5% auf das durch öffentliches<br />

Angebot eingeworbenen Kommanditkapitals<br />

Der komplette Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf den Seiten 1 4 bis 1 9 abgedruckt.


4.6.2 Initiatorin/Anbieterin der Beteiligung<br />

sitz / anschrift<br />

handelsregister<br />

geschäftsführer<br />

vergütungen<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 9083<br />

Herr Metin <strong>Kalkavan</strong><br />

4. Die Emittentin<br />

Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> wurde im Jahr 004 unter dem Namen Vierzigste Verwaltungsgesellschaft<br />

Bernadottestraße mbH gegründet und noch 004 nach Übernahme aller Anteile durch die<br />

Turkon Holding in Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> umbenannt. Das Unternehmen konnte in seiner bisher<br />

kurzen Firmengeschichte bereits zwei Private Placements mit einem Investitionsvolumen von USD 7 ,5<br />

Mio. erfolgreich platzieren und bietet mit der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erstmals<br />

seine Kompetenz – gebündelt in einem Schiffsbeteiligungsfonds – dem breiten Anlegermarkt zur<br />

Zeichnung an. Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist sowohl die Initiatorin als auch die Anbieterin dieses<br />

Beteiligungsangebotes und ist allein verantwortlich für den Prospektinhalt.<br />

Ziel der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist es, solide Schiffsbeteiligungsfonds zu konzipieren, die auf-<br />

grund ihrer Mindesteinlage in Höhe von EUR 15.000,00 ein attraktives Investment für eine große An-<br />

legerschicht bilden.<br />

Die Mitarbeiter der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> zeichnen sich durch fundierte Ausbildung und lang-<br />

jährige Erfahrungen im Bereich der Schiffsbeteiligungen und des Schiffsmanagements aus.<br />

Weiterhin profitiert das Emissionshaus von den langjährigen Beschäftigungsfeldern der Muttergesell-<br />

schaft sowie einiger Konzerngesellschaften und partizipiert daran. Durch die Verbundenheit und die<br />

örtliche Nähe zu den Partnerfirmen wird eine enge Zusammenarbeit mit kurzen Wegen ermöglicht und<br />

werden Synergieeffekte optimal genutzt.<br />

Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> wurde im Sommer 005 nach ISO 9001 zertifiziert, womit ein hoher<br />

Anspruch an Qualität und internationale Standards bewiesen und belegt wird.<br />

Die Emittentin hat die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> unter anderem mit der Einwerbung des Komman-<br />

ditkapitals betraut und hierüber am 0 . Februar 006 eine Vertriebsvereinbarung geschlossen. Das<br />

Emissionshaus erhält von der Emittentin für ihre Leistungen einschließlich etwaiger Fremdkosten fol-<br />

gende Vergütungen.<br />

EUR 340.000,00 für Konzeption<br />

EUR 300.000,00 für Strukturierung und Marketing<br />

EUR 604.000,00 zzgl. des eingezahlten Agios für den Vertrieb<br />

53


54<br />

4. Die Emittentin<br />

4.6.3 Charterer<br />

sitz / anschrift<br />

Turkon Line (Turkon Konteyner Tasimacilik ve Denizcikik A.S.)<br />

Gumruk Sok. Kasif Han No: 0 Karakoy / Beyoğlu / Istanbul / Türkei<br />

Das MS “KASIF KALKAVAN“ und das MS “ORKUN KALKAVAN“ werden gemäß den Charterverträgen<br />

vom 14. September 005 (MS “KASIF KALKAVAN“) bzw. 5. September 005 (MS “ORKUN KALKA-<br />

VAN“) jeweils langfristig an die Turkon Line verchartert. Die Anfangscharterrate für die Laufzeit über<br />

1 Jahre beträgt EUR 14.500,00 pro Tag und Schiff.<br />

Nach Ablauf des Betriebskonzeptes nach 13,433 Jahren hat die Beteiligungsgesellschaft das Recht,<br />

beide Schiffe zu jeweils 8% des ursprünglichen Kaufpreises an den Charterer Turkon Line zu veräu-<br />

ßern. Hierüber wurde am 05. Oktober 005 für jedes Schiff ein Vertrag über das Andienungsrecht (Put<br />

Option Agreement) geschlossen.<br />

Die Turkon Line wurde im März 1997 als erste private türkische <strong>Co</strong>ntainer-Linie gegründet. Vorrangiges<br />

Ziel war es, einen regelmäßigen Liniendienst zwischen der Türkei und den USA zu bedienen. Zufrie-<br />

dene Kunden und eine gute Planungssicherheit aufgrund einer stets pünktlichen Einhaltung der Fahr-<br />

pläne haben dazu beigetragen, dass sich Turkon Line innerhalb kürzester Zeit in der Riege der „upper<br />

class agencies“ auf Platz drei hinter MSC und Maersk Line einreihte.<br />

Ein regelmäßiger Linienverkehr zwischen der Türkei und den USA in nur 1 Tagen wird gewährleistet.<br />

Bereits 1998 wurde ein Büro der Turkon Line in den USA eröffnet, gefolgt von weiteren Büros in Ankara<br />

(April 000), Felixstowe (Juli 00 ), Hamburg (September 00 ) und Bursa (August 003).<br />

Von der in der Schifffahrt angesehenen Rating-Agentur Dynamar wird Turkon Line mit der Rating-<br />

Kennziffer 4 auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet.<br />

Mit der Einführung der sog. Palletwide <strong>Co</strong>ntainer von Turkon Line wurde das „Stuffen“ (Stauen) von<br />

Europaletten parallel zueinander ermöglicht, was einen großen Vorteil bei der Auslastung eines jeden<br />

<strong>Co</strong>ntainers darstellt. So fasst ein 40-Fuß-Palletwide-<strong>Co</strong>ntainer im Vergleich zu „normalen“ 40-Fuß-ISO-<br />

<strong>Co</strong>ntainern 0% mehr Europaletten (1. 00 x 800 mm). Füllmaterial gegen ein Verrutschen der Paletten<br />

wird aufgrund der optimalen Auslastung des <strong>Co</strong>ntainers nicht mehr benötigt. Dabei sind Palletwide<br />

<strong>Co</strong>ntainer kompatibel staubar mit allen anderen Standard-<strong>Co</strong>ntainern.<br />

Folgende Routen werden von Turkon Line bedient.<br />

• USA East <strong>Co</strong>ast Line – wöchentlich mit 5 Schwesterschiffen<br />

(Alkin <strong>Kalkavan</strong>, Besire <strong>Kalkavan</strong>, Kasif <strong>Kalkavan</strong>, Leyla <strong>Kalkavan</strong>, Selma <strong>Kalkavan</strong>):<br />

Gemlik – Istanbul – Izmir – New York – Norfolk – Charleston – Gemlik<br />

• East Med Line – wöchentlich mit Schiffen (Ecem <strong>Kalkavan</strong> und Mehmet <strong>Kalkavan</strong>):<br />

Istanbul – Gemlik – Izmir – Mersin – Ashdod – Haifa – Alexandria – Mersin – Istanbul


4.6.4 Verkäufer der Schiffe<br />

sitz / anschrift<br />

sitz / anschrift<br />

• North Europe Med Line – wöchentlich mit 3 Schwesterschiffen<br />

4. Die Emittentin<br />

(Mukaddes <strong>Kalkavan</strong>, Orkun <strong>Kalkavan</strong>, Sena <strong>Kalkavan</strong>):<br />

Istanbul – Gemlik – Izmir – Genua – Marseille – Barcelona – Felixstowe – Hamburg –<br />

Antwerpen – Istanbul<br />

Turkon Line und Sedef Shipbuilding Inc.<br />

Turkon <strong>Co</strong>ntainer Line<br />

Gumruk Sok. Kasif Han No: 0 Karakoy / Beyoğlu / Istanbul / Türkei (siehe Charterer)<br />

Sedef Shipbuilding Inc. (ist gleichzeitig die Bauwerft der Schiffe)<br />

Tersaneler Cad. No: 14, 81700 Tuzla / Istanbul / Türkei<br />

Die Vollcontainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“ wurden auf der türkischen<br />

Sedef Shipbuilding Inc., Istanbul, gebaut und im Mai 00 (ORKUN KALKAVAN, Bau-Nr. 1 1)<br />

bzw. im Juni 001 (KASIF KALKAVAN, Bau-Nr. 1 0) an die Verkäufergesellschaften Sedef Gemi Insaati<br />

A.S. und Turkon Konteyner Tasimacilik VE DNZ A.S. (Turkon Line) abgeliefert und anschließend in Fahrt<br />

gesetzt.<br />

Gemäß den Kaufverträgen (MoA) vom 5. September 005 wurden die Schiffe von den Verkäufer-<br />

gesellschaften an die Beteiligungsgesellschaft verkauft. Der Kaufpreis für das MS “ORKUN KALKA-<br />

VAN“ beträgt laut MoA EUR 5.600.000,00 und für das MS “KASIF KALKAVAN“ EUR 4.000.000,00.<br />

Sedef Shipbuilding Inc. wurde im Jahr 197 in Tuzla, ca. 50 km von Istanbul entfernt, gegründet. Seit<br />

der Übernahme durch die Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group im Jahr 000 ist die Turkon Holding alleinige Gesell-<br />

schafterin der Werft.<br />

Das in über 34 Jahren erworbene Know-how und die hohe Qualität der über 00 Mitarbeiter versetzt<br />

das Unternehmen in die Lage, moderne Ro-Ro-Schiffe, Mehrzweckfrachter, Chemikalientanker, <strong>Co</strong>n-<br />

tainerschiffe etc. zu bauen. Pro Jahr verarbeitet das Team der Sedef Shipbuilding Inc. über 18.000 t<br />

Stahl.<br />

Das Werftgelände umfasst eine Fläche von mehr als 44.500 m². Die Arbeitsabläufe verteilen sich auf<br />

drei Produktionslinien und 7.000 m² Produktionshallen. Die in den Produktionshallen vorgefertigten<br />

Bauelemente können anschließend mittels dreier Gantry-Krane mit einer Hebekraft von je 5, 30 und<br />

50 t direkt zu den drei werfteigenen Slipways transportiert werden. Die Slipways weisen Längen von<br />

106, 1 0 und 136 m auf.<br />

55


56<br />

4. Die Emittentin<br />

Die Werft wird zurzeit in Zusammenarbeit mit Ingenieuren der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mo-<br />

dernisiert und neu strukturiert.<br />

Diese Neustrukturierung soll planmäßig im Sommer 006 durchgeführt sein. Die Werft wird dann mit<br />

einem Gantry-Kran, der über eine Hebekraft von 300 t verfügt, größere Baublöcke vorproduzieren und<br />

damit die Produktivität der Werft von 3 auf 5 Ablieferungen pro Jahr steigern.<br />

Nach dem Umbau wird die Werft nur noch über Slipways verfügen, die dann jedoch jeweils eine<br />

Länge von 40 m aufweisen und somit den Bau von Schiffen bis Panamax-Größe erlauben.<br />

Besondere Bedeutung haben auch der Know-how-Transfer von Flensburg nach Tuzla im Bereich der<br />

Arbeitsablaufplanung und die damit verbundene Qualitätskontrolle.<br />

Die Turkon-Gruppe sorgt mit 0 Bestellungen für eine Auslastung der Werft bis zum September 010.<br />

Dieses Neubauprogramm setzt sich wie folgt zusammen:<br />

• 1 x 1.155 TEU-Schiffe nach modifizierten Plänen der dänischen Designer von Knud E. Hansen<br />

• 8 x 1.800 TEU-Schiffe<br />

Basierend auf dem Know-how und begünstigt durch die Nähe zu Europa verfolgt das Team der Sedef<br />

Shipbuilding Inc. das Ziel, sich zu der sowohl qualitativ als auch quantitativ besten Werft im Raum<br />

Naher Osten zu entwickeln. In die hierfür unabdingbaren technischen Weiterentwicklungen, aktuelle<br />

Softwares, eine stetige Überprüfung der eigenen Maßstäbe sowie Personalentwicklung investiert das<br />

Unternehmen fortwährend.<br />

Sedef Shipbuilding Inc. ist eine der führenden privaten Bauwerften in der Türkei und genießt interna-<br />

tional einen sehr guten Ruf. Seit 1999 ist das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens nach<br />

ISO 9001 zertifiziert, ein Beweis des vorhandenen Standards und Anspruchs an die Zukunft.<br />

Die Verkäufer werden nach Gewährung von zwei Verkäuferkrediten in Höhe von insgesamt EUR<br />

14.880.000,00 ihr Vertrauen in die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> durch Zeichnung<br />

einer Beteiligung in Höhe von insgesamt EUR 4.849.000,00 = 48,98% des Kommanditkapitals zeigen.


4.6.5 Unabhängige Fachgutachter<br />

sitz / anschrift<br />

sitz / anschrift<br />

Ingenieurbüro Weselmann (Schiffsgutachten)<br />

Steinhöft 11, 0459 Hamburg<br />

4. Die Emittentin<br />

Das Ingenieurbüro Weselmann wurde von der Emittentin vor dem Kauf der Schiffe mündlich beauftragt,<br />

Wertgutachten über beide Schiffe zu erstellen.<br />

Im Jahre 1947 wurde das Ingenieurbüro für Schiff- und Schiffsmaschinenbau von Ing. (grad.) Adolf<br />

Weselmann gegründet. Bis zum Jahre 1987 wurde vom dem Ingenieurbüro Weselmann eine größere<br />

Abteilung für Schiffskonstruktion unterhalten. Im Laufe von 35 Jahren seit Gründung der Firma wurden<br />

über 700 Schiffe nach den Entwürfen und Konstruktionen des Ingenieurbüros Weselmann in Deutsch-<br />

land und auf vielen ausländischen Werften gebaut. Einen sehr großen Anteil dieser entworfenen<br />

Schiffe nehmen Küstenmotorschiffe ein, für deren Konstruktion das Ingenieurbüro Weselmann über<br />

besonders umfangreiche Erfahrungen verfügt.<br />

Ferner sind Küstenmotorschiffe und Spezialschiffe wie Forschungs- und Messschiffe, Schwimmkräne,<br />

Schlepper, Fischerei- und Hafenfahrzeuge von der Firma Weselmann entworfen und nach ihren Plänen<br />

gebaut worden.<br />

Bis zum Mai 1997 wurde die Firma von Herrn Gerd Weselmann als alleinigem Inhaber geleitet. Im Mai<br />

1997 trat der langjährige Mitarbeiter Herr Dipl.-Ing. Bernd Holst als Partner in die Firma ein.<br />

Die Betätigungsfelder der Firma liegen heute überwiegend in der technischen Beratung von Reede-<br />

reien, Werften, Industriebetrieben, Versicherungsunternehmen sowie weiterer technischer Instituti-<br />

onen.<br />

Hierbei werden Dienstleistungen in Form von technischer und Marktbegutachtung erbracht. Die<br />

Mitarbeiter der Firma arbeiten hierbei als Sachverständige bzw. Gutachter für zahlreiche namhafte<br />

Banken, die Handelskammer, Gerichte, Versicherungen, Industrieunternehmen und Reedereien. Die<br />

Besichtigung und Bewertung der Objekte erfolgt weltweit.<br />

Michael Niefünd (Marktgutachten)<br />

Parkstraße 1 , 6931 Elsfleth<br />

Herr Michael Niefünd ist Diplom-Wirtschaftsingenieur für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft. Seit 1996<br />

ist Herr Niefünd als unabhängiger Marktgutachter für Werften, Reedereien und Emissionshäuser tätig.<br />

Die Emittentin hat Herrn Michael Niefünd im Oktober 005 mündlich beauftragt, eine Markt- und<br />

Flottenanalyse für die geschirrlosen Vollcontainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF<br />

KALKAVAN“ im Größensegment 1.000 bis 1.499 TEU zu erstellen.<br />

57


58<br />

4. Die Emittentin<br />

4.6.6 Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

sitz / anschrift<br />

handelsregister<br />

Dr. Steinberg & Partner <strong>GmbH</strong><br />

Rathausstraße 4, 0095 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg, HRB 3593<br />

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Steinberg & Partner kann in ihrem<br />

Kompetenzbereich auf eine über 5-jährige Erfahrung zurückblicken. Das Unternehmen hat im Laufe<br />

seines Bestehens eine rasche Expansion erlebt und berät seine Kunden heute mit einem kompetenten<br />

Team, das aus 4 Partnern und ca. 60 Angestellten besteht. Die Kernkompetenzen liegen in der steuerlichen<br />

Entwicklung und Begleitung von Investitionsvorhaben mit nationaler und internationaler maritimer<br />

Ausrichtung.<br />

Zwischen der Emittentin und der Dr. Steinberg & Partner <strong>GmbH</strong> wurde am 06. Dezember 005 ein Ver-<br />

trag über die steuerliche Beratung geschlossen.


4.6.7 Versicherer<br />

Versicherungen<br />

Versicherungsüberblick<br />

sitz / anschrift<br />

sitz / anschrift<br />

4. Die Emittentin<br />

Der Vertragsreeder hat für die Versicherung der Schiffe gegen alle Risiken und Gefahren, gegen die<br />

vergleichbare Schiffe in der Regel versichert sind, zu sorgen. Danach ergibt sich folgender Versiche-<br />

rungsüberblick.<br />

Art der Versicherung Versicherer Versicherungssumme<br />

P&I (Haftpflichtversicherung) UK P&I Club USD 1 Mrd. bei Ölverschmutzung, mit folgenden Selbstbeteiligungen:<br />

Vertrags-Nr. 346586 (Kasif), • USD 40.000,00 bei Kollisionsschäden<br />

346587 (Orkun) • USD 1 .500,00 bei Frachtschäden<br />

London Special Risks Ltd.<br />

4 Mincing Lane, London<br />

London Special Risks Ltd. wurde im Jahr 1990 in London gegründet und besitzt heute eine weltweit<br />

starke Präsenz in der Seeversicherung. Der Fokus liegt auf einer exzellenten Lieferung von Produkt<br />

und Service in der gesamten Bandbreite der Spezial- und Transportversicherungen. Die Kompetenz<br />

der London Special Risks Ltd. wird u. a. durch den internationalen Standard ISO 900 von Lloyd`s Register<br />

of Shipping unterstrichen.<br />

UK P&I Club<br />

6 Creechurch Lane, London<br />

Die 1869 gegründete United Kingdom Mutual Steam Ship Assurance Association (Bermuda) Limited<br />

– im allgemeinen als UK P&I Club bekannt – gehört mit ihrer über 130-jährigen Historie zu den ältesten<br />

P&I Clubs und ist weiterhin das weltweit größte P&I Versicherungsunternehmen. Mit über 150 Millionen<br />

Tonnen versicherter Schiffstonnage aus 80 verschiedenen Ländern nimmt sie einen weltweiten<br />

Marktanteil von rund 0% ein. Das aktuelle Rating bei S&P ist A–.<br />

Die Rechtsform P&I Club entspricht in etwa der im deutschen Versicherungswesen bekannten Rechts-<br />

form Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.<br />

• USD 4.500,00 bei sonstigen Schäden<br />

Kasko (Hull & Machinery) London Special Risks Ltd. MS “ORKUN KALKAVAN” = EUR 6. 50.000,00<br />

Versicherung gegen Schäden bzw. Vertrags-Nr. QM 61750c MS “KASIF KALKAVAN” = EUR 4.900.000,00<br />

Verlust des Transportmittels Schiff jeweils mit einer Selbstbeteiligung von EUR 64.000,00 je Ereignis<br />

und je Schiff<br />

Loss of Hire (Versicherung gegen Ein- London Special Risks Ltd. EUR 10.500,00 pro Tag für max. 60 Tage pro Jahr ab dem 15. Tag<br />

nahmenausfall bzw. Betriebsunterbrechung) Vertrags-Nr. QM 61750c (Selbstbeteiligung 14 Tage)<br />

War Risk (Kriegsversicherung) London Special Risks Ltd. MS “ORKUN KALKAVAN” = EUR 6. 50.000,00 +<br />

Vertrags-Nr. QM 61740c P&I-Club Beitrag, max. bis Schiffswert<br />

MS “KASIF KALKAVAN” = EUR 4.900.000,00 +<br />

P&I-Club Beitrag, max. bis Schiffswert<br />

59


60<br />

4. Die Emittentin<br />

4.6.8 Garantin für die Vollplatzierung, die Charterraten und das Andienungsrecht<br />

sitz / anschrift<br />

Turkon Holding<br />

Salacak Iskele Arkası Sokak No:13 34668 Üsküdar / Istanbul<br />

Zwischen der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und der Turkon Holding wurde am<br />

19. Oktober 005 ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der die Einhaltung des Chartervertrages garantiert.<br />

Weiterhin wurden am 7. Januar 006 ein schriftlicher Vertrag, der die Einhaltung des Andienungsrechts<br />

garantiert, sowie am 0 . Februar 006 ein schriftlicher Vertrag über die Platzierungsgarantie<br />

geschlossen. Für diese Garantieleistungen erhält Turkon Holding keine Vergütung.<br />

Die Geschichte der Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group of <strong>Co</strong>mpanies reicht zurück bis in das Jahr 1875, als der<br />

Großvater des Firmengründers Kasif <strong>Kalkavan</strong> seine ersten Geschäfte in der Seeschifffahrt tätigte.<br />

Kasif <strong>Kalkavan</strong> teilte das Interesse an der Seeschifffahrt und begann im Jahr 1945 seine Tätigkeiten<br />

im Marine Management.<br />

Das Engagement im Schifffahrtsbereich wurde mit dem 1.500-dwt-Schiff “CAFER KALKAVAN” ver-<br />

tieft, das 1964 gebaut wurde. 15 Jahre später, im Jahre 1979, wurde das zweite Schiff, “SELAHATTIN<br />

KALKAVAN“, gebaut. Von dem Tag an, als beschlossen wurde, zu expandieren, wuchs das Familien-<br />

unternehmen langsam aber sicher. In den kommenden Jahren wurden folgende Schiffe für das Unter-<br />

nehmen gebaut:<br />

1980 “KASIF KALKAVAN”, 3. 50 dwt<br />

1984 “RIZE KALKAVAN”, 16.051 dwt<br />

1985 “IYIDERE KALKAVAN”, 3. 50 dwt<br />

1989 “TOLGAM KALKAVAN”, 3.800 dwt<br />

1989 “NEVZAT KALKAVAN”, 9.958 dwt<br />

199 wurde die Flotte um den Bulker “METIN KALKAVAN” mit einer Größe von 41.05 dwt erweitert.<br />

1993 wurden kleinere Schiffe der Flotte wieder verkauft und durch größere und modernere (“KASIF<br />

KALKAVAN” - 40.010 dwt. und “ORKUN KALKAVAN” - 3.960 dwt) ersetzt. 1993 erweiterte Turkon Line<br />

ihre Flotte und somit auch ihren Wirkungskreis um das erste Multipurpose-<strong>Co</strong>ntainer-Schiff (600 TEU,<br />

1 .300 dwt).<br />

Die 1997 gegründete Turkon Line bediente als erste türkische <strong>Co</strong>ntainer-Linie regelmäßige Verbin-<br />

dungen zwischen den USA, dem Mittelmeerraum und der Türkei. Infolge der Geschäftsentwicklung<br />

in dieser Zeit wurden in den Jahren 1997 bis 1999 die 4 <strong>Co</strong>ntainerschiffe derselben Baureihe – “MU-<br />

KADDES KALKAVAN”, “BESIRE KALKAVAN”, “ALKIN KALKAVAN” und “SELMA KALKAVAN” (je<br />

1 .060 dwt und 1.145 TEU) – auf der Sedef Shipbuilding Inc. in Istanbul für die Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group of<br />

<strong>Co</strong>mpanies gebaut. Diese neuen, modernen und schnellen Schiffe wurden von der Turkon Line gechar-<br />

tert und im Liniendienst Türkei – USA – Türkei eingesetzt. Mit einer regelmäßigen Transferzeit von nur<br />

1 Tagen je Strecke ist sie die schnellste <strong>Co</strong>ntainer-Linie auf dieser Strecke.


4.6.9 Sonstige Personen<br />

4. Die Emittentin<br />

Um einen erweiterten Transportservice anzubieten, wurde unter dem Dach der Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group<br />

of <strong>Co</strong>mpanies ebenso das Unternehmen Turkon Road Transportation <strong>Co</strong>rp. gegründet. Die LKW-Flotte<br />

umfasst ca. 100 Fahrzeuge.<br />

Mit dem Ziel, die eigene Schiffsflotte zu erweitern, um auch in diesem Marktsegment aktiv zu wer-<br />

den, kaufte das Unternehmen im Jahr 000 eine der modernsten privaten Schiffsbauwerften, Sedef<br />

Shipbuilding Inc. Sowohl Turkon Line als auch Turkon Road Transportation erweiterten ihre Flotten<br />

kontinuierlich und bedienten neue Linienverkehre. Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group of <strong>Co</strong>mpanies ist das erste<br />

und einzige Unternehmen im Schiffsbereich in der Türkei, das den Bau der Schiffe, das Eigentum an<br />

den Schiffen und einen regelmäßigen Liniendienst unter einem Dach vereint.<br />

Aufgrund der vielfältigen Interessen der <strong>Kalkavan</strong> Group of <strong>Co</strong>mpanies – auch außerhalb des Schiff-<br />

fahrts- und Transportsektors – übernahm die Firmengruppe im weiteren Verlauf auch das Mineral-<br />

wasser-Unternehmen Sandras (natural spring water company).<br />

Im August 003 firmierte die Kasif <strong>Kalkavan</strong> Group of <strong>Co</strong>mpanies um in Turkon Holding A.S.<br />

In den Jahren 004 und 005 wurden die Geschäftsfelder noch um den Bereich Turkon Railway Line<br />

und Turkon Tourism (verschiedene Hotels und der Hafen von Göcek) erweitert.<br />

Folgende Firmen operieren heute unter dem Dach der Turkon Holding:<br />

• Turkon Line<br />

• Turkon Road Transportation<br />

• Turkon Railway<br />

• Sedef Shipbuilding Inc.<br />

• Sandras<br />

• <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

• Turkon Emissionshaus<br />

• Turkon Tourism<br />

Sonstige Personen, für die nach der VermVerkProspV eine Angabepflicht besteht, sind nicht vorhan-<br />

den.<br />

61


6<br />

4. Die Emittentin<br />

4.7 Gewährleistete Vermögensanlage<br />

Die am 0 . Februar 006 geschlossene Platzierungsgarantie zwischen der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> Schiffsei-<br />

gentums <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> und der Turkon Holding garantiert die Vollplatzierung des Emissionskapitals<br />

in Höhe von EUR 9.879.000,00 bzw. EUR 9.979.000,00 (gemäß § 3 Absatz 3 und 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Danach verpflichtet sich die Turkon Holding, als Kommanditist einzutreten oder dafür zu sorgen, dass<br />

Dritte als Kommanditisten beitreten. Die Platzierungsgarantie erlischt, wenn das Fondskapital in voller<br />

Höhe eingeworben und auf das Treuhandkonto der Beteiligungsgesellschaft eingezahlt worden ist.<br />

Weiterhin hat sich die Turkon Holding gemäß den am 19. Oktober 005 geschlossenen Chartergaran-<br />

tien für die beiden Schiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“ gegenüber der <strong>Orka</strong><br />

<strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> verpflichtet, die Garantie für die Zahlungen der vereinbar-<br />

ten Charterraten für die Laufzeit von zwölf Jahren zu übernehmen. Das heißt für die Beteiligungsge-<br />

sellschaft, dass die Charterraten durch eine zusätzliche Sicherheit insoweit gesichert sind.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem Charterer am 5. Oktober 005 Verträge über Andienungs-<br />

rechte mit einem Verkaufswert in Höhe von jeweils 8% des ursprünglichen Kaufpreises der Schiffe<br />

abgeschlossen. Das heißt, dass die Beteiligungsgesellschaft am 01. April 019 das Recht hat, die<br />

Schiffe an den Charterer zu dem vereinbarten Preis (gesamt EUR 13.888.000,00) zu verkaufen. Sollte<br />

auf dem Markt allerdings ein höherer Preis erzielt werden können, kann die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Schiffe auch am Markt verkaufen. Der Mehrerlös muss allerdings zu gleichen Teilen mit dem Char-<br />

terer geteilt werden.<br />

Darüber hinaus übernimmt keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung für das An-<br />

gebot, die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage.


4.8 Verringerte Prospektanforderungen nach § 15 VermVerkProspV<br />

1.<br />

.<br />

3.<br />

4.<br />

1)<br />

4. Die Emittentin<br />

Die <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> wurde vor weniger als 18 Monaten gegrün-<br />

det, und hat weder einen Jahresabschluss noch einen Lagebericht im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 1<br />

VermVerkProspV erstellt.<br />

Folgende Angaben werden hier abgebildet:<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Zwischenübersicht, bestehend aus vorläufiger Bilanz zum 30. April 006 sowie vorläufiger Gewinn- und<br />

Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 30. April 006<br />

Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage per 31. Dezember 006 und 31. Dezember 007<br />

a) Planbilanzen<br />

b) Plan- Gewinn- und Verlustrechungen<br />

c) Liquiditätsplanung<br />

Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

Die Aufstellung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgen nach den Bestimmungen<br />

des HGB.<br />

Eröffnungsbilanz (§ 15 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

Das nachfolgende Schaubild zeigt die Eröffnungsbilanz der Emittentin per Gründungsdatum:<br />

Eröffnungsbilanz der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zum 18. August 2005<br />

Aktiva EUR<br />

A. Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 1.000,00<br />

21.000,00<br />

Passiva<br />

A. Eigenkapital<br />

EUR<br />

I. Kapitalanteile der Komplementärin<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

0<br />

- Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> 5.000,00<br />

- <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> 5.000,00<br />

- Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> 11.000,00<br />

21.000,00<br />

63


64<br />

4. Die Emittentin<br />

Vorläufige Bilanz zum 30. April 2006<br />

Aktiva EUR<br />

A. Anlagevermögen<br />

Sachanlagen Seeschiffe 45.517.10 ,36<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte<br />

)<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 78.047,19<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.600,15<br />

. Sonstige Vermögensgegenstände 48.953, 0<br />

III. Guthaben bei Kreditinstituten 05.787,93<br />

Zwischenübersicht (§ 15 Absatz 1 Nr. VermVerkProspV)<br />

Diese besteht aus einer vorläufigen Bilanz und einer vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung:<br />

Die <strong>Co</strong>ntainerschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“ sind zu einem Kaufpreis<br />

in Höhe von EUR 49.600.000,00 zzgl. EUR 54.5 ,66 (Übernahmekosten und weitere Anschaffungsne-<br />

benkosten), d. h. gesamt EUR 49.654.5 ,66, erworben worden. Abzüglich der AfA für das Rumpfge-<br />

schäftsjahr 005 in Höhe von EUR 1.811.714,53 und der anteiligen AfA bis 30. April 006 in Höhe von<br />

EUR .3 5.705,77 ergibt sich ein Anlagevermögen von EUR 45.517.10 ,36.<br />

Zur Finanzierung des Gesamtaufwandes wird neben dem aufzubringenden Eigenkapital Fremdkapital<br />

benötigt. Aus diesem Grund wurden Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 34.7 0.000,00 aufge-<br />

nommen.<br />

46.055.490,83<br />

Weiterhin bestehen Verkäuferkredite, die zum 30. April 006 in Höhe von EUR 11.630.000,00 valutieren<br />

nach einer planmäßigen Tilgung in Höhe von EUR 1.000.000,00 und einer außerplanmäßigen Tilgung in<br />

Höhe von EUR 350.000,00 in 005 und Tilgungen in Höhe von EUR 1.900.000,00 in 006, Zinsen für die Ver-<br />

käuferkredite in Höhe von EUR 84.1 6,34, sowie weitere Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.5 0,98<br />

aus Leistungen der Verkäufer.<br />

Passiva EUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Festkapital der Kommanditisten 1.000,00<br />

. Entnahmekonten der Kommanditisten 0,00<br />

3. Ergebniskonten der Kommanditisten –369.394, 5<br />

4. Kapitalrücklage (Agio) der Kommanditisten 0,00<br />

III. Verlustvortrag<br />

B. Rückstellungen<br />

91 .878,77<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

17.500,33<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

34.7 0.000,00<br />

Leistungen<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

85.854,70<br />

Unternehmen<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit<br />

11.917.647,3<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 116.197,50<br />

5. Sonstige Verbindlichkeiten 59.564,00<br />

46.055.490,83


Vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 30. April 2006<br />

1. Umsatzerlöse 3.480.000,00<br />

. Schiffsbetriebskosten –530.947,10<br />

3. Bereederungsgebühr –104.400,00<br />

4. Sonstige betriebliche Erträge 6.119,6<br />

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen – 46.569, 0<br />

6. Reedereiüberschuss .604. 03,3<br />

7. Abschreibungen auf Sachanlagen – .3 5.705,77<br />

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –647.891,81<br />

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/ Jahresfehlbetrag –369.394, 6<br />

10. Belastung auf dem Ergebniskonto 369.394, 6<br />

11. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00<br />

3)<br />

4. Die Emittentin<br />

Das MS “ORKUN KALKAVAN“ ist am 6. Oktober 005 und das MS “KASIF KALKAVAN“ am 4. Oktober<br />

005 an die Beteiligungsgesellschaft übergeben worden. Mit den jeweiligen Ablieferungsdaten begin-<br />

nen die 1 -jährigen Zeitcharterperioden mit Turkon Line, Istanbul. Für den Zeitraum vom 01. Januar bis<br />

30. April 006 wurden die Schiffe 1 0 Tage mit einer Charterrate von EUR 14.500,00 pro Tag pro Schiff<br />

eingesetzt. Dies entspricht einem Gesamtchartererlös von EUR 3.480.000,00.<br />

Die Schiffsbetriebskosten für den Zeitraum vom 01. Januar bis 30. April 006 betrugen insgesamt<br />

EUR 530.947,10 für beide Schiffe. Das bedeutet bei 1 0 Einsatztagen im Durchschnitt EUR . 1 , 8 pro<br />

Schiff je Tag.<br />

Die Bereederungsgebühr entspricht 3% der Gesamtbruttocharterrate.<br />

In der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Kosten der Konzeption in Höhe von EUR<br />

00.000,00, Kosten für die Rechtsberatung in Höhe von EUR 40. 61,50 und sonstige Kosten in Höhe von<br />

EUR 6.307,70 enthalten.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wendet für die <strong>Co</strong>ntainerschiffe, unter Berücksichtigung eines Schrott-<br />

wertes, die degressive Abschreibungsmethode an und legt eine Nutzungsdauer von 13,433 Jahren zu-<br />

grunde. Hieraus ergibt sich für den Zeitraum vom 01. Januar bis 30. April 006 bei Anschaffungskosten<br />

von EUR 49.654.5 ,66 ein Abschreibungsbetrag in Höhe von EUR .3 5.705,77.<br />

Die Position Zinsen enthält Zinsen für die Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 480.940,13, Zinsen<br />

für die Verkäuferkredite in Höhe von EUR 166.700,00 und sonstige Zinsen in Höhe von EUR 51,68.<br />

Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Bei der Aufstellung der Planbilanzen wurde unterstellt, dass das Emissionskapital 006 vollständig<br />

eingeworben und bis spätestens 31. Oktober 006 eingezahlt worden ist.<br />

65


66<br />

4. Die Emittentin<br />

Die Aufstellung der Planbilanz sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Beteiligungsgesell-<br />

schaft für das laufende und das folgende Geschäftsjahr erfolgt entsprechend den Bestimmungen des<br />

HGB. Der Jahresfehlbetrag wird dabei mit negativem Vorzeichen ausgewiesen. Das in den beiden<br />

Jahren ausgewiesene Jahresergebnis und die negativen Ergebniskonten entstehen 006 aufgrund der<br />

üblichen Anlaufkosten sowie im Übrigen wegen der relativ hohen degressiven Abschreibung der <strong>Co</strong>n-<br />

tainerschiffe. Die Anlaufkosten umfassen insbesondere Provisionen für die Konzeption, die Strukturie-<br />

rung und das Marketing der Vermögensanlage sowie Provisionen für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

(Vertrieb) und sonstige Kosten. Da die dargestellten Planergebnisse nach handelsbilanziellen Grund-<br />

sätzen erstellt worden sind, sind sie nicht mit den im Punkt 5.3 Wirtschaftlichkeitsprognose der <strong>Orka</strong><br />

<strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, unter dem Punkt Steuerliche Ergebnisrechnung darge-<br />

stellten steuerbilanziellen Ergebnissen vergleichbar. Dies liegt insbesondere an den wegen der teilwei-<br />

sen Aktivierung von Anlaufkosten höheren Abschreibungsbeträgen. Die Anlaufverluste lassen keine<br />

negativen Rückschlüsse auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlage zu.<br />

a) Planbilanzen (§ 15 Absatz 1 Nr. 3 VermVerkProspV) -<br />

voraussichtliche Vermögenslage (PROGNOSE)<br />

Aktiva 31.1 . 006 / EUR 31.1 . 007 / EUR<br />

A. Anlagevermögen<br />

Sachanlagen Seeschiffe 40.865.691,00 34.9 7.376,00<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 78.047,00 78.047,00<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55.953,00 55.953,00<br />

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Postgiro 1. 3.633,00 399.641,00<br />

Bilanzsumme 42.223.324,00 35.461.017,00<br />

Passiva 31.1 . 006 / EUR 31.1 . 007 / EUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Festkapital der Kommanditisten 9.900.000,00 9.900.000,00<br />

. Entnahmekonten der Kommanditisten 0,00 –693.000,00<br />

3. Ergebniskonten der Kommanditisten –3.311.035,00 – .756.350,00<br />

4. Kapitalrücklage (Agio) der Kommanditisten 0,00 0,00<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 17.500,00 17.500,00<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.7 0.000,00 8.7 6.680,00<br />

. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 306.859,00 66.187,00<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 590.000,00 0,00<br />

Bilanzsumme 42.223.324,00 35.461.017,00


4. Die Emittentin<br />

Der Betrag des Festkapitals der Beteiligungsgesellschaft setzt sich aus dem Kapital der Gründungs-<br />

kommanditisten in Höhe von EUR 1.000,00, dem Beteiligungskapital, das nicht durch öffentliches An-<br />

gebot eingeworben wird, in Höhe von EUR 4.849.000,00 und dem durch öffentliches Angebot eingewor-<br />

benen Kommanditkapital in Höhe von EUR 5.030.000,00 zusammen.<br />

Im Jahr 006 wird keine Auszahlung an die Kommanditisten vorgenommen. Im Jahr 007 erfolgt eine<br />

Auszahlung von 7% auf das Festkapital, dies entspricht insgesamt EUR 693.000,00.<br />

Für das Jahr 006 wird angenommen, dass die Verkäuferkredite I aus dem eingeworbenen Komman-<br />

ditkapital vollständig zurückgeführt worden sind. Für das Jahr 007 wird angenommen, dass die Ver-<br />

käuferkredite II bis Ende Februar 007 vollständig zurückgeführt worden sind. Weiterhin sind gemäß<br />

Kreditvertrag die ersten Tilgungen für das Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 5.993.3 0,00<br />

fällig; diese sind in der Prognoserechnung berücksichtigt worden. Die Verschuldung für beide Schiffe<br />

beträgt Ende 007 EUR 8.7 6.680,00.<br />

b) Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung (§ 15 Absatz 1 Nr. 3 VermVerkProspV) -<br />

voraussichtliche Ertragslage (PROGNOSE)<br />

Für das Jahr 006 wurden Charterraten von EUR 14.500,00 pro Tag pro Schiff kontrahiert. Für 007<br />

wurde für 88 Tage eine Charter in Höhe von EUR 14.500,00 und für 67 Tage in Höhe von EUR 13.500,00<br />

pro Tag pro Schiff abgeschlossen. Für 006 und 007 wurden jeweils 355 Einsatztage angenommen.<br />

Aus den vorstehenden Parametern ergeben sich für die Jahre 006 und 007 Umsatzerlöse von<br />

EUR 10. 95.000,00 bzw. EUR 10.161.000,00.<br />

01.01. 006 bis 31.1 . 006 / EUR 01.01. 007 bis 31.1 . 007 / EUR<br />

1. Umsatzerlöse 10. 95.000,00 10.161.000,00<br />

. Schiffsbetriebskosten –1.793.000,00 –1.800.000,00<br />

3. Bereederungsgebühr –313.000,00 –309.000,00<br />

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen –1.863.768,3 –107.000,00<br />

5. Reedereiüberschuss 6.3 5. 31,68 7.945.000,00<br />

6. Abschreibungen auf Sachanlagen –6.977.117, 7 –5.938.314,73<br />

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – .000.000,00 –1.45 .000,00<br />

8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/ Jahresergebnis – .651.885,59 554.685, 7<br />

9. Gutschrift / Belastung auf den Ergebniskonten .399.885,59 –554.685, 7<br />

10. Auflösung der Kapitalrücklage 5 .000,00 0,00<br />

10. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00<br />

Für das erste volle Betriebsjahr 006 werden Schiffsbetriebskosten für beide Schiffe von ca.<br />

USD .008.000,00 inklusive der Dockungskosten in Höhe von ca. USD 19 .500,00 für das MS “KASIF<br />

KALKAVAN“ angenommen. Dies entspricht durch die Kurssicherung bei einem Durchschnittskurs von<br />

EUR/USD 1, 7 einem Betrag von ca. EUR 1.793.000,00. Die 007 fällige Dockung für das MS “ORKUN<br />

KALKAVAN“ mit geschätzten USD 19 .500,00 und eine Erhöhung der Schiffsbetriebskosten um ,5%<br />

67


68<br />

4. Die Emittentin<br />

Zinsaufwand<br />

steigern diese Position auf USD . 50.000,00. Bei einem gesicherten Kurs von EUR/USD 1, 503 ent-<br />

spricht dies einem Betrag von ca. EUR 1.800.000,00.<br />

Die Bereederungsgebühr für 006 und 007 entspricht 3% der Bruttocharterrate (zzgl. der halben Be-<br />

reederungsgebühr für Off-Hire Tage) also ca. EUR 313.000,00 bzw. EUR 309.000,00.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 006 setzen sich aus den Emissionskosten (inklusive Agio)<br />

in Höhe von EUR 1.7 8.768,3 , den Verwaltungskosten in Höhe von ca. EUR 95.000,00, der Haftungs-<br />

vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 und zu zahlender Gewerbesteuer in Höhe von EUR 30.000,00<br />

zusammen. 007 sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Verwaltungskosten in Höhe von<br />

ca. EUR 97.000,00 und Kosten für die Haftungsvergütung in Höhe von EUR 10.000,00 enthalten. Für die<br />

Jahre 006 und 007 ergeben sich degressive Abschreibungsbeträge in Höhe von EUR 6.977.117, 7 und<br />

EUR 5.938.314,73. Der Zinsaufwand ergibt sich wie folgt:<br />

006 / EUR 007 / EUR<br />

Erstes Schiffshypothekendarlehen 4,49% 1. 4 .000,00 1. 03.000,00<br />

Zweites Schiffshypothekendarlehen 4% 30 .000,00 45.000,00<br />

Verkäuferkredite 4% 456.000,00 4.000,00<br />

2.000.000,00 1.452.00,00


c) Liquiditätsplanung (§ 15 Absatz 1 Nr. 3 VermVerkProspV) –<br />

voraussichtliche Finanzlage (PROGNOSE)<br />

4)<br />

Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit<br />

4. Die Emittentin<br />

Periodenergebnis – .651.885,00 554.685,00<br />

zzgl. Abschreibungen 6.977.117,00 5.938.315,00<br />

Veränderung der kurzfr. Forderungen/ Verbindlichkeiten –479.734,00 –40.67 ,00<br />

A. Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit 3.845.498,00 6.45 .3 8,00<br />

Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />

Auszahlungen aus der Beschaffung von Sachanlagen 0,00 0,00<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 0,00 0,00<br />

B. Cash-Flow aus Investitionstätigkeit 0,00 0,00<br />

Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Planzahlen (PROGNOSE)<br />

006 / EUR 007 / EUR<br />

Einzahlung aus der Ausgabe von Anteilen 10.131.000,00 0,00<br />

Kapitalrückzahlungen 0,00 –693.000,00<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von langfr. Verbindlichkeiten –1 .940.000,00 –6.583.3 0,00<br />

C. Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit – .809.000,00 –7. 76.3 0,00<br />

Summe Cash-Flow A–B–C 1.036.498,00 –8 3.99 ,00<br />

Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 187.135,00 1. 3.633,00<br />

Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.223.633,00 399.641,00<br />

Bei der dargestellten Liquiditätsplanung wird unterstellt, dass die Einzahlungen des gesamten Eigen-<br />

kapitals planmäßig bis spätestens 31. Oktober 006 erfolgt sind. Darüber hinaus wird hinsichtlich der<br />

vertraglich vereinbarten Beträge eine Einhaltung der jeweils geregelten Zahlungszeitpunkte für Ein-<br />

und Auszahlungen angenommen. Diese Finanzmittelbestände am Ende der Periode finden sich auch in<br />

den Planbilanzen Punkt III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Postgiro wieder.<br />

Planzahlen zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis (§ 15 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Da die Emittentin kein Produktionsunternehmen ist, sind keine Planzahlen zum Bereich Produktion dar-<br />

zustellen. Die Emittentin erzielt Umsätze aus dem Betrieb der zwei <strong>Co</strong>ntainerschiffe MS “ORKUN KALKA-<br />

VAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“. Die geplanten Ergebnisse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

der Emittentin unterliegen damit den gleichen Annahmen und Wirkungszusammenhängen, die bei der<br />

Ermittlung der voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zugrunde gelegt wurden.<br />

006 / EUR 007 / EUR 008 / EUR<br />

Investitionen 0,00 0,00 0,00<br />

Umsatz 10. 95.000,00 10.161.000,00 9. 91.000,00<br />

Ergebnis – .651.886,00 554.685,00 991.8 4,00<br />

69


70<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

5.1 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen<br />

Seit 004, dem Jahr der Gründung, ist die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> 100%ige Tochter der türkischen<br />

Turkon Holding. Das Unternehmen konnte in seiner bisher kurzen Firmengeschichte im Jahr 005 be-<br />

reits Private Placements mit einem Investitionsvolumen (gemessen am Kaufpreis der Schiffe) von<br />

USD 7 ,5 Mio. erfolgreich platzieren und bietet mit der „<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

<strong>KG</strong>“ erstmals sein Know-how – gebündelt in einem Schiffsbeteiligungsfonds – dem breiten Anleger-<br />

markt zur Zeichnung an.<br />

Für das Geschäftsjahr 005 konnten beide Fondsgesellschaften der Private Placements 7% bzw. 8%<br />

Ausschüttung an ihre Kommanditisten leisten. Diese Werte liegen 1% bzw. % über den Prospektpro-<br />

gnosen des jeweiligen Fonds. Die Entschuldung beider Fondsgesellschaften verlief gemäß den Dar-<br />

lehensverträgen und der Schiffsbetrieb aller 4 Schiffe (beide Fonds investierten in jeweils Schiffe)<br />

erfolgte ohne Charterausfallzeiten.<br />

5.2 Kosten der Investitionsphase<br />

Investitionsrechnung<br />

Das Management der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> zeichnet sich durch fundierte Ausbildung und lang-<br />

jährige Erfahrungen im Kapitalanlagemarkt – insbesondere im Bereich der Schiffsbeteilungen – aus.<br />

Die Investitionsrechnung ist eine Darstellung der Mittelverwendung und der Mittelherkunft der Be-<br />

teiligungsgesellschaft.<br />

Mittelverwendung TEUR In %<br />

1. Kaufpreis der Schiffe 49.654 94, 0%<br />

. Vorkosten 61 0,50%<br />

3. Vorbereitende Bereederung 100 0,19%<br />

4. Marketing und Projektierung 640 1, 1%<br />

5. Emission 856 * 1,6 %<br />

6. Treuhand 13 0,0 %<br />

7. Zwischenfinanzierungszinsen 570 1,08%<br />

8. Liquiditätsreserve 618 1,18%<br />

Gesamtinvestition 52.712 100,00%<br />

* Inklusive 5% Agio<br />

Mittelherkunft TEUR In %<br />

9. Schiffshypothekendarlehen 34.7 0 65,87%<br />

10. Kontokorrentkredite 400 0,76%<br />

11. Verkäuferkredite II 7.440 14,11%<br />

1 . Kommanditkapital<br />

SHI – Treuhand <strong>GmbH</strong> 11<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> 5<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> 5<br />

Emissionskapital<br />

1 0,04%<br />

Verkäufer 4.849 9, 0%<br />

Anleger (ausstehend) 5. 8 * 10,0 %<br />

Gesamtfinanzierung 52.712 100,00%


zu 1. kaufPreis der schiffe<br />

zu 2. vorkosten<br />

zu 3. vorBereitende Bereederung<br />

zu 4. Marketing und Projektierung<br />

zu 5. eMission<br />

zu 6. treuhand<br />

zu 7. zwischen-<br />

finanzierungszinsen<br />

zu 8. liquiditätsreserve<br />

zu 9. schiffshyPothekendarlehen<br />

zu 10. kontokorrentkredite<br />

zu 11. verkäuferkredite ii<br />

Erläuterungen<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

Der Kaufpreis der beiden Schiffe beträgt inklusive Übernahmekosten EUR 49.654.5 ,66. Von dem Kauf-<br />

preis entfallen EUR 5.600.000,00 auf das MS “ORKUN KALKAVAN“ und 4.000.000,00 Mio. Euro auf das MS<br />

“KASIF KALKAVAN“. Die verbleibenden EUR 54.5 ,66 setzen sich aus Übernahmekosten in Höhe von EUR<br />

30.000,00 und weiteren Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 4.5 ,66 zusammen. Die Kaufpreise<br />

sind nach Übergabe der Schiffe an die Beteiligungsgesellschaft zu 100% an die Verkäufer gezahlt worden.<br />

Die Vorkosten enthalten Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung, Fremdkapitalbeschaffung, Mit-<br />

telverwendung, Prospektbegutachtung sowie sonstige Kosten.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Leistung der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

Hierbei handelt es sich um Leistungen der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>.<br />

Hieraus werden sämtliche Vertriebsprovisionen einschließlich eines Betrages in Höhe des Agios ge-<br />

zahlt.<br />

Diesen vertraglich festgelegten Betrag in Höhe von 0, 5% des durch öffentliches Angebot eingewor-<br />

benen Kommanditkapitals erhält die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie<br />

mit beschränkter Haftung für die Einrichtung der Treuhandverwaltung.<br />

Hierbei handelt es sich um kalkulierte Kosten für die Zwischenfinanzierung der Kaufpreise der Schiffe<br />

durch die Veräußerer. Der fest vereinbarte Zinssatz beträgt 4% pro Jahr. Es wurde die Annahme ge-<br />

troffen, dass die Verkäuferkredite I bis spätestens 31. Dezember 006 vollständig zurückgezahlt wor-<br />

den sind. Für die Verkäuferkredite II wird angenommen, dass sie bis zum 8. Februar 007 vollständig<br />

zurückgezahlt worden sind. Die Aufbringung des Eigenkapitals ist durch die Platzierungsgarantie der<br />

Turkon Holding (siehe 4.6.8) gesichert.<br />

Die Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und damit auch<br />

der Anpassungsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Schiffshypothekendarlehen setzen sich zusammen aus dem Bankdarlehen 1, das 55% des Kauf-<br />

preises, also EUR 7. 80.000,00 entspricht, und dem Bankdarlehen , das 15% des Kaufpreises also<br />

EUR 7.440.000,00 entspricht. Die Darlehen wurden bei Übergabe der Schiffe abgerufen. Die Darlehen<br />

beziehen sich auf die reinen Anschaffungspreise in Höhe von EUR 49.600.000,00 ohne die Übernahme-<br />

und weiteren Anschaffungsnebenkosten.<br />

Gemäß Finanzierungszusage hat die finanzierende Bank der Beteiligungsgesellschaft einen Kontokor-<br />

rentkredit in Höhe von EUR 400.000,00 eingeräumt.<br />

Die Verkäuferkredite II werden aus den laufenden Einnahmen der Gesellschaft zurückgezahlt. Für<br />

Dezember 005 war eine Zahlung in Höhe von EUR 1.000.000,00 geplant. Aufgrund eines späteren Ab-<br />

flusses der Zinsen für die Bankdarlehen 1 und und der Zinsen für die Verkäuferkredite sowie der<br />

71


7<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

zu 12. koMManditkaPital<br />

1.<br />

.1<br />

.<br />

vorhandenen Liquiditätsreserve wurde eine Rückzahlung in Höhe von EUR 1.350.000,00 Ende Dezember<br />

005 möglich. Dies ist ein einmaliger Effekt und führt nicht zu einer längerfristigen höheren Liquidität,<br />

sondern nur zu einer Verschiebung und einer Zinsersparnis.<br />

Hierbei handelt es sich um das gemäß § 3 Absatz und 3 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungs-<br />

gesellschaft vorgesehene Kommanditkapital. Davon entfallen EUR 11.000,00 auf die SHI – Treuhand-<br />

gesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung, EUR 5.000,00 auf die Tur-<br />

kon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> und EUR 5.000,00 auf die <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> sowie<br />

EUR 4.849.000,00 auf die Verkäufer der Schiffe und EUR 5.030.000,00 auf die Anleger des öffentlichen<br />

Angebots.<br />

Aufgliederung der Mittelverwendung<br />

Sämtliche hier genannten Beträge sind ohne Umsatzsteuer und mit vollständigem Vorsteuerabzug<br />

kalkuliert worden. Tatsächlich ist ein geringfügiger Vorsteuerabzug nicht möglich.<br />

Im Folgenden wird zusammenfassend eine komprimierte Aufgliederung der Mittelverwendung der Be-<br />

teiligungsgesellschaft dargestellt:<br />

Komprimierte Aufgliederung der Mittelverwendung TEUR In % des Gesamtauf- In % des Kommanditwandes<br />

inkl. Agio kapitals inkl. Agio<br />

1. Kaufpreise inklusive Nebenkosten<br />

. Fondsabhängige Kosten<br />

49.654 95,3 %<br />

.1 Vergütungen 1.857 3,56% 18,30%<br />

. Sonstige Kosten 583 1,1 % 5,74%<br />

Gesamtaufwand 52.094 100,00%<br />

In den einzelnen Positionen sind die folgenden Beträge enthalten:<br />

Kaufpreise der Schiffe, Übernahme- und weitere Anschaffungsnebenkosten<br />

Vorbereitende Bereederung, Emission (inklusive Agio), Werbung, Marketing und Projektierung<br />

Zwischenfinanzierungszinsen und Treuhandgebühren


74<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

5.3 Nutzung der Vermögensanlage<br />

PROGNOSE: Wirtschaftlichkeitsprognose der <strong>Orka</strong>der <strong>Kalkavan</strong> <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> <strong>KG</strong><br />

Liquiditätsrechnung in TEUR Einheit 005 006 007 008 009<br />

1. Zeitchartereinnahmen pro Tag EUR 9.000 9.000 8.6 3 5.880 1.000<br />

. Einsatztage Tage 67,5 355 355 359 359<br />

3. Brutto-Gesamtchartereinnahmen TEUR 1.958 10. 95 10.161 9. 91 7.539<br />

4. Befrachtungskommission % 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

5. Befrachtungskommission TEUR 0 0 0 0 0<br />

6. Bereederungsgebühr % 3,0% 3,0% 3,0% 3,0% 4,0%<br />

7. Bereederungsgebühr TEUR –59 –313 –309 – 81 –304<br />

8. Netto-Gesamtchartereinnahmen TEUR 1.899 9.98 9.85 9.010 7. 35<br />

9. Haftungsvergütung TEUR –3 –10 –10 –11 –11<br />

10. Schiffsbetriebskosten TEUR –306 –1.793 –1.800 –1.659 –1.674<br />

11. Verwaltungskosten TEUR –65 –95 -97 -100 –10<br />

1 . Gewerbesteuer TEUR 0 –31 0 0 0<br />

13. Hypothekenzinsen Darlehen 1 + TEUR – 83 –1.544 –1.448 –1.194 –97<br />

14. Zwischenfinanzierungszinsen TEUR –111 –456 –4 0 0<br />

15. Ergebnis nach Zinsen TEUR 1.131 6.053 6.49 6.046 4.476<br />

16. Liquiditätsvortrag TEUR 0 1.319 6) 1.5 738 99<br />

17. Reguläre Tilgung Darlehen 1 + TEUR –5.993 –5.993 – . 7<br />

18. Sondertilgung TEUR –1.400<br />

19. Auszahlungen an Kommanditisten ) % 7,0% 7,0% 8,0%<br />

0. Auszahlungen an Kommanditisten 1) TEUR –693 –693 –79<br />

1. Rückzahlungen Verkäuferkredit Teil II 5) TEUR –1.000 –5.850 –590<br />

. Liquidität pro Jahr TEUR 131 03 –784 –640 1<br />

3. Liquidität, kumuliert TEUR 131 1.5 738 99 109<br />

4. Gesamtgewinn der Betriebsphase %<br />

5. Gesamtgewinn der Betriebsphase TEUR<br />

6. Liquidationsüberschuss bei 8% 3) %<br />

7. Liquidationsüberschuss bei 8% TEUR<br />

8. Totalgewinn %<br />

9. Totalgewinn TEUR<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung in TEUR<br />

30. Ergebnis nach Zinsen TEUR 1.131 6.053 6.49 6.046 4.476<br />

31. Abschreibungen TEUR 1.816 7. 55 6.174 5. 55 4.473<br />

3 . Plan Gewinn (+) / Verlust (–) TEUR –685 –1. 0 318 79 3<br />

33. In % des nominellen Kommanditkapitals ) % –6,9% –1 ,1% 3, % 8,0% 0,0%<br />

34. In % des nominellen Kommanditkapitals<br />

gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

% 0,0% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3%<br />

)<br />

35. Kapitalkonto in % des Kommanditkapitals ) % 93,1% 81,0% 77, % 78, % 70, %<br />

¹ Die Auszahlungen enthalten die Rückführungen des Kommanditkapitals und die Gewinnauszahlung.<br />

² Die Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />

³ Es handelt sich hierbei um den Liquidationsüberschuss in Höhe von 8% der Kaufpreise der Schiffe (abzgl. Kosten, zzgl. Liquidität) in EUR, den die Gesellschaft aufgrund ihrer<br />

Andienungsrechte erzielen kann.<br />

4 inklusive Liquidationsüberschuss aus der Veräußerung der Schiffe.


5. Wirtschaftliche Angaben<br />

010 011 01 013 014 015 016 017 018 019 Summe<br />

1.000 16.000 16.000 16.000 16.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000<br />

359 355 355 359 359 359 355 355 359 90 4.801<br />

7.539 5.680 5.680 5.744 5.744 5.385 5.3 5 5.3 5 5.385 1.350 9 .401<br />

0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0% 4,0%<br />

–304 – 30 – 30 – 3 – 3 – 17 – 16 – 16 – 17 –54 –3.414<br />

7. 35 5.450 5.450 5.51 5.51 5.168 5.109 5.109 5.168 1. 96 88.987<br />

–11 –11 –11 –1 –1 –1 –1 –13 –13 –13 –165<br />

–1.691 –1.855 –1.874 –1.755 –-1.780 –1.83 – .175 – . 6 – .1 6 –537 – 5.083<br />

–105 –107 –110 –113 –116 –119 –1 –1 5 –1 8 –65 –1.569<br />

0 0 0 0 0 –1 –1 –1 –1 0 –35<br />

–810 –681 –591 –50 –413 –344 –3 6 - 10 –84 0 –9.40<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 –570<br />

4.618 .796 .864 3.130 3.191 .860 .473 .534 .816 681 5 .161<br />

109 46 405 415 694 1.034 1.039 661 46 111<br />

– . 7 – . 7 – . 7 – . 7 – . 7 – . 7 – . 7 – . 7 – . 7 0 –34.7 0<br />

–1.100 31 31 31 31 31 31 31 31 0 0<br />

9,0% 9,0% 9,0% 9,0% 9,0% 9,0% 9,0% 10,0% 10,0% 7,0% 11 ,0%<br />

–891 –891 –891 –891 –891 -891 -891 -990 –990 –693 –11.088<br />

–7.440<br />

355 –55 13 79 340 9 –378 –416 –134 –1<br />

46 405 415 694 1.034 1.039 661 46 111 98<br />

16,3 %<br />

1.616<br />

136,08%<br />

13.47<br />

15 ,40%<br />

15.088<br />

4.618 .796 .864 3.130 3.191 .860 .473 .534 .816 681 5 .161<br />

3.807 3. 40 .758 .5 .5 .5 .5 .5 .5 631 50.541<br />

811 –445 104 608 669 335 –49 13 94 50 1.616<br />

8, % –4,5% 1,1% 6,1% 6,8% 3,4% –0,5% 0,1% 3,0% 0,5% 15 ,5%<br />

0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,3% 0,1%<br />

69,4% 55,9% 48,0% 45,1% 4 ,9% 37,3% 7,8% 17,9% 10,9% 4,4%<br />

5 Die Verkäuferkredite I werden prognosegemäß aus den Einzahlungen auf das eingeworbene Kommanditkapital zurückgezahlt.<br />

6 Setzt sich aus den EUR 131.000,00 aus 005 der Liquiditätsreserve in Höhe von EUR 618.000,00 und den Zwischenfinanzierungszinsen in Höhe von EUR 570.000,00 zusammen.<br />

Die Berücksichtigung erfolgt in 006, da dies erst in diesem Jahr liquiditätswirksam berücksichtigt wird.<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

75


76<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

zu 1. zeitchartereinnahMen<br />

zu 2. einsatztage<br />

zu 6/7. BereederungsgeBühr<br />

zu 10. schiffsBetrieBskosten<br />

Die Berechnung basiert auf den 005 mit Turkon Line geschlossenen Charterverträgen für 1 Jahre.<br />

Die Bruttocharterrate beträgt für die ersten zwei Jahre EUR 9.000,00 pro Tag. Der weitere Verlauf der<br />

Charterraten kann der Prognoserechnung entnommen werden.<br />

Bei einer Bereederungsgebühr von 3% entspricht dies Nettochartereinnahmen von EUR 8.130,00 pro<br />

Tag für die ersten zwei Jahre. Die Charterraten für die letzten eineinhalb Jahre sind nicht an eine Fest-<br />

charter gebunden und basieren daher auf Annahmen und können vom Verlauf abweichen.<br />

Ab der Übergabe der Schiffe im Oktober sind in der Kalkulation für 005 durchschnittlich 67,5 Einsatz-<br />

tage je Schiff zugrunde gelegt. Anschließend werden bis zum Jahr 018 359 Einsatztage pro Jahr pro<br />

Schiff angenommen. In den für die Werftaufenthalte vorgesehenen Jahren werden 355 Einsatztage<br />

angenommen.<br />

Die Grundlage für die Berechnung der Bereederungsgebühr ist in der Prognoserechnung die Bruttochar-<br />

terrate, da nicht vorauszusehen ist, ob Überliegegelder, Hilfs- und Bergelöhne und sonstige Einnahmen,<br />

wie es im Bereederungsvertrag vereinbart ist, aus dem Betrieb der Schiffe erzielt werden. Weiterhin<br />

wird eine halbe Bereederungsgebühr für Off-Hire-Tage angenommen.<br />

Für 005 werden Schiffsbetriebskosten für beide Schiffe von USD 5.500,00 pro Tag angenommen, dies<br />

entspricht EUR 4.538,00. Die Schiffsbetriebskosten und die Dockungskosten bei diesem Projekt sind<br />

die einzigen Einnahmen bzw. Ausgaben, die in Dollar vorliegen. Es wurde eine Währungsabsicherung<br />

vorgenommen, daher werden die sich daraus ergebenden Schiffsbetriebskosten im Folgenden in Euro<br />

dargestellt. Nach 10 Jahren wird ein Kurs von EUR/USD 1, 7 angenommen (eine genaue Darstellung<br />

der abgesicherten Kurse findet sich im Folgenden).


zu 11. verwaltungskosten<br />

zu 12. gewerBesteuer<br />

zu 13. hyPothekenzinsen<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

Ab 007 wird eine jährliche Steigerung der Schiffsbetriebskosten um ,5% vorgenommen. Die ge-<br />

planten Schiffsbetriebskosten betragen für die Jahre 005 bis 019:<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten im Wesentlichen Personalkosten, Kosten für die Instandhaltung<br />

der Schiffe, Kosten für Schmierstoffe sowie Versicherungsprämien.<br />

Zusätzlich wird in den Jahren 006, 007, 011, 01 , 016, 017 ein Pauschalbetrag für den Dockauf-<br />

enthalt der Schiffe in Höhe von je USD 19 .500,00 berücksichtigt. Dies entspricht im Jahr 006 einem<br />

Betrag von EUR 156.874,00, 007 von EUR 154.963,00, 011 von EUR 144.944,00, 01 von EUR 143.133,00,<br />

016 von EUR 151.575,00 und 017 von EUR 151.575,00. Abweichungen von den geschilderten Annah-<br />

men wirken sich auf die Liquidität und das Ergebnis der Gesellschaft aus.<br />

Die Kosten der Beteiligungsgesellschaft werden 005 anteilig mit EUR 65.000,00 und ab 006 mit<br />

EUR 95.000,00 angenommen und beinhalten im Wesentlichen die Steuer- und Rechtsberatungskosten,<br />

die Kosten für die Jahresabschlussprüfung, die Treuhandvergütung sowie sonstige Verwaltungskos-<br />

ten. Die Kosten werden in der Berechnung ab 006 um ,5% pro Jahr gesteigert.<br />

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt unter Berücksichtigung eines Gewerbesteuerhebesatzes<br />

von 470%.<br />

Prognose<br />

Jahr Schiffsbetriebskosten USD Kurs Schiffsbetriebskosten EUR<br />

005 5.500,00 1, 1 1 4.538,00<br />

006 5.500,00 1, 71 4.48 ,00<br />

007 5.638,00 1, 503 4.509,00<br />

008 5.778,00 1, 714 4.545,00<br />

009 5.9 3,00 1, 916 4.586,00<br />

010 6.071,00 1,310 4.634,00<br />

011 6. 3,00 1,3 81 4.686,00<br />

01 6.378,00 1,3449 4.74 ,00<br />

013 6.538,00 1,3600 4.807,00<br />

014 6.701,00 1,3744 4.876,00<br />

015 6.869,00 1,3665 5.0 7,00<br />

016 7.040,00 1, 700 5.543,00<br />

017 7. 16,00 1, 700 5.68 ,00<br />

018 7.397,00 1, 700 5.8 4,00<br />

019 7.58 ,00 1, 700 5.970,00<br />

In der Planrechnung wird für die Schiffshypothekendarlehen 1 in Höhe von EUR 7. 80.000,00 ein Zins-<br />

satz von 4,49% zugrunde gelegt, der aus einer 10-jährigen Zinssicherung hervorgeht. Für die Schiffs-<br />

hypothekendarlehen in Höhe von EUR 7.440,00 wird ein Zins von 4% zugrunde gelegt, der aus einer<br />

3-jährigen für die Laufzeit der Darlehen abgeschlossenen Zinsabsicherung resultiert. Nach Ablauf der<br />

10-jährigen Absicherung wird ein Zinssatz von 6, 5% angenommen, der annahmegemäß auf 6,75% im<br />

Jahr 018 ansteigt. Die dargestellten Zinssätze enthalten die banküblichen Margen.<br />

77


78<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

zu 14. zwischen-<br />

finanzierungszinsen<br />

zu 17. tilgung<br />

zu 19./ 20.auszahlungen an<br />

koMManditisten<br />

zu 23. liquidität, kuMuliert<br />

zu 26. / 27. liquidations-<br />

üBerschuss<br />

zu 31. aBschreiBungen<br />

zu 32.- 34. Plan gewinn (+) /<br />

verlust (-)<br />

Diese Zinsen fallen für die Jahre 005, 006 und 007 an und werden mit einem festen Zinssatz von<br />

4% p. a. kalkuliert.<br />

Die Schiffshypothekendarlehen 1 (in Höhe von EUR 7. 80.000,00) hatten bei Ablieferung der Schiffe an<br />

die Gesellschaft eine Laufzeit von ca. 13 Jahren. Davon sind allerdings die ersten 15 Monate tilgungs-<br />

frei. Danach fallen 48 Quartalstilgungen à EUR 568.330,00 an. Die Schiffsdarlehen (in Höhe von EUR<br />

7.440.000,00) hatten eine Laufzeit von ca. 3 Jahren, wobei die ersten 15 Monate tilgungsfrei sind und<br />

danach 8 Quartalstilgungen à EUR 930.000,00 erfolgen.<br />

Die Auszahlungen an die Kommanditisten werden aus den von der Gesellschaft erwirtschafteten Liquidi-<br />

tätsüberschüssen geleistet. Die Auszahlungen enthalten auch Kapitalrückzahlungen. Die Auszahlungen<br />

erfolgen gemäß Prognoserechnung ab 007 mit anfänglich 7% p. a., ab 009 ansteigend auf 8% p. a., ab<br />

010 ansteigend auf 9% p. a. bis einschließlich 016. 017 und 018 erfolgt eine Auszahlung von 10% und<br />

019 von 7%. Insgesamt betragen die Auszahlungen prognosegemäß 11 %. Hinzu kommen die prognos-<br />

tizierten Nettoerlöse aus der Veräußerung der Schiffe an den Charterer im Jahr 019.<br />

Es sind halbjährliche Auszahlungen im Juni und im Dezember vorgesehen. Die erste Auszahlung soll<br />

annahmegemäß im Juni 007 erfolgen.<br />

Bei der ausgewiesenen kumulierten Liquidität handelt es sich um die zur Verfügung stehende verblei-<br />

bende Liquidität bei voller Ausnutzung des Kontokorrentkredites. Allerdings ist der Kontokorrentkredit<br />

bis zur Prospekterstellung tatsächlich nicht in Anspruch genommen worden.<br />

In der Prognoserechnung wird ein Veräußerungserlös in Höhe von 8% des ursprünglichen Kauf-<br />

preises von EUR 49.600.000,00 angenommen. Nach Rückzahlung des Kontokorrentkredites, nach Ab-<br />

zug der im Zusammenhang mit der Veräußerung des Schiffes entstehenden Treuhandkosten in Höhe<br />

von 0,3 5%, des durch öffentlichen Angebots eingeworbenen Kommanditkapitals und der Kosten für<br />

eventuelle Jahresabschlussprüfungen, Steuerberatung, Rechtsberatung, Liquidation, zzgl. der verblei-<br />

benden Liquidität, ergibt sich der an die Kommanditisten auszuzahlende Liquidationsüberschuss. Dies<br />

ergibt prognosegemäß einen Nettobetrag von EUR 13.47 .000,00, d. h., bei einer Kommanditbeteiligung<br />

von EUR 100.000,00 erhält der Kommanditist EUR 136.080,00.<br />

Der Kaufpreis der Schiffe wird unter Berücksichtigung eines Schrottwertes über ca. 13,433 Jahre ab-<br />

geschrieben. Die Abschreibung im Jahr der Übernahme der Schiffe wurde anteilig ermittelt.<br />

Das steuerliche Ergebnis wird ab 005 gemäß § 5a EStG (Tonnagesteuer) pauschal anhand der Größe<br />

der Schiffe ermittelt.


80<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

Prognose: Ergebnisprognose für die Kommanditisten<br />

Die Ergebnisprognose wird für eine Beteiligung von EUR 100.000,00 zzgl. 5% Agio dargestellt. Die Grund-<br />

lage für die Beispielrechnung ist die Prognoserechnung auf den Seiten 74 bis 75 des Prospektes.<br />

Beispiel für eine Beteiligung von EUR 100.000,00 zzgl. 5% Agio<br />

Sonstiges zu versteuerndes Einkommen: EUR 50.000,00 / Splitting<br />

Steuersätze:<br />

Ergebnisprognose für die Kommanditisten<br />

Einkommensteuer: 4 ,0%<br />

Solidaritätszuschlag: 5,5%<br />

Kirchensteuer: wird nicht berücksichtigt<br />

Pauschale Gewinnermittlung: Tonnagebesteuerung ab 005<br />

Jahr 006 007 008 009 010 011<br />

Einzahlung inkl. Agio EUR 105.000<br />

Einzahlungen, kumuliert EUR 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

Auszahlungen in % 0,0% 7,0% 7,0% 8,0% 9,0% 9,0%<br />

Auszahlungen in EUR 0 7.000 7.000 8.000 9.000 9.000<br />

Steuerliches Ergebnis in % 0,050% 0, 75% 0, 75% 0, 75% 0, 75% 0, 75%<br />

Steuerliches Ergebnis in EUR 1 0 75 75 75 75 75<br />

Steuersatz (inkl. Soli) % 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31%<br />

Steuerzahlungen EUR 53 1 1 1 1 1<br />

Liquidität pro Jahr EUR –105.053 6.878 6.878 7.878 8.878 8.878<br />

Kapitalbindung EUR –105.053 –98.175 –91. 97 –83.419 –74.541 –65.66<br />

Eigenkapitalrückzahlungen EUR 0 7.000 7.000 8.000 9.000 9.000<br />

Gewinnauszahlungen EUR 0 0 0 0 0 0<br />

Aufgelebte Haftung EUR 0 7.000 14.000 .000 31.000 40.000<br />

Anteiliges Fremdkapital EUR 356.667 90.17 9.636 19 .535 158.465 138.657


2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Summe Verkauf Gesamt<br />

105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

105.000 105.000<br />

9,0% 9,0% 9,0% 9,0% 9,0% 10,0% 10,0% 7,0% 112,0% 136,08% 248,08%<br />

9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 10.000 10.000 7.000 112.000 136.080 248.080<br />

0,275% 0,275% 0,275% 0,275% 0,275% 0,275% 0,275% 0,275% 3,625% 3,63%<br />

275 275 275 275 275 275 275 67 3547 0<br />

44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31%<br />

122 122 122 122 122 122 122 30 1.545<br />

8.878 8.878 8.878 8.878 8.878 9.878 9.878 6.970 5.455 136.080 141.535<br />

–56.784 –47.906 –39.028 –30.150 –21.272 –11.394 –1.515 5.455 5.455 136.080 141.535<br />

9.000 3.950 2.260 5.610 9.000 10.000 7.430 130 87.380<br />

0 5.050 6.740 3.390 0 0 2.570 6.870 24.620<br />

49.000 52.900 55.200 60.800 69.800 79.800 87.200 87.400<br />

118.848 99.040 79.232 59.424 39.616 19.808 0 0<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen.<br />

81


8<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

5.4 Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose)<br />

In Abschnitt . Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, werden die Risiken dieses<br />

Beteiligungsangebotes ausführlich dargestellt.<br />

Im Folgenden erläutern Sensitivitätsanalysen den Anlegern die Auswirkungen der Änderungen von<br />

Annahmen zu der Ergebnisprognose. Dabei werden unterschiedliche Annahmen zu dem Zinsniveau,<br />

den Chartereinnahmen, dem Veräußerungserlös und den Schiffsbetriebskosten dargestellt. In den<br />

einzelnen Szenarien wird dabei jeweils unterstellt, dass sämtliche weiteren kalkulierten Annahmen<br />

prospektgemäß eintreten. In dieser Analyse wird der für den Anleger zu erwartende Mittelrückfluss<br />

nach Steuern verglichen.<br />

Es wird in den verschiedenen Szenarien von den folgenden Annahmen ausgegangen:<br />

Veräußerungserlös<br />

In der Kalkulation dieses Verkaufsprospektes wird ein Veräußerungserlös von 8% der Kaufpreise<br />

(abzgl. Kontokorrentkredit und Treuhandvergütung, eventuellen Jahresabschlussprüfungen, Steuer-<br />

beratung, Rechtsberatung, Liquidation, zzgl. verbleibende Liquidität) der Schiffe (in EUR) kalkuliert.<br />

Dieser Veräußerungserlös basiert auf einem Andienungsrecht der Beteiligungsgesellschaft an den<br />

Charterer, d. h., die Beteiligungsgesellschaft erzielt mindestens 8% der ursprünglichen Kaufpreise für<br />

die Schiffe. Zu berücksichtigen ist, dass der Anleger an einem Veräußerungserlös, der über 8% des<br />

ursprünglichen Kaufpreises liegt, vertragsgemäß lediglich zu 50% partizipiert. Aus Gründen der Trans-<br />

parenz wird ein Veräußerungserlös von 8%, 18%, 38% und 48% des Kaufpreises im folgenden Szenario<br />

berücksichtigt. Die Veräußerungserlöse von 8% und 18% werden hier ebenfalls abgebildet für den Fall,<br />

dass der Charterer und die Turkon Holding als Garantiegeber nicht in der Lage sein sollten, die Schiffe<br />

zurückzukaufen und der Marktpreis der Schiffe gesunken sein sollte.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Im betreffenden Szenario wird jeweils eine Erhöhung als auch eine Verminderung der prospektierten<br />

Betriebskosten von 5 bzw. 10 Prozentpunkten dargestellt.<br />

Charterrate nach Festcharter<br />

In der Grafik wird dargestellt, wie sich der Mittelrückfluss nach Steuern an die Anleger bei einer Ver-<br />

änderung der Charterrate zu der kalkulierten Anschlusscharter-rate um 15 bzw. 5 Prozentpunkte nach<br />

Ablauf der 1 -jährigen fest vereinbarten Charterraten verändert.<br />

Zinsniveau<br />

In der Grafik wird dargestellt, wie sich der Mittelrückfluss nach Steuern an die Anleger nach Ablauf<br />

der 10-jährige Festzinszeit auswirkt, wenn sich das Zinsniveau zu den Prospektannahmen um 1 bzw.<br />

Prozentpunkte verändert.<br />

Bei den Szenarien handelt es sich um Beispiele. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit größe-<br />

rer Abweichungen vom Basisszenario. Eine wirtschaftlich sinnvolle Konkretisierung zur Wahrschein-


Szenarien<br />

5. Wirtschaftliche Angaben<br />

lichkeit des Eintritts eines der abgebildeten Szenarien ist nicht möglich. Im Übrigen werden die jewei-<br />

ligen Szenarien einzeln dargestellt und nicht das Zusammentreffen mehrerer.<br />

Die nachfolgende Tabelle fasst die oben genannten Szenarien noch einmal zusammen:<br />

Veräußerungserlös 8% 18% 38% 48%<br />

Schiffsbetriebskosten +10% +5% –5% –10%<br />

Charterrate nach Festcharter – 5% –15% +15% + 5%<br />

Zinsniveau nach Festzins + % +1% –1% – %<br />

Szenarien<br />

350.000<br />

300.000<br />

50.000<br />

00.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Szenario 1<br />

Veräußerungserlös<br />

Charterrate nach Festcharter<br />

Bei einem prospektgemäßen Verlauf ergibt sich ohne Berücksichtigung von einander abweichenden<br />

Einzahlungs- und Auszahlungsterminen (siehe Ergebnisprognose) für den Investor eine jährliche Ver-<br />

zinsung, die hier wie folgt ermittelt wird:<br />

11 ,00% Auszahlungen<br />

Szenario 1 Szenario Szenario 3 Szenario 4<br />

Szenario Prospekt Szenario 3 Szenario 4<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Zinsniveau<br />

+ 136,00% Liquidationsüberschuss<br />

- 105,00% Einzahlung<br />

- 1,60% Steuern auf den Tonnagegewinn<br />

141,4% entsprechen bei einer angenommenen Beteiligungslaufzeit von ca. 1 ,5 Jahren<br />

ca. 11,3% pro Jahr. Es wird hier nicht die gesamte Projektlaufzeit von 13,433 Jahren<br />

zugrunde gelegt, da davon ausgegangen wird, dass die Investoren erst in der<br />

zweiten Jahreshälfte 006 beitreten.<br />

83


84<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

6.1 Angaben zum Anlageobjekt<br />

kaufverträge<br />

BareBoat-charter<br />

Anlageobjekte sind die Motorschiffe MS “ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“. Die Be-<br />

teiligungsgesellschaft ist Eigentümerin beider Schiffe. Beide Schiffe sind im Namen der Beteiligungs-<br />

gesellschaft im Seeschiffsregister beim Amtsgericht Hamburg registriert.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat das Schiff MS “ORKUN KALKAVAN“ gemäß Kaufvertrag vom<br />

5. September 005 von Turkon Line erworben. Das Schiff wurde am 6. Oktober 005 an die Beteili-<br />

gungsgesellschaft abgeliefert. Der Kaufpreis des Schiffes betrug EUR 5.600.000,00.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat das Schiff MS “KASIF KALKAVAN“ gemäß Kaufvertrag vom 5. Sep-<br />

tember 005 von Sedef Shipbuilding Inc. erworben. Das Schiff wurde am 4. Oktober 005 an die Betei-<br />

ligungsgesellschaft abgeliefert. Der Kaufpreis des Schiffes betrug EUR 4.000.000,00.<br />

Bei Ablieferung der Schiffe an die Beteiligungsgesellschaft sind an den jeweiligen Verkäufer 70% des<br />

kontrahierten Kaufpreises gezahlt worden. Für den verbleibenden Betrag sehen die Kaufverträge ein<br />

Verkäuferdarlehen vor, wonach der jeweilige Verkäufer der Schiffe 30% des jeweiligen Kaufpreises<br />

stundet. Diese Verkäuferdarlehen sind mit 4% zu verzinsen und spätestens 15 Monate nach Abliefe-<br />

rung des jeweiligen Schiffes aus dem einzuwerbenden und einzuzahlenden Emissionskapital und aus<br />

der laufenden Liquidität zurückzuzahlen.<br />

Darüber hinaus sind die Kaufverträge abgewickelt und sonstige in den Kaufverträgen vorgesehene<br />

Übernahmekosten bezahlt. Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind in den Kaufverträgen nicht<br />

vorgesehen, damit gelten die gesetzlichen Regelungen. Per Anfang Februar werden auch keinerlei<br />

Ansprüche geltend gemacht.<br />

Die Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Schiedsgerichtsbarkeit in Hamburg unter Anwendung<br />

der Regeln der German Maritime Arbitration Association (GMAA).<br />

Beide Schiffe sind gemäß jeweiligem Vertrag vom 6. Oktober 005 als Bareboat an die TKN Shipping<br />

<strong>Co</strong>mpany (Bareboat-Charterer) mit Sitz in Majuro, Marshall-Inseln, verchartert. Die Bareboat-Charter-<br />

verträge auf Basis der Formulare „Barecon 001” der Baltic and International Maritime <strong>Co</strong>uncil (BIM-<br />

CO) sind übliche Verträge für dieses Schifffahrtssegment. Die Schiffe sind danach gegen Zahlung einer<br />

zu vereinbarenden Charterrate dem Barebaot-Charterer in voll operativem Zustand, allerdings ohne<br />

Besatzung, zur Verfügung zu stellen, so dass der Bareboat-Charterer die Schiffe betreiben kann.<br />

Die Schiffe sind unmittelbar nach ihrer Ablieferung an die Beteiligungsgesellschaft an den Bareboat-<br />

Charterer abgeliefert worden. Die Dauer der Bareboat-Charter beträgt jeweils zwei Jahre ab dem<br />

Datum der jeweiligen Ablieferung der Schiffe an den Bareboat-Charterer. Es ist vorgesehen, die Bare-<br />

boat-Charter um jeweils zwei Jahre zu verlängern.<br />

Eine Kündigung der Bareboat-Charterverträge während dieser Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die Bare-<br />

boat-Charterverträge sehen sowohl Gewährleistungs- und Schadensersatzrechte der Beteiligungsge


zeitcharter<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

sellschaft – etwa bei Beschädigung der Schiffe – als auch solche des Bareboat-Charterers – etwa bei<br />

nicht vertragsgemäßem Zustand der Schiffe – vor.<br />

Beide Schiffe sind unmittelbar nach ihrer jeweiligen Registrierung im Seeschiffsregister Hamburg und<br />

der Ablieferung an den Bareboat-Charterer nach den Marshall-Inseln ausgeflaggt worden. Das Bun-<br />

desamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat entsprechende Ausflaggungsgenehmigungen erteilt.<br />

Beide Schiffe sind im Namen des Bareboat-Charterers als Bareboat im Schiffsregister der Marshall<br />

Inseln registriert und führen die Flagge der Marshall-Inseln.<br />

Für die Bareboat-Charterverträge wurde Schiedsgerichtsbarkeit in Hamburg unter Anwendung der<br />

Regeln der German Maritime Arbitration Association (GMAA) vereinbart.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist alleinige Inhaberin aller Gesellschaftsanteile des Bareboat-Charte-<br />

rers. Die Beteiligungsgesellschaft hat mit dem Bareboat-Charterer am 6. Oktober 005 für jedes der<br />

Schiffe einen Treuhandvertrag geschlossen, nach dem der mittelbare Eigenbesitz an den Schiffen bei<br />

der Beteiligungsgesellschaft verbleibt und der Bareboat-Charterer die Schiffe als Treuhänder für die<br />

Beteiligungsgesellschaft besitzt. Die Schiffe sind nur deshalb als Bareboat verchartert, um sie aus-<br />

flaggen und unter der Flagge der Marshall-Inseln betreiben zu können. Wirtschaftlich berechtigt bleibt<br />

die Beteiligungsgesellschaft. Damit ist sichergestellt, dass die Beteiligungsgesellschaft die Schiffe an<br />

Zeitcharterer verchartern kann.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 14. September 005 und am 5. September 005 je einen Zeit-<br />

Chartervertrag für die Schiffe mit Turkon Line (Zeitcharterer) geschlossen. Danach sind die Schiffe<br />

für die Dauer von jeweils 1 Jahren ab der jeweiligen Ablieferung an den Zeitcharterer verchartert.<br />

Die Zeitcharterverträge sind auf Basis des Formulars „Boxtime” der BIMCO geschlossen, das ein ge-<br />

bräuchlicher Vertrag für die Zeitcharter von <strong>Co</strong>ntainerschiffen ist. Die Schiffe sind danach von der<br />

Beteiligungsgesellschaft zu betreiben und gegen Zahlung der vereinbarten Charterrate dem Zeitchar-<br />

terer zur Verfügung zu stellen, so dass der Zeitcharterer über den Einsatz der Schiffe verfügen kann.<br />

Eine Kündigung der Zeitcharterverträge während der 1 -jährigen Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die<br />

Zeitcharterverträge sehen für die Beteiligungsgesellschaft weitgehende Verpflichtungen zur Unter-<br />

haltung und Vorhaltung des Schiffes für den Zeitcharterer vor. Dieser hat entsprechende Rechte zur<br />

Verweigerung der Bezahlung der Charterrate bei nicht vertragsgemäßer Unter- oder Vorhaltung des<br />

jeweiligen Schiffes und u. U. auch ein Recht zur Kündigung des jeweiligen Zeitchartervertrages. Die<br />

Beteiligungsgesellschaft kann bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung der Charterraten u. U. den Betrieb<br />

des Schiffes für den Zeitcharterer verweigern.<br />

Die Charterraten sind für beide Schiffe für die gesamte Laufzeit der Zeitcharter fest vereinbart worden.<br />

Für die Dauer der ersten zwei Jahre der Laufzeit der jeweiligen Charter ist eine Charterrate von EUR<br />

14.500,00 pro Schiff und Tag vereinbart. Für die Dauer des dritten Jahres der Laufzeit der jeweiligen<br />

Charter ist eine tägliche Charterrate von EUR 13.500,00 pro Schiff und Tag vereinbart. Für den Zeitraum<br />

ab dem Beginn des vierten Jahres der Laufzeit der Charter bis zum 31. Dezember 010 ist eine Char-<br />

85


86<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

andienungsrecht<br />

zuM verkauf der schiffe<br />

geschäftsBesorgungsvertrag<br />

hinsichtlich der<br />

dienstleistungen<br />

vor aBlieferung<br />

Bereederungsvertrag<br />

terrate von EUR 10.500,00 pro Schiff und Tag vereinbart. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 011 bis zum<br />

31. Dezember 014 ist eine Charterrate von EUR 8.000,00 pro Schiff und Tag vereinbart. Für die verbleibende<br />

Dauer der Laufzeit der Charterverträge ist eine Charterrate von EUR 7.500,00 pro Schiff und Tag vereinbart.<br />

Für die Zeitcharterverträge wurde Schiedsgerichtsbarkeit in Hamburg unter Anwendung der Regeln<br />

der German Maritime Arbitration Association (GMAA) vereinbart.<br />

Nach Ablauf der Laufzeit der Zeitcharter von jeweils 1 Jahren sollen die Schiffe für die verbleibende<br />

prospektierte Projektlaufzeit am Chartermarkt platziert werden. Die Charterraten, die zum Zeitpunkt<br />

der Beendigung der jeweiligen Zeitcharter für den Zeitraum nach Ablauf der bestehenden Zeitcharter-<br />

verträge vereinbart weden, sind zum heutigen Zeitpunkt nicht sicher vorherzusehen.<br />

Mit Vertrag vom 5. Oktober 005 hat die Beteiligungsgesellschaft mit dem Zeitcharterer ein Andie-<br />

nungsrecht der Beteiligungsgesellschaft für jedes der beiden Schiffe vereinbart. Danach hat die Be-<br />

teiligungsgesellschaft das Recht, dem Zeitcharterer nach Ablauf der Projektlaufzeit die Schiffe zum<br />

Kauf anzubieten. Der Zeitcharterer ist sodann verpflichtet, das Schiff MS “ORKUN KALKAVAN“ zum<br />

Preis von EUR 7.168.000,00 und das Schiff MS “KASIF KALKAVAN“ zum Preis von EUR 6.7 0.000,00 von<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu erwerben. Weiter hat die Beteiligungsgesellschaft mit dem Zeitchar-<br />

terer eine Vereinbarung für den Fall des Verkaufs der Schiffe oder eines der Schiffe am freien Markt<br />

nach Ablauf der Projektlaufzeit getroffen. Danach ist der Teil des jeweiligen Verkaufspreises, der von<br />

der Beteiligungsgesellschaft über die oben genannten Verkaufspreise hinaus erzielt werden kann, je-<br />

weils hälftig mit dem Zeitcharterer zu teilen.<br />

Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich des Verkaufs der Schiffe.<br />

Gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag vom 1. September 005 hatte die Beteiligungsgesellschaft die<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (Vertragsreeder) mit den vorbereitenden Dienstleistungen,<br />

die vor der jeweiligen Ablieferung der Schiffe an die Beteiligungsgesellschaft notwendig sind (vorbe-<br />

reitende Bereederung), beauftragt. Die vorbereitende Bereederung der Schiffe umfasst Leistungen<br />

wie die Veranlassung der Versicherung der Schiffe, die Registrierung der Schiffe und deren Vorberei-<br />

tung, die Vereinbarung der Charterverträge u. Ä.<br />

Für die vorbereitende Bereederung der Schiffe erhält der Vertragsreeder eine Vergütung in Höhe von<br />

pauschal EUR 50.000,00 pro Schiff – insgesamt also EUR 100.000,00. Die jeweilige Vergütung ist zahlbar<br />

spätestens am 31. Dezember 006. Der Treuhänder soll jedoch die Vergütungen bereits bei Vorliegen<br />

der gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die Mittelfreigabe (einschließlich der Vollplatzie-<br />

rung) vom Mittelverwendungskonto direkt an den Vertragsreeder bezahlen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat den Vertragsreeder mit der Bereederung der Schiffe beauftragt.<br />

Der Vertragsreeder hat sich im Bereederungsvertrag vom . Februar 006 verpflichtet, die Geschäfte<br />

der Beteiligungsgesellschaft, die der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt, im<br />

Namen und für Rechnung der Beteiligungsgesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders


vertrieBsvereinBarung<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

auszuführen. Dies umfasst insbesondere den Einsatz und die Beschäftigung der Schiffe, die Durch-<br />

führung und Abwicklung der für die Schiffe geschlossenen Frachtverträge einschließlich der Bestel-<br />

lung von Schiffsagenten, die Erhaltung der Schiffe in einem einsatzfähigen Zustand, die Wahrnehmung<br />

der Interessen der Schifffahrtsgesellschaft Dritten gegenüber, die Bemannung, Verproviantierung und<br />

Instandhaltung der Schiffe, die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffs- und Mannschafts-<br />

papiere sowie die Versicherung der Schiffe.<br />

Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Beteiligungsgesellschaft einen Makler seiner Wahl<br />

für die Befrachtung der Schiffe zu bestellen. Als marktübliche Kommission für die Leistungen dieses<br />

Maklers ist eine Kommission von 1, 5% auf die Chartereinnahmen anzusetzen. Der Vertragsreeder hat<br />

auf dieses Recht für die Laufzeit der Zeitcharterverträge der Schiffe am 16. Februar 006 verzichtet und<br />

wird keinerlei Ersatz entsprechender Kosten von der Beteiligungsgesellschaft verlangen.<br />

Der Bereederungsvertrag ist für die Dauer des Bestehens der Beteiligungsgesellschaft geschlossen.<br />

Kündigungsrechte sind nicht vorgesehen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt. Als Vergütung für die laufende Betreuung und die Erfüllung aller vertraglich übernom-<br />

menen Verpflichtungen erhält der Vertragsreeder gemäß § 5 des Bereederungsvertrages eine Vergü-<br />

tung in Höhe von 3% – ab dem Jahr 009 4% – der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder,<br />

Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb. Für Aufliege- und Stillliege-<br />

zeiten des Schiffes erhält der Vertragsreeder anteilig die Hälfte der vereinbarten Vergütung pro Tag.<br />

Der Bereederungsvertrag ist als Anlage zu diesem Verkaufsprospekt abgedruckt.<br />

Bei Nichterfüllung oder vorzeitiger Beendigung des Bereederungsvertrages müsste ein neuer Ver-<br />

tragsreeder für das Schiff beauftragt werden. Ein neuer Bereederungsvertrag unterläge den dann<br />

aktuellen allgemeinen Marktbedingungen, die nicht vorhersehbar sind.<br />

Mit dem schriftlichen Vertrag vom . Februar 006 hat die Beteiligungsgesellschaft den mündlichen<br />

Vertrag mit der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> hinsichtlich der Beratung zur Konzeption, Strukturierung<br />

und zum Marketing der Beteiligungsgesellschaft einschließlich der Erstellung eines Beteiligungspro-<br />

spektes und der Durchführung aller werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung der Kommandit-<br />

anteile bestätigt. Für die Platzierung der Kommanditanteile können Vertriebsvereinbarungen mit wei-<br />

teren Vertriebspartnern geschlossen werden. Dem Emissionshaus wird darin das Alleinvertriebsrecht<br />

für die Vermittlung von Anlegern an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von EUR 5.030.000,00 bzw.<br />

EUR 5.130.000,00 übertragen.<br />

Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung der Beteiligungsgesellschaft in der Grün-<br />

dungsphase sowie die Konzeption des Beteiligungsangebots erhält das Emissionshaus eine verein-<br />

barte Vergütung in Höhe von EUR 340.000,00 zuzüglich möglicher gesetzlicher Umsatzsteuer. Für seine<br />

Leistung im Zusammenhang mit der Strukturierung und dem Marketing des Beteiligungsangebots erhält<br />

das Emissionshaus eine vereinbarte Vergütung von EUR 300.000,00 zuzüglich möglicher gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Für koordinierende Leistungen im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeschaffung<br />

sowie für vorbereitende Vertriebsmaßnahmen, d. h. die Subkontrahierung der Vertriebsmaßnahmen,<br />

87


88<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

treuhand- und<br />

verwaltungsvertrag<br />

erhält das Emissionshaus eine vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 604.000,00 zuzüglich möglicher<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer und das gemäß dem Gesellschaftsvertrag zu zahlende Agio.<br />

Die vorgenannten Vergütungen sind zahlbar spätestens am 31. Dezember 006. Der Treuhänder soll<br />

jedoch die Vergütungen bereits bei Vorliegen der gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die<br />

Mittelfreigabe (einschließlich der Vollplatzierung) vom Mittelverwendungskonto direkt an das Emis-<br />

sionshaus bezahlen.<br />

Das Emissionshaus beauftragt im Rahmen des Vertriebs der Kapitalanteile der Beteiligungsgesell-<br />

schaft diverse Vertriebsbeauftragte und deren Mitarbeiter. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstän-<br />

dige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehilfen des Emissionshauses<br />

auf. Alle Provisionen für den Vertrieb der Kapitalanteile werden aus dem gemäß dem Gesellschafts-<br />

vertrag zu zahlenden Agio und aus der gemäß dem Gesellschaftsvertrag für Vertriebsmaßnahmen zu<br />

zahlenden Vergütung in Höhe von EUR 604.000,00 gezahlt.<br />

Am . Februar 006 wurde zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der SHI – Treuhandgesellschaft<br />

für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Treuhänderin) ein<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Die Anleger und die Verkäufer der Schiffe treten die-<br />

sem Vertrag mit Zeichnung und Annahme der Beitrittserklärung bei. Das zur Einwerbung vorgesehene<br />

Kommanditkapital für die Beteiligungsgesellschaft in Höhe von EUR 9.879.000,00 wird von der Treu-<br />

händerin im eigenen Namen und für Rechnung des jeweilig beitretenden Anlegers des öffentlichen<br />

Angebotes und der Verkäufer der Schiffe erworben und verwaltet.<br />

Die Komplementärin hat gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

das Recht, die Kommanditeinlage um maximal EUR 100.000,00 zu erhöhen. Dieser Kommanditanteil<br />

soll gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin für Anleger des öffentlichen<br />

Angebotes gehalten werden.<br />

Durch Eintragung der Anleger als Kommanditisten in das Handelsregister wandelt sich das Treuhand-<br />

verhältnis in eine reine Verwaltungstreuhandschaft.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag endet nur, wenn die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Treuhänderin oder einen Kommanditisten nach den Bestimmungen des Gesellschafts-<br />

vertrages der Beteiligungsgesellschaft oder durch Gesetz möglich ist und auch erfolgt. Die Kündigung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu<br />

erklären. Die Kündigung muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungs-<br />

frist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Die Treuhänderin ist dann ver-<br />

pflichtet, ihre Kommanditbeteiligung insoweit unverzüglich zu kündigen.<br />

Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Die Treu-<br />

händerin kann die Kündigung jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 aussprechen.


MittelverwendungsPrüfung<br />

darlehensverträge<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

Ansonsten endet das entsprechende Treuhandverhältnis, wenn Vollstreckungsmaßnahmen in die Be-<br />

teiligung eines Anlegers eingeleitet werden oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das<br />

Vermögen der Treuhänderin beantragt wird.<br />

Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Hamburg der Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Soweit der<br />

Anleger die Beteiligung an der Emittentin im Rahmen des Fernabsatzgesetzes im Sinne des § 31 b BGB<br />

erworben hat, ist die Anrufung einer Schlichtungsstelle möglich.<br />

Die Treuhänderin erhält für die Treuhandtätigkeit während der Investitionsphase 0, 5% des durch<br />

öffentliches Angebot von den Anlegern eingeworbenen Kommanditkapitals in Höhe von bis zu<br />

EUR 5.130.000,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist bei Einwerbung in voller<br />

Höhe, spätestens jedoch am 31. Dezember des Jahres, in dem die Einwerbung begonnen wurde, fällig.<br />

Für die fortlaufende Betreuung der Treugeber einschließlich der direkt im Handelsregister eingetra-<br />

genen Anleger erhält die Treuhänderin 0,35% p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer des verwal-<br />

teten durch öffentliches Angebot eingeworbenen Kommanditkapitals. Der Anspruch entsteht am 1.<br />

Januar des Jahres, das auf das Jahr, in dem die Einwerbung begonnen wurde, folgt und ist in gleichen<br />

Teilbeträgen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres fällig.<br />

Bei Liquidation der Gesellschaft erhält die Treuhänderin vorab eine Vergütung in Höhe von pauschal<br />

0,3 5% des durch öffentliches Angebot eingeworbenen Kommanditkapitals zuzüglich gesetzlicher Um-<br />

satzsteuer.<br />

Eine Mittelverwendungsprüfung während der Investitionsphase wird durch eine entsprechende Ver-<br />

einbarung vom . Februar 006 zwischen der Beteiligungsgesellschaft und dem Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater Dipl.-Kfm. Christoph Wegner, Hamburg, als unabhängigem Mittelverwendungsprüfer<br />

(Mittelverwendungsprüfer) sichergestellt. Das Emissionskapital wird auf ein Mittelverwendungskon-<br />

to der Treuhänderin eingezahlt, über das nur die Treuhänderin gemeinsam mit dem Mittelverwen-<br />

dungsprüfer verfügungsberechtigt ist. Die Freigabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe der Investitions-<br />

rechnung, die als Anlage I dem Gesellschaftsvertrag beigefügt ist. Der Mittelverwendungsvertrag ist<br />

als Anlage zu diesem Verkaufsprospekt abgedruckt.<br />

Der Mittelverwendungsprüfer erhält für seine Tätigkeit eine einmalige Gebühr in Höhe von pauschal<br />

EUR 4.000,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Es besteht keine weitere Absicherung des investierten Vermögens, wie etwa ein Garantiefonds oder<br />

vergleichbare Einrichtungen. Eine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung des Komman-<br />

ditkapitals besteht nicht.<br />

Die Kaufpreise der Schiffe sind zum Teil durch ein Schiffshypothekendarlehen in vier Tranchen einer<br />

deutschen Geschäftsbank finanziert. Das Darlehen beläuft sich auf die Gesamtsumme in Höhe von<br />

EUR 34.7 0.000,00. Die Darlehenssumme ist unterteilt in eine erste Tranche in Höhe von EUR 16.800.000,00<br />

89


90<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

(Tranche 1) für die teilweise Finanzierung des Kaufpreises des Schiffes MS “KASIF KALKAVAN“ und<br />

eine zweite Tranche in Höhe von EUR 17.9 0 .000,00 (Tranche ) für die teilweise Finanzierung des<br />

Kaufpreises des Schiffes MS “ORKUN KALKAVAN“. Die Tranchen sind bei Ablieferung der Schiffe<br />

jeweils in voller Höhe ausgezahlt worden, so dass das Darlehen insgesamt in voller Höhe in Anspruch<br />

genommen und ausgezahlt worden ist.<br />

Jede der Tranchen ist unterteilt in jeweils zwei Teilbeträge. Tranche 1 ist unterteilt in einen Teilbetrag in<br />

Höhe von EUR 13. 00.000,00 (Teilbetrag 1A) und einen zweiten Teilbetrag in Höhe von EUR 3.600.000,00<br />

(Teilbetrag 1B). Tranche ist unterteilt in einen Teilbetrag in Höhe von EUR 14.080.000,00 (Teilbetrag A)<br />

und einen zweiten Teilbetrag in Höhe von EUR 3.840.000,00 (Teilbetrag B).<br />

Die Laufzeit des Darlehens hinsichtlich der Teilbeträge 1A und A beträgt jeweils 13 Jahre, beginnend<br />

am Tage der Übernahme des jeweiligen Schiffes. Teilbetrag 1A und Teilbetrag A werden in jeweils<br />

vierteljährlichen Raten getilgt, beginnend 15 Monate nach Ablieferung des jeweiligen Schiffes (am 6.<br />

Januar 007 bzw. am 4. Januar 007).<br />

Die Laufzeit des Darlehens hinsichtlich der Teilbeträge 1B und B beträgt jeweils drei Jahre, begin-<br />

nend am Tage der Übernahme des jeweiligen Schiffes. Teilbetrag 1B und Teilbetrag B werden in<br />

jeweils vierteljährlichen Raten getilgt, beginnend 15 Monate nach Ablieferung des jeweiligen Schiffes<br />

(am 6. Januar 007 bzw. am 4. Januar 007).<br />

Das Darlehen ist durch Eintragung einer erstrangigen Schiffshypothek in Höhe von 1 0% der Dar-<br />

lehenssumme im Seeschiffsregister für jedes Schiff beim Amtsgericht Hamburg sowie durch Ab-<br />

tretungen der aus dem Schiffsbetrieb entstehenden Fracht-, Charter- und Versicherungsansprüche<br />

der Beteiligungsgesellschaft an die Darlehensgeberin besichert.<br />

Der Darlehensvertrag ermöglicht es der Beteiligungsgesellschaft, auf der Basis gesonderter Verein-<br />

barungen Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte mit der Darlehensgeberin abzuschließen (sog.<br />

SWAPS). Die mögliche Belastung der Darlehensgeberin durch mögliche Währungs- bzw. Zinsrisiken<br />

werden durch Eintragung einer drittrangigen Schiffshypothek im Seeschiffsregister für jedes Schiff<br />

beim Amtsgericht Hamburg mit einem Betrag in Höhe des kalkulierten Währungs- und Zinsrisikos be-<br />

sichert. Daneben besichern die Abtretungen der Fracht-, Charter- und Versicherungsansprüche der<br />

Beteiligungsgesellschaft an die Darlehensgeberin das mögliche Währungs- und Zinsrisiko.<br />

Wie bei Schiffsfinanzierungen üblich, bestehen Sonderkündigungsrechte für den Fall, dass die Ver-<br />

tragsparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bzw. bei Eintritt von Ereignissen, die eine<br />

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gefährden oder unmöglich machen. Dazu zählen bei-<br />

spielsweise der Verlust oder die fehlende Versicherung eines oder beider Schiffe. Bei Verzug mit der<br />

Rückzahlung des Darlehens sind die Banken zur Kündigung des Darlehensvertrages bzw. zur Verwer-<br />

tung der jeweiligen Sicherheit berechtigt.


versicherungen<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

Eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung durch Geschäftsbanken ist in der Konzeption nicht vorgese-<br />

hen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat einen Darlehensvertrag für einen Kontokorrentkredit mit der finanzie-<br />

renden Bank abgeschlossen. Der Kontokorrentkredit in Höhe von EUR 400.000,00 kann von der Betei-<br />

ligungsgesellschaft seit der Übernahme der Schiffe bis auf weiteres in Anspruch genommen werden.<br />

Der Kontokorrentkredit ist durch Eintragung einer zweitrangigen Schiffshypothek in Höhe von 1 0%<br />

der Summe des Kontokorrentkredits im Seeschiffsregister für jedes Schiff beim Amtsgericht Hamburg<br />

sowie durch die Abtretungen der Fracht-, Charter- und Versicherungsansprüche an die Darlehensge-<br />

berin besichert.<br />

Für jedes der Schiffe sind marktübliche Versicherungen abgeschlossen worden. Insbesondere ist je-<br />

des der Schiffe gegen Beschädigung und Verlust versichert. Das MS “ORKUN KALKAVAN“ mit einem<br />

Schiffswert in Höhe von EUR 6. 50.000,00 und das MS “KASIF KALKAVAN“ ist mit einem Schiffswert<br />

in Höhe von EUR 4.900.000,00 versichert. Darüber hinaus ist jedes der Schiffe für den Ersatz von Schä-<br />

den Dritter versichert.<br />

91


9<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

6.2 Beendigung der Vermögensanlage<br />

verkauf oder totalverlust<br />

Beider schiffe und auflösung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

üBertragung (aBtretung)<br />

des koMManditanteils<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde für unbestimmte Zeit geschlossen. Prognosegemäß basiert diese<br />

Beteiligung auf einer Laufzeit bis zum 31. März 019. In dieser Zeit können die Anleger ihre jeweilige<br />

Beteiligung auf folgende Weise beenden:<br />

Bei einem Verkauf der beiden Schiffe, deren Totalverlust oder einer Rückabwicklung der Beteiligung<br />

wird das nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auflö-<br />

sung der Gesellschaft und nach Befriedigung aller Gläubiger verbleibende Vermögen der Beteiligungs-<br />

gesellschaft unter allen Kommanditisten im Verhältnis ihrer jeweiligen Kommanditanteile verteilt. Über<br />

den Verkauf der Schiffe entscheidet die Gesellschafterversammlung.<br />

Bei Verkauf oder Totalverlust eines der Schiffe wird die Beteiligungsgesellschaft mit dem verblei-<br />

benden Schiff weitergeführt. Über etwaige Auszahlungen entscheidet in einem solchen Fall die Ge-<br />

sellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist bereits Eigentümerin der Schiffe. Unter ungünstigen Umständen kann<br />

es jedoch zu einer Rückabwicklung der Beteiligung kommen. Zu einem solchen Zeitpunkt sind verschie-<br />

dene Gebühren für Konzeption, Strukturierung, Marketing und Vertrieb der Beteiligung sowie für die<br />

Bereederung der Schiffe bereits gezahlt, ohne dass diese Gebühren zurückgefordert werden können.<br />

Darüber hinaus kann der Markt zum Zeitpunkt einer Rückabwicklung nachteilig sein.<br />

Die Übertragung (Abtretung) einer Beteiligung beispielsweise aufgrund von Verkauf, Schenkung, Ver-<br />

fügung von Todes wegen oder Erbfall, ist möglich. Bei treugeberischer Beteiligung wird die Beteiligung<br />

durch dreiseitige Vereinbarung der Übernahme des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zwischen<br />

Anleger, Beteiligungsgesellschaft und Treuhänderin durch den Eintretenden übertragen. Im Falle der<br />

Registrierung des veräußernden Anlegers als Kommanditist im Handelsregister ist zusätzlich zur Über-<br />

nahme der dann bestehenden Verwaltungstreuhandschaft die Übertragung bzw Abtretung der Kom-<br />

manditbeteiligung auf den Erwerber erforderlich. Im Erbfall geht die Beteiligung per Gesetz über.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft schränkt die Veräußerung und die Übertrag-<br />

bzw. Abtretbarkeit der Kommanditanteile ein. So ist die – auch teilweise – Veräußerung und Über-<br />

tragung eines durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden Gesellschaftsanteils oder<br />

der Rechtsposition als Treugeber eines solchen Gesellschaftsanteils gemäß § 14 Absatz 1 des Ge-<br />

sellschaftsvertrages nur zulässig, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin einen sie zufrieden<br />

stellenden Nachweis darüber erhalten hat, dass Begünstigte(r) dieser Verfügung Deutsche(r) im Sinne<br />

des § 1 Flaggenrechtsgesetz ist. Weiter ist die Veräußerung und Übertragung der Kommanditanteile<br />

nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich. Das Zustimmungserfordernis<br />

gilt jedoch nicht bei der Übertragung der Beteiligung auf Ehegatten oder Abkömmlinge des jeweiligen<br />

Anlegers.<br />

Weiter darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Als wichtige Gründe gelten<br />

insbesondere die beabsichtigte Übertragung an eine Gesellschaft, die in Konkurrenz zur Gesellschaft<br />

steht oder stehen könnte, die Übertragung an einen Dritten, von dem die Beteiligungsgesellschaft nach


ordentliche kündigung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausschluss aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

den ihr bekannten Umständen annehmen muss, dass er seine Verpflichtungen aus dem Gesellschafts-<br />

vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn der Beteiligungsgesellschaft gegen den<br />

betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages ein Vor-<br />

kaufsrecht an zu veräußernden Kommanditanteilen. Dieses Vorkaufsrecht gilt jedoch nicht bei der<br />

Übertragung der Beteiligung auf Ehegatten oder Abkömmlinge des jeweiligen Anlegers. Kommandit-<br />

anteile sollen nur mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres übertragen werden und dürfen die<br />

Mindestbeteiligungssumme von EUR 15.000,00 nicht unterschreiten. Höhere Beträge müssen durch<br />

EUR 5.000,00 teilbar sein.<br />

Bei Veräußerung der Beteiligung sind vom Anleger möglicherweise anfallende Nebenkosten wie bei-<br />

spielsweise Gutachter- oder Transaktionskosten zu tragen. Da die Höhe dieser Kosten jeweils unter<br />

anderem von den persönlichen Verhältnissen oder der Höhe der Beteiligung des Anlegers abhängig<br />

ist, ist eine Benennung im Vorhinein nicht möglich. Weitere Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräu-<br />

ßerung der Beteiligung fallen für den Anleger nicht an.<br />

Für den Handel der Anteile existiert kein gesetzlich vorgeschriebener Handelsplatz. Daher ist zum jet-<br />

zigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar, ob die Möglichkeit einer Veräußerung der Beteiligung an Dritte<br />

besteht und welcher Erlös bei einer Veräußerung der Anteile erzielt werden kann. Daher wird für den<br />

Fall einer Veräußerung der Beteiligung an Dritte weder hinsichtlich der Möglichkeit einer Veräußerung<br />

noch im Hinblick auf einen möglichen Erlös eine Gewährleistung übernommen.<br />

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Ge-<br />

schäftsjahres durch eingeschriebenen und an die Beteiligungsgesellschaft gerichteten Brief kündigen.<br />

Eine Kündigung kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 ausgesprochen werden. Das Recht zur<br />

fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 15 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet der Gesellschafter aus der Gesellschaft aus.<br />

Treugeber, die nicht selbst als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, können die Treu-<br />

händerin durch eingeschriebenen Brief anweisen, die für sie gehaltene Kommanditbeteiligung zu den<br />

vorgenannten Bedingungen zu kündigen. Die entsprechende Weisung muss der Treuhänderin spä-<br />

testens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsge-<br />

sellschaft zugehen. Für den Fall der Kündigung sind keine Vertragsstrafen vorgesehen. Kündigt die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin einem Gesellschafter aus wichtigem Grund, ist das Abfindungs-<br />

guthaben gegenüber sonstigen Ausscheidensgründen reduziert (vgl. § 17 Absatz 3a des Gesellschafts-<br />

vertrages).<br />

Kommanditisten können in bestimmten Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden bzw. sie schei-<br />

den aus (vgl. §§ 6 Absatz 8 und 15 Absatz des Gesellschaftsvertrages), beispielsweise wenn Einlagever-<br />

pflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, Insolvenzverfahren eröffnet werden oder die Auflösungsklage erhoben<br />

wird. Bei Tod eines Kommanditisten oder Treugebers scheidet dieser aus der Gesellschaft aus. Die Betei-<br />

93


94<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

aBfindungsguthaBen<br />

steuerliche auswirkungen<br />

ligungsgesellschaft wird dann mit den Erben oder den sonst durch Verfügung von Todes wegen Begüns-<br />

tigten fortgesetzt. Die Einzelheiten hierzu – insbesondere hinsichtlich des Nachweises des Erbfalls bzw.<br />

der Begünstigung durch Verfügung von Todes wegen und zur Auseinandersetzung beim Ausschluss aus<br />

der Beteiligungsgesellschaft – regeln der Gesellschaftsvertrag und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten aus der Beteiligungsgesellschaft hat er gemäß<br />

§ 17 des Gesellschaftsvertrages Anspruch auf ein Abfindungsguthaben. Dies wird aufgrund einer un-<br />

ter Berücksichtigung der Bewertung der Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Ausscheidens zu<br />

erstellenden Auseinandersetzungsbilanz ermittelt. An den Kosten der Erstellung dieser Auseinander-<br />

setzungsbilanz hat der Kommanditist sich nach Maßgabe von § 17 Absatz des Gesellschaftsvertrages<br />

zu beteiligen. Sollte zwischen der Beteiligungsgesellschaft und dem ausscheidenden Kommanditisten<br />

keine Einigung über den jeweiligen Verkehrswert der Schiffe ohne Berücksichtigung eventuell beste-<br />

hender Charterverträge erzielt werden, wird dieser verbindlich durch zwei unabhängige, in der inter-<br />

nationalen Schifffahrt erfahrene An- und Verkaufsmakler als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das<br />

Mittel der Bewertungen maßgeblich ist. Die Kosten für die Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />

nur, wenn ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte Schiffswert von den Sachver-<br />

ständigen als Mittelwert festgestellt wird. Andernfalls trägt der ausscheidende Kommanditist die Kos-<br />

ten (§ 17 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Wird ein Anleger gemäß § 6 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft ausgeschlos-<br />

sen, weil er die Einlage nicht rechtzeitig erbringt, steht ihm kein Abfindungsguthaben zu und er trägt<br />

die Kosten im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden<br />

nicht verzinst. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen Rückzah-<br />

lungsansprüchen berechtigt.<br />

Beim Ausscheiden eines Anlegers entstehen keine steuerlichen Folgen.


6.3 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

i.<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

unterrichtung des verBrauchers Bei fernaBsatzverträgen geMäss §§ 312B ff. BgB in<br />

verBindung Mit § 1 BgB-inforMationsPflichten-verordnung<br />

Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Information und dem Schutz des Verbrauchers, der sich<br />

an der Beteiligungsgesellschaft wirtschaftlich beteiligen will. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB eine<br />

natürliche Person, die Rechtsgeschäfte zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen<br />

noch ihrer freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.<br />

Fernabsatzverträge sind gemäß § 31 b Absatz 1 BGB unter anderem Verträge über die Erbringung von<br />

Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher<br />

Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Dabei gelten als Fernkommuni-<br />

kationsmittel im Sinne des § 31 b Absatz BGB solche Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder<br />

zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzei-<br />

tige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe,<br />

Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Tele- und Mediendienste.<br />

Dieser Prospekt sowie die beigefügte Beitrittserklärung enthalten Informationen über die Verträge, die<br />

ein Verbraucher abschließt, sobald er als Anleger der Beteiligungsgesellschaft beitritt. Diese Informa-<br />

tionen werden dem Verbraucher vor Abschluss der Verträge zur Verfügung gestellt. Daher wird hier<br />

ergänzend auf diese Informationen verwiesen.<br />

anBieter (herausgeBer), Beteiligungsgesellschaft und treuhänderin<br />

Der Anbieter ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, handelnd unter Firma Turkon Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong>. Sitz des Anbieters ist Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />

Hamburg unter der Nummer HRB 9083 registriert. Die Geschäftsadresse des Anbieters ist Admiralitätstraße<br />

60, 0459 Hamburg. Geschäftsführer des Anbieters ist Herr Metin <strong>Kalkavan</strong>. Herr Erkan<br />

Mete hat Prokura.<br />

Gegenstand der Geschäftstätigkeit des Anbieters sind die Konzeption, die Verwaltung und der Vertrieb<br />

von geschlossenen Fonds zur Beteiligung an der Finanzierung von Seeschiffen sowie alle damit<br />

im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten, gegebenenfalls auch der Erwerb und die<br />

Veräußerung von Anteilen oder sonstigen Beteiligungen an Gesellschaften, die Seeschiffe erwerben,<br />

betreiben, verchartern und / oder veräußern.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, handelnd unter Firma <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong><br />

<strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Sitz der Beteiligungsgesellschaft ist Hamburg. Die Gesellschaft<br />

ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 10 560 registriert. Die Geschäftsadresse<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg.<br />

Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft sind der Erwerb und der Betrieb der<br />

Schiffe.<br />

95


96<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

ii.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft – und damit zur Geschäftsführung<br />

berechtigt – ist die Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong>. Sitz der persönlich haftenden Gesell-<br />

schafterin ist Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der<br />

Nummer HRB 947 1 registriert. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind Herr<br />

Erkan Mete, Herr Hans-Dieter Fricke und Herr Uwe Krüger.<br />

Gegenstand der Geschäftstätigkeit der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beteiligungsgesell-<br />

schaft sind der Erwerb, der Betrieb, die Charterung, die Vercharterung, die Finanzierung und / oder die<br />

Veräußerung eines oder mehrerer Seeschiffe durch die Gesellschaft sowie die Beteiligung als persön-<br />

lich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften mit einem oder mehreren Kommanditisten<br />

oder die Gründung solcher Kommanditgesellschaften, die ihrerseits ein oder mehrere Seeschiffe er-<br />

werben, betreiben, chartern, verchartern, finanzieren und / oder veräußern sollen sowie alle damit im<br />

Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.<br />

Die Treuhänderin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, handelnd unter Firma SHI – Treu-<br />

handgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung. Sitz der Treuhänderin<br />

ist Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer<br />

HRB 7416 registriert. Die Geschäftsadresse der Treuhänderin ist Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg.<br />

Geschäftsführer der Treuhänderin ist Herr Christian Bahr.<br />

Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Treuhänderin ist die treuhänderische Übernahme und Verwal-<br />

tung von Gesellschaftsrechten und sonstigen Vermögenswerten für Rechnung Dritter mit Ausnahme<br />

erlaubnispflichtiger Geschäfte.<br />

Beteiligung<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft ist in diesem Prospekt als Anlage abgedruckt.<br />

Auf die im Gesellschaftsvertrag und in diesem Prospekt enthaltenen vertiefenden Informationen zur<br />

Beteiligung des Verbrauchers und zur Beendigung der Beteiligung wird hier ergänzend verwiesen.<br />

Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist die unternehmerische Beteiligung an einer Kom-<br />

manditgesellschaft. Der Verbraucher partizipiert wirtschaftlich und steuerlich am Vermögen und am<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft. Die in diesem Prospekt dargestellten kalkulierten Ergebnisse<br />

und Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft sind nicht gesichert.<br />

Die Beteiligung kommt zustande durch Abgabe einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen<br />

Beitrittserklärung durch den Verbraucher und die Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treu-<br />

händerin. Die Annahme der Beitrittserklärung steht im alleinigen Ermessen der Treuhänderin.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist nicht berechtigt, dem Verbraucher eine in Qualität und Leistung<br />

gleichwertige Anlage anzubieten.


Das insgesamt durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbende Kommanditkapital beträgt<br />

bis zu EUR 5.130.000,00. Dabei beträgt die Mindestbeteiligung des Verbrauchers EUR 15.000,00. Jeder<br />

darüber hinausgehende Betrag muss durch EUR 5.000,00 teilbar sein. Die vom jeweiligen Verbraucher<br />

einzuzahlende Summe ist in der entsprechenden Beitrittserklärung genannt. Zuzüglich zu dem durch<br />

öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden Kommanditkapital ist ein Agio von 5% auf die<br />

vom jeweiligen Verbraucher einzuzahlende Summe zu zahlen.<br />

Für den Erwerb einer Beteiligung durch einen Verbraucher sind keine Steuern zu zahlen. Wegen sons-<br />

tiger zu zahlender Steuern wird auf die vertiefenden Ausführungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />

Der Verbraucher erfüllt seine Verpflichtung zum Erwerb der Beteiligung durch Zahlung der in der Bei-<br />

trittserklärung genannten Summe (gegebenenfalls zuzüglich Agio) auf das Mittelverwendungskonto<br />

der Treuhänderin zu den in der Beitrittserklärung genannten Terminen und Bedingungen. Die Betei-<br />

ligungsgesellschaft erfüllt ihre vertragliche Verpflichtung zur Aufnahme des Verbrauchers als mittel-<br />

barer Kommanditist durch Erhöhung des Kommanditanteils der Treuhänderin. Die weiteren Leistungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft resultieren aus deren Ergebnissen und Geschäftsbetrieb. Erfüllungsort<br />

der Leistungen der Beteiligungsgesellschaft ist Hamburg.<br />

Der Verbraucher kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäfts-<br />

jahres durch eingeschriebenen und an die Beteiligungsgesellschaft gerichteten Brief kündigen. Die<br />

Beteiligungsgesellschaft kann ordentlich frühestens zum 31. Dezember 019 gekündigt werden. Ein<br />

Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Verbraucher, die als Treugeber beteiligt sind, können die Treuhänderin durch eingeschriebenen Brief<br />

anweisen, die für sie gehaltene Kommanditbeteiligung zu den vorgenannten Bedingungen zu kün-<br />

digen. Die entsprechende Weisung muss der Treuhänderin spätestens vier Wochen vor Ablauf der<br />

Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zugehen. Für den Fall der<br />

Kündigung sind keine Vertragsstrafen vorgesehen.<br />

Der Verbraucher, der als Treugeber beteiligt ist, kann grundsätzlich jederzeit die Übertragung der von<br />

der Treuhänderin für ihn gehaltenen Beteiligung und seine direkte Eintragung als Kommanditist im<br />

Handelsregister verlangen. Bei einer möglichen Eintragung des Verbrauchers als Kommanditist im<br />

Handelsregister fallen zusätzlich Kosten für die Beglaubigung einer geforderten Handelsregistervoll-<br />

macht an, die sich nach der Kostenordnung für Notare richten. Daneben trägt der Verbraucher die<br />

möglichen Kosten einer Übertragung der Beteiligung auf Dritte. Hierzu wird auf die obigen Ausfüh-<br />

rungen hinsichtlich der Beendigung der Beteiligung verwiesen.<br />

Dem Verbraucher entstehen keine Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

97


98<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

iii.<br />

treuhandschaft<br />

Der Verbraucher tritt dem Treuhandvertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Treuhän-<br />

derin bei und das Treuhandverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Verbraucher kommt zustan-<br />

de durch Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Der Treuhandvertrag ist auf unbe-<br />

stimmte Zeit geschlossen und hat keine Mindestlaufzeit. Weder die Beteiligungsgesellschaft noch die<br />

Treuhänderin sind berechtigt, die Treuhandschaft einem Dritten zu übertragen. Der Treuhandvertrag<br />

ist in diesem Prospekt als Anlage abgedruckt. Auf die im Treuhandvertrag und in diesem Prospekt<br />

enthaltenen vertiefenden Informationen zur mittelbaren Beteiligung des Verbrauchers wird hier er-<br />

gänzend verwiesen.<br />

Die Treuhänderin erwirbt die Beteiligung für den Verbraucher im eigenen Namen, aber auf Rechnung<br />

des Verbrauchers, und verwaltet dessen Beteiligung. Die Treuhänderin informiert den Verbraucher<br />

hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft, beachtet seine Weisungen und handelt dementsprechend.<br />

Der Verbraucher kann die Beteiligung als Treugeber in eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

umwandeln und sich direkt als Kommanditist im Handelsregister eintragen lassen. In einem solchen<br />

Fall wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhand.<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Beteiligungsgesellschaft die im Treuhandvertrag vor-<br />

gesehene Vergütung. Der Verbraucher muss keine gesonderte Vergütung zahlen. Im Falle der direkten<br />

Registrierung des Verbrauchers als Kommanditist im Handelsregister trägt der Verbraucher die da-<br />

durch entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragung und die Kosten<br />

der notariellen Beglaubigung einer dafür erforderlichen Handelsregistervollmacht.<br />

Der Verbraucher erfüllt seine Verpflichtung zur Einzahlung des Kommanditkapitals durch Zahlung der<br />

in der Beitrittserklärung genannten Summe zuzüglich Agio auf das Mittelverwendungskonto der Treu-<br />

händerin zu den in der Beitrittserklärung aufgeführten Terminen und Bedingungen. Darüber hinaus ist<br />

der Verbraucher gemäß dem Treuhandvertrag verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlich-<br />

keiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der<br />

Gesellschaft freizuhalten.<br />

Die Treuhänderin erfüllt ihre vertragliche Verpflichtung zur Haltung des Kommanditanteils des Ver-<br />

brauchers zur treuen Hand durch entsprechende Dienstleistung. Insbesondere ist die Treuhänderin<br />

verpflichtet, alles, was sie auf Grund des Treuhandverhältnisses und auf Grund ihrer Rechtsstellung<br />

als Treuhänderin des Verbrauchers erlangt, an diesen herauszugeben. Dies gilt auch im Falle der Be-<br />

endigung des Treuhandvertrages. Erfüllungsort der Leistungen der Treuhänderin ist Hamburg.<br />

Im Falle des Ausschlusses des Verbrauchers aus der Beteiligungsgesellschaft und der Kündigung der<br />

Beteiligungsgesellschaft durch die Treuhänderin oder einen Kommanditisten nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft oder des Gesetzes endet der Treuhandver-<br />

trag. Das Recht des Verbrauchers zur Kündigung des Treuhandverhältnisses aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.


iv.<br />

v.<br />

6. Rechtliche Angaben<br />

Dem Verbraucher entstehen keine Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln durch<br />

die Treuhänderin.<br />

verMittlung<br />

Der Verbraucher hat keine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Vermittler oder dem Anbieter. Der<br />

Anbieter und der Vermittler haben vertragliche Beziehungen nur zur Beteiligungsgesellschaft bzw. un-<br />

tereinander. Ein Recht des Anbieters oder des Vermittlers, im Falle der Nichtverfügbarkeit der Anlage<br />

eine gleichwertige Leistung zu erbringen, besteht nicht.<br />

allgeMeine inforMationen<br />

Die durch diesen Prospekt zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht befristet. Jedoch können<br />

die der Kalkulation des Beteiligungsangebots zugrunde liegenden Daten nicht garantiert werden, da<br />

diese Daten marktabhängig sind und Änderungen unterliegen. Darüber hinaus können Beteiligungen<br />

nur so lange erworben werden, wie das Beteiligungsangebot noch nicht geschlossen ist. Die Darstel-<br />

lung der Risiken der wirtschaftlichen Beteiligung im Rahmen dieses Prospekts ist hinsichtlich eventu-<br />

eller Risiken die maßgebliche Information.<br />

Der Verbraucher hat ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 31 d BGB. Die Einzelheiten dazu sind in<br />

der Widerrufsbelehrung im Rahmen der Beitrittserklärung dargestellt.<br />

Das Rechtsverhältnis des Verbrauchers zur Beteiligungsgesellschaft bzw. zur Treuhänderin und die<br />

entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-<br />

land. Für Streitigkeiten im Rahmen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft findet der<br />

dem Gesellschaftsvertrag anhängende Schiedsgerichtsvertrag Anwendung. Darüber hinaus sind au-<br />

ßergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nicht vorgesehen. Garantiefonds oder andere Vorkehrungen<br />

zur Entschädigung des Verbrauchers bestehen nicht und sind nicht vorgesehen.<br />

99


100<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

einkoMMensteuer / einkünfte<br />

aus gewerBeBetrieB<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen soll dazu dienen, dem Anleger einen Über-<br />

blick über die wesentlichen steuerlichen Aspekte der Beteiligung zu vermitteln. Die Ausführungen ba-<br />

sieren auf der Annahme, dass es sich bei den Anlegern um unmittelbar oder treugeberisch beteiligte,<br />

natürliche Personen handelt, die ausschließlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />

dass die Beteiligung nicht in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Anleger, auf die die vorstehend<br />

genannten Annahmen nicht zutreffen, sollten sich zur Vermeidung von Nachteilen vor dem Eingehen<br />

einer Beteiligung mit ihrem persönlichen Steuerberater abstimmen.<br />

Die Kommanditgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die einzelnen Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber sind als Mitunternehmer an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Grundlage für die steu-<br />

erliche Einordnung der Einkünfte bildet die Tätigkeit der Gesellschaft, die den Einsatz der Schiffe MS<br />

“ORKUN KALKAVAN“ und MS “KASIF KALKAVAN“ zum Gegenstand hat und die damit Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb gemäß § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt.<br />

Für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist grundlegende Voraussetzung, dass die Erzielung eines<br />

Totalgewinnes beabsichtigt ist.<br />

Da die Gesellschaft von ihrem Optionsrecht zur pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG Ge-<br />

brauch gemacht hat, ist der Totalgewinnermittlung nach dem BMF-Schreiben vom 1 . Juni 00 (BSt-<br />

Bl. 00 I, Seite 614 ff.) eine auf der herkömmlichen Gewinnermittlung basierende Berechnung unter<br />

Einbezug des bei der Veräußerung der Schiffe erzielbaren Veräußerungsgewinnes zugrunde zu legen.<br />

Die pauschal ermittelten Gewinne bleiben insoweit außer Betracht.<br />

Der aggregierten steuerlichen Ergebnisrechnung der Beteiligungsgesellschaft auf den Seiten 74 bis<br />

75 ist zu entnehmen, dass die Gesellschaft im Ergebnis eine Mehrung ihres Betriebsvermögens erzielt,<br />

und dies ist die Voraussetzung für die Erzielung eines Totalgewinnes. Auch die dieser Aufstellung zu-<br />

grunde liegenden Berechnungen ergeben für die Gesellschaft eine Mehrung des Betriebsvermögens<br />

während der zugrunde gelegten Laufzeit. Die Gesellschafter bzw. Treugeber können sogar bei plange-<br />

mäßem Verlauf Entnahmen vornehmen, die deutlich über der Höhe ihrer Einlagen liegen.<br />

Bei einem Prognosezeitraum bis Ende März 019 ergibt sich auf der Basis der Prognoserechnung<br />

bereits für die Betriebsphase der Gesellschaft ein Totalgewinn ohne Einbeziehung eines etwaigen Ver-<br />

äußerungsgewinnes. Unter Berücksichtigung der angenommenen Veräußerungserlöse in Höhe von<br />

8% der EUR-Kaufpreise der Schiffe Ende März 019 erhöht sich der Totalgewinn entsprechend. Für<br />

die Beteiligungsgesellschaft ergibt sich dabei folgender Wert:<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>:<br />

Der Totalgewinn beträgt ohne Veräußerungserlös TEUR 1.616,00, mit Veräußerungserlös<br />

TEUR 15.088,00.


MitunternehMerschaft<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

Die Gesellschaft sieht daher den nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die Bejahung<br />

der Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene erforderlichen Nachweis als erbracht an, dass<br />

nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns aus heutiger Sicht ein Totalgewinn erzielt wird.<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen und wird von der<br />

Initiatorin nicht angeboten. Grundsätzlich hat jeder Anleger die Möglichkeit, eine individuelle Anteils-<br />

finanzierung über eine Bank seiner Wahl vorzunehmen, jedoch ist darauf zu achten, dass die Gewinn-<br />

erzielungsabsicht auf Gesellschafterebene durch die individuellen Finanzierungsaufwendungen nicht<br />

gefährdet wird. Zur Vermeidung von Nachteilen sollte eine Fremdfinanzierung der Beteiligung mit dem<br />

persönlichen Steuerberater abgestimmt werden.<br />

Neben der Gewinnerzielungsabsicht ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft Voraussetzung<br />

dafür, dass die prognostizierten Ergebnisanteile mit steuerlicher Wirkung den einzelnen Kommandi-<br />

tisten bzw. Treugebern zugerechnet werden können. Dies setzt voraus, dass die Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben können. Indem die<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption der Beteiligungsge-<br />

sellschaft am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft beteiligt<br />

sind, tragen sie das erforderliche Maß an Mitunternehmerrisiko, wie es für eine Mitunternehmerschaft<br />

vorausgesetzt wird.<br />

Die Kommanditisten bzw. Treugeber können an den mitunternehmerischen Entscheidungen durch die<br />

Möglichkeit der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, insbesondere durch Stimmrechte und Kontroll-<br />

rechte, wie sie nach § 166 HGB Kommanditisten eingeräumt werden, teilhaben und insoweit Mitunter-<br />

nehmerinitiative ausüben.<br />

Darüber hinaus hat jeder Treugeber das Recht, sich unmittelbar als Kommanditist in das Handels-re-<br />

gister der Gesellschaft eintragen zu lassen.<br />

Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist damit die gesellschaftsrechtliche Stellung der einzelnen<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden Steuer-<br />

rechts an eine Mitunternehmerschaft nach § 15 EStG entspricht. Insoweit bilden alle Gesellschafter<br />

und Treugeber auf Basis des geltenden Steuerrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

eine Mitunternehmerschaft und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.<br />

101


10<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

steuerliches konzePt<br />

Pauschale gewinnerMittlung<br />

nach § 5a estg (tonnagesteuer)<br />

Das steuerliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft wurde auf der Grundlage der derzeit gelten-<br />

den Rechtslage entwickelt. Insbesondere die Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach §<br />

5a EStG (Tonnagesteuer) wurden in das steuerliche Konzept der Gesellschaft eingearbeitet. Das steu-<br />

erliche Konzept der Beteiligungsgesellschaft ist im Wesentlichen vergleichbar mit den steuerlichen<br />

Konzepten anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit grundsätzlich<br />

anerkannt worden sind. Notwendige Anpassungen des steuerlichen Konzepts an geänderte Rechts-<br />

lagen aufgrund von Gesetz- bzw. Erlassänderungen wurden vorgenommen. Für die Ergebnisprognose<br />

auf den Seiten 80 bis 81 wurde für die Anleger ein Spitzensteuersatz von 4 % zzgl. 5,5% Solidaritätszu-<br />

schlag ohne Kirchensteuer zugrunde gelegt.<br />

Bei der Ausarbeitung der steuerlichen Grundlagen hat sich die Gesellschaft von einer Wirtschafts-<br />

prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beraten lassen. Grundlage des Beratungsverhältnisses<br />

bilden vertragliche Vereinbarungen, nach denen die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-<br />

gesellschaft – auch im Verhältnis zu Dritten – ihre Haftung, wie allgemein üblich, für fahrlässig ver-<br />

ursachte Schäden auf bis zu EUR 4.000.000,00 pro Schadensfall und für Serienschäden auf bis zu<br />

EUR 5.000.000,00 beschränkt hat. Eine gutachterliche Stellungnahme zu den steuerlichen Grundlagen<br />

der Gesellschaft kann nach Abschluss einer gesonderten individuellen Auskunftsvereinbarung von<br />

der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft angefordert werden.<br />

Zu den Risiken dieser Vermögensanlage unter steuerlichen Aspekten wird auf die entsprechenden<br />

Ausführungen im Punkt 3 Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten<br />

1 bis 0 verwiesen.<br />

Nach § 5a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, anstelle<br />

der regulären Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Absatz 1 i. V. m. § 5<br />

EStG für im internationalen Verkehr eingesetzte Handelsschiffe eine pauschale Gewinnermittlung in<br />

Abhängigkeit von der Tonnage vorzunehmen (Tonnagesteuer). Mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebes, sondern ist auch ein etwaiger Gewinn<br />

aus einer Anteilsveräußerung oder der Veräußerung des Schiffes bzw. bei einer Betriebsveräußerung<br />

im Ganzen abgegolten.<br />

Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das BMF-Schreiben vom 1 . Juni 00 zur Gewinn-<br />

ermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (BStBl. 00 I, Seite 614 ff.)<br />

ergänzt. Die sich aus dem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzep-<br />

tion berücksichtigt.<br />

Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 006 enden, ist die Antragsfrist anzuwenden, sofern die<br />

Anschaffung der Schiffe aufgrund eines vor dem 1. Januar 006 rechtswirksam abgeschlossenen Kauf-<br />

vertrages erfolgt ist. In diesen Fällen ist der Antrag auf Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung<br />

jedoch spätestens mit Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, das vor dem 1. Januar 008 endet.


7. Steuerliche Angaben<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist von der Neufassung der Antragsfrist gemäß § 5a Abs. 3 EStG nicht be-<br />

troffen, da die beiden Schiffe von der Beteiligungsgesellschaft mit Kaufverträgen vom 5. September<br />

005 erworben wurden; und es wurde gemäß der Konzeption bereits im Jahr 005 zur Tonnagesteuer<br />

optiert. Die Berechnungen im Verkaufsprospekt basieren auf der Prämisse, dass § 5a EStG in der jet-<br />

zigen Fassung während des gesamten Prognosezeitraumes erhalten bleibt.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in Nettotonnen ausgedrückten Größe eines<br />

Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird mit einem Staffeltarif belegt, der mit den Betriebstagen<br />

eines Schiffes multipliziert wird.<br />

Der Staffeltarif stellt sich wie folgt dar:<br />

• bis zu 1.000 Nettotonnen EUR 0,9 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

• über 1.000 bis zu 10.000 Nettotonnen EUR 0,69 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

• über 10.000 bis zu 5.000 Nettotonnen EUR 0,46 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

• über 5.000 Nettotonnen EUR 0, 3 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

Für die Gesellschaft errechnet sich dabei – unabhängig von den tatsächlichen Ergebnissen – folgender<br />

pauschaler Gewinn:<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>:<br />

Die Schiffe MS “ORKUN KALKAVAN” und MS “KASIF KALKAVAN” haben jeweils 5.070 Nettoregistertonnen,<br />

gesamt 10.140 Nettoregistertonnen. Der Tonnagesteuergewinn ab 006 beträgt für beide<br />

Schiffe zusammen ca. EUR 7.000,00 p. a. ( 005: ca. EUR 5.500,00 p. a.).<br />

Folglich entfällt auf jeden Kommanditisten ab 006 ein kumuliertes positives steuerliches Ergebnis von<br />

ca. 0,3% p. a., bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Agio. Für das Jahr 005 beträgt das Ergebnis<br />

ca. 0,05%, dies ist allerdings für die Investoren nicht relevant, da sie erst 006 beitreten. 019 beträgt<br />

das steuerliche Ergebnis 0,1%. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse entstehen auch dann, wenn<br />

die Gesellschaft tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft und Bereederung der Schiffe im Inland unter anderem, dass die Schiffe im interna-<br />

tionalen Verkehr betrieben werden sowie im jeweiligen Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inlän-<br />

dischen Seeschiffsregister eingetragen sind. Das Führen der deutschen Flagge ist nicht erforderlich.<br />

Gegenüber der Finanzverwaltung ist schriftlich zu erklären, dass zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG optiert wird. An den Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre gebunden, eine Veräußerung<br />

der Schiffe vor Ablauf dieser Bindungsfrist ist nach § 5a EStG dennoch möglich.<br />

Die Aufwendungen in der Investitionsphase der Schifffahrtsgesellschaft sind mit dem pauschal ermit-<br />

telten Gewinn abgegolten und führen zu keinem steuerlichen Verlustvolumen. Der Regelungsbereich<br />

des § b EStG wird daher nicht berührt.<br />

103


104<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

unterschiedsBetrag und<br />

veräusserungsgewinn<br />

anlaufkosten<br />

und aBschreiBungen<br />

Neben dem pauschal nach § 5a EStG ermittelten Gewinn sind zusätzliche etwaige Sonderbetriebsein-<br />

nahmen der Anleger (z. B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen und von<br />

den Anlegern zu versteuern. Demgegenüber sind Sonderbetriebsausgaben (z. B. Zinsen und Bearbei-<br />

tungsgebühren für eine Fremdfinanzierung der Beteiligung) nicht zu berücksichtigen, sondern mit dem<br />

Anteil an dem sich nach den Tonnagesteuervorschriften ergebenden Gewinn abgegolten. Ferner kön-<br />

nen bei negativer Entwicklung des Schiffsbetriebes negative Ergebnisse nicht berücksichtigt werden.<br />

Auch finden eine Gewerbesteueranrechnung sowie eine begünstigte Besteuerung für außerordent-<br />

liche Einkünfte während des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlung nicht statt.<br />

Da die Beteiligungsgesellschaft bereits im Jahr 005 – im Jahr der Übernahme der Schiffe – zur Ton-<br />

nagesteuer optiert hat, wird vermieden, dass bei einem späteren Wechsel der Gewinnermittlungsart –<br />

der in der Konzeption nicht vorgesehen ist – die in den Schiffen liegenden stillen Reserven in einem als<br />

Unterschiedsbetrag bezeichneten Rechnungsposten ermittelt werden müssen.<br />

Aufgrund der pauschalen Gewinnermittlung ist die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus einer<br />

Anteilsveräußerung und der Betriebsaufgabe im Ganzen und bei Veräußerung eines der Schiffe bei<br />

Fortführung der Tonnagesteuer bis zu diesem Zeitpunkt für die Anleger ohne Bedeutung, da Veräuße-<br />

rungsgewinne im Sinne von § 16 EStG nach § 5a EStG im Rahmen des pauschal ermittelten Gewinnes<br />

enthalten sind und somit im Ergebnis keiner weiteren Besteuerung unterliegen. Der Veräußerungsge-<br />

winn ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen der Totalgewinner-<br />

mittlung wie oben dargestellt als Mehrung des Betriebsvermögens zu berücksichtigen.<br />

Die Behandlung der Anlaufkosten aus der Investitionsphase und die Abschreibungen in der jeweiligen<br />

Steuerbilanz haben vor allem Bedeutung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, da die Ermittlung<br />

des Wertes des Betriebsvermögens auf der Grundlage des Steuerbilanzergebnisses der Beteiligungs-<br />

gesellschaft erfolgt. Die Entwicklung der steuerlichen Kapitalkonten erfolgt ebenfalls auf der Grundla-<br />

ge des Steuerbilanzergebnisses.<br />

Das BMF-Schreiben vom 0. Oktober 003 (Einheitlicher Fondserlass, 5. Bauherrenerlass) (Az. IV<br />

C 3 – S 53a – 48/03) nimmt Stellung zur steuerlichen Behandlung von Nebenkosten einer Investition.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot berücksichtigt die Grundsätze dieses BMF-Schreibens bei der<br />

Ermittlung des Steuerbilanzergebnisses nach § 5 EStG in vollem Umfang. Demgemäß wurden in der<br />

Prognoserechnung die Vermittlungsprovisionen sowie sonstige Nebenkosten für Managementleistungen,<br />

Projektierung, Konzeption, Einrichtung der Treuhandschaft etc. mit Ausnahme der Zwischenfinanzierungskosten<br />

und der Bankgebühren als Anschaffungsnebenkosten der Schiffe in der Steuerbilanz<br />

aktiviert und über die prognostizierte Nutzungsdauer der Schiffe abgeschrieben.<br />

Die im Rahmen der Berechnungen im Verkaufsprospekt angesetzte Nutzungsdauer von rund 13,433<br />

Jahren entspricht der prospektierten Betriebslaufzeit der Schiffe bis zum 31. März 019. Die Abschrei-<br />

bung der Schiffe erfolgt im Rahmen der Prospektrechnungen zunächst degressiv nach § 7 Absatz<br />

EStG. Danach kann der Schiffswert mit dem Zweifachen der linearen Abschreibungsrate, maximal mit<br />

0% p. a., abgeschrieben werden. Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung gemäß


steuerliche Behandlung<br />

von auszahlungen<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

§ 7 Absatz 3 EStG ist für die Schiffe für das Jahr 01 vorgesehen. In die Berechnung wurde ein kalku-<br />

lierter Schrottwert in Höhe von EUR 90,00 pro Gewichtstonne Schiff einbezogen. Die Abschreibung im<br />

jeweiligen Jahr der Übernahme der Schiffe wird monatsweise ermittelt. Danach erfolgt die Abschrei-<br />

bung jährlich. Im Jahr der Veräußerung wurde keine Abschreibung berücksichtigt.<br />

Die im Rahmen der Abschreibung der einzelnen Schiffe angesetzte Nutzungsdauer wurde unter Be-<br />

rücksichtigung des BMF-Schreibens vom 15. Juni 1999 sowie der derzeitig erkennbaren Auffassung<br />

der Finanzverwaltung zur Bestimmung des so genannten Betriebskonzeptes ermittelt. Obwohl eine<br />

verbindliche Definition des Begriffes „Betriebskonzept” bislang nicht vorliegt, kann den Äußerungen<br />

der Finanzverwaltung im Rahmen laufender Veranlagungsverfahren bei vergleichbaren Beteiligungs-<br />

gesellschaften entnommen werden, dass die im Verkaufsprospekt zugrunde gelegte Betriebsdauer<br />

der Schiffe sowie etwaige kalkulierte Veräußerungserlöse maßgebliche Bestandteile des Betriebs-<br />

konzeptes der Gesellschaft und damit die Ausgangspunkte für die anzusetzende Nutzungsdauer sein<br />

sollen. Da die im Rahmen der Berechnungen im Verkaufsprospekt angesetzte Nutzungsdauer der<br />

prospektierten Betriebsdauer der einzelnen Schiffe entspricht, wurde insoweit der gegenwärtig er-<br />

kennbaren Auffassung der Finanzverwaltung zur Bestimmung des Betriebskonzeptes Rechnung ge-<br />

tragen. Soweit ein etwaiger im Verkaufsprospekt prognostizierter Veräußerungserlös der Schiffe bei<br />

der Ermittlung der Nutzungsdauer zu berücksichtigen sein sollte, wird die Auffassung vertreten, dass<br />

sich daraus im vorliegenden Fall – mit Ausnahme der erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte –<br />

keine weiteren Auswirkungen ergeben.<br />

Bei den von der Beteiligungsgesellschaft ab dem Jahr 007 geplanten Auszahlungen an die Komman-<br />

ditisten handelt es sich um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, denen prognosegemäß bis 01<br />

keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen und damit insoweit um Eigenkapitalrückzahlungen,<br />

die keiner Steuerpflicht unterliegen. Entsteht durch Entnahmen jedoch bei einem Mitunternehmer ein<br />

negatives Kapitalkonto, ist § 15a Absatz 3 EStG grundsätzlich neben § 5a EStG anzuwenden, so dass es<br />

in Höhe der Auszahlung zu einer so genannten Gewinnfiktion kommt.<br />

Nach der Konzeption der Vermögensanlage ist der Regelungsbereich des § 15a Absatz 3 EStG nicht be-<br />

rührt, da den Anlegern kein negatives Ergebnisvolumen in der Gründungs- und Investitionsphase der<br />

Gesellschaft zugewiesen wird. Dies ist jedoch Voraussetzung für die Anwendung des § 15a Absatz 3 EStG.<br />

Weiter erfolgen Auszahlungen an die Anleger, die durch Gewinne der Beteiligungsgesellschaft ge-<br />

deckt sind. Eine gesonderte Versteuerung ist nicht vorzunehmen, da die Gewinne der Beteiligungsge-<br />

sellschaften pauschal nach § 5a EStG ermittelt werden. Bei der Wirtschaftlichkeitsprognose auf den<br />

Seiten 74 bis 75 ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den ausgewiesenen Gewinnauszahlungen und<br />

Eigenkapitalrückzahlungen um eine handelsrechtliche Ermittlung handelt. Hierbei erfolgen Gewinn-<br />

auszahlungen erst nach Erreichen eines kumulierten Gewinns. Die steuerbilanzmäßigen, für die Betei-<br />

ligungsgesellschaft kumulierten, Ergebnisse können der Wirtschaftlichkeitsprognose auf den Seiten<br />

74 bis 75 in der Zeile 3 entnommen werden.<br />

105


106<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

verfahrensrechtliche fragen<br />

solidaritätszuschlag<br />

kirchensteuer<br />

erBschafts- und<br />

schenkungssteuer / wert des<br />

BetrieBsverMögens<br />

Die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird durch das zuständige Betriebsfinanzamt einheitlich für die<br />

Beteiligungsgesellschaft und gesondert für jeden einzelnen Mitunternehmer nach § 180 Absatz 1 Nr. a<br />

AO festgestellt. Die Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern der Mitunternehmer mitgeteilt,<br />

wobei die Wohnsitzfinanzämter an die Feststellungen des zuständigen Betriebsfinanzamts gebunden<br />

sind. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sind verfahrensrechtlich ausschließlich über die Be-<br />

teiligungsgesellschaft geltend zu machen. Die Aufwendungen sind jedoch mit dem Anteil am pauschal<br />

ermittelten Gewinn nach § 5a EStG abgegolten.<br />

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird derzeit ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der festge-<br />

setzten Einkommensteuer jedes Mitunternehmers erhoben. Hierdurch bedingte Steuerlasten sind in<br />

der Ergebnisprognoserechnung für den Kommanditisten berücksichtigt. Die Höhe des Solidaritätszu-<br />

schlages wird bis zum Ende der Laufzeit mit 5,5% kalkuliert.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wird keine Kirchensteuer berücksichtigt.<br />

a) Bei direkt gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

Die anteiligen Werte des Betriebsvermögens der Beteiligungsgesellschaft bilden bei jedem Komman-<br />

ditisten die Grundlage für etwaige erbschafts- und schenkungssteuerliche Veranlagungen. Basis der<br />

Bewertungen sind die Buchwerte der Beteiligungsgesellschaft (§§ 98a, 109 Absatz 1 BewG) zum Zeit-<br />

punkt des Erb- oder Schenkungsfalls.<br />

Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- und Schenkungsfällen nach derzeitiger Rechts-<br />

lage bei einem einmaligem Freibetrag in Höhe von EUR 5.000,00 lediglich zu 65% (Bewertungsab-<br />

schlag) der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Der Freibetrag wird bei einer Schenkung von begüns-<br />

tigtem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren insgesamt nur einmal gewährt.<br />

Ferner werden Erwerbe von Betriebsvermögen durch Personen der Erbschaftssteuerklassen II oder<br />

III durch Gewährung eines Entlastungsbetrages in Höhe von 88% des Differenzbetrages zwischen der<br />

Steuer nach Steuerklasse I und der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse (II bzw. III) begünstigt<br />

(Tarifbegrenzung). Die vorgenannten Vergünstigungen fallen jedoch mit Wirkung für die Vergangenheit<br />

weg, soweit innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb die Beteiligung veräußert oder die Gesellschaft<br />

aufgegeben wird oder die vom Erwerber innerhalb dieses Zeitraums insgesamt getätigten Entnahmen<br />

die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinnanteile um mehr als EUR 5 .000,00<br />

übersteigen.<br />

Die Darstellung der kumulierten steuerlichen Kapitalkonten in der Wirtschaftlichkeitsrechnung auf<br />

den Seiten 74 bis 75 beruht auf der planmäßigen Realisierung der Investitions-, Betriebs- und Ver-<br />

äußerungsphase. Änderungen in der Ertrags- und Aufwandssituation in der Beteiligungsgesellschaft<br />

führen zu entsprechenden Änderungen der steuerlichen Kapitalkonten.<br />

b) Bei treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

Nach einem im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder<br />

ergangenen Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 04. Juli 005 entfallen für treuhänderisch ge


gewerBesteuer<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

haltene Kommanditbeteiligungen die oben dargestellten erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />

Vergünstigungen nach §§ 13a, 19a, ErbStG (Freibetrag, Bewertungsabschlag, Tarifbegrenzung). Weiter<br />

soll der Wert der zu übertragenden treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung nicht mehr mit<br />

dem anteiligen Buchwert des Betriebsvermögens, sondern mit dem gemeinen Wert (§ 9 Bewertungs-<br />

gesetz) bewertet werden. Der gemeine Wert wird dabei durch den Wert bestimmt, der bei einer Ver-<br />

äußerung auf dem freien Markt für das Wirtschaftsgut zu erzielen wäre (Verkehrswert). Zur Ermittlung<br />

des gemeinen Werts (Verkehrswert) im Falle von treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

hat sich die Finanzverwaltung noch nicht geäußert. Für die Übertragung direkt gehaltener Kommandit-<br />

beteiligungen gelten diese Einschränkungen nicht.<br />

Um die bisher bei Erbschaft und Schenkung geltenden und in aller Regel günstigeren Bewertungs-<br />

regeln auch zukünftig beibehalten zu können, kommt für die Treugeber die Wandlung in eine Direkt-<br />

kommanditistenstellung durch Eintragung in das Handelsregister in Betracht.<br />

Ob allerdings die derzeitigen Bewertungsvorteile für die Direktkommanditisten auch künftig erhalten<br />

bleiben, ist vor dem Hintergrund eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die bis-<br />

herigen Steuerwerte auf dem Prüfstand stehen, ungewiss.<br />

Zur Vermeidung von Nachteilen sollten ggf. die persönlichen erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />

Auswirkungen mit dem persönlichen Steuerberater abgestimmt werden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbebesteuerung. Nach der Opti-<br />

on zur Tonnagesteuer bildet der pauschal ermittelte Gewinn die Grundlage für die Ermittlung der Ge-<br />

werbeertragssteuer. Die Vergütungen an die Gesellschafter abzüglich der damit zusammenhängenden<br />

Kosten werden als Sonderbetriebseinnahmen dem pauschal ermittelten Gewinn hinzugerechnet und<br />

der Gewerbesteuer unterworfen. Die Kürzungsvorschrift § 9 Nr. 3 GewStG findet grundsätzlich keine<br />

Anwendung. Veräußerungsgewinne im Rahmen einer Betriebsaufgabe unterliegen bei der Beteili-<br />

gungsgesellschaft nicht der Gewerbesteuer, soweit der Gewinn auf unmittelbar an der Beteiligungs-<br />

gesellschaft beteiligte Personen entfällt.<br />

Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragssteuer nach § 35 EStG ergibt sich aus<br />

der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift während des<br />

Zeitraums der pauschalen Gewinnermittlung nach § 5a EStG keine Anwendung findet.<br />

107


108<br />

7. Steuerliche Angaben<br />

uMsatzsteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist als Unternehmer im Sinne von § Absatz 1 UStG anzusehen, da sie<br />

eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt. Sie tätigt Umsätze für die Seeschiff-<br />

fahrt und ist damit nach § 4 Nr. UStG von der Umsatzsteuer befreit. Gleichwohl ist sie nach § 15<br />

Absatz 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Mit Urteil vom 1. Juli 004 (Az.: V R 3 /00) hat der BFH entschieden, dass die Anlaufkosten einer Beteili-<br />

gungsgesellschaft mit der künftigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen und<br />

die damit verbundene Vorsteuer abzugsfähig ist. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil grund-<br />

sätzlich an.<br />

Sofern Vorsteuerbeträge auf Leistungen entfallen, die ausschließlich im Interesse der Gesellschafter<br />

erfolgen, können diese nicht geltend gemacht werden. Es handelt sich bei diesen Kosten z. B. um einen<br />

Teil der Treuhandgebühren. Die nicht abzugsfähigen Beträge belasten die Liquidität und das Ergebnis<br />

der Gesellschaft entsprechend.


109


110<br />

8. Hinweis auf besondere Umstände<br />

8. Hinweise auf besondere Umstände (personelle Verflechtungen)<br />

Turkon Demiryolu<br />

(Eisenbahn)<br />

Touristikunternehmen<br />

Turkon<br />

Taşimacilik A.Ş.<br />

(Spedition)<br />

Kartal Otel Marmaris Turizm<br />

Işletmeciliği A.Ş.<br />

Mieter: Robinson Club<br />

Andere Beteiligungen<br />

Anadolu Turizm<br />

Owner of Swiss Hotel<br />

Gocek<br />

Weitere Beteiligungen<br />

0,167 %<br />

Erkan Mete<br />

Kommanditist<br />

Anteil TEUR 5<br />

STRUKTUR DER KASIF KALKAVAN-GRUPPE<br />

TURKON HOLDING<br />

<strong>Schiffseigentums</strong>gesellschaften<br />

Komplementär<br />

Hakmar Dnz.<br />

Bati Dnz.<br />

Kasif Dnz.<br />

Rize Dnz.<br />

Emre Dnz.<br />

Kanlica Dnz.<br />

Engin Dnz.<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

GF: Erkan Mete<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

geschäftsführend tätig:<br />

Erkan Mete<br />

50% Gesellschafter<br />

TEUR 1 ,5<br />

Kommanditist<br />

Anteil TEUR 5<br />

Sedef Gemi A.Ş.<br />

Sedef Shipbuilding Inc.<br />

(Bauwerft)<br />

voraussichtliche<br />

Kommanditisten der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

mit einem Anteil<br />

von TEUR 4.849<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

geschäftsführend tätig:<br />

Erkan Mete<br />

Hans-Dieter Fricke<br />

Uwe Krüger<br />

Komplementär<br />

Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsführer: Erkan Mete<br />

Hans-Dieter Fricke<br />

Uwe Krüger<br />

Kasif <strong>Kalkavan</strong> 4%<br />

Nevzat <strong>Kalkavan</strong> 5%<br />

Mehmet <strong>Kalkavan</strong> 5%<br />

Metin <strong>Kalkavan</strong> 5%<br />

Mukkades <strong>Kalkavan</strong> 1%<br />

Turkon Konteyner<br />

Taşimacilik ve Denizcilik A.Ş.<br />

Turkon Line (<strong>Co</strong>ntainer Line)<br />

Kommanditist<br />

Anteil TEUR 5<br />

Turkon USA<br />

95%<br />

Turkon D<br />

100%<br />

Turkon GB<br />

100%<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für<br />

Schiffahrt, Handel und Industrie<br />

mit beschränkter Haftung<br />

Kommanditist<br />

Anteil TEUR 11<br />

100% Gesellschafter<br />

TEUR 5<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsführer: Metin <strong>Kalkavan</strong><br />

Prokurist: Erkan Mete<br />

50% Gesellschafter<br />

TEUR 1 ,5<br />

100% Gesellschafter<br />

TEUR 5<br />

Turkon Schiffsbeteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsführer: Uwe Krüger


konzernunternehMen<br />

Personelle verflechtungen /<br />

1.<br />

.<br />

3.<br />

4.<br />

interessenkonflikte<br />

8. Hinweis auf besondere Umstände<br />

Konzernmutter ist die Turkon Holding A.S. in Istanbul, Türkei. Sie hält alle Anteile der Turkon Emis-<br />

sionshaus <strong>GmbH</strong>. Die Anteile von <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement Verwaltungsgesellschaft mbH, dem<br />

Komplementär von <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, gehören Kasif DNZ, einer Schiffsei-<br />

gentumsgesellschaft, die von fünf Mitgliedern der <strong>Kalkavan</strong>-Familie kontrolliert wird. Einer dieser fünf<br />

Gesellschafter ist Herr Metin <strong>Kalkavan</strong>.<br />

Herr Metin <strong>Kalkavan</strong> ist gleichzeitig Geschäftsführer von:<br />

Turkon Holding<br />

• Alleiniger Gesellschafter von Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

• Garant für die 1 -Jahres-Charter mit Turkon Line<br />

• Garant für die Vollplatzierung des Kommanditkapitals<br />

• Garant für das Andienungsrecht<br />

Turkon Line<br />

• Verkäufer des MS “ORKUN KALKAVAN“ und Charterer von MS “ORKUN KALKAVAN“<br />

und MS “KASIF KALKAVAN“<br />

• Vertragspartner für die Andienungsrechte der <strong>KG</strong> nach Ablauf des Projektes<br />

• Voraussichtlicher Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft zusammen mit Sedef Shipbuilding<br />

Inc. mit insgesamt EUR 4.849.000,00 (48,98% des gesamten <strong>KG</strong>-Kapitals in Höhe von EUR 9.900.000,00)<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

• Als Initiatorin mit der Durchführung der öffentlichen Platzierung von EUR 5.030.000,00<br />

(bzw. EUR 5.130.000,00, siehe Gesellschaftsvertrag vom 0 . Februar 006, § 3 Absatz 3 und 4)<br />

einschließlich Konzeption, Strukturierung, Marketing sowie Vertrieb beauftragt.<br />

Sedef Shipbuilding Inc.<br />

• Verkäufer des MS “KASIF KALKAVAN“<br />

• Voraussichtlicher Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft zusammen mit Turkon Line mit<br />

insgesamt EUR 4.849.000,00 (48,98% des gesamten <strong>KG</strong>-Kapitals in Höhe von EUR 9.900.000,00)<br />

Herr Erkan Mete ist geschäftsführend für den Vertragsreeder <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

<strong>KG</strong> tätig. Durch seine gleichzeitige geschäftsführende Tätigkeit für den Vertragsreeder, seine Prokura<br />

bei der Anbieterin Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> einerseits und seine geschäftsführende Tätigkeit bei<br />

der Beteiligungsgesellschaft andererseits können Interessenkonflikte entstehen.<br />

Herr Hans-Dieter Fricke ist gleichzeitig als leitender Angestellter für die Initiatorin Turkon Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> und geschäftsführend für die Emittentin tätig.<br />

Herr Uwe Krüger, der geschäftsführend für die Beteiligungsgesellschaft tätig ist, ist nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind. Keine der geschäftsführend für die<br />

Beteiligungsgesellschaft tätigen Personen ist an Unternehmen beteiligt oder für Unternehmen tätig,<br />

die der Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

111


11<br />

9. Vertriebshinweis<br />

9. Vertriebshinweise<br />

angaBenvorBehalt<br />

Das Emissionskapital soll durch Vertriebspartner der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> platziert werden.<br />

Mit den Vertriebspartnern werden entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen. Die Vertriebs-<br />

beauftragten sind selbständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehil-<br />

fen der Initiatorin / Anbieterin auf.<br />

Beanstandungen sind an die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit be-<br />

schränkter Haftung, Hohe Bleichen 11, 0354 Hamburg, zu richten. Diese Beanstandungen wirken<br />

auch gegenüber der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong> <strong>KG</strong>.<br />

Ein Anleger, der als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist, kann seine Gesellschafterstel-<br />

lung in der Kommanditgesellschaft <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ordentlich mit ei-<br />

ner Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief an die Dritte<br />

<strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong>, Admiralitätstraße 60, 0459 Hamburg, kündigen, frühestens jedoch<br />

zum 31. Dezember 019. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

Treugeber, die nicht selbst als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, können die Treu-<br />

händerin SHI – Treuhandgesellschaft durch eingeschriebenen Brief anweisen, die für sie gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung zu den oben genannten Bedingungen zu kündigen. Die entsprechende Weisung<br />

muss der Treuhänderin SHI – Treuhandgesellschaft spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungs-<br />

frist des Gesellschaftsvertrages der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> zugehen.<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über Entwicklungen, Berechnungen sowie die steuer-<br />

lichen und rechtlichen Grundlagen wurden von der Prospektverantwortlichen dieses Beteiligungsan-<br />

gebotes, der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, mit Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Eine Haftung für Abweichungen durch Gesetzesänderungen, wirtschaftliche Entwicklungen oder Än-<br />

derungen der Rechtsprechung, insbesondere Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der<br />

Steuerrechtsprechung, sowie für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Beteiligung verbundenen<br />

steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele und Vorstellungen kann von der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

nicht übernommen werden. Die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> ist nur an diejenigen vom Prospekt abweichenden<br />

Angaben gebunden, die in schriftlicher Form von ihr selbst verfasst wurden. Die in diesem<br />

Prospekt gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen. Mündliche Absprachen<br />

haben keine Gültigkeit. Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die Haftung der Turkon Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> sowie der Vertriebspartner ist, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen.<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung kann nicht vorhergesagt werden und steht zum Zeitpunkt<br />

der Beteiligung nicht fest. Alle Angaben in diesem Prospekt basieren auf den abgeschlossenen Ver-<br />

trägen sowie Markteinschätzungen, die ihrerseits auf Erfahrungen und Erwartungen der Turkon Emis-<br />

sionshaus <strong>GmbH</strong> und einbezogenen Fachleuten beruhen. Dieses Beteiligungsangebot ist demzufolge<br />

nur für Anleger geeignet, die bei unerwartet negativer Entwicklung einen entsprechenden Verlust bis<br />

hin zum Totalverlust und dessen Folgen hinnehmen können (siehe Pumkt Darstellung der wesent


9. Vertriebshinweis<br />

lichen Risiken der Vermögensanlage Seite 13). Kapitalanlegern wird empfohlen, diesen Prospekt mit<br />

den anderen ihnen übergebenen Unterlagen aufzubewahren.<br />

113


114<br />

10. Vertragswerk<br />

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Der Name der Gesellschaft lautet <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (nachfolgend die Gesellschaft genannt).<br />

§<br />

. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist im Handelsregister<br />

beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRA 10 560 registriert.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Betrieb der<br />

<strong>Co</strong>ntainermotorschiffe „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ (nachfolgend<br />

die Schiffe genannt). Die Gesellschaft hat am 6. Oktober 005<br />

das Schiff „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ von der Turkon Konteyner Tasimacilik<br />

ve Denizcilik A.S., Istanbul, und am 4. Oktober 005 das Schiff „Kasif<br />

<strong>Kalkavan</strong>“ von der Sedef Gemi Insaati A.S., Tuzla, erworben und übernommen.<br />

. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu<br />

fördern oder mit ihm in Zusammenhang stehen.<br />

§ 3 Gesellschafter und Kommanditkapital<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Dritte <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong>. Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />

Kapitaleinlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

. Kommanditisten der Gesellschaft sind mit folgenden Pflichteinlagen:<br />

a) Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> EUR 5.000,00<br />

b) <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> EUR 5.000,00<br />

3. Die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit<br />

beschränkter Haftung (nachfolgend die Treuhandkommanditistin genannt)<br />

ist berechtigt, durch einseitige Erklärung gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin ihre Pflichteinlage als Treuhänderin für<br />

Dritte um bis zu EUR 9.879.000,00 zu erhöhen. Die Pflichteinlage der Treugeber<br />

setzt sich zusammen aus dem durch die Verkäufer der Schiffe zu<br />

beschaffenden Kapital in Höhe von EUR 4.849.000,00 sowie dem durch<br />

öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden Kapital in Höhe<br />

von EUR 5.030.000,00. Das Recht zur Erhöhung der Pflichteinlage durch<br />

die Treuhandkommanditistin ist befristet bis zum 31. Oktober 006.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, zur Aufstockung<br />

der Liquiditätsreserve das Kommanditkapital bis spätestens<br />

zum 31. Oktober 006 maximal um weitere EUR 100.000,00 zu erhöhen,<br />

diesen Betrag von Investoren einzuwerben und die Treuhandkommanditistin<br />

zu beauftragen, die von ihr übernommene Pflichteinlage um diesen<br />

Betrag zu erhöhen, wozu diese hiermit ermächtigt wird.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg<br />

c) SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt,<br />

Handel und Industrie mit beschränkter Haftung EUR 11.000,00<br />

Die SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit<br />

beschränkter Haftung ist der Gesellschaft unter der aufschiebenden<br />

Bedingung ihrer Eintragung als Kommanditistin der Gesellschaft im<br />

Handelsregister mit Wirkung vom 3. Januar 006 der Gesellschaft als<br />

Kommanditistin beigetreten.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Pflichteinlagen vollständig<br />

oder teilweise treuhänderisch für Dritte zu halten und für diese zu verwalten.<br />

Personen, durch deren Beteiligung das Recht zur Registrierung<br />

des Schiffes im deutschen Schiffsregister gefährdet werden würde,<br />

können weder Kommanditisten noch Treugeber von Kommanditisten<br />

sein. Für die Treuhandkommanditistin regelt die Einzelheiten der Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag vom . Februar 006.<br />

Die Treugeber der Treuhandkommanditistin sind im Rahmen der Kapitalerhöhung<br />

gemäß der Absätze 3 und 4 durch Abschluss eines<br />

Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin mittelbar an der<br />

Gesellschaft beteiligt. Die Mindestgesamtbeteiligung für den einzelnen<br />

Treugeber an der Gesellschaft beträgt EUR 15.000,00. Höhere Beteiligungsbeträge<br />

des durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden<br />

Kapitals müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein. Die Treugeber<br />

der Treuhandkommanditistin sind berechtigt, unter Übernahme<br />

aller damit verbundenen Kosten und Gebühren sich selbst anstelle der<br />

Treuhandkommanditistin mit dem von dieser bisher für sie gehaltenen<br />

Treuhandkommanditanteil in das Handelsregister eintragen zu lassen,<br />

verbunden mit der Maßgabe, dass dann die Treuhandkommanditistin<br />

insoweit die Rechte des bisherigen Treugebers nur noch als Verwaltungstreuhänderin<br />

wahrnimmt. Die Ausübung dieser Rechte ist nur<br />

dann wirksam, wenn der Treugeber, der von diesem Recht Gebrauch<br />

machen will, der Treuhandkommanditistin zuvor auf eigene Kosten eine<br />

unwiderrufliche und über den Tod hinausreichende notariell beglaubigte<br />

Registervollmacht erteilt hat, mit der alle die Gesellschaft betreffenden<br />

Vorgänge angemeldet werden können. Weitere Einzelheiten<br />

regelt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

6. Zusätzlich zu ihrer jeweiligen Einlage haben alle Kommanditisten mit<br />

Ausnahme (i) der unter § 3 Absatz a bis c genannten, (ii) der Verkäufer<br />

der Schiffe, (iii) der Turkon Holding A.S. und / oder (iv) der von diesen<br />

benannten Gesellschaften oder Personen ein Agio von 5% auf den jeweiligen<br />

Kommanditanteil zu zahlen.<br />

7. Die Fälligkeit der Einlagen gegebenenfalls nebst Agio ergibt sich aus<br />

den Bestimmungen der Beitrittserklärung zur Gesellschaft, die diesem<br />

Vertrag als Anlage 3 beigefügt ist. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt,<br />

ihre Einlageverpflichtung dadurch zu erfüllen, dass sie ihre<br />

Zahlungsansprüche gegenüber den Treugebern mit befreiender Wirkung<br />

an Erfüllung statt an die Gesellschaft abtritt. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist zu Zahlungen jedoch nur verpflichtet, wenn und soweit<br />

sie ihrerseits Zahlungen von ihren Treugebern erhalten hat und die Voraussetzungen<br />

für die vereinbarte Mittelverwendungsprüfung bestätigt<br />

sind. Rückständige Einlagen können mit 1% monatlich zu Lasten des<br />

Kommanditisten verzinst werden.<br />

8. Die Eintragung der Kapitalerhöhung der Treuhandkommanditistin im<br />

Handelsregister ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beteiligung<br />

an der Gesellschaft. Aus Gründen der Haftungsbeschränkung wird<br />

vereinbart, dass bis zur Eintragung in das Handelsregister hinsichtlich<br />

der Kapitalerhöhung ein atypisches stilles Gesellschaftsverhältnis besteht.<br />

Sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages gelten insoweit entsprechend.<br />

9. Die Kommanditisten sind mit ihrer Einlage unternehmerisch beteiligt.<br />

Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Hafteinlage begrenzt. Das<br />

gilt auch für die Zeit bis zur Eintragung als Kommanditist ins Handelsregister,<br />

in der sie als Treugeber atypische stille Gesellschafter sind. Eine<br />

Nachschussverpflichtung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


§ 4 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten wird ein Festkapitalkonto, ein variables Kapitalkonto,<br />

ein Ergebnissonderkonto und ein Rücklagenkonto geführt.<br />

. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß § 3 Absatz , 3 und 4<br />

werden auf den Festkapitalkonten gebucht.<br />

3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem Festkapital<br />

zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht.<br />

4. Auf Ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und Verluste<br />

gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die Hafteinlagen<br />

der Kommanditisten übersteigen.<br />

5. Das gegebenenfalls zu zahlende Agio der Kommanditisten gemäß § 3<br />

Absatz 6 wird auf dem Rücklagenkonto gebucht. Das Agio wird zur Deckung<br />

eines Teils der Vertriebskosten der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

verwandt. Das Rücklagenkonto wird insoweit aufgelöst.<br />

6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt allein<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der<br />

Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders in Übereinstimmung<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag, den Beschlüssen des Beirats<br />

und der Gesellschafterversammlung zu führen.<br />

. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für den<br />

Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB sowie des § 11 HGB befreit.<br />

3. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

a) Die Veräußerung oder Belastung beider Schiffe oder eines der<br />

Schiffe über das in der Mittelverwendung (Anlage 1) vorgesehene<br />

Maß hinaus.<br />

b) Die Ausübung der mit der Turkon Konteyner Tasimacilik ve<br />

Denizcilik A.S., Istanbul, (nachfolgend der Charterer genannt) als<br />

Charterer der Schiffe am 5. Oktober 005 vereinbarten Andienungsrechte<br />

(nachfolgend das Put Option Agreement genannt)<br />

zum Verkauf der Schiffe oder eines der Schiffe an den Charterer.<br />

c) Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften sowie Abschluss<br />

und Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften<br />

betreffen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (siehe<br />

jedoch Absatz 7j.<br />

10. Vertragswerk<br />

4. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen Zustimmung<br />

des Beirates.<br />

a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und Gewährung<br />

von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien und<br />

Bürgschaften, die üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf<br />

verbunden sind oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen<br />

gegen die Schiffe oder eines der Schiffe erforderlich sind.<br />

b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen, soweit<br />

nicht ausschließlich seemännisches Personal betroffen ist.<br />

d) Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen.<br />

e) Aufnahme bzw. Umschuldung von Schiffshypothekendarlehen mit<br />

Ausnahme der Darlehen, die in der Investitionsphase abgeschlossen<br />

worden sind.<br />

f) Abschluss von Devisentermingeschäften.<br />

g) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die EUR 50.000,00<br />

übersteigen, es sei denn, sie sind gemäß Absatz 7a) ohne Zustimmung<br />

zulässig.<br />

h) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung von Zeitcharterverträgen,<br />

es sei denn, sie haben eine Dauer von weniger als<br />

1 Monaten (einschließlich Optionen) (siehe jedoch Absatz 7c);<br />

i) Vercharterung des Schiffes an Unternehmen, an denen Gesellschafter<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin oder des Vertragsreeders<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind (siehe jedoch<br />

Absatz 7c).<br />

j) Abschluss, wesentliche Änderungen und Aufhebung von Bareboat-Charterverträgen<br />

(siehe jedoch Absatz 7i).<br />

k) Abschluss, Änderung und Beendigung von Pool- und ähnlichen<br />

Verträgen.<br />

l) Umbau der Schiffe oder eines der Schiffe, soweit damit wesentliche<br />

Beschäftigungsmerkmale beeinflusst werden oder der Umbauaufwand<br />

EUR 50.000,00 für jedes der Schiffe übersteigt.<br />

m) Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich der<br />

Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die ein Volumen<br />

von EUR 50.000,00 für jedes der Schiffe übersteigen, soweit<br />

nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />

handelt, die durch Versicherungen unter Berücksichtigung<br />

eines möglichen Selbstbehalts gedeckt sind.<br />

n) Gewährung von Darlehen von mehr als EUR 50.000,00, ausgenommen<br />

Vorschüsse an das fahrende Personal.<br />

o) Umflaggung der Schiffe oder eines der Schiffe (siehe jedoch Absatz<br />

7i).<br />

115


116<br />

10. Vertragswerk<br />

p) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und Risiko<br />

erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.<br />

5. Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen Rechte<br />

durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

6. In Not- und in Eilfällen hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und /<br />

oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Reeders auch ohne vorherige Zustimmung des Beirates oder der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat<br />

oder – soweit die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich<br />

wäre – die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />

7. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat jedoch folgende Verträge<br />

für die Beteiligungsgesellschaft abgeschlossen bzw. ist berechtigt,<br />

folgende Verträge ohne Zustimmung des Beirats und der Gesellschafterversammlung<br />

abzuschließen und folgende Rechtsgeschäfte vorzunehmen<br />

sowie alle sonstigen Verpflichtungen, die sich aus den Darlehensverträgen<br />

ergeben, zu erfüllen.<br />

a) Zur Anschaffung der Schiffe oder eines der Schiffe erforderliche<br />

Darlehensverträge mit den finanzierenden Banken (Zwischen- und<br />

Endfinanzierung) sowie zur Sicherstellung der Darlehensansprüche<br />

erforderliche Bestellungen von Schiffshypotheken oder<br />

sonstigen Sicherheiten.<br />

b) Bereederungsvertrag mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg.<br />

c) Abschluss des Zeitchartervertrages mit der Turkon Konteyner<br />

Tasimacilik ve Denizcilik A.S., Istanbul, sowie die Vereinbarung<br />

eines Andienungsrechts zum Verkauf der Schiffe oder eines der<br />

Schiffe and den Charterer, im Fall der Ausübung des Andienungsrechts<br />

auch die Übereignung der Schiffe oder eines der Schiffe<br />

an den Charterer.<br />

d) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong><br />

über die Beratung der Gesellschaft hinsichtlich Konzeption,<br />

Strukturierung und Marketing der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

einschließlich der Erstellung eines Beteiligungsprospektes und<br />

der Durchführung aller werblichen Maßnahmen sowie der Platzierung<br />

der Kommanditanteile, wobei betreffend die Platzierung der<br />

Kommanditanteile Vertriebsvereinbarungen mit weiteren Vertriebspartnern<br />

geschlossen werden können.<br />

e) Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der vorbereitenden Bereederung<br />

der Schiffe mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>.<br />

f) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungsprüfer über<br />

die Mittelverwendungsprüfung und Mittelfreigabe.<br />

g) Treuhand- und Verwaltungsvertrag für Kommanditbeteiligungen<br />

mit der SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und<br />

Industrie mit beschränkter Haftung als Treuhandkommanditistin<br />

über die Betreuung der von ihr treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile<br />

bzw. der später im Handelsregister eingetragenen<br />

Kommanditisten.<br />

h) Vereinbarung mit der Turkon Holding A.S., Istanbul, über eine<br />

Platzierungsgarantie.<br />

i) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung der Schiffe oder<br />

eines der Schiffe in einem deutschen Seeschiffsregister, zur<br />

Schaffung der Voraussetzung zur Gewinnbesteuerung gemäß<br />

§ 5 a EStG (Tonnagesteuer) sowie den Abschluss eines entsprechenden<br />

Bareboat-Chartervertrages zur Registrierung im Bareboat-Charter-Register<br />

eines geeigneten Landes.<br />

j) Gründung einer Tochtergesellschaft in einem geeigneten Land<br />

und Abschluss von Verträgen, die zur Führung der Flagge dieses<br />

Landes notwendig und geeignet sind.<br />

k) Geschäftsbesorgungsvertrag mit der <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> über (i) die Vermittlung einer Finanzierung der<br />

Schiffe und (ii) die Unterstützung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bei der Geschäftsführung, insbesondere dem Zinsund<br />

Währungsmanagement.<br />

l) Sonstige Verträge im Rahmen der im Prospekt vorgesehenen Mittelverwendung<br />

(Investition) laut Anlage 1.<br />

8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist im Zusammenwirken mit<br />

der Treuhandkommanditistin ermächtigt, einen Kommanditisten, der<br />

seine fällige Einlage in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung<br />

mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt,<br />

durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder<br />

teilweise auszuschließen und gegebenenfalls an seiner Stelle einen<br />

oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines<br />

besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf. Der ausscheidende<br />

Kommanditist trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt davon<br />

unberührt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst. Die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />

Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprüche hat der ausscheidende<br />

Kommanditist nicht. Diese Regelung findet entsprechende<br />

Anwendung für die nicht rechtzeitige Erbringung der Einlage des Treugebers<br />

an die Treuhandkommanditistin. Endet das Treuhandverhältnis<br />

zur Treuhandkommanditistin, gleich aus welchem Rechtsgrund, so ist<br />

die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Herabsetzung ihrer Kommanditeinlage<br />

in Höhe des Nennbetrages zu verlangen.<br />

§ 7 Beirat<br />

1. Die Gesellschaft hat einen Beirat. Der Beirat besteht aus drei Personen,<br />

die einheitlich von den Gesellschaftern der Gesellschaft aus dem Gesellschafterkreis<br />

gewählt werden, und zwar mit relativer Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Bis zur Wahl des Beirats kann die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin der Gesellschaft einen vorläufigen Beirat<br />

berufen.<br />

Der Vertragsreeder und die Treuhandkommanditistin können, soweit sie<br />

im Beirat nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen<br />

entsenden, die zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht haben.<br />

. Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten<br />

nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmitglieder<br />

können jederzeit durch diejenigen, von denen sie gewählt<br />

bzw. berufen wurden, abberufen werden. Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis<br />

zur Gesellschaft bzw. zu den Kommanditisten gemäß


§ 3 Absatz stehen, können nicht in den Beirat gewählt oder entsandt<br />

werden. Scheidet ein Beiratsmitglied vorzeitig aus, ist ein Ersatzbeiratsmitglied<br />

spätestens nach 3 Monaten zu wählen.<br />

3. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen<br />

Stellvertreter. Der Vorsitzende, bei Verhinderung sein Stellvertreter,<br />

vertritt den Beirat.<br />

4. Der Beirat hat die ihm in diesem Vertrag zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.<br />

Er ist berechtigt, sich jederzeit über den Geschäftsverlauf<br />

der Gesellschaft zu unterrichten sowie die Handelsbücher der Gesellschaft<br />

einzusehen, darf aber hierdurch den ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

nicht maßgeblich stören. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

muss dem Beirat Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle<br />

unterrichten.<br />

5. Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich<br />

einzuberufen. Vertragsreeder und Treuhandkommanditisten sowie<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin sind über die Einberufung<br />

rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche Angaben ist Stillschweigen<br />

zu bewahren.<br />

6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend<br />

sind.<br />

Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen<br />

werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit steht dem<br />

Vorsitzenden eine zweite Stimme zu. Beschlüsse des Beirates sind<br />

in Beiratssitzungen zu fassen und in Protokollen festzuhalten, die von<br />

allen Beiratsmitgliedern zu unterzeichnen sind. Schriftliche und fernmündliche<br />

Beschlussfassungen sind zulässig, wenn kein Mitglied einer<br />

solchen Beschlussfassung widerspricht. Auch solche Beschlüsse sind<br />

jedoch schriftlich festzuhalten, allen Beiratsmitgliedern und der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin zuzuleiten und von allen Beiratsmitgliedern<br />

zu unterzeichnen.<br />

7. Die Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im gemeinsamen Beirat<br />

Vergütungen, die durch die Gesellschafterversammlung festgesetzt<br />

werden. Sie erhalten außerdem die ihnen durch diese Tätigkeit entstandenen<br />

und nachgewiesenen Auslagen ersetzt. Die Auslagen hat<br />

die Gesellschaft zu tragen.<br />

8. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden. In Fällen von<br />

leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf EUR 5.000,00 beschränkt.<br />

§ 8 Gesellschafterversammlung<br />

1. Alljährlich wird vor Ablauf der ersten zehn Monate eines jeden vollen<br />

Geschäftsjahres von der persönlich haftenden Gesellschafterin eine<br />

ordentliche Gesellschafterversammlung am Sitz der Gesellschaft einberufen.<br />

. Aus wichtigem Grund können Gesellschafter, die zusammen mindestens<br />

5% des Kommanditkapitals repräsentieren, von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung<br />

einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verlangen.<br />

3. Ladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin unter Angabe der Tagesordnung mit einer<br />

Frist von drei Wochen, gerechnet vom Tage der Absendung. Die<br />

Ladung hat schriftlich an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse<br />

des jeweiligen Gesellschafters zu erfolgen. Ist der Gesellschaft bekannt<br />

oder müsste es ihr nach den Umständen bekannt sein, dass ein Gesellschafter<br />

abwesend ist, so kann die Ladung wirksam nur an einen<br />

vom abwesenden Gesellschafter zu benennenden Bevollmächtigten<br />

erfolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit eine solche Bevollmächtigung der<br />

Gesellschaft vorher mitgeteilt wurde.<br />

4. Die Leitung der Gesellschafterversammlung übernimmt die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin. Die Leitung kann einem Mitglied des Beirats<br />

oder dem Vertreter der Treuhandkommanditistin übertragen werden.<br />

5. Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr<br />

als die Hälfte des stimmberechtigten Kapitals vertreten ist. Fehlt es an<br />

dieser Voraussetzung, so ist unverzüglich unter Einhaltung der Formvorschriften<br />

des Absatzes 3 mit derselben Tagesordnung eine neue<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die<br />

Höhe des vertretenen Kapitals beschlussfähig ist, wenn hierauf in der<br />

Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde.<br />

6. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

aufgrund schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Gesellschafter,<br />

durch einen Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer<br />

oder Steuerberater, die jedoch nicht selbst oder als Berater in<br />

Konkurrenz zur Gesellschaft stehen dürfen, vertreten lassen, wofür der<br />

Gesellschafter die Kosten selbst zu tragen hat. Die Treuhandkommanditistin<br />

kann sich im Übrigen durch ihre Treugeber bezüglich der für diese<br />

gehaltenen Anteile vertreten lassen. Dabei stehen die vorstehenden<br />

Rechte auch den Treugebern der Treuhandkommanditistin zu.<br />

7. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr<br />

Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich auf den<br />

Geschäftsgang, die Lage der Gesellschaft, die beabsichtigte Geschäftspolitik<br />

und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />

8. Über jede Gesellschafterversammlung, insbesondere über die darin behandelten<br />

Anträge und durchgeführten Abstimmungen – einschließlich<br />

der Stimmabgaben der Gesellschafter sowie des Abstimmungsergebnisses<br />

– ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Versammlungsleiter<br />

und dem Protokollführer zu unterzeichnen und den Gesellschaftern<br />

unverzüglich zuzuleiten ist.<br />

9. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, Versammlungen der Treugeber<br />

im Rahmen der Gesellschafterversammlung abzuhalten.<br />

10. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, an Stelle von<br />

Präsenzveranstaltungen ordentliche Gesellschafterversammlungen im<br />

schriftlichen Verfahren abzuhalten, für die die vorstehenden Regelungen<br />

entsprechend gelten, wenn nicht Gesellschafter, die mindestens<br />

5% des Kommanditkapitals repräsentieren, binnen einer Erklärungsfrist<br />

von sieben Tagen diesem Verfahren schriftlich widersprechen. Für<br />

den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels des Aufforderungsschreibens<br />

an die Gesellschafter maßgeblich.<br />

§ 9 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

10. Vertragswerk<br />

1. Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle ihr gesetzlich und<br />

durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten,<br />

insbesondere über:<br />

a) Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch<br />

117


118<br />

10. Vertragswerk<br />

die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals, mit<br />

Ausnahme der Erhöhung des Kommanditkapitals gemäß § 3 Absatz<br />

3 und 4.<br />

b) Auflösung der Gesellschaft.<br />

c) Wahl des Beirats und Festsetzung der Beiratsvergütung.<br />

d) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

und die Verwendung des Jahresergebnisses.<br />

e) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats.<br />

f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen. Die im Prospekt<br />

vorgesehenen Auszahlungen an die Kommanditisten wird die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss<br />

unter Berücksichtigung möglicherweise gegebener<br />

vorrangiger Ansprüche stiller Gesellschafter berechtigt<br />

vornehmen, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt.<br />

g) Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für das laufende Geschäftsjahr, mit Ausnahme des Wirtschaftsprüfers<br />

oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Geschäftsjahres<br />

005, der von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

bestellt wird; zum Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr<br />

005 ist TPW Todt & Partner <strong>KG</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Hamburg, bestellt worden.<br />

h) Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 6<br />

Absatz 8 Anwendung findet.<br />

. Der Antrag auf Gewinnermittlung nach § 5a EStG ist gestellt. Dem Antrag<br />

ist vorläufig entsprochen worden, so dass die Gesellschafterversammlung<br />

gegebenenfalls nur über die Rücknahme des Antrags auf Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG beschließen kann. Ein solcher Beschluss<br />

bedarf der qualifizierten Mehrheit nach § 10 Absatz 3. Ein solcher Aufhebungsbeschluss<br />

ist nur dann zulässig, wenn sich die für die Entscheidung<br />

zur Optionsausübung nach § 5a EStG maßgeblichen tatsächlichen<br />

Grundlagen oder wesentliche Rechtsfolgen dieser Gewinnermittlung<br />

ändern.<br />

§10 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen<br />

oder durch schriftliche Abstimmung gefasst.<br />

. Beschlüsse, die nicht in Gesellschafterversammlungen gefasst werden,<br />

werden von der persönlich haftenden Gesellschafterin festgestellt, von<br />

der Treuhandkommanditistin auf formelle Richtigkeit überprüft und allen<br />

Gesellschaftern schriftlich mitgeteilt.<br />

3. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag<br />

nicht eine andere Mehrheit vorsieht, mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige<br />

Stimmen zählen nicht mit. Bei der Beschlussfassung gewähren je<br />

EUR 100,00 eines Kommanditanteils eine Stimme. Alle Gesellschafter,<br />

deren Kapital nicht durch öffentliches Angebot eingeworben worden ist<br />

(s. o. § 3 Absatz 3), haben bei Gesellschafterbeschlüssen nach § 6 Absatz<br />

3b nur eine Stimme je EUR 500,00 ihrer Beteiligung.<br />

Gesellschafterbeschlüsse nach § 6 Absatz 3a und c, nach § 9 Absatz 1a,<br />

b und h und nach § 9 Absatz dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

4. Fehlerhafte Beschlüsse, deren Zustandekommen oder Inhalt nicht gegen<br />

zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, können nur innerhalb<br />

von drei Monaten ab Beschlussfassung – im Falle des Absatzes ab<br />

Zugang des Schreibens – durch Klage gegen die Gesellschaft angefochten<br />

werden.<br />

5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von ihrem Stimmrecht unter<br />

Berücksichtigung der ihr aufgrund des Treuhandvertrages von den<br />

Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen,<br />

um auf diese Weise dem Willen aller Treugeber Beachtung zu verleihen<br />

(gespaltene Stimmabgabe).<br />

§11 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen aufzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

sind die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten, soweit<br />

dies handelsrechtlich zulässig ist.<br />

. Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steuerbilanz, sofern<br />

nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine abweichende Bilanzierung<br />

notwendig machen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist<br />

berechtigt, steuerlich zulässige Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />

vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Steuerbilanz sind in<br />

der ersten, noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen.<br />

Wenn und soweit aufgrund einer Betriebsprüfung des Finanzamtes Änderungen<br />

vorzunehmen sind, haben diese bindende Wirkung für alle<br />

Gesellschafter.<br />

3. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und<br />

zu testieren.<br />

4. Mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses beschließt, sind den Kommanditisten<br />

Abschriften des Jahresabschlusses zu übersenden.<br />

§1<br />

Besondere Gesellschafterleistungen, Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

und sonstige Rechtsbeziehungen mit Gesellschaftern<br />

1. Aufgrund eines gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrages (Vertriebsvereinbarung)<br />

hat die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> die Beratung<br />

der Gesellschaft hinsichtlich Konzeption, Strukturierung und Marketing<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft einschließlich der Erstellung eines<br />

Beteiligungsprospektes und der Durchführung aller werblichen Maßnahmen<br />

sowie der Platzierung der Kommanditanteile übernommen,<br />

wobei betreffend die Platzierung der Kommanditanteile Vertriebsvereinbarungen<br />

mit weiteren Vertriebspartnern geschlossen werden können.<br />

. Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Verwaltungstätigkeit – die<br />

die Gesellschaft ansonsten selbst gegenüber ihren Kommanditisten<br />

erbringen müsste – und als Erstattung ihrer Aufwendungen und Auslagen<br />

von der Gesellschaft die im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

vereinbarte Vergütung.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Geschäftsführung<br />

der Kommanditgesellschaft, einschließlich Kosten und Auslagen,


sowie für die Übernahme der persönlichen Haftung ab dem Jahr 005<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

4. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller<br />

Aufwendungen von der Gesellschaft die im Bereederungsvertrag und<br />

im Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der Dienstleistung vor Ablieferung<br />

vereinbarten Vergütungen.<br />

5. Gemäß dem Kaufvertrag über das Schiff „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ zwischen<br />

der Turkon Konteyner Tasimacilik ve Denizcilik A.S. und der Gesellschaft<br />

vom 5. September 005 hat die Turkon Konteyner Tasimacilik ve<br />

Denizcilik A.S. der Gesellschaft einen Verkäuferkredit in Höhe von EUR<br />

7.680.000,00 – entsprechend 30% des Kaufpreises – durch Stundung<br />

des Kaufpreises in dieser Höhe gewährt.<br />

Gemäß dem Kaufvertrag über das Schiff „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ zwischen<br />

der Sedef Gemi Insaati A.S. und der Gesellschaft vom 5. September<br />

005 hat die Sedef Gemi Insaati A.S. der Gesellschaft einen Verkäuferkredit<br />

in Höhe von EUR 7. 00.000,00 – entsprechend 30% des Kaufpreises<br />

– durch Stundung des Kaufpreises in dieser Höhe gewährt.<br />

Die Verkäuferkredite sind innerhalb von 15 Monaten zuzüglich 4% Zinsen<br />

ab Ablieferung des jeweiligen Schiffes zurückzuzahlen. Die Gesellschaft<br />

ist bemüht, die Verkäuferkredite bis zum 31. Dezember 006 zurückzuzahlen,<br />

und zwar jeweils zur Hälfte durch (i) Einnahmen aus dem<br />

Schiffsbetrieb und (ii) aus Einzahlungen des Kommanditkapitals. Daher<br />

wird die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 006 keine Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter leisten.<br />

6. Die unter den Absätzen 1 bis 4 dieses Paragrafen genannten Positionen<br />

sind als laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />

7. Entnahmen können die Kommanditisten nur zu Lasten ihrer variablen<br />

Kapitalkonten gemäß § 4 Absatz 3 verlangen. Voraussetzung für die<br />

Auszahlungen ist eine ausreichende Liquiditätslage der Gesellschaft.<br />

Soweit Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen vorgenommen<br />

werden, werden sie den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen<br />

gewährt, sofern die Auszahlungen nicht durch Guthaben auf den variablen<br />

Kapitalkonten gemäß § 4 Absatz 3 gedeckt sind.<br />

8. Das nach Abzug aller Aufwendungen einschließlich der vorgenannten<br />

Vergütungen verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten im<br />

Verhältnis ihrer Pflichteinlagen verteilt.<br />

9. Abweichend von den Regelungen in Absatz 8 wird das Ergebnis der Geschäftsjahre<br />

005 bis 006 unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts auf<br />

die Kommanditisten, die zum Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres<br />

an der Gesellschaft beteiligt sind, so verteilt, dass die Kapitalkonten mit<br />

Ausnahme des Rücklagenkontos gemäß § 4 Absatz 5 der Kommanditisten<br />

im Verhältnis der gezeichneten Pflichteinlagen bis zum 31. Dezember<br />

006 – gegebenenfalls in einem späteren Geschäftsjahr – relativ<br />

gleichstehen.<br />

§13 Auskunfts- und Einsichtsrecht der Kommanditisten<br />

1. Die Kommanditisten können vom Beirat Auskünfte über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft verlangen. Sofern der Beirat einem begründeten<br />

Auskunftsverlangen eines Kommanditisten in angemessener Frist<br />

nicht nachkommt oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, sind die<br />

Kommanditisten berechtigt, von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsichtnahme<br />

in die Handelsbücher zu verlangen. Sie müssen sich hierbei zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpflichteter sachkundiger Personen, die<br />

jedoch nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft stehen<br />

dürfen, bedienen, wofür die Kommanditisten die Kosten selbst zu<br />

tragen haben. Die vorstehenden Rechte stehen auch den Treugebern<br />

der Treuhandkommanditistin zu.<br />

. Darüber hinaus wird die persönlich haftende Gesellschafterin die Kommanditisten<br />

regelmäßig jeweils alle sechs Monate über den Gang der<br />

Geschäfte – insbesondere Umsatzzahlen, Beschäftigungs- und Kostenentwicklung<br />

sowie wesentliche Vorfälle (Off-hire-Zeiten, Reparaturen<br />

etc.) – unterrichten.<br />

3. Rechtzeitig vor Ablauf eines Geschäftsjahres ist die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin zur Vorlage eines Wirtschaftsplanes für das kommende<br />

Geschäftsjahr sowie eines Finanzplanes verpflichtet.<br />

§14 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

10. Vertragswerk<br />

1. Verfügungen – teilweise auch – über einen durch öffentliches Angebot<br />

von Investoren einzuwerbenden Gesellschaftsanteil (s. o. § 3<br />

Absatz 3) oder über die Rechtsposition als Treugeber eines solchen<br />

Gesellschaftsanteils, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder sonstige<br />

Belastung, sind nur zulässig, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

einen sie zufrieden stellenden Nachweis darüber erhalten<br />

hat, dass Begünstigte(r) dieser Verfügung Deutsche(r) im Sinne des<br />

§ 1 Flaggenrechtsgesetz ist. Darüber hinaus bedürfen alle Verfügungen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

die ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen<br />

darf. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die fehlende Teilbarkeit des<br />

zu übertragenden Gesellschaftsanteils durch EUR 5.000,00, die Unterschreitung<br />

der Mindestbeteiligungssumme in Höhe von EUR 15.000,00,<br />

die beabsichtigte Übertragung an ein Unternehmen, das in Konkurrenz<br />

zur Gesellschaft steht oder stehen könnte, sowie die Übertragung an<br />

einen Dritten, von dem die Gesellschaft nach den ihr bekannten Umständen<br />

annehmen muss, dass er seine Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht oder nicht vollständig erfüllen wird, oder wenn<br />

der Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche<br />

zustehen.<br />

. Die Treuhandkommanditistin ist jederzeit berechtigt, den für den jeweiligen<br />

Treugeber treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil mit dessen<br />

Zustimmung auf diesen, seinen Ehegatten oder seine Kinder nach<br />

den Bestimmungen des für diesen Gesellschaftsanteil abgeschlossenen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages zu übertragen. Hierfür ist<br />

allerdings weiter Voraussetzung, dass der Erwerber der Treuhandkommanditistin<br />

eine Registervollmacht gemäß § 3 Absatz 5 dieses Gesellschaftsvertrages<br />

erteilt hat.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin erteilt bereits jetzt ihre Zustimmung<br />

zur zulässigen Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf<br />

den Treugeber, auf Ehegatten und Kinder des Kommanditisten oder<br />

Treugebers.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteile auf einen Dritten nur dann berechtigt,<br />

wenn sie der persönlich haftenden Gesellschafterin vorher nachweist,<br />

dass dies in Übereinstimmung mit dem für diesen Gesellschaftsanteil<br />

abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages geschieht.<br />

119


1 0<br />

10. Vertragswerk<br />

5. Beabsichtigt ein Treugeber oder Kommanditist, seine Treugeberstellung<br />

bzw. seinen Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise an einen Dritten zu<br />

veräußern, so steht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach<br />

Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Vorkaufsrecht zu.<br />

a) Der veräußerungswillige Treugeber oder Kommanditist hat der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin unter Angabe des mit dem<br />

Dritten vereinbarten Preises und der sonstigen Bedingungen mittels<br />

eingeschriebenen Briefes die beabsichtigte Veräußerung anzuzeigen.<br />

b) Die persönlich haftende Gesellschafterin kann das ihr zustehende<br />

Vorkaufsrecht nur binnen vier Wochen nach Zugang der vollständigen<br />

Anzeige gemäß a ausüben. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber oder<br />

Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen<br />

Gesellschaftsanteil Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises<br />

auf die persönlich haftende Gesellschafterin oder einen von ihr zu<br />

benennenden Dritten zu übertragen.<br />

c) Macht die persönlich haftende Gesellschafterin von ihrem Vorkaufsrecht<br />

keinen Gebrauch, so kann der veräußerungswillige<br />

Treugeber oder Kommanditist seine Treugeberstellung bzw. seinen<br />

Gesellschaftsanteil zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

nach den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten<br />

Vertragsbedingungen an den Dritten veräußern.<br />

6. Übertragungen von Gesellschaftsanteilen und Treugeberpositionen<br />

sollen zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die vollständig oder<br />

teilweise zu übertragenden Anteile müssen mindestens EUR 15.000,00<br />

betragen und müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein. Im Fall von<br />

Teilübertragungen müssen die verbleibenden Anteile mindestens<br />

EUR 15.000,00 betragen.<br />

§15 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen<br />

und an die Gesellschaft gerichteten Brief kündigen. Eine Kündigung<br />

kann jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 ausgesprochen werden.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

. Darüber hinaus wird ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen,<br />

wenn<br />

a) er trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegend gegen die Vorschriften<br />

des Gesellschaftsvertrages und / oder die Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung schuldhaft verstößt oder wenn<br />

ein sonstiger nach §§ 140, 133 HGB zum Ausschluss berechtigender<br />

Grund vorliegt;<br />

b) er nach § 6 Absatz 8 dieses Gesellschaftervertrages von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin ausgeschlossen wird;<br />

c) über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

d) ein Privatgläubiger des Gesellschafters der Gesellschaft wirksam<br />

gekündigt hat;<br />

e) er die Auflösungsklage erhebt;<br />

f) er versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegen § 14 dieses Gesellschaftsvertrages<br />

zu veräußern.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, unter Beachtung der obigen<br />

Frist- und Formvorschriften ihren Gesellschaftsanteil auch teilweise zu<br />

kündigen nach Maßgabe der von den Treugebern ausgesprochenen<br />

Kündigungen. Absatz gilt entsprechend für die Treugeber der Treuhandkommanditistin<br />

mit der Maßgabe, dass die Treuhandkommanditistin<br />

anteilig mit dem Teil ihres Gesellschaftsanteils aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet, den sie treuhänderisch für den jeweils betroffenen Treugeber<br />

hält.<br />

4. Auch in dem in Absatz e genannten Fall wird die Gesellschaft nicht<br />

aufgelöst, sondern unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

§16 Tod eines Kommanditisten<br />

1. Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit dessen Erben<br />

oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Begünstigten<br />

fortgesetzt.<br />

. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder einer<br />

gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie eines Erbscheins oder<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder einer beglaubigten Abschrift<br />

einer letztwilligen Verfügung (Testament / Erbvertrag) nebst<br />

Testamentseröffnungsprotokoll legitimieren. Die Gesellschaft kann die<br />

Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich aus den vorgelegten<br />

Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt.<br />

Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />

Erbgangs oder die Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf die<br />

ausländische Urkunde stützt, diese übersetzen zu lassen und / oder<br />

eine „legal opinion“ über die Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen.<br />

3. Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre Mitwirkungsrechte<br />

als Kommanditisten nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

ausüben, der ihre Gesellschafterrechte wahrnimmt. Die<br />

übrigen Gesellschafter können mehrheitlich den Bevollmächtigten aus<br />

wichtigem Grund ablehnen. Solange ein Bevollmächtigter nicht gemeinsam<br />

ernannt ist, ruhen die Stimmrechte des durch Todesfall übergegangenen<br />

Gesellschaftsanteils. Die Gewinnbezugsrechte der Erben<br />

bleiben davon unberührt.<br />

Die Wahrnehmung der Rechte durch einen Testamentsvollstrecker wird<br />

zugelassen, sofern dieser gesetzlich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet ist.<br />

4. Soll eine Auseinandersetzung unter den Erben erfolgen, müssen die<br />

einzelnen Anteile mindestens einen Betrag von EUR 15.000,00 erreichen<br />

und müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein. Ist dies nach dem Inhalt des<br />

durch Todesfall übergegangenen Gesellschaftsanteils nicht möglich,<br />

so kann eine Auseinandersetzung gegenüber der Gesellschaft nicht<br />

erfolgen. In diesem Fall haben sich die Begünstigten der Gesellschaft<br />

gegenüber weiter durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.<br />

Eine Auseinandersetzung durch Übertragungen von Beteiligungen an<br />

der Gesellschaft unter Veränderung der in § 3 Absatz 5 festgesetzten<br />

Beteiligungsquote ist nicht zulässig.


5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, soweit ein Treugeber<br />

der Treuhandkommanditistin stirbt.<br />

§17 Auseinandersetzung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist aus anderen als den in § 6 Absatz 8 genannten<br />

Gründen aus der Gesellschaft aus, so ist an den ausscheidenden<br />

Kommanditisten eine Abfindung zu zahlen, die sich aus der Bewertung<br />

der Gesellschaft nach den folgenden Grundsätzen zum Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens ergibt. Für diesen Zeitpunkt ist eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu erstellen, für die grundsätzlich die ertragsteuerlichen<br />

Bewertungsgrundsätze gelten. Ein etwaiger Firmenwert bleibt unberücksichtigt.<br />

Die Schiffe werden mit dem Verkehrswert abzüglich der<br />

in § 1 Absatz 3 genannten Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

für die Abwicklungsarbeiten sowie der üblichen Provisionen<br />

bzw. Kommissionen berücksichtigt.<br />

. Scheidet ein Kommanditist aufgrund einer Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

aus, tragen die Gesellschaft und der kündigende<br />

Kommanditist die Kosten der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

je zur Hälfte. In den übrigen Fällen hat der ausscheidende Kommanditist<br />

diese Kosten allein zu tragen. Auf die insofern mutmaßlich von dem<br />

ausscheidenden Kommanditisten zu tragenden Kosten hat dieser einen<br />

angemessenen Vorschuss zu leisten.<br />

3. Für die Höhe und Bezahlung der Abfindung gilt Folgendes.<br />

a) Maßgebend ist der Wert des Kommanditanteils, der auf den Tag<br />

des Ausscheidens nach den Grundsätzen zu ermitteln ist, die für<br />

die Auseinandersetzungsbilanz gelten. Die Abfindung beträgt 100%<br />

von dem so ermittelten Wert. Scheidet der Kommanditist aufgrund<br />

einer Kündigung durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft aus oder wird der Kommanditist<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen, beträgt die Abfindung<br />

60% des nach Satz 1 ermittelten Wertes.<br />

b) Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zahlen. Die erste<br />

Rate ist am Ende des Monats fällig, der der Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

folgt. Die Abfindung ist ab dem Tage des<br />

Ausscheidens mit % über dem jeweiligen Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität<br />

der Europäischen Zentralbank (SFR-Satz)<br />

zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu zahlen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfindung vor Fälligkeit zu<br />

zahlen.<br />

4. Kann zwischen dem ausscheidendem Kommanditisten und der Gesellschaft<br />

keine Einigung über den Verkehrswert des Schiffes ohne Berücksichtigung<br />

eines eventuell bestehenden Chartervertrages erzielt<br />

werden, wird dieser verbindlich durch zwei unabhängige in der internationalen<br />

Schifffahrt erfahrene An- und Verkaufsmakler als Schiedsgutachter<br />

festgelegt, wobei das Mittel der Bewertungen maßgeblich<br />

ist. Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft nur, wenn<br />

ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte Schiffswert<br />

von den Sachverständigen als Mittelwert festgestellt wird. Anderenfalls<br />

trägt der ausscheidende Kommanditist die Kosten.<br />

5. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tage des Ausscheidens<br />

schwebenden Geschäften ergibt, nimmt der ausscheidende Kommanditist<br />

nicht teil, soweit diese Ergebnisse nicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz<br />

berücksichtigt sind. Das Gleiche gilt für den Gewinn<br />

und Verlust des laufenden Geschäftsjahres, wenn der Kommanditist<br />

nicht zum Ende eines Geschäftsjahres ausscheidet.<br />

10. Vertragswerk<br />

6. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen. Hat<br />

er jedoch Entnahmen getätigt oder hat die Gesellschaft Darlehensansprüche<br />

gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafter, sind diese an<br />

die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile<br />

des Kommanditisten übersteigen.<br />

7. Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung für<br />

Schulden der Gesellschaft nicht verlangen und Befreiung erst und insoweit,<br />

als er von den Gläubigern in Anspruch genommen wird.<br />

8. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin durch Beendigung<br />

eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden Bestimmungen<br />

entsprechend, es sei denn, die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />

wird auf den Treugeber übertragen und dieser wird als<br />

Kommanditist im Handelsregister eingetragen.<br />

9. Ändert sich der für die Abfindung maßgebliche Jahresabschluss infolge<br />

einer steuerlichen Außenprüfung der Gesellschaft oder durch<br />

anderweitig veranlasste Änderungen der Veranlagung, so ist die Auseinandersetzungsbilanz<br />

entsprechend zu ändern und die Abfindung der<br />

Änderung anzupassen.<br />

§18 Liquidation<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlung<br />

die Auflösung beschließt bzw. die Schiffe aufgrund eines Beschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung verkauft worden sind.<br />

. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

alleiniger Liquidator.<br />

3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen und nach<br />

Befriedigung der Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird unter<br />

allen Kommanditisten im Verhältnis ihrer Pflichteinlage verteilt.<br />

§19 Schiedsgericht<br />

Alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft<br />

und einzelnen oder mehreren Gesellschaftern untereinander über den<br />

Inhalt und die Gültigkeit dieses Vertrages werden unter Ausschluss des<br />

ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entschieden. Die<br />

Bestimmungen über das Schiedsgericht regelt ein Schiedsgerichtsvertrag<br />

in gesonderter Urkunde, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt<br />

ist.<br />

§ 0 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.<br />

. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, soll hierdurch<br />

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden<br />

die Gesellschafter eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Sinn<br />

der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten<br />

kommt. Entsprechendes gilt, sollte der Vertrag eine regelungsbedürftige<br />

Lücke aufweisen.<br />

1 1


1<br />

10. Vertragswerk<br />

3. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung<br />

auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder<br />

Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich<br />

zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

4. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.<br />

5. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus diesem Vertrag<br />

verjähren 3 Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine<br />

kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6<br />

Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.<br />

Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit<br />

dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der<br />

Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis<br />

erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Insoweit gilt<br />

auch die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />

6. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner<br />

Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen.<br />

§ 1 Recht, Gerichtsstand<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.<br />

. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Hamburg, den . Februar 006<br />

gez. Metin <strong>Kalkavan</strong> gez. Erkan Mete<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Erkan Mete gez. Christian Bahr<br />

Dritte <strong>Kalkavan</strong> SHI – Treuhandgesellschaft für<br />

<strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> Schiffahrt, Handel und Industrie mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Anlage 1<br />

Schiedsgerichtsvertrag<br />

Anlage<br />

Mittelverwendungsvertrag<br />

Anlage 3<br />

Beitrittserklärung


§ 1 Schiedsgericht<br />

§<br />

Sollten aus dem Gesellschaftsvertrag oder in Zusammenhang mit diesem<br />

irgendwelche Streitigkeiten entstehen, die auf gütlichem Wege<br />

nicht mehr bereinigt werden können, so soll ein Schiedsgericht im Rahmen<br />

des rechtlich Möglichen endgültig entscheiden. Der ordentliche<br />

Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Berufung des Schiedsgerichts<br />

1. Das Schiedsgericht kann von jedem Vertragspartner angerufen werden,<br />

soweit vorstehend aufgeführte Streitigkeiten entstehen oder soweit<br />

der Gesellschaftsvertrag den Vertragspartnern das Recht oder die<br />

Pflicht zur Anrufung des Schiedsgerichtes einräumt bzw. auferlegt. In<br />

diesem Fall hat die anrufende Partei einen Schiedsrichter zu bestellen<br />

und dessen Namen und den Streitgegenstand der anderen Partei mitzuteilen.<br />

Diese muss dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen eigenen<br />

Schiedsrichter bestellen. Geschieht das nicht, so soll die Handelskammer<br />

Hamburg auf Antrag einen solchen Schiedsrichter benennen.<br />

Die Vorschrift gilt auch entsprechend, wenn mehr als zwei Parteien im<br />

Streit liegen.<br />

. Das Schiedsgericht ist für jeden Fall, der des Schiedsgerichtsverfahrens<br />

bedarf, neu zu berufen; die benannten Schiedsrichter können,<br />

müssen aber nicht identisch sein. Mehrere gleichzeitige Fälle sollen<br />

jedoch bei einem Schiedsgericht zusammengefasst werden.<br />

§ 3 Schiedsrichter<br />

Als Schiedsrichter kommen neben erfahrenen Schifffahrtskaufleuten<br />

nur in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte,<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder solche Personen in Betracht,<br />

die in der Bundesrepublik Deutschland die Befähigung zum Richteramt<br />

haben.<br />

§ 4 Vorverfahren<br />

1. Die Schiedsrichter der Parteien sollen zunächst unter sich versuchen, zu<br />

einem übereinstimmenden Spruch zu kommen, nachdem den Parteien<br />

vorher in ausreichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist.<br />

. Gelingt dies nicht, so haben sich die Schiedsrichter unverzüglich auf<br />

einen Obmann zu einigen. Als Obmann kommt entweder einer der Vorsitzenden<br />

Richter der Kammer für Handelssachen des Landgerichts<br />

Hamburg oder ein Richter am Oberlandesgericht Hamburg in Betracht.<br />

Erfolgt eine Einigung nicht innerhalb von drei Wochen, so ist der Präsident<br />

des Oberlandesgerichtes Hamburg zu ersuchen, einen Obmann<br />

zu ernennen.<br />

§ 5 Verfahren<br />

1. Das Schiedsgericht bestimmt unter Vorsitz des Obmannes das Verfahren<br />

nach freiem Ermessen. Den Parteien, die sich durch Bevollmächtigte<br />

vertreten lassen können, ist jedoch in jedem Fall ausreichend rechtliches<br />

Gehör zu gewähren.<br />

Schiedsgerichtsvertrag<br />

gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages der<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Hamburg<br />

vom 2. Februar 2006<br />

10. Vertragswerk<br />

. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ergeht mehrheitlich und schriftlich<br />

und ist den Parteien mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmannes.<br />

§ 6 Kosten<br />

1. Das Schiedsgericht setzt die Höhe seiner Kosten nach seinem Ermessen<br />

fest. Es hat sich hierbei jedoch an die üblichen Grenzen zu halten.<br />

. Das Schiedsgericht kann die Aufnahme und die Fortsetzung seiner Tätigkeit<br />

von der Einzahlung von Kostenvorschüssen abhängig machen.<br />

Die Partei, die das Schiedsgericht anruft, ist jedoch in jedem Fall vorschusspflichtig.<br />

3. Das Schiedsgericht hat in seinem Schiedsspruch auch über die Kosten<br />

zu entscheiden. Hierbei finden die Kostenvorschriften der Zivilprozessordnung<br />

sinngemäße Anwendung. Eine Erstattung von Kosten, die<br />

durch die Hinzuziehung von Bevollmächtigten entstehen, erfolgt jedoch<br />

nicht.<br />

§ 7 Gerichtsstand<br />

Das Landgericht Hamburg ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Geschäftswertes<br />

(Streitwert) der zuständige Gerichtsstand.<br />

§ 8 Rechtsnachfolge<br />

Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht nur für die Vertragsschließenden,<br />

sondern auch für deren Rechtsnachfolger.<br />

Hamburg, den . Februar 006<br />

gez. Metin <strong>Kalkavan</strong> gez. Erkan Mete<br />

Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Erkan Mete gez. Christian Bahr<br />

Dritte <strong>Kalkavan</strong> SHI – Treuhandgesellschaft für<br />

<strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> Schiffahrt, Handel und Industrie mit<br />

beschränkter Haftung<br />

1 3


1 4<br />

10. Vertragswerk<br />

Präambel<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

über die Beteiligung an der<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

nachstehend „Gesellschaft“ genannt<br />

zwischen der<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung<br />

nachstehend „Treuhänderin“ oder „SHI“ genannt<br />

und den der<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> beitretenden Gesellschaftern<br />

§ 1 Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

nachstehend „Anleger“ genannt<br />

wird mit Zustimmung der Kommanditgesellschaft <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

nachfolgender Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen.<br />

Die Gesellschaft hat im Oktober 005 die <strong>Co</strong>ntainermotorschiffe „Orkun<br />

<strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ erworben. Gegenstand der Gesellschaft<br />

ist der Erwerb und der Betrieb der Schiffe. Kapitalanleger<br />

können sich an der Gesellschaft als Treugeber über die Treuhänderin<br />

beteiligen. Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger bestehende<br />

Emissionskapital der Gesellschaft beträgt dabei EUR 9.879.000,00.<br />

Die Treuhänderin ist Kommanditistin der Gesellschaft mit einem Kommanditanteil<br />

von EUR 11.000,00. Die Treuhänderin ist gemäß § 3 Absatz<br />

3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vom . Februar 006<br />

(nachfolgend „Gesellschaftsvertrag“ genannt) berechtigt, ihre Beteiligungen<br />

an der Gesellschaft als Treuhänderin für Kapitalanleger durch<br />

einseitige Erklärung gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft um den vollen Betrag des Emissionskapitals zu<br />

erhöhen. Das Emissionskapital setzt sich zusammen aus dem durch die<br />

Verkäufer der Schiffe zu beschaffende Kommanditkapital in Höhe von<br />

EUR 4.849.000,00 sowie dem durch öffentliches Angebot von Investoren<br />

einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von EUR 5.030.000,00. Das<br />

Kommanditkapital kann sich gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

maximal um weitere EUR 100.000,00 erhöhen.<br />

Die Treuhänderin ist gemäß § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, das von ihr übernommene Kommanditkapital vollständig<br />

oder teilweise für die Anleger nach Maßgabe dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages zu halten und für diese vollständig zu verwalten.<br />

Die Verkäufer der Schiffe sollen der Gesellschaft zunächst als Treugeber<br />

beitreten. Unmittelbar danach sollen sie direkt als Kommanditisten<br />

im Handelsregister eingetragen werden.<br />

1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird zwischen der Gesellschaft<br />

und der Treuhänderin geschlossen. Er kommt zwischen einem<br />

Anleger und den genannten Parteien zustande durch Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung durch den Anleger und deren Annahme durch<br />

die Treuhänderin. Die Beitrittserklärung ist jeweils fester Bestandteil<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin tritt<br />

der unterzeichnende Anleger (nachfolgend auch „Treugeber“ genannt)<br />

mittelbar in die Gesellschaft ein, zunächst als stiller Gesellschafter<br />

gemäß § 3 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrages. Mit der Abgabe der<br />

Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Treuhänderin und die<br />

Eintragung der Erhöhung im Handelsregister wird der Beitritt als Kommanditist<br />

wirksam.<br />

§<br />

Inhalt des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin wird sich nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis<br />

aber im Auftrag und für Rechnung der Anleger nach Maßgabe<br />

dieses Vertrages und des Gesellschaftsvertrages an der Gesellschaft in<br />

Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages beteiligen.<br />

. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Anleger<br />

sowie zwischen den Anlegern untereinander regelt sich nach den<br />

Vorschriften dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie in<br />

entsprechender Anwendung des Gesellschaftsvertrages, und zwar<br />

auch insoweit, als ein besonderer Verweis auf die Rechte und Pflichten<br />

der Anleger und der Treuhänderin in dem Gesellschaftsvertrag nicht<br />

ausdrücklich erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag ist den Anlegern bei<br />

Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages ausgehändigt<br />

worden und ist fester Bestandteil dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, gleich lautende Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />

mit anderen Anlegern bis zur Höhe des im Gesellschaftsvertrag<br />

genannten Kommanditkapitals der Anleger abzuschließen.<br />

§ 3 Wirkung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers zusammen mit<br />

den Beteiligungen anderer Treugeber nach außen als einheitliche Beteiligung<br />

halten. Nach § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages kann der<br />

Treugeber die unmittelbare Beteiligung als Kommanditist verlangen. In<br />

diesem Falle wird die entsprechende Beteiligung von der Treuhänderin<br />

in entsprechender Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages<br />

verwaltet.<br />

. Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

auf die gesamte Beteiligung mit allen Rechten und<br />

Pflichten.<br />

3. Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen treffen<br />

ausschließlich den Anleger.<br />

4. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko der Beteiligung an der Gesellschaft wie im Handelsregister<br />

eingetragene Kommanditisten. Die Anleger nehmen an Gewinn und<br />

Verlust der Gesellschaft teil. Die Anleger haften grundsätzlich nur in<br />

Höhe ihrer Einlagen. Eine Nachschussverpflichtung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit die entsprechenden Einlagen gezahlt und nicht<br />

wieder entnommen oder zurückgewährt worden sind.


§ 4 Erbringung der Einlagen<br />

1. Der Anleger ist verpflichtet, die gemäß der Beitrittserklärung gezeichnete<br />

Pflichteinlage an die Treuhänderin auf das Mittelverwendungskonto<br />

zu den in der Beitrittserklärung vereinbarten Terminen und in Höhe<br />

der vereinbarten Teilbeträge einzuzahlen. Auf das durch öffentliches<br />

Angebot einzuwerbende Kommanditkapital ist zudem ein Agio in Höhe<br />

von jeweils 5% zu zahlen. Der Anleger ermächtigt die Treuhänderin ausdrücklich,<br />

diese Einzahlungsansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich<br />

durchzusetzen. Rückständige Einlagen können mit 1% monatlich zu<br />

Lasten des jeweiligen Kommanditisten verzinst werden.<br />

. Die Treuhänderin ist gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft ermächtigt, Anleger, die ihre fällige Einlage<br />

in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringen, durch schriftlichen<br />

Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen. In<br />

diesem Fall endet auch dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Die<br />

Treuhänderin wird hierzu von den übrigen Anlegern ausdrücklich und<br />

unwiderruflich bevollmächtigt. Etwaige Rückzahlungsansprüche werden<br />

nicht verzinst.<br />

3. Der ausscheidende Anleger trägt die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden<br />

entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen<br />

bleibt davon unberührt. Die Treuhänderin ist zur Verrechnung mit etwaigen<br />

Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere Ansprüche hat<br />

der ausscheidende Anleger nicht.<br />

§ 5 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Die Anleger sind unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, sich selbst anstelle der Treuhänderin<br />

als Kommanditisten im Handelsregister eintragen zu lassen und damit<br />

die entsprechenden Kommanditanteile auch im Außenverhältnis zu<br />

übernehmen. Macht der Anleger von diesem Recht Gebrauch, nimmt<br />

die Treuhänderin die Rechte der bisherigen Treugeber insoweit nur<br />

noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Es gelten die Rechte und<br />

Pflichten dieses Vertrages fort, soweit sich aus der unmittelbaren Beteiligung<br />

nicht zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für die<br />

Regelungen des § 11 dieses Vertrages.<br />

. Alle im Handelsregister einzutragenden Anleger sind verpflichtet, der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin auf eigene Kosten eine umfassende,<br />

über den Tod hinaus wirksame, notariell beglaubigte Registervollmacht<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

gegenüber dem Handelsregister zu erteilen, die zu allen Anmeldungen<br />

berechtigt, insbesondere:<br />

• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des<br />

Vollmachtgebers<br />

• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden<br />

Gesellschaftern<br />

• Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung<br />

der Gesellschaft<br />

• Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft<br />

• allen Umwandlungsvorgängen (einschließlich Verschmelzung,<br />

Spaltung, Formwechsel, Ausgliederung)<br />

• Liquidation der Gesellschaft<br />

• Löschung der Gesellschaft<br />

§ 6 Tätigkeiten der Treuhänderin<br />

10. Vertragswerk<br />

1. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Abwicklung<br />

des Beitritts der Anleger zur Gesellschaft und der Zahlung der Einlagen<br />

an die Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Bearbeitung der Zeichnungsscheine<br />

b) Bestätigung von Beitritten, gegebenenfalls Versand der vorläufigen<br />

steuerlichen Ergebnismitteilungen<br />

c) Pflege der Treugeberdaten<br />

d) Anforderung, Überwachung, Mahnung und Buchung der von den<br />

Treugebern zu leistenden Einzahlungen<br />

e) Abwicklung von Ausschüttungen an die Anleger<br />

. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Verwaltung der<br />

Beteiligungen an der Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Erledigung des die Treugeber betreffenden Schriftverkehrs mit der<br />

Gesellschaft, dem Vertragsreeder, dem Emissionshaus, Banken,<br />

Steuerberatern und rechtlichen Beratern<br />

b) Vorbereitung und Prüfung von Anmeldungen zum Handelsregister<br />

zur Eintragung der Anleger<br />

c) Erstellung und Versand von Zwischenberichten auf Grundlage der<br />

vom Vertragsreeder erhaltenen Unterlagen<br />

d) Erstellung und Versand des jährlichen Treuhandberichtes auf Basis<br />

des Jahresabschlusses und der vom Vertragsreeder erhaltenen<br />

Daten und Unterlagen<br />

e) Erhebung der Daten und Bearbeitung der Formulare für Sonderbetriebsausgaben<br />

und -einnahmen<br />

f) gegebenenfalls die Erstellung von steuerlichen Einzelmitteilungen<br />

anhand der Angaben des Steuerberaters der Gesellschaft<br />

g) Versand der steuerlichen Einzelmitteilungen<br />

h) fortlaufende Bearbeitung von Anfragen aus dem Kreis der Anleger<br />

i) gegebenenfalls die Teilnahme an Beiratssitzungen und Erstellung<br />

der Sitzungsprotokolle<br />

3. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungen<br />

die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Vorbereitung und Versand der Einladungen zu Gesellschafter- und<br />

Treugeberversammlungen<br />

b) Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen<br />

Gesellschafter- und Treugeberversammlung einschließlich der<br />

Erstellung und Versand der Protokolle<br />

c) gegebenenfalls die Organisation und Durchführung von Beiratswahlen<br />

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1 6<br />

10. Vertragswerk<br />

4. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit einer Liquidation<br />

der Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a) Vorbereitung des Verkaufsbeschlusses beider Schiffe für die Gesellschafter-<br />

und Treugeberversammlung in Abstimmung mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

b) Information der Anleger über den Verkauf der Schiffe und die Auflösung<br />

der Gesellschaft<br />

c) Verkaufsabwicklung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

d) gegebenenfalls Auszahlung des Kapitals an die Anleger über ein<br />

Treuhandkonto<br />

e) Restabwicklung und Abstimmung über das letzte Geschäftsjahr<br />

f) Vorbereitung der Löschung der Eintragung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister<br />

§ 7 Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin hat im Rahmen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

sowie des Gesellschaftsvertrages die Beteiligungen der<br />

Treugeber im Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand zu<br />

verwalten. Die nach dem Gesellschaftsvertrag einem Kommanditisten<br />

der Gesellschaft zustehenden Rechte, insbesondere das Teilnahme-,<br />

Rede-, Antrags- und Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen, werden<br />

von der Treuhänderin nach pflichtgemäßem Ermessen und unter<br />

Wahrung der berechtigten Interessen der Treugeber sowie unter Beachtung<br />

etwa erteilter Weisungen des Treugebers sowie der sich aus<br />

dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz ergebenden Treuepflichten<br />

gegenüber der Gesellschaft und den übrigen Gesellschaftern und Anlegern<br />

wahrgenommen.<br />

. Die Treuhänderin ist verpflichtet, den Treugeber anzuhören, ehe sie<br />

Handlungen vornimmt, die rechtlich oder wirtschaftlich für den Anteil<br />

oder den Treugeber von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere hat<br />

die Treuhänderin vor Ausübung des Stimmrechts in den Gesellschafterversammlungen<br />

Weisungen des jeweiligen Treugebers hinsichtlich<br />

der Ausübung des Stimmrechts einzuholen. Derartige Weisungen an<br />

die Treuhänderin werden schriftlich oder auf den Treugeberversammlungen<br />

erteilt.<br />

a) Soweit Weisungen von den Treugebern erteilt wurden, ist die<br />

Treuhänderin verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dies gilt<br />

nicht, wenn erst nach der Erteilung der Weisung durch die Treugeber<br />

der Treuhänderin Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer<br />

sie annehmen darf, dass die Weisungen der Treugeber bei<br />

Kenntnis dieser Tatsachen anders ausgefallen wäre. Für diesen<br />

Fall ist die Treuhänderin verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

abzustimmen und die Treugeber über ihr Abstimmungsverhalten<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

b) Erteilt der Anleger keine Weisung, kann die Treuhänderin das<br />

Stimmrecht insoweit nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen<br />

unter Wahrung der berechtigten Interessen der Treugeber sowie<br />

der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz ergebenden<br />

Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft und den<br />

übrigen Gesellschaftern und Anlegern ausüben, als es um die<br />

Herstellung der Beschlussfähigkeit geht. Im Übrigen wird sich die<br />

Treuhänderin in der zur Abstimmung stehenden Beschlussvorlage<br />

in Bezug auf die dem Anleger zustehende Beteiligungsquote der<br />

Stimme enthalten.<br />

c) Sofern die Treuhänderin keine anders lautenden Weisungen erhält,<br />

ist sie verpflichtet, sich bei den folgenden Beschlussgegenständen<br />

mit den jeweiligen Stimmen des Treugebers der Stimme zu enthalten:<br />

i. Veräußerung des Motorschiffes „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ und / oder<br />

des Motorschiffes „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“<br />

ii. Belastung des Motorschiffes „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ und / oder des<br />

Motorschiffes „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ über die Gründungsfinanzierung<br />

hinaus<br />

iii. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

iv. Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft oder dessen<br />

wesentliche Änderung<br />

3. Die Treuhänderin hat die ihr von dem Anleger erteilten Weisungen bei<br />

der Ausübung ihres Stimmrechts vorbehaltlich der Regelungen des folgenden<br />

Absatzes 4 in der Gesellschaft in der Weise zu beachten, dass<br />

sie mit ihren Gesamtstimmen anteilig die zustimmenden, die ablehnenden<br />

oder die sich enthaltenden Stimmen der Anleger in ihrer Gesamtheit<br />

berücksichtigt. Durch dieses gespaltene Stimmrecht der Treuhänderin<br />

in der Gesellschaft soll auch dem Geschäftswillen einer Minderheit der<br />

Anleger Beachtung zuteil werden.<br />

4. Kann die Treuhänderin ausnahmsweise nicht mehr rechtzeitig Weisungen<br />

einholen, weil in der Gesellschaft Beschlüsse anstehen, die<br />

keinen Aufschub dulden, ist die Treuhänderin berechtigt, nach eigenem<br />

pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der berechtigten Interessen<br />

der Treugeber sowie der sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />

Gesetz ergebenden Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft, den<br />

übrigen Gesellschaftern und den Anlegern zu handeln, zu entscheiden<br />

und abzustimmen. Sie hat dabei die berechtigten Interessen aller Anleger<br />

in ihrer Gesamtheit sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden<br />

Rechte und Verpflichtungen zu beachten und gegebenenfalls<br />

nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen.<br />

Bei einem Widerstreit zwischen den Interessen der einzelnen Anleger<br />

und der Gesellschaft hat das Gesamtinteresse der Gesellschaft Vorrang.<br />

Die Treuhänderin hat über ein solches selbstständiges Handeln<br />

unverzüglich zu berichten und die Genehmigung des Anlegers bzw. der<br />

Anlegerversammlung einzuholen.<br />

5. Die Treuhänderin darf gegenüber Dritten die Beteiligung der Treugeber<br />

nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung offen legen, es<br />

sei denn, eine solche Offenlegung ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben<br />

oder dient der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses mit<br />

der Gesellschaft oder die Daten sind beim Dritten bereits bekannt.<br />

6. Die Treuhänderin ist verpflichtet, alles, was sie aufgrund dieses Treuhandverhältnisses<br />

und aufgrund ihrer Rechtsstellung als Treuhänderin<br />

des Anlegers erlangt, an diesen herauszugeben, soweit dieser Vertrag<br />

nichts anderes vorsieht. Insbesondere ist die Treuhänderin verpflichtet,<br />

sämtliche auf den Anteil entfallenden Zahlungen – insbesondere Auszahlungen<br />

(Entnahmen) und das Abfindungsguthaben – unverzüglich<br />

an den Treugeber abzuführen oder sonst nach dessen Weisung damit<br />

zu verfahren.


7. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Anleger umfassend über die Verhältnisse<br />

der Gesellschaft und der Beteiligung zu informieren. Insbesondere<br />

ist die Treuhänderin verpflichtet, die Anleger über alle wesentlichen<br />

die Gesellschaft betreffenden Vorgänge entweder unmittelbar<br />

durch die Gesellschaft oder selbst durch Übermittlung von Unterlagen<br />

zu unterrichten.<br />

8. Daneben ist die Treuhänderin verpflichtet, die Anleger mindestens einmal<br />

jährlich durch einen schriftlichen Treuhandbericht bzw. mündlich<br />

anlässlich der Treugeberversammlung über sonstige wichtige Ereignisse<br />

zu unterrichten.<br />

9. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben<br />

erworbene Vermögen von ihrem eigenen getrennt zu halten und zu<br />

verwalten.<br />

§ 8 Rechte und Pflichten des Anlegers<br />

1. Der Anleger ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen gemäß § 7<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages hinsichtlich der Ausübung<br />

des Stimmrechts bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen zu<br />

erteilen.<br />

. Im Übrigen ist der Treugeber auch berechtigt, der Treuhänderin bezüglich<br />

der Wahrnehmung ihrer Gesellschaftsrechte Weisungen zu<br />

erteilen, die die Treuhänderin zu befolgen hat, sofern sie nicht mit dem<br />

Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag oder diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

im Widerspruch stehen.<br />

3. Der Anleger ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft freizuhalten bzw., soweit<br />

die Treuhänderin bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der Leistung<br />

auf erste Anforderung zu erstatten.<br />

§ 9 Versammlung der Treugeber<br />

1. Einmal jährlich hat die Treuhänderin eine Treugeberversammlung einzuberufen.<br />

Darüber hinaus haben Treugeberversammlungen stattzufinden,<br />

wenn es im Interesse der Treugeber geboten erscheint oder vom<br />

Beirat der Gesellschaft oder von Treugebern verlangt wird, die mindestens<br />

ein Viertel des Kommanditkapitals halten.<br />

. Die Treuhänderin ist berechtigt, Treugeberversammlungen im Rahmen<br />

der Gesellschaftsversammlung der Gesellschaft abzuhalten. Ladungen<br />

zur Treugeberversammlung erfolgen durch die Treuhänderin unter Angabe<br />

der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen, gerechnet vom<br />

Tage der Absendung. Die Treuhänderin lädt auch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Gesellschaft zu der Treugeberversammlung<br />

ein. Diese hat in der Treugeberversammlung ein Mitspracherecht, aber<br />

kein Stimmrecht.<br />

3. Die Leitung der Treugeberversammlung übernimmt ein Vertreter der<br />

Treuhänderin. Wird die Treugeberversammlung im Rahmen der Gesellschaftsversammlung<br />

abgehalten, kann die Leitung einem Mitglied des<br />

Beirats oder einem Vertreter der Gesellschaft übertragen werden.<br />

4. Jede Treugeberversammlung, insbesondere die darin enthaltenen Anträge<br />

und Beschlussfassungen, ist von der Treuhänderin wahlweise als<br />

Ergebnis- oder Ablaufprotokoll zu protokollieren und den Treugebern<br />

anschließend in Kopie zu übersenden.<br />

10. Vertragswerk<br />

5. Jeder Treugeber kann sich in der Treugeberversammlung aufgrund<br />

schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Treugeber oder durch<br />

einen Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer<br />

oder Steuerberater vertreten lassen. Die Vertretung durch andere<br />

Personen ist nur zulässig, sofern nicht die auf der Treugeberversammlung<br />

vertretenen Treugeber mit einfacher Mehrheit widersprechen. Die<br />

Treuhänderin kann sich durch den Treugeber bezüglich der für diesen<br />

gehaltenen Anteil vertreten lassen.<br />

6. In den Treugeberversammlungen erteilen die Treugeber Weisungen<br />

gemäß § 7 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages bezüglich der<br />

Beschlussgegenstände der Gesellschaft. Weiterhin können Beschlüsse<br />

gefasst werden, deren Beschlussfassung von mindestens einem<br />

Viertel der das Kommanditkapital repräsentierenden Treugeber beantragt<br />

wird.<br />

7. Die Treugeberversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die<br />

Hälfte der Stimmen aller Treugeber anwesend oder durch einen Bevollmächtigten<br />

vertreten sind. Fehlt es an dieser Voraussetzung, so ist unverzüglich<br />

unter Einhaltung der Formvorschriften des Absatzes eine<br />

neue Treugeberversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die<br />

dann anwesenden bzw. vertretenen Stimmen beschlussfähig ist, wenn<br />

hierauf in der Ladung ausdrücklich hingewiesen wurde.<br />

8. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst. Je EUR 100,00 der Einlage der Treugeber gewähren eine Stimme.<br />

9. Solange ein Treugeber mit seiner Einzahlungsverpflichtung nach § 4<br />

dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages in Verzug ist, ruht sein<br />

Stimm- und Weisungsrecht.<br />

10. Die Treuhänderin ist berechtigt, anstelle von Präsenzveranstaltungen<br />

Treugeberversammlungen im schriftlichen Verfahren abzuhalten. Die<br />

vorstehenden Regelungen gelten dann entsprechend, wenn nicht Treugeber,<br />

die mindestens ein Viertel des Kommanditkapitals repräsentieren,<br />

binnen einer Erklärungsfrist von sieben Tagen diesem Verfahren<br />

widersprechen. Für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels<br />

des Aufforderungsschreibens an die Gesellschafter maßgeblich.<br />

§10 Vergütung der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält für die Treuhandtätigkeit während der Investitionsphase<br />

0, 5% des durch öffentliches Angebot eingeworbenen Kommanditkapitals<br />

in Höhe von bis zu EUR 5.130.000,00 zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist bei Einwerbung in voller Höhe,<br />

spätestens jedoch am 31. Dezember des Jahres, in dem die Einwerbung<br />

begonnen wurde, fällig.<br />

. Für die fortlaufende Betreuung der Treugeber einschließlich der direkt<br />

im Handelsregister eingetragenen Anleger erhält die Treuhänderin<br />

0,35% p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer des verwalteten durch<br />

öffentliches Angebot eingeworbenen Kommanditkapitals in Höhe von<br />

bis zu EUR 5.130.000,00. Der Anspruch entsteht am 1. Januar des Jahres,<br />

das auf das Jahr in dem die Einwerbung begonnen wurde, folgt<br />

und ist in gleichen Teilbeträgen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember<br />

eines Jahres fällig.<br />

3. Bei Liquidation der Gesellschaft erhält die Treuhänderin vorab eine Vergütung<br />

in Höhe von pauschal 0,3 5% des durch öffentliches Angebot eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

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1 8<br />

10. Vertragswerk<br />

§11 Haftung der Treuhänderin<br />

1. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag werden von der Treuhänderin<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrgenommen.<br />

. Die Treuhänderin und die sie vertretenden natürlichen Personen haften<br />

auch für ein vor dem Vertragsabschluss liegendes Verhalten nur, soweit<br />

ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.<br />

3. Die Treuhänderin hat weder die im Beteiligungsangebot der Initiatoren<br />

enthaltenen Informationen noch den Prospektinhalt bzw. die darin<br />

gemachten Angaben überprüft und übernimmt deshalb auch keine<br />

Haftung für den Inhalt des <strong>Emissionsprospekt</strong>es, die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />

und die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung. Die<br />

Treuhänderin haftet insbesondere nicht für die Werthaltigkeit der Beteiligung<br />

oder deren Ertragsfähigkeit.<br />

4. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Anleger von allen Verbindlichkeiten<br />

freigestellt zu werden, die ihr im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung<br />

des Anlegers entstehen. Der Freistellungsanspruch besteht<br />

gegenüber dem Anleger im Verhältnis seiner Einlage zum Treuhandkapital<br />

insgesamt. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Anleger ist<br />

ausgeschlossen.<br />

5. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin und ihre<br />

Organe verjähren, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten,<br />

innerhalb von drei Jahren nach Kenntniserlangung der haftungsbegründenden<br />

Tatsachen und sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten nach Kenntniserlangung durch eingeschriebenen<br />

Brief geltend zu machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt<br />

die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch<br />

entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

müsste. Insoweit gilt auch die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht.<br />

§1<br />

Übertragung der Beteiligung, Rechtsnachfolge<br />

Jeder Treugeber kann seine Beteiligung ganz oder teilweise übertragen.<br />

Die Regelungen des § 14 des Gesellschaftsvertrages gelten insoweit<br />

entsprechend. Dies gilt auch für das dem Vertragsreeder eingeräumte<br />

Vorkaufsrecht.<br />

§13 Tod eines Treugebers<br />

1. Bei Tod eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erben<br />

oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Begünstigten<br />

fortgesetzt.<br />

. Sind mehrere Erben oder anderweitig durch Verfügung von Todes wegen<br />

Begünstigte vorhanden, so können sie ihre Rechte als Treugeber<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben.<br />

Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe, ein Mitvermächtnisnehmer,<br />

ein anderer Treugeber oder eine von Berufs wegen zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtete sachkundige Person sein. Die übrigen<br />

Treugeber können mehrheitlich den Bevollmächtigten aus wichtigem<br />

Grunde ablehnen. Bis zur Benennung des gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

durch alle Erben bzw. anderweitig durch Verfügung von Todes<br />

wegen Begünstigten in schriftlicher Form gegenüber der Treuhänderin<br />

ruhen die Weisungs- und Stimmrechte gemäß § 7 dieses Vertrages.<br />

§14 Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

. Nur wenn die Kündigung der Gesellschaft durch die Treuhänderin oder<br />

einen Kommanditisten nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Gesellschaft oder des Gesetzes möglich ist und auch erfolgt,<br />

endet dieser Treuhandvertrag. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief an die Treuhänderin zu erfolgen und muss spätestens vier<br />

Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der<br />

Treuhänderin zugehen. In diesem Fall ist die Treuhänderin verpflichtet,<br />

unverzüglich ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung in<br />

verhältnismäßigem Umfang zu kündigen.<br />

3. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs<br />

Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres durch eingeschriebenen<br />

und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Eine Kündigung kann<br />

jedoch frühestens zum 31. Dezember 019 ausgesprochen werden. Das<br />

Recht zur Kündigung des Treuhandverhältnisses aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.<br />

4. Ohne Kündigung endet das Treuhandverhältnis, wenn in den Kommanditanteil<br />

der Treuhänderin vollstreckt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen der Treuhänderin beantragt wird.<br />

5. Unter der aufschiebenden Bedingung der Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

und der Eintragung des jeweiligen Treugebers in das Handelsregister<br />

tritt die Treuhänderin bereits hiermit einen der Beteiligung<br />

des Treugebers entsprechenden Kommanditanteil an den Treugeber ab,<br />

der die Abtretung annimmt und damit unmittelbar Kommanditist wird.<br />

Mit Wirksamkeit der Übertragung wandelt sich der Treuhandvertrag in<br />

eine Verwaltungstreuhand.<br />

6. Damit die Kommanditisten, die nicht oder nicht mehr Treugeber sind,<br />

an dem Meinungsbildungsprozess der übrigen Treugeber teilnehmen<br />

können, wird die Treuhänderin diese Kommanditisten zu den Treugeberversammlungen<br />

einladen, jedoch ohne dass ihnen dort ein Stimmrecht<br />

zusteht.<br />

§15 Schlussbestimmungen<br />

1. Der Anleger ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten<br />

im Rahmen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages elektronisch<br />

gespeichert und an die persönlich haftende Gesellschafterin und den<br />

Steuerberater sowie den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft weitergegeben<br />

werden. Darüber hinaus darf die Treuhänderin die gespeicherten<br />

Daten nicht ohne vorherige Zustimmung der Anleger an Dritte weitergeben.<br />

. Sollten Bestimmungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages,<br />

aus welchen Gründen auch immer, ganz oder teilweise unwirksam<br />

sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

bzw. Teile dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien<br />

werden die unwirksame Bestimmung bzw. den unwirksamen Teil durch<br />

eine wirksame Bestimmung bzw. einen wirksamen Teil ersetzen, die im<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung<br />

und dem Gesamtzweck des Vertrages entspricht. Das Gleiche<br />

gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergibt.


3. Mündliche Nebenabreden zu diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies<br />

gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

4. Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen<br />

deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag ist Hamburg.<br />

5. Der Anleger ist verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich der Daten<br />

zu seiner Person (Name, Vorname, Wohnsitz, Anschrift, Finanzamt,<br />

Steuernummer) unverzüglich der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />

Hat ein Anleger seinen Wohnsitz im Ausland oder verlegt er diesen ins<br />

Ausland, hat er im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen,<br />

so dass Erklärungen der Treuhänderin dem Anleger mit Empfang<br />

durch den Bevollmächtigten zugehen.<br />

Hamburg, den . Februar 006<br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Christian Bahr gez. Erkan Mete<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

Schiffahrt, Handel und Industrie <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

mit beschränkter Haftung<br />

Die Anleger der <strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> treten<br />

diesem Vertrag durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei.<br />

10. Vertragswerk<br />

1 9


130<br />

10. Vertragswerk<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Ab Übernahme des ersten der Vollcontainerschiffe „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“<br />

und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ (nachfolgend die Schiffe genannt) wird die <strong>Kalkavan</strong><br />

Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> als Vertragsreeder bestellt. Die<br />

Bereederung erfolgt auf Basis des diesem Vertrag als Anlage beigefügten<br />

Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft vom . Februar<br />

006.<br />

§<br />

. Der Vertragsreeder haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders.<br />

Er hat mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, wie er sie für alle<br />

anderen von ihm bereederten Schiffe anwendet.<br />

Aufgaben des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpflichtet, im Namen und für<br />

Rechnung der Schifffahrtsgesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen<br />

vorzunehmen, die der Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich<br />

mit sich bringt. Der Vertragsreeder ist insoweit von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

. Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für<br />

a) den Einsatz und die Beschäftigung der Schiffe<br />

b) die Durchführung und Abwicklung der für die Schiffe geschlossenen<br />

Frachtverträge einschließlich der Bestellung von Schiffsagenten<br />

c) die Erhaltung der Schiffe in einem einsatzfähigen Zustand<br />

d) die Wahrnehmung der Interessen der Schifffahrtsgesellschaft gegenüber<br />

Forderungen, Strafen und Pfandrechten, die gegen die<br />

Schiffe geltend gemacht werden<br />

e) die Beschaffung der für den Schiffsbetrieb notwendigen Ausrüstungsgegenstände<br />

(Karten, etc.) und Bunker bei Positionierungsreisen<br />

f) die Bemannung der Schiffe und deren Verproviantierung<br />

g) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für einen<br />

ordnungsgemäßen und möglichst erfolgreichen Einsatz der<br />

Schiffe notwendig sind<br />

h) die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere und<br />

Mannschaftspapiere<br />

i) die Versicherung der Schiffe gegen alle Risiken und Gefahren, gegen<br />

die vergleichbare Schiffe üblicherweise versichert sind, inklusive<br />

einer Loss-of-hire-Versicherung<br />

j) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen<br />

Bereederungsvertrag<br />

zwischen<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg<br />

nachfolgend Schifffahrtsgesellschaft genannt<br />

und<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg<br />

nachfolgend Vertragsreeder genannt<br />

k) die Registrierung und Umflaggung der Schiffe.<br />

3. Abweichend von Absatz f kann die Schifffahrtsgesellschaft für die<br />

Bemannung der Schiffe mit Mannschaftsmitgliedern dritte Personen<br />

beauftragen. Dieser Absatz 3 gilt nicht für die Bemannung der Schiffe<br />

mit Kapitänen und Offizieren.<br />

4. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, hat der Vertragsreeder zuvor<br />

die Einwilligung der Schifffahrtsgesellschaft einzuholen. Im Übrigen<br />

hat er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Schifffahrtsgesellschaft,<br />

insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlung<br />

und des Beirates, zu beachten. Der Vertragsreeder<br />

ist verpflichtet, die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung der<br />

pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG zu schaffen und zu erhalten.<br />

5. In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und<br />

die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und / oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne<br />

vorherige Einwilligung der Schifffahrtsgesellschaft vorzunehmen. Hat<br />

der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat er die Schifffahrtsgesellschaft<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

§ 3 Sonstige Rechte und Pflichten des Vertragsreeders<br />

1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben zuverlässige<br />

Dritte zu beauftragen; er bleibt jedoch für die Vertragserfüllung,<br />

insbesondere die Einhaltung der Beschränkungen des Gesellschaftsvertrages,<br />

verantwortlich.<br />

. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung führen und unter<br />

Berücksichtigung der Fristen des Gesellschaftsvertrages einen Jahresabschluss<br />

aufstellen.<br />

3. Der Vertragsreeder wird die Geldmittel der Schifffahrtsgesellschaft auf<br />

Konten verwalten, die bei den betreffenden Banken als Konten der Gesellschaft<br />

geführt werden und über die die Eingänge an Chartereinnahmen<br />

und sämtlicher sonstiger Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit<br />

dem Schiffsbetrieb abgewickelt werden. Reichen die vom Vertragsreeder<br />

verwalteten Geldmittel nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben<br />

aus, wird die Schifffahrtsgesellschaft dem Vertragsreeder die fehlenden<br />

Geldmittel auf erstes Anfordern unverzüglich zur Verfügung stellen,<br />

damit die fälligen Ausgaben geleistet werden können.<br />

4. Der Vertragsreeder wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der<br />

Schifffahrtsgesellschaft für das Folgejahr ein Budget in noch abzustimmender<br />

Form für den Betrieb der Schiffe aufstellen.<br />

5. Der Vertragsreeder hat der Schifffahrtsgesellschaft oder ihren schriftlich<br />

Bevollmächtigten jederzeit Einsicht in die Bücher und Unterlagen<br />

der Schifffahrtsgesellschaft zu gewähren.


6. Der Vertragsreeder ist berechtigt, auf Kosten der Schifffahrtsgesellschaft<br />

einen Makler seiner Wahl für die Befrachtung des Schiffes zu<br />

bestellen und über ihn Befrachtungsverträge abzuschließen. Die Vereinbarung<br />

von marktüblichen Konditionen ist Bedingung. Als marktübliche<br />

Kommission ist 1, 5% Kommission anzusetzen. Die Schifffahrtsgesellschaft<br />

kann die Offenlegung der Kommissionen verlangen.<br />

§ 4 Meistbegünstigung<br />

Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet,<br />

alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen<br />

Gesamtschau gleich zu behandeln. Dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede,<br />

die aus der Flagge, dem Register, dem Schiffstyp und dem<br />

Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder gewährleistet, dass er unter<br />

Berücksichtigung solcher möglichen Unterschiede die Motorschiffe<br />

„Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ nicht schlechter behandeln<br />

wird als andere von ihm bereederte Schiffe. Bei dem Abschluss von<br />

Charterverträgen hat dies insbesondere zu gelten. Der Vertragsreeder<br />

gewährt der Schifffahrtgesellschaft oder ihren schriftlichen Bevollmächtigten<br />

Einblick in die Charterdokumentation und Korrespondenz,<br />

wenn die begründete Sorge besteht, dass gleichartige Schiffe des Vertragsreeders<br />

bessere Abschlüsse oder kürzere Wartezeiten erzielen<br />

konnten.<br />

§ 5 Vergütung<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller<br />

Aufwendungen eine Vergütung. Die Vergütung wird berechnet, beginnend<br />

mit dem Tag der Eigentumsübertragung des jeweiligen Schiffes<br />

auf die Schifffahrtsgesellschaft, für MS „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ ab dem<br />

4. Oktober 005 und für MS „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ ab dem 6. Oktober 005.<br />

Die Vergütung beträgt 3% der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder,<br />

Hilfs- und Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus dem<br />

Betrieb des jeweiligen Schiffes. Mit dem Beginn des Jahres 009 wird<br />

die Vergütung auf 4% erhöht. Alle seit der jeweiligen Ablieferung der<br />

Schiffe an den Vertragsreeder gezahlten Vergütungen werden mit dem<br />

Anspruch auf Vergütung unter diesem Vertrag verrechnet.<br />

. Die Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als Befrachtungsmakler<br />

ist in der Vergütung eingeschlossen. Für Auf- und Stilllegezeiten<br />

der Schiffe erhält der Vertragsreeder die Hälfte der auf das jeweilige<br />

Schiff entfallenden Vergütung.<br />

3. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten für die Buchhaltung.<br />

Ausgenommen sind lediglich die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.<br />

Gesondert gegen Nachweis zu erstatten sind Kosten<br />

im Zusammenhang mit der Auflösung oder sonstigen Beendigung von<br />

Anstellungsverträgen für seemännisches Personal der Schiffe und Reisekosten<br />

für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />

4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich die Schiffe der Schifffahrtsgesellschaft<br />

betreffen, sind vom Vertragsreeder der Schifffahrtsgesellschaft<br />

gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der Vertragsreeder<br />

aus Flottenabsprachen oder für Flottenkontrakte erzielt, kommen der<br />

Schifffahrtsgesellschaft insoweit zugute, als sie die Schifffahrtsgesellschaft,<br />

die Schiffe bzw. eines der Schiffe der Schifffahrtsgesellschaft<br />

wirtschaftlich betreffen.<br />

5. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

§ 6 Dauer und Kündigung<br />

10. Vertragswerk<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit Zeichnung rückwirkend ab dem 4. Oktober 005<br />

in Kraft und ist für die Dauer des Bestehens der Schifffahrtsgesellschaft<br />

fest geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit<br />

der Gesellschafterversammlung, auf der im Falle der Verkaufes oder<br />

des Totalverlustes beider Schiffe die Schlussbilanz der Schifffahrtsgesellschaft<br />

genehmigt wird, sowie mit dem Abschluss der Liquidation der<br />

Schifffahrtsgesellschaft. Eine Umregistrierung der Schiffe und eine damit<br />

verbundene Abwechselung der Eigentumsgesellschaft hat keinerlei<br />

Auswirkungen auf den Bestand und die Wirksamkeit dieses Vertrages.<br />

. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />

unberührt. Als wichtiger Grund gilt jeder vorsätzliche Verstoß gegen<br />

eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages sowie die Eröffnung<br />

oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

einer Vertragspartei.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich<br />

verzichtet werden kann.<br />

. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />

verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />

der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem<br />

am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder<br />

nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den<br />

Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit<br />

einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung<br />

oder Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten<br />

kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

§ 8 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Zustandekommen und Inhalt<br />

dieses Vertrages ist Hamburg.<br />

Hamburg, den . Februar 006<br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Erkan Mete gez. Erkan Mete<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Anlage<br />

Gesellschaftsvertrag der Schiffahrtsgesellschaft<br />

131


13<br />

10. Vertragswerk<br />

Präambel<br />

Die Gesellschaft hat im Oktober 005 die <strong>Co</strong>ntainermotorschiffe „Orkun<br />

<strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ erworben. Gegenstand der Gesellschaft<br />

ist der Erwerb und der Betrieb der Schiffe.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Dritte<br />

<strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg. Kommanditisten der<br />

Gesellschaft sind die Turkon Emissionshaus <strong>GmbH</strong>, Hamburg, und die<br />

<strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg, mit einer Kommanditeinlage<br />

von jeweils EUR 5.000,00 sowie die Treuhänderin mit<br />

einem Kommanditanteil von EUR 11.000,00.<br />

Kapitalanleger können sich an der Gesellschaft als Treugeber über die<br />

Treuhänderin beteiligen. Das aus den Beteiligungen der Kapitalanleger<br />

bestehende Emissionskapital der Gesellschaft beträgt dabei EUR<br />

9.879.000,00. Das Emissionskapital setzt sich zusammen aus dem durch<br />

die Verkäufer der Schiffe zu beschaffenden Kapital in Höhe von EUR<br />

4.849.000,00 sowie dem durch öffentliches Angebot von Investoren einzuwerbenden<br />

Kapital in Höhe von EUR 5.030.000,00. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Gesellschaft hat das Recht, das Kommanditkapital<br />

maximal um weitere EUR 100.000,00 zu erhöhen.<br />

Zusätzlich zu ihrer jeweiligen Einlage haben alle Kommanditisten mit<br />

Ausnahme der Verkäufer der Schiffe, der Turkon Holding A.S., und /<br />

oder der von diesen benannten Gesellschaften oder Personen ein Agio<br />

in Höhe von 5% auf den jeweiligen Kommanditanteil zu leisten.<br />

Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen<br />

(Gesellschaftsvertrag vom . Februar 006, Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

vom . Februar 006, Beitrittserklärung, Beteiligungsprospekt)<br />

sind die gesellschaftsrechtlichen Einlagen der Treuhandkommanditisten<br />

einschließlich des Agios in voller Höhe auf ein Treuhandkonto der<br />

Treuhänderin Nr. 6433767 bei der <strong>Co</strong>mmerzbank AG, Filiale Hamburg,<br />

BLZ 00 400 00, zu zahlen.<br />

Das Emissionskapital dient der Finanzierung eines Teils der für die<br />

Schiffe gezahlten Kaufpreise. Daneben werden Gründungs-, Anlaufund<br />

Platzierungskosten der Gesellschaft bezahlt. Der Zweck der entsprechenden<br />

Zahlungen ist im Beteiligungsprospekt sowie in der Anlage<br />

1 zum Gesellschaftsvertrag genannt.<br />

Der vorliegende Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die Verfügung<br />

über die von den Anlegern auf das oben genannte Treuhandkonto einzuzahlenden<br />

Einlagen nebst Agio und regelt deren Weiterleitung durch<br />

den Mittelverwendungsprüfer.<br />

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes.<br />

Mittelverwendungsvertrag<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Hamburg<br />

nachstehend „Gesellschaft“ genannt<br />

und<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

Dipl.-Kfm. Christoph Wegner, Hamburg<br />

nachstehend „Mittelverwendungsprüfer“ genannt<br />

und<br />

SHI – Treuhandgesellschaft für Schiffahrt, Handel und Industrie<br />

mit beschränkter Haftung, Hamburg<br />

nachstehend „Treuhänderin“ genannt<br />

§ 1 Ausgestaltung des Bankkontos<br />

1. Die Vertretungsberechtigung für das Treuhandkonto ist zum Zweck<br />

der Mittelverwendung so auszugestalten, dass die Treuhänderin nur<br />

zusammen mit dem Mittelverwendungsprüfer zeichnungs- und damit<br />

verfügungsberechtigt ist. Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen,<br />

dass Änderungen dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der<br />

Zeichnungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung des Mittelverwendungsprüfers<br />

und der Treuhänderin bedürfen.<br />

§<br />

. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie dieser<br />

Vereinbarung erhält, hat diese Anzeige zu bestätigen.<br />

Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen Weiterleitung des<br />

Emissionskapitals<br />

1. Der Mittelverwendungsprüfer wird eine bestimmungsgemäße Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals und des Agios erst dann vornehmen,<br />

wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes wie folgt nachgewiesen<br />

wird.<br />

a) Nachweis, dass das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten<br />

der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.000,00 eingezahlt bzw.<br />

verbindlich zugesagt ist.<br />

b) Vollplatzierung des Emissionskapitals in Höhe von mindestens<br />

EUR 9.879.000,00 durch Vorlage entsprechender von den Kapitalanlegern<br />

ordnungsgemäß unterzeichneter und durch die Treuhänderin<br />

angenommener Beitrittserklärungen bzw. Vorlage einer Platzierungsgarantie<br />

für einen eventuell noch ausstehenden Teilbetrag<br />

des Emissionskapitals, die aus objektiver Sicht unter Berücksichtigung<br />

der Bonität des Platzierungsgaranten und des Umfangs des<br />

garantierten Betrages als werthaltig einzustufen ist.<br />

c) Der Betrag aus Lit. b) in Höhe von EUR 9.879.000,00 ergibt sich wie<br />

folgt:<br />

i.) Von den Verkäufern der Schiffe beschafftes Kapital<br />

EUR 4.849.000,00<br />

ii.) durch öffentliches Angebot eingeworbenes Kapital<br />

EUR 5.030.000,00<br />

d) Nachweis des Schiffshypothekendarlehens für den Erwerb der<br />

<strong>Co</strong>ntainermotorschiffe „Orkun <strong>Kalkavan</strong>“ und „Kasif <strong>Kalkavan</strong>“ in<br />

Höhe von EUR 34.7 0.000,00.


. Weiter müssen dem Mittelverwendungsprüfer vor Weiterleitung des<br />

Emissionskapitals alle Verträge und Honorarvereinbarungen vorgelegt<br />

werden, auf denen die in der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />

Gesellschaft genannten Investitionen bzw. die jeweiligen Zahlungen<br />

basieren.<br />

3. Für den Fall, dass einzelne in der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />

Gesellschaft aufgeführte Kosten, die grundsätzlich der Mittelverwendung<br />

unterliegen, direkt von einer Gesellschaft beglichen wurden, ist<br />

dem Mittelverwendungsprüfer zudem die Zahlung nachzuweisen.<br />

4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in der Anlage 1 zum<br />

Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft unter Mittelverwendung (Investitionen)<br />

festgelegten Positionen, soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen<br />

vereinbart wurden, nicht zulässig. Abweichungen, die sich<br />

hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen,<br />

wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />

stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen ergeben, ist<br />

eine Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe<br />

zulässig.<br />

§ 3 Umfang der Mittelverwendung<br />

1. Der Mittelverwendungsprüfer prüft die Übereinstimmung der einzelnen<br />

vorzunehmenden Zahlungen mit den Angaben des Beteiligungsprospektes,<br />

der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag und den<br />

entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen. Er ist zur Weiterleitung<br />

des Emissionskapitals nur berechtigt und verpflichtet, wenn<br />

die Zahlungen an die dort vorgesehenen Empfänger (sofern genannt)<br />

in der dort genannten Höhe gehen oder die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />

aufgelöst wird und jeweils darüber hinaus die in § genannten<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

. Die Prüfung des Mittelverwendungsprüfers beschränkt sich darauf, ob<br />

die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Darüber<br />

hinaus wird er keine Kontrolltätigkeit ausüben, insbesondere nicht die<br />

Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern<br />

oder die Werthaltigkeit von Garantien oder die Rechtmäßigkeit oder<br />

Angemessenheit der von der Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen<br />

und erwünschten Zahlungen sowie die der vorgelegten schriftlichen<br />

Nachweise prüfen. Ebenso wenig prüft er, ob Vereinbarungen, Leistungen<br />

oder Entscheidungen der Gesellschaft unter wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig,<br />

zweckdienlich oder sinnvoll sind.<br />

3. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist mit<br />

Abwicklung der in der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag genannten<br />

Zahlungen und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung<br />

auf dem Treuhandkonto verbleibenden Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen.<br />

4. Für die Durchführung der Prüfung des Mittelverwendungsprüfers gelten<br />

die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. herausgegebenen<br />

und diesem Vertrag als Anhang beigefügten „Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 00 “.<br />

§ 4 Vergütung<br />

1. Der Mittelverwendungsprüfer erhält für seine Tätigkeit ein einmaliges<br />

Honorar von EUR 4.000,00, das die Gesellschaft in voller Höhe trägt. Das<br />

10. Vertragswerk<br />

Honorar erhöht sich um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und ist<br />

fällig nach Aufnahme der Verwendung des der Mittelverwendung unterliegenden<br />

Emissionskapitals.<br />

. Macht die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft von ihrem<br />

Recht Gebrauch, das Emissionskapital um maximal EUR 100.000,00<br />

zu erhöhen, erhöht sich das von der Gesellschaft geschuldete Honorar<br />

entsprechend der prozentualen Erhöhung des Emissionskapitals.<br />

§ 5 Vertragsänderung und Kündigung<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.<br />

. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

§ 6 Allgemeine Bestimmungen<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Die Parteien sind verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der<br />

unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt so nahe<br />

wie möglich kommt. Falls der Vertrag Lücken aufweist, sind die Parteien<br />

verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht,<br />

was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten,<br />

wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.<br />

Hamburg, den . Februar 006<br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Erkan Mete gez. Christian Bahr<br />

<strong>Orka</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> SHI – Treuhandgesellschaft für<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Schiffahrt, Handel und Industrie<br />

mit beschränkter Haftung<br />

gez. Christoph Wegner<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

Dipl.-Kfm. Christoph Wegner<br />

Anhang<br />

133


134<br />

11. Glossar<br />

11. Glossar<br />

ABSCHREIBUNGEN<br />

Dabei handelt es sich um den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes /<br />

Vermögensgegenstandes. Ohne dass weitere Ausgaben damit verbun-<br />

den sind, mindern Abschreibungen das zu versteuernde Einkommen.<br />

AGIO<br />

Aufgeld oder Aufschlag auf den nominellen Nominalwert (100%) des<br />

Kommanditanteiles.<br />

AUSZAHLUNG<br />

Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die anteilig auf die Anleger<br />

verteilt werden.<br />

BEFRACHTER -> Charterer<br />

BEIRAT<br />

Gremium aus mehreren Beiratsmitgliedern, das die Interessen der Ka-<br />

pitalanleger vertritt und mehrheitlich von ihnen bestellt und gewählt<br />

wird. Der Beirat unterstützt und berät die Fondsgeschäftsführung in<br />

wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik und berichtet den Anlegern.<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Ein Zeichnungsschein der dem Beteiligungsprospekt als Anlage bei-<br />

gefügt wird. Wenn er vom Anleger komplett ausgefüllt, dem Vertriebs-<br />

partner übergeben und von der Geschäftsführung der Fondsgesell-<br />

schaft angenommen wird, ist der Beitritt des Anlegers wirksam und er<br />

bekommt eine Annahmeerklärung der Fondsgesellschaft.<br />

BEREEDERUNG<br />

Technisches und kaufmännisches Management der Schiffe.<br />

BEREEDERUNGSGESELLSCHAFT<br />

Ein Unternehmen, das alle Geschäfte (Versicherung, Vercharterung,<br />

Stellung des Personals etc.), die mit dem Betrieb eines Schiffes zu-<br />

sammenhängen, für den Eigentümer ausübt.<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Bei einer Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um einen geschlos-<br />

senen Fonds, an dem sich die Anleger durch Zeichnung von Fondsan-<br />

teilen beteiligen können. Der Anleger tritt als Gesellschafter mit allen<br />

Rechten (u. a. Mitwirkungs- und Kontrollrechten, Anteile am laufenden<br />

Ergebnis und am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der<br />

Einlage, Haftung usw.) bei.<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

Bei einer Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um einen geschlos-<br />

senen Fonds, an dem sich die Anleger durch Zeichnung von Fondsan-<br />

teilen beteiligen können. Der Anleger tritt als Gesellschafter mit allen<br />

Rechten (u. a. Mitwirkungs- und Kontrollrechten, Anteile am laufenden<br />

Ergebnis und am Liquidationsgewinn) und Pflichten (Einzahlung der<br />

Einlage, Haftung usw.) bei.<br />

BETEILIGUNGSPROSPEKT<br />

Angebotsbroschüre mit wesentlichen Eckdaten und Verträgen sowie<br />

Verlaufsprognosen des geschlossenen Fonds. Es ist erforderlich, dass<br />

der Prospekt klar, richtig und vollständig ist. Der Prospektherausgeber<br />

haftet dafür, dass die Prospektinhalte richtig und vollständig sind.<br />

BETRIEBSERGEBNIS<br />

Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen<br />

des Geschäftsjahres. Bei der Beteiligungsgesellschaft ergibt<br />

sich das Betriebsergebnis aus den Nettochartererlösen abzüglich der<br />

Schiffsbetriebskosten, Zinsaufwendungen und Gesellschaftskosten.<br />

BETRIEBSKOSTEN<br />

Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase während des laufenden<br />

Betriebs anfallen.<br />

BETRIEBSPHASE<br />

Die Betriebsphase beginnt mit der Übernahme des / der Fondsschiffe/s<br />

und endet mit der Veräußerung. In diesem Zeitraum, generiert<br />

die Fondsgesellschaft mit dem Fondsobjekt Einnahmen.<br />

BRUTTOCHARTERRATE<br />

Festgelegter Preis für die Überlassung eines Schiffes, angegeben pro<br />

Tag, meistens festgelegt in einem standardisierten Chartervertrag zwischen<br />

einem Eigentümer und einem Befrachter.<br />

BUCHWERT<br />

Wert eines Wirtschaftsgutes / Vermögensgegenstandes in den Geschäftsbüchern<br />

oder in der Bilanz eines Unternehmens. Dieser ergibt<br />

sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, korrigiert um die<br />

Abschreibungen und Zuschreibungen, entsprechend den handels- und<br />

steuerrechtlichen Vorschriften. Häufig weicht der Buchwert vom tatsächlich<br />

erzielbaren Marktpreis ab.<br />

BUGSTRAHLRUDER<br />

Propeller im vorderen Teil (Bug) des Schiffes. Dieser ermöglicht eine<br />

Querbewegung oder das Drehen des Schiffs. Weiterhin unterstützt er<br />

Manöver in engen Gebieten (z. B. Häfen).<br />

BULKER/ BULKCARRIER<br />

Schiff für den Transport von Massengütern wie z. B. Erz, Kohle, Getreide<br />

etc.<br />

BUNKER<br />

Treibstoff für die Hauptmaschine des Schiffes.<br />

CALL<br />

Begriff mit unterschiedlichen Bedeutungen, u. a. Kaufoption.


CASHFLOW<br />

Der Cashflow ist der Finanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres. Es<br />

handelt sich hierbei um die Differenz zwischen einzahlungswirksamen<br />

Erträgen (Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamen Aufwen-<br />

dungen (Abgang liquider Mittel) des Geschäftsjahres. Der Cashflow<br />

wird für Investitionsausgaben, zur Tilgung der Schiffshypothekendar-<br />

lehen, für Gewinn- und andere Entnahmen verwendet.<br />

CHARTERER<br />

Der Charterer mietet Schiffe an, um Frachtgut zu transportieren. Wenn<br />

die Charter auf der Basis der Bareboat-Charter erfolgt, ist er darüber<br />

hinaus auf eigene Kosten verantwortlich für die Bemannung, die In-<br />

standhaltung, den Abschluss aller notwendigen Versicherungen sowie<br />

die generelle Einsatzfähigkeit des Schiffes.<br />

CHARTERERLÖS<br />

Erlös aus der Vermietung von Groß- oder Feederschiffen an Linienree-<br />

der, Handelshäuser oder Befrachter.<br />

CHARTERRATE<br />

Ein vereinbartes Entgelt für die zeitliche Überlassung eines Schiffes<br />

zwischen dem Eigentümer und der Chartergesellschaft.<br />

CHARTERVERTRAG<br />

Vertrag zwischen Charterer und Eigentümer. Er regelt die Rechte und<br />

Pflichten beider Vertragspartner.<br />

DEADWEIGHT TONNAGE (dwt)<br />

Deutsche Abkürzung: tdw. Gemeint ist die Tragfähigkeit eines Schiffes<br />

einschließlich Besatzung, Passagieren, Treibstoff und Nahrungsmittel<br />

in Tonnen ausgedrückt.<br />

DIN ISO-Norm<br />

Die DIN ISO-9.000-Familie ist eine Reihe von Regelwerken, die allge-<br />

meingültige Leitlinien und Empfehlungen zu Qualitätsmanagementsys-<br />

temen (QMS) gibt. Das QMS umfasst alle Tätigkeiten des Gesamtma-<br />

nagements, die im Rahmen des QMS die Qualitätspolitik, die Ziele und<br />

Verantwortungen festlegen sowie diese durch Mittel wie Qualitätspla-<br />

nung, -lenkung, -sicherung und -verbesserung verwirklichen.<br />

DOCKUNG<br />

Trockenstellen eines Schiffes, um z. B. um Wartungen oder Repara-<br />

turen am Rumpf durchführen zu können.<br />

DYNAMAR<br />

Internationale Research- und Ratingagentur mit Sitz in Alkmar (Nieder-<br />

lande), den USA und Japan. Dynamar erstellt Analysen von Märkten<br />

und Wettbewerbssituationen in allen Bereichen der Transportindustrie<br />

und zeigt damit Risiken auf.<br />

EIGENKAPITAL<br />

11. Glossar<br />

Das dem Unternehmen von seinen Eigentümern zur Verfügung gestell-<br />

te Kapital. Im Gegensatz zum Fremdkapital wird das Eigenkapital ohne<br />

zeitliche Begrenzung und ohne feste Rendite bereitgestellt.<br />

FEEDER SERVICE<br />

Für den rationellen <strong>Co</strong>ntainertransport notwendiger Zubringer- und<br />

Verteilerdienst mit kleinen <strong>Co</strong>ntainerschiffen (Feedern), die die von den<br />

größeren Schiffen nicht direkt angelaufenen Häfen bedienen.<br />

FESTCHARTER<br />

Vertrag, der über einen festgelegten Zeitraum mit vereinbarten Char-<br />

terraten zwischen dem Schiffseigentümer und dem Charterer abge-<br />

schlossen wird. Die Schiffsbetriebskosten trägt der Vercharterer /<br />

Schiffseigentümer.<br />

FESTPREISGARANTIE<br />

Garantie, dass der Eigentümer ein zu realisierendes Objekt zu einem<br />

schon fest stehenden Preis übernimmt.<br />

FEU<br />

Forty Foot Equivalent Unit. Größenbezeichnung für standardisierte<br />

<strong>Co</strong>ntainer der Länge 40 Fuß (L/ B/ H: 1 , 0 m/ ,44 m/ ,59 m).<br />

FINANZIERUNGSKOSTEN<br />

Aufwendungen, die im Zuge der Aufnahme von Fremdkapital entste-<br />

hen, wie z. B. Bearbeitungskosten, Schätzkosten, Bereitstellungszin-<br />

sen und Provisionen.<br />

FINANZIERUNGSZUSAGE<br />

Zusage eines Kreditinstituts oder eines Dritten zur Bereitstellung des<br />

vorgesehenen Darlehens. Zeitpunkt und Betrag der Fremdfinanzierung<br />

stehen schon fest, Höhe des Zinssatzes meistens noch nicht.<br />

FONDSGESELLSCHAFT<br />

Die Fondsgesellschaft (häufige Rechtsformen sind <strong>KG</strong> oder <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

<strong>KG</strong>) wird speziell für ein (oder genau benannte mehrere) Fondsobjekt(e)<br />

gegründet.<br />

FONDSINITIATOR<br />

Der Fondsinitiator ist die Person oder Gesellschaft, die einen Fonds<br />

auflegt und ihn gegebenenfalls auch am Kapitalmarkt anbietet.<br />

FONDSMANAGEMENT<br />

Die Aufgabengebiete des Fondsmanagements liegen in der Betreuung<br />

der Anleger, der Interessenvertretung der Fondsgesellschaft und der<br />

buchhalterischen Betreuung der Fondsgesellschaft. Damit hat das<br />

Fondsmanagement eine große Bedeutung in der Betriebsphase eines<br />

geschlossenen Fonds.<br />

135


136<br />

11. Glossar<br />

FREMDKAPITAL<br />

Das Fremdkapital ist ein Teil der finanziellen Mittel, die dem Unterneh-<br />

men von außen, wie z. B. von einem Kreditinstitut zugeführt werden. Im<br />

Gegensatz zum Eigenkapital ist die Überlassung von Kapitalmitteln in<br />

Form von Fremdfinanzierung zeitlich begrenzt.<br />

FREMDKAPITALQUOTE<br />

Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. Die<br />

Fremdkapitalquote wird in Prozent ausgedrückt.<br />

FUNGIBILITÄT<br />

Bei der Fungibilität handelt es sich um die Tauschbarkeit, Handelbar-<br />

keit und Verfügbarkeit. Sie ist bei Anteilen an geschlossenen Fonds<br />

eingeschränkt. Für die Handelbarkeit der Anteile gibt es nur einen Se-<br />

kundär- und keinen Primärmarkt. Bei geschlossenen Fonds handelt es<br />

sich grundsätzlich um eine langfristige Anlage.<br />

GESCHLOSSENER FONDS<br />

Beteiligungsgesellschaft für eine Investition in feststehender Höhe. Ein<br />

geschlossener Fonds wird in der Regel in Form einer Personengesell-<br />

schaft (meistens <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) geführt. Sobald das geplante Eigen-<br />

kapital eingeworben wurde, schließt der Herausgeber den Fonds und<br />

ein Beitritt ist dann nicht mehr möglich. Grundsätzlich können Anteile<br />

eines bereits geschlossenen Fonds über den Zweitmarkt erworben<br />

werden.<br />

GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder aus besonderem Grund (au-<br />

ßerordentliche) einberufene Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Forum der Anlegermitbe-<br />

stimmung. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der Einberu-<br />

fung der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte sind: Bericht<br />

über die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft durch die Ge-<br />

schäftsführung, Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung von<br />

Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Auszahlungen, Bei-<br />

ratswahl, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung der Geschäfts-<br />

politik.<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (GuV)<br />

Die GuV dient der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben<br />

einer Gesellschaft während einer bestimmten, festgelegten Periode.<br />

GEWINNERZIELUNGSABSICHT<br />

Wirtschaftliches Interesse einer Person oder Gesellschaft eine Tä-<br />

tigkeit auszuführen, um Gewinne zu erzielen. Auch Überschusserzie-<br />

lungsabsicht genannt.<br />

GMBH & CO. <strong>KG</strong><br />

Ist die übliche Rechtsform für geschlossene Fonds. Hierbei handelt es<br />

sich um eine besondere Form der im Handelsgesetzbuch (HGB) gere-<br />

gelten Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>). Der unbegrenzt haftende Gesell-<br />

schafter (Komplementär) ist im Gegensatz zu einer reinen <strong>KG</strong> keine<br />

natürliche Person, sondern eine juristische Person (<strong>GmbH</strong>).<br />

HAFTKAPITAL<br />

Betrag mit dem die Gesellschafter, bzw. die Kommanditisten maximal<br />

für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Höhe des Haftka-<br />

pitals ist im Handelsregister eingetragen.<br />

HAFTUNG<br />

Beim Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger (Treuhand-) Gesellell-<br />

schafter und haftet bis zur Höhe seines Haftkapitals. Normalerweise<br />

wird der Anleger Kommanditist einer <strong>KG</strong>. Die Höhe des Haftkapitals ist<br />

im Handelsregister eingetragen und deshalb ist die Haftung begrenzt.<br />

Sobald der Kommanditist seine Hafteinlage getätigt hat, erlischt sei-<br />

ne persönliche Haftung. Diese lebt aber wieder auf, wenn die Einlage<br />

z. B. durch Auszahlungen an ihn zurückgezahlt wird und so sein Ka-<br />

pitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird. Dies bedeutet für die<br />

Kommanditisten, dass zwar im schlimmsten Fall die Einlage verloren<br />

geht, aber sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen.<br />

HAFTUNGSBEGRENZUNG<br />

Die Haftung des Anlegers wird auf die Hafteinlage seiner Beteiligung<br />

beschränkt.<br />

HANDELSREGISTER<br />

Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht, in das alle<br />

Vollkaufleute eingetragen werden. Unterschieden wird nach Register<br />

A, Personengesellschaften, und nach Register B, juristischen Per-<br />

sonen. Jeder Bürger darf in das Handelsregister gebührenfrei Einblick<br />

nehmen.<br />

IMO (International Maritime Organisation)<br />

Beratende zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation zur Erhöhung<br />

der Schiffssicherheit und zur Verhütung von Meeresverschmutzungen<br />

durch Schiffe.<br />

INITIATORENVERGÜTUNG<br />

Für seine Tätigkeit für die Fondsgesellschaft erhält die Initiatorin ein<br />

Entgelt. In gesonderten Verträgen zwischen der Fondsgesellschaft und<br />

dem Initiator werden die Tätigkeiten und die Vergütungen vereinbart.<br />

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN<br />

Im Investitions- und Finanzierungsplan werden die Gesamtausgaben<br />

und die Gesamtfinanzierung der Fondsgesellschaft dargestellt.<br />

ISM- CODE (International Safety Management- <strong>Co</strong>de)<br />

1987 von der IMO erlassene Auflage zur Verbesserung von Manage-<br />

ment und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Auftrag der Ree-<br />

dereien prüfen und zertifizieren international tätige Klassifikationsge-<br />

sellschaften die Erfüllung des ISM- <strong>Co</strong>des.


JAHRESABSCHLUSS<br />

Der Jahresabschluss umfasst nach §§ 64 ff. HGB die Bilanz, die Ge-<br />

winn- und Verlustrechnung und den Anhang. Er wird am Ende eines<br />

jeden Geschäftsjahres aufgestellt und dient zur Ermittlung der Vermö-<br />

gens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.<br />

KAPITALDIENST<br />

Unter dem Begriff Kapitaldienst versteht man die Summe der gesamt-<br />

en Zins- und Tilgungsleistungen auf das aufgenommene Fremdkapital.<br />

KAPITALERHÖHUNG<br />

Alle Finanzierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapitals eines<br />

Unternehmens.<br />

KAPITALKONTO<br />

Das Kapitalkonto dient bei Personengesellschaften dem individuellen<br />

Ausweis des Eigenkapitals für jeden Gesellschafter und spiegelt die<br />

Bewegungen der Kapitaleinzahlungen, zugewiesenen Gewinn- bzw.<br />

Verlustanteile sowie Auszahlungen wider.<br />

KNOTEN (kn)<br />

Schiffsgeschwindigkeit. Ein Knoten entspricht 1,85 km/h = eine nau-<br />

tische Meile.<br />

KOMMANDITGESELLSCHAFT<br />

Nach dem Handelsrecht handelt es sich um eine Personengesellschaft<br />

mit zumindest einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komple-<br />

mentär, der die Geschäftsführung ausführt) und mit zumindest einem<br />

beschränkt bis zur Höhe seiner Einlage haftenden und mit Kontroll-<br />

rechten versehenen Gesellschafter (Kommanditisten). Je einer von<br />

ihnen muss vorhanden sein. Komplementär kann auch eine juristische<br />

Person (<strong>GmbH</strong>) sein.<br />

KOMMANDITIST<br />

Bei dem Kommanditisten handelt es sich um einen beschränkt haf-<br />

tender Gesellschafter (Anleger) einer Kommanditgesellschaft. Seine<br />

Haftung ist grundsätzlich begrenzt, und zwar auf die von ihm geleistete<br />

Hafteinlage.<br />

KOMMANDITKAPITAL<br />

Die Pflichteinlage, die die Kommanditisten in die Beteiligungsgesell-<br />

schaft einbringen.<br />

KOMPLEMENTÄR<br />

Bei dem Komplementär handelt es sich um einen vollhaftenden Gesell-<br />

schafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist nicht auf die<br />

von ihm geleistete Einlage begrenzt, sondern umfasst sein gesamtes<br />

Vermögen. Übernimmt eine <strong>GmbH</strong> die Stellung eines Komplementärs,<br />

ist das Haftungsrisiko auf deren Gesellschaftsvermögen begrenzt, das<br />

häufig nicht mehr als die Mindesteinlage von EUR 5.000,00 beträgt.<br />

Diese Rechtsform wird <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> genannt.<br />

LEISTUNGSBILANZ<br />

11. Glossar<br />

Im Bereich der geschlossenen Fonds versteht man unter dem Begriff<br />

Leistungsbilanz die Gegenüberstellung von prospektierten und tat-<br />

sächlichen jährlichen Fondsergebnissen.<br />

LINIENREEDEREI<br />

Logistikunternehmen, das im regelmäßigen Linienverkehr mit festen<br />

Fahrplänen operiert.<br />

LÖSCHEN<br />

Entladen eines Schiffes.<br />

LOSS OF HIRE<br />

Erlösausfallversicherung, z. B. für eine Havarie oder einen Maschinenscha-<br />

dens. Dieses Risiko ist begrenzt versicherbar, z. B. von 15. - 60. Ausfalltag.<br />

LIQUIDATION<br />

Auflösung einer Fondsgesellschaft. Mit der Verteilung des gesamten<br />

Fondsvermögens endet die Liquidation.<br />

LIQUIDITÄTSRESERVE<br />

Als Liquiditätsreserve bezeichnet man diejenigen Geldmittel, die zum<br />

Aufrechterhalten der normalen Zahlungsbereitschaft und einer aus-<br />

reichenden Liquidität einer Fondsgesellschaft auch bei unvorhergese-<br />

henen Anforderungen dienen. Sie sichert die planmäßigen Abläufe der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

MAxIMUM GROSS WEIGHT<br />

Maximales Gewicht eines <strong>Co</strong>ntainers mit Nutzlast. Bei 0- Fuß- <strong>Co</strong>ntai-<br />

nern (TEU) sind es rund 7 Tonnen und bei 40- Fuß- <strong>Co</strong>ntainern (FEU)<br />

rund 3 ,5 Tonnen.<br />

MINDESTBETEILIGUNG<br />

Der vom Anleger zu zeichnende Kommanditanteil soll einem defi-<br />

nierten Mindestbetrag entsprechen, um den Verwaltungsaufwand in<br />

einer vernünftigen Relation zu halten.<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLE<br />

Die Mittelverwendungskontrolle dient der Sicherstellung der zweckge-<br />

rechten Verwendung der vom Anleger auf ein Treuhandkonto geleiste-<br />

ten Einlagen durch einen Treuhänder, z.B. eine Treuhandgesellschaft.<br />

MS<br />

Abkürzung für Motorschiff (engl. MV motor vessel)<br />

NAUTISCHE SEEMEILE<br />

Angelsächsisches Längenmaß im Schiffsverkehr (1 Seemeile = 1,85 km)<br />

NETTOCHARTERRATE / NETTOEINNAHME<br />

Nettomiete für ein Schiff, nach Abzug von Kommissionen und Beree-<br />

derungsgebühren von derBruttocharterrate.<br />

137


138<br />

11. Glossar<br />

NETTORAUMZAHL (NRZ)<br />

Maßeinheit nach IMO-Vermessung. Nach dem Schiffsvermessungs-<br />

abkommen ersetzt sie die bisherige Maßeinheit Netto-Registertonne.<br />

OFF-HIRE<br />

Das Schiff ist ohne Beschäftigung.<br />

OPTION<br />

Vertraglich gesichertes Recht des Inhabers der Option ein Recht aus-<br />

zuüben zu einem festgelegten Zeitpunkt und Preis zu kaufen oder zu<br />

verkaufen. Der Inhaber der Option ist nicht verpflichtet, das Recht in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

Eine Zusicherung gegenüber der Fondsgesellschaft, dass das Fonds-<br />

kapital eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Sie<br />

bedeutet eine zusätzliche Sicherheit für den Anleger, da das Erreichen<br />

des Investitionsziels gewährleistet wird.<br />

PROSPEKTBEGUTACHTUNG<br />

Beurteilung eines Beteiligungs- oder <strong>Emissionsprospekt</strong>es, unterlegt<br />

durch ein Prospektgutachten.<br />

PROSPEKTHERAUSGEBER<br />

Die für die Erstellung des Beteiligungsprospektes verantwortliche(n)<br />

Person(en) bzw. Gesellschaft(en).<br />

REEDEREI<br />

Unternehmen, das Schiffe betreibt bzw. Liniendienste unterhält.<br />

RÜCKABWICKLUNG<br />

Auflösung einer Fondsgesellschaft z. B. vor Beginn der geplanten Ge-<br />

schäftstätigkeit.<br />

RÜCKKAUFSWERT<br />

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Anleger erhält, wenn er sei-<br />

ne Beteiligung an einen Dritten abtritt.<br />

SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN<br />

Aufwendungen, die bei dem Betrieb eines Schiffes verursacht werden.<br />

Hierzu zählen z. B. Bunker-, Ausrüstungs- und Versicherungskosten<br />

sowie Liegegelder und Personalkosten.<br />

SCHIFFSHYPOTHEKENDARLEHEN<br />

Bankdarlehen, das mindestens durch eine Eintragung einer Schiffshy-<br />

pothek im Seeschiffsregister abgesichert ist.<br />

SEESCHIFFSREGISTER<br />

Öffentliches, bei den Amtsgerichten geführtes Register, das über<br />

Rechtsverhältnisse an Schiffen Auskunft gibt.<br />

SLOT<br />

<strong>Co</strong>ntainerstellplatz auf einem Schiff.<br />

SOLL-IST-VERGLEICH<br />

Beim Soll-Ist-Vergleich werden Daten, der Vergangenheit den tatsächlichen<br />

Daten gegenüber gestellt und verglichen. So werden positive,<br />

wie auch negative Veränderungen ersichtlich.<br />

SONDERTILGUNG<br />

Zurückzahlung von Fremdkapital über die vereinbarte Tilgungsrate<br />

hinaus.<br />

STEUERBILANZ<br />

Am Ende eines Geschäftsjahres wird von der Gesellschaft eine Steuerbilanz<br />

erstellt. Sie stellt die Grundlage für die Besteuerung der Gesellschaft<br />

und der Gesellschafter dar.<br />

STEUERLICHER TOTALGEWINN<br />

Hierbei handelt es sich um das Gesamtergebnis eines Unternehmens<br />

von Gründung bis zu dessen Beendigung. Ein Konzept wird steuerlich<br />

nur anerkannt, wenn ein Totalgewinn erzielbar ist.<br />

STEUERLICHES ERGEBNIS<br />

Das steuerliche Ergebnis wird mit Hilfe der Steuerbilanz ermittelt. Entsprechend<br />

ihrer kapitalmäßigen Beteiligung partizipieren die Anleger<br />

am steuerlichen Ergebnis einer Fondsgesellschaft sowohl in Form einer<br />

Verlust- als auch einer Gewinnzuweisung<br />

TDW<br />

Tons dead weight. Maximale Tragfähigkeit eines Schiffes mit Ladung in<br />

metrischen Tonnen zu 1.000 kg.<br />

TEILWERT<br />

Begriff aus dem Steuerrecht. Entspricht dem Betrag den ein Käufer für<br />

ein einzelnes Wirtschaftsgut eines Unternehmens zahlen würde.<br />

TERMINAL<br />

Umschlagplatz für <strong>Co</strong>ntainer im Hafen.<br />

TEU<br />

Twenty Foot Equivalent Unit. Größenbezeichnung für standardisierte<br />

<strong>Co</strong>ntainer der Länge 0 Fuß (L/ B/ H: 6,10 m/ ,44 m/ ,59 m).<br />

TEUR<br />

Tausend Euro.<br />

TONNAGESTEUER<br />

Die Tonnagesteuer ist nach § 5a Abs. 1 EStG eine pauschale Gewinnermittlungsart.<br />

Das heißt, der laufende jährliche Gewinn wird pauschal<br />

nach der Größe des Schiffes ermittelt und steht für den gesamten Zeitraum<br />

der Tonnagebesteuerung (mindestens zehn Jahre) fest. Die wäh-


end dieses Zeitraumes laut Steuerbilanz anfallenden Ergebnisse sind<br />

für die steuerliche Belastung der Gesellschaft und der Gesellschafter<br />

irrelevant.<br />

TOTALÜBERSCHUSS<br />

Überschuss der über die Laufzeit eines Fonds erzielten positiven steu-<br />

erlichen Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre über die negativen<br />

Ergebnisse.<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

Im Treuhandvertrag wird das Verhältnis zwischen dem indirekt als<br />

Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger und dem Treu-<br />

handkommanditisten vertraglich vereinbart.<br />

TREUHÄNDER<br />

Der Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person sowie<br />

eine Personengesellschaft wie z. B. ein Anwalt, Steuerberater, Notar<br />

oder eine Steuerberatungs- / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.<br />

Der Treuhänder verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber seinem<br />

Treugeber (dem Anleger), nur gemäß Treuhandvertrag das ihm anver-<br />

traute Treugut zu verwalten. Treuhänder können bei geschlossenen<br />

Fonds unterschiedliche Funktionen übernehmen wie z. B. die Kontrolle<br />

über die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die<br />

Begründung und Verwaltung der Beteiligung. Der Treuhandvertrag ist<br />

im Prospekt wegen seiner Bedeutung in vollem Umfang abgedruckt<br />

und sollte aufmerksam gelesen werden. In der Regel fungiert der Treu-<br />

händer als Treuhandkommanditist, und wird als solcher im Handels-<br />

register entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

eingetragen.<br />

TREUHANDGESELLSCHAFT<br />

Die Treuhandgesellschaft ist ein Unternehmen, das als Vertreterin von<br />

Anlegern deren Anteile als Treuhänder verwaltet. Sie unterwirft sich<br />

den Interessen und Anweisungen der Anleger.<br />

TUSD<br />

Tausend US Dollar.<br />

VERÄUSSERUNGSERLÖS<br />

Der liquide Wert, der beim Verkauf eines Anlageobjekts einer Beteili-<br />

gungsgesellschaft zufließt.<br />

VERÄUSSERUNGSGEWINN<br />

Differenzbetrag zwischen Veräußerungserlös und Restbuchwert der /<br />

des veräußerten Objekte/s. Als Veräußerungsgewinn werden Gewinne<br />

angesehen, die entstehen können, wenn z. B. ganze Betriebe, Teilbe-<br />

triebe oder einzelne Vermögensgegenstände verkauft werden. Der<br />

Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis<br />

nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Gesellschaftsver-<br />

mögens übersteigt.<br />

VERMÖGENSANLAGEN (ANZAHL)<br />

11. Glossar<br />

Dies bedeutet in diesem Prospekt, dass die beiden Verkäufer je eine<br />

Vermögensanlage haben und mindestens eine weitere Vermögensan-<br />

lage aus dem öffentlichen Angebot kommen wird.<br />

VOLATILITÄT<br />

Maß für den Schwankungsbereich eines Kurses während einer be-<br />

stimmten Zeit. Schwankungsbereich von z. B. Aktienkursen, Devisen-<br />

kursen und Zinssätzen. Dieser Begriff bezeichnet auch die Kurs- und<br />

Zinsschwankungen ganzer Märkte.<br />

VORBEREITENDE BEREEDERUNG<br />

Zur vorbereitenden Bereederung zählen alle Tätigkeiten, die vor der<br />

Inbetriebnahme eines Schiffs anfallen (z. B. Überführung des Schiffs<br />

von der Werft in den Heimathafen usw.).<br />

WÄHRUNGSRISIKO<br />

Risiko, das durch nachteilige Schwankungen des Wechsel- oder Um-<br />

tauschkurses zweier Währungen, Verluste zu erleiden. Z. B.: Der Kauf-<br />

preis eines Schiffes ist in USD bei Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

vereinbart. Wenn der USD gegenüber dem EUR zum Zahlungszeitpunkt<br />

gestiegen ist, müssen mehr EUR für den Kaufpreis des Schiffes aufge-<br />

bracht werden und damit wird das Schiff teurer.<br />

ZINSFESTSCHREIBUNG<br />

Festschreibung eines Zinses für eine bestimmte Zeitspanne, in der der<br />

Zinssatz für die im Zuge einer Fremdfinanzierung aufgenommenen Dar-<br />

lehen fest vereinbart ist<br />

ZINSFUSS<br />

Ist die Höhe der Zinsen ausgedrückt in Prozent des ge- bzw. verlie-<br />

henen Geldes.<br />

ZWEITMARKT<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei der Anlage in geschlossenen Fonds<br />

um eine langfristige Anlage. Auf dem so genannten Zweitmarkt findet<br />

die Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Fonds von Ersterwer-<br />

bern an Zweiterwerber statt. Bei Zweitmarktfondsanteilen besteht eine<br />

Handelseinschränkung, da es hierfür keinen geregelten Markt gibt. Ein<br />

institutionalisierter Zweitmarkt für die Veräußerung von Fondsanteilen<br />

existiert nicht.<br />

ZWISCHENFINANZIERUNG<br />

Hierbei handelt es sich um das zur Verfügung stellen von Finanzmitteln<br />

für einen Übergangszeitraum, in dem eine Gesellschaft noch nicht das<br />

Eigenkapital eingesammelt hat und sich in dieser Zeit mit kurzfristigem<br />

Fremdkapital finanziert.<br />

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