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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2011

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Punkt 6:<br />

(Bebauungsplan "Zeltweg West 02", Aufhebung und Neuerlassung, Verordnung)<br />

Berichterstatter GR Gerald Pirkopf:<br />

Wie bereits im Tagesordnungspunkt zur Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung 3.03<br />

ausführlich beschrieben, soll es im Bereich des KFZ-Handelsbetriebes Wohlwart<br />

durch die künftige Ausweisung als Gebiet für Einkaufszentrum II möglich werden,<br />

dass Herr Wohlwart weiter in diesen Standort investieren kann.<br />

In seiner Sitzung am 27.03.2008 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at für das gegenständliche<br />

Planungsgebiet Bebauungsrichtlinien erlassen, welche nunmehr auf Grund <strong>der</strong><br />

geplanten Ausweisung als EZ II aufgehoben werden müssen. In einem EZ II Gebiet<br />

ist die Erstellung eines Bebauungsplanes verpflichtend.<br />

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 sieht gemäß § 40 Abs 6 Z 2 in<br />

diesem Fall vor, ein Anhörungsverfahren durchzuführen.<br />

Die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran<br />

angrenzenden Grundstücke, sowie die für die örtliche Raumplanung zuständige<br />

Abteilung <strong>der</strong> Landesregierung, wurden angehört.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> FA 13B des Amtes <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />

<strong>vom</strong> 08.03.2011:<br />

Aus Sicht des Fachreferates Örtliche Raumplanung bei <strong>der</strong> Fachabteilung 13B wird<br />

vorbehaltlich <strong>der</strong> rechtlichen Endüberprüfung festgehalten, dass grundsätzlich gegen<br />

gegenständlichen Bebauungsplan kein fachlicher Einwand besteht.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

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