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Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2011

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Stadtamt Z e l t w e g<br />

E n t w u r f<br />

d e r<br />

V e r h a n d l u n g s s c h r i f t<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

am 31. März 2011<br />

Ort: Sitzungszimmer des Stadtamtes Zeltweg<br />

Beginn: 16.00 Uhr<br />

Einladung: Einzelladung am 23.03.2011


Vorsitzen<strong>der</strong>: Bürgermeister Hermann Dullnig<br />

Anwesend: 24 Gemein<strong>der</strong>äte:<br />

Bgm. Hermann Dullnig<br />

1. Vzbgm. Siegfried Simbürger<br />

Finanzstadtrat Robert Steinbrugger<br />

StR Ing. Günter Reichhold<br />

Claudia Kaiser-Ertl<br />

Brigitte Konrad<br />

John Berdev<br />

Fritz Enzinger<br />

Anneliese Steinkellner<br />

Gerald Pirkopf<br />

Armin Wassertheurer<br />

B.Ed. Marco Krätschmer<br />

Anton Brandner<br />

Karin Pichler<br />

2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier<br />

Karl Steinwid<strong>der</strong><br />

Gerald Seifter<br />

Richard Köstinger<br />

Fritz Mayer<br />

Peter Lorberau<br />

Erika Friesacher<br />

Rudolf Standfest<br />

Wolfgang Grabenbauer<br />

Peter Haslebner<br />

Abwesend und entschuldigt: GR Sonja Neumann<br />

Außerdem anwesend: Dr. Roland Widowitz und<br />

VB Helga Kargl-Meier.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at ist beschlussfähig.<br />

2


Tagesordnung im weiteren Sinn:<br />

Übersicht:<br />

I) Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung und Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit;<br />

II) Angelobung von neuen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n gemäß § 21 GemO;<br />

III) Fragestunde;<br />

IV) Berichte des Bürgermeisters;<br />

V) Raumordnungsbericht 2010.<br />

Tagesordnung im engeren Sinn:<br />

1) Genehmigung bzw. Abän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Nichtgenehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>vom</strong> 21.12.2010;<br />

2) Wahl eines Schriftführers (Ersatz) des Gemein<strong>der</strong>ates gemäß § 53 GemO;<br />

3) Wahl von Mitglie<strong>der</strong>n bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

(§ 28 Abs 1 und 2 bzw. § 86 GemO);<br />

a) Frauen-, Familien-, Sozial- und Integrationsausschuss;<br />

b) Finanz- und Wirtschaftsausschuss;<br />

c) Kulturausschuss;<br />

d) Umweltausschuss;<br />

e) Jugendausschuss;<br />

f) Schulausschuss;<br />

g) Prüfungsausschuss;<br />

4) Prüfungsausschuss, Bericht über die Gebarungsprüfungen am 08.11.2010,<br />

25.01.2011, 02.03.2011;<br />

5) Flächenwidmungsplan, Än<strong>der</strong>ung 3.03 „Zeltweg West 02“, Verordnung;<br />

6) Bebauungsplan „Zeltweg West 02“, Aufhebung und Neuerlassung, Verordnung;<br />

7) Öffentliches Gut:<br />

a) Übernahme von Grundstücken:<br />

aa) Grundstück Nr. 174/4, KG Farrach,<br />

b) Vereinbarung Pflege und Instandhaltung;<br />

ba) Grundstück Nr. 174/4, KG Farrach;<br />

3


8) Umbau von Gemeindestraßen, Verordnungen:<br />

a) Bahnhofstraße – geplante Unterführung Eisenbahnkreuzung;<br />

b) Feldgasse – Unterführung;<br />

9) Alkoholgemeindesteuer, Petition an den Bundesminister für Finanzen;<br />

10) Gemeindewohnhäuser, Verwaltungsübergabe;<br />

11) LAG Zirbenland, Projekt „Steirische Region für ALLE – Barrierefreiheit“,<br />

Projektkooperation;<br />

12) Filmaufführungen an Schulen, Vergütung nach § 56 c UrhG<br />

Beitritts- und Zustimmungserklärung zum Rahmenvertrag zwischen<br />

Land Steiermark und Verwertungsgesellschaften;<br />

13 Zeltweger Sportvereine und Institutionen:<br />

a) Gesamtsubvention 2011;<br />

b) Turnsaal- und Lehrschwimmbeckenbenutzung, Regelung.<br />

4


Zur Tagesordnung im weiteren Sinn:<br />

Verlauf <strong>der</strong> Sitzung:<br />

I.<br />

Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung und Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit.<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig begrüßt die erschienenen Gemein<strong>der</strong>äte, stellt die<br />

rechtzeitige Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.<br />

Darüber hinaus werden <strong>vom</strong> Vorsitzenden die Vertreterin <strong>der</strong> Presse und die Zuhörer<br />

willkommen geheißen.<br />

Zur Tagesordnung meldet sich GR Peter Lorberau zu Wort und stellt nachstehenden<br />

„Nein zur Airpower“<br />

Dringlichkeitsantrag <strong>der</strong> KPÖ<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt Zeltweg möge folgendes beschließen:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt Zeltweg spricht sich gegen die Veranstaltung<br />

Airpower aus. Der Bund und das Land Steiermark werden aufgefor<strong>der</strong>t, keine<br />

Steuermittel für diese Veranstaltung auszugeben.<br />

Weiters for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, die dadurch eingesparten Mittel den<br />

Aichfeldgemeinden für Umweltprojekte und gewaltfreie friedenserzieherische<br />

Maßnahmen an den Schulen zur Verfügung zu stellen.<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig verweist darauf, dass gemäß § 54 Abs 3 <strong>der</strong><br />

Steiermärkischen Gemeindeordnung, in <strong>der</strong> geltenden Fassung, die Beratung und<br />

Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag am Ende <strong>der</strong> Tagesordnung zu<br />

erfolgen hat.<br />

5


II.<br />

Angelobung von neuen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n gemäß § 21 GemO<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig berichtet, dass Frau Manuela Grillitsch und Frau<br />

Maria Gold ihre Gemein<strong>der</strong>atsmandate jeweils per 31.12.2010 gem. § 29 lit a <strong>der</strong><br />

Stmk. Gemeindeordnung 1967 zurückgelegt haben.<br />

Gemäß § 31 Abs 1 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung wurden als nächst gereihte<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong> Herr Karl Steinwid<strong>der</strong> und Herr Richard Köstinger auf die freien<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitze einberufen.<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig ersucht die Damen und Herren des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

sich von den Sitzen zu erheben und Herrn Stadtamtsdirektor<br />

Dr. Roland Widowitz die Gelöbnisformel zu verlesen.<br />

Nach Verlesung <strong>der</strong> Gelöbnisformel leisten Herr Karl Steinwid<strong>der</strong> und Herr<br />

Richard Köstinger mit den Worten „Ich gelobe“ das Gelöbnis.<br />

6


GR Gerald Seifter:<br />

III.<br />

Fragestunde<br />

Die Bewohner des Hangweges klagen darüber, dass <strong>der</strong> Bereich des „Bahnwegerls“<br />

und des dazugehörigen Stiegenaufganges durch Hundekot, Flaschen, Dosen usw.<br />

stark verunreinigt ist. Könnte da die Stadtgemeinde gemeinsam mit <strong>der</strong> ÖBB<br />

schauen, dass <strong>der</strong> Aufgang und <strong>der</strong> Weg wie<strong>der</strong> gereinigt werden?<br />

Beim „Murwegerl“ ist die Böschung abgebrochen. Dies gehört bitte repariert.<br />

GR Fritz Mayer:<br />

In den letzten Gemein<strong>der</strong>atssitzungen wurden die <strong>Protokoll</strong>e des<br />

Prüfungsausschusses nicht behandelt. Gibt es einen Grund dafür?<br />

GR Fritz Mayer:<br />

Zum Bahnhofsumbau gab es die Diskussion, dass in Zukunft Intercityzüge und<br />

Schnellzüge nicht mehr halten können, da dazu eine Mindestlänge für die Bahnsteige<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. Ist es in <strong>der</strong> Umsetzung des Projektes geplant, dass auch in Zukunft,<br />

sollte es notwendig sein, ein solcher Zug stehenbleiben kann o<strong>der</strong> wird <strong>der</strong> Bahnsteig<br />

so kurz gebaut, dass ein Halt unmöglich ist.<br />

GR Richard Köstinger:<br />

Nach welchem System wird die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungen an Sportvereine berechnet?<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong>:<br />

Die Pfaffendorferstraße ist ziemlich neu errichtet worden. Hier sind in <strong>der</strong><br />

Zwischenzeit etliche Kanaldeckel ziemlich tief eingesunken. Ich wollte mich nur<br />

versichern, dass dies die Baufirma wie<strong>der</strong> herrichten muss.<br />

7


GR Erika Friesacher:<br />

Bürger sind an mich herangetreten und haben ersucht, ob man die Hundestationen<br />

wie<strong>der</strong> reaktivieren bzw. erweitern kann. In manchen Gegenden schaut es verheerend<br />

aus.<br />

GR Peter Lorberau:<br />

In <strong>der</strong> letzten Gemein<strong>der</strong>atssitzung habe ich angefragt, ob es möglich wäre, im<br />

Bereich des Sportzentrums eine Bushaltestelle zu installieren. Hat sich dazu schon<br />

etwas ergeben?<br />

GR Wolfgang Grabenbauer.<br />

Im Oktober des Vorjahres hat Herr GR Seifter eine Frage betreffend die<br />

Lehrlingsausbildung von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde gestellt. Gibt es hier schon ein<br />

Ergebnis. Sind bereits Lehrlingsaufnahmen geplant? Es wäre wichtig, dass Lehrlinge<br />

bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde ausgebildet werden.<br />

GR Peter Haslebner:<br />

Wie sieht es mit <strong>der</strong> Kleinregion Aichfeld aus? Die zuständigen Funktionäre<br />

Bürgermeister Kurt Haller, Bürgermeisterin Grete Gruber und Bürgermeister Johann<br />

Straner sind nicht mehr im Amt.<br />

Es war bisher üblich, dass <strong>der</strong> Prüfungsausschussobmann auch Rechnungsprüfer im<br />

Verein Volksheim, im Verein Sportzentrum und im Verein Zukunftswerkstatt war.<br />

Hat sich da etwas geän<strong>der</strong>t?<br />

8


Antworten des Bürgermeisters:<br />

Zu GR Gerald Seifter:<br />

Die Verunreinigungen im Bereich des „Bahnwegerls“ sind uns bekannt. Wir werden<br />

die Reinigung des Bereiches wie<strong>der</strong> anregen. Die Strecke in diesem Bereich gehört<br />

nicht uns. Ich darf auch ersuchen, sollte man Leite bei <strong>der</strong> Verunreinigung<br />

beobachten, diese anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen, dass dies keine<br />

Müllkippe ist.<br />

Ihre Anfrage betreffend die abgebrochene Böschung im Bereich des „Murweges“<br />

werde ich an die Bauabteilung weiterleiten.<br />

Zu GR Fritz Mayer:<br />

Zur Frage hinsichtlich <strong>der</strong> Prüfungsausschussprotokolle. Diese sind zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Sitzung nicht eingelangt gewesen und konnten daher auch nicht verlesen werden.<br />

Dieses Mal sind sie auf <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

Wer bei <strong>der</strong> ÖBB-Projektpräsentation war, ist aufmerksam gemacht worden, dass <strong>der</strong><br />

Bahnhof entsprechend umgebaut wird. Dass gar keine Schnellzüge mehr stehen<br />

bleiben können, weil Bahnsteig nur mehr 160 Meter lang ist, stimmt nicht. Es kann<br />

bei großen Veranstaltungen z. B. bei <strong>der</strong> Airpower, ein Behelfsbahnsteig benutzt<br />

werden, sodass auch ein längerer Zug in Zeltweg halten kann. Allgemein ist die<br />

Länge des Bahnsteiges auf Regionalzüge abgestimmt.<br />

1. Vzbgm. Siegfried Simbürger zu GR Fritz Mayer:<br />

Ich habe anlässlich <strong>der</strong> Projektpräsentation mit dem zuständigen Planer gesprochen.<br />

Dieser hat mir versichert, dass im Falle <strong>der</strong> Notwendigkeit, z. B. für große<br />

Veranstaltungen, Reserven vorhanden sind und <strong>der</strong> Bahnsteig auf 220 Meter<br />

erweitert werden kann.<br />

9


Zu GR Richard Köstinger:<br />

Ich würde Sie einladen in eine Sitzung des Sportausschusses zu kommen. Hier<br />

können die För<strong>der</strong>ungsmodalitäten erklärt werden.<br />

Zu GR Karl Steinwid<strong>der</strong>:<br />

Ich werde Ihre Anfrage zu den eingesunkenen Kanaldeckeln in <strong>der</strong><br />

Pfaffendorferstraße an die Bauabteilung weiterleiten.<br />

Zu GR Erika Friesacher:<br />

Das Thema Hundekot ist lei<strong>der</strong> immer wie<strong>der</strong> aktuell. Jedes Mal, wenn man zur<br />

Hundestation gehen möchte, ist kein Sackerl mehr drinnen. Nicht weil diese nicht<br />

nachgefüllt werden, son<strong>der</strong>n weil die Sackerl verstreut o<strong>der</strong> gestohlen werden. Im<br />

Stadtamt können „Gassisackerl“ in <strong>der</strong> Bürgerservicestelle abgeholt werden. Meiner<br />

Meinung nach ist es ist nicht gut, die Stationen zu erweitern, da dann nur noch mehr<br />

Sackerl wegkommen bzw. verstreut werden.<br />

Zu GR Peter Lorberau:<br />

Es wurde bereits die benötigte Zeit des Busses von <strong>der</strong> Haltestelle bei <strong>der</strong> Sparkasse<br />

bis ins Sportzentrum mit in etwa 4 Minuten erhoben. In <strong>der</strong> letzten Zeit hat noch<br />

keine Ausschussitzung des Regionalverbundes stattgefunden. Herr FStR<br />

Steinbrugger wird aber in <strong>der</strong> nächsten Regionalverbundsitzung das Thema<br />

entsprechend vorbringen.<br />

Zu GR Wolfgang Grabenbauer:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg sieht sich im Moment nicht in <strong>der</strong> Lage Lehrlinge<br />

aufzunehmen bzw. auszubilden.<br />

Zu GR Peter Haslebner:<br />

In <strong>der</strong> nächsten Woche wird eine Sitzung stattfinden, in welcher <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />

Kleinregion Aichfeld neu bestimmt werden soll. Für die Gemeinde Fohnsdorf wird<br />

an dieser Sitzung als Vertreter <strong>der</strong> Regierungskommissär Friedrich Zach teilnehmen.<br />

10


Nicht <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Vereinsvorstand <strong>der</strong> jeweiligen Vereine legt die<br />

Besetzung <strong>der</strong> Position des Rechnungsprüfers fest.<br />

A) Zur letzten Sitzung:<br />

IV.<br />

Berichte des Bürgermeisters<br />

a) Ich darf Ihnen berichten, dass die Stiege bei <strong>der</strong> Turnerhütte wurde von<br />

Bediensteten des Bauamtes inspiziert wurde. Eine Sanierung wird seitens des<br />

Städt. Bauhofes, sobald es die Witterung zulässt, durchgeführt werden.<br />

b) Bezüglich <strong>der</strong> Errichtung einer Ampelanlage im Bereich <strong>der</strong> Flughafensiedlung<br />

über die L 518 zur Flughafensiedlung hat Ing. Griesberger mit <strong>der</strong><br />

Baubezirksleitung Judenburg Kontakt aufgenommen. Herr DI Braun von <strong>der</strong> BBL<br />

erklärt, dass nicht nur für die Errichtung eines Schutzweges son<strong>der</strong>n auch für die<br />

Errichtung einer Ampelanlage Frequenzzählungen betreffend Autos und<br />

Fußgänger gemacht werden müssen. Weiters darf die V85 ( (die Geschwindigkeit,<br />

welche 85 % aller Fahrzeuge fahren) nicht mehr als 60 km/h betragen.<br />

Nach Abschätzung von Herrn DI Braun werden die notwendigen Frequenzen<br />

nicht erreicht werden und auch die Geschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 70<br />

km/h beschränkt, sodass die V85 noch entsprechend höher sein wird.<br />

Die Kosten für eine Fußgängerampelanlage mit Druckknopf belaufen sich auf ca.<br />

€ 75.000,--.<br />

11


B) Zur heutigen Sitzung:<br />

a) Ich weise darauf hin, dass zu Beginn <strong>der</strong> Sitzung eine Fachzeitschrift <strong>vom</strong> Amt<br />

<strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung zum Thema „Energievisionen –<br />

nachwaschsende Rohstoffe – Biomasse“ an alle Gemein<strong>der</strong>äte verteilt wurde.<br />

b) Ich darf berichten, dass ein Schreiben des Bundeskanzleramtes eingelangt ist, in<br />

welchem mitgeteilt wird, dass <strong>der</strong> übermittelte Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>vom</strong><br />

18.11.2010 zum Belastungspaket <strong>der</strong> Bundesregierung am 11.01.2011 dem<br />

Ministerrat vorgelegt wurde. Das Schreiben wurde daraufhin dem zuständigen<br />

Bundesministerium zur Stellungnahme übersandt. Ich darf dieses<br />

Antwortschreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes <strong>vom</strong><br />

20.01.2011, eingelangt im Stadtamt am 24.01.2011 verlesen. „Zu Ihrem<br />

Schreiben <strong>vom</strong> 1. Dezember 2010, mit dem Sie einen Beschluss des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates <strong>vom</strong> 18. November 2010 zum Belastungspaket <strong>der</strong><br />

Bundesregierung vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage <strong>der</strong> beim zuständigen<br />

Bundesministerium für Finanzen eingeholten Stellungnahme nachfolgende<br />

Antwort übermitteln: Die zentrale Aufgabe <strong>der</strong> österreichischen Bundesregierung<br />

besteht in <strong>der</strong> nachhaltigen Sicherung <strong>der</strong> Stabilität des Bundeshaushaltes.<br />

Umfassende Maßnahmen sind einerseits im Hinblick auf das Ziel einer<br />

langfristigen Sicherung unseres Sozial- und Gesundheitssystems für künftige<br />

Generationen erfor<strong>der</strong>lichen, an<strong>der</strong>erseits ist ein stabiler Bundeshaushalt nicht<br />

zuletzt eine Verpflichtung gegenüber Europa und unserer gemeinsamen Währung.<br />

Aus diesen Gründen war es erfor<strong>der</strong>lich, auch im Bereich des Sozialsystems<br />

Anpassungen durchzuführen, wobei allerdings im Rahmen <strong>der</strong> Budgetgespräche<br />

Sorge getragen wurde, jede einzelne Maßnahme einer genauen Überprüfung auf<br />

Angemessenheit, Adäquanz und rechtliche Zulässigkeit zu unterziehen. Ziel war<br />

es, eine differenzierte, ausgewogene und verantwortungsbewusste Verteilung von<br />

Leistungen und Lasten zwischen den betroffenen Gruppen sicherzustellen. Es steht<br />

jedenfalls fest, dass mit dem Budget 2010 nunmehr ein taugliches Fundament für<br />

die Konsolidierung <strong>der</strong> Staatsfinanzen vorliegt. Unbestritten ist aber auch, dass<br />

<strong>der</strong> Erfolg <strong>der</strong> Konsolidierungsbestrebungen <strong>der</strong> Bundesregierung entscheidend<br />

12


davon abhängt, ob <strong>der</strong> eingeschlagene Weg in <strong>der</strong> Bevölkerung Akzeptanz und<br />

Rückhalt findet und von allen sozialen Gruppen mitgetragen wird.<br />

Die Frage <strong>der</strong> sozialen Ausgewogenheit und Verteilungsgerechtigkeit stand daher<br />

auch im Zentrum <strong>der</strong> Gespräche über das Budget 2011. Im Sinne einer stärkeren<br />

Verteilungsgerechtigkeit wurden mit <strong>der</strong> Erstellung des Budgets für 2011 auch<br />

Maßnahmen getroffen, die zu einer stärkeren Besteuerung von Einkommen aus<br />

Vermögen und Spekulationen führen werden. Stiftungen werden zukünftig höher<br />

besteuert, womit die bislang geltenden unangemessenen Vorteile <strong>der</strong><br />

Stiftungsbesteuerung korrigiert werden. Auch im Bereich <strong>der</strong><br />

Vermögensbesteuerung, wo die Spekulationsfrist für die Besteuerung von<br />

Kapitalvermögen abgeschafft wird, und <strong>der</strong> Unternehmensbesteuerung, wo die<br />

steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungszinsen für<br />

Beteiligungsanschaffungen im Konzern abgeschafft wird, wurden Maßnahmen<br />

gesetzt, die einen wesentlichen Beitrag für das Budget bringen werden. Des<br />

Weiteren wird <strong>der</strong> Bankensektor an den Kosten <strong>der</strong> Krise über eine<br />

Stabilitätsabgabe beteiligt, die jährlich 500 Millionen Euro Einnahmen für das<br />

Budget bringen wird.<br />

Die österreichische Bundesregierung unterstützt auch aktiv die Einführung einer<br />

Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene und Herr Bundeskanzlei<br />

Faymann hat dieses Thema immer wie<strong>der</strong> aktiv in die Diskussionen des<br />

Europäischen Rats <strong>der</strong> Staats- und Regierungschefs eingebracht. Bundeskanzler<br />

Faymann unterstützt weitere Schritte, die zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen<br />

und spricht sich daher für eine Steuerreform aus, die vor allem mittlere<br />

Einkommen entlasten und dafür den Beitrag <strong>der</strong> Vermögen und <strong>der</strong> spekulativen<br />

Tätigkeiten zu den öffentlichen Haushalten ausweiten soll.<br />

Es wird um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen ersucht, denn nur<br />

gemeinsam wird es möglich sein, die gegenwärtigen Herausfor<strong>der</strong>ungen im<br />

Interesse <strong>der</strong> nächsten Generationen zu bewältigen.“<br />

13


c) Weiters möchte ich Sie in Bezug auf die Arbeiterwohnhäuser Hauptstraße<br />

84-86 darüber informieren, dass das Bundesdenkmalamt in einem Schreiben an<br />

die Stadtgemeinde mitgeteilt hat, dass auf Grund des zwischenzeitlich erfolgten<br />

Abbruchs <strong>der</strong> Denkmale das Verfahren zur Feststellung des öffentlichen<br />

Interesses an <strong>der</strong>en Erhaltung eingestellt wurde.<br />

d) Seitens <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Leoben erging die Mitteilung dass in <strong>der</strong> Strafsache<br />

gegen den Beschuldigten GR Peter Haslebner das Ermittlungsverfahren zu<br />

76 BAZ 37/11m gemäß § 190 Z 1 StPO aus dem Grunde des § 57 StGB, d. h.<br />

Verjährung <strong>der</strong> Strafbarkeit, eingestellt wurde.<br />

e) Schließlich möchte ich Ihnen noch berichten, dass die zukünftige<br />

Funktionsaufteilung in <strong>der</strong> Holzinnovationszentrum GmbH neu geregelt werden<br />

soll. In <strong>der</strong> letzten Aufsichtsratssitzung wurde, dem Vorschlag entsprechend,<br />

meine Person für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden und Bgm. Rupert<br />

Enzinger für die des Aufsichtsvorsitzenden-Stellvertreters gewählt.<br />

Weiters wurde vorgeschlagen, in <strong>der</strong> nächsten Generalversammlung Bgm. Hannes<br />

Dolleschall als Vorsitzenden <strong>der</strong> Generalversammlung zu wählen.<br />

f) Ich möchte das Schreiben an die Fachabteilung 7A betreffend<br />

Rechnungsabschluss 2010, Amtshilfeersuchen, <strong>vom</strong> 24.02.2011 zur Kenntnis<br />

bringen wie folgt verlesen: „Aufgrund <strong>der</strong> <strong>vom</strong> ehemaligen Leiter <strong>der</strong><br />

Finanzabteilung des Stadtamtes Zeltweg vorgenommenen und von ihm zu<br />

verantwortenden Manipulationen in <strong>der</strong> Gebarung und Buchhaltung <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde Zeltweg hat die Stadtgemeinde mit Schreiben <strong>vom</strong> 07.04.2010 die<br />

dortige Fachabteilung um Einleitung und Durchführung einer Gebarungsprüfung<br />

ersucht. Die Fachabteilung 7A hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 12.04.2010 (GZ: FA7A-500-<br />

60824/1995-2) eine Teilgebarungsprüfung und mit Schreiben <strong>vom</strong> 20.08.2010 (GZ:<br />

FA7A-500-60824/1995-8) eine umfassende Prüfung <strong>der</strong> Gebarung <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde Zeltweg eröffnet. Die Stadtgemeinde hat mehrmals ersucht ihr bei<br />

<strong>der</strong> Aufarbeitung <strong>der</strong> aufgetretenen Mängel und Missstände behilflich zu sein.<br />

14


Die von <strong>der</strong> Fachabteilung eröffnete umfassende Prüfung ist zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nach wie vor nicht abgeschlossen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Tatsache, dass es durch den ehemaligen Leiter <strong>der</strong> Finanzabteilung<br />

zu zahlreichen Manipulationen in <strong>der</strong> Buchhaltung und in den Rechenwerken <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde Zeltweg gekommen ist und auch aufgrund des Umstandes, dass<br />

nicht nur eine neue Leitung <strong>der</strong> Finanzabteilung bestellt werden musste, son<strong>der</strong>n<br />

dass es darüber hinaus weitere Personalwechsel in dieser Abteilung gegeben hat,<br />

ersucht die Stadtgemeinde die dortige Fachabteilung ihr bei <strong>der</strong> Erstellung des<br />

Rechnungsabschlusses für das Jahr 2010 die benötigte und notwendige fachliche<br />

und rechtliche Hilfestellung zu gewähren. In diesem Zusammenhang darf darauf<br />

hingewiesen werden, dass die letzten von <strong>der</strong> Fachabteilung 7A vor Ort<br />

vorgenommenen Prüftätigkeiten Ende Oktober 2010 stattgefunden haben und<br />

auch eine Fortsetzung im Jänner 2011 nicht wie angekündigt erfolgt ist. Um den<br />

Rechnungsabschluss 2010 innerhalb <strong>der</strong> vorgesehenen Fristen erstellen zu<br />

können, wird daher nochmals um entsprechende Amtshilfe und Unterstützung<br />

ersucht.“<br />

Dazu darf ich noch darüber informieren, dass die zuständigen Mitarbeiter <strong>der</strong><br />

Fachabteilung 7A Anfang dieser Woche die Prüftätigkeiten im Stadtamt wie<strong>der</strong><br />

aufgenommen haben.<br />

h) Hinsichtlich des Brandschadens in <strong>der</strong> Tiefgarage Hauergasse ist das Gerücht im<br />

Umlauf, dass die Stadtgemeinde die Benützung <strong>der</strong> Tiefgarage verzögere. Dies<br />

stimmt nicht. Das Büro DI Laubreiter, staatlich befugte und beeidete<br />

Ziviltechniker KG für Bauingenieurwesen, hat nachstehendes Schreiben am<br />

25.03.2011 an die Bauabteilung <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg gerichtet: „Nach dem<br />

Fahrzeugbrand in <strong>der</strong> Tiefgarage wurde im Februar 2011 die Decke <strong>der</strong><br />

Tiefgarage von unserem Büro auf Schäden in statischer Hinsicht und von <strong>der</strong><br />

Technischen Versuchsanstalt für Festigkeits- und Materialprüfung <strong>der</strong> TU-Graz,<br />

im Hinblick auf Materialbeschädigung überprüft. Nunmehr liegt <strong>der</strong><br />

diesbezügliche Prüfbericht <strong>der</strong> Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt für<br />

Festigkeits- und Materialprüfung <strong>der</strong> TU-Graz vor und kann somit folgende<br />

Stellungnahme betreffend Benützung <strong>der</strong> Tiefgarage abgegeben werden:<br />

15


- Die durch den Brand verursachten Schäden an <strong>der</strong> Tragkonstruktion <strong>der</strong><br />

Tiefgarage, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Decke im Nahbereich des Brandherdes, sind als<br />

gering einzustufen.<br />

– Die Standsicherheit <strong>der</strong> Tiefgaragendecke ist gewährleistet. – Die Tiefgarage<br />

kann aus statischer Sicht wie<strong>der</strong> benützt werden, mit den Reinigungsarbeiten und<br />

<strong>der</strong> Reparatur <strong>der</strong> Beleuchtungsanlage kann sofort begonnen werden.<br />

– Die notwendigen Sanierungsarbeiten an <strong>der</strong> Stahlbetonkonstruktion können<br />

auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.<br />

Die Wohnbau 2000 wurde darüber informiert, um zu gewährleisten, dass die<br />

Tiefgaragenplätze umgehend wie<strong>der</strong> benützt werden können.<br />

i) Herr Gemein<strong>der</strong>at Peter Haslebner schreibt in seiner Zeitung wissentlich die<br />

Unwahrheit: „Die Zeiten für das Citytaxi wurden um eine Stunde verkürzt.“ Von<br />

<strong>der</strong> Stadtgemeinde wurde nichts gekürzt. Es ist alles geblieben wie bisher.<br />

j) In einem weiteren Punkt schreibt Herr GR Peter Haslebner in seiner Zeitung, dass<br />

es massive Unklarheiten bei <strong>der</strong> Mietenverrechnung gäbe. Ich weise das<br />

entschieden zurück. Es gibt keine Unklarheiten bei <strong>der</strong> Mietenverrechnung.<br />

k) Bei den Wasser-, Kanal- und Müllgebühren ist Herr Gemein<strong>der</strong>at Peter Haslebner<br />

als Prüfungsausschussvorsitzen<strong>der</strong> offenbar noch einem Irrtum unterlegen:<br />

Wasser, Kanal und Müll ist wie ein Profitcenter zu behandeln und hat mit <strong>der</strong><br />

Gebarung <strong>der</strong> Stadtgemeinde nichts zu tun. In diesem Bereich muss von den<br />

Gemeinden kostendeckend gearbeitet werden. Wenn nicht kostendeckend<br />

gearbeitet wird, bekommen wir <strong>vom</strong> Land überhaupt nichts mehr. Der Einwand<br />

des GR Peter Haslebner, dass die Gebühren massiv erhöht wurden, zeigt, dass er<br />

auch hier die Unwahrheit schreibt und zwar deshalb, weil Herr GR Peter<br />

Haslebner bei den Sitzungen dabei war und genau erfahren hat, warum die 8 %ige<br />

Erhöhung sein musste.<br />

16


Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

V.<br />

Raumordnungsbericht 2010<br />

Gemäß § 42 Abs 11 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 hat <strong>der</strong> Bürgermeister dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at einmal jährlich über den Stand <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung und über<br />

zwischenzeitliche Planungswünsche zu berichten.<br />

Diesbezüglich darf ich Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2010 in <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />

Zeltweg keine raumordnungsrechtlichen Verfahren abgewickelt wurden und auch<br />

keine Planungswünsche an die Stadtgemeinde herangetragen wurden.<br />

17


Zur Tagesordnung im engeren Sinn:<br />

Punkt 1:<br />

(Genehmigung bzw. Abän<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Nichtgenehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>vom</strong> 21.12.2010)<br />

Zur Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>vom</strong><br />

21.12.2010 keine schriftlichen Einwendungen vor und gilt diese sohin als genehmigt.<br />

18


Punkt 2:<br />

(Wahl eines Schriftführers (Ersatz) des Gemein<strong>der</strong>ates gemäß § 53 GemO)<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Zunächst stelle ich den Antrag, die Wahl für die Funktion des Schriftführers<br />

(Ersatz) Erheben <strong>der</strong> Hand durchzuführen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Gemäß § 53 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 wählt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at aus seiner<br />

Mitte Schriftführer, wobei je<strong>der</strong> im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Wahlpartei zumindest<br />

ein Schriftführer zukommt.<br />

Durch das Ausscheiden von Frau Maria Gold aus dem Gemein<strong>der</strong>at ist ein, <strong>der</strong> ÖVP<br />

zustehen<strong>der</strong> Ersatz-Schriftführer neu zu wählen.<br />

Seitens <strong>der</strong> ÖVP wurde folgen<strong>der</strong> Wahlvorschlag eingebracht:<br />

GR Richard Köstinger anstelle von GR Maria Gold als Ersatz-Schriftführer.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

19


Punkt 3:<br />

(Wahl von Mitglie<strong>der</strong>n bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Fachausschüsse<br />

(§ 28 Abs 1 und 2 bzw. § 86 GemO):<br />

a) Frauen-, Familien-, Sozial- und Integrationsausschuss;<br />

b) Finanz- und Wirtschaftsausschuss;<br />

c) Kulturausschuss;<br />

d) Umweltausschuss;<br />

e) Jugendausschuss;<br />

f) Schulausschuss;<br />

g) Prüfungsausschuss)<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig weist darauf hin, dass durch das Ausscheiden<br />

zweier Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> sowie aufgrund von Vorschlägen <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>atsfraktion ÖVP, Nach- und Umbesetzungen in diversen Fachausschüssen<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Betroffen sind davon <strong>der</strong> Frauen-, Familien-, Sozial- und Integrationsausschuss,<br />

<strong>der</strong> Finanz- und Wirtschaftsausschuss, <strong>der</strong> Kulturausschuss, <strong>der</strong> Umweltausschuss,<br />

<strong>der</strong> Jugendausschuss, <strong>der</strong> Schulausschuss und <strong>der</strong> Prüfungsausschuss.<br />

Gemäß § 28 Stmk. Gemeindeordnung 1967, in <strong>der</strong> geltenden Fassung, sind die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at zu bestellenden Fachausschüsse aus seiner Mitte<br />

nach dem Verhältniswahlrecht zu wählen. Für die Ausschussmitglie<strong>der</strong> sind für den<br />

Fall <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung Ersatzmitglie<strong>der</strong> zu wählen.<br />

Gemäß § 46 des Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetzes hat die Gemeinde in den für<br />

die örtlichen Volks- und Hauptschulen eingerichteten gemeinsamen Schulausschuss<br />

7 Vertreter zu entsenden. Hier stehen <strong>der</strong> SPÖ 5 Sitze und <strong>der</strong> ÖVP 2 Sitze zu.<br />

In <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong> 06. Mai 2010 wurde die Anzahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Prüfungsausschusses <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg in <strong>der</strong> Funktionsperiode 2010-2015<br />

mit insgesamt 10 Personen festgesetzt. Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen<br />

5 Wahlparteien steht zunächst ein Mitglied zu. Die weiteren 5 Mitglie<strong>der</strong> sind nach<br />

dem Verhältniswahlrecht zu wählen.<br />

20


Seitens <strong>der</strong> anspruchsberechtigten Wahlpartei ÖVP liegen die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Wahlvorschläge vor.<br />

Die Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Stimmen, die<br />

diesen Wahlvorschlägen nicht entsprechen, sind ungültig.<br />

Zuvor stelle ich jedoch gemäß § 28 Abs 2 den Antrag die Wahl in die<br />

Ausschüsse durch Erheben <strong>der</strong> Hand durchzuführen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

a) Frauen-, Familien-, Sozial- und Integrationsausschuss;<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Für den Frauen-, Familien-, Sozial- und Integrationsausschuss liegt seitens <strong>der</strong> ÖVP<br />

folgen<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsvorschlag vor:<br />

2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier anstelle von GR Sonja Neumann als Mitglied<br />

GR Sonja Neumann anstelle von Manuela Grillitsch als Ersatzmitglied.<br />

Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

21


) Finanz- und Wirtschaftsausschuss;<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss schlägt die ÖVP folgende Än<strong>der</strong>ung vor:<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong> anstelle von Maria Gold als Ersatzmitglied.<br />

Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

c) Kulturausschuss<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Für den Kulturausschuss schlägt die ÖVP folgende Än<strong>der</strong>ung vor:<br />

GR Richard Köstinger anstelle von GR Sonja Neumann als Ersatzmitglied<br />

GR Sonja Neumann anstelle von Manuela Grillitsch als Mitglied.<br />

Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

22


d) Umweltausschuss<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Für den Umweltausschuss schlägt die ÖVP folgende Än<strong>der</strong>ung vor:<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong> anstelle von Manuela Grillitsch als Mitglied.<br />

GR Richard Köstinger anstelle von Maria Gold als Ersatzmitglied.<br />

Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

e) Jugendausschuss:<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Für den Jugendausschuss schlägt die ÖVP folgende Än<strong>der</strong>ungen vor:<br />

GR Richard Köstinger anstelle von Maria Gold als Mitglied.<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong> anstelle von Manuela Grillitsch als Ersatzmitglied.<br />

Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

23


f) Schulausschuss:<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Für den Schulausschuss schlägt die ÖVP folgende Än<strong>der</strong>ungen vor:<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong> anstelle von Maria Gold als Mitglied.<br />

GR Richard Köstinger anstelle von Manuela Grillitsch als Ersatzmitglied.<br />

Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

g) Prüfungsausschuss:<br />

Bürgermeister Hermann Dullnig:<br />

Durch das Ausscheiden von Frau Maria Gold aus dem Gemein<strong>der</strong>at und den<br />

Rückzug von GR Fritz Mayer sind im Prüfungsausschuss die Stellen zweier<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong> neu zu besetzen.<br />

Seitens <strong>der</strong> Wahlpartei ÖVP liegen folgende Wahlvorschläge vor:<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong> anstelle von Maria Gold als Ersatzmitglied<br />

GR Richard Köstinger anstelle von GR Fritz Mayer als Ersatzmitglied.<br />

24


Es erfolgt eine Abstimmung durch Erheben <strong>der</strong> Hand:<br />

Der Bürgermeister gibt daraufhin folgendes Ergebnis bekannt:<br />

Abgegebene Stimmen: 24<br />

gültige Stimmen: 24<br />

ungültige Stimmen: 0<br />

auf den Wahlvorschlag lautend: 24<br />

25


Punkt 4.<br />

(Prüfungsausschuss, Bericht über die Gebarungsprüfungen<br />

am 08.11.2010, 25.01.2011 und 02.03.2011)<br />

Bgm Hermann Dullnig macht den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses darauf<br />

aufmerksam, dass er zu wissen und darauf zu achten habe, welche Passagen in <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sitzung und welche in <strong>der</strong> nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln sind.<br />

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr GR Peter Haslebner verliest die<br />

<strong>Protokoll</strong>e <strong>der</strong> Gebarungsprüfungen <strong>vom</strong> 08.11.2010, 25.01.2011 und 02.03.2011.<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Die <strong>Protokoll</strong>e <strong>der</strong> Prüfungsausschusssitzungen <strong>vom</strong> 08.11.2010, 25.01.2011 und<br />

02.03.2011 werden von den anwesenden Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

26


Punkt 5:<br />

(Flächenwidmungsplan, Än<strong>der</strong>ung 3.03 „Zeltweg West 02“, Verordnung)<br />

Berichterstatter GR Gerald Pirkopf:<br />

Die Grundstücke 535/1 (Teilfläche) sowie 535/3, jeweils KG Farrach, sind im<br />

Flächenwidmungsplan <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg als Aufschließungsgebiet für<br />

Industrie und Gewerbegebiet 1 ausgewiesen.<br />

Nunmehr ist <strong>der</strong> Eigentümer des Grundstückes 535/3 KG Farrach, Herr Alexan<strong>der</strong><br />

Wohlwart, mit dem Ersuchen an die Stadtgemeinde herangetreten, den oben<br />

angeführten Bereich künftig als Flächen für Einkaufszentrum II (das sind Flächen für<br />

Einkaufszentren ohne Lebensmittelhandel) auszuweisen.<br />

Herr Wohlwart, <strong>der</strong> auf diesem Standort bereits ein Zentrum für den Handel mit<br />

Kraftfahrzeugen entwickelt hat, will weiter in diesen Standort investieren und<br />

Handelsflächen, insbeson<strong>der</strong>e für den Handel mit KFZ-Zubehör schaffen.<br />

Zusammen mit den bereits bestehenden Betrieben Toyota Sapper und M-Rast, sowie<br />

Transporte Mayer, hat sich in diesem Bereich ein Schwerpunkt für Mobilität und<br />

Kraftfahrzeuge etabliert, welcher nunmehr weiter intensiviert werden soll.<br />

Darüber hinaus sollen die Grundstücke 535/4 und 535/2, sowie Teilflächen <strong>der</strong><br />

Grundstücke 534/1 und 535/1, jeweils KG Farrach, als Verkehrsfläche festgelegt<br />

werden.<br />

Im Zuge dieses Verfahrens ergibt sich auf Grund <strong>der</strong> neuen Bestimmungen im<br />

Raumordnungsgesetz 2010 auch die Notwendigkeit jene Aufschließungsgebiete<br />

festzulegen, für welche ein Bebauungsplan zu erstellen ist. Da das<br />

Raumordnungsgesetz 2010 Bebauungsrichtlinien nicht mehr vorsieht, sind daher<br />

rechtskräftige Bebauungsrichtlinien im Anlassfall als Bebauungspläne fortzuführen.<br />

27


Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 sieht gemäß § 39 Abs 1 Z 3 in<br />

diesem Fall die Möglichkeit vor ein Anhörungsverfahren durchzuführen.<br />

Die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran<br />

angrenzenden Grundstücke sowie die für die örtliche Raumplanung zuständige<br />

Abteilung <strong>der</strong> Landesregierung wurden angehört.<br />

Folgende Stellungnahmen bzw. Einwendungen wurden abgegeben:<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> FA 13b des Amtes <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />

<strong>vom</strong> 08.03.2011:<br />

Zum Entwurf <strong>der</strong> Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung VF 3.03 wird festgehalten, dass<br />

aus fachlicher Sicht, vorbehaltlich <strong>der</strong> rechtlichen Endüberprüfung, grundsätzlich<br />

keine Einwände gegen die gegenständliche Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ungen<br />

vorgebracht werden.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Baubezirksleitung Judenburg <strong>vom</strong> 11.03.2011:<br />

Gegen die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg,<br />

Verfahrensfall 3.03 AB, sowie gegen den Bebauungsplan 08 „Zeltweg West 2“<br />

besteht seitens <strong>der</strong> Baubezirksleitung Judenburg, Referat Straßenbau, kein Einwand.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist eine Nutzungserweiterung des auf Gst.Nr. 535/3<br />

bestehenden Gewerbebetriebes. Dafür ist es notwendig, die bisherige Ausweisung<br />

„GG“ auf „EZ“ zu än<strong>der</strong>n. Das Grundstück liegt an <strong>der</strong> Kreuzung B 78/L 518, es<br />

erfolgt die Verkehrsaufschließung über den bestehenden Kreisverkehrsplatz und es<br />

ist die Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsanbindung für die gegenständliche<br />

Än<strong>der</strong>ung ausreichend vorhanden.<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei zukünftig geplanten Erweiterungen im<br />

gegenständlichen Aufschließungsgebiet die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Anbindung an das<br />

28


Landesstraßennetz fachkundig nachzuweisen ist und in <strong>der</strong> Folge allfällig<br />

erfor<strong>der</strong>liche Anpassungsmaßnahmen am Kreisverkehrsplatz und <strong>der</strong> Anbindung auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Bewilligungswerber bzw. <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg zu erfolgen haben.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stellungnahme von Maximilian Kaltenegger <strong>vom</strong> 18.03.2011:<br />

Auf Grund Ihrer Mitteilung <strong>vom</strong> 17.03.2011 erkläre ich mich ausdrücklich damit<br />

einverstanden, dass jene Teilfläche meines Grundstückes 535/1, KG Farrach,<br />

welches im Zuge <strong>der</strong> Flächenwidmungsplan-Än<strong>der</strong>ung 3.03 als Verkehrsfläche<br />

festgelegt werden sollte, nunmehr nicht als Verkehrsfläche festgelegt wird son<strong>der</strong>n<br />

wie bisher Aufschließungsgebiet für Industriegebiet I bleibt.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Einwendung von Karl und Ingrid Maier <strong>vom</strong> 14.03.2011:<br />

Karl und Ingrid Maier erklären sich mit <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Teilfläche ihres<br />

Grundstückes 534/1 als Verkehrsfläche nicht einverstanden. Dies deshalb nicht, da<br />

die Straße in diesem Bereich <strong>der</strong>zeit we<strong>der</strong> errichtet ist, noch eine Errichtung zum<br />

gegenständlichen Zeitpunkt notwendig wäre.<br />

29


Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am<br />

21.03.2011 mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

folgende Beschlüsse:<br />

I. Einwendungsbehandlung:<br />

Der Einwendung von Karl und Ingrid Maier <strong>vom</strong> 14.03.2011 wird statt gegeben.<br />

Die Festlegung <strong>der</strong> Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke 534/1 und 535/1 jeweils KG<br />

Farrach als Verkehrsflächen entfällt.<br />

Die Weiterführung <strong>der</strong> Verkehrsflächen nach Norden soll erst bei tatsächlichem<br />

Bedarf und vor <strong>der</strong>en Errichtung im Flächenwidmungsplan entsprechend<br />

ausgewiesen werden.<br />

II. Verordnung:<br />

§ 1 Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg beschließt in seiner Sitzung<br />

<strong>vom</strong> <strong>31.03.2011</strong> die 3. Än<strong>der</strong>ung des 3. Flächenwidmungsplanes gemäß<br />

§ 39 (1) Z3 iVm § 38 (6) des Stmk. ROG 2010 idgF.<br />

§ 2 Die Plandarstellung (zeichnerische Darstellung) im Maßstab 1:5.000 mit<br />

Datum 14.02.2011, GZ: RO-608-24/3.03 FWP, verfasst von Arch. DI<br />

Günter Reissner, ist integrieren<strong>der</strong> Bestandteil dieser Verordnung. Der<br />

Bestand und die Än<strong>der</strong>ung des Falles A gehen aus <strong>der</strong> zeichnerischen<br />

Darstellung hervor.<br />

30


§ 3 Fall A<br />

(1) Das Grundstück 535/3 <strong>der</strong> KG Farrach wird als Einkaufszentrum 2<br />

(EZ 2) mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 1,5 festgelegt.<br />

(2) Die Grundstücke 535/4 und 534/2 <strong>der</strong> KG Farrach werden als<br />

Verkehrsfläche festgelegt.<br />

§ 4 Fall B<br />

Für die Aufschließungsgebiete 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 15<br />

gemäß Wortlaut zum Flächenwidmungsplan 3.00 bzw. Baulandzonierung<br />

ist im siedlungspolitischen Interesse ein Bebauungsplan zu erstellen.<br />

Rechtskräftige Bebauungsrichtlinien sind im Anlassfall als<br />

Bebauungspläne fortzuführen.<br />

§ 5 Die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes erlangt nach Beschlussfassung<br />

durch den Gemein<strong>der</strong>at mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag ihre Rechtskraft.<br />

Wortmeldungen GR Peter Haslebner und 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier.<br />

Erläuterung durch Mag. Robert Maurer.<br />

Der Antrag wird mit den Stimmen von 23 Gemein<strong>der</strong>äten gegen die Stimme von<br />

GR Peter Haslebner angenommen.<br />

31


Punkt 6:<br />

(Bebauungsplan "Zeltweg West 02", Aufhebung und Neuerlassung, Verordnung)<br />

Berichterstatter GR Gerald Pirkopf:<br />

Wie bereits im Tagesordnungspunkt zur Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung 3.03<br />

ausführlich beschrieben, soll es im Bereich des KFZ-Handelsbetriebes Wohlwart<br />

durch die künftige Ausweisung als Gebiet für Einkaufszentrum II möglich werden,<br />

dass Herr Wohlwart weiter in diesen Standort investieren kann.<br />

In seiner Sitzung am 27.03.2008 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at für das gegenständliche<br />

Planungsgebiet Bebauungsrichtlinien erlassen, welche nunmehr auf Grund <strong>der</strong><br />

geplanten Ausweisung als EZ II aufgehoben werden müssen. In einem EZ II Gebiet<br />

ist die Erstellung eines Bebauungsplanes verpflichtend.<br />

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 sieht gemäß § 40 Abs 6 Z 2 in<br />

diesem Fall vor, ein Anhörungsverfahren durchzuführen.<br />

Die grundbücherlichen Eigentümer <strong>der</strong> im Planungsgebiet liegenden und <strong>der</strong> daran<br />

angrenzenden Grundstücke, sowie die für die örtliche Raumplanung zuständige<br />

Abteilung <strong>der</strong> Landesregierung, wurden angehört.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> FA 13B des Amtes <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />

<strong>vom</strong> 08.03.2011:<br />

Aus Sicht des Fachreferates Örtliche Raumplanung bei <strong>der</strong> Fachabteilung 13B wird<br />

vorbehaltlich <strong>der</strong> rechtlichen Endüberprüfung festgehalten, dass grundsätzlich gegen<br />

gegenständlichen Bebauungsplan kein fachlicher Einwand besteht.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

32


Stellungnahme <strong>der</strong> Baubezirksleitung Judenburg <strong>vom</strong> 11.03.2011:<br />

Gegen die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg,<br />

Verfahrensfall 3.03 AB, sowie gegen den Bebauungsplan 08 „Zeltweg West 2“<br />

besteht seitens <strong>der</strong> Baubezirksleitung Judenburg, Referat Straßenbau, kein Einwand.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung ist eine Nutzungserweiterung des auf Gst.Nr. 535/3<br />

bestehenden Gewerbebetriebes. Dafür ist es notwendig, die bisherige Ausweisung<br />

„GG“ auf „EZ“ zu än<strong>der</strong>n. Das Grundstück liegt an <strong>der</strong> Kreuzung B 78/L 518, es<br />

erfolgt die Verkehrsaufschließung über den bestehenden Kreisverkehrsplatz und es<br />

ist die Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsanbindung für die gegenständliche<br />

Än<strong>der</strong>ung ausreichend vorhanden.<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei zukünftig geplanten Erweiterungen im<br />

gegenständlichen Aufschließungsgebiet die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Anbindung an das<br />

Landesstraßennetz fachkundig nachzuweisen ist und in <strong>der</strong> Folge allfällig<br />

erfor<strong>der</strong>liche Anpassungsmaßnahmen am Kreisverkehrsplatz und <strong>der</strong> Anbindung auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Bewilligungswerber bzw. <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg zu erfolgen haben.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am<br />

21.03.2011 mit dieser Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at den<br />

Beschluss folgen<strong>der</strong> Verordnung:<br />

III. Verordnung:<br />

gemäß §§ 40 und 41 <strong>der</strong> Stmk. Gemeindeordnung 1967 idgF in Verbindung mit<br />

den §§ 40 und 41 des Stmk. ROG 2010 idgF und den §§ 8 und 11 des Stmk.<br />

BauG 1995 idgF.<br />

33


I. RECHTSGRUNDLAGEN, FESTLEGUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN<br />

§ 1 Rechtsgrundlage<br />

Die Festlegungen des Bebauungsplanes erfolgen nach den Bestimmungen des<br />

Stmk. ROG 2010 idgF und des Stmk. BauG 1995 idgF.<br />

Sie betreffen nach § 41 (1) Stmk. ROG 2010 idgF:<br />

1. Ersichtlichmachungen,<br />

2. Festlegungen,<br />

sowie nach § 41 (2) Stmk. ROG 2010 idgF:<br />

Zusätzliche Inhalte betreffend Verkehrsflächen, Erschließungssystem, Nutzung<br />

<strong>der</strong> Gebäude und <strong>der</strong>en Höhenentwicklung, Lage <strong>der</strong> Gebäude, Baugrenzlinien<br />

etc. und weitere Inhalte betreffend die Erhaltung und Gestaltung eines<br />

erhaltenswerten Orts-, Straßen- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes, in denen nähere<br />

Ausführungen über die äußere Gestaltung (Ansichten, Dachformen,<br />

Dachdeckung, Anstrich, Baustoffe u. dgl.) von Bauten, Werbeeinrichtungen und<br />

Einfriedungen enthalten sind.<br />

Weiters betreffen die Festlegungen dieser Verordnung<br />

1. nach § 8 (2) Stmk. BauG 1995: Bepflanzungsmaßnahmen als<br />

Gestaltungselemente für ein entsprechendes Straßen-, Orts- und<br />

Landschaftsbild sowie zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas<br />

und <strong>der</strong> Wohnhygiene, sowie<br />

2. nach § 11 (2) Stmk. BauG 1995 idgF: Gestaltungsregelungen für<br />

Einfriedungen und lebende Zäune zum Schutz des Straßen-, Orts- und<br />

Landschaftsbildes.<br />

34


3. nach § 8 (3) Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 idgF: Einreihung,<br />

Neuanlage, Verlegung, Umbau, Verbreiterung und wesentliche<br />

Verbesserung sowie Auflassung einer Gemeindestraße sowie eines<br />

öffentlichen Interessentenweges.<br />

§ 2 Größe des Planungsgebietes<br />

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke 535/1 (Tfl.) und 535/3 <strong>der</strong> KG<br />

Farrach mit einer Größe von ca. 11.815 m².<br />

§ 3 Zeichnerische Darstellung<br />

Die zeichnerische Darstellung (Rechtsplan) <strong>vom</strong> 18.02.2011, GZ: RO-608-<br />

24/BPL 08, im Maßstab 1:500, verfasst von Arch. DI Günter Reissner, ist Teil<br />

dieser Verordnung. Ein Gestaltungskonzept liegt bei.<br />

§ 4 Festlegungen des Flächenwidmungsplanes<br />

Im Flächenwidmungsplan 3.03 <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg ist für das<br />

Planungsgebiet folgendes festgelegt:<br />

(1) Die Teilfläche des Grundstückes 535/1 <strong>der</strong> KG Farrach ist als<br />

Aufschließungsgebiet für Industrie- und Gewerbegebiet 1 (J/1 alter<br />

Rechtsnorm) mit einer Bebauungsdichte von 0,2-1,5 festgelegt.<br />

Als Aufschließungserfor<strong>der</strong>nisse sind festgelegt: Abwasserentsorgung nach<br />

Stand <strong>der</strong> Technik, Sicherstellung <strong>der</strong> Wasserversorgung, Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Stromversorgung, technisch einwandfreie Entsorgung <strong>der</strong><br />

Meteorwässer, innere und äußere Erschließung und Neuordnung <strong>der</strong><br />

Grenzen.<br />

35


(2) Das Grundstück 535/3 <strong>der</strong> KG Farrach ist als Einkaufszentrum 2 (EZ 2)<br />

mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 1,5 festgelegt.<br />

(3) Gemäß Baulandzonierung zum Flächenwidmungsplan 3.03 ist für das<br />

Planungsgebiet ein Bebauungsplan zu erstellen.<br />

§ 5 Einschränkungen<br />

(1) Grüne Sicherheitszone des Flugplatzes Zeltweg: Es sind die entsprechenden<br />

Bewilligungen auf Grundlage des Luftfahrtsgesetzes einzuholen.<br />

(2) Dauerschallpegel (Flughafen Zeltweg, Basis Saab Draken).<br />

Schallschutzmaßnahmen sind nach Erfor<strong>der</strong>nis sicher zu stellen.<br />

Theoretisch tritt ein hoher Lärmpegel mit extrem kurzer Einwirkungszeit<br />

auf.<br />

(3) Zu den Landesstraßen L 518 Murtal-Begleitstraße und B 78 Obdacher<br />

Straße ist gemäß Landesstraßenverwaltungsgesetz ein Bauverbotsbereich<br />

einzuhalten. Bauführungen in diesem Bereich bedürfen einer Bewilligung<br />

<strong>der</strong> zuständigen Behörde.<br />

(4) Landschaftsraum: Auf die qualitätsvolle Einfügung in den<br />

Landschaftsraum ist beson<strong>der</strong>s Bedacht zu nehmen. Auf die Bestimmungen<br />

des Gesetzes zum Schutz landwirtschaftlicher Betriebsflächen (zuletzt in<br />

<strong>der</strong> Fassung LGBl. Nr. 78/2005) wird hingewiesen.<br />

(5) Im Bereich des Grundstücks 535/3 verlaufen Hochspannungsleitungen <strong>der</strong><br />

STEWEAG-STEG, die in <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung ersichtlich<br />

gemacht sind. Im Sinne <strong>der</strong> geltenden Sicherheitsvorschriften sind die<br />

Schutzabstände einzuhalten. Eine Unterschreitung dieser Abstände ist <strong>vom</strong><br />

Bauwerber auf Grundlage einer Bewilligung des Leitungsträgers zulässig.<br />

36


II. BEBAUUNG<br />

§ 6 Bauplätze<br />

Im Planungsgebiet sind insgesamt 2 Bauplätze zulässig.<br />

§ 7 Bebauungsweise<br />

Offene Bebauung zu den benachbarten Grundstücken und innerhalb des<br />

Planungsgebietes.<br />

§ 8 Bebauungsdichte und Bebauungsgrad<br />

(1) Die Bebauungsdichte wird im Bebauungsplan mit 0,5-1,5 für den Bauplatz 1<br />

und 0,2-1,5 für den Bauplatz 2 festgelegt.<br />

(2) Der Bebauungsgrad wird mit 0,1-0,5 festgelegt.<br />

§ 9 Abstände<br />

Zwischen den Bauplätzen sind die Abstände von Gebäuden einzuhalten<br />

(§ 13 Stmk. BauG 1995 idgF). Ausnahmen werden im § 7 geregelt.<br />

§ 10 Verkaufsflächen<br />

Im Gebiet für Einkaufszentren 2 (EZ2) wird als maximale Verkaufsfläche<br />

gemäß § 31 ROG 2010 iS des § 2 (1) Z 2 des Entwicklungsprogramms zur<br />

Versorgungsinfrastruktur 2004 LGBl. Nr. 25/2004 festgelegt:<br />

Maximal zulässige Verkaufsfläche: 5.000 m²<br />

37


III. GEBÄUDE<br />

§ 11 Lage und Stellung <strong>der</strong> Gebäude<br />

(1) Die Lage <strong>der</strong> Hauptgebäude und Garagen ist durch Baugrenzlinien im<br />

Sinne des § 4 Z 7 u. Z 9 Stmk. BauG 1995 idgF festgelegt.<br />

(2) Nebengebäude (im Sinne des § 4 Z 43 Stmk. BauG 1995 idgF) dürfen<br />

außerhalb <strong>der</strong> Baugrenzlinien errichtet werden.<br />

§ 12 Höhenlage <strong>der</strong> Gebäude<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Erdgeschoßebene <strong>der</strong> Einzelbauten ist in <strong>der</strong> zeichnerischen<br />

Darstellung mit maximal zulässigen Absoluthöhen für das Niveau des fertigen<br />

Erdgeschoßfußbodens festgelegt. Abweichungen sind nach oben und nach unten<br />

bis zu je 1,00 m zulässig.<br />

§ 13 Höhe <strong>der</strong> Gebäude<br />

(1) Die maximal zulässige Gebäudehöhe, das ist <strong>der</strong> jeweilige Abstand zwischen<br />

natürlichem Gelände und Dachsaum, beträgt 12,00 m.<br />

(2) Die maximal zulässige Gesamthöhe des Gebäudes, das ist <strong>der</strong> Abstand<br />

zwischen dem tiefsten Punkt <strong>der</strong> Verschneidung des Bauwerks mit dem<br />

natürlichen Gelände und dem höchsten Punkt des Gebäudes, beträgt<br />

13,00 m.<br />

§ 14 Dachformen und Dächer<br />

(1) Als Dachform werden flache o<strong>der</strong> flach geneigte Dächer mit einer Neigung<br />

von max. 10° festgelegt. Abweichungen für beson<strong>der</strong>e Gestaltungen<br />

(Eingänge etc.) im Ausmaß von max. 10 % bezogen auf die bebaute Fläche<br />

sind zulässig, die Einfügung in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild ist<br />

jedoch sicher zu stellen.<br />

38


(2) Es sind übliche Flachdachaufbauten, begrünte Dächer o<strong>der</strong> Blechdächer<br />

zulässig.<br />

(3) Die Verwendung von glänzenden Materialien ist wegen <strong>der</strong> allfälligen<br />

Blendwirkung unzulässig (Sicherheitszone Flugplatz).<br />

§ 15 Sonstige Vorschriften zur Gestaltung<br />

Die Fassaden sind in heller, dezenter Farbgebung zu gestalten. Nicht zulässig<br />

sind grelle und nicht dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild entsprechende<br />

Farbgebungen.<br />

IV. VERKEHRSANLAGEN<br />

§ 16 Verkehrsflächen<br />

(1) Die im Planungsgebiet festgelegte Erschließungsstraße wird als<br />

öffentlicher Interessentenweg iS § 7 (1) Z 5 LStVG 1964 idgF festgelegt.<br />

(2) Die Breite <strong>der</strong> Erschließungsstraße (Straßengrundstück) beträgt<br />

mindestens 8,00 m.<br />

§ 17 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />

Die nach § 71 (3) Stmk. BauG 1995 idgF festgelegte Mindestanzahl von<br />

Abstellplätzen ist in den in <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung als<br />

Parkierungsfläche bezeichneten Bereichen auf eigenem Grund zu errichten.<br />

V. FREIFLÄCHEN, VER- UND ENTSORGUNG, SONSTIGE ANLAGEN<br />

§ 18 Freiflächen, Grüngestaltung und öffentliche Flächen<br />

39


(1) Innerhalb <strong>der</strong> Bauplätze sind nicht bebaubare Flächen als Grünflächen zu<br />

gestalten.<br />

(2) Entsprechend <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung sind im Abstand von 12,0 -<br />

18,0 m Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abweichungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Lage sind im Zuge <strong>der</strong> Projektierung zulässig. Die<br />

Baumanzahl wird auf Bauplatz 1 mit mindestens 17 und auf Bauplatz 2 mit<br />

mindestens 11 festgelegt.<br />

(3) Die Baumpflanzungen sind mit standortgerechten Laubbäumen in<br />

Baumschulqualität mit einem Stammumfang von mind. 16/18 cm in ein<br />

Meter Höhe durchzuführen. Baumscheiben haben eine Mindestgröße von<br />

6,00 m² und eine Mindestbreite von 2,00 m aufzuweisen.<br />

(4) Der Standraum <strong>der</strong> Bäume ist in den befestigten Bereichen durch<br />

Bewässerungs- bzw. Belüftungseinrichtungen und durch<br />

wasserdurchlässigen Belag zu sichern. Baumscheiben sind zu begrünen und<br />

durch entsprechende Maßnahmen vor Befahren zu schützen (Gitterrost,<br />

Baumschutzbügel u.ä.).<br />

§ 19 Einfriedungen und lebende Zäune<br />

(1) Als Einfriedung sind zulässig: Die Errichtung von Toranlagen sowie die<br />

Errichtung eines Maschendrahtzaunes o<strong>der</strong> eines ähnlich transparenten<br />

Zaunes.<br />

(2) Hecken dürfen als lebende Zäune eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten.<br />

Es sind standortgerechte Laubgehölze zulässig.<br />

40


§ 20 Oberflächenentwässerung<br />

Die ordnungsgemäße Entsorgung <strong>der</strong> anfallenden Oberflächenwässer ist auf<br />

Grundlage eines Gesamtkonzeptes, das im Zuge <strong>der</strong> Projektierung zu erstellen<br />

ist, im Bauverfahren nachzuweisen.<br />

§ 21 Ver- und Entsorgung<br />

An die Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Energieleitungsnetz, Wasserleitung<br />

und Kanalnetz) wird angeschlossen werden.<br />

VI. UMSETZUNG UND RECHTSKRAFT<br />

§ 22 Inkraftsetzung<br />

Der Bebauungsplan tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag in Kraft. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes 08 „Zeltweg<br />

West 2“ tritt die Bebauungsrichtlinie 11 „Zeltweg West 2“ außer Kraft.<br />

Wortmeldungen GR Peter Lorberau und Bgm. Hermann Dullnig.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

41


Punkt 7:<br />

(Öffentliches Gut: a) Übernahme von Grundstücken:<br />

aa) Grundstück Nr. 174/4 KG Farrach;<br />

b) Vereinbarung Pflege und Instandhaltung:<br />

ab) Grundstück Nr. 174/4 KG Farrach)<br />

Berichterstatter GR John Berdev:<br />

Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Zufahrtsstraße zum neu errichteten Fachmarktzentrum<br />

Bundesstraße 34 hat die LEON Projektbau GmbH als <strong>der</strong>zeitige Eigentümerin diese<br />

Weganlage im Ausmaß von 1.554 m² nunmehr entsprechend den behördlichen<br />

Auflagen in das öffentliche Gut zu übertragen. Aus formalen Gründen ist zur<br />

grundbücherlichen Durchführung dieser Übertragung ein Kaufvertrag erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Eine entsprechende Vereinbarung für die Übernahme zu einem symbolischen<br />

Kaufpreis von € 1,-- liegt vor.<br />

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at folgenden Beschluss:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg übernimmt als Verwalterin des öffentlichen Gutes<br />

das Grundstück 174/4, KG Farrach, im Ausmaß von 1.554 m² gemäß dem<br />

Teilungsplan des Dipl.-Ing. Johannes Lessing, Liechtensteingasse 4, 8750<br />

Judenburg, GZ 5132 <strong>vom</strong> 26.08.2009 zu einem Kaufpreis von € 1,-- in das<br />

öffentliche Gut und schließt zu diesem Zwecke die dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

vorliegende Vereinbarung mit <strong>der</strong> LEON Projektbau GmbH, 8054 Seiersberg,<br />

Haushamerstraße 1, ab.<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg bestätigt, dass es sich um eine fertig gestellte<br />

Straßenanlage handelt.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

42


) Vereinbarung Pflege und Instandhaltung:<br />

ab) Grundstück Nr. 174/4 KG Farrach;<br />

Berichterstatter GR John Berdev:<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> durch die Firma LEON Projekt Bau GmbH errichteten Straße auf<br />

dem Grundstück 174/4, welche <strong>der</strong> Erschließung des Fachmarktzentrums im Bereich<br />

westlich <strong>der</strong> Firma Hofer dient und die nach dem beschlossenen Bebauungsplan wie<br />

unter Punkt a) ausgeführt in das öffentliche Gut übernommen werden soll, ist es<br />

erfor<strong>der</strong>lich eine eigene Regelung und Vereinbarung hinsichtlich <strong>der</strong> Erhaltung und<br />

Pflege zu treffen.<br />

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at folgenden Beschluss:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg, 8740 Zeltweg, in ihrer Eigenschaft als Verwalterin<br />

des öffentlichen Gutes sowie Verwalterin und Erhalterin <strong>der</strong> Gemeindestraßen<br />

einerseits<br />

und die Firma LEON Projekt Bau GmbH, Haushamer Straße 1, 8054<br />

Seiersberg an<strong>der</strong>erseits,<br />

treffen nachfolgende<br />

V e r e i n b a r u n g<br />

über die Erhaltung und Pflege <strong>der</strong> auf dem Grundstück 174/4, Grundbuch<br />

65006 Farrach errichteten Straßenanlage:<br />

I)<br />

Vertragsgegenstand ist <strong>der</strong>, nach dem Teilungsplan des Herrn Diplom-<br />

Ingenieur Johannes Lessing, Judenburg, <strong>vom</strong> 29.08.2009, GZ.: 5132 farblich<br />

markierte Teil <strong>der</strong> auf dem Grundstück 174/4 befindlichen Gemeindestraße.<br />

43


II)<br />

Die Firma LEON Projekt Bau GmbH verpflichtet sich, den unter Punkt I.)<br />

näher beschriebenen Teil <strong>der</strong> Gemeindestraße <strong>der</strong>art herzustellen und dauernd<br />

zu erhalten, dass eine gefahrlose Benützung für den auf diesem Straßenteil<br />

zugelassenen Verkehr möglich ist.<br />

Zu diesem Zweck erklärt sich die Firma LEON Projekt Bau GmbH bereit<br />

bezüglich dieses Straßenteiles alle Verpflichtungen zu übernehmen und alle<br />

Maßnahmen zu treffen, die ansonsten <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg als Erhalterin<br />

<strong>der</strong> Gemeindestraßen bezüglich <strong>der</strong> Herstellung, Erhaltung, Pflege und<br />

Reinigung <strong>der</strong> Gemeindestraßen gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des<br />

Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes und <strong>der</strong><br />

Straßenverkehrsordnung, jeweils in ihrer geltenden Fassung, obliegen.<br />

III)<br />

Die Firma LEON Projekt Bau GmbH verpflichtet sich weiters, die<br />

Stadtgemeinde Zeltweg hinsichtlich sämtlicher, an sie gerichteten For<strong>der</strong>ungen<br />

und Schadensersatzansprüche, bzw. ihr direkt zugefügten finanziellen Schäden,<br />

völlig klag- und schadlos zu halten, sofern diese Schäden, For<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Schadensersatzansprüche ihre Ursache in einer Vernachlässigung o<strong>der</strong><br />

mangelhaften Erfüllung <strong>der</strong>, <strong>der</strong> Firma LEON Projekt Bau GmbH gemäß<br />

Punkt II) dieser Vereinbarung obliegenden Verpflichtungen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

haben.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

44


Punkt 8:<br />

(Umbau von Gemeindestraßen, Verordnungen:<br />

a) Bahnhofstraße – geplante Unterführung Eisenbahnkreuzung;<br />

b) Feldgasse – Unterführung)<br />

Berichterstatter 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger:<br />

Im Zuge des Projektes Umbau Bahnhof Zeltweg ergibt sich die Notwendigkeit des<br />

Umbaus von Gemeindestraßen im Stadtgebiet.<br />

Einerseits soll die <strong>der</strong>zeitige Eisenbahnkreuzung im Bereich Bahnhofstraße Gasthaus<br />

Schlager zukünftig durch eine Unterführung ersetzt werden, an<strong>der</strong>erseits erfolgt auch<br />

ein Umbau im Bereich <strong>der</strong> bestehenden Unterführung Feldgasse in <strong>der</strong> Art, dass<br />

diese nach dem Umbau nur mehr für Fußgänger und Radfahrer zur Benutzung<br />

freigegeben ist.<br />

Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 2011 begonnen werden, zunächst soll die<br />

Unterführung im Bereich <strong>der</strong> Bahnhofstraße errichtet werden. Die voraussichtliche<br />

Bauzeit dafür beträgt rund ein Jahr, im Anschluss daran werden die Umbauarbeiten<br />

bei <strong>der</strong> Unterführung Feldgasse vorgenommen.<br />

Für die Herstellung einer niveaufreien Kreuzung für die Bahnhofstraße ist einerseits<br />

die Errichtung einer Straßenbrücke zur Überführung <strong>der</strong> Seitengasse geplant,<br />

an<strong>der</strong>erseits die Errichtung eines getrennten Gehweges in <strong>der</strong> Unterführung mit<br />

Rampen und Stiegenaufgängen. Weiters enthält das Projekt Stützmauern entlang <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße zu den angrenzenden Grundstücken, Stützmauern zur abgesenkten<br />

Einmündung des Lin<strong>der</strong>wegs und des Laingerwegs, sowie weitere Maßnahmen wie<br />

die Umlegung von bestehenden Leitungen und Herstellung einer neuen<br />

Straßenentwässerung.<br />

Durch die geplanten Baumaßnahmen wird jedenfalls eine gravierende Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Verkehrssituation im Stadtgebiet erreicht.<br />

45


Das Steiermärkische Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 sieht vor, dass <strong>der</strong><br />

Umbau einer Gemeindestraße durch den Gemein<strong>der</strong>at verordnet werden muss.<br />

Für die künftigen Trassenführungen liegen jeweils Projekte, verfasst durch Herrn<br />

Dipl.-Ing. Bernhard F. Otto, Zivilingenieur für Bauwesen in 1210 Wien vor.<br />

Der Bau- Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2011<br />

mit dieser Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at den Beschluss<br />

folgen<strong>der</strong> Verordnungen:<br />

a.) Bahnhofstraße – geplante Unterführung Eisenbahnkreuzung:<br />

Verordnung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg betreffend den Umbau von<br />

Gemeindestraßen anlässlich <strong>der</strong> Errichtung des Objektes Unterführung<br />

Bahnhofstraße, gemäß § 8 Abs 3 des Stmk. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes<br />

1964 LGBl Nr. 154 idgF:<br />

§ 1<br />

Die Gemeindestraßen Bahnhofstraße, Seitengasse, Lin<strong>der</strong>weg und Laingerweg<br />

werden entsprechend dem Straßenprojekt „Unterführung Bahnhofstraße“ <strong>vom</strong><br />

11.02.2011, Plannummer BU00-02-11-101-00, erstellt von Dipl.-Ing. Bernhard F.<br />

Otto, Zivilingenieur für Bauwesen in 1210 Wien, Kinzerplatz 17/E/2 umgebaut.<br />

§ 2<br />

Die Trassenführung ist in dem Projekt „Unterführung Bahnhofstraße“ <strong>vom</strong><br />

11.02.2011, Plannummer BU00-02-11-101-00, erstellt von Dipl.-Ing. Bernhard F.<br />

Otto, Zivilingenieur für Bauwesen in 1210 Wien, Kinzerplatz 17/E/2, welches<br />

einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, ersichtlich.<br />

46


§ 3<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag in Kraft.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b.) Feldgasse – Unterführung:<br />

Verordnung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg betreffend den Umbau von<br />

Gemeindestraßen anlässlich des Umbaus des Objektes Unterführung Feldgasse,<br />

gemäß § 8 Abs 3 des Stmk. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 LGBl Nr.<br />

154 idgF:<br />

§ 1<br />

Die Gemeindestraße Feldgasse wird entsprechend dem Straßenprojekt<br />

„Unterführung Feldgasse“ <strong>vom</strong> 08.03.2011, Plannummer FU01-02-01-101-00,<br />

erstellt von Dipl.-Ing. Bernhard F. Otto, Zivilingenieur für Bauwesen in 1210<br />

Wien, Kinzerplatz 17/E/2 umgebaut.<br />

§ 2<br />

Die Trassenführung ist in dem Projekt „Unterführung Feldgasse“ <strong>vom</strong><br />

08.03.2011, Plannummer FU01-02-01-101-00, erstellt von Dipl.-Ing. Bernhard F.<br />

47


Otto, Zivilingenieur für Bauwesen in 1210 Wien, Kinzerplatz 17/E/2, welches<br />

einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, ersichtlich.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist<br />

folgenden Tag in Kraft.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

48


Punkt 9:<br />

(Alkoholgemeindesteuer, Petition an den Bundesminister für Finanzen)<br />

Berichterstatter GR Anneliese Steinkellner:<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Weltwirtschaftskrise und dem damit einhergehenden Einbruch <strong>der</strong><br />

Einnahmen <strong>der</strong> Städte und Gemeinden, in Verbindung mit gleichzeitig stark<br />

steigenden Ausgaben in den Bereichen Gesundheit und Soziales, gelangen alle<br />

Städte und Gemeinden an die Grenze <strong>der</strong> Finanzierbarkeit ihrer Aufgaben.<br />

Um als erste staatliche Ebene nicht ausschließlich auf die immer unzureichen<strong>der</strong>en<br />

Alimentationszahlungen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> über den Finanzausgleich<br />

abhängig zu sein, braucht es eigenverantwortliche Einnahmequellen <strong>der</strong> Städte und<br />

Gemeinden. Neben <strong>der</strong> Kommunalsteuer und <strong>der</strong> Grundsteuer zählt auch die<br />

Getränkesteuer europaweit zu den wichtigsten Einnahmequellen <strong>der</strong> lokalen<br />

Gebietskörperschaften.<br />

Auf Grund einer, wie sich herausgestellt hat, übereilten politischen Entscheidung<br />

wurde die Getränkesteuer <strong>vom</strong> Bund aufgehoben und den Gemeinden für die<br />

entstandenen finanziellen Ausfälle nur unzureichend kompensierende Ausgleichs-<br />

zahlungen zuerkannt.<br />

Um die Gemeindeautonomie nachhaltig aufrecht zu erhalten braucht es vermehrt<br />

eigene Finanzquellen <strong>der</strong> lokalen Gebietskörperschaften. Nur so werden sich die<br />

übertragenen Aufgaben finanzieren lassen.<br />

Eine relativ einfache Möglichkeit, um wie<strong>der</strong> mehr finanziellen Spielraum für Städte<br />

und Gemeinden zu schaffen, wäre die Einführung einer Alkoholgemeindesteuer.<br />

Dazu kommen die positiven Lenkungseffekte z.B. Volksgesundheit o<strong>der</strong><br />

Vandalismus betreffend, die eine <strong>der</strong>artige Abgabe indirekt nach sich zieht.<br />

Die österreichischen Städte und Gemeinden benötigen dringend zusätzliche<br />

finanzielle Mittel zur nachhaltigen Sanierung ihrer Gemeindehaushalte. Die<br />

Finanzierung <strong>der</strong> den österreichischen Kommunen gesetzlich übertragenen<br />

49


Aufgaben, die Instandhaltung <strong>der</strong> Infrastruktur o<strong>der</strong> die För<strong>der</strong>ung von Gesundheits-,<br />

Bildungs- und Sozialprojekten erfor<strong>der</strong>t gemeindeeigene Einnahmequellen, um in<br />

<strong>der</strong> ersten staatlichen Ebene nicht ausschließlich von Zuzahlungen <strong>der</strong><br />

übergeordneten Gebietskörperschaften, wie Bund und Län<strong>der</strong>, abhängig zu sein.<br />

Der Alkoholmissbrauch, insbeson<strong>der</strong>e von Jugendlichen, Autofahrern sowie im<br />

Bereich <strong>der</strong> Familien, samt seinen Nebenwirkungen ist österreichweit ein Problem.<br />

Diesem kann auch auf Gemeindeebene entgegengesteuert werden.<br />

Dafür bietet sich vor allem die Einführung einer Alkoholgemeindesteuer an. Dafür<br />

braucht es kein neues Finanzausgleichsgesetz, son<strong>der</strong>n lediglich eine Novellierung<br />

<strong>der</strong> §§ 14 und 15 Finanzausgleichsgesetz. Eine <strong>der</strong>artige Alkoholgemeindesteuer<br />

könnte im Bereich von Dienstleistungsbetrieben, wie etwa Gasthäuser, Restaurants,<br />

Nachtclubs, Diskotheken, Buffets, Selbstbedienungsrestaurants eingehoben werden.<br />

Diese Steuer auf die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken wäre auch durchaus<br />

gemeinschaftskonform und bedürfte keiner spezifischen Zweckwidmung. Die<br />

lokalen Gebietskörperschaften könnten die daraus resultierenden Einnahmen für<br />

dringend notwendige Finanzierungsprojekte auf Gemeindeebene verwenden.<br />

Besteuert werden sollte lediglich die Verabreichung von alkoholhaltigen Getränken<br />

im Rahmen von Restaurationsumsätzen in den oben angeführten<br />

Dienstleistungsbetrieben sowie bei Veranstaltungen. Eine Besteuerung von<br />

Handelsbetrieben wäre gemeinschaftsrechtswidrig und jedenfalls nicht als<br />

ausschließliche Gemeindeabgabe im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Administration <strong>der</strong><br />

Getränkesteuer rechtlich möglich und sollte daher unterbleiben.<br />

Steuertatbestand sollte die Verabreichung von Getränken in Restaurationsbetrieben<br />

mit einem Alkoholgehalt in Volumenanteilen von 0,5 v.H. und mehr sein. Als<br />

Abgabesatz wäre 15 % des Entgelts für die Verabreichung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

alkoholischen Getränke vorgesehen.<br />

50


Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at folgenden Beschluss:<br />

„Petition an den Bundesminister für Finanzen:“<br />

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,<br />

§ 14 Abs. 1 FAG durch Ziffer 8a mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:<br />

„Abgaben auf die Verabreichung alkoholischer Getränke“<br />

§ 15 Abs. 3 FAG durch Ziffer 1a mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:<br />

„Abgaben gemäß § 14 Abs. 1 Z.8a im Ausmaß von 15 % des Entgelts für die<br />

Verabreichung alkoholischer Getränke im Rahmen von Restaurationsumsätzen<br />

und Veranstaltungen. Alkoholische Getränke sind solche mit einem<br />

Alkoholgehalt in Volumenteilen von 0,5 v.H. o<strong>der</strong> mehr. Entgelt ist die<br />

Gegenleistung, die <strong>der</strong> Konsument aufwendet, um das alkoholische Getränk<br />

verabreicht zu erhalten.“<br />

Wortmeldungen GR Gerald Seifter, GR Peter Lorberau, GR Rudolf Standfest,<br />

FStR Robert Steinbrugger, GR Peter Haslebner, GR Wolfgang Grabenbauer und<br />

GR Claudia Kaiser-Ertl.<br />

Der Antrag wird mit den Stimmen von 14 Gemein<strong>der</strong>äten gegen 10 Stimmen <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>äte 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Gerald Seifter, GR Fritz Mayer,<br />

GR Karl Steinwid<strong>der</strong>, GR Richard Köstinger, GR Erika Friesacher, GR Peter<br />

Lorberau, GR Rudolf Standfest, GR Wolfgang Grabenbauer und GR Peter Haslebner<br />

angenommen.<br />

51


Punkt 10:<br />

(Gemeindewohnhäuser, Verwaltungsübergabe)<br />

Berichterstatter FStR Robert Steinbrugger:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg ist Eigentümerin von 542 Wohnungen, 200 Garagen, 6<br />

Abstellflächen und 7 Geschäftsräumlichkeiten. Bis jetzt wurden diese Wohnungen<br />

und Garagen durch die Stadtgemeinde Zeltweg selbst verwaltet. Es ist jedoch ein<br />

Faktum, dass die Verwaltung von Wohnungen immer komplexer wird, damit auch<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an das eingesetzte Verwaltungsprogramm steigen und die<br />

Eigenkosten aufgrund <strong>der</strong> relativ betrachtet geringen Größe <strong>der</strong> Verwaltungseinheit<br />

über die eingehobenen Verwaltungskostenbeiträge nur schwer gedeckt werden<br />

können. Zuletzt wurde die Situation für die Stadtgemeinde auch deswegen noch<br />

schwieriger, weil die zuständige Mitarbeiterin für die kaufmännische<br />

Wohnungsverwaltung durch einen schweren Krankheitsfall schon seit Monaten nicht<br />

zur Verfügung steht und dieser Arbeitsausfall nur provisorisch durch die<br />

Heranziehung einer langjährigen bewährten Mitarbeiterin vorübergehend<br />

kompensiert werden konnte.<br />

Die gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Wohnungsverwaltung haben dazu geführt,<br />

dass die meisten jener Gemeinden, welche noch über einen entsprechenden<br />

Wohnungsbestand verfügen, sich für die Verwaltung dieser Wohnanlagen eines<br />

professionellen Partners bedienen. Auch die Stadtgemeinde Zeltweg hat bereits im<br />

Jahr 1998 die Verwaltung und Betreuung <strong>der</strong> Seniorenwohnhäuser an die<br />

Siedlungsgenossenschaft Ennstal übertragen. Dabei handelt es sich um insgesamt 68<br />

Wohneinheiten.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Situation wurden mit <strong>der</strong> Siedlungsgenossenschaft<br />

Ennstal und <strong>der</strong> WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft mbH konkrete und detaillierte<br />

Gespräche über eine mögliche Verwaltungsübernahme geführt. Beide Unternehmen<br />

haben in diesen Gesprächen den Eindruck sehr großer Professionalität hinterlassen.<br />

52


Für die Siedlungsgenossenschaft Ennstal spricht jedoch, dass die Stadtgemeinde mit<br />

ihr bereits Erfahrungen bezüglich <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Seniorenwohnhäuser hat.<br />

Für die Mieter <strong>der</strong> Gemeindewohnungen hat eine Verwaltungsübernahme keinerlei<br />

negative Auswirkungen. Bestehende Mietverträge bleiben unverän<strong>der</strong>t aufrecht.<br />

Zur Gewährleistung <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> technischen Hausverwaltung würde die<br />

Siedlungsgenossenschaft Ennstal einen eigenen Ansprechpartner für Zeltweg<br />

installieren und diesbezüglich auch einen Bürostandort eröffnen.<br />

Für die Mitarbeiter des Stadtamtes welche durch eine Verwaltungsübernahme <strong>der</strong><br />

gemeindeeigenen Wohnungen und Garagen durch einen externen Partner betroffen<br />

wären, ergäbe sich folgende Verän<strong>der</strong>ung:<br />

Die bisher mit <strong>der</strong> kaufmännischen Hausverwaltung betraute Bedienstete, welche<br />

sich <strong>der</strong>zeit wie erwähnt noch immer in Krankenstand befindet, hat bereits mitgeteilt,<br />

dass sie nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenstand ihre Dienstverpflichtung auf<br />

50 % einer Vollbeschäftigung reduzieren möchte. Mit diesem Beschäftigungsausmaß<br />

könnte sie die von ihr auch bisher wahrgenommenen Aufgaben im Bereich des<br />

Mahn- und Exekutionswesens in <strong>der</strong> Finanzabteilung problemlos erledigen. Für den<br />

bisher mit <strong>der</strong> technischen Hausverwaltung betrauten Bediensteten ergibt sich eine<br />

Aufgabenän<strong>der</strong>ung insofern, als er in Zukunft die Gesamtbetreuung aller übrigen<br />

gemeindeeigenen Objekte übernehmen soll. Darüber hinaus wurde ihm angeboten<br />

sich zur Sicherheitsfachkraft ausbilden zu lassen um nach dem pensionsbedingten<br />

Ausscheiden <strong>der</strong> bisherigen Sicherheitsfachkraft einen entsprechenden Ersatz im<br />

Hause zu haben. In weiterer Folge soll er danach auch die Betreuung und<br />

Koordination des für die Gemeindeobjekte eingesetzten Reinigungspersonals<br />

übernehmen. Seine organisatorische Zuordnung wird sich in den Bereich <strong>der</strong><br />

Bauabteilung verlagern. Finanziell betrachtet gibt es keinerlei Verschlechterung für<br />

die betroffenen Mitarbeiter.<br />

Ein Teil <strong>der</strong> Aufgaben wird aber wie bisher bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg<br />

verbleiben. Dies betrifft einerseits die Vermarktung <strong>der</strong> Wohnungen und an<strong>der</strong>erseits<br />

die Vergabe <strong>der</strong> Wohnungen an Mietinteressenten und die dafür erfor<strong>der</strong>liche<br />

Erstbesichtigung. Aus diesem Grund wurde auch verlangt, dass <strong>der</strong> künftige<br />

Verwalter <strong>der</strong> Gemeindewohnungen bereit ist einen Teil <strong>der</strong> eingehobenen<br />

53


Verwaltungskostenbeiträge an die Stadtgemeinde Zeltweg zur Abdeckung ihrer<br />

Kosten zu refundieren.<br />

Nach eingehenden internen Beratungen und einer Besprechung mit den<br />

Fraktionsführern <strong>der</strong> im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Parteien wurde <strong>der</strong> Entschluss<br />

gefasst dem Gemein<strong>der</strong>at den Abschluss eines Hausverwaltungsvertrages mit <strong>der</strong><br />

Siedlungsgenossenschaft Ennstal zu empfehlen.<br />

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at den Abschluss des nachfolgenden<br />

Vertrages:<br />

1.<br />

I.)<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg 8740 Zeltweg, Hauptplatz 8 ist Eigentümerin <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Liegenschaften in 8740 Zeltweg, mit den darauf befindlichen<br />

Wohnhäusern<br />

52 Objekte laut beiliegen<strong>der</strong> Liste 542 Wohnungen<br />

54<br />

7 Geschäfte<br />

206 Garagen und Abstellflächen<br />

sowie die Pflegestation, Größingstraße 14<br />

im Nachfolgenden kurz „Objekte“ genannt und überträgt rückwirkend ab 1.<br />

Jänner 2011 die Verwaltung dieser Objekte an die<br />

Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal<br />

reg. Gen. m. b. H. Liezen<br />

8940 Liezen, Siedlungsstraße 2


und diese, im Folgenden kurz „SG Ennstal“ genannt, übernimmt die<br />

Verwaltung <strong>der</strong> vorgenannten Objekte.<br />

2.<br />

Die SG Ennstal ist zu allen Handlungen berechtigt und verpflichtet, die sich bei<br />

<strong>der</strong> ordnungsgemäßen Verwaltung dieser Objekte ergeben, insbeson<strong>der</strong>e erhält<br />

die SG Ennstal die Vollmacht bzw. ist dazu verpflichtet,<br />

a) die Stadtgemeinde Zeltweg in allen, die Objekte betreffenden,<br />

Angelegenheiten zu vertreten;<br />

b) den baulichen Zustand <strong>der</strong> Objekte laufend zu überprüfen und eventuell<br />

auftretende Schäden sofort zu beheben bzw. alle Maßnahmen zu<br />

veranlassen, die dazu dienen, Weiterungen in Hinsicht auf Bauschäden zu<br />

verhin<strong>der</strong>n;<br />

c) Vergabe von Reparaturen, die zur ordentlichen Verwaltung zählen, die zur<br />

Erhaltung und den Betrieb des Objektes für gewöhnlich notwendig sind und<br />

keine hohen Kosten verursachen (Kleinreparaturen wie z. B. ständig<br />

wie<strong>der</strong>kehrende Ausbesserungen und Instandsetzungsarbeiten an<br />

allgemeinen Teilen des Hauses; Erhaltungsarbeiten in Mietgegenständen,<br />

sofern diese zur Behebung ernster Schäden des Hauses sofort notwendig<br />

sind, um den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu übergeben;<br />

Erhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes von<br />

Wärmeversorgungsanlagen, Personenaufzügen, Waschküchen etc.);<br />

d) die Vergabe von Erhaltungsarbeiten, welche hohe Kosten verursachen<br />

(Großreparaturen) sowie Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, die über<br />

den bloßen Erhaltungszweck hinausgehen (nützliche Verbesserungen und<br />

bautechnische Maßnahmen) nur im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />

Zeltweg durchzuführen, z. B. Fassadeninstandsetzung, Dacherneuerung<br />

bzw. großflächige Dachinstandsetzung, Erneuerung des<br />

Stiegenhausanstriches, Erneuerung von Elektroinstallationen, etc.,<br />

Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Schall- und Wärmedämmung von<br />

Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken und oberste<br />

55


Geschoßdecken; Erneuerung o<strong>der</strong> bautechnische Umgestaltung zweier o<strong>der</strong><br />

mehrerer Wohnungen etc.<br />

e) zum Betreten <strong>der</strong> Mietgegenstände durch eigene Organe;<br />

f) die Berechnung <strong>der</strong> Mieten sowie <strong>der</strong>en laufende Einhebungen bis zur<br />

zwangsweisen Hereinbringung, die Bezahlung von Annuitäten an die<br />

Stadtgemeinde Zeltweg, die Bezahlung sämtlicher Rechnungen, die die<br />

Betriebskosten und die ganze Hausverwaltung betreffen, im Einvernehmen<br />

mit <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg durchzuführen;<br />

g) bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres eine ordentliche Rechnung über<br />

das vorangegangene Kalen<strong>der</strong>jahr zu legen und in geeigneter Weise Einsicht<br />

in die Belege zu gewähren;<br />

h) die Abdeckung und Einhebung eventueller an<strong>der</strong>er Verpflichtungen, die<br />

3.<br />

durch die Stadtgemeinde Zeltweg angeordnet werden und in <strong>der</strong> Miete<br />

vorzuschreiben sind, abzuwickeln.<br />

Die SG Ennstal führt die Hausverwaltung im eigenen Wirkungsbereich durch.<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg wird nötigenfalls über Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> SG<br />

Ennstal <strong>der</strong> Genossenschaft eine beson<strong>der</strong>e Verwaltungsvollmacht erteilen.<br />

4.<br />

Das Einweisungsrecht für diesen Mietgegenstand bleibt <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />

Zeltweg vorbehalten. Die Stadtgemeinde Zeltweg gibt <strong>der</strong> SG Ennstal den<br />

jeweiligen Mieter bekannt und hat die SG Ennstal im Namen <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde Zeltweg die entsprechenden Mietverträge zu errichten und zu<br />

unterfertigen.<br />

5.<br />

a) Gemäß § 22 des Mietrechtsgesetzes erhält die SG Ennstal zur Deckung <strong>der</strong><br />

Auslagen für die ordentliche Verwaltung <strong>der</strong> Objekte einen<br />

56


Verwaltungskostenbeitrag, für die Wohnungen und Lokale errechnet nach<br />

den jeweils vor je<strong>der</strong> Kategorieanhebung letztgeltenden Beträgen gemäß<br />

§ 15a Abs. 3 Ziff. 1 und § 16 Abs. 6 MRG, von <strong>der</strong>zeit € 3,08 (netto, ohne<br />

MwSt.) je Kalen<strong>der</strong>jahr und Quadratmeter Nutzfläche des<br />

Mietgegenstandes zugesprochen. Davon ausgenommen ist die Berechnung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungskosten für die Pflegestation. Für diesen Bereich wird nur<br />

1/4tel <strong>der</strong> tatsächlichen Nutzfläche herangezogen.<br />

b) Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> aus Absatz a) sich ergebende Betrag<br />

<strong>der</strong> Indexaufwertung nach dem Verbraucherpreisindex unterliegt und<br />

infolge einer gesetzlichen Anhebung des Kategoriemietzinses auch <strong>der</strong><br />

Verwaltungsbeitrag entsprechend erhöht wird.<br />

c) Neben dem Pauschalbetrag zur Deckung <strong>der</strong> Verwaltungskosten darf die SG<br />

6.<br />

Ennstal bei umfangreichen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten einen<br />

angemessenen Betrag für die Bauverwaltung und Bauüberwachung<br />

zusätzlich in Rechnung stellen, sofern diese Tätigkeiten über die im Rahmen<br />

<strong>der</strong> ordentlichen Verwaltung regelmäßig anfallenden Leistungen<br />

hinausgehen. Ein solcher erhöhter Verwaltungsaufwand liegt insbeson<strong>der</strong>e<br />

vor, wenn die Durchführung von Arbeiten eine schwierige technische<br />

Vorbereitung o<strong>der</strong> die Koordinierung mehrerer Auftragnehmer erfor<strong>der</strong>t.<br />

Die Höhe dieses Betrages wird jeweils durch Verordnung des<br />

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten festgesetzt und<br />

dürfen <strong>der</strong>zeit, entsprechend <strong>der</strong> bezughabenden<br />

Entgeltrichtlinienverordnung für gemeinnützige Bauvereinigungen, für die<br />

Bauverwaltung und Bauüberwachung zusammen 5 v. H. <strong>der</strong> Baukosten<br />

verrechnet werden. Dieser Höchstsatz vermin<strong>der</strong>t sich auf 3 v. H., wenn die<br />

Kosten <strong>der</strong> Bauüberwachung im Rahmen <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Bauaufsicht geltend gemacht werden.<br />

Der Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist nur<br />

bei grob fahrlässigem o<strong>der</strong> schuldhaftem Verhalten <strong>der</strong> Verwalterin sofort<br />

kündbar. Die Vertragschließenden können diesen Verwaltungsvertrag unter<br />

57


Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per 30. Juni o<strong>der</strong> 31.<br />

Dezember jeden Jahres ohne Anführung von Gründen aufkündigen. Die<br />

Stadtgemeinde Zeltweg verzichtet in den ersten zehn Jahren auf eine<br />

Kündigung.<br />

7.<br />

Sämtliche übrigen Bestimmungen richten sich nach dem, dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

vorliegenden Vertragsentwurf.<br />

II.)<br />

Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden gleichzeitig <strong>der</strong><br />

Hausverwaltungsverträge zwischen <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg und <strong>der</strong> SG<br />

Ennstal <strong>vom</strong> 06.07.1998 einvernehmlich aufgehoben und treten außer Kraft.<br />

III.)<br />

Für die von <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg weiterhin erbrachten<br />

Verwaltungsleistungen wie zum Beispiel Wohnungszuweisungen,<br />

Wohnungsbesichtigungen bei Leerstehungen und Mieterwechsel erhält diese<br />

von <strong>der</strong> Siedlungsgenossenschaft Ennstal entsprechend dem, dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

vorliegenden Angebot <strong>vom</strong> 09.02.2011 eine Rückvergütung in <strong>der</strong> Höhe von<br />

25 % <strong>der</strong> von dieser im Rahmen <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit insgesamt<br />

eingehobenen Verwaltungskostenbeiträge. Diese Rückvergütung ist monatlich<br />

auf das von <strong>der</strong> Stadtgemeinde Zeltweg bekanntgegebene Konto zu überweisen.<br />

Wortmeldungen GR Gerald Seifter, GR Erika Friesacher.<br />

Erläuterung durch Dr. Roland Widowitz<br />

Der Antrag wird mit den Stimmen von 22 Gemein<strong>der</strong>äten gegen 2 Stimmen von<br />

GR Peter Lorberau und GR Erika Friesacher angenommen.<br />

58


Punkt 11:<br />

(LAG Zirbenland, Projekt „Steirische Region für ALLE –<br />

Barrierefreiheit“, Projektkooperation)<br />

Berichterstatterin GR Brigitte Konrad:<br />

Das Projekt „STEIRISCHE REGIONEN FÜR ALLE“, will die Vision <strong>der</strong><br />

barrierefreien Orte und Regionen für alle BürgerInnen mit dem wirtschaftlichen<br />

Faktor des barrierefreien Tourismus verbinden.<br />

Initiiert wurde das Projekt von den Lea<strong>der</strong>regionen Aichfeld-Murboden und<br />

Zirbenland, gleichzeitig wurden alle Gemeinden <strong>der</strong> Bezirke Judenburg und<br />

Knittelfeld zur aktiven Teilnahme eingeladen.<br />

Die geschätzten Gesamtkosten für die Steiermark belaufen sich auf € 197.000,00.<br />

Der Kostenanteil für das Murtal beträgt € 80.000,00. Seitens des Landes Steiermark<br />

liegt bereits die Zusage für eine LEADER-För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Höhe von 70 %, d.h.<br />

€ 56.000,00 vor. Die 40 Murtal-Gemeinden haben daher Eigenmittel in <strong>der</strong> Höhe von<br />

€ 24.000,00 zu leisten.<br />

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at folgenden Beschluss:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg beteiligt sich am Projekt „Steirische Regionen für<br />

ALLE – Barrierefreiheit“ als Mitgliedsgemeinde <strong>der</strong> LAG Zirbenland und<br />

erklärt sich bereit einen finanziellen Beitrag in <strong>der</strong> Höhe von € 500,00 netto<br />

(zzgl. 20 % USt) als aliquoten Beitrag zu den einzubringenden Eigenleistungen<br />

zu entrichten. Voraussetzung für eine Beteiligung und Bezahlung des<br />

Projektbeitrages ist jedoch eine vollständige Beteiligung auch aller an<strong>der</strong>en<br />

Gemeinden <strong>der</strong> Lea<strong>der</strong>regionen Aichfeld-Murboden und Zirbenland.<br />

Wortmeldung GR Peter Lorberau.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

59


Punkt 12:<br />

(Filmaufführungen an Schulen, Vergütung nach § 56c UrhG,<br />

Beitritts- und Zustimmungserklärung zum Rahmenvertrag zwischen<br />

Land Steiermark und Verwertungsgesellschaften)<br />

Berichterstatter GR Karin Pichler:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat sich bereits in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 04.10.2010 mit <strong>der</strong> Thematik<br />

Filmaufführungen an Schulen und dem daraus resultierenden Vergütungsanspruch<br />

befasst und den Beschluss gefasst, dem Rahmenvertrag durch Unterfertigung <strong>der</strong><br />

vorliegenden Beitritts- und Zustimmungserklärung, abgeschlossen zwischen dem<br />

Land Steiermark und den Verwertungsgesellschaften, beizutreten.<br />

Dieser Rahmenvertrag zwischen dem Land Steiermark und den<br />

Verwertungsgesellschaften wurde jedoch schlussendlich erst mit Jahresende 2010<br />

rechtswirksam abgeschlossen, daher ist bezüglich des nunmehr vorliegenden<br />

Vertrages, sowie <strong>der</strong> damit zusammenhängenden Beitritts- und<br />

Zustimmungserklärung eine neuerliche Beschlussfassung durch den Gemein<strong>der</strong>at<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Mittlerweile wurde auch geklärt, dass die zu entrichteten Beiträge mit<br />

20 % Umsatzsteuer zu versteuern sind.<br />

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2011 mit dieser Angelegenheit<br />

beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at folgenden Beschluss:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg tritt durch Unterfertigung <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Beitritts- und Zustimmungserklärung dem Rahmenvertrag, abgeschlossen<br />

zwischen dem Land Steiermark und den Verwertungsgesellschaften, bei.<br />

Die Stadtgemeinde stimmt zu, dass <strong>der</strong> Vergütungsanspruch von netto € 0,60<br />

(brutto € 0,72) pro Schüler/In und Jahr von den Ertragsanteilen über das Amt<br />

<strong>der</strong> Stmk. Landesregierung einbehalten wird.<br />

60


Der Vergütungsanspruch ist nach dem von <strong>der</strong> Statistik Austria verlautbarten<br />

Index <strong>der</strong> Verbraucherpreise wertgesichert, die Anpassung erfolgt jährlich,<br />

wobei als Ausgangsbasis <strong>der</strong> Indexwert für den Monat Oktober 2009 festgelegt<br />

wurde.<br />

Die Beitragsvorschreibung erfolgt rückwirkend ab dem Schuljahr 2006/2007.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

61


Punkt 13:<br />

(Zeltweger Sportvereine und Institutionen:<br />

a) Gesamtsubventionen 2011;<br />

b) Turnsaal- und Lehrschwimmbeckenbenutzung, Regelung)<br />

a) Gesamtsubventionen 2011<br />

Berichterstatter GR Armin Wassertheurer:<br />

Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.02.2011 mit <strong>der</strong> Vergabe von<br />

Subventionen an die heimischen Sportvereine beschäftigt und empfiehlt dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at nachfolgenden Beschluss:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg gewährt nachstehend angeführten Vereinen und<br />

Sportgemeinschaften für das Jahr 2011 die im Voranschlag vorgesehenen<br />

Subventionen in folgen<strong>der</strong> Höhe:<br />

EKAZ Eiskunstlaufklub Aichfeld-Zeltweg 1.900,00<br />

Barsubvention Kunstlauf 300,00<br />

Hallenmiete 1.100,00<br />

Jugendför<strong>der</strong>ung 500,00<br />

Eishockeyverein Zeltweg 2010 50.000,00<br />

Barsubvention 50.000,00<br />

Fußballclub Zeltweg - FC Zeltweg 46.200,00<br />

Barsubvention 25.400,00<br />

Miete Sportzentrum, Platzmiete 7.300,00<br />

Jugendför<strong>der</strong>ung 13.500,00<br />

Judoteam Zeltweg 4.300,00<br />

Barsubvention 300,00<br />

Jugendför<strong>der</strong>ung 4.000,00<br />

ATUS –Zeltweg 8.100,00<br />

Barsubvention 2.400,00<br />

Miete LA-Anlage Sportzentrum 400,00<br />

Miete Kraftraum Sportzentrum 2.200,00<br />

Miete Tennis Sportzentrum 3.100,00<br />

62


Tennisclub TC-VA Zeltweg<br />

Barsubvention 300,00<br />

TTC Zeltweg 10.150,00<br />

Barsubvention 7.550,00<br />

Miete Tischtennisraum – Sportzentrum 2.600,00<br />

KSV Zeltweg, Kultur- u. Sportreferatsausschuss<br />

Barsubvention 450,00<br />

ESV-VA-Zeltweg<br />

Barsubvention 150,00<br />

Heeressportverein Zeltweg<br />

Barsubvention 900,00<br />

HTC Heerestennisclub<br />

Barsubvention 300,00<br />

Heeresfischereiverein<br />

Barsubvention 150,00<br />

Heeresreitsportverein<br />

Barsubvention 300,00<br />

Sportverein <strong>der</strong> Verbund-Austrian-Hydro Power AG<br />

Kärnten<br />

Barsubvention Sektion Kegeln/Tennis/Stocksport 600,00<br />

ESV -Eisenbahner-Sport-Verein-Zeltweg 950,00<br />

Barsubvention 600,00<br />

Wintersporttage 350,00<br />

ASKÖ X-Trim Zeltweg<br />

Barsubvention 300,00<br />

Naturfreunde Österreich, Ortsgruppe Zeltweg<br />

Barsubvention 1.050,00<br />

Mondi Sportreferat: 300,00<br />

Barsubention RC Mondi 150,00<br />

Barsubvention TC Mondi 150,00<br />

ESV Viktoria Zeltweg<br />

Barsubvention 300,00<br />

63


SV Forelle Murspitz 300,00<br />

Barsubvention FC Forelle Murspitz 150,00<br />

Barsubvention ESV Forelle Murspitz 150,00<br />

Sportfliegergruppe Kondor – Fliegerhorst Zeltweg<br />

Barsubvention 300,00<br />

Behin<strong>der</strong>tensportverein Aichfeld-Murboden<br />

Barsubvention 150,00<br />

Eisschützenverein Mondi Zeltweg<br />

Barsubvention 150,00<br />

Eisschützenverein Waldschenke, Zeltweg<br />

Barsubvention 150,00<br />

Eishockeyclub Farrach (EC Farrach)<br />

Barsubvention 150,00<br />

Eishockeyverein Aichfeldkicker<br />

Barsubvention 300,00<br />

Reitklub Kaltenegger Farrach<br />

Barsubvention Reit- und Springturnier 2.500,00<br />

EC M-Rast Wölfe (vorm. Aichfeld-Wölfe)<br />

Barsubvention 300,00<br />

Summe <strong>der</strong> Subventionen an heimische Vereine €<br />

64<br />

131.000,00<br />

Die Vorlage <strong>der</strong> Tätigkeitsberichte des abgelaufenen Jahres ist Voraussetzung<br />

für die Auszahlung <strong>der</strong> Subvention.<br />

Die Auszahlung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungsmittel kann nur nach Maßgabe <strong>der</strong> finanziellen<br />

Gegebenheiten und im Rahmen <strong>der</strong> im Budget vorgesehenen Mittel erfolgen.<br />

Wortmeldungen 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier, GR Anton Tom Brandner,<br />

GR Wolfgang Grabenbauer, GR Armin Wassertheurer, GR Friedrich Enzinger,<br />

GR Gerald Seifter.<br />

Erläuterung durch StR Ing. Günter Reichhold und Bgm. Hermann Dullnig.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


) Turnsaal- und Lehrschwimmbeckenbenutzung, Regelung;<br />

Berichterstatter GR Armin Wassertheurer:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg verfügt über 3 Turnsäle und ein Lehrschwimmbecken,<br />

welche Zeltweger Vereine und Institutionen nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Einheiten zu<br />

den festgestellten Stundensätzen benützen können. Gleichzeitig wurde seitens <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde bereits bisher <strong>der</strong> Aufwand als För<strong>der</strong>ung refundiert.<br />

Die Vergabe <strong>der</strong> freien Stunden obliegt dem Sportreferat <strong>der</strong> Stadtgemeinde unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> freien Kapazitäten nach <strong>der</strong> Stundenbelegung durch die<br />

Zeltweger Schulen. Einzelpersonen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Institutionen können verbleibende<br />

freie Stunden in diesen Infrastruktureinrichtungen zu den mit Beschluss des<br />

Stadtrates <strong>vom</strong> 20.10.2010 festgesetzten Mietentgelten für Selbstzahler nutzen:<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Mietentgelte und Tarife für die Vermietung <strong>der</strong> Turnsäle und<br />

des Lehrschwimmbecken laut Stadtratsbeschluss <strong>vom</strong> 20.10.2010:<br />

Objekt Interner<br />

Verrechnungssatz<br />

/Stunde<br />

65<br />

externer<br />

Verrechnungssatz/<br />

Stunde für<br />

Subventions-<br />

empfänger<br />

Turnsaal neu Schulgasse € 51,00 € 35,00 € 30,00<br />

Turnsaal alt Schulasse € 15,00 € 15,00 € 10,00<br />

Turnsaal Feldgasse € 15,00 € 15,00 € 10,00<br />

Lehrschwimmbecken € 34,00 € 28,00 € 14,00<br />

Ermäßigter externer<br />

Verrechnungssatz/<br />

Stunde für<br />

Selbstzahler<br />

Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.02.2011 mit dieser<br />

Angelegenheit beschäftigt und empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at nachfolgenden<br />

Beschluss:<br />

Die Stadtgemeinde Zeltweg ermöglicht den Zeltweger Vereinen und<br />

Institutionen die Benützung des Lehrschwimmbeckens, des Turnsaales in <strong>der</strong><br />

Feldgasse und <strong>der</strong> beiden Turnsäle in <strong>der</strong> Schulgasse (alt und neu) nach<br />

Maßgabe <strong>der</strong> vorhandenen Kapazitäten.


Der <strong>der</strong> Stadtgemeinde dadurch entstehende Aufwand wird gegen eine<br />

För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> gleichen Höhe verrechnet.<br />

Die Vergabe <strong>der</strong> freien Stunden obliegt dem Sportreferat <strong>der</strong> Stadtgemeinde.<br />

Einzelpersonen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Institutionen können die Turnsäle und das<br />

Lehrschwimmbecken nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Kapazitäten zu den mit<br />

Stadtratsbeschluss <strong>vom</strong> 20.10.2010 festgesetzten Mietentgelten anmieten.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

66


Nach Abschluss <strong>der</strong> regulären Tagesordnung leitet <strong>der</strong> Vorsitzende Bgm. Hermann<br />

Dullnig zur Behandlung des eingangs <strong>der</strong> Sitzung von Herrn GR Peter Lorberau<br />

gestellten<br />

über:<br />

Dringlichkeitsantrages <strong>der</strong> KPÖ-Fraktion<br />

„Nein zur Airpower“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt Zeltweg möge folgendes beschließen:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt Zeltweg spricht sich gegen die Veranstaltung<br />

Airpower aus. Der Bund und das Land Steiermark werden aufgefor<strong>der</strong>t keine<br />

Steuermittel für diese Veranstaltung auszugeben.<br />

Weiters for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at, die dadurch eingesparten Mittel den<br />

Aichfeldgemeinden für Umweltprojekte und gewaltfreie friedenserzieherische<br />

Maßnahmen an den Schulen zur Verfügung zu stellen.<br />

Begründung:<br />

1. Sozialpolitische Aspekte:<br />

In Bund, Land und in vielen Gemeinden werden für die BürgerInnen<br />

Belastungspakete geschnürt und Leistungen gekürzt. Der Sozialstaat wird massiv<br />

zurückgefahren. In Zeiten von Budgetkürzungen ist es unverständlich, dass bei <strong>der</strong><br />

Airpower große Mengen an Steuergel<strong>der</strong>n zur Präsentation von Waffen<br />

verschleu<strong>der</strong>t werden sollen.<br />

2. Energie und- umweltschutzpolitischeAspekte<br />

Bei <strong>der</strong> Airpower werden durch den Flugbetrieb und die Anreise enorme Mengen an<br />

Treibstoff verbraucht und die Umwelt belastet. Die öffentliche Hand muss eine<br />

Vorbildwirkung für sinnvolle Energienutzung in allen Bereichen haben. Wenn nun<br />

eine solch energieintensive Veranstaltung mit öffentlichen Mittel geför<strong>der</strong>t wird,<br />

wird den BürgerInnen signalisiert, dass Klimaschutz in Wirklichkeit keine Rolle<br />

spielt. Wie kann von den BürgerInnen ein Bewusstsein in Sachen Klimaschutz<br />

erwartet werden, wenn die öffentliche Hand ein energieintensives,<br />

umweltschädigendes Spektakel för<strong>der</strong>t? Wir müssen mit Energie sparsam und<br />

67


verantwortungsbewusst umgehen. Ein Umdenken ist in vielen Bereichen und für<br />

jede/n Einzelne/n nötig, bezüglich <strong>der</strong> Airpower könnte ein erster Schritt in diese<br />

Richtung gesetzt werden.<br />

3. Friedenspolitische Aspekte<br />

In Zeltweg wurden große Bereiche rund um den Bahnhof bombardiert. Unserer<br />

Nachbarstadt Knittelfeld war im Zweiten Weltkrieg eine <strong>der</strong> meistbombardierten<br />

Städte Österreichs, Bombenflugzeuge haben unsägliches Leid über die Bevölkerung<br />

gebracht. Genau mit jener Waffengattung, die auch bei <strong>der</strong> Airpower präsentiert<br />

wird, wurden in <strong>der</strong> Vergangenheit und werden genau in diesen Tagen Menschen<br />

getötet. Kampfflugzeuge sind Waffen, die gebaut und entwickelt wurden um<br />

Kriegseinsätze zu fliegen und Menschen zu töten. Kin<strong>der</strong> bzw. SchülerInnen werden<br />

die Airpower besuchen. Der Einsatz und die Wirkungsweise dieser Waffen wird<br />

meist verharmlosend und auf technische Details reduziert dargestellt. Wir brauchen<br />

eine aktive und gewaltfreie Neutralitätspolitik, die uns wie<strong>der</strong> Ansehen in <strong>der</strong> Welt<br />

bringt, und keine Demonstration von todbringenden Waffengattungen.<br />

Deshalb ersuchen wir den oben genannten Antrag anzunehmen.<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Abstimmung über die Dringlichkeit:<br />

Für die Dringlichkeit des Antrages stimmen 2 Gemein<strong>der</strong>äte.<br />

Gegen die Dringlichkeit stimmen 22 Gemein<strong>der</strong>äte:<br />

Bgm. Hermann Dullnig, 1. Vzbgm. Siegfried Simbürger, FStR Robert Steinbrugger,<br />

StR Ing. Günter Reichhold, Claudia Kaiser-Ertl, Brigitte Konrad, John Berdev, Fritz<br />

Enzinger, Anneliese Steinkellner, Gerald Pirkopf, Armin Wassertheurer, B.Ed.<br />

Marco Krätschmer, Anton Brandner, Karin Pichler, 2. Vzbgm. Helmut Ranzmaier,<br />

Karl Steinwid<strong>der</strong>, Gerald Seifter, Richard Köstinger, Fritz Mayer, Rudolf Standfest,<br />

Wolfgang Grabenbauer und Peter Haslebner.<br />

Somit wird dem Antrag <strong>der</strong> KPÖ die Dringlichkeit nicht zuerkannt.<br />

68


Ende <strong>der</strong> Sitzung: 18.36 Uhr<br />

v.g.g.:<br />

Der Vorsitzende:<br />

Der Schriftführer:<br />

Der Schriftführer:<br />

Die Schriftführerin:<br />

Der Schriftführer:<br />

Der Schriftführer:<br />

69

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