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Weihnachtsgedicht - Die Nacht vor dem Heiligen Abend

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Nr. 52/53 – Mittwoch, 23.Dezember 2009 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl<br />

Seite 5<br />

Leidtragende hiervon sind die Anwohner, deren <strong>Nacht</strong>ruhe immer<br />

wieder empfindlich gestört wird und die gezwungen sind, die entstandenen<br />

Verunreinigungen der <strong>vor</strong>igen <strong>Nacht</strong> wie Erbrochenes,<br />

Fäkalien und Essensreste <strong>vor</strong> ihren Haustüren oder auch auf ihren<br />

Grundstücken zu beseitigen.<br />

Der Schutz der Nachbarn, der Bewohner der Betriebsgrundstücke<br />

und der Allgemeinheit gegen schädliche Umwelteinwirkungen im<br />

Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche<br />

<strong>Nacht</strong>eile, Gefahren oder Belästigungen wie Störungen<br />

der <strong>Nacht</strong>ruhe und erhöhter Fluktuation der Gäste kann aus den<br />

genannten Gründen auch nicht durch die Erteilung von Auflagen<br />

i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG gegen einzelne Gaststätten sichergestellt<br />

werden.<br />

Eine wirksame Abhilfe ist nur durch eine allgemeine Verlängerung<br />

der Sperrzeit für den beschriebenen Innenstadtbereich der Sickingenstadt<br />

Landstuhl zu erreichen, da sich nur dadurch die „Wanderbewegungen“,<br />

welche wiederum Hauptursache der Ruhestörungen<br />

und Verschmutzungen sind, zwischen den einzelnen Gaststätten<br />

verhindern lassen.<br />

<strong>Die</strong> nächtlichen Ruhestörungen erreichen ihren Höhepunkt gewöhnlich<br />

nach 01.00 Uhr. <strong>Die</strong> Einführung einer Sperrzeit ab 01.00<br />

bzw. 2.00 Uhr soll gewährleisten, dass zumindest ab diesem Zeitpunkt<br />

weitgehend Ruhe herrscht.<br />

Das Recht der Anwohner auf Beseitigung der Ursachen, die ihre<br />

<strong>Nacht</strong>ruhe in einem unzumutbaren Ausmaß stören, hat unbedingt<br />

Vorrang gegenüber <strong>dem</strong> Geschäftsinteresse der Betreiber der<br />

Gaststätten an einer verkürzten Sperrzeit.<br />

Der sofortige Vollzug dieser Verfügung war im überwiegenden<br />

öffentlichen Interesse anzuordnen. <strong>Die</strong> Anordnung ist gerechtfertigt,<br />

weil nach Abwägung der Interessen der Wohnbevölkerung<br />

und der Interessen der Gaststättenbetreiber an der aufschiebenden<br />

Wirkung des Widerspruchs, die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

zu <strong>dem</strong> Ergebnis kommt, dass die öffentlichen Interessen der<br />

Wohnbevölkerung überwiegen.<br />

<strong>Die</strong> Interessenlage wird nicht zuletzt auch dadurch geprägt, dass<br />

die Gaststättenbetreiber nicht mit Erfolg einer Sperrzeitverlängerung<br />

entgegenhalten können, dass der Gaststättenbetrieb beim<br />

Vorverlegen des Beginns der allgemeinen Sperrzeit nicht mehr mit<br />

Aussicht auf Gewinnerzielung betrieben werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung liegt<br />

auch im überwiegenden Interesse<br />

der Wohnbevölkerung, insbesondere<br />

der Schutz der <strong>Nacht</strong>ruhe soll<br />

sichergestellt werden. Es kann von<br />

der Wohnbevölkerung insbeson-<br />

dere aufgrund der bereits erduldeten<br />

Störungen der <strong>Nacht</strong>ruhe nicht<br />

verlangt werden, den Ablauf eines<br />

oder mehrerer Widerspruchsverfahren<br />

abzuwarten.<br />

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb<br />

eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben<br />

werden. Der Widerspruch ist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Landstuhl, Kaiserstr. 49,<br />

66849 Landstuhl, einzulegen.<br />

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs<br />

ist die Widerspruchsfrist<br />

(Satz 1) nur gewahrt, wenn<br />

der Widerspruch noch <strong>vor</strong> Ablauf<br />

dieser Frist eingegangen ist.<br />

Landstuhl, den 18.12.2009<br />

Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Landstuhl<br />

In Vertretung:<br />

gez. Dr. Peter Degenhardt,<br />

1. Beigeordneter<br />

Sonstige Bekanntgaben u. Mitteilungen<br />

Aktueller Steuertipp jeden ersten<br />

Donnerstag im Monat<br />

Info-Hotline der Finanzämter hilft weiter –<br />

diesmal zum Thema „Kurzarbeit und Steuern“<br />

Am Donnerstag, 7. Januar 2010 bietet die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />

Finanzämter einen Tag rund um das Thema<br />

„Kurzarbeit und Steuern“.<br />

In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte<br />

unter der Rufnummer 01 80 - 3 757 400 (9 Cent pro Minute<br />

aus <strong>dem</strong> Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute mobil) zur Verfügung.<br />

Unterstützt werden sie dabei ab 13 Uhr von Steuerberaterin Vera<br />

Alt aus Koblenz und von Gerold Lohner, zuständig für Kurzarbeitergeld<br />

bei der Bundesagentur für Arbeit, (Agentur Koblenz).<br />

Grund dieser Aktion: Rund 32.000 Arbeitnehmer sind allein in<br />

Rheinland-Pfalz im Zuge der Wirtschaftskrise von Kurzarbeit betroffen.<br />

Um die dadurch entstandene finanzielle Lücke zu schließen,<br />

scheint für Viele ein Minijob der Ausweg. Hierbei kann monatlich<br />

bis zu 400 Euro dazu verdient werden, ohne dass Abgaben<br />

oder Steuern anfallen.<br />

Doch Achtung! Der Minijob kann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet<br />

werden.<br />

<strong>Die</strong>ses und <strong>vor</strong> allem die steuerlichen Aspekte von Zuschüssen<br />

seitens des Arbeitgebers oder die Angabe dieser Leistungen in der<br />

Einkommensteuererklärung wird fachkundig von den Experten erläutert.<br />

<strong>Die</strong> Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter bietet jeden<br />

ersten Donnerstag im Monat ein ausgewähltes aktuelles Steuerthema<br />

an. <strong>Die</strong> Inhalte orientieren sich dabei am Bedarf der Bürger.<br />

Mehr Informationen über das jeweils aktuelle Aktionsthema<br />

erfahren Sie auch im Internet unter www.fin-rlp.de/ofd.<br />

Darüber hinaus ist die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung<br />

zu allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht<br />

jeden Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags<br />

von 8:00 bist 13:00 Uhr erreichbar.<br />

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*<strong>Die</strong>ser Gutschein umfasst den Wert einer Tageskarte für den Besuch der Cubo-Sauna im Jahr 2010.<br />

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