Weihnachtsgedicht - Die Nacht vor dem Heiligen Abend
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Nr. 52/53 – Mittwoch, 23.Dezember 2009 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl<br />
Seite 5<br />
Leidtragende hiervon sind die Anwohner, deren <strong>Nacht</strong>ruhe immer<br />
wieder empfindlich gestört wird und die gezwungen sind, die entstandenen<br />
Verunreinigungen der <strong>vor</strong>igen <strong>Nacht</strong> wie Erbrochenes,<br />
Fäkalien und Essensreste <strong>vor</strong> ihren Haustüren oder auch auf ihren<br />
Grundstücken zu beseitigen.<br />
Der Schutz der Nachbarn, der Bewohner der Betriebsgrundstücke<br />
und der Allgemeinheit gegen schädliche Umwelteinwirkungen im<br />
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche<br />
<strong>Nacht</strong>eile, Gefahren oder Belästigungen wie Störungen<br />
der <strong>Nacht</strong>ruhe und erhöhter Fluktuation der Gäste kann aus den<br />
genannten Gründen auch nicht durch die Erteilung von Auflagen<br />
i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG gegen einzelne Gaststätten sichergestellt<br />
werden.<br />
Eine wirksame Abhilfe ist nur durch eine allgemeine Verlängerung<br />
der Sperrzeit für den beschriebenen Innenstadtbereich der Sickingenstadt<br />
Landstuhl zu erreichen, da sich nur dadurch die „Wanderbewegungen“,<br />
welche wiederum Hauptursache der Ruhestörungen<br />
und Verschmutzungen sind, zwischen den einzelnen Gaststätten<br />
verhindern lassen.<br />
<strong>Die</strong> nächtlichen Ruhestörungen erreichen ihren Höhepunkt gewöhnlich<br />
nach 01.00 Uhr. <strong>Die</strong> Einführung einer Sperrzeit ab 01.00<br />
bzw. 2.00 Uhr soll gewährleisten, dass zumindest ab diesem Zeitpunkt<br />
weitgehend Ruhe herrscht.<br />
Das Recht der Anwohner auf Beseitigung der Ursachen, die ihre<br />
<strong>Nacht</strong>ruhe in einem unzumutbaren Ausmaß stören, hat unbedingt<br />
Vorrang gegenüber <strong>dem</strong> Geschäftsinteresse der Betreiber der<br />
Gaststätten an einer verkürzten Sperrzeit.<br />
Der sofortige Vollzug dieser Verfügung war im überwiegenden<br />
öffentlichen Interesse anzuordnen. <strong>Die</strong> Anordnung ist gerechtfertigt,<br />
weil nach Abwägung der Interessen der Wohnbevölkerung<br />
und der Interessen der Gaststättenbetreiber an der aufschiebenden<br />
Wirkung des Widerspruchs, die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
zu <strong>dem</strong> Ergebnis kommt, dass die öffentlichen Interessen der<br />
Wohnbevölkerung überwiegen.<br />
<strong>Die</strong> Interessenlage wird nicht zuletzt auch dadurch geprägt, dass<br />
die Gaststättenbetreiber nicht mit Erfolg einer Sperrzeitverlängerung<br />
entgegenhalten können, dass der Gaststättenbetrieb beim<br />
Vorverlegen des Beginns der allgemeinen Sperrzeit nicht mehr mit<br />
Aussicht auf Gewinnerzielung betrieben werden kann.<br />
<strong>Die</strong> Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung liegt<br />
auch im überwiegenden Interesse<br />
der Wohnbevölkerung, insbesondere<br />
der Schutz der <strong>Nacht</strong>ruhe soll<br />
sichergestellt werden. Es kann von<br />
der Wohnbevölkerung insbeson-<br />
dere aufgrund der bereits erduldeten<br />
Störungen der <strong>Nacht</strong>ruhe nicht<br />
verlangt werden, den Ablauf eines<br />
oder mehrerer Widerspruchsverfahren<br />
abzuwarten.<br />
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe<br />
Widerspruch erhoben<br />
werden. Der Widerspruch ist<br />
schriftlich oder zur Niederschrift<br />
bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Landstuhl, Kaiserstr. 49,<br />
66849 Landstuhl, einzulegen.<br />
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs<br />
ist die Widerspruchsfrist<br />
(Satz 1) nur gewahrt, wenn<br />
der Widerspruch noch <strong>vor</strong> Ablauf<br />
dieser Frist eingegangen ist.<br />
Landstuhl, den 18.12.2009<br />
Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Landstuhl<br />
In Vertretung:<br />
gez. Dr. Peter Degenhardt,<br />
1. Beigeordneter<br />
Sonstige Bekanntgaben u. Mitteilungen<br />
Aktueller Steuertipp jeden ersten<br />
Donnerstag im Monat<br />
Info-Hotline der Finanzämter hilft weiter –<br />
diesmal zum Thema „Kurzarbeit und Steuern“<br />
Am Donnerstag, 7. Januar 2010 bietet die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />
Finanzämter einen Tag rund um das Thema<br />
„Kurzarbeit und Steuern“.<br />
In der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr stehen fachkundige Finanzbeamte<br />
unter der Rufnummer 01 80 - 3 757 400 (9 Cent pro Minute<br />
aus <strong>dem</strong> Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute mobil) zur Verfügung.<br />
Unterstützt werden sie dabei ab 13 Uhr von Steuerberaterin Vera<br />
Alt aus Koblenz und von Gerold Lohner, zuständig für Kurzarbeitergeld<br />
bei der Bundesagentur für Arbeit, (Agentur Koblenz).<br />
Grund dieser Aktion: Rund 32.000 Arbeitnehmer sind allein in<br />
Rheinland-Pfalz im Zuge der Wirtschaftskrise von Kurzarbeit betroffen.<br />
Um die dadurch entstandene finanzielle Lücke zu schließen,<br />
scheint für Viele ein Minijob der Ausweg. Hierbei kann monatlich<br />
bis zu 400 Euro dazu verdient werden, ohne dass Abgaben<br />
oder Steuern anfallen.<br />
Doch Achtung! Der Minijob kann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet<br />
werden.<br />
<strong>Die</strong>ses und <strong>vor</strong> allem die steuerlichen Aspekte von Zuschüssen<br />
seitens des Arbeitgebers oder die Angabe dieser Leistungen in der<br />
Einkommensteuererklärung wird fachkundig von den Experten erläutert.<br />
<strong>Die</strong> Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter bietet jeden<br />
ersten Donnerstag im Monat ein ausgewähltes aktuelles Steuerthema<br />
an. <strong>Die</strong> Inhalte orientieren sich dabei am Bedarf der Bürger.<br />
Mehr Informationen über das jeweils aktuelle Aktionsthema<br />
erfahren Sie auch im Internet unter www.fin-rlp.de/ofd.<br />
Darüber hinaus ist die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung<br />
zu allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht<br />
jeden Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags<br />
von 8:00 bist 13:00 Uhr erreichbar.<br />
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