Krippenausstellung - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 12/2011<br />
In <strong>der</strong> 16. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach am 06. Oktober 2011<br />
wurde im nichtöffentlichen Sitzungsteil folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss gefasst:<br />
Beschluss 72/16/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt das<br />
Protokoll <strong>der</strong> 15. Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 01. Juli 2011 - nichtöffentlicher<br />
Teil - in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten Form.<br />
Hoffmann<br />
Bürgermeister<br />
In <strong>der</strong> 17. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach am 20. Oktober 2011<br />
wurden im öffentlichen Sitzungsteil folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss 73/17/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt, dass<br />
die Trägerschaft für die Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Purzelbaum“ weiterhin<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach bleibt.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen................................... 9<br />
Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen............................................ 8<br />
Ja-Stimmen................................................................................ 4<br />
Nein-Stimmen............................................................................ 3<br />
Enthaltungen.............................................................................. 1<br />
Beschluss 74/17/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt die 1.<br />
Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach für das<br />
Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten<br />
Form.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen................................... 9<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Hierdurch wird die<br />
• 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach für das Haushaltsjahr 2011<br />
nach <strong>der</strong> rechtsaufsichtlichen Genehmigung öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Gemäß Bescheid <strong>der</strong> Kommunalaufsicht vom 08.11.2011 wird<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> 1. Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach<br />
für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag<br />
<strong>der</strong> Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen<br />
in Höhe von 107.500 EUR unter nachfolgen<strong>der</strong> Auflage<br />
genehmigt:<br />
Auflage:<br />
a) Der aufzunehmende Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite ist mit Eingang<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel abzulösen.<br />
b) Für die Kreditverträge sind entsprechende Konditionen zur<br />
Rückzahlung <strong>bei</strong> Ablösung <strong>der</strong> gesamten För<strong>der</strong>mittel zu tätigen.<br />
c) Der Nachweis über diese Son<strong>der</strong>tilgung ist <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde<br />
unaufgefor<strong>der</strong>t vorzulegen.<br />
Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen............................................ 8<br />
Ja-Stimmen................................................................................ 7<br />
Nein-Stimmen............................................................................ 0<br />
Enthaltungen.............................................................................. 1<br />
Beschluss 75/17/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt den Finanzplan<br />
zur 1. Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Möhrenbach für das Haushaltsjahr 2011 in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten<br />
Form.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen................................... 9<br />
Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen............................................ 8<br />
Ja-Stimmen................................................................................ 7<br />
Nein-Stimmen............................................................................ 0<br />
Enthaltungen.............................................................................. 1<br />
In <strong>der</strong> 17. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach am 20. Oktober 2011<br />
wurden im nichtöffentlichen Sitzungsteil folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss 76/17/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt das<br />
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Frau<br />
Gabriele Friedrich, Straße des Friedens 22, 98704 Wümbach:<br />
• Aufstellen eines Doppelcarports in <strong>der</strong> Gemarkung Möhrenbach<br />
, Flur 4, Flurstück 61/30<br />
Beschluss 77/17/2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt die<br />
Vergabe von Planungsleistungen auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> HOAI 2009<br />
für „Sanierung des Saalbereiches am Ratskeller <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Möhrenbach“ an das Ingenieurbüro Bode aus Ilmenau gem.<br />
dem vorliegenden Honorarangebot vom 18.10.2011<br />
Hoffmann<br />
Bürgermeister<br />
Der 1. Nachtragshaushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach für<br />
das Haushaltsjahr 2011 mit allen Anlagen liegt vom 24.11.2011<br />
bis 08.12.2011 zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung - Dienstag,<br />
8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch von<br />
8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und<br />
14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung in Gehren,<br />
Obere Marktstraße 1, zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus.<br />
Danach wird <strong>der</strong> 1. Nachtragshaushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Möhrenbach für das Haushaltsjahr 2011 mit allen Anlagen bis<br />
zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung<br />
des Haushaltsjahres 2011 zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />
- Dienstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,<br />
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis<br />
12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung<br />
in Gehren, Obere Marktstraße 1, zur Einsichtnahme für je<strong>der</strong>mann<br />
zur Verfügung gehalten, § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.<br />
Verstöße i. S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Sitz<br />
98708 Gehren, Obere Marktstraße 1, für die Gemeinde Möhrenbach<br />
schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend gemacht<br />
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />
sind diese Verstöße unbeachtlich, Paragraph 21 (4) ThürKO.<br />
1. Nachtragshaushaltsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach<br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
Auf Grund des § 60 (2) ThürKO erlässt die Gemeinde Möhrenbach folgende Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2011:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage <strong>bei</strong>gefügte Nachtragshaushalt wird hiermit festgesetzt, dadurch werden<br />
erhöht um vermin<strong>der</strong>t um und damit <strong>der</strong> Gesamtbetrag des Haushaltsplanes<br />
einschließlich des Nachtrags<br />
gegenüber bisher auf nunmehr<br />
EUR EUR EUR EUR verän<strong>der</strong>t<br />
im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen 111.350,00 120.350,00 206.700,00 197.700,00<br />
die Ausgaben 0,00 9.000,00 206.700,00 197.700,00<br />
Im Verwaltungshaushalt bleiben die Einnahmen und Ausgaben unverän<strong>der</strong>t <strong>bei</strong> 592.400,00 EUR.