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Krippenausstellung - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 12/2011<br />

In <strong>der</strong> 16. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach am 06. Oktober 2011<br />

wurde im nichtöffentlichen Sitzungsteil folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss gefasst:<br />

Beschluss 72/16/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt das<br />

Protokoll <strong>der</strong> 15. Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 01. Juli 2011 - nichtöffentlicher<br />

Teil - in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten Form.<br />

Hoffmann<br />

Bürgermeister<br />

In <strong>der</strong> 17. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach am 20. Oktober 2011<br />

wurden im öffentlichen Sitzungsteil folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss 73/17/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt, dass<br />

die Trägerschaft für die Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Purzelbaum“ weiterhin<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach bleibt.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen................................... 9<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen............................................ 8<br />

Ja-Stimmen................................................................................ 4<br />

Nein-Stimmen............................................................................ 3<br />

Enthaltungen.............................................................................. 1<br />

Beschluss 74/17/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt die 1.<br />

Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach für das<br />

Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten<br />

Form.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen................................... 9<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Hierdurch wird die<br />

• 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach für das Haushaltsjahr 2011<br />

nach <strong>der</strong> rechtsaufsichtlichen Genehmigung öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Gemäß Bescheid <strong>der</strong> Kommunalaufsicht vom 08.11.2011 wird<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> 1. Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach<br />

für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag<br />

<strong>der</strong> Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen<br />

in Höhe von 107.500 EUR unter nachfolgen<strong>der</strong> Auflage<br />

genehmigt:<br />

Auflage:<br />

a) Der aufzunehmende Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite ist mit Eingang<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel abzulösen.<br />

b) Für die Kreditverträge sind entsprechende Konditionen zur<br />

Rückzahlung <strong>bei</strong> Ablösung <strong>der</strong> gesamten För<strong>der</strong>mittel zu tätigen.<br />

c) Der Nachweis über diese Son<strong>der</strong>tilgung ist <strong>der</strong> Rechtsaufsichtsbehörde<br />

unaufgefor<strong>der</strong>t vorzulegen.<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen............................................ 8<br />

Ja-Stimmen................................................................................ 7<br />

Nein-Stimmen............................................................................ 0<br />

Enthaltungen.............................................................................. 1<br />

Beschluss 75/17/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt den Finanzplan<br />

zur 1. Nachtragshaushaltssatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Möhrenbach für das Haushaltsjahr 2011 in <strong>der</strong> als Anlage <strong>bei</strong>gefügten<br />

Form.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen................................... 9<br />

Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen............................................ 8<br />

Ja-Stimmen................................................................................ 7<br />

Nein-Stimmen............................................................................ 0<br />

Enthaltungen.............................................................................. 1<br />

In <strong>der</strong> 17. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach am 20. Oktober 2011<br />

wurden im nichtöffentlichen Sitzungsteil folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss 76/17/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt das<br />

gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Frau<br />

Gabriele Friedrich, Straße des Friedens 22, 98704 Wümbach:<br />

• Aufstellen eines Doppelcarports in <strong>der</strong> Gemarkung Möhrenbach<br />

, Flur 4, Flurstück 61/30<br />

Beschluss 77/17/2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach beschließt die<br />

Vergabe von Planungsleistungen auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> HOAI 2009<br />

für „Sanierung des Saalbereiches am Ratskeller <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Möhrenbach“ an das Ingenieurbüro Bode aus Ilmenau gem.<br />

dem vorliegenden Honorarangebot vom 18.10.2011<br />

Hoffmann<br />

Bürgermeister<br />

Der 1. Nachtragshaushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach für<br />

das Haushaltsjahr 2011 mit allen Anlagen liegt vom 24.11.2011<br />

bis 08.12.2011 zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung - Dienstag,<br />

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch von<br />

8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und<br />

14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung in Gehren,<br />

Obere Marktstraße 1, zu je<strong>der</strong>manns Einsicht aus.<br />

Danach wird <strong>der</strong> 1. Nachtragshaushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Möhrenbach für das Haushaltsjahr 2011 mit allen Anlagen bis<br />

zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung<br />

des Haushaltsjahres 2011 zu den Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />

- Dienstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,<br />

Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 8.00 bis<br />

12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr - im Zimmer 3 <strong>der</strong> Verwaltung<br />

in Gehren, Obere Marktstraße 1, zur Einsichtnahme für je<strong>der</strong>mann<br />

zur Verfügung gehalten, § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO.<br />

Verstöße i. S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“, Sitz<br />

98708 Gehren, Obere Marktstraße 1, für die Gemeinde Möhrenbach<br />

schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend gemacht<br />

werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />

einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />

sind diese Verstöße unbeachtlich, Paragraph 21 (4) ThürKO.<br />

1. Nachtragshaushaltsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach<br />

für das Haushaltsjahr 2011<br />

Auf Grund des § 60 (2) ThürKO erlässt die Gemeinde Möhrenbach folgende Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2011:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage <strong>bei</strong>gefügte Nachtragshaushalt wird hiermit festgesetzt, dadurch werden<br />

erhöht um vermin<strong>der</strong>t um und damit <strong>der</strong> Gesamtbetrag des Haushaltsplanes<br />

einschließlich des Nachtrags<br />

gegenüber bisher auf nunmehr<br />

EUR EUR EUR EUR verän<strong>der</strong>t<br />

im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 111.350,00 120.350,00 206.700,00 197.700,00<br />

die Ausgaben 0,00 9.000,00 206.700,00 197.700,00<br />

Im Verwaltungshaushalt bleiben die Einnahmen und Ausgaben unverän<strong>der</strong>t <strong>bei</strong> 592.400,00 EUR.

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