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Der Oberbürgermeister

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werden, um ein freies Baufeld für die Brückenbauarbeiten zu erhalten. Während<br />

der Bauarbeiten müssten die Kreuzungen Petrikirchstraße/ B 27 und Kaakweg/<br />

B 27 für den Kfz-Verkehr gesperrt werden; durch Notbrücken könne der Fußgängerverkehr<br />

jedoch aufrecht erhalten werden. Die Kosten beliefen sich auf rd.<br />

240 TEUR resp. 300 TEUR.<br />

e) In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses sei kritisiert worden, dass die<br />

Friedhofsverwaltung alternative Begräbnisformen eingeführt habe, ohne dies zuvor<br />

mit der Politik abgestimmt zu haben. Herr Mattern erläutert hierzu, dass die<br />

Verwaltung bereits in der Ausschuss-Sitzung vom 04.03.04 angekündigt habe, das<br />

Friedhofsangebot um die Bestattungsarten „Baumbestattungen“ sowie „Urnengrab<br />

mit besonderer Kennzeichnung/ Tiefenbestattung“ zu erweitern. Bislang sei jedoch<br />

lediglich – nach entsprechenden Beratungen in den Ortsräten Geismar und Grone<br />

– die Tiefenbestattung eingeführt worden. Die Einführung der Baumbestattung<br />

solle – wie von der Verwaltung seinerzeit zugesagt – erst nach Vorlage und<br />

Beratung des neuen Friedhofskonzeptes erfolgen. Herr Arnold begrüßt, dass<br />

damit die Einführung weiterer Angebote von einer vorhergehenden politischen<br />

Beratung abhängig gemacht worden sei. Er rege in diesem Zusammenhang<br />

allerdings an, dass bei der Zusammensetzung des Arbeitskreises „Friedhof“<br />

künftig auch die Politik beteiligt werde und verweise hierzu auf die guten<br />

Erfahrungen in anderen Arbeitskreisen.<br />

f) * Ferner berichtet Herr Mattern von den geplanten Veranstaltungen zum „Tag des<br />

Friedhofes“ am 18.09.04 und verteilt hierzu Programme.<br />

* Am 19.09.04 werde die Stadt Göttingen auf der Landesgartenschau in Nord-<br />

hausen präsent sein und hierbei durch Bürgermeister Holefleisch vertreten<br />

werden.<br />

* Ferner werden in der Sitzung Flyer zur Geschichte und Pflege des Stadtwalles<br />

verteilt.<br />

4 . Bebauungsplan Göttingen - Weende Nr. 10 'Weende - Nord' Teilplan 3 A , 1. vorhabenbezogene<br />

Änderung 'Altenzentrum Weende Nord'<br />

- Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Vorlage: FD61/174/04<br />

Herr Dienberg verweist auf die bisherigen Beratungen in dieser Angelegenheit im<br />

Bauausschuss und im Ortsrat Weende. Die Verwaltung sei stets bemüht gewesen, einen<br />

Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. Daher sei zunächst<br />

beabsichtigt gewesen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der auch die westlich des<br />

jetzigen Planbereichs gelegenen Steinmetzbetriebe mit einbezieht, um deren bauplanungsrechtliche<br />

Position abzusichern. Diese Planungen hätten jedoch aufgrund der<br />

Widerstände der betroffenen Betriebe nicht weiter verfolgt werden können. Nunmehr solle<br />

das Bauleitplan-Verfahren in Form eines sog. „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“<br />

durchgeführt werden.<br />

Herr Jansen erläutert, dass das Seniorenzentrum als eine ortsteilbezogene Einrichtung<br />

mit 55 Pflegeplätzen sowie einigen Plätzen für „Betreutes Wohnen“ konzipiert sei. Anhand<br />

von Projektorfolien und eines Modelles stellt Herr Jansen sodann die geplante bauliche<br />

Gestaltung der Anlage vor. Die verschiedenen Anregungen der Anwohner und des<br />

Ortsrates hätten zumeist umgesetzt werden können. Die Traufhöhe des Baukörpers<br />

werde mit 6,60 Metern deutlich unter der Giebelhöhe der benachbarten Wohnhäuser<br />

(8,20 Meter) bleiben. Ferner sei die Zahl der Stellplätze erhöht worden. Im Bereich des in<br />

Richtung der Steinmetzbetriebe liegenden Gebäudeflügels sollten die Wohnräume zum<br />

Innenhofes hin verlegt werden. Im lärmbelasteten Bereich würden damit ausschließlich<br />

Nebennutzungen bzw. Nutzungen ohne besonderen Schutzanspruch untergebracht<br />

werden. Ferner werde ein Lärmschutzwall errichtet werden. Durch diese Maßnahmen<br />

könne der Schallschutz nunmehr so organisiert werden, dass die Zustimmung der<br />

benachbarten Gewerbebetriebe (Steinmetze) nicht mehr erforderlich sei; diese würden<br />

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