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Amtsblatt für die Stadt Göttingen

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<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> Göttingen<br />

14. Jahrgang Göttingen, 31.05. 2013 Nr.12<br />

Nr. Bekanntmachung Seite<br />

30. Jahresabschluss zum 31.08.2012 der Deutsches Theater 70<br />

in Göttingen GmbH<br />

31. Sitzung der Verbandsversammlung des Abfallzweckverbandes 71<br />

Südniedersachsen am 18.06.2013<br />

32. Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen und Jugendschöffen für <strong>die</strong> 71<br />

Amtsperiode 2014 – 2018<br />

33. 380-kV-Höchstspannungsleitung von Wahle nach Mecklar, 71<br />

vorbereitende Arbeiten im Gelände<br />

34. Personelle Veränderungen im Rat und den Ortsräten 72<br />

69


14. Jahrgang Göttingen, 31.05. 2013 Nr. 12<br />

<strong>Stadt</strong> Göttingen<br />

- Fachbereich Finanzen -<br />

30.<br />

JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.08.2012 DER<br />

DEUTSCHES THEATER IN GÖTTINGEN GMBH<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer<br />

Prüfung haben wir unter dem Datum vom 04. März<br />

2013 dem Jahresabschluss zum 31. August 2012<br />

der Deutsches Theater in Göttingen GmbH den<br />

folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

erteilt, der hier wiedergegeben wird:<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An <strong>die</strong> Deutsches Theater in Göttingen GmbH:<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang<br />

– unter Einbeziehung der Buchführung und den<br />

Lagebericht der Deutsches Theater in Göttingen<br />

GmbH, Göttingen, für das Geschäftsjahr vom 1.<br />

September 2011 bis 31. August 2012 geprüft. Durch<br />

§ 29 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen<br />

Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVo Nds.) wurde<br />

der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung<br />

erstreckt sich danach auch auf <strong>die</strong><br />

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, <strong>die</strong><br />

wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie<br />

darauf, ob <strong>die</strong> Gesellschaft wirtschaftlich geführt<br />

wird. Die Buchführung und <strong>die</strong> Aufstellung von<br />

Jahresabschluss und Lagebericht nach den<br />

deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und<br />

ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und <strong>die</strong><br />

Geschäftsführung liegen in der Verantwortung der<br />

gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere<br />

Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den<br />

Jahresabschluss unter Einbeziehung der<br />

Buchführung und über den Lagebericht, über <strong>die</strong><br />

Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über <strong>die</strong><br />

wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie<br />

darüber, ob <strong>die</strong> Gesellschaft wirtschaftlich geführt<br />

wird, abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §<br />

317 HGB und § 29 EigBetrVO Nds. unter<br />

Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist <strong>die</strong> Prüfung so zu planen und<br />

durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />

<strong>die</strong> sich auf <strong>die</strong> Darstellung des durch den<br />

Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den<br />

Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit<br />

hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass<br />

mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann,<br />

ob <strong>die</strong> Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,<br />

<strong>die</strong> wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />

Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob <strong>die</strong><br />

Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung<br />

der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde<br />

entsprechend dem IDW Prüfungsstandard:<br />

Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)<br />

durchgeführt. Ob <strong>die</strong> Gesellschaft wirtschaftlich<br />

geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des<br />

Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht<br />

Aufgabe des Abschlussprüfers, <strong>die</strong> sachliche<br />

Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft und <strong>die</strong><br />

Geschäftspolitik zu beurteilen.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden<br />

<strong>die</strong> Kenntnisse über <strong>die</strong> Geschäftsfähigkeit und über<br />

das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der<br />

Gesellschaft sowie <strong>die</strong> Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />

werden <strong>die</strong> Wirksamkeit des<br />

rechnungslegungsbezogenen<br />

internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise für <strong>die</strong> Angaben<br />

in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben<br />

beurteilt. Die Prüfung umfasst <strong>die</strong> Beurteilung der<br />

angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen<br />

Vertreter sowie <strong>die</strong> Würdigung der<br />

Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des<br />

Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />

unsere Beurteilung bildet.<br />

Vor dem Hintergrund der auf <strong>die</strong>ser Grundlage<br />

gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir:<br />

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und <strong>die</strong><br />

Buchführung entsprechen nach unserer<br />

pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die<br />

Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die<br />

Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der<br />

Liquidität und der Rentabilität geben zu<br />

Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft<br />

wurde wirtschaftlich geführt.<br />

Ohne <strong>die</strong> Beurteilung einzuschränken, weisen wir<br />

darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft<br />

von der Höhe und Dauerhaftigkeit künftiger<br />

Zuschüsse und Zuwendungen abhängig ist.<br />

Insbesondere Kostensteigerungen bei den<br />

Personalaufwendungen der Gesellschaft können für<br />

nachteilige Einflüsse auf Ertragslage und<br />

Rentabilität verantwortlich werden, soweit <strong>die</strong><br />

Möglichkeiten einer Kompensation durch<br />

Einsparungen in anderen Kostenarten bereits<br />

ausgeschöpft sind und ein Personalabbau nicht<br />

ohne gleichzeitige Einschränkung der Qualität des<br />

Theaters zu realisieren ist.<br />

Göttingen, 04. März 2013<br />

Seinige & Partner<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Engelke<br />

Wirtschaftsprüferin<br />

70


14. Jahrgang Göttingen, 31.05. 2013 Nr. 12<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hält ergänzende<br />

Bemerkungen i.S. des § 32 Eigenbetriebsverordnung<br />

nicht für erforderlich.<br />

Die Gesellschafterversammlung der Deutsches<br />

Theater in Göttingen GmbH hat in der Sitzung am<br />

17.05.2013 den Jahresabschluss mit einer<br />

Bilanzsumme von 2.963.152,06 € und einem<br />

Jahresüberschuss von 20.819,26 € festgestellt. Der<br />

Jahresüberschuss der Spielzeit 2011/2012 wird auf<br />

neue Rechnung vorgetragen. Der Geschäftsführung<br />

und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.<br />

Dieser Bestätigungsvermerk wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und der<br />

Lagebericht sind vom 03.06.2013 bis 13.06.2013<br />

während der üblichen Öffnungszeiten bei der <strong>Stadt</strong><br />

Göttingen -Fachbereich Finanzen, Zimmer Nr. 512-<br />

einzusehen.<br />

Am<br />

31.<br />

VERBANDSVERSAMMLUNG DES<br />

ABFALLZWECKVERBANDES<br />

SÜDNIEDERSACHSEN<br />

Dienstag, den 18.06.2013, 16:00 Uhr,<br />

findet beim Abfallzweckverband Südniedersachsen<br />

im Betriebsgebäude, Besprechungsraum T 2.04,<br />

Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland, eine<br />

öffentliche Sitzung der<br />

Verbandsversammlung des<br />

Abfallzweckverbandes Südniedersachsen<br />

statt.<br />

Vorgesehen ist folgende<br />

32.<br />

AUFLEGUNG DER VORSCHLAGSLISTE FÜR<br />

SCHÖFFEN UND JUGENDSCHÖFFEN FÜR DIE<br />

AMTSPERIODE 2014 – 2018<br />

Die <strong>Stadt</strong> Göttingen hat gemäß § 36 Absatz 1 des<br />

Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) / § 35 Absatz<br />

1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der zurzeit<br />

gültigen Fassung <strong>die</strong> Vorschlagsliste zur Auswahl<br />

der Schöffen und Jugendschöffen für <strong>die</strong><br />

Amtsperiode 2014 – 2018 aufgestellt. Der Rat der<br />

<strong>Stadt</strong> Göttingen hat in seiner Sitzung vom 15. Mai<br />

2013 <strong>die</strong> Vorschlagsliste der Schöffen unter<br />

Beachtung des § 36 Absatz 1 Satz 2 GVG<br />

beschlossen. Der Jugendhilfeausschuss hat in<br />

seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 <strong>die</strong> Vorschlagsliste<br />

der Jugendschöffen unter Beachtung des § 35<br />

Absatz 3 Satz 2 JGG beschlossen.<br />

Die Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom<br />

13.06.2013 – 19.06.2013 im Rathaus-Info der<br />

Einwohnermeldeabteilung (Neues Rathaus,<br />

Hauptgebäude, Erdgeschoss, Zimmer 026) zu<br />

jedermanns Einsicht während der folgenden<br />

Öffnungszeiten aus:<br />

Montag und Dienstag<br />

Mittwoch und Freitag<br />

Donnerstag<br />

08.00 – 15.00 Uhr<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

08.00 – 18.30 Uhr<br />

Innerhalb einer Woche (bis spätestens 26.06.2013)<br />

seit dem Schluss der Auslegungsfrist kann<br />

jedermann schriftlich oder zu Protokoll mit der<br />

Begründung Einspruch erheben, dass in <strong>die</strong> Liste<br />

Personen aufgenommen worden sind, <strong>die</strong> nach § 32<br />

GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach<br />

§§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden<br />

sollten.<br />

T a g e s o r d n u n g der öffentlichen Sitzung:<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung<br />

und der Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung des Protokolls über den<br />

öffentlichen Teil der Sitzung der<br />

Verbandsversammlung<br />

des<br />

Abfallzweckverbandes Südniedersachsen<br />

am 20.11.2012<br />

5. Bericht des Geschäftsführers<br />

6. Abschluss einer öffentlich–rechtlichen<br />

Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe<br />

der Beseitigung des Prozesswassers aus der<br />

MBA Südniedersachsen mit dem Landkreis<br />

Göttingen<br />

7. Mitteilungen und Anfragen<br />

gez. Wickmann<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

33.<br />

380-KV-HÖCHSTSPANNUNGSLEITUNG VON<br />

WAHLE NACH MECKLAR, VORBEREITENDE<br />

ARBEITEN IM GELÄNDE<br />

Die Tennet TSO GmbH plant als verantwortlicher<br />

Übertragungsnetzbetreiber den Neubau einer 380-<br />

kV-Höchstspannungsleitung von Wahle nach<br />

Mecklar. Für <strong>die</strong> Planung und Erstellung der<br />

Planfeststellunterlagen, zum Einleiten des<br />

Genehmigungsverfahrens, werden <strong>die</strong> TenneT<br />

TSTO GmbH und <strong>die</strong> beauftragten Firmen im<br />

Gemeindegebiet <strong>die</strong> notwendigen Vermessungen,<br />

Bestandskartierungen, Bodenuntersuchungen<br />

einschließlich der vorübergehenden Anbringung von<br />

Markierungszeichen sowie sonstige Vorarbeiten<br />

vornehmen. Diese Maßnahmen werden<br />

voraussichtlich von April bis Oktober 2013<br />

durchgeführt.<br />

Die Mitarbeiter vor Ort können sich mit einem<br />

entsprechenden Schreiben ausweisen. Da <strong>die</strong>se<br />

Maßnahmen im allgemeinen Interesse sind, bittet<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> Göttingen alle Eigentümer, <strong>die</strong><br />

71


14. Jahrgang Göttingen, 31.05. 2013 Nr. 12<br />

geschilderten Maßnahmen auf ihren Grundstücken<br />

zu ermöglichen.<br />

<strong>Stadt</strong> Göttingen<br />

Fach<strong>die</strong>nst <strong>Stadt</strong>- und Verkehrsplanung<br />

34.<br />

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM RAT UND<br />

DEN ORTSRÄTEN<br />

Referat Statistik und Wahlen<br />

An Stelle des verstorbenen Ratsmitgliedes Holger<br />

Welskop habe ich Hans Otto Arnold, Thiestraße 10,<br />

37077 Göttingen vom Wahlvorschlag der Christlich<br />

Demokratischen Union Deutschlands in<br />

Niedersachsen (CDU) in den Rat der <strong>Stadt</strong><br />

Göttingen berufen.<br />

An Stelle des ausgeschiedenen Ortsratsmitgliedes<br />

Nadja Vogel habe ich Karsten Wahmke, Lindenallee<br />

2, 37079 Göttingen vom Wahlvorschlag der<br />

Christlich Demokratischen Union Deutschlands in<br />

Niedersachsen (CDU) in den Ortsrat der Ortschaft<br />

Göttingen-Groß Ellershausen/Hetjershausen/Knutbühren<br />

berufen.<br />

An Stelle des ausgeschiedenen Ortsratsmitgliedes<br />

Udo Bertram habe ich Dr. Ulrike Gerischer, Zur<br />

Hohen Warte 10, 37077 Göttingen vom<br />

Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei<br />

Deutschlands (SPD) in den Ortsrat der Ortschaft<br />

Göttingen-Nikolausberg berufen. Günter Blümel ist<br />

für <strong>die</strong> Dauer der Wahlperiode als Ersatzperson<br />

ausgeschieden.<br />

Die Gemeindewahlleitung<br />

Herausgeber: Der Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> Göttingen<br />

Redaktion: Referat des Oberbürgermeisters – Öffentlichkeitsarbeit<br />

Herstellung: Hausdruckerei (Fach<strong>die</strong>nst Hausverwaltung und Service)<br />

Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37070 Göttingen<br />

72

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