Drucksache 6/1384 - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>1384</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />
Bericht der Abgeordneten Ulrike Berger<br />
I. Allgemeines<br />
Der <strong>Landtag</strong> hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf <strong>Drucksache</strong> 6/1118 in seiner<br />
25. Sitzung am 26. September 2012 beraten und federführend an den Bildungsausschuss<br />
überwiesen.<br />
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seiner 17. Sitzung am<br />
19. September 2012 über das Verfahren beraten. Er hat beschlossen, eine öffentliche<br />
Anhörung durchzuführen. Die Anzahl der Sachverständigen wurde auf 11 begrenzt.<br />
In der 23. Sitzung am 21. November 2012 wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten.<br />
II. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und<br />
Kultur<br />
1. Ergebnisse der öffentlichen Anhörung<br />
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat in seiner 20. Sitzung am<br />
14. November 2012 eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf<br />
<strong>Drucksache</strong> 6/1118 durchgeführt.<br />
Der Landeselternrat <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> bewertete die Neuregelungen des Gesetzentwurfes<br />
als unzureichend. Man forderte von der Landesregierung ein transparentes Beteiligungsverfahren.<br />
In den individuellen Lernentwicklungsplänen sehe man eine Bildungschancengleichheit<br />
für alle Schülerinnen und Schüler im Land. Jedes Kind habe das Recht aufgrund<br />
seiner individuellen Voraussetzungen gefördert und gefordert zu werden. Dem<br />
staatlichen Schulamt obliege die Kontrolle des Verfahrens. Der Landeselternrat sprach sich<br />
für die freie Schulwahl und eine Anpassung der Fahrtkosten für die Schülerbeförderung aus.<br />
Der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Noten stand man hingegen sehr kritisch<br />
gegenüber. Der Elternrat sprach sich für mehr Flexibilität innerhalb des Verfahrens aus. Der<br />
Landeselternrat hat vorgeschlagen, dass die selbstständigen Schulen über die generellen<br />
Fragen und Verfahren in den Fachkonferenzen und der jeweiligen Schulkonferenz beraten<br />
und entscheiden.<br />
Der Landesschülerrat <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> führte aus, dass die Neuregelungen durch<br />
den Gesetzentwurf unzureichend und ein Zeugnis des Grundsatzes der Kostenneutralität<br />
seien. Der Schülerrat forderte eine erhöhte Investitionsbereitschaft in den Bildungssektor.<br />
Weiterhin würden die Kinder sozialschwacher Familien durch die Erhöhung der Beförderungskosten<br />
benachteiligt. Hierbei sehe man grundsätzlich den Grundsatz der Schulwahlfreiheit<br />
in Gefahr. Der Rat positionierte sich gegen individuelle Förderpläne. Grundsätzlich<br />
seien diese zu begrüßen, allerdings lasse der enorme Zeitaufwand für Lehrerinnen und<br />
Lehrer eine Erstellung individueller Fördervereinbarungen für alle Schüler nicht zu. In diesem<br />
Zusammenhang verwies man auf eine adäquate Förderung starker Schüler. Diese würden bei<br />
der defizitorientierten Auslegung der Fördermodelle nicht berücksichtigt.<br />
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