Drucksache 6/1384 - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>1384</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />
Die Rechtsprechung neigt zu der Auffassung, dass Versetzungsentscheidungen die Schülerin<br />
oder den Schüler in der Wahrnehmung ihrer oder seiner grundgesetzlichen Freiheit der<br />
Berufswahl und der Wahl der Ausbildungsstätte behindern können. Aus diesem Grund ist es<br />
wichtig, dass einheitliche Leistungsbewertungen nicht wie bislang nur über Gremienbeschlüsse<br />
hergestellt werden.<br />
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zudem eine dauerhafte Einführung der bisher nur befristeten<br />
Schulwahlfreiheit vor. Die Auswirkungen der freien Schulwahl insbesondere auf die<br />
Entwicklung von Schulstandorten und vor dem Hintergrund der Schülerbeförderung sollten<br />
zunächst evaluiert werden, bevor über diese Regelung endgültig entschieden wird. Die<br />
Evaluation war nach zwei Schuljahren vorgesehen und mit Blick auf die bereits ein Jahr<br />
später auslaufende Befristung kurzfristig durchzuführen, um ebenso kurzfristig eine gesetzliche<br />
Anschlussregelung vorzubereiten. Sie ist nunmehr abgeschlossen und rechtfertigt eine<br />
dauerhafte Einführung der freien Schulwahl.<br />
Von der freien Schulwahl wird im Landesdurchschnitt bisher nur in geringem Umfang<br />
Gebrauch gemacht. Trotz einer leichten Zunahme im Schuljahr 2011/2012 gegenüber dem<br />
ersten Jahr der Schulwahlfreiheit 2010/2011 liegt der Gesamtumfang bezogen auf die jeweilige<br />
Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler je Schulart und Jahrgangsstufe im niedrigen<br />
einstelligen Prozentbereich.<br />
Durch die freie Schulwahl gab es keine Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr<br />
dahingehend, dass geänderte Linienführungen oder zusätzliche Fahrten erforderlich<br />
geworden wären.<br />
Die Schulwahlfreiheit hat auch nicht dazu geführt, dass Schulen nicht mehr im Bestand erhalten<br />
werden konnten. Einige Schulen in den größeren Städten sind durch die Inanspruchnahme<br />
der freien Schulwahl an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen und konnten deshalb einen<br />
Teil der Schülerinnen und Schüler, die nicht im Einzugsbereich wohnen, nicht aufnehmen.<br />
Der Besuch an der örtlich zuständigen Schule war jedoch weiterhin möglich.<br />
An den Schulen, an denen die freie Schulwahl zu einer veränderten Schulanwahl führte,<br />
waren in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 keine nennenswerten Auswirkungen der<br />
freien Schulwahl auf die pädagogischen und sozialen Prozesse festzustellen.<br />
B. Lösung<br />
Erstellung von individuellen Förderplänen<br />
Die Neuregelung zielt darauf ab, die Erstellung von individuellen Förderplänen einheitlich zu<br />
regeln und auf Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen oder vermutetem oder<br />
festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf zu beschränken.<br />
Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen sind Schülerinnen und Schüler mit<br />
Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) oder Lernbeeinträchtigungen im mathematischen<br />
Bereich (Dyskalkulie).<br />
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