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Drucksache 6/1384 - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>1384</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />

Die Rechtsprechung neigt zu der Auffassung, dass Versetzungsentscheidungen die Schülerin<br />

oder den Schüler in der Wahrnehmung ihrer oder seiner grundgesetzlichen Freiheit der<br />

Berufswahl und der Wahl der Ausbildungsstätte behindern können. Aus diesem Grund ist es<br />

wichtig, dass einheitliche Leistungsbewertungen nicht wie bislang nur über Gremienbeschlüsse<br />

hergestellt werden.<br />

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zudem eine dauerhafte Einführung der bisher nur befristeten<br />

Schulwahlfreiheit vor. Die Auswirkungen der freien Schulwahl insbesondere auf die<br />

Entwicklung von Schulstandorten und vor dem Hintergrund der Schülerbeförderung sollten<br />

zunächst evaluiert werden, bevor über diese Regelung endgültig entschieden wird. Die<br />

Evaluation war nach zwei Schuljahren vorgesehen und mit Blick auf die bereits ein Jahr<br />

später auslaufende Befristung kurzfristig durchzuführen, um ebenso kurzfristig eine gesetzliche<br />

Anschlussregelung vorzubereiten. Sie ist nunmehr abgeschlossen und rechtfertigt eine<br />

dauerhafte Einführung der freien Schulwahl.<br />

Von der freien Schulwahl wird im Landesdurchschnitt bisher nur in geringem Umfang<br />

Gebrauch gemacht. Trotz einer leichten Zunahme im Schuljahr 2011/2012 gegenüber dem<br />

ersten Jahr der Schulwahlfreiheit 2010/2011 liegt der Gesamtumfang bezogen auf die jeweilige<br />

Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler je Schulart und Jahrgangsstufe im niedrigen<br />

einstelligen Prozentbereich.<br />

Durch die freie Schulwahl gab es keine Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr<br />

dahingehend, dass geänderte Linienführungen oder zusätzliche Fahrten erforderlich<br />

geworden wären.<br />

Die Schulwahlfreiheit hat auch nicht dazu geführt, dass Schulen nicht mehr im Bestand erhalten<br />

werden konnten. Einige Schulen in den größeren Städten sind durch die Inanspruchnahme<br />

der freien Schulwahl an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen und konnten deshalb einen<br />

Teil der Schülerinnen und Schüler, die nicht im Einzugsbereich wohnen, nicht aufnehmen.<br />

Der Besuch an der örtlich zuständigen Schule war jedoch weiterhin möglich.<br />

An den Schulen, an denen die freie Schulwahl zu einer veränderten Schulanwahl führte,<br />

waren in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 keine nennenswerten Auswirkungen der<br />

freien Schulwahl auf die pädagogischen und sozialen Prozesse festzustellen.<br />

B. Lösung<br />

Erstellung von individuellen Förderplänen<br />

Die Neuregelung zielt darauf ab, die Erstellung von individuellen Förderplänen einheitlich zu<br />

regeln und auf Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen oder vermutetem oder<br />

festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf zu beschränken.<br />

Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen sind Schülerinnen und Schüler mit<br />

Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) oder Lernbeeinträchtigungen im mathematischen<br />

Bereich (Dyskalkulie).<br />

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