Drucksache 6/1384 - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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<strong>Drucksache</strong> 6/<strong>1384</strong> <strong>Landtag</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 6. Wahlperiode<br />
Darüber hinaus haben die Fraktionen der CDU und SPD beantragt einer Entschließung<br />
zuzustimmen, mit der die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die bestehenden<br />
rechtlichen Möglichkeiten zum Führen von Schulgirokonten mittels einer Handreichung<br />
darzustellen. Zugleich wird die Landesregierung gebeten zu prüfen, ob die bisherigen<br />
rechtlichen Möglichkeiten zum Führen von Girokonten im Sinne der Betroffenen ausreichen.<br />
Sollte die Landesregierung zu der Auffassung gelangen, dass dies nicht der Fall ist, werde sie<br />
aufgefordert, einen Gesetzesänderungsantrag vorzulegen bzw. eine entsprechende<br />
Rechtsänderung vorzunehmen.<br />
Begründet wurde dies damit, dass in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich geworden sei,<br />
dass nicht alle Schulträger ihren Schulen Girokonten zur Verfügung stellen würden, obwohl<br />
dies rechtlich möglich wäre und viele Schulen dies wünschten. Der Entschließungsantrag<br />
trage diesem Wunsch Rechnung. Mit einer Handreichung könnten bestehende Unsicherheiten<br />
bei Schulträger und Schulen verringert werden.<br />
Die Entschließung wurde einstimmig angenommen.<br />
Zu den abgelehnten Anträgen<br />
Die Fraktion DIE LINKE hatte Änderungen insbesondere in § 7 Religionsunterricht (hier den<br />
Abs. 2 Satz2 sowie den Abs. 3 Satz 1 neu zu fassen), § 9 Kontingentstundetafel (hier in Abs.<br />
1 die Nummer 3 und in Abs. 2 den Satz 1 zu streichen), § 16 Übergang in Jahrgangsstufe 10<br />
(hier Abs. 2 Satz 3 aufzuheben und den Abs. 4 Satz 3 neu zu fassen), den § 35 „Gemeinsamer<br />
Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf“<br />
neu zu fassen, § 36 Die Förderschulen (hier den Abs. 1 neu zu fassen und im Abs. 2 Satz 2<br />
vor dem Wort ‚Abschlüsse‘ das Wort ‚gleichwertig‘ einzufügen), § 39 Ganztagsangebote und<br />
Ganztagsschulen (hier den Abs. 4 neu zu fassen), § 39a Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung<br />
an der Selbstständigen Schule (hier den Abs. 3 Satz 3 neu zu fassen),<br />
§ 45 Aufnahmeanspruch und Aufnahmebeschränkungen (hier den Abs. 2 neu zu fassen),<br />
§ 53 Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis (hier im Abs. 1 nach Satz 1 die folgenden<br />
Sätze anzufügen; Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen, mit vermutetem oder<br />
festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie Schülerinnen und Schüler, die nicht<br />
versetzt worden sind, werden an allgemein bildenden Schulen auf der Grundlage individueller<br />
Förderpläne gefördert. Die Schulen können in eigenem pädagogischem Ermessen darüber<br />
hinausgehende Regelungen treffen.), § 55 Informationsrechte der Erziehungsberechtigten und<br />
der Schülerinnen und Schüler (hier Abs. 1 Satz 1 neu zu fassen, im Abs. 1 Satz 2 eine neue<br />
Ziffer 5 einzufügen sowie im Abs. 3 eine neue Nummer 3 einzufügen), § 60 Erziehungsmaßnahmen<br />
(hier im Abs. 2 die Ziffer 4 zu streichen), § 60a Ordnungsmaßnahmen (hier<br />
im Abs. 1 eine neue Ziffer 6 anzufügen), § 64 Versetzung und Wiederholung (hier Abs. 1 Satz<br />
4 zu streichen und Abs. 2 neu zu fassen), § 66 Wahl der weiterführenden Bildungsgänge (hier<br />
den Abs. 2 neu zu fassen) sowie § 92 Landeselternrat (hier den Abs. 2 neu zu fassen)<br />
beantragt. Die Änderungsanträge zu den §§ 7, 45, 55, 60 und 60a wurden bei Zustimmung<br />
seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD mehrheitlich<br />
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Änderungsanträge zu den §§ 9 und<br />
16 wurden bei Zustimmung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD, bei Enthaltung<br />
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen<br />
abgelehnt.<br />
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