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Brunegger INFO Juni 2011 - Gemeinde Brunegg

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<strong><strong>Brunegg</strong>er</strong> <strong>INFO</strong><br />

Geschätzte <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong>innen und <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong><br />

Sie halten eine weitere <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong>-Info in Ihren Händen,<br />

die Sie über zentrale Themen der Führungsarbeit in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> informieren soll. Auch wenn schon bald Mitte<br />

Jahr, ist es uns ein Anliegen, dass Sie über die gesamte<br />

Geschäftsplanung <strong>2011</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates informiert<br />

sind. Einzelne Projekte und Geschäfte sind schon weiter<br />

voran geschritten, andere sind noch nicht gestartet. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat wird sich, wie jedes Jahr, im <strong>Juni</strong> wieder zur<br />

Klausur zurückziehen und einerseits gegenseitig Rechenschaft<br />

ablegen wie die geplanten Geschäfte unterwegs<br />

sind, andererseits aber auch kritisch prüfen, ob Anpassungen<br />

oder gar ein Richtungswechsel angezeigt sind.<br />

Im Weiteren ist nun in dieser <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong>-Info ein wichtiger<br />

Input zur Thematik der Beitragspläne von Abwasser-,<br />

Informationsblatt der �������� <strong>Juni</strong> <strong>2011</strong><br />

�������<br />

Wasser- und Verkehrsanlagen enthalten. Eine Thematik,<br />

die, je nach Projekt, das Portemonnaie von jedem Einzelnen<br />

betrifft und darum Grundlagenwissen von zentraler<br />

Bedeutung ist. Und zu guter Letzt noch zwei Beiträge<br />

über die Lehrstellensituation bei uns und die veränderten<br />

Modalitäten bei der Bewilligung von Feuerwerken.<br />

Nun wünsche ich Ihnen im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Brunegg</strong> eine anregende Lesestunde und wenn Ihr «Hunger»<br />

nach noch mehr Detailinformationen bei diesen oder<br />

anderen Themen aufkommt, so kontaktieren Sie uns.<br />

Mit herzlichem Gruss<br />

Kathrin Härdi<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsidentin<br />

Spielgruppe Sonneschyn, <strong>Brunegg</strong>


GEMEINDERAT<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am letzten Klausurtag vom 18. Januar<br />

<strong>2011</strong> u.a. das interne Kontrollsystem (IKS) und die<br />

Risiken 22 überprüft sowie die Geschäftsplanung für das<br />

laufende Jahr festgesetzt.<br />

2<br />

Schwerpunkte der Geschäftsplanung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat überprüfte die laufenden Projekte und<br />

setzte folgende Schwerpunkte:<br />

� Alterszentrum Chestenberg: Die bestehende Leistungsvereinbarung<br />

mit den Trägergemeinden Möriken-Wildegg,<br />

Holderbank und <strong>Brunegg</strong> wird auf dem<br />

Hintergrund des neuen Pflegegesetzes überprüft und<br />

für eine zukunftsgerichtete Zusammenarbeit angepasst.<br />

� Aktiensteuern: Gespräche mit Kanton und Firmen<br />

führen, damit Standortbesteuerung auch ohne <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong><br />

Geschäftssitz, rechtlich konform gemacht wird.<br />

� Spitex Eigenamt: Fusionsprojekt Spitex Brugg, Eigenamt,<br />

Hausen-Habsburg und Windisch-Mülligen aufmerksam<br />

verfolgen und begleiten via Vorstandsmitglied<br />

von <strong>Brunegg</strong>.<br />

� Sanierung Mehrzweckgebäude: Gebäudecheck<br />

(Substanzerhaltung). Kreditantrag an Winter-GV <strong>2011</strong>.<br />

� Feuerwehr Maiengrün: Finanzplanung bereinigen<br />

und neue Projekte der Bevölkerung vorstellen.<br />

� Teilrevision Bau- und Nutzungsplan weiterführen<br />

und Wintergemeinde vorstellen.<br />

� Landwirtschaftszone Mattacher: Landeigentümer<br />

auf dem Laufenden halten.<br />

� Sanierung altes Feuerwehrmagazin: Gebäudecheck.<br />

Sanierungsmassnahmen vorbereiten – Nutzung<br />

des Gebäudes klären.<br />

� Sanierung Kirche: Bedarf und mögliche <strong>Gemeinde</strong>beteiligung<br />

mit Kirche klären (Vereinbarung).<br />

� Sanierung Steinrütistrasse: Abgespeckte Variante<br />

wird der Sommergemeindeversammlung <strong>2011</strong> zur<br />

Abstimmung vorgelegt.<br />

� Die Belagssanierung Sandhübelstrasse wird <strong>2011</strong><br />

ausgeführt.<br />

� Sanierung Birkenweg mit Anwohnerschaft klären.<br />

� Bushaltehäuschen: Die Bushaltehäuschen <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

(Fahrtrichtung Mägenwil), Sternen (Fahrtrichtung<br />

Lenzburg) sowie Industriestrasse (Fahrtrichtung<br />

Lenzburg/Mägenwil) werden bis Ende <strong>2011</strong> erstellt<br />

(Vereinbarungen, Baugesuchsverfahren, Ausführung).<br />

� Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KVG): Planung<br />

inkl. Strassenrichtplan/Kerngestaltung wird unter<br />

Einbezug der Teilrevision Bau- und Nutzungsplanung<br />

weitergeführt. Orientierung und Kreditbewilligung an<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlungen und Politapéros.<br />

� Busanbindung Birr wird in der Arbeitsgruppe Räumliche<br />

Entwicklung Eigenamt vorangetrieben.<br />

� Vertrag mit Forstamt Lupfig wird verlängert.<br />

� ZSO Maiengrün: Arbeitsgruppe prüft Fusion mit andern<br />

ZSO.<br />

� Sanierung Kugelfang: Projekt mit Kreditantrag an<br />

Winter-GV <strong>2011</strong>.<br />

� Abbruch Schützenhaus: Ein Interessent hat sich gemeldet.<br />

Abbruch voraussichtlich im Frühjahr 2012.<br />

� <strong>Gemeinde</strong>fahrzeug: Kreditantrag Winter-GV <strong>2011</strong>.<br />

� Lehrstellensituation Bauamt wird geprüft (siehe separater<br />

Beitrag).<br />

� GeRAG (<strong>Gemeinde</strong>reform): Weiterentwicklung der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. IST-Analyse wird in Arbeitsgruppe diskutiert.<br />

Orientierung und Einbezug der Bevölkerung.<br />

� Landi-Vertrag: Der auf Ende <strong>2011</strong> auslaufende Vertrag<br />

wird um fünf Jahre verlängert.<br />

� Schulstandort: Vertrag mit Othmarsingen wurde gekündigt.<br />

Klausur mit Schulpflege. Neuer Vertrag für<br />

die Oberstufenschüler mit Möriken-Wildegg verhandeln.<br />

Die Bildung einer Kreissschule in Möriken-Wildegg<br />

wird geprüft.<br />

� Mittagstisch/Tagesstrukturen: Bedürfnisklärung<br />

mit schriftlicher Befragung und anschliessender Einberufung<br />

einer Arbeitsgruppe, die konkrete Massnahmen<br />

einer Erweiterung der familienergänzenden<br />

Massnahmen erarbeitet. �


Leitbild 2006 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />

Beitragspläne für die Erstellung und Sanierung von Wasser-,<br />

Abwasser- und Verkehrsanlagen sind in jeder <strong>Gemeinde</strong><br />

und auch für jeden Grundeigentümer sowohl<br />

eine komplexe als auch eine sensible Thematik. Betroffene<br />

Grundeigentümer sind verpflichtet, sich gemäss<br />

einem festgelegten Modus finanziell zu beteiligen. Die<br />

Frage, ob Investitionen in Strassen oder Wasser notwendig<br />

und sinnvoll sind, wird darum von jedem Einzelnen<br />

kritisch hinterfragt. Es ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein Anliegen,<br />

mit diesem Beitrag Grundlagenwissen zu vermitteln und<br />

damit die gesamte Komplexität auch ein wenig verständlicher<br />

zu machen.<br />

Grundsätzliches<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n sind im Sinne des Bundesrechts verpflichtet,<br />

von den Grundeigentümern nach Massgabe der<br />

diesen erwachsenden wirtschaftlichen Sondervorteile<br />

Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />

Beitragspläne<br />

GEMEINDERAT<br />

Beiträge an die Erstellung und Änderung von Strassen,<br />

Wasser- und Abwasseranlagen zu erheben. Sie regeln die<br />

Abgaben in einem Reglement, soweit keine kantonalen<br />

Vorschriften bestehen.<br />

Die beitragspflichtigen Grundeigentümer und deren einzelne<br />

Beiträge an die Grob- und Feinerschliessung werden<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> in einem Beitragsplan festgelegt.<br />

Dieser wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Sind<br />

nur wenige Grundeigentümer betroffen, kann die öffentliche<br />

Auflage durch eine auf die Beteiligten beschränkte<br />

Auflage oder durch Einzelverfügung mit Zustellung des<br />

Kostenverteilers ersetzt werden. Innert der 30-tägigen<br />

Auflagefrist des Beitragsplans, oder innert 30 Tagen nach<br />

Zustellung einer Einzelverfügung, kann dagegen beim<br />

verfügenden Organ Einsprache erhoben werden. Die Einspracheentscheide<br />

sind sodann innert 30 Tagen bei der<br />

Schätzungskommission anfechtbar. 1<br />

3


GEMEINDERAT<br />

Beitragsplan<br />

Das Erschliessungreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong> bildet<br />

die Grundlage zur Erstellung von Beitragsplänen, gemäss<br />

§ 34/35 des Baugesetzes (SAR 173.100). 2<br />

44<br />

Ob eine Strasse der Fein- oder der Groberschliessung<br />

zuzurechnen ist, hängt in erster Linie von ihrer Funktion<br />

ab. Als Grundlage zur Bestimmung für Fein- oder Groberschliessung<br />

in <strong>Brunegg</strong> dient der Strassenrichtplan, heute<br />

Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) (in Planung).<br />

Die Beiträge an die Kosten für den Bau von Strassen,<br />

Wasser- und Abwasseranlagen sind je gesondert zu berechnen.<br />

Bei leitungsgebundenen Anlagen erfolgt die<br />

Kostenaufteilung zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und den Beitragspflichtigen<br />

entsprechend den Gesichtspunkten für<br />

Strassen.<br />

____________<br />

1<br />

http://www.ag.ch/schaetzungskommission/de/pub/faq/sachfragen/<br />

beitragsplaene.php<br />

2<br />

http://www.brunegg.ch/upload/file/pdf/erschliessungsreglement.pdf<br />

4<br />

Zentrale Elemente darin sind:<br />

Grunderschliessung Groberschliessung Feinerschliessung<br />

Verkehrsanlagen kein Beitrag 30 – 70 % 100%<br />

Wasserversorgung kein Beitrag 30% 70%<br />

Abwasserversorgung kein Beitrag 30% 70%<br />

Der Beitragsplan enthält:<br />

� den Voranschlag über die Erstellungskosten;<br />

� den Kostenanteil des Gemeinwesens;<br />

� den Plan über die Grundstücke bzw. Grundstücksflächen,<br />

für die Beiträge zu erbringen sind (Perimeterplan);<br />

� die Grundsätze der Verlegung;<br />

� das Verzeichnis aller zu Beitragsleistungen herangezogenen<br />

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer<br />

mit Angabe der von ihnen geforderten Beiträge;<br />

� die Bestimmung der Fälligkeit der Beiträge;<br />

� eine Rechtsmittelbelehrung. �


Prozessüberblick<br />

GEMEINDERAT<br />

5


AUSBILDUNG<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich im Jahr 2007 detailliert mit der<br />

Lehrstellensituation in der <strong>Gemeinde</strong> auseinanderge-<br />

66 setzt. In dieser Diskussion wurde klar, dass es in der heutigen<br />

Zeit enorm wichtig ist, jungen Lernenden qualitativ<br />

gute Lehrstellen anzubieten. <strong>Gemeinde</strong>n sind einerseits<br />

nicht wie Produktionsbetriebe dem Marktdruck ausgesetzt<br />

und haben darum andere Möglichkeiten im Lehrstellenbereich<br />

Angebote zu machen. Andererseits haben<br />

wir in der Person von Roland Suter einen Fachmann, der<br />

enorme Fähigkeiten und über ein wunderbares Flair verfügt<br />

im Umgang mit jungen Menschen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

hat darum auch die Grundsatzentscheidung gefällt, dass<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong> eine Lehrstelle für junge Lernende<br />

anbieten will. Dadurch wurde im Jahr 2008 zum ersten<br />

Mal eine Lehrstelle als Betriebspraktiker Fachrichtung<br />

Hausdienst angeboten. Als dann die Abschlussprüfung<br />

des Lehrlings nahte, stellte sich für den <strong>Gemeinde</strong>arbeiter<br />

Roland Suter und den <strong>Gemeinde</strong>rat die Frage, ob die<br />

Lehrstelle wieder besetzt werden sollte. Aus den diversen<br />

Mitarbeitergesprächen mit Roland Suter stellte sich<br />

heraus, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong> mit nur einer 100<br />

Prozent Stelle im Bauamt aus arbeitsorganisatorischen<br />

Gründen (zeitintensiv) ungeeignet ist für eine dreijährige<br />

Lehrzeit.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragte Roland Suter, weitere Möglichkeiten<br />

für ein Lehrstellenangebot seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Brunegg</strong> bei der Berufsschule abzuklären. Bei einem<br />

weiteren Gespräch zwischen Roland Suter und dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

konnte er folgende Rückmeldung machen:<br />

� Modulangebote, ähnlich wie überbetriebliche Kurse,<br />

werden nur von den Ausbildungscentren resp. Berufsschulen<br />

angeboten.<br />

6<br />

Lehrstellensituation in <strong>Brunegg</strong><br />

� Der Lehrgang für Personen, die eine Umschulung machen<br />

möchten, kann ebenfalls nicht angeboten werden,<br />

da diese ebenfalls drei Jahre dauert (Praktikum,<br />

in 100% Anstellung)<br />

� Die Attestausbildung (2 Jahre), früher auch Anlehre<br />

genannt, ist seitens des Berufsbildungsamtes in<br />

Bearbeitung und kann frühestens 2013 angeboten<br />

werden. Diese Variante wird seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Brunegg</strong> nicht ausgeschlossen und wird am Mitarbeitergespräch<br />

2012 noch einmal geprüft.<br />

� Ausbildung von Lehrlingen, die aus irgendwelchen<br />

Gründen ihr erstes Lehrverhältnis frühzeitig aufgelöst<br />

haben.<br />

Nach eingehender Diskussion zwischen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

und <strong>Gemeinde</strong>arbeiter wurde entschieden, dass die letzte<br />

Variante angeboten wird (Stellenvermittlung durch<br />

kantonale Behörde). Roland Suter hat im Rahmen dieses<br />

Prozesses für sich nochmals eine eindeutige Entscheidung<br />

getroffen, dass er trotz des wahrscheinlich hohen<br />

Aufwands dieses anspruchsvolle Engagement leisten<br />

will. Das Lehrlingsamt wurde über diesen Entscheid informiert<br />

und ist natürlich sehr erfreut, da diese Stellen sehr<br />

schwierig zu vermitteln sind. Bis jetzt wurde aber noch<br />

keine Anfrage an uns gestellt.<br />

Die Nachbarschaftshilfe zwischen den einzelnen Bauämtern<br />

wird aber nach wie vor aufrechterhalten. (Lehrlinge<br />

werden für kurze Zeit einem anderen Bauamt zugeteilt<br />

für spezielle Ausbildungen, die nicht alle <strong>Gemeinde</strong>n anbieten<br />

können.) �


Impressum<br />

Feuerwerk – Auflagen und Bedingungen<br />

Anlässlich des Polit-Apéros vom September 2010 haben<br />

wir die Frage aus der Bevölkerung aufgenommen und diskutiert,<br />

welche Auflagen für Feuerwerks-Bewilligungen<br />

notwendig und sinnvoll sind. Die Anzahl der bewilligten<br />

Feuerwerke bewegte sich in den letzten Jahren zwischen<br />

2–3 / Jahr. Diese Bewilligungen betrafen insbesondere<br />

das Restaurant 3 Sternen im Rahmen von Hochzeits- und<br />

Festanlässen.<br />

<strong><strong>Brunegg</strong>er</strong> <strong>INFO</strong><br />

Informationsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong>,<br />

erscheint 2–3 Mal jährlich<br />

Redaktion: Yvonne Furter, <strong>Brunegg</strong><br />

Layout: Atelier Publitrice, <strong>Brunegg</strong><br />

Beiträge: Behörden, Vereine, Institutionen<br />

Druck: Kromer Print AG, Lenzburg<br />

Leitbild 2006 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Zwischenzeit auch mit Ernst<br />

Müller vom Restaurant 3 Sternen die Auflagen diskutiert<br />

und hat nach nochmaliger Diskussion und auf dem Hintergrund<br />

der Ziele<br />

dass die Anwohnerschaft berücksichtigt ist<br />

dass der Restaurationsbetrieb die durchschnittlich<br />

Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />

3–4 Feuerwerke auch zukünftig durchführen<br />

kann<br />

dass die Brandschutzbedingungen erfüllt sind<br />

dass die nahe Landwirtschaft geschützt ist<br />

dass die Abfallentsorgung gewährleistet ist<br />

dass die Freude am Feuerwerk auch weiterhin<br />

sein darf<br />

folgende Auflagen und Bedingungen definiert:<br />

Dauer maximal 15 Minuten<br />

Feuerwerk muss bis spätestens 23 Uhr beendet sein<br />

Feuerwerke sind Richtung Feld loszulassen – mind.<br />

40 Meter vom Restaurant Sternen entfernt – der Ort<br />

ist im entsprechenden Plan definiert (neu)<br />

Das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie Böllerschüsse<br />

sind nicht erlaubt (neu)<br />

Das Aufräumen des entstandenen Feuerwerkabfalls<br />

ist Pflicht, bei Nichteinhaltung werden Aufräum-<br />

arbeiten verrechnet.<br />

UMWELT<br />

7


88<br />

8<br />

Veranstaltungstermine<br />

<strong><strong>Brunegg</strong>er</strong> Vereine und Institutionen<br />

Es sind alle Veranstaltungen aufgeführt, die bis Redaktionsschluss bekannt sind.<br />

<strong>Juni</strong> 16. Ref. Kirche: Kirchgemeindeversammlung<br />

<strong>Juni</strong> 14.–16. Kranzen für Jugendfest<br />

<strong>Juni</strong> 17. Blumenkränzchen binden für Jugendfest<br />

<strong>Juni</strong> 17. Zapfenstreich Jugendfest<br />

<strong>Juni</strong> 18. Jugendfest<br />

<strong>Juni</strong> 22. Altpapiersammlung<br />

<strong>Juni</strong> 28. <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

August 1. Bundesfeier<br />

August 20.+21. Vereinsreise Feuerwehrverein<br />

August 24. Altpapiersammlung<br />

August 27. Schützen Othmarsingen: 2. oblig. Übung<br />

August 31. Schützen Othmarsingen: 3. oblig. Übung<br />

September 8. Generalversammlung aktiv@brunegg<br />

September 16.+17. Sperrgutabfuhr<br />

September 22.–24. Vereinsreise Frauenturnverein<br />

Oktober 15. 100-Jahr-Jubiläum Chor La <strong>Brunegg</strong><br />

Oktober 18. Polit-Apéro<br />

Oktober 21. Hauptübung Feuerwehr Maiengrün<br />

Oktober 29. Kurs «Feuer im Haushalt – was tun?»<br />

November 5. Feuerwehrverein: Arbeitsmorgen<br />

November 6. Dorfzmorge<br />

November 8. Räbeliechtli-Umzug<br />

November 16. Altpapiersammlung<br />

November 21. Röm-Kath. Kirche: Kirchgemeindeversammlung<br />

November 23. Ref. Kirche: Kirchgemeindeversammlung<br />

November 30. <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

Dezember 6. Verein Mitenand: Klaushock<br />

AGENDA

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