Brunegger INFO Juni 2011 - Gemeinde Brunegg
Brunegger INFO Juni 2011 - Gemeinde Brunegg
Brunegger INFO Juni 2011 - Gemeinde Brunegg
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<strong><strong>Brunegg</strong>er</strong> <strong>INFO</strong><br />
Geschätzte <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong>innen und <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong><br />
Sie halten eine weitere <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong>-Info in Ihren Händen,<br />
die Sie über zentrale Themen der Führungsarbeit in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> informieren soll. Auch wenn schon bald Mitte<br />
Jahr, ist es uns ein Anliegen, dass Sie über die gesamte<br />
Geschäftsplanung <strong>2011</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates informiert<br />
sind. Einzelne Projekte und Geschäfte sind schon weiter<br />
voran geschritten, andere sind noch nicht gestartet. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat wird sich, wie jedes Jahr, im <strong>Juni</strong> wieder zur<br />
Klausur zurückziehen und einerseits gegenseitig Rechenschaft<br />
ablegen wie die geplanten Geschäfte unterwegs<br />
sind, andererseits aber auch kritisch prüfen, ob Anpassungen<br />
oder gar ein Richtungswechsel angezeigt sind.<br />
Im Weiteren ist nun in dieser <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong>-Info ein wichtiger<br />
Input zur Thematik der Beitragspläne von Abwasser-,<br />
Informationsblatt der �������� <strong>Juni</strong> <strong>2011</strong><br />
�������<br />
Wasser- und Verkehrsanlagen enthalten. Eine Thematik,<br />
die, je nach Projekt, das Portemonnaie von jedem Einzelnen<br />
betrifft und darum Grundlagenwissen von zentraler<br />
Bedeutung ist. Und zu guter Letzt noch zwei Beiträge<br />
über die Lehrstellensituation bei uns und die veränderten<br />
Modalitäten bei der Bewilligung von Feuerwerken.<br />
Nun wünsche ich Ihnen im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Brunegg</strong> eine anregende Lesestunde und wenn Ihr «Hunger»<br />
nach noch mehr Detailinformationen bei diesen oder<br />
anderen Themen aufkommt, so kontaktieren Sie uns.<br />
Mit herzlichem Gruss<br />
Kathrin Härdi<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsidentin<br />
Spielgruppe Sonneschyn, <strong>Brunegg</strong>
GEMEINDERAT<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am letzten Klausurtag vom 18. Januar<br />
<strong>2011</strong> u.a. das interne Kontrollsystem (IKS) und die<br />
Risiken 22 überprüft sowie die Geschäftsplanung für das<br />
laufende Jahr festgesetzt.<br />
2<br />
Schwerpunkte der Geschäftsplanung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat überprüfte die laufenden Projekte und<br />
setzte folgende Schwerpunkte:<br />
� Alterszentrum Chestenberg: Die bestehende Leistungsvereinbarung<br />
mit den Trägergemeinden Möriken-Wildegg,<br />
Holderbank und <strong>Brunegg</strong> wird auf dem<br />
Hintergrund des neuen Pflegegesetzes überprüft und<br />
für eine zukunftsgerichtete Zusammenarbeit angepasst.<br />
� Aktiensteuern: Gespräche mit Kanton und Firmen<br />
führen, damit Standortbesteuerung auch ohne <strong><strong>Brunegg</strong>er</strong><br />
Geschäftssitz, rechtlich konform gemacht wird.<br />
� Spitex Eigenamt: Fusionsprojekt Spitex Brugg, Eigenamt,<br />
Hausen-Habsburg und Windisch-Mülligen aufmerksam<br />
verfolgen und begleiten via Vorstandsmitglied<br />
von <strong>Brunegg</strong>.<br />
� Sanierung Mehrzweckgebäude: Gebäudecheck<br />
(Substanzerhaltung). Kreditantrag an Winter-GV <strong>2011</strong>.<br />
� Feuerwehr Maiengrün: Finanzplanung bereinigen<br />
und neue Projekte der Bevölkerung vorstellen.<br />
� Teilrevision Bau- und Nutzungsplan weiterführen<br />
und Wintergemeinde vorstellen.<br />
� Landwirtschaftszone Mattacher: Landeigentümer<br />
auf dem Laufenden halten.<br />
� Sanierung altes Feuerwehrmagazin: Gebäudecheck.<br />
Sanierungsmassnahmen vorbereiten – Nutzung<br />
des Gebäudes klären.<br />
� Sanierung Kirche: Bedarf und mögliche <strong>Gemeinde</strong>beteiligung<br />
mit Kirche klären (Vereinbarung).<br />
� Sanierung Steinrütistrasse: Abgespeckte Variante<br />
wird der Sommergemeindeversammlung <strong>2011</strong> zur<br />
Abstimmung vorgelegt.<br />
� Die Belagssanierung Sandhübelstrasse wird <strong>2011</strong><br />
ausgeführt.<br />
� Sanierung Birkenweg mit Anwohnerschaft klären.<br />
� Bushaltehäuschen: Die Bushaltehäuschen <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
(Fahrtrichtung Mägenwil), Sternen (Fahrtrichtung<br />
Lenzburg) sowie Industriestrasse (Fahrtrichtung<br />
Lenzburg/Mägenwil) werden bis Ende <strong>2011</strong> erstellt<br />
(Vereinbarungen, Baugesuchsverfahren, Ausführung).<br />
� Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KVG): Planung<br />
inkl. Strassenrichtplan/Kerngestaltung wird unter<br />
Einbezug der Teilrevision Bau- und Nutzungsplanung<br />
weitergeführt. Orientierung und Kreditbewilligung an<br />
<strong>Gemeinde</strong>versammlungen und Politapéros.<br />
� Busanbindung Birr wird in der Arbeitsgruppe Räumliche<br />
Entwicklung Eigenamt vorangetrieben.<br />
� Vertrag mit Forstamt Lupfig wird verlängert.<br />
� ZSO Maiengrün: Arbeitsgruppe prüft Fusion mit andern<br />
ZSO.<br />
� Sanierung Kugelfang: Projekt mit Kreditantrag an<br />
Winter-GV <strong>2011</strong>.<br />
� Abbruch Schützenhaus: Ein Interessent hat sich gemeldet.<br />
Abbruch voraussichtlich im Frühjahr 2012.<br />
� <strong>Gemeinde</strong>fahrzeug: Kreditantrag Winter-GV <strong>2011</strong>.<br />
� Lehrstellensituation Bauamt wird geprüft (siehe separater<br />
Beitrag).<br />
� GeRAG (<strong>Gemeinde</strong>reform): Weiterentwicklung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>. IST-Analyse wird in Arbeitsgruppe diskutiert.<br />
Orientierung und Einbezug der Bevölkerung.<br />
� Landi-Vertrag: Der auf Ende <strong>2011</strong> auslaufende Vertrag<br />
wird um fünf Jahre verlängert.<br />
� Schulstandort: Vertrag mit Othmarsingen wurde gekündigt.<br />
Klausur mit Schulpflege. Neuer Vertrag für<br />
die Oberstufenschüler mit Möriken-Wildegg verhandeln.<br />
Die Bildung einer Kreissschule in Möriken-Wildegg<br />
wird geprüft.<br />
� Mittagstisch/Tagesstrukturen: Bedürfnisklärung<br />
mit schriftlicher Befragung und anschliessender Einberufung<br />
einer Arbeitsgruppe, die konkrete Massnahmen<br />
einer Erweiterung der familienergänzenden<br />
Massnahmen erarbeitet. �
Leitbild 2006 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />
Beitragspläne für die Erstellung und Sanierung von Wasser-,<br />
Abwasser- und Verkehrsanlagen sind in jeder <strong>Gemeinde</strong><br />
und auch für jeden Grundeigentümer sowohl<br />
eine komplexe als auch eine sensible Thematik. Betroffene<br />
Grundeigentümer sind verpflichtet, sich gemäss<br />
einem festgelegten Modus finanziell zu beteiligen. Die<br />
Frage, ob Investitionen in Strassen oder Wasser notwendig<br />
und sinnvoll sind, wird darum von jedem Einzelnen<br />
kritisch hinterfragt. Es ist dem <strong>Gemeinde</strong>rat ein Anliegen,<br />
mit diesem Beitrag Grundlagenwissen zu vermitteln und<br />
damit die gesamte Komplexität auch ein wenig verständlicher<br />
zu machen.<br />
Grundsätzliches<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n sind im Sinne des Bundesrechts verpflichtet,<br />
von den Grundeigentümern nach Massgabe der<br />
diesen erwachsenden wirtschaftlichen Sondervorteile<br />
Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />
Beitragspläne<br />
GEMEINDERAT<br />
Beiträge an die Erstellung und Änderung von Strassen,<br />
Wasser- und Abwasseranlagen zu erheben. Sie regeln die<br />
Abgaben in einem Reglement, soweit keine kantonalen<br />
Vorschriften bestehen.<br />
Die beitragspflichtigen Grundeigentümer und deren einzelne<br />
Beiträge an die Grob- und Feinerschliessung werden<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> in einem Beitragsplan festgelegt.<br />
Dieser wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Sind<br />
nur wenige Grundeigentümer betroffen, kann die öffentliche<br />
Auflage durch eine auf die Beteiligten beschränkte<br />
Auflage oder durch Einzelverfügung mit Zustellung des<br />
Kostenverteilers ersetzt werden. Innert der 30-tägigen<br />
Auflagefrist des Beitragsplans, oder innert 30 Tagen nach<br />
Zustellung einer Einzelverfügung, kann dagegen beim<br />
verfügenden Organ Einsprache erhoben werden. Die Einspracheentscheide<br />
sind sodann innert 30 Tagen bei der<br />
Schätzungskommission anfechtbar. 1<br />
3
GEMEINDERAT<br />
Beitragsplan<br />
Das Erschliessungreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong> bildet<br />
die Grundlage zur Erstellung von Beitragsplänen, gemäss<br />
§ 34/35 des Baugesetzes (SAR 173.100). 2<br />
44<br />
Ob eine Strasse der Fein- oder der Groberschliessung<br />
zuzurechnen ist, hängt in erster Linie von ihrer Funktion<br />
ab. Als Grundlage zur Bestimmung für Fein- oder Groberschliessung<br />
in <strong>Brunegg</strong> dient der Strassenrichtplan, heute<br />
Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) (in Planung).<br />
Die Beiträge an die Kosten für den Bau von Strassen,<br />
Wasser- und Abwasseranlagen sind je gesondert zu berechnen.<br />
Bei leitungsgebundenen Anlagen erfolgt die<br />
Kostenaufteilung zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und den Beitragspflichtigen<br />
entsprechend den Gesichtspunkten für<br />
Strassen.<br />
____________<br />
1<br />
http://www.ag.ch/schaetzungskommission/de/pub/faq/sachfragen/<br />
beitragsplaene.php<br />
2<br />
http://www.brunegg.ch/upload/file/pdf/erschliessungsreglement.pdf<br />
4<br />
Zentrale Elemente darin sind:<br />
Grunderschliessung Groberschliessung Feinerschliessung<br />
Verkehrsanlagen kein Beitrag 30 – 70 % 100%<br />
Wasserversorgung kein Beitrag 30% 70%<br />
Abwasserversorgung kein Beitrag 30% 70%<br />
Der Beitragsplan enthält:<br />
� den Voranschlag über die Erstellungskosten;<br />
� den Kostenanteil des Gemeinwesens;<br />
� den Plan über die Grundstücke bzw. Grundstücksflächen,<br />
für die Beiträge zu erbringen sind (Perimeterplan);<br />
� die Grundsätze der Verlegung;<br />
� das Verzeichnis aller zu Beitragsleistungen herangezogenen<br />
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer<br />
mit Angabe der von ihnen geforderten Beiträge;<br />
� die Bestimmung der Fälligkeit der Beiträge;<br />
� eine Rechtsmittelbelehrung. �
Prozessüberblick<br />
GEMEINDERAT<br />
5
AUSBILDUNG<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich im Jahr 2007 detailliert mit der<br />
Lehrstellensituation in der <strong>Gemeinde</strong> auseinanderge-<br />
66 setzt. In dieser Diskussion wurde klar, dass es in der heutigen<br />
Zeit enorm wichtig ist, jungen Lernenden qualitativ<br />
gute Lehrstellen anzubieten. <strong>Gemeinde</strong>n sind einerseits<br />
nicht wie Produktionsbetriebe dem Marktdruck ausgesetzt<br />
und haben darum andere Möglichkeiten im Lehrstellenbereich<br />
Angebote zu machen. Andererseits haben<br />
wir in der Person von Roland Suter einen Fachmann, der<br />
enorme Fähigkeiten und über ein wunderbares Flair verfügt<br />
im Umgang mit jungen Menschen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
hat darum auch die Grundsatzentscheidung gefällt, dass<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong> eine Lehrstelle für junge Lernende<br />
anbieten will. Dadurch wurde im Jahr 2008 zum ersten<br />
Mal eine Lehrstelle als Betriebspraktiker Fachrichtung<br />
Hausdienst angeboten. Als dann die Abschlussprüfung<br />
des Lehrlings nahte, stellte sich für den <strong>Gemeinde</strong>arbeiter<br />
Roland Suter und den <strong>Gemeinde</strong>rat die Frage, ob die<br />
Lehrstelle wieder besetzt werden sollte. Aus den diversen<br />
Mitarbeitergesprächen mit Roland Suter stellte sich<br />
heraus, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong> mit nur einer 100<br />
Prozent Stelle im Bauamt aus arbeitsorganisatorischen<br />
Gründen (zeitintensiv) ungeeignet ist für eine dreijährige<br />
Lehrzeit.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beauftragte Roland Suter, weitere Möglichkeiten<br />
für ein Lehrstellenangebot seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Brunegg</strong> bei der Berufsschule abzuklären. Bei einem<br />
weiteren Gespräch zwischen Roland Suter und dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
konnte er folgende Rückmeldung machen:<br />
� Modulangebote, ähnlich wie überbetriebliche Kurse,<br />
werden nur von den Ausbildungscentren resp. Berufsschulen<br />
angeboten.<br />
6<br />
Lehrstellensituation in <strong>Brunegg</strong><br />
� Der Lehrgang für Personen, die eine Umschulung machen<br />
möchten, kann ebenfalls nicht angeboten werden,<br />
da diese ebenfalls drei Jahre dauert (Praktikum,<br />
in 100% Anstellung)<br />
� Die Attestausbildung (2 Jahre), früher auch Anlehre<br />
genannt, ist seitens des Berufsbildungsamtes in<br />
Bearbeitung und kann frühestens 2013 angeboten<br />
werden. Diese Variante wird seitens der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Brunegg</strong> nicht ausgeschlossen und wird am Mitarbeitergespräch<br />
2012 noch einmal geprüft.<br />
� Ausbildung von Lehrlingen, die aus irgendwelchen<br />
Gründen ihr erstes Lehrverhältnis frühzeitig aufgelöst<br />
haben.<br />
Nach eingehender Diskussion zwischen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
und <strong>Gemeinde</strong>arbeiter wurde entschieden, dass die letzte<br />
Variante angeboten wird (Stellenvermittlung durch<br />
kantonale Behörde). Roland Suter hat im Rahmen dieses<br />
Prozesses für sich nochmals eine eindeutige Entscheidung<br />
getroffen, dass er trotz des wahrscheinlich hohen<br />
Aufwands dieses anspruchsvolle Engagement leisten<br />
will. Das Lehrlingsamt wurde über diesen Entscheid informiert<br />
und ist natürlich sehr erfreut, da diese Stellen sehr<br />
schwierig zu vermitteln sind. Bis jetzt wurde aber noch<br />
keine Anfrage an uns gestellt.<br />
Die Nachbarschaftshilfe zwischen den einzelnen Bauämtern<br />
wird aber nach wie vor aufrechterhalten. (Lehrlinge<br />
werden für kurze Zeit einem anderen Bauamt zugeteilt<br />
für spezielle Ausbildungen, die nicht alle <strong>Gemeinde</strong>n anbieten<br />
können.) �
Impressum<br />
Feuerwerk – Auflagen und Bedingungen<br />
Anlässlich des Polit-Apéros vom September 2010 haben<br />
wir die Frage aus der Bevölkerung aufgenommen und diskutiert,<br />
welche Auflagen für Feuerwerks-Bewilligungen<br />
notwendig und sinnvoll sind. Die Anzahl der bewilligten<br />
Feuerwerke bewegte sich in den letzten Jahren zwischen<br />
2–3 / Jahr. Diese Bewilligungen betrafen insbesondere<br />
das Restaurant 3 Sternen im Rahmen von Hochzeits- und<br />
Festanlässen.<br />
<strong><strong>Brunegg</strong>er</strong> <strong>INFO</strong><br />
Informationsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong>,<br />
erscheint 2–3 Mal jährlich<br />
Redaktion: Yvonne Furter, <strong>Brunegg</strong><br />
Layout: Atelier Publitrice, <strong>Brunegg</strong><br />
Beiträge: Behörden, Vereine, Institutionen<br />
Druck: Kromer Print AG, Lenzburg<br />
Leitbild 2006 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der Zwischenzeit auch mit Ernst<br />
Müller vom Restaurant 3 Sternen die Auflagen diskutiert<br />
und hat nach nochmaliger Diskussion und auf dem Hintergrund<br />
der Ziele<br />
dass die Anwohnerschaft berücksichtigt ist<br />
dass der Restaurationsbetrieb die durchschnittlich<br />
Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Brunegg</strong><br />
3–4 Feuerwerke auch zukünftig durchführen<br />
kann<br />
dass die Brandschutzbedingungen erfüllt sind<br />
dass die nahe Landwirtschaft geschützt ist<br />
dass die Abfallentsorgung gewährleistet ist<br />
dass die Freude am Feuerwerk auch weiterhin<br />
sein darf<br />
folgende Auflagen und Bedingungen definiert:<br />
Dauer maximal 15 Minuten<br />
Feuerwerk muss bis spätestens 23 Uhr beendet sein<br />
Feuerwerke sind Richtung Feld loszulassen – mind.<br />
40 Meter vom Restaurant Sternen entfernt – der Ort<br />
ist im entsprechenden Plan definiert (neu)<br />
Das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie Böllerschüsse<br />
sind nicht erlaubt (neu)<br />
Das Aufräumen des entstandenen Feuerwerkabfalls<br />
ist Pflicht, bei Nichteinhaltung werden Aufräum-<br />
arbeiten verrechnet.<br />
UMWELT<br />
7
88<br />
8<br />
Veranstaltungstermine<br />
<strong><strong>Brunegg</strong>er</strong> Vereine und Institutionen<br />
Es sind alle Veranstaltungen aufgeführt, die bis Redaktionsschluss bekannt sind.<br />
<strong>Juni</strong> 16. Ref. Kirche: Kirchgemeindeversammlung<br />
<strong>Juni</strong> 14.–16. Kranzen für Jugendfest<br />
<strong>Juni</strong> 17. Blumenkränzchen binden für Jugendfest<br />
<strong>Juni</strong> 17. Zapfenstreich Jugendfest<br />
<strong>Juni</strong> 18. Jugendfest<br />
<strong>Juni</strong> 22. Altpapiersammlung<br />
<strong>Juni</strong> 28. <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
August 1. Bundesfeier<br />
August 20.+21. Vereinsreise Feuerwehrverein<br />
August 24. Altpapiersammlung<br />
August 27. Schützen Othmarsingen: 2. oblig. Übung<br />
August 31. Schützen Othmarsingen: 3. oblig. Übung<br />
September 8. Generalversammlung aktiv@brunegg<br />
September 16.+17. Sperrgutabfuhr<br />
September 22.–24. Vereinsreise Frauenturnverein<br />
Oktober 15. 100-Jahr-Jubiläum Chor La <strong>Brunegg</strong><br />
Oktober 18. Polit-Apéro<br />
Oktober 21. Hauptübung Feuerwehr Maiengrün<br />
Oktober 29. Kurs «Feuer im Haushalt – was tun?»<br />
November 5. Feuerwehrverein: Arbeitsmorgen<br />
November 6. Dorfzmorge<br />
November 8. Räbeliechtli-Umzug<br />
November 16. Altpapiersammlung<br />
November 21. Röm-Kath. Kirche: Kirchgemeindeversammlung<br />
November 23. Ref. Kirche: Kirchgemeindeversammlung<br />
November 30. <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
Dezember 6. Verein Mitenand: Klaushock<br />
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