Richtlinie zu taktilen Beschriftungen RS 0725 - Schwerhoerigen-Netz
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montieren. Bei schmalen hohen Handläufen ist die Information hinter dem Handlauf<br />
(wandseitig) auf dem Kopf stehend an<strong>zu</strong>bringen, da sie nur so von der umgreifenden<br />
Hand gelesen werden kann. Bei flachen, breiten Handläufen ist sie<br />
oben auf dem Handlauf nach oben weisend an<strong>zu</strong>bringen, wobei die Beschriftung<br />
in Richtung des Handlaufs aus<strong>zu</strong>richten ist.<br />
- Die Schriftgröße für die erhabene Profilschrift auf Handläufen sollte zwischen<br />
10 mm und 13 mm Schrifthöhe, gemessen an der tastbaren Oberkante, liegen<br />
(siehe 2.2.).<br />
- In Bereichen mit starkem Publikumsverkehr (großen Bahnhöfen, Flughäfen,<br />
Kaufhäusern, Theatern etc.) sollten Handlaufbeschriftungen mit erhabener Profilschrift<br />
aus Gründen einer schnelleren Erfassbarkeit auf 15 bis in Einzelfällen maximal<br />
20 Ziffern und Buchstaben begrenzt werden.<br />
- Der Inhalt der Information auf den Handläufen ist in jedem Fall mit den örtlichen<br />
Blinden- und Sehbehindertenverbänden ab<strong>zu</strong>stimmen, um die für Blinde und<br />
sehbehinderte Menschen relevanten Informationen <strong>zu</strong> ermitteln.<br />
3.1.1. Handlaufbeschriftungen auf Bahnhöfen und in größeren Verkehrsanlagen<br />
An Treppen von Bahnhöfen und komplexen Verkehrsanlagen sollten Handlaufbeschriftungen<br />
an allen vier Enden (oberes und unteres Ende, jeweils rechts und links)<br />
der Treppe angebracht werden. Hierbei soll der blinde oder hochgradig Sehbehinderte<br />
immer am Anfang des in Laufrichtung rechten Handlaufs <strong>zu</strong>erst eine orientierende<br />
Information erhalten, wohin die Treppe führt (Grobinformation). Am Ende des jeweiligen<br />
rechten Handlaufs ist dann eine weiterführende Information vor<strong>zu</strong>finden, in welche<br />
Richtung er/sie weiter<strong>zu</strong>gehen hat, um den entsprechenden Zielpunkt (z.B. den<br />
Ausgang, andere Gleise, das Reisezentrum, das WC etc.) <strong>zu</strong> finden (Detailinformation).<br />
3.1.1.1. Darstellung der Information auf den Handlaufschildern<br />
Die Informationen auf den Handlaufschildern sind grundsätzlich so kurz wie möglich<br />
<strong>zu</strong> halten und aus der Situation entstehende, selbstverständliche Informationen sollten<br />
nach Möglichkeit weggelassen werden. Wenn beispielsweise am Anfang der<br />
Treppe auf Ausgänge hingewiesen wurde, ist am jeweiligen Ende der Treppe die Angabe<br />
der Straße oder eines Platzes mit der entsprechenden Richtungsinformation<br />
ausreichend:<br />
ALEXANDERPLATZ: RECHTS – RATHAUSSTRASSE: LINKS<br />
Wenn am Anfang einer Treppe auf einen S-Bahnsteig mit Ost-/Westrichtung hingewiesen<br />
wird, so kann insbesondere für die Beschriftung mit erhabener Profilschrift am<br />
Ende der Treppe auf „S-BAHN“ aus Platzgründen verzichtet werden:<br />
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