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Richtlinie zu taktilen Beschriftungen RS 0725 - Schwerhoerigen-Netz

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montieren. Bei schmalen hohen Handläufen ist die Information hinter dem Handlauf<br />

(wandseitig) auf dem Kopf stehend an<strong>zu</strong>bringen, da sie nur so von der umgreifenden<br />

Hand gelesen werden kann. Bei flachen, breiten Handläufen ist sie<br />

oben auf dem Handlauf nach oben weisend an<strong>zu</strong>bringen, wobei die Beschriftung<br />

in Richtung des Handlaufs aus<strong>zu</strong>richten ist.<br />

- Die Schriftgröße für die erhabene Profilschrift auf Handläufen sollte zwischen<br />

10 mm und 13 mm Schrifthöhe, gemessen an der tastbaren Oberkante, liegen<br />

(siehe 2.2.).<br />

- In Bereichen mit starkem Publikumsverkehr (großen Bahnhöfen, Flughäfen,<br />

Kaufhäusern, Theatern etc.) sollten Handlaufbeschriftungen mit erhabener Profilschrift<br />

aus Gründen einer schnelleren Erfassbarkeit auf 15 bis in Einzelfällen maximal<br />

20 Ziffern und Buchstaben begrenzt werden.<br />

- Der Inhalt der Information auf den Handläufen ist in jedem Fall mit den örtlichen<br />

Blinden- und Sehbehindertenverbänden ab<strong>zu</strong>stimmen, um die für Blinde und<br />

sehbehinderte Menschen relevanten Informationen <strong>zu</strong> ermitteln.<br />

3.1.1. Handlaufbeschriftungen auf Bahnhöfen und in größeren Verkehrsanlagen<br />

An Treppen von Bahnhöfen und komplexen Verkehrsanlagen sollten Handlaufbeschriftungen<br />

an allen vier Enden (oberes und unteres Ende, jeweils rechts und links)<br />

der Treppe angebracht werden. Hierbei soll der blinde oder hochgradig Sehbehinderte<br />

immer am Anfang des in Laufrichtung rechten Handlaufs <strong>zu</strong>erst eine orientierende<br />

Information erhalten, wohin die Treppe führt (Grobinformation). Am Ende des jeweiligen<br />

rechten Handlaufs ist dann eine weiterführende Information vor<strong>zu</strong>finden, in welche<br />

Richtung er/sie weiter<strong>zu</strong>gehen hat, um den entsprechenden Zielpunkt (z.B. den<br />

Ausgang, andere Gleise, das Reisezentrum, das WC etc.) <strong>zu</strong> finden (Detailinformation).<br />

3.1.1.1. Darstellung der Information auf den Handlaufschildern<br />

Die Informationen auf den Handlaufschildern sind grundsätzlich so kurz wie möglich<br />

<strong>zu</strong> halten und aus der Situation entstehende, selbstverständliche Informationen sollten<br />

nach Möglichkeit weggelassen werden. Wenn beispielsweise am Anfang der<br />

Treppe auf Ausgänge hingewiesen wurde, ist am jeweiligen Ende der Treppe die Angabe<br />

der Straße oder eines Platzes mit der entsprechenden Richtungsinformation<br />

ausreichend:<br />

ALEXANDERPLATZ: RECHTS – RATHAUSSTRASSE: LINKS<br />

Wenn am Anfang einer Treppe auf einen S-Bahnsteig mit Ost-/Westrichtung hingewiesen<br />

wird, so kann insbesondere für die Beschriftung mit erhabener Profilschrift am<br />

Ende der Treppe auf „S-BAHN“ aus Platzgründen verzichtet werden:<br />

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