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Herrn Vorsitzenden Rolf Erdmann Deutscher Scherhörigenbund ...

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CDU in Niedersachsen – Hindenburgstraße 30 – 30175 Hannover<br />

<strong>Herrn</strong> <strong>Vorsitzenden</strong><br />

<strong>Rolf</strong> <strong>Erdmann</strong><br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Scherhörigenbund</strong> (DSB)<br />

Landesverband der Schwerhörigen<br />

und Ertaubten Niedersachsen e.V.<br />

Linzer Straße 4<br />

30519 Hannover<br />

Ulf Thiele MdL<br />

Generalsekretär<br />

15. Januar 2008<br />

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2008<br />

Sehr geehrter Herr <strong>Erdmann</strong>,<br />

ich danke Ihnen für Ihre E-Mail-Anschreiben an den Landesvorsitzenden der CDUI in Niedersachsen,<br />

<strong>Herrn</strong> Ministerpräsident Christian Wulff, sowie den <strong>Vorsitzenden</strong> der CDU-<br />

Fraktion im Niedersächsischen Landtag, <strong>Herrn</strong> David McAllister MdL, und das damit von<br />

Ihnen bekundete Interesse am Regierungsprogramm 2008-2013 der CDU in Niederachsen<br />

„Zukunftsland Niedersachsen“.<br />

Für die politische Positionierung der CDU in Niedersachsen im Vorfeld der Landtagswahl<br />

sind die Gremien unserer Partei verantwortlich. Gerne nehme ich als Generalsekretär daher<br />

zu Ihrem Schreiben Stellung.<br />

Die von Ihnen gestellten Fragen im Rahmen Ihrer „Wahlprüfsteine“ beantworten wir wie<br />

folgt:<br />

1. Abbau von Kommunikationsbarrieren<br />

a) Fernsehen und Rundfunk ohne Kommunikationsbarrieren<br />

Wir halten die Fernsehangebote für Hörgeschädigte für unzureichend. Wir wollen darauf<br />

hinwirken, dass vor allem im öffentlich-rechtlichen Fernsehen qualitativ gute Untertitelungen<br />

stattfinden, um eine weitere umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen<br />

zu verwirklichen. Die Untertitel dürfen nicht durch Satzzerstückelungen oder durch<br />

zu schnelle Einblendungen wertlos werden.<br />

Darüber hinaus werden wir über unsere Mitglieder im Rundfunkrat des NDR darauf achten,<br />

dass zunehmend Übersetzungen durch Gebärdensprachendolmetscher angeboten<br />

werden.<br />

Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist auch der private Rundfunk zunehmend<br />

gefragt, auf die Bedürfnisse der Schwerhörigen und Ertaubten einzugehen. Über die Niedersächsische<br />

Landesmedienanstalt werden wir daher versuchen, dementsprechend Einfluss<br />

auf die Privatsender auszuüben.<br />

CDU in Niedersachsen<br />

Der Generalsekretär<br />

Ulf Thiele MdL<br />

Wilfried-Hasselmann-Haus<br />

Hindenburgstraße 30<br />

30175 Hannover<br />

www.cdu-niedersachsen.de<br />

E-Mail: thiele@cduniedersachsen.de<br />

Fon (0511)2 79 91-20<br />

Fax (0511) 2 79 91-56<br />

Nord LB Hannover 101 030 450 (BLZ 250 500 00)<br />

Deutsche Bank Hannover 039 111 000 (BLZ 250 700<br />

70)<br />

Postbank Hannover 0 900 009 302 (BLZ 250 100 30)<br />

Sparkasse Hannover 8656 (250 501 80)


) Durchsetzung der Barrierefreiheit<br />

Im November 2007 haben die Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag das<br />

Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Wir sprechen uns dafür<br />

aus, die vom Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Niedersachsen vorgetragenen<br />

Anregungen für mehr Barrierefreiheit in zentralen Bereichen des öffentlichen<br />

Lebens – bspw. an Bahnhöfen, auf Flughäfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen,<br />

Krankenhäusern und Behörden – im Rahmen der Arbeit des durch das Behindertengleichstellungsgesetz<br />

eingerichteten Landesbehindertenbeirates sorgsam zu prüfen und<br />

mögliche Realisierungsmodelle zu erarbeiten.<br />

Die CDU in Niedersachsen weiß: Die Bedeutung der Erwachsenenbildung wächst. Vor allem<br />

durch Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und zur Vorbereitung auf<br />

Schulabschlüsse kommt ihr im präventiven Bildungsbereich eine große Bedeutung zu,<br />

denn die Bedingungen des Arbeitsmarktes verändern sich ständig. Globalisierung und Internationalisierung<br />

unserer Arbeitswelt, Strukturwandel im Wirtschafts- und Arbeitsleben<br />

durch technische Weiterentwicklung und demografischen Wandel sowie die rasend<br />

schnelle Verbreitung von Wissen sind Herausforderungen für alle Unternehmen und ihre<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dem lebenslangen Lernen kommt daher eine immer<br />

größere Bedeutung zu.<br />

Den besonderen Bedürfnissen von Schwerhörigen und Ertaubten müssen dabei berücksichtigt<br />

werden. Deshalb wird sich die CDU in Niedersachsen dafür stark machen, die<br />

Anbieter Fort- und Weiterbildungsangeboten stärker für diese Bedürfnisse zu sensibilisieren<br />

und bei ihnen für eine Erweiterung barrierefreier Angebote zu werben.<br />

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist es nötig, insbesondere die berufliche<br />

Teilhabe der Menschen mit Behinderungen zu fördern. Da Menschen mit Hörbehinderungen,<br />

häufig trotz hoher Qualifikation am Arbeitsmarkt nur schwer eine Stelle finden, ist für<br />

die meisten Menschen mit einer Behinderung eine ihren Bedürfnissen angemessene Unterstützung<br />

bei der Vermittlung von geeigneten Arbeitsplätzen in den zuständigen Agenturen<br />

für Arbeit bzw. den regional zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) notwendig.<br />

Wir haben uns daher erlaubt, die Anregungen Ihres Verbandes auch an die<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterzuleiten.<br />

Auch im Wahlkampf müssen schwerhörige und ertaubte Menschen die Möglichkeit haben,<br />

effektiv Teilnahme an öffentlichen Parteiveranstaltungen haben. Deshalb plant die<br />

CDU in Niedersachsen, wie bereits im Vorfeld zur Landtagswahl 2003 geschehen, bei<br />

zwei Großveranstaltungen – zu unserem Wahlkampfauftakt am 12. Januar 2008 in<br />

Braunschweig sowie zur Startveranstaltung der 72-Stunden-Aktion am 24. Januar 2008 in<br />

Hannover – Schriftdolmetscher einzusetzen.<br />

c) Kommunikationsbarrierefreie Telekommunikation<br />

Die CDU in Niedersachsen will, dass Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen<br />

mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit ist. Wir wollen ihnen Selbstbestimmung<br />

und Eigenständigkeit ermöglichen. Wir setzen uns für ihre Gleichstellung ein und sehen<br />

in ihrer Integration ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen.<br />

Wir sprechen uns dafür aus, auch die vom Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten<br />

Niedersachsen vorgetragenen Anregungen für mehr Barrierefreiheit im Bereich<br />

der Telekommunikation im Rahmen der Arbeit des neuen Landesbehindertenbeirates<br />

prüfen zu lassen, um gemeinsam mit allen relevanten Beteiligten – Verbänden, Behörden<br />

- Seite 2 -


und Dienstleistern im Bereich der Telekommunikation – umsetzungsreife Lösungen zu<br />

erarbeiten.<br />

2. Pflegebedürftige Menschen mit zusätzlicher Hörbehinderung<br />

a) Erhöhter Zeitaufwand für die Kommunikation<br />

Die von Ihrem Verband dargelegte Forderung nach Möglichkeiten, im Bereich der<br />

Pflege Hörgeschädigte besonders zu berücksichtigen, zielt auf die Gestaltung der<br />

Pflege. Die Gestaltung der Pflege ist mit dem SGB XI weitgehend in die Hände der<br />

sog. Pflegeselbstverwaltung auf Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene gelegt worden.<br />

Insofern sind hier die Vertragsparteien der Pflegeselbstverwaltung gefordert.<br />

Diese sind u. a. in den Landespflegeausschüssen vertreten.<br />

Um eine größtmögliche Beteiligung der von Ihnen vertretenen Gruppe der Schwerhörigen<br />

und Ertaubten zu gewährleisten wurde Ihnen als <strong>Vorsitzenden</strong> des Landesverbandes<br />

der Schwerhörigen und Ertaubten Niedersachsen e. V. auch die Gelegenheit<br />

gegeben, in der Sitzung des niedersächsischen Landespflegeausschusses am<br />

12.05.2005 einen Vortrag zur Situation und zu den Bedürfnissen hörgeschädigter<br />

Pflegepatienten zu halten. Selbstverständlich stehen wir dazu, dass Ihr Verband auch<br />

in Zukunft wird Gelegenheit erhalten wird, Anregungen und Bedenken zur Gestaltung<br />

der Pflege in die Beratungen der Pflegeausschüsse einzubringen.<br />

Darüber hinaus möchten wir zur Rechtslage noch folgendes anmerken: Die Länder<br />

sind gemäß § 9 SGB XI für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden<br />

und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich.<br />

Das Nähere zur Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch Landesrecht<br />

bestimmt. Da die Gestaltung der Pflege somit nicht Gegenstand des niedersächsischen<br />

Pflegegesetzes ist, möchten wir Ihnen empfehlen, die Forderungen Ihres<br />

Verbandes auch weiterhin in die zuständigen Gremien der Pflegeselbstverwaltung<br />

einzubringen.<br />

b) Änderungen von Ausbildungsvorschriften<br />

Die Ausbildungsordnungen sind von der CDU in Niedersachsen und vom Land Niedersachsen<br />

nicht beeinflussbar. Ausbildungsordnungen werden unter Einbeziehung der Sozialpartner<br />

vom zuständigen Bundesministerium erlassen. Die zuständige Bundesseite<br />

hat bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen Sachverständige, auf die sie bei Bedarf<br />

zugreifen kann.<br />

Generell ist in den konkreten Einzelfällen vor Ort über die Einbeziehung entsprechender<br />

Einrichtungen zu entscheiden. In Niedersachsen gibt es z. B. spezielle Schulen für Hörgeschädigte.<br />

Eine alleinige Änderung der Ausbildungsvorschriften halten wir in diesem<br />

Zusammenhang nicht für zielführend. Dennoch stehen wir den Anregungen Ihres Verbandes<br />

betreffend die Pflege schwerhöriger und ertaubter Menschen auch in Zukunft offen<br />

gegenüber.<br />

3. Die Situation hörgeschädigter Menschen auf dem Arbeitsmarkt<br />

Ein dichtes Netz an Hilfen auf Früherkennung und Frühförderung für gehörlose und<br />

schwerhörige Menschen wird in Niedersachsen gewährleistet durch die in Oldenburg,<br />

Braunschweig, Osnabrück und Hildesheim bestehenden Landesbildungszentren für Hörgeschädigte.<br />

Dort gibt es je nach Alter und Ausbildungsabschnitt differenzierte Angebote<br />

für Kinder und Jugendliche.<br />

- Seite 3 -


In der Hausfrühförderung werden mit Stand v. März 2006 ca. 400 Kinder betreut. Landesweit<br />

erfahren 113 Kinder eine spezifische Betreuung im Kindergarten durch die Landesbildungszentren<br />

für Hörgeschädigte. 939 Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre<br />

Schulpflicht, unterstützt von speziell ausgebildeten Lehrpersonal. Eine daran anschließende<br />

Berufsvorbereitung findet an den Standorten der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte<br />

in Hildesheim und Osnabrück statt.<br />

Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen 12 Sprachheilberater auch mit der Betreuung<br />

hörgeschädigter oder gehörloser Kinder beauftragt und unterstützt die örtlichen Gesundheitsbehörden,<br />

führt Begutachtungen im Rahmen des SGB IX für Maßnahmen in<br />

teilstationären und integrativen Einrichtungen durch und leitet Fortbildungen für Personal<br />

in Kindertagesstätten, Schulen und heilpädagogischen Einrichtungen sowie in Hör- und<br />

Sprachheileinrichtungen.<br />

Die schulische Integration erfolgt nach den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes.<br />

Ferner unterstützt das Land mit jährlich ca. 300.000 Euro die Beratungs- und<br />

Selbsthilfearbeit von 4 Gehörlosen und Hörgeschädigtenvereinen in Harsum, Göttingen,<br />

Braunschweig und Osnabrück. Durch Außenstellen z.B. in Ostfriesland und Hannover soll<br />

eine möglichst flächendeckende Beratungsarbeit gewährleistet werden. Einbezogen werden<br />

auch die Menschen, die als schwerhörig gelten.<br />

Eine CDU-geführte Landesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, den Anteil<br />

behinderter oder schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt zu erhöhen. Ein wichtiges<br />

Element sind dabei die Mittel der Ausgleichsabgabe, mit der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter<br />

Menschen verhindert oder wieder behoben werden soll.<br />

Darüber hinaus unterstützt das Land die 3 niedersächsischen Berufsförderungswerke in<br />

Bad Pyrmont, Goslar und Bookholzberg, in denen behinderte oder schwerbehinderte<br />

Menschen neue berufliche Qualifikationen erlangen und somit die Chancen einer dauerhaften<br />

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerordentlich verbessert werden.<br />

Gemeinsam mit dem Bund wird auch in Niedersachsen das Programm „JOB 4000“<br />

durchgeführt, mit dem vor allem schwerbehinderte Frauen wieder in den Arbeitsmarkt integriert<br />

werden sollen. Darüber hinaus wird durch dieses Programm schwerbehinderten<br />

Jugendlichen die Absolvierung einer regulären Ausbildung ermöglicht.<br />

Neben diesen Maßnahmen und Programmen, die sich an alle behinderten bzw. schwerbehinderten<br />

Menschen wenden, fördert das Land auch spezielle Maßnahmen zur (Wieder-)<br />

Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt für hörgeschädigte oder gehörlose<br />

Menschen.<br />

Bei den Integrationsfachdiensten gem. § 110 ff. SGB IX werden in Niedersachsen 4 spezielle<br />

Integrationsfachdienste für hörgeschädigte Menschen mit Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />

gefördert. Die Zahl der dort tätigen Fachkräfte stieg von 9 Planstellen im Jahr 2003<br />

auf 13,5 Planstellen im Jahr 2007. Im gleichen Zeitraum stieg der Förderbetrag für diese<br />

Integrationsfachdienste von 560.000 Euro auf 860.000 Euro.<br />

Wir wissen, dass hörgeschädigte Beschäftigte in der Arbeitswelt immer wieder die Hilfen<br />

und Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern benötigen. Allein von 2006 auf<br />

2007 (Stand: 15.11.) stieg der Betrag zur Finanzierung dieser Hilfen von 395.000 Euro<br />

auf 580.000 Euro. Die CDU in Niedersachsen wird dafür sorgen, dass den arbeitsmarktbezogenen<br />

Bedürfnissen hörgeschädigter und ertaubter Menschen auch in Zukunft in angemessener<br />

Weise Rechnung getragen wird.<br />

- Seite 4 -


4. Hörgeräteversorgung<br />

a) Festlegung der Festbeträge<br />

Die CDU in Niedersachsen nimmt die von Ihrem Verband geäußerten Bedenken hinsichtlich<br />

der bestehenden Regelungen der Versorgung mit Hörgeräten sehr ernst. Wir Sie<br />

sprechen wir uns für eine Lösung im geltenden Rechtsrahmen aus. In dem von Ihnen zitierten<br />

Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Arznei- und Hilfsmittel-<br />

Festbeträge mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Dabei muss man allerdings bemerken,<br />

dass der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, dass die Frage, ob die Festbetragsfestsetzung<br />

im Ergebnis dem gesetzlichen Leistungsauftrag der Krankenversicherungsträger<br />

genügt, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zu prüfen gewesen ist.<br />

Es bestehe allerdings Anlass darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber das Sachleistungsprinzip<br />

nicht aufgegeben habe. Nach Auffassung des BVerfG müssten sich die Versicherten<br />

nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden geben. Stattdessen müsse die<br />

Versorgung im Hilfsmittelsektor als Sachleistung gewährleistet sein. Nach dem Willen des<br />

Gesetzgebers solle das Sachleistungsprinzip den Versicherten im unteren Preissegment<br />

erhalten bleiben. Die Landesverbände der Krankenkassen hätten jedenfalls bei der Festsetzung<br />

der Festbeträge darauf zu achten, dass sie den gesetzlichen Rahmen nicht verletzten.<br />

Abschließend verweist das BVerfG darauf, dass die gerichtliche Kontrolle der<br />

Festbetragsfestsetzung besondere Bedeutung gewinne. Sie sei geeignet, die Rechte der<br />

Versicherten zu wahren.<br />

Daraus ergibt sich, dass die Festsetzung der Höhe von Festbeträgen für Hörgeräte einer<br />

Prüfung im Rahmen der Rechtsaufsicht nicht zugänglich ist, sondern ausschließlich im<br />

sozialgerichtlichen Verfahren nachgeprüft werden kann.<br />

In Niedersachsen bieten nach den uns vorliegenden Informationen die Krankenkassen<br />

ihren Versicherten bei Hilfsmitteln und damit auch bei Hörhilfen, eine Versorgung ohne<br />

Eigenanteile. Es fällt lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung an.<br />

Dabei kommt es zum einen darauf an, dass Versicherte auch bereit sind, preisgünstige<br />

und qualitätsgesicherte Leistungen zum Festbetrag nachzufragen. Wenn Versicherte<br />

Hörhilfen nachfragen, die über das hinausreichen, was der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

der Ärzte und Krankenkassen in seinen Hilfsmittel-Richtlinien als wirtschaftlich<br />

ansieht, bleibt der Versicherte mit zusätzlichen Kosten belastet. Dies ist allerdings auch<br />

Praxis in anderen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Wir möchten Ihnen daher empfehlen, ihre Forderung auch gegenüber den Selbstverwaltungsgremien<br />

der gesetzlichen Krankenversicherungsträger geltend zu machen, um Ihre<br />

Positionen mit Blick auf eine aus ihrer Sicht erforderliche Anpassung der für Hörhilfen<br />

einschlägigen Hilfsmittel-Richtlinien des zuständigen Gemeinsame Bundesausschuss der<br />

Ärzte und Krankenkassen geltend zu machen.<br />

Letztlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Krankenkassen im Rahmen ihrer Informations-<br />

und Aufklärungspflicht gefordert sind, ihren Versicherten Leistungserbringer zu<br />

benennen, die bereit sind, Hilfsmittel zum Festbetrag oder zu niedrigeren Preisen abzugeben.<br />

Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage im Deutschen Bundestag zu der Frage, ob<br />

der Festbetrag in Höhe von 421,28 Euro für Hörgeräte ausreichend sei, antwortete die<br />

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Frau Caspers-<br />

Merk, am 8.03.2006 hierzu u. a.: „Nach Darstellung des für die Hilfsmittelversorgung fe-<br />

- Seite 5 -


derführenden IKK Bundesverbandes ist über Verträge der Krankenkassen mit den Leistungserbringern<br />

grundsätzlich sichergestellt, dass den Versicherten Möglichkeiten einer<br />

Versorgung mit Hörgeräten ohne zusätzliche Aufzahlung angeboten werden.“<br />

b) Verkürzter Versorgungsweg bei der Abgabe der Hörgeräte<br />

Aus unserer Sicht muss eine von Qualitätsmängeln freie Hörgeräte-Abgabe gewährleistet<br />

sein. Grundsätzlich hat der Patient in Deutschland zwei Möglichkeiten der Hörgeräteversorgung:<br />

Die Konventionelle Versorgung über den Hörgeräteakustiker und den so genannten "verkürzten<br />

Versorgungsweg“: Beim verkürzten Versorgungsweg lässt sich der Patient nach<br />

erfolgter medizinischer Diagnose durch den HNO-Facharzt lässt der Patient sich direkt in<br />

der Praxis beraten und wählt auf Basis seiner individuellen Ansprüche und finanziellen<br />

Möglichkeiten ein Hörgerät aus. Das Gerät wird von „Versandhandelsunternehmen“ anhand<br />

des individuellen Hörvermögens angefertigt und programmiert. Der Patient kann<br />

das Gerät einige Wochen zur Probe tragen, die weitere Betreuung erfolgt nach unserer<br />

Kenntnis durch qualifiziertes Personal in der Arztpraxis. Nach erfolgreichem Abschluss<br />

der Versorgung erhält der Hersteller die vom HNO-Arzt attestierte ohrenärztliche Verordnung<br />

einer Hörhilfe, rechnet mit der Krankenkasse ab und stellt dem Patienten seine gesetzliche<br />

Zuzahlung (derzeit 10,- Euro) und gegebenenfalls seine Eigenbeteiligung in<br />

Rechnung. Die in der HNO-Praxis im Rahmen der Hörgeräteversorgung zusätzlich erbrachten<br />

Leistungen werden aus dem Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

für das Hörgerät abgegolten.<br />

Negative Rückmeldungen zu dieser Versorgungsform, auch mit Blick auf die nachgehende<br />

gleitende Hörgeräteanpassung liegen nach Kenntnis der CDU in Niedersachsen bei<br />

den Krankenkassen nicht vor. Qualitätsmängeln beim „verkürzten Versorgungsweg“ können<br />

ebenfalls nicht bestätigt werden.<br />

Insofern bei Ihrem Verband gegenteilige Erfahrungen eingegangen sind, möchten wir Sie<br />

bitten, sich für eine nähere Klärung des Sachstandes mit dem Niedersächsischen Ministerium<br />

für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Verbindung zu setzen. Eine CDUgeführte<br />

Landesregierung wird Ihre Anliegen auch in Zukunft ernst nehmen und gegebenenfalls<br />

Maßnahmen zur Abhilfe von Leistungsstörungen auf den Weg bringen.<br />

5. Hilfe und Unterstützung für Hörgeschädigte Kinder<br />

a) Hörscreening bei Neugeborenen<br />

Zum Neugeborenen-Hörscreening lief in Niedersachsen bereits ein Modellprojekt im<br />

Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) im<br />

Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und der Spitzenverbände der gesetzlichen<br />

Krankenkassen bis 2003 in der Region Hannover durchgeführt hat.<br />

Nachdem der Abschlussbericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Neugeborenen-Hörscreening<br />

eine medizinisch und gesundheitsökonomisch sinnvolle qualitätsgesicherte<br />

Methode ist, wird sich die CDU in Niedersachsen dafür einsetzen, seine flächendeckende<br />

Einführung in Zukunft konstruktiv voran zu bringen.<br />

Für eine flächendeckende Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings ist es erforderlich,<br />

dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz<br />

gemäß § 92 SGB V diese Untersuchungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung einstellt. Ein entsprechendes Beratungsverfahren läuft seit<br />

Februar 2005 beim Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />

- Seite 6 -


Gleichwohl hat die CDU-geführte Landesregierung durch Moderation gegenüber den<br />

Landesverbänden der niedersächsischen Krankenkassen erreicht, dass die AOK-<br />

Niedersachsen und, nach Angabe des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen,<br />

auch niedersächsischen Betriebskrankenkassen ihren Versicherten das Neugeborenen-<br />

Hörscreening im Anschluss an den Modellversuch in der Region Hannover weiterhin als<br />

Leistung zur Verfügung stellen.<br />

Derzeit dauern nach unserer Kenntnis die beim Gemeinsamen Bundesausschuss laufenden<br />

Beratungen über eine flächendeckende Einführung des Neugeborenen-<br />

Hörscreenings hierzu noch an. Mit einer Entscheidung ist etwa Mitte 2008 zu rechnen.<br />

Die Tendenz, dass das Neugeborenen-Hörscreening Gegenstand der Früherkennung<br />

frühkindlicher Hörstörungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden<br />

kann, bewertet die CDU in Niedersachsen sehr positiv. Eine CDU-geführte Landesregierung<br />

wird die dazu anstehenden Beratungen weiterhin konstruktiv begleiten.<br />

b) Bedeutung der Sonderschulen<br />

In Niedersachsen gibt es Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den vier Landesbildungszentren<br />

(Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg), in Hannover und in<br />

Lingen-Brögbern. Zu keiner Zeit hat die CDU die Existenz dieser Einrichtungen in Frage<br />

gestellt. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass die CDU-geführte Landesregierung<br />

durch eine angemessene, bedarfsdeckende Zuweisung von Lehrerstellen die Unterrichtsversorgung<br />

auch dieser Einrichtungen abgesichert hat. Die CDU in Niedersachsen wird<br />

auch weiterhin die Qualität des spezifischen schulischen Angebots sichern und ausbauen.<br />

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Hören<br />

können grundsätzlich ein Abitur in allen Gymnasien ablegen. Zu prüfen ist dabei jeweils,<br />

welche personelle Unterstützung und welche sächlichen Ressourcen verfügbar zu<br />

machen sind. Im Erlass zur sonderpädagogischen Förderung hat die Landesregierung<br />

erstmals den Nachteilsausgleich festgeschrieben, den auch dieser Personenkreis in Anspruch<br />

nehmen kann.<br />

Eine gymnasiale Oberstufe für Menschen mit Hörschädigungen hat es aufgrund der geringen<br />

Zahl dieses Personenkreises und aus grundsätzlichen integrativen Erwägungen in<br />

Niedersachsen nie gegeben. Diese Schüler können das Abitur in anderen Bundesländern<br />

ablegen.<br />

c) Förderung in Regelschulen<br />

Die CDU in Niedersachsen setzt sich für Vielfalt der Förderangebote ein. Vorrangig geht<br />

es darum, dem besonderen Bedarf eines jungen Menschen zu entsprechen. Die Formel<br />

„So viel Integration wie möglich, so viel besonderer Unterricht wie notwendig“ beschreibt<br />

unseren grundsätzlichen Ansatz.<br />

Durch den Ausbau der Mobilen Dienste (= Förderschullehrkräfte mit einer Ausbildung in<br />

Hörgeschädigtenpädagogik) für den Förderschwerpunkt Hören durch die Landesbildungszentren<br />

und durch eine Reihe von Förderschulen haben wir das Angebot für Kinder<br />

und Jugendliche in den allgemeinen Schulen kontinuierlich ausgebaut. 2003 wurden 89<br />

Schülerinnen und Schüler in allgemeinen Schulen durch Mobile Dienste unterstützt, 2006<br />

waren es bereits 320. Die CDU-geführte Landesregierung ist weiterhin bestrebt, durch<br />

Mobile Dienste den Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf<br />

in der zuständigen allgemeinen Schule zu gewährleisten.<br />

- Seite 7 -


Die technischen Hilfen und die räumlichen und sächlichen Ausstattungen werden durch<br />

die Schulträger zur Verfügung gestellt. Nach unserer Kenntnis wird dies von den Kommunen<br />

und Landkreisen in vorbildlicher Weise erbracht. Die Mobilen Dienste unterstützen<br />

beratend Eltern und Schulträger.<br />

d) Gemeinsame Beschulung schwerhöriger und gehörloser Kinder<br />

Der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung von 2005 sieht eine Gruppierung nach<br />

Kommunikationsgruppen und nicht nach „Schwerhörigkeit“ oder „Gehörlosigkeit“ vor:<br />

„Ausgehend vom individuell festgestellten Förderbedarf werden die Schülerinnen und<br />

Schüler bei der Einschulung je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer<br />

Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet. Die Eingruppierung<br />

basiert auf einer breit angelegten Eingangsdiagnostik, die Erkenntnisse vorschulischer<br />

Bildung und Erziehung aufgreift. Die Entscheidung wird im Kontext einer diagnostisch geleiteten<br />

Förderung regelmäßig überprüft.“ Diese Vorgaben sind mit den Vertretern der<br />

Landesbildungszentren und dem Verband Sonderpädagogik erarbeitet worden, auch hat<br />

eine öffentliche Anhörung dazu stattgefunden.<br />

Mit dieser Regelung wird den spezifischen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und<br />

den Auswirkungen des Wandels der Schülerschaft besser als in der Vergangenheit entsprochen.<br />

Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern sind von uns nicht eingeschränkt,<br />

sondern gestärkt worden.<br />

e) Maßnahmen zur Lärmminderung in Schulen<br />

Zweifellos ist die Akustik in Klassenräumen von großer Bedeutung. Die CDU wird weiterhin<br />

insbesondere über die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Mobilen Dienste und die<br />

Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde bei den zuständigen Trägern<br />

darauf hinwirken, dass für alle Kinder und Jugendlichen geeignete raumakustische Maßnahmen<br />

durchgeführt werden.<br />

6. Ehrenamtliche Arbeit für behinderte Menschen<br />

a) Ehrenamtliche Tätigkeit berufstätiger Menschen<br />

Das ehrenamtliche Engagement muss aus Sicht der CDU in Niedersachsen in Zukunft<br />

noch stärker gefördert werden. Über 2,4 Millionen Niedersachsen sind ehrenamtlich aktiv.<br />

Dieses Engagement und die Bereitschaft dazu sind für unser Land von großer Bedeutung,<br />

denn sie sichern den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.<br />

Die besondere Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt aus unserer Sicht vor allem<br />

darin, dass ehrenamtlich aktive Menschen bereit sind, ihr gesellschaftliches Engagement<br />

gerade ohne eine unmittelbare finanzielle Vergütung zu leisten. Die von Ihnen gegebene<br />

Anregung, ehrenamtlich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an mehreren Arbeitstagen<br />

im Jahr von der Arbeit freizustellen und eine finanziellen Kompensation aus öffentlichen<br />

Mitteln zu leisten wirft arbeits- und steuerrechtliche wie auch haushaltspolitische<br />

Fragen auf, die aus unserer Sicht sorgsam abzuwägen wären.<br />

Aus Respekt vor dem uneigennützigen Charakter der zumeist höchst individuellen karitativen<br />

Beweggründe ehrenamtlicher Tätigkeit und die Sorge, dass eine staatlich geregelte<br />

Vergütung ehrenamtlicher Aktivität diesen – aus unserer Sicht sehr schützenswerten –<br />

Charakter nachhaltig schwächen könnte, können wir Ihre Anregung derzeit politisch nicht<br />

unterstützen.<br />

- Seite 8 -


) Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit<br />

Für ehrenamtlich Tätige werden wir das Projekt Ehrenamtskarte weiter ausbauen. Die<br />

Ehrenamtskarte bringt engagierten Bürgerinnen und Bürger, ähnlich wie die etablierte Jugendleiter-Card<br />

(JuLeiCa) Anerkennung und Vergünstigungen. Die Landesveranstaltung<br />

„Tag der Ehrenamtlichen“ sowie die Preisverleihung zum „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“<br />

ergänzen wir um eine landesweit angelegte Veranstaltungsreihe zum<br />

bürgerschaftlichen Engagement. Sie soll den Einsatz der Ehrenamtlichen befördern und<br />

ihr Engagement einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Am Ende der Veranstaltungsreihe<br />

soll die Verabschiedung einer „Niedersachsen- Erklärung zum Bürgerschaftlichen Engagement“<br />

stehen.<br />

Wichtig sind uns die Vernetzung von Anlauf- und Informationsstellen für bürgerschaftliches<br />

Engagement. Menschen können dann besser und gezielter für ein Engagement gewonnen<br />

werden. Wir ermuntern Kommunen, frühzeitig mit bürgerschaftlichen Vereinigungen<br />

über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Mit der Förderung kommunaler Freiwilligenagenturen<br />

wollen wir die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger und die<br />

Koordination ihres Engagements vor Ort verbessern.<br />

Auch in Zukunft setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit Trägerorganisationen, wie<br />

Vereinen, Verbänden, Initiativen und Selbsthilfegruppen, um noch mehr Niedersachsen<br />

für ein freiwilliges Engagement zu gewinnen. Bei der Entwicklung zielgruppengerechter<br />

Angebote in allen gesellschaftspolitischen Bereichen, die die Auswirkungen des demografischen<br />

Wandels berücksichtigen, haben diese Kooperationen eine besonders große Bedeutung.<br />

c) Mitspracherechte von Selbsthilfeverbänden bei Reformen<br />

Die Politik für behinderte Menschen steht bei der CDU unter einem klaren Grundsatz, an<br />

dem wir uns orientieren: „Nichts über uns, ohne uns!“ Behinderte Menschen sind Fachleute<br />

in eigener Sache. Sie wissen, was sie brauchen. Daher ist es für uns unabdingbar,<br />

dass bei allen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, diese auch<br />

gefragt werden. In vielen Fragen und bei politischen Beratungsprozessen auf Bundes-,<br />

Landes- und kommunaler Ebene werden Betroffene und ihre Verbände schon heute regelmäßig<br />

zu Rate gezogen.<br />

Auch in Zukunft werden wir uns gemeinsam mit dem Beauftragten der CDU/CSU-<br />

Bundestagsfraktion, Herr Hubert Hüppe MdB, dafür einsetzen, dass behinderte Menschen<br />

bei den sie betreffenden bundespolitischen Fragen ein Mitspracherecht haben. Auf<br />

Landesebene werden wir dafür sorgen, dass die erfolgreiche Arbeit des Behindertenbeauftragten<br />

des Landes Niedersachsen in der Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen,<br />

Verbänden und Institutionen der Behindertenhilfe fortgesetzt werden kann.<br />

Für Ihr Interesse bedanke ich mich und verbleibe<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Ulf Thiele MdL<br />

Generalsekretär der CDU in Niedersachsen<br />

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