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Herrn Vorsitzenden Rolf Erdmann Deutscher Scherhörigenbund ...

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Die technischen Hilfen und die räumlichen und sächlichen Ausstattungen werden durch<br />

die Schulträger zur Verfügung gestellt. Nach unserer Kenntnis wird dies von den Kommunen<br />

und Landkreisen in vorbildlicher Weise erbracht. Die Mobilen Dienste unterstützen<br />

beratend Eltern und Schulträger.<br />

d) Gemeinsame Beschulung schwerhöriger und gehörloser Kinder<br />

Der Erlass zur sonderpädagogischen Förderung von 2005 sieht eine Gruppierung nach<br />

Kommunikationsgruppen und nicht nach „Schwerhörigkeit“ oder „Gehörlosigkeit“ vor:<br />

„Ausgehend vom individuell festgestellten Förderbedarf werden die Schülerinnen und<br />

Schüler bei der Einschulung je nach erworbener Hör- und Sprachkompetenz und ihrer<br />

Kommunikationsfähigkeit einer Kommunikationsgruppe zugeordnet. Die Eingruppierung<br />

basiert auf einer breit angelegten Eingangsdiagnostik, die Erkenntnisse vorschulischer<br />

Bildung und Erziehung aufgreift. Die Entscheidung wird im Kontext einer diagnostisch geleiteten<br />

Förderung regelmäßig überprüft.“ Diese Vorgaben sind mit den Vertretern der<br />

Landesbildungszentren und dem Verband Sonderpädagogik erarbeitet worden, auch hat<br />

eine öffentliche Anhörung dazu stattgefunden.<br />

Mit dieser Regelung wird den spezifischen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und<br />

den Auswirkungen des Wandels der Schülerschaft besser als in der Vergangenheit entsprochen.<br />

Auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern sind von uns nicht eingeschränkt,<br />

sondern gestärkt worden.<br />

e) Maßnahmen zur Lärmminderung in Schulen<br />

Zweifellos ist die Akustik in Klassenräumen von großer Bedeutung. Die CDU wird weiterhin<br />

insbesondere über die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Mobilen Dienste und die<br />

Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde bei den zuständigen Trägern<br />

darauf hinwirken, dass für alle Kinder und Jugendlichen geeignete raumakustische Maßnahmen<br />

durchgeführt werden.<br />

6. Ehrenamtliche Arbeit für behinderte Menschen<br />

a) Ehrenamtliche Tätigkeit berufstätiger Menschen<br />

Das ehrenamtliche Engagement muss aus Sicht der CDU in Niedersachsen in Zukunft<br />

noch stärker gefördert werden. Über 2,4 Millionen Niedersachsen sind ehrenamtlich aktiv.<br />

Dieses Engagement und die Bereitschaft dazu sind für unser Land von großer Bedeutung,<br />

denn sie sichern den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.<br />

Die besondere Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt aus unserer Sicht vor allem<br />

darin, dass ehrenamtlich aktive Menschen bereit sind, ihr gesellschaftliches Engagement<br />

gerade ohne eine unmittelbare finanzielle Vergütung zu leisten. Die von Ihnen gegebene<br />

Anregung, ehrenamtlich tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an mehreren Arbeitstagen<br />

im Jahr von der Arbeit freizustellen und eine finanziellen Kompensation aus öffentlichen<br />

Mitteln zu leisten wirft arbeits- und steuerrechtliche wie auch haushaltspolitische<br />

Fragen auf, die aus unserer Sicht sorgsam abzuwägen wären.<br />

Aus Respekt vor dem uneigennützigen Charakter der zumeist höchst individuellen karitativen<br />

Beweggründe ehrenamtlicher Tätigkeit und die Sorge, dass eine staatlich geregelte<br />

Vergütung ehrenamtlicher Aktivität diesen – aus unserer Sicht sehr schützenswerten –<br />

Charakter nachhaltig schwächen könnte, können wir Ihre Anregung derzeit politisch nicht<br />

unterstützen.<br />

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