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Herrn Vorsitzenden Rolf Erdmann Deutscher Scherhörigenbund ...

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In der Hausfrühförderung werden mit Stand v. März 2006 ca. 400 Kinder betreut. Landesweit<br />

erfahren 113 Kinder eine spezifische Betreuung im Kindergarten durch die Landesbildungszentren<br />

für Hörgeschädigte. 939 Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre<br />

Schulpflicht, unterstützt von speziell ausgebildeten Lehrpersonal. Eine daran anschließende<br />

Berufsvorbereitung findet an den Standorten der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte<br />

in Hildesheim und Osnabrück statt.<br />

Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen 12 Sprachheilberater auch mit der Betreuung<br />

hörgeschädigter oder gehörloser Kinder beauftragt und unterstützt die örtlichen Gesundheitsbehörden,<br />

führt Begutachtungen im Rahmen des SGB IX für Maßnahmen in<br />

teilstationären und integrativen Einrichtungen durch und leitet Fortbildungen für Personal<br />

in Kindertagesstätten, Schulen und heilpädagogischen Einrichtungen sowie in Hör- und<br />

Sprachheileinrichtungen.<br />

Die schulische Integration erfolgt nach den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes.<br />

Ferner unterstützt das Land mit jährlich ca. 300.000 Euro die Beratungs- und<br />

Selbsthilfearbeit von 4 Gehörlosen und Hörgeschädigtenvereinen in Harsum, Göttingen,<br />

Braunschweig und Osnabrück. Durch Außenstellen z.B. in Ostfriesland und Hannover soll<br />

eine möglichst flächendeckende Beratungsarbeit gewährleistet werden. Einbezogen werden<br />

auch die Menschen, die als schwerhörig gelten.<br />

Eine CDU-geführte Landesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, den Anteil<br />

behinderter oder schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt zu erhöhen. Ein wichtiges<br />

Element sind dabei die Mittel der Ausgleichsabgabe, mit der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter<br />

Menschen verhindert oder wieder behoben werden soll.<br />

Darüber hinaus unterstützt das Land die 3 niedersächsischen Berufsförderungswerke in<br />

Bad Pyrmont, Goslar und Bookholzberg, in denen behinderte oder schwerbehinderte<br />

Menschen neue berufliche Qualifikationen erlangen und somit die Chancen einer dauerhaften<br />

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerordentlich verbessert werden.<br />

Gemeinsam mit dem Bund wird auch in Niedersachsen das Programm „JOB 4000“<br />

durchgeführt, mit dem vor allem schwerbehinderte Frauen wieder in den Arbeitsmarkt integriert<br />

werden sollen. Darüber hinaus wird durch dieses Programm schwerbehinderten<br />

Jugendlichen die Absolvierung einer regulären Ausbildung ermöglicht.<br />

Neben diesen Maßnahmen und Programmen, die sich an alle behinderten bzw. schwerbehinderten<br />

Menschen wenden, fördert das Land auch spezielle Maßnahmen zur (Wieder-)<br />

Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt für hörgeschädigte oder gehörlose<br />

Menschen.<br />

Bei den Integrationsfachdiensten gem. § 110 ff. SGB IX werden in Niedersachsen 4 spezielle<br />

Integrationsfachdienste für hörgeschädigte Menschen mit Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />

gefördert. Die Zahl der dort tätigen Fachkräfte stieg von 9 Planstellen im Jahr 2003<br />

auf 13,5 Planstellen im Jahr 2007. Im gleichen Zeitraum stieg der Förderbetrag für diese<br />

Integrationsfachdienste von 560.000 Euro auf 860.000 Euro.<br />

Wir wissen, dass hörgeschädigte Beschäftigte in der Arbeitswelt immer wieder die Hilfen<br />

und Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern benötigen. Allein von 2006 auf<br />

2007 (Stand: 15.11.) stieg der Betrag zur Finanzierung dieser Hilfen von 395.000 Euro<br />

auf 580.000 Euro. Die CDU in Niedersachsen wird dafür sorgen, dass den arbeitsmarktbezogenen<br />

Bedürfnissen hörgeschädigter und ertaubter Menschen auch in Zukunft in angemessener<br />

Weise Rechnung getragen wird.<br />

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