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Herrn Vorsitzenden Rolf Erdmann Deutscher Scherhörigenbund ...

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derführenden IKK Bundesverbandes ist über Verträge der Krankenkassen mit den Leistungserbringern<br />

grundsätzlich sichergestellt, dass den Versicherten Möglichkeiten einer<br />

Versorgung mit Hörgeräten ohne zusätzliche Aufzahlung angeboten werden.“<br />

b) Verkürzter Versorgungsweg bei der Abgabe der Hörgeräte<br />

Aus unserer Sicht muss eine von Qualitätsmängeln freie Hörgeräte-Abgabe gewährleistet<br />

sein. Grundsätzlich hat der Patient in Deutschland zwei Möglichkeiten der Hörgeräteversorgung:<br />

Die Konventionelle Versorgung über den Hörgeräteakustiker und den so genannten "verkürzten<br />

Versorgungsweg“: Beim verkürzten Versorgungsweg lässt sich der Patient nach<br />

erfolgter medizinischer Diagnose durch den HNO-Facharzt lässt der Patient sich direkt in<br />

der Praxis beraten und wählt auf Basis seiner individuellen Ansprüche und finanziellen<br />

Möglichkeiten ein Hörgerät aus. Das Gerät wird von „Versandhandelsunternehmen“ anhand<br />

des individuellen Hörvermögens angefertigt und programmiert. Der Patient kann<br />

das Gerät einige Wochen zur Probe tragen, die weitere Betreuung erfolgt nach unserer<br />

Kenntnis durch qualifiziertes Personal in der Arztpraxis. Nach erfolgreichem Abschluss<br />

der Versorgung erhält der Hersteller die vom HNO-Arzt attestierte ohrenärztliche Verordnung<br />

einer Hörhilfe, rechnet mit der Krankenkasse ab und stellt dem Patienten seine gesetzliche<br />

Zuzahlung (derzeit 10,- Euro) und gegebenenfalls seine Eigenbeteiligung in<br />

Rechnung. Die in der HNO-Praxis im Rahmen der Hörgeräteversorgung zusätzlich erbrachten<br />

Leistungen werden aus dem Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

für das Hörgerät abgegolten.<br />

Negative Rückmeldungen zu dieser Versorgungsform, auch mit Blick auf die nachgehende<br />

gleitende Hörgeräteanpassung liegen nach Kenntnis der CDU in Niedersachsen bei<br />

den Krankenkassen nicht vor. Qualitätsmängeln beim „verkürzten Versorgungsweg“ können<br />

ebenfalls nicht bestätigt werden.<br />

Insofern bei Ihrem Verband gegenteilige Erfahrungen eingegangen sind, möchten wir Sie<br />

bitten, sich für eine nähere Klärung des Sachstandes mit dem Niedersächsischen Ministerium<br />

für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Verbindung zu setzen. Eine CDUgeführte<br />

Landesregierung wird Ihre Anliegen auch in Zukunft ernst nehmen und gegebenenfalls<br />

Maßnahmen zur Abhilfe von Leistungsstörungen auf den Weg bringen.<br />

5. Hilfe und Unterstützung für Hörgeschädigte Kinder<br />

a) Hörscreening bei Neugeborenen<br />

Zum Neugeborenen-Hörscreening lief in Niedersachsen bereits ein Modellprojekt im<br />

Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) im<br />

Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und der Spitzenverbände der gesetzlichen<br />

Krankenkassen bis 2003 in der Region Hannover durchgeführt hat.<br />

Nachdem der Abschlussbericht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Neugeborenen-Hörscreening<br />

eine medizinisch und gesundheitsökonomisch sinnvolle qualitätsgesicherte<br />

Methode ist, wird sich die CDU in Niedersachsen dafür einsetzen, seine flächendeckende<br />

Einführung in Zukunft konstruktiv voran zu bringen.<br />

Für eine flächendeckende Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings ist es erforderlich,<br />

dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz<br />

gemäß § 92 SGB V diese Untersuchungsmethoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung einstellt. Ein entsprechendes Beratungsverfahren läuft seit<br />

Februar 2005 beim Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />

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