Ausgabe Feber - Spittal an der Drau
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L<strong>an</strong>dtagswahl<br />
Beson<strong>der</strong>e Wahlbehörde<br />
Diese „Fliegende Wahlkommission“ wird am Wahltag<br />
auf Antrag bettlägerige Wahlberechtigte zwecks<br />
Stimmabgabe aufsuchen.<br />
Wahllokal für Wahlkartenwähler<br />
Rathaus, Burgplatz 5 (WSP 1)<br />
Verbotszone<br />
Im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis<br />
von 50 m ist am Wahltag folgendes verboten:<br />
• Jede Art <strong>der</strong> Wahlwerbung, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />
durch Ansprachen <strong>an</strong> die Wähler, durch Anschlag<br />
o<strong>der</strong> Verteilen von Wahlaufrufen o<strong>der</strong> von K<strong>an</strong>dida-<br />
tenlisten und <strong>der</strong>gleichen,<br />
• Jede Ansammlung von Personen,<br />
• Das Tragen von Waffen je<strong>der</strong> Art (das Verbot des<br />
Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene<br />
Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen<br />
Org<strong>an</strong>en des öffentlichen Sicherheitsdienstes und<br />
Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vor-<br />
schriften getragen werden müssen).<br />
Übertretungen dieser Verbote werden gemäß den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> K-LTWO von <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde<br />
mit einer Geldstrafe bis zu € 218,−, im Fall<br />
<strong>der</strong> Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu<br />
zwei Wochen geahndet.<br />
Wahlzeiten<br />
Wahlzeit für die Wahlsprengel I bis XIX<br />
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Wahlzeit für die beson<strong>der</strong>e Wahlbehörde<br />
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Während <strong>der</strong> Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend<br />
möglich. Als Urkunden o<strong>der</strong> amtliche Bescheinigung<br />
zur Feststellung <strong>der</strong> Identität kommen<br />
insbeson<strong>der</strong>e in Betracht: Personalausweise, Pässe<br />
und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.<br />
Brief- und Wahlkarten<br />
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben<br />
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Vorwahltag<br />
und am Wahltag verhin<strong>der</strong>t sein werden, ihre Stimme<br />
vor <strong>der</strong> zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa<br />
wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen<br />
o<strong>der</strong> wegen eines Ausl<strong>an</strong>dsaufenthaltes. Dies gilt<br />
insbeson<strong>der</strong>e für jene Wahlberechtigten, welche am<br />
Wahltag infolge m<strong>an</strong>geln<strong>der</strong> Gehfähigkeit o<strong>der</strong> Bettlägerigkeit<br />
von einer „Fliegenden Wahlkommission“<br />
aufgesucht werden möchten. Auch die Patienten im<br />
Kr<strong>an</strong>kenhaus <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong> müssen sich fristgemäß<br />
um eine Wahlkarte kümmern. Eine telefonische<br />
Be<strong>an</strong>tragung <strong>der</strong> Brief- o<strong>der</strong> Wahlkarte ist<br />
nicht möglich! Antragsformulare liegen im Bürgerbüro<br />
/ Meldewesen-Wahlen auf.<br />
Mittwoch, 27. Februar 2013<br />
Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf<br />
Ausstellung von Brief- o<strong>der</strong> Wahlkarten. Elektronische<br />
Anträge können unter: www.spittal-drau.at eingebracht<br />
werden.<br />
Donnerstag, 28. Februar 2013, 12.00 Uhr<br />
Letztmöglicher Zeitpunkt für die persönliche Übergabe<br />
von Brief- o<strong>der</strong> Wahlkarten.<br />
Auch eine Briefwahl ist bei <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dtagswahl möglich!<br />
Sofort nach Erhalt <strong>der</strong> Briefwahlkarte k<strong>an</strong>n gewählt<br />
werden. Die Briefwahlkarte ist so rechtzeitig <strong>an</strong> die<br />
Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft <strong>Spittal</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong>) zu übermitteln, dass die Briefwahlkarte<br />
dort spätestens am Wahltag − 3. März 2013 − um<br />
17.00 Uhr einl<strong>an</strong>gt.<br />
Vorgezogener Wahltag<br />
Die Kärntner L<strong>an</strong>dtagswahlordnung sieht neben <strong>der</strong><br />
Briefwahl auch einen vorgezogenen Wahltag vor, um<br />
den Wählerinnen und Wählern die Ausübung ihres<br />
Wahlrechtes vor dem Wahltag − 3. März 2013 − zu<br />
ermöglichen.<br />
Der vorgezogene Wahltag wird in <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />
am Freitag, dem<br />
22. <strong>Feber</strong> 2013 von 15.00 bis 20.00 Uhr<br />
im Wahllokal „Rathaus“, Burgplatz 5<br />
durchgeführt.