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Ausgabe Feber - Spittal an der Drau

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18<br />

L<strong>an</strong>dtagswahl<br />

Beson<strong>der</strong>e Wahlbehörde<br />

Diese „Fliegende Wahlkommission“ wird am Wahltag<br />

auf Antrag bettlägerige Wahlberechtigte zwecks<br />

Stimmabgabe aufsuchen.<br />

Wahllokal für Wahlkartenwähler<br />

Rathaus, Burgplatz 5 (WSP 1)<br />

Verbotszone<br />

Im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis<br />

von 50 m ist am Wahltag folgendes verboten:<br />

• Jede Art <strong>der</strong> Wahlwerbung, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

durch Ansprachen <strong>an</strong> die Wähler, durch Anschlag<br />

o<strong>der</strong> Verteilen von Wahlaufrufen o<strong>der</strong> von K<strong>an</strong>dida-<br />

tenlisten und <strong>der</strong>gleichen,<br />

• Jede Ansammlung von Personen,<br />

• Das Tragen von Waffen je<strong>der</strong> Art (das Verbot des<br />

Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene<br />

Waffen, die am Wahltag von im Dienst befindlichen<br />

Org<strong>an</strong>en des öffentlichen Sicherheitsdienstes und<br />

Justizwachebeamten nach ihren dienstlichen Vor-<br />

schriften getragen werden müssen).<br />

Übertretungen dieser Verbote werden gemäß den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> K-LTWO von <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde<br />

mit einer Geldstrafe bis zu € 218,−, im Fall<br />

<strong>der</strong> Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu<br />

zwei Wochen geahndet.<br />

Wahlzeiten<br />

Wahlzeit für die Wahlsprengel I bis XIX<br />

8.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Wahlzeit für die beson<strong>der</strong>e Wahlbehörde<br />

8.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Während <strong>der</strong> Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend<br />

möglich. Als Urkunden o<strong>der</strong> amtliche Bescheinigung<br />

zur Feststellung <strong>der</strong> Identität kommen<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Betracht: Personalausweise, Pässe<br />

und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.<br />

Brief- und Wahlkarten<br />

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben<br />

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Vorwahltag<br />

und am Wahltag verhin<strong>der</strong>t sein werden, ihre Stimme<br />

vor <strong>der</strong> zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa<br />

wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen<br />

o<strong>der</strong> wegen eines Ausl<strong>an</strong>dsaufenthaltes. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für jene Wahlberechtigten, welche am<br />

Wahltag infolge m<strong>an</strong>geln<strong>der</strong> Gehfähigkeit o<strong>der</strong> Bettlägerigkeit<br />

von einer „Fliegenden Wahlkommission“<br />

aufgesucht werden möchten. Auch die Patienten im<br />

Kr<strong>an</strong>kenhaus <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong> müssen sich fristgemäß<br />

um eine Wahlkarte kümmern. Eine telefonische<br />

Be<strong>an</strong>tragung <strong>der</strong> Brief- o<strong>der</strong> Wahlkarte ist<br />

nicht möglich! Antragsformulare liegen im Bürgerbüro<br />

/ Meldewesen-Wahlen auf.<br />

Mittwoch, 27. Februar 2013<br />

Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf<br />

Ausstellung von Brief- o<strong>der</strong> Wahlkarten. Elektronische<br />

Anträge können unter: www.spittal-drau.at eingebracht<br />

werden.<br />

Donnerstag, 28. Februar 2013, 12.00 Uhr<br />

Letztmöglicher Zeitpunkt für die persönliche Übergabe<br />

von Brief- o<strong>der</strong> Wahlkarten.<br />

Auch eine Briefwahl ist bei <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dtagswahl möglich!<br />

Sofort nach Erhalt <strong>der</strong> Briefwahlkarte k<strong>an</strong>n gewählt<br />

werden. Die Briefwahlkarte ist so rechtzeitig <strong>an</strong> die<br />

Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft <strong>Spittal</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong>) zu übermitteln, dass die Briefwahlkarte<br />

dort spätestens am Wahltag − 3. März 2013 − um<br />

17.00 Uhr einl<strong>an</strong>gt.<br />

Vorgezogener Wahltag<br />

Die Kärntner L<strong>an</strong>dtagswahlordnung sieht neben <strong>der</strong><br />

Briefwahl auch einen vorgezogenen Wahltag vor, um<br />

den Wählerinnen und Wählern die Ausübung ihres<br />

Wahlrechtes vor dem Wahltag − 3. März 2013 − zu<br />

ermöglichen.<br />

Der vorgezogene Wahltag wird in <strong>Spittal</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Drau</strong><br />

am Freitag, dem<br />

22. <strong>Feber</strong> 2013 von 15.00 bis 20.00 Uhr<br />

im Wahllokal „Rathaus“, Burgplatz 5<br />

durchgeführt.

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