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Vertragliche Vereinbarungen - Südsee-Camp

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<strong>Vertragliche</strong> <strong>Vereinbarungen</strong><br />

zwischen den Mietern von Jahres- bzw. Halbjahresplätzen und dem <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong><br />

(nachstehend auch SSC genannt), gültig ab dem 1. Dezember 2008<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1.) Mietsache:<br />

Die Mietpauschale beinhaltet die Benutzung der Standfläche und der Allgemeineinrichtungen, wie Sanitärgebäude, Spiel- und Sportplätze, Straßen,<br />

Wege, des Strandes und der Wasserfläche, der Hausmüllbeseitigung - ohne Sperrmüll, sowie die allgemein anfallenden Verwaltungskosten.<br />

Der SSC verpflichtet sich, den <strong>Camp</strong>ingplatz und seine Einrichtungen stets sauber und funktionsfähig zu halten. Für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe<br />

zu sorgen und im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Dienstleistungsbetriebe (Schlemmermarkt, Gasverkauf, Büro, Badeparadies, Gaststätten)<br />

weitmöglichst den Jahreszeiten und Bedürfnissen des Platzes und seiner Gäste zu entsprechen.<br />

Außerdem verpflichtet sich der <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> zu einer, der jeweiligen Zeit angepassten modernen Führung und Einrichtung des <strong>Camp</strong>ingplatzes.<br />

2.) Nutzung:<br />

Zur Nutzung des Standplatzes ist der Mieter mit seiner Familie einschließlich aller in seinem Haushalt lebenden Personen berechtigt.<br />

Die gemietete Parzelle ist Teil des <strong>Camp</strong>ingplatzes und nicht eine bodenständige Feriensiedlung. Aus der verbilligten Miete für eine Saison oder<br />

ein ganzes Jahr ist nicht das Recht einer langjährigen Inbesitznahme mit entsprechenden rechtlichen Folgen und Ansprüchen zu entnehmen. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Verlängerung oder Erneuerung des Vertrages besteht nicht.<br />

Die Vermietung wird aber nach Möglichkeit so gehandhabt, dass die Gäste dieselbe Parzelle über Jahre hin besetzen können.<br />

Bei den Sommer- und Winterhalbjahresplätzen ist die Weitervermietung des Saisonstandplatzes während der Urlaubsfahrt des Mieters durch die<br />

<strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung möglich.<br />

3.) Stellplatz:<br />

Der Stellplatz wird wie besichtigt vermietet. Eine Gewähr über die Beschaffenheit wird von der <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung nicht übernommen. Der<br />

Mieter verpflichtet sich nur solche Dinge auf seinen Stellplatz zu bringen, die erlaubt und in der Rezeption gemeldet sind. Veränderungen vertraglicher<br />

<strong>Vereinbarungen</strong> z. B. Heirat der Kinder, Wohnungswechsel sind ebenfalls sofort in der Rezeption bekanntzugeben.<br />

4.) Zweitwohnwagen:<br />

Zweitwohnwagen und Zweit-Wagen auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz sind gebührenpflichtig und mit Angabe des Kennzeichens in der Rezeption anzumelden.<br />

5.) Kaution:<br />

Für jeden Stellplatz ist eine Kaution von 50,00 EUR zu hinterlegen. Siehe auch Stellplatzaufgabe!<br />

II. JAHRESPLÄTZE<br />

Mietzeit und Mietpreis<br />

1.) Mietzeit:<br />

Die Mietzeit der Jahresplätze geht vom 01.01. - 31.12. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.09. von einer<br />

der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt worden ist.<br />

2.) Mietpreis/Nebenkosten:<br />

Die Miete, sowie die Nebenkosten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise des nachfolgenden Jahres sind ab 01.09. in der<br />

Rezeption erhältlich.<br />

3.) Mietzahlung:<br />

a) bis 30.01. des Mietjahres muss die volle Mietzahlung - inkl. der festen Nebenkosten - erfolgt sein.<br />

b) andere Zahlungsvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.<br />

c) die Bezahlung der Miet- und Nebenkosten sollte möglichst per Bankeinzug erfolgen.<br />

d) für alle verspätet eingehenden Mietzahlungen werden die jeweils gültigen Zinssätze für Überziehungs-Kredite der Volksbank Lüneburger<br />

Heide berechnet.<br />

4.) Mietpreis bei Übernahme des Stellplatzes im laufenden Jahr:<br />

Mietzeit: Mietpreis:<br />

vor dem 01.07. 3/3 der Jahresmiete<br />

vom 01.07. - 31.12. 2/3 der Jahresmiete<br />

}zuzüglich Nebenkosten<br />

vom 01.10. - 31.12. 1/3 der Jahresmiete<br />

vom 01.12. - 31.12. 1/8 der Jahresmiete<br />

5.) Kündigung:<br />

Eine Kündigung zum 31.12. muss bis zum 30.09. schriftlich erfolgen, da sich der Vertrag bei Nichtkündigung um ein Jahr verlängert.<br />

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung.


Der Stellplatz/die Parzelle muss in diesem Fall in einen ordnungsgemäßen Zustand, entsprechend unserer Platzordnung, versetzt werden. Das<br />

heißt auch: zusätzliche An- und Umbauten, die nicht der Niedersächsischen Verordnung für <strong>Camp</strong>ingplätze entsprechen, müssen beseitigt werden,<br />

andernfalls kann der <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> einem Verkauf bzw. der Kündigung nicht zustimmen.<br />

6.) Vorzeitige Aufgabe des Jahresstellplatzes:<br />

Wenn ein Mieter vorzeitig aufgibt erhält er eine Pachtgutschrift, wenn in der von ihm gebuchten Mietzeit der Stellplatz neu vermietet und belegt<br />

wird! Der <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> (SSC) wird sich bemühen, den Platz nach Freigabe möglichst schnell zu vermieten, ohne das jedoch seitens des Vermieters<br />

die Verpflichtung zur anderweitigen Vermietung besteht.<br />

Gutschrift bei Neubelegung bis zum 01.04. 50% der vereinbarten Mietsumme.<br />

Gutschrift bei Neubelegung bis zum 01.07. 33% der vereinbarten Mietsumme.<br />

Gutschrift bei Neubelegung ab dem 01.07. 0% der vereinbarten Mietsumme.<br />

Miete kann nicht auf Nachfolger übertragen werden.<br />

III. SOMMER/WINTER HALBJAHRESPLÄTZE<br />

1.) Mietzeit:<br />

Die Mietzeit beträgt ca. 6 Monate. Sie beginnt und endet mit den vereinbarten Vertragszeiten.<br />

2.) Mietpreis/Nebenkosten:<br />

Der Mietpreis ist der gültigen Preisliste zu entnehmen.<br />

3.) Mietzahlung:<br />

Die Zahlung der Miete muss bis zum Mietbeginn erfolgt sein. Andere Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.<br />

4.) Vorzeitige Aufgabe des Saisonstellplatzes:<br />

Bei Aufgabe und Freigabe bis 30 Tage nach Mietbeginn werden 50% der Mietsumme gutgeschrieben, wenn der Stellplatz bis 60 Tage nach<br />

Mietbeginn anderweitig erneut vermietet werden kann. Danach ist die gesamte Mietsumme fällig.<br />

IV. FRISTLOSE KÜNDIGUNG<br />

Kündigung des Mieters:<br />

Zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, wenn der Vermieter seine Pflichten in grober Weise verletzt.<br />

Kündigung des Vermieters:<br />

Der Vermieter ist berechtigt Mieter, die grob gegen die <strong>Camp</strong>ingplatzordnung verstoßen (z. B. unangemeldeten Besuch empfangen, Abfälle an<br />

falschen Stellen ablegen, Bäume ohne Genehmigung fällen, Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen, Mängel die bei der<br />

Platzbegehung festgestellt und mitgeteilt wurden, nicht beseitigen usw.) fristlos zu kündigen. Die Räumung hat nach Aufforderung innerhalb von<br />

24 Stunden zu erfolgen. Eine Mietvergütung erfolgt in diesem Falle nicht.<br />

V. KÜNDIGUNG VOR VERTRAGSBEGINN VON JAHRES- UND HALBJAHRESPLÄTZEN<br />

Mietverträge, die im Voraus abgeschlossen wurden, können kostenlos ohne Angabe von Gründen bis 90 Tage vor Mietbeginn schriftlich gekündigt<br />

werden.<br />

Nach dieser Zeit haftet der Mieter für die vertraglichen <strong>Vereinbarungen</strong>. Bei einer anderweitigen Vermietung vor Mietbeginn ist eine Verwaltungsgebühr<br />

von 50,00 EUR zu zahlen. Nach Mietbeginn gelten die normalen Gebührensätze.<br />

VI. SONSTIGES<br />

Anderweitige Platzvergabe durch den Vermieter:<br />

Wenn keine anderen <strong>Vereinbarungen</strong> getroffen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vergeben werden:<br />

a) Stellplätze, die vom Mieter geräumt und länger als 4 Wochen unbesetzt sind<br />

b) Plätze, für die bis zu dem Fälligkeitszeitpunkt bzw. zu dem Zeitpunkt einer schriftlichen Zahlungsvereinbarung keine Zahlung geleistet<br />

wurde, können ohne Rückfragen anderweitig vermietet werden, ohne dass jedoch seitens des Vermieters die Verpflichtung zu anderweitiger<br />

Vermietung besteht; d.h. eventuell sich auf diesen Parzellen befindliche Wohnwagen, Zelte oder an derer Einrichtungsgegenstände<br />

können auf andere Stellflächen umgesetzt werden. Für diese werden die jeweiligen gültigen Tagesgebühren für <strong>Camp</strong>ingplätze,<br />

für die Umzugskosten die ortsüblichen Stundenlöhne berechnet.<br />

Stellplatztausch:<br />

Für Platzänderungen (Stellplatztausch), ist ein Gebühr von 50,00 € zu entrichten.<br />

Parzelle bei Platzaufgabe:<br />

Die gemietete Parzelle ist nach der Mietzeit in einen einwandfreien Zustand zu setzen. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, die Aufräumung<br />

auf Kosten des Mieteres zu veranlassen. Bei Aufgabe des Platzes werden dem Mieter entstandene Kosten für Anpflanzungen, Bodenkultivierungen<br />

usw. nicht erstattet. Angepflanzte Bäume verbleiben im Eigentum des Grundstückseigentümers und dürfen nicht entfernt werden.<br />

Ebenso dürfen Kabel und Wasserleitungen, die im Erdreich liegen, nicht entfernt werden, weil hierdurch ein nicht zu vertretender allgemeiner<br />

Schaden entstehen könnte.<br />

Bevor die Parzelle an einen neuen Eigner übergeben werden kann, wird vom <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> eine Endabnahme durchgeführt. Hierbei wird schriftlich<br />

festgehalten, ob einem Verkauf zugestimmt werden kann. Wurden bis zum letzten Tag die angegebenen Mängel nicht beseitigt, werden pro Tag<br />

5,00 € Gebühren für die „Verlängerung des Stellplatzes“ erhoben.<br />

VII. KAUTION<br />

Die Kaution wird nach endgültiger Abrechnung, Elt-Endabrechnung, ordnungsgemäßer Stellplatzübergabe, Mietabrechnung usw. zurückgezahlt.<br />

2


VIII. SONSTIGE VERTRAGLICHE VEREINBARUNGEN<br />

Allgemeine gesetzliche Bestimmungen:<br />

<strong>Camp</strong>ingplätze unterliegen einer fluktuierenden Nutzung durch Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit dazu<br />

bestimmt sind, vorwiegend ortsfest benutzt zu werden, wie Mobilheime und Schuppen, sind daher baurechtlich nicht dem Begriff des <strong>Camp</strong>ings<br />

zuzuordnen. Nach §2 Abs. 1 Nr. 8 und 10 der Niedersächsischen Bauordnung vom 12.04.84, geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 05.05.87,<br />

gelten <strong>Camp</strong>ing- und Wochenendplätze als bauliche Anlagen. Sie unterliegen daher im vollem Umfang dem Bauordnungsrecht.<br />

Stellplatz/Parzelle:<br />

Die Parzellen dürfen nur bis zu 1/3 der Stellplatzfläche bestellt werden. Zu dieser bestellten Fläche zählen Wohnwagen, Mobilheime, Vorzelte, Vor- u.<br />

Anbauten (Anbauten nur bei Mobilheimen), überdachte Freisitze auch wenn diese nur teilweise eingedeckt sind und Geräteschuppen/Gerätezelte.<br />

Diese dürfen bei Wohnwagen max. 5 m³ (nur Blech, kein Holz) bei Mobilheimen max. 6 m³ Rauminhalt haben. Lediglich ein Schuppen ist pro<br />

Stellplatz gestattet.<br />

Auf <strong>Camp</strong>ingplätzen dürfen keine festen Anbauten an Wohnwagen und keine selbständigen Schutzdächer errichtet werden. Andere bauliche Anlagen<br />

wie Lauben, große Pflanzenschalen, Umzäunungen jeglicher Art, fest installierte Windfänge, Eingangstore, rot-weiße Ketten und sonstige campinguntypische<br />

Dekorationsgegenstände sind unzulässig. Insgesamt dürfen nur 50% der Stellplatzfläche befestigt werden (Mobilheim, Wohnwagen,<br />

Vorzelt, Überdachungen, Terrassen und Wege).<br />

Objektgröße:<br />

Mobilheim:<br />

Die Grundfläche der Wochenendhäuser darf nicht mehr als 40 m² und ihre größte Höhen nicht mehr als 3,20 m betragen. Alle Wochenendhäuser<br />

mit einer Grundfläche größer als 40 m² bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung. Bei der Ermittlung der Grundfläche bleibt ein überdachter<br />

Freisitz bis zu 10 m² Grundfläche oder Vorzelt unberücksichtigt.<br />

Wohnwagen:<br />

Auf <strong>Camp</strong>ingplätzen sind nur Wohnwagen zulässig, die jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können. Die auf <strong>Camp</strong>ingplätzen<br />

zulässigen Wohnwagen müssen daher die Anforderungen erfüllen, die die StVZO für die Erteilung einer Betriebserlaubnis und für die<br />

Zulassung stellt. So darf nach § 32 StVZO ein zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassungsfähiger Wohnwagen nicht breiter als 2,50 m und<br />

nicht länger als 12 m sein.<br />

Mindestabstände/Grenzen:<br />

Mobilheim:<br />

Mobilheime müssen zu den Grenzen des Standplatzes einen Abstand von mindestens 2,50 m halten; dies gilt auch für überdachte Freisitze und<br />

Vorzelte. Andere Abstände sind zulässig, wenn zwischen den Wochenendhäusern im Bereich der Brandgassen ein Abstand von mindestens 10 m,<br />

im übrigen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird. Die als Pflanzstreifen angelegten Brandgassen sind unbedingt von jeder Bebauung<br />

freizuhalten.<br />

Wohnwagen:<br />

Der Mindestabstand zwischen zwei Wohnwägen beträgt 2 m, zwischen zwei Mobilheimen 5 m.<br />

Jeder Platzeigner (Mobilheim und Wohnwagen), ist für die rechte vordere Grenze und die rechte hintere Hälfte verantwortlich. Grenzpunkte, die<br />

vom <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> gesetzt wurden, sind bindend und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.<br />

Allgemeine Gestaltung der Stellplätze und Umbauten:<br />

Mobilheim:<br />

Die Anbauten an Mobilheimen müssen in der Fassadengestaltung und der Dacheindeckung dem Mobilheim entsprechen und eine Einheit bilden.<br />

Umzäunungen sind lediglich um die Terrasse (Pflasterung) herum gestattet.<br />

Wohnwagen:<br />

Feste An- und Umbauten sind nicht gestattet. Dazu gehören ausgebaute Vorzelte, Sichtschutz, Palisaden, Eingangstore, Pavillons, Plastikschalen,<br />

campinguntypische Dekorationsgegenstände und Umzäunungen (Bepflanzungen als Umzäunung erlaubt).<br />

Mobilheime und Wohnwägen sowie deren Anbauten und Geräteschuppen müssen sich ästhetisch im Gesamtbild des <strong>Camp</strong>ingplatzes einordnen.<br />

Alle An- u. Umbauten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Platzverwaltung und müssen den gesetzlichen Bestimmungen sowie unserer<br />

Platzordnung entsprechen. Grundlage für alle vertraglichen <strong>Vereinbarungen</strong> sind die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter verpflichtet<br />

sich diese einzuhalten. Für Buß- und Strafgelder der Behörden haftet der Mieter. Pavillons, Zelte und Windfänge dürfen nur in Anwesenheit<br />

aufgestellt werden.<br />

Bitte keine SAT-Anlagen, Basketballnetze oder ähnliches an Bäume nageln, dies entspricht nicht unserem Naturempfinden.<br />

Bepflanzung:<br />

Die Stellplätze sind so zu bepflanzen, dass sie sich im wesentlichen ihrer natürlichen Umgebung anpassen. Typische Pflanzen sind: Birke, Eiche,<br />

Eberesche, Grauweide, Öhrchenweide, Schlehe, Faulbaum, Wildrose, Brombeere, Kiefer, Fichte. Blumen sollten sparsam Verwendung finden.<br />

Rasenflächen sollten stets kurz und gepflegt gehalten werden.<br />

Baumaßnahmen :<br />

Platzarbeiten, Baumaßnahmen usw., die in Zusammenhang mit Lärm und Verunreinigungen stehen, dürfen nur außerhalb der Hauptsaison durchgeführt<br />

werden (Saison III). In Saison I und II stehen die Ruhe und Erholung unserer Urlaubsgäste im Vordergrund.<br />

Antennen/SAT Schüsseln:<br />

Antennenmasten müssen direkt an dem Mobilheim stehen und sollten dort installiert werden, wo sie das optische Gesamtbild am wenigsten stören.<br />

Eine Gemeinschaftsanlage mit einem Nachbarn wäre wünschenswert.<br />

Versorgungsleitungen Strom, Wasser usw.:<br />

Soweit der Mieter für den Anschluss Kabel, Schläuche usw. benötigt, sind diese von ihm von der <strong>Camp</strong>ingplatzverteilerstelle bis zu dem von ihm<br />

gemieteten <strong>Camp</strong>ingplatzverwendungsstelle in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Qualität selbst zu verlegen und zu unterhalten. Soweit auf<br />

der Parzelle schon solche Versorgungsleitungen vorhanden sind, müssen diese übernommen werden.<br />

3


Vor dem Verlegen von Leitungen, Setzen von Pfählen u. ä. hat sich der Mieter davon zu überzeugen, dass eine Beschädigung von Versorgungsleitungen<br />

nicht erfolgen kann. Er haftet in jedem Falle für Beschädigungen.<br />

Wege:<br />

Wege bilden auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz Brandgassen und müssen von deren Mitte zu den Stellplatzflächen 2,75 m frei gehalten werden. Jeder Anlieger<br />

ist verpflichtet, den an seine Parzelle angrenzenden Wegteil sauber und in Ordnung zu halten. Auf Wegen darf nur kurzfristig (Parkverbot)<br />

gehalten werden.<br />

Feuerlöscher:<br />

Jeder Dauercampinggast ist verpflichtet, einen einsatzbereiten, vom TÜV geprüften Feuerlöscher bereitzuhalten.<br />

Gas:<br />

Auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz sind nur graue, 11 und 5 kg Gasflaschen mit gültigem TÜV-Stempel erlaubt. Die Benutzung von 33-kg Gasflaschen ist behördlich<br />

nicht gestattet. Gasflaschen können bei der Gasfüllstation nur dann aufgefüllt werden, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.<br />

Das Füllen der Gasflaschen erfolgt in der Gasfüllstation am Wirtschaftshof zu den dort angegebenen Zeiten. Eine Füllung außerhalb der Füllzeiten<br />

ist nicht möglich, da hohe Anlaufkosten bei der Inbetriebnahme der Station entstehen. Bei einem Tausch der Gasflaschen im Büro wird von Ostern<br />

bis zum Ende der Herbstferien eine Gebühr erhoben.<br />

Wasser/ Trinkwasser:<br />

An „heißen Wochenenden„ ist das Rasensprengen nicht gestattet, damit die notwendige Wasserversorgung des <strong>Camp</strong>ingplatzes gewährleistet bleibt.<br />

Die Trinkwasserstellen dienen nur dem Füllen von Gefäßen. Waschen und Spülen an den Trinkwasserzapfstellen und in deren näherer Umgebung<br />

ist nicht gestattet. Kinder dürfen nicht an den Wasserstellen spielen.<br />

Abwasser:<br />

Abwässer sind in die Kanalisation zu leiten. WC-Eimer dürfen nur in den WC-Eimerräumen in den Waschhäusern mit entsprechender<br />

Vorrichtung entsorgt werden.<br />

Strom:<br />

Die Abgabe von Strom kann nur an Gäste erfolgen, die eine ordnungsgemäße, den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Kabelzuführung und<br />

Anlage besitzen.<br />

Die Stromkästen dürfen nur vom Gästeservice geöffnet werden. Gäste, die ungenehmigt Stromkästen öffnen, oder in offenen Stromkästen Sicherungen<br />

wechseln, verstoßen grob gegen die Platzordnung. Für Unfälle aus nicht fachmännischen Installationen haftet der Mieter.<br />

Sauberkeit:<br />

Bei ungepflegten Plätzen kann die Platzverwaltung 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Mieters die Pflege des Platzes - und<br />

wenn notwendig - die Reinigung des Wohnwagens durchführen lassen.<br />

Wohnwagen, Chalets, Vorzelte usw. müssen nach Frostende bis Ostern sauber gewaschen werden.<br />

Hausmüll:<br />

Hier anfallende Haushaltsabfälle sind in die Recyclinghöfe zu bringen. Die kleineren Müllbehälter an den Wegrändern und Waschhäusern dienen<br />

lediglich den Kleinabfällen, wie Zigarettenschachteln, Kronenkorken, Eispapier usw.<br />

Sperrmüll:<br />

An den Recyclinghöfen darf kein Sperrmüll abgelegt werden. Sperrmüll kann gegen Entrichtung der gültigen Sperrmüllgebühren in den Sperrmüllcontainer<br />

auf dem Wirtschaftshof, Fahrrad-Shop / Gas-Füllstation abgegeben werden. Jedes Ablegen von Sperrmüll außerhalb des Wirtschaftshofes<br />

stellt eine grobe Verletzung der Platzordnung dar.<br />

Gästeservice:<br />

Die Mitarbeiter des <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s haben - wie alle Arbeitnehmer - eine normale Arbeitszeit. In den übrigen Zeiten wird je nach Jahreszeit ein<br />

Notdienst bereitgestellt.<br />

Die Gäste werden gebeten, diese Zeiten einzuhalten und nur in Notfällen außerhalb der normalen Arbeitszeit die Mitarbeiter zu beschäftigen. Dieses<br />

gilt auch für Anrufe mit dem Wunsch der Benachrichtigung.<br />

Für Dienstleistungen, Lieferungen bzw. Arbeiten, die im Auftrage von Gästen vom Gäste-Service ausgeführt werden und nicht normale Serviceleistungen<br />

sind, wird ein Arbeitsschein bzw. Lieferschein geschrieben. Die jeweiligen Stundensätze sind in der Rezeption zu erfragen.<br />

Verkäufe:<br />

Für Verkäufe von Wohnwagen, Zelten, Autos und anderen Dingen auf dem Gelände des SSC ist eine Courtage von 10% des Verkaufspreises an<br />

die Verwaltung zu zahlen (nur wenn diese auf dem <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> verleiben, wie z. B. Wohnwagen). Vor dem Verkaufsangebot ist die schriftliche<br />

Einwilligung der Platzleitung einzuholen, die nur dann erteilt wird, wenn der Verkaufsgegenstand in Funktion und Niveau den Anforderungen des<br />

<strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s (Platzordnung) sowie der Niedersächsischen Bauordnung entspricht. Wohnwagen, die älter als 20 Jahre sind, können nach Verkauf<br />

nicht auf dem <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> verbleiben.<br />

IX. HAFTUNG<br />

Der Vermieter haftet im Rahmen der normalen Haftpflicht für Schäden die er selbst oder die ihn vertretenden Personen dem Mieter, seinen Angehörigen<br />

und seinen Besuchern auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz schuldhaft zufügen. Hierfür hat der Vermieter die notwendigen Haftpflichtversicherungen<br />

abgeschlossen.<br />

Jede Haftung bei Diebstahl, Unfall oder sonstigen Schäden des Mieters sind ausgeschlossen. Er haftet nicht für Verluste am Eigentum des Mieters.<br />

Der Mieter versichert sich selbst. Trotz Platzkontrolle ist nicht ausgeschlossen, dass gelegentlich Diebstähle vorkommen. Wir raten daher dringendst<br />

zum Abschluss einer <strong>Camp</strong>ingversicherung.<br />

Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Mieter verpflichtet, denn der Mieter haftet für Beschädigungen am Eigentum des <strong>Camp</strong>ingplatzes<br />

und seiner Benutzer, wenn sie von ihm, seinen Familienangehörigen oder seinen Besuchern verschuldet werden.<br />

Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, einschließlich der Kinderspiel- und Sportplätze, der Fahrradcross- und Skaterbahn sowie das Baden im<br />

See geschieht auf eigene Gefahr.<br />

4


Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf die Parzelle zur Kontrolle der Einhaltung der <strong>Camp</strong>ingplatzordnung bzw. gesetzlicher Verordnungen,<br />

zum Zähler ablesen und ähnlichen, jederzeit betreten.<br />

Der Vermieter und dessen Beauftragter dürfen jederzeit Ausbesserungen und Veränderungen, die zur Erhaltung der Parzelle, zur Abwendung<br />

drohender Gefahren, zur Beseitigung von Schäden oder durch neue gesetzliche Verordnungen notwendig werden, auch ohne Zustimmung des<br />

Mieters vornehmen.<br />

X. SONSTIGES<br />

Die <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung behält sich vor, weitere Zusatzverordnungen zu erlassen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart<br />

wurden. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Die Platzverwaltung übernimmt keine Haftung für Unglücksfälle, Verspätungen<br />

und sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Standplatzes entstehen. Auch eine Beeinflussung durch höhere<br />

Gewalt, z. B. Wetter, Streik, gesetzliche Bestimmungen usw., schließt jede Haftung der <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung aus.<br />

Des weiteren gelten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Reglemente, insbesondere die für Brandschutz und des Feld-,<br />

Forst-Ordnungsgesetztes. So sind Hunde auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz und in der Gemeinde Wietzendorf an der Leine zu führen.<br />

Durch neue behördliche Verfügungen und Verordnungen können die vertraglichen <strong>Vereinbarungen</strong> jederzeit geändert werden.<br />

Die Vereinbarung des Gerichtsstandes Soltau gilt nach § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch für Forderungen, die in gerichtlichen Mahnverfahren geltend<br />

gemacht werden.<br />

Für den Fall, dass der Mieter Vollkaufmann ist, wird zusätzlich noch ausdrücklich vereinbart, dass für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche<br />

aus dem obigen Vertrage ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Schuldners als Gerichtsstand Soltau gilt.<br />

XI. Ansprechpartner<br />

Platzmeister/Techn. Meister Herr N. Matthies 05196 - 980 116<br />

Platzbegehung/Schriftverkehr/bauliche Maßnahmen/Platzabnahme Frau L. Behme 05196 - 980 129<br />

Pachtabrechnung/Verbrauch/<strong>Vertragliche</strong> <strong>Vereinbarungen</strong>/Platzaufgabe Frau C. Meyer 05196 - 980 480<br />

Zahlungsverkehr Frau R. Meyer 05196 - 980 125<br />

Wietzendorf, 01. Dezember 2008 <strong>Vertragliche</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> vor dem 01. Dezember 2008 verlieren hiermit ihre Gültigkeit!<br />

(Änderung der Ansprechpartner am 17.05.2011)


Platzordnung<br />

Mit Betreten des <strong>Camp</strong>ingplatzes erkennen <strong>Camp</strong>inggäste bzw. Besucher die Platzordnung an und<br />

verpflichten sich diese einzuhalten.<br />

Anmeldung<br />

Vor dem Betreten des <strong>Camp</strong>ingplatzes, muss jede Familie ordnungsgemäß angemeldet sein.<br />

Des weiteren müssen alle Mitreisenden bzw. deren Besucher - ohne jede Ausnahme - angemeldet und entsprechend der gültigen Preisliste die<br />

Personengebühr entrichtet haben.<br />

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Anmeldung seines Besuches verantwortlich. Er haftet für seine Angehörigen, Mitreisenden und Besucher.<br />

Eine Untervermietung des Stellplatzes ist nicht gestattet.<br />

Haftung<br />

Die Benutzung des <strong>Camp</strong>ingplatzes – insbesondere der Kinderspiel- und Sportplätze, der Fahrradcross- und Skaterbahn sowie des Badesees geschieht<br />

auf eigene Gefahr.<br />

Hausrecht<br />

Verwaltung und Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt.<br />

Die <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung und die von ihr Beauftragten sind berechtigt, Personen die sich unangemeldet auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz aufhalten, vom<br />

Platz zu verweisen und eine 10-fache Platzgebühr zu berechnen.<br />

Die Aufnahme von Personen kann verweigert werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der Platzordnung erforderlich<br />

erscheint.<br />

Wer trotz Ermahnung erheblich gegen die Platzordnung verstößt, wird umgehend vom <strong>Camp</strong>ingplatz verwiesen.<br />

Es besteht die Verpflichtung, den gesamten gebuchten bzw. vereinbarten Aufenthalt zu bezahlen, bzw. bereits gezahlte Beträge werden nicht<br />

zurückgezahlt.<br />

WICHTIG<br />

Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen sind sofort in der Rezeption zu melden.<br />

Ruhezeiten<br />

Mittagsruhe 13.00 – 15.00 Uhr Schranken geschlossen!<br />

Abendruhe 22.00 – 24.00 Uhr Schranken geschlossen!<br />

Nachtruhe 00.00 – 07.00 Uhr Schranken geschlossen!<br />

Die Schrankenschließzeiten können aus organisatorischen Gründen (Winter- oder Hauptanreisetage) geändert werden.<br />

Radiogeräte usw. dürfen nur so benutzt werden, das sie andere <strong>Camp</strong>inggäste nicht stören.<br />

In den Mittags- und Abendruhezeiten sind ruhestörende Geräusche zu vermeiden, Rasenmähen zu unterlassen. In der Zeit der Nachtruhe, werden<br />

sämtliche vermeidbaren Geräusche als Ruhestörung und als grober Verstoß gegen die <strong>Camp</strong>ingplatzordnung empfunden.<br />

Laute Klimaanlagen sind in den Ruhezeiten - vor allem nachts - nicht gestattet.<br />

Baumaßnahmen auf der Parzelle<br />

Bauarbeiten, die insbesondere als ruhestörend empfunden werden, sind in Saison I und II nicht gestattet.<br />

Verkehr<br />

PKW:<br />

Fahrzeuge dürfen nur auf der Parzelle, nicht auf den Wegen, Nachbarplätzen und Grünstreifen abgestellt werden.<br />

Besucher dürfen nur dann ihr Fahrzeug auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz parken, wenn diese in der Rezeption angemeldet sind und auf der Parzelle des<br />

Mieters geparkt werden können. Ist hierfür kein Platz vorhanden, können die Fahrzeuge für max. 12 Stunden auf dem Großparkplatz, gegenüber<br />

der Rezeption abgestellt werden.<br />

Der Stellplatz muss bei Buchung entweder entsprechend groß ausgewählt, sodass alle mitgebrachten Fahrzeuge auf der Parzelle Platz finden oder<br />

es muss ein separater Mietparkplatz mitgebucht werden.<br />

Fahrverkehr:<br />

Die Höchstgeschwindigkeit darf 5 km/h nicht überschreiten, im Bereich der Spielplätze 3 km/h. Auch für Fahrräder und Kettcars ist diese Geschwindigkeit<br />

bindend. Fahrzeuge die behindernd oder gefährdend abgestellt sind, erhalten von der Platzverwaltung einen Hinweis, bei Wiederholung<br />

werden die Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.


Fahrräder:<br />

Fahrräder, welche nicht in Fahrradständern abgestellt wurden, im Eingangsbereich stehen oder Fluchtwege versperren werden eingezogen, entfernt<br />

oder umgestellt.<br />

Quad, Motorrad, Moped und Poketbike:<br />

Krafträder mit kleiner Zulassungsnummer dürfen auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz nur mit abgestelltem Motor bewegt werden, da das Geräusch von den<br />

meisten Gästen als Belästigung empfunden wird.<br />

"Spazierfahrten" mit dem Quad oder Motorrad über den <strong>Camp</strong>ingplatz sowie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind nicht gestattet.<br />

Waschhäuser<br />

Die Waschhäuser dienen ausschließlich der Körperhygiene. Das Reinigen jeglicher Gegenstände ist strengstens verboten (ausgenommen Spülräume).<br />

Sand wird an den Wasserstellen vor dem Waschhaus abgespült. Jeder Benutzer ist verpflichtet, das von ihm genutzte Becken / Dusche gesäubert<br />

zu verlassen.<br />

Kinder bis zu 7 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Waschräume und Toiletten sind keine Spielplätze. In allen Sanitäranlagen<br />

besteht strengstes Hunde- und Rauchverbot.<br />

Die Duschen sind von 24.00 bis 5.00 Uhr außer Betrieb.<br />

In den Personenwaschräumen ist das Waschen von Wäsche verboten. Zum Wäschewaschen stehen den Gästen des <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s genügend<br />

Waschmaschinen, elektrische Trockengeräte und Bügeleinrichtungen zur Verfügung.<br />

Wagenwaschen<br />

Auf dem gesamten <strong>Camp</strong>ingplatz ist das Wagenwaschen von der Umweltbehörde verboten.<br />

Handel<br />

Verkäufe und Handelsgeschäfte auf dem Gelände des <strong>Südsee</strong> <strong>Camp</strong>s benötigen einer Genehmigung der Verwaltung. In allen Fällen ist eine<br />

Courtage von 10 % an die Verwaltung zu zahlen.<br />

Hunde<br />

Auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Auf dem Stellplatz sind Hunde so anzuleinen, dass sie mindestens einen<br />

Meter von der Stellplatzgrenze entfernt bleiben.<br />

Für das Verrichten von Geschäften müssen sie außerhalb der gemeinschaftlichen Anlage geführt werden. Hierfür stehen verschiedene Hundetore<br />

zur Verfügung (Leihschlüssel in der Rezeption).<br />

Hunde sind am Strand, im See und auf Spielplätzen nicht gestattet.<br />

Sollte einmal auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz ein Malheur geschehen, ist der Gast verpflichtet, dieses aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Hundetüten können an den verschiedenen Hundestationen entnommen werden. Auch außerhalb des <strong>Camp</strong>ingplatzes müssen Hunde nach dem<br />

Feld-Forst-Ordnungsgesetz angeleint bleiben, da es sich um ein Jagdgebiet handelt.<br />

Wesentlicher Inhalt des Feld-Forst-Ordnungsgesetzes:<br />

Das Rauchen und Feuermachen, Müllabladen und Pflanzen zerstören, Felder und Wälder abseits der Wege zu begehen, sowie Hunde frei laufen<br />

zu lassen, ist streng verboten!<br />

Notruf 112 - gebührenfrei<br />

Bitte geben Sie immer nach dem Notruf in der Rezeption oder Rathaus Sommarbÿ Bescheid (Tel. 05196-980116), damit wir das gerufene Fahrzeug<br />

zum Platz/Unfallstelle geleiten können!<br />

Notschranke (nur zu benutzen, wenn die Rezeption geschlossen hat und der Nachtwächter - Tel. 0171-8905850 - nicht erreichbar ist)<br />

Die Notschranke befindet sich neben der Rezeption; der Schlüssel hierfür hängt in dem roten Notschlüsselkasten links über der Lagertür der Rezeption.<br />

Durch Einschlagen der Scheibe kann der Schlüssel entnommen werden. Den Schlüssel bitte schnellstmöglich wieder in der Rezeption abgeben.<br />

Der Arzt in Wietzendorf, das DRK (Krankenwagen), die Polizei und die Feuerwehr haben für die Schranken Karten.<br />

Die Telefonnummer der verschiedenen Dienststellen finden Sie in den Telefonzellen. Bei Ruf eines Notdienstes ist dieser vor der genau<br />

beschriebenen Schrankenanlage zu empfangen und zum Unfallort zu begleiten.<br />

Notrufnummern<br />

Polizei in Wietzendorf: 05196-607 Krankenhaus Soltau: 05191-6020 Nachtwächter auf dem SSC: 0171-8905850<br />

Rappelkiste<br />

Die Rappelkiste dient dem Vergnügen der mitfahrenden Kinder. Alle Kinder kommen mal dran. Das direkte Hinterherfahren mit dem Fahrrad, ist<br />

aus Sicherheitsgründen strengstens verboten.<br />

Die Rappelkistenfahrer sind befugt hinterherfahrende Kinder zu ermahnen, bzw. durch Luftablassen der Reifen am Weiterfahren zu hindern.<br />

Schwimmen<br />

Auf eigene Gefahr. Kinder, die nicht schwimmen können, sollten immer von einem Erwachsenen begleitet werden und nicht unbeobachtet im See<br />

baden.<br />

Gästeservice<br />

Zu den Aufgaben des Gästeservice gehört es, neben der Überwachung der technischen Anlagen und den normalen Serviceleistungen, für Ruhe,<br />

Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

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