Vertragliche Vereinbarungen - Südsee-Camp
Vertragliche Vereinbarungen - Südsee-Camp
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<strong>Vertragliche</strong> <strong>Vereinbarungen</strong><br />
zwischen den Mietern von Jahres- bzw. Halbjahresplätzen und dem <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong><br />
(nachstehend auch SSC genannt), gültig ab dem 01. September 2011<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1.) Mietsache:<br />
Die Mietpauschale beinhaltet die Benutzung der Standfläche und der Allgemeineinrichtungen, wie Sanitärgebäude, Spiel- und Sportplätze, Straßen, Wege, des<br />
Strandes und der Wasserfläche, der Hausmüllbeseitigung - ohne Sperrmüll, sowie die allgemein anfallenden Verwaltungskosten.<br />
Der SSC verpflichtet sich, den <strong>Camp</strong>ingplatz und seine Einrichtungen stets sauber und funktionsfähig zu halten. Für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe zu sorgen und<br />
im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Dienstleistungsbetriebe (Schlemmermarkt, Gasverkauf, Büro, Badeparadies, Gaststätten) weit möglichst den Jahreszeiten<br />
und Bedürfnissen des Platzes und seiner Gäste zu entsprechen.<br />
Außerdem verpflichtet sich der <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> zu einer, der jeweiligen Zeit angepassten modernen Führung und Einrichtung des <strong>Camp</strong>ingplatzes.<br />
2.) Nutzung:<br />
Zur Nutzung des Standplatzes ist der Mieter mit seiner Familie einschließlich aller in seinem Haushalt lebenden Personen berechtigt.<br />
Die gemietete Parzelle ist Teil des <strong>Camp</strong>ingplatzes und nicht eine bodenständige Feriensiedlung. Aus der verbilligten Miete für eine Saison oder ein ganzes Jahr ist<br />
nicht das Recht einer langjährigen Inbesitznahme mit entsprechenden rechtlichen Folgen und Ansprüchen zu entnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung<br />
oder Erneuerung des Vertrages besteht nicht.<br />
Die Vermietung wird aber nach Möglichkeit so gehandhabt, dass die Gäste dieselbe Parzelle über Jahre hin besetzen können.<br />
Bei den Sommer- und Winterhalbjahresplätzen ist die Weitervermietung des Saisonstandplatzes während der Urlaubsfahrt des Mieters durch die <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung<br />
möglich.<br />
3.) Stellplatz:<br />
Der Stellplatz wird wie besichtigt vermietet. Eine Gewähr über die Beschaffenheit wird von der <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung nicht übernommen. Der Mieter verpflichtet<br />
sich nur solche Dinge auf seinen Stellplatz zu bringen, die unserer Platzordnung sowie der Niedersächsischen Bauordnung entsprechen. Sondergenehmigungen<br />
bedürfen unbedingt der Schriftform, mündliche Absprachen haben keinen Rechtsbestand. Veränderungen vertraglicher <strong>Vereinbarungen</strong> z. B. Heirat der Kinder,<br />
Wohnungswechsel sind schnellstmöglich in der Rezeption bekanntzugeben.<br />
4.) Zweitwohnwagen:<br />
Zweitwohnwagen und Zweit-Wagen auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz sind gebührenpflichtig und mit Angabe des Kennzeichens in der Rezeption anzumelden.<br />
5.) Kaution:<br />
Für jeden Stellplatz ist eine Kaution von 100,00 EUR (bei laufenden Verträgen lt. Vertrag) zu hinterlegen. Die Kaution wird nur rückerstattet, wenn die Parzelle<br />
in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird. Siehe auch Punkt Stellplatzaufgabe!<br />
II. JAHRESPLÄTZE<br />
Mietzeit und Mietpreis<br />
1.) Mietzeit:<br />
Die Mietzeit der Jahresplätze geht vom 01.01. - 31.12. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.09. von einer der beiden Vertragsparteien<br />
schriftlich gekündigt worden ist.<br />
2.) Mietpreis/Nebenkosten:<br />
Die Miete sowie die Nebenkosten, sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise des nachfolgenden Jahres sind ab 01.09. in der Rezeption erhältlich.<br />
3.) Mietzahlung:<br />
a) bis 30.01. des Mietjahres muss die volle Mietzahlung - inkl. der festen Nebenkosten - erfolgt sein.<br />
b) andere Zahlungsvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.<br />
c) die Bezahlung der Miet- und Nebenkosten sollte möglichst per Bankeinzug erfolgen.<br />
d) für alle verspätet eingehenden Mietzahlungen werden die jeweils gültigen Zinssätze für Überziehungskredite der Volksbank Lüneburger<br />
Heide berechnet.<br />
4.) Mietpreis bei Übernahme des Stellplatzes im laufenden Jahr:<br />
Mietzeit: Mietpreis:<br />
vor dem 01.07.<br />
vom 01.07. - 31.12.<br />
vom 01.10. - 31.12.<br />
vom 01.12. - 31.12.<br />
3/3 der Jahresmiete<br />
2/3 der Jahresmiete<br />
1/3 der Jahresmiete }zuzüglich Nebenkosten<br />
1/8 der Jahresmiete
5.) Kündigung:<br />
Eine Kündigung zum 31.12. muss bis zum 30.09. schriftlich erfolgen, da sich der Vertrag bei Nichtkündigung um ein Jahr verlängert.<br />
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung.<br />
Der Stellplatz/die Parzelle muss in diesem Fall in einen ordnungsgemäßen Zustand, entsprechend unserer Platzordnung, versetzt werden. Das heißt auch:<br />
zusätzliche An- und Umbauten, die nicht der Niedersächsischen Verordnung für <strong>Camp</strong>ingplätze entsprechen, müssen beseitigt werden, andernfalls kann der<br />
<strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> einem Verkauf bzw. der Kündigung nicht zustimmen.<br />
Um nachträgliche Probleme und Missverständnisse zu vermeiden bitten wir Sie, einen endgültigen Übergabetermin mit uns zu vereinbaren - Tel. Frau Christina<br />
Meyer 05196 - 980 481. Sollte der Platz zum Kündigungsdatum nicht ordnungsgemäß geräumt sein, berechnen wir 5,00 € pro Tag.<br />
6.) Vorzeitige Aufgabe des Jahresstellplatzes:<br />
Wenn ein Mieter vorzeitig aufgibt erhält er eine Pachtgutschrift, wenn in der von ihm gebuchten Mietzeit der Stellplatz neu vermietet und belegt wird! Der<br />
SSC wird sich bemühen, den Platz nach Freigabe möglichst schnell zu vermieten, ohne das jedoch seitens des Vermieters die Verpflichtung zur anderweitigen<br />
Vermietung besteht.<br />
Gutschrift bei Neubelegung bis zum 01.04. 50% der vereinbarten Mietsumme.<br />
Gutschrift bei Neubelegung bis zum 01.07. 33% der vereinbarten Mietsumme.<br />
Gutschrift bei Neubelegung ab dem 01.07. 0% der vereinbarten Mietsumme.<br />
Miete kann nicht auf Nachfolger übertragen werden.<br />
III. SOMMER/WINTER HALBJAHRESPLÄTZE<br />
1.) Mietzeit:<br />
Die Mietzeit beträgt ca. 6 Monate. Sie beginnt und endet mit den vereinbarten Vertragszeiten.<br />
Auf der Stellfläche/Parzelle dürfen lediglich Wohnwagen und Vorzelt aufgebaut werden, es sind keine festen Anbauten, Schuppen usw. gestattet.<br />
2.) Mietpreis/Nebenkosten:<br />
Der Mietpreis ist der gültigen Preisliste zu entnehmen.<br />
3.) Mietzahlung:<br />
Die Zahlung der Miete muss bis zum Mietbeginn erfolgt sein. Andere Absprachen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.<br />
4.) Vorzeitige Aufgabe des Saisonstellplatzes:<br />
Bei Aufgabe und Freigabe bis 30 Tage nach Mietbeginn werden 50% der Mietsumme gutgeschrieben, wenn der Stellplatz bis 60 Tage nach Mietbeginn anderweitig<br />
erneut vermietet werden kann. Danach ist die gesamte Mietsumme fällig.<br />
IV. FRISTLOSE KÜNDIGUNG<br />
Kündigung des Mieters:<br />
Zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ist der Mieter berechtigt, wenn der Vermieter seine Pflichten in grober Weise verletzt.<br />
Kündigung des Vermieters:<br />
Der Vermieter ist berechtigt Mieter, die grob gegen die <strong>Camp</strong>ingplatzordnung verstoßen (z. B. unangemeldeten Besuch empfangen, Abfälle an falschen Stellen<br />
ablegen, Bäume ohne Genehmigung fällen, Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen, Mängel die bei der Platzbegehung festgestellt und<br />
mitgeteilt wurden, nicht beseitigen usw.) fristlos zu kündigen. Die Räumung hat nach Aufforderung innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Eine Mietvergütung<br />
erfolgt in diesem Falle nicht.<br />
V. KÜNDIGUNG VOR VERTRAGSBEGINN VON JAHRES- UND HALBJAHRESPLÄTZEN<br />
Mietverträge, die im Voraus abgeschlossen wurden, können kostenlos ohne Angabe von Gründen bis 90 Tage vor Mietbeginn schriftlich gekündigt werden.<br />
Nach dieser Zeit haftet der Mieter für die vertraglichen <strong>Vereinbarungen</strong>. Bei einer anderweitigen Vermietung vor Mietbeginn ist eine Verwaltungsgebühr von<br />
50,00 EUR zu zahlen. Nach Mietbeginn gelten die normalen Gebührensätze.<br />
VI. SONSTIGES<br />
Anderweitige Platzvergabe durch den Vermieter:<br />
Wenn keine anderen <strong>Vereinbarungen</strong> getroffen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vergeben werden:<br />
a) Stellplätze, die vom Mieter geräumt und länger als 4 Wochen unbesetzt sind<br />
b) Plätze, für die bis zu dem Fälligkeitszeitpunkt bzw. zu dem Zeitpunkt einer schriftlichen Zahlungsvereinbarung keine Zahlung geleistet<br />
wurde, können ohne Rückfragen anderweitig vermietet werden, ohne dass jedoch seitens des Vermieters die Verpflichtung zu anderweitiger<br />
Vermietung besteht; d.h. eventuell sich auf diesen Parzellen befindliche Wohnwagen, Zelte oder an derer Einrichtungsgegenstände<br />
können auf andere Stellflächen umgesetzt werden. Für diese werden die jeweiligen gültigen Tagesgebühren für <strong>Camp</strong>ingplätze,<br />
für die Umzugskosten die ortsüblichen Stundenlöhne berechnet.<br />
Stellplatztausch:<br />
Für Platzänderungen (Stellplatztausch), ist eine Gebühr von 50,00 € zu entrichten.<br />
Parzelle bei Platzaufgabe:<br />
Die gemietete Parzelle ist nach der Mietzeit in einen einwandfreien Zustand zu setzen. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, die Aufräumung auf<br />
Kosten des Mieteres zu veranlassen. Bei Aufgabe des Platzes werden dem Mieter entstandene Kosten für Anpflanzungen, Bodenkultivierungen usw. nicht erstattet.<br />
Angepflanzte Bäume verbleiben im Eigentum des Grundstückseigentümers und dürfen nicht entfernt werden. Ebenso dürfen Kabel und Wasserleitungen,<br />
die im Erdreich liegen, nicht entfernt werden, weil hierdurch ein nicht zu vertretender allgemeiner Schaden entstehen könnte. Siehe auch Punkt 5 Kündigung.<br />
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VII. KAUTION<br />
Die Kaution wird nach endgültiger Abrechnung, Elt-Endabrechnung, ordnungsgemäßer Stellplatzübergabe, Mietabrechnung usw. zurückgezahlt.<br />
VIII. SONSTIGE VERTRAGLICHE VEREINBARUNGEN<br />
Allgemeine gesetzliche Bestimmungen:<br />
<strong>Camp</strong>ingplätze unterliegen einer fluktuierenden Nutzung durch Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt<br />
sind, vorwiegend ortsfest benutzt zu werden, wie Mobilheime und Schuppen, sind daher baurechtlich nicht dem Begriff des <strong>Camp</strong>ings zuzuordnen. Nach §2 Abs.<br />
1 Nr. 8 und 10 der Niedersächsischen Bauordnung vom 12.04.84, geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 05.05.87, gelten <strong>Camp</strong>ing- und Wochenendplätze als<br />
bauliche Anlagen. Sie unterliegen daher im vollem Umfang dem Bauordnungsrecht. <strong>Camp</strong>ingplätze sind Plätze, die zum Aufstellen und zum vorübergehenden<br />
Bewohnen bestimmt sind. Eine Anmeldung mit Hauptwohnsitz auf dem SSC ist nicht gestattet.<br />
Stellplatz/Parzelle:<br />
Die Parzellen dürfen nur bis zu 1/3 der Stellplatzfläche bestellt werden. Zu dieser bestellten Fläche zählen Wohnwagen, Mobilheime, Vorzelte, Vor- u. Anbauten<br />
(Anbauten nur bei Mobilheimen), überdachte Freisitze auch wenn diese nur teilweise eingedeckt sind und Geräteschuppen/Gerätezelte. Diese dürfen bei<br />
Wohnwagen max. 5 m³ (nur Blech, kein Holz) bei Mobilheimen max. 6 m³ Rauminhalt haben. Lediglich ein Schuppen sowie ein Gerätezelt in der gleichen Größenordnung<br />
wie der Schuppen, ist pro Jahresstellplatz gestattet.<br />
Auf <strong>Camp</strong>ingplätzen dürfen keine festen Anbauten an Wohnwagen und keine Schutzdächer errichtet werden. Andere bauliche Anlagen wie Lauben, große Pflanzenschalen,<br />
Umzäunungen jeglicher Art, fest installierte Windfänge, Eingangstore, rot-weiße Ketten und sonstige campinguntypische Dekorationsgegenstände<br />
sind unzulässig. Insgesamt dürfen nur 50% der Stellplatzfläche befestigt werden (Mobilheim, Wohnwagen, Vorzelt, Überdachungen, Terrassen und Wege).<br />
Objektgröße:<br />
Mobilheim:<br />
Die Grundfläche der Wochenendhäuser darf nicht mehr als 40 m² und ihre größte Höhe nicht mehr als 3,20 m betragen. Alle Wochenendhäuser mit einer<br />
Grundfläche größer als 40 m² bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung. Bei der Ermittlung der Grundfläche bleibt ein überdachter Freisitz bis zu 10 m²<br />
Grundfläche oder Vorzelt unberücksichtigt.<br />
Sobald der überdachte Freisitz komplett verkleidet oder zugebaut ist, gilt er als Anbau. Überschreitet dieser inkl. dem Wochenendhaus die zulässige Quadratmeterzahl,<br />
handelt es sich um einen groben Verstoss gegen die Platzordnung und die Gesetzgebung der Niedersächsischen Bauorodnung.<br />
Wohnwagen:<br />
Auf <strong>Camp</strong>ingplätzen sind nur Wohnwagen zulässig, die jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können. Die auf <strong>Camp</strong>ingplätzen<br />
zulässigen Wohnwagen müssen daher die Anforderungen erfüllen, die die StVZO für die Erteilung einer Betriebserlaubnis und für die Zulassung stellt. So darf<br />
nach § 32 StVZO ein zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassungsfähiger Wohnwagen nicht breiter als 2,50 m und nicht länger als 12 m sein.<br />
Mindestabstände/Grenzen:<br />
Mobilheim:<br />
Mobilheime müssen zu den Grenzen des Standplatzes einen Abstand von mindestens 2,50 m halten; dies gilt auch für überdachte Freisitze und Schuppen. Andere<br />
Abstände sind zulässig, wenn zwischen den Wochenendhäusern im Bereich der Brandgassen ein Abstand von mindestens 10 m, im übrigen ein Abstand von<br />
mindestens 5 m eingehalten wird. Die als Pflanzstreifen angelegten Brandgassen sind unbedingt von jeder Bebauung freizuhalten. Zwischen zwei Mobilheimen<br />
muss der Abstand 5 m betragen.<br />
Wohnwagen:<br />
Der Mindestabstand zwischen zwei Wohnwägen beträgt 2 m.<br />
Jeder Platzeigner (Mobilheim und Wohnwagen), ist für die rechte vordere Grenze und die rechte hintere Hälfte verantwortlich. Grenzpunkte, die vom <strong>Südsee</strong>-<br />
<strong>Camp</strong> gesetzt wurden, sind bindend und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.<br />
Allgemeine Gestaltung der Stellplätze und Umbauten:<br />
Mobilheim:<br />
Die Anbauten an Mobilheimen müssen in der Fassadengestaltung und der Dacheindeckung dem Mobilheim entsprechen und eine Einheit bilden. Umzäunungen<br />
sind lediglich um die Terrasse (Pflasterung) herum gestattet.<br />
Im Mobilheimpark Schwanensee darf der Rand des Sees nicht bebaut werden, hier könnten Leitungen und Folien beschädigt werden.<br />
Wohnwagen:<br />
Feste An- und Umbauten sind nicht gestattet. Dazu gehören ausgebaute Vorzelte, Sichtschutz, Palisaden, Eingangstore, Pavillons, Plastikschalen, campinguntypische<br />
Dekorationsgegenstände und Umzäunungen (Bepflanzungen als Umzäunung erlaubt).<br />
Mobilheime und Wohnwagen sowie deren Anbauten und Geräteschuppen müssen sich ästhetisch im Gesamtbild des <strong>Camp</strong>ingplatzes einordnen. Alle An- u.<br />
Umbauten bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Platzverwaltung und müssen den gesetzlichen Bestimmungen sowie unserer Platzordnung entsprechen.<br />
Grundlage für alle vertraglichen <strong>Vereinbarungen</strong> sind die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vermieter verpflichtet sich diese einzuhalten. Für Buß- und<br />
Strafgelder der Behörden haftet der Mieter. Pavillons, Zelte und Windfänge dürfen nur in Anwesenheit aufgestellt werden.<br />
Bitte keine SAT-Anlagen, Basketballnetze oder ähnliches an Bäume nageln, dies entspricht nicht unserem Naturempfinden.<br />
Bepflanzung:<br />
Die Stellplätze sind so zu bepflanzen, dass sie sich im wesentlichen ihrer natürlichen Umgebung anpassen. Typische Pflanzen sind: Birke, Eiche, Eberesche,<br />
Grauweide, Öhrchenweide, Schlehe, Faulbaum, Wildrose, Brombeere, Kiefer, Fichte. Blumen sollten sparsam Verwendung finden. Rasenflächen sollten stets<br />
kurz und gepflegt gehalten werden.<br />
Baumaßnahmen :<br />
Platzarbeiten, Baumaßnahmen usw., die in Zusammenhang mit Lärm und Verunreinigungen stehen, dürfen nur außerhalb der Hauptsaison durchgeführt werden<br />
(Saison III). In Saison I und II stehen die Ruhe und Erholung unserer Urlaubsgäste im Vordergrund.<br />
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Antennen/SAT Schüsseln:<br />
Antennenmasten müssen direkt an dem Mobilheim stehen und sollten dort installiert werden, wo sie das optische Gesamtbild am wenigsten stören. Eine<br />
Gemeinschaftsanlage mit einem Nachbarn wäre wünschenswert.<br />
Versorgungsleitungen Strom, Wasser usw.:<br />
Soweit der Mieter für den Anschluss Kabel, Schläuche usw. benötigt, sind diese von ihm von der <strong>Camp</strong>ingplatzverteilerstelle bis zu dem von ihm gemieteten<br />
<strong>Camp</strong>ingplatzverwendungsstelle in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Qualität selbst zu verlegen und zu unterhalten. Soweit auf der Parzelle schon solche<br />
Versorgungsleitungen vorhanden sind, müssen diese übernommen werden.<br />
Vor dem Verlegen von Leitungen, Setzen von Pfählen u. ä. hat sich der Mieter davon zu überzeugen, dass eine Beschädigung von Versorgungsleitungen nicht<br />
erfolgen kann. Er haftet in jedem Falle für Beschädigungen.<br />
Für die selbst verlegten Leitungen, Wasserhähne, Schläuche usw. haftet der Mieter selbst. Auch hat er diese vor Fremdbenutzung eigenverantwortlich zu sichern.<br />
Wege:<br />
Wege bilden auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz Brandgassen und müssen von deren Mitte zu den Stellplatzflächen 2,75 m frei gehalten werden. Jeder Anlieger ist verpflichtet,<br />
den an seine Parzelle angrenzenden Wegteil sauber und in Ordnung zu halten. Auf Wegen darf nur kurzfristig (Parkverbot) gehalten werden.<br />
Feuerlöscher:<br />
Jeder Dauercampinggast ist verpflichtet, einen einsatzbereiten, vom TÜV geprüften Feuerlöscher bereitzuhalten.<br />
Gas:<br />
Auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz sind nur graue, 11 und 5 kg Gasflaschen mit gültigem TÜV-Stempel erlaubt. Die Benutzung von 33-kg Gasflaschen ist behördlich nicht<br />
gestattet. Gasflaschen können bei der Gasfüllstation nur dann aufgefüllt werden, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.<br />
Das Füllen der Gasflaschen erfolgt in der Gasfüllstation am Wirtschaftshof zu den dort angegebenen Zeiten. Eine Füllung außerhalb der Füllzeiten ist nicht<br />
möglich, da hohe Anlaufkosten bei der Inbetriebnahme der Station entstehen. Bei einem Tausch der Gasflaschen im Büro wird von Ostern bis zum Ende der<br />
Herbstferien eine Gebühr erhoben.<br />
Bei Wohnwagen sollte aller 2 Jahre eine Gasprüfung durchgeführt werden. Nur mit der Prüfbescheinigung sind die Wohnwagen für den öffentlichen Straßenverkehr<br />
zugelassen. Eine Gasprüfung kann durch den SSC durchgeführt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herrn Veldkamp - Tel. 05196 - 980 152.<br />
Mobilheime werden durch den Bezirksschornsteinfeger Herrn Euhus aus Wietzendorf automatisch kontrolliert. Bei Beanstandungen setzt sich dieser direkt mit<br />
Ihnen in Verbindung.<br />
Wasser/ Trinkwasser:<br />
An „heißen Wochenenden„ ist das Rasensprengen nicht gestattet, damit die notwendige Wasserversorgung des <strong>Camp</strong>ingplatzes gewährleistet bleibt. Die<br />
Trinkwasserstellen dienen nur dem Füllen von Gefäßen. Waschen und Spülen an den Trinkwasserzapfstellen und in deren näherer Umgebung ist nicht gestattet.<br />
Kinder dürfen nicht an den Wasserstellen spielen, ebenso verhält es sich mit der Wasserstelle an den Dump-Stationen. Hier ist das Waschen von Fahrzeugen,<br />
Fahrrädern, Ketcars usw. verboten! Bitte achten Sie auch auf Ihre Kinder!<br />
Abwasser:<br />
Abwässer sind in die Kanalisation zu leiten. WC-Eimer dürfen nur in den WC-Eimerräumen in den Waschhäusern mit entsprechender Vorrichtung entsorgt werden.<br />
Strom:<br />
Die Abgabe von Strom kann nur an Gäste erfolgen, die eine ordnungsgemäße, den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Kabelzuführung und Anlage besitzen.<br />
Die Stromkästen dürfen nur vom Gästeservice geöffnet werden. Gäste, die ungenehmigt Stromkästen öffnen oder in offenen Stromkästen Sicherungen wechseln,<br />
verstoßen grob gegen die Platzordnung. Für Unfälle aus nicht fachmännischen Installationen haftet der Mieter.<br />
Sauberkeit:<br />
Bei ungepflegten Plätzen kann die Platzverwaltung 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Mieters die Pflege des Platzes - und wenn notwendig<br />
- die Reinigung des Wohnwagens durchführen lassen. Wohnwagen, Chalets, Vorzelte usw. müssen nach Frostende, sobald das Wasser wieder angestellt ist,<br />
von außen gesäubert werden.<br />
Hausmüll:<br />
Hier anfallende Haushaltsabfälle sind in die Recyclinghöfe zu bringen. Die kleineren Müllbehälter an den Wegrändern und Waschhäusern dienen lediglich den<br />
Kleinabfällen, wie Zigarettenschachteln, Kronenkorken, Eispapier usw.<br />
Sperrmüll:<br />
An den Recyclinghöfen darf kein Sperrmüll abgelegt werden. Sperrmüll kann gegen Entrichtung der gültigen Sperrmüllgebühren in den Sperrmüllcontainer<br />
auf dem Wirtschaftshof, Fahrrad-Shop / Gas-Füllstation abgegeben werden. Jedes Ablegen von Sperrmüll außerhalb des Wirtschaftshofes stellt eine grobe<br />
Verletzung der Platzordnung dar.<br />
Gästeservice:<br />
Die Mitarbeiter des <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s haben - wie alle Arbeitnehmer - eine normale Arbeitszeit. In den übrigen Zeiten wird je nach Jahreszeit ein Notdienst bereitgestellt.<br />
Die Gäste werden gebeten, diese Zeiten einzuhalten und nur in Notfällen außerhalb der normalen Arbeitszeit die Mitarbeiter zu beschäftigen. Dieses gilt auch<br />
für Anrufe mit dem Wunsch der Benachrichtigung.<br />
Für Dienstleistungen, Lieferungen bzw. Arbeiten, die im Auftrage von Gästen vom Gäste-Service ausgeführt werden und nicht normale Serviceleistungen sind,<br />
wird ein Arbeitsschein bzw. Lieferschein geschrieben. Die jeweiligen Stundensätze sind in der Rezeption zu erfragen.<br />
Verkäufe:<br />
Für Verkäufe von Wohnwagen, Zelten, Autos und anderen Dingen auf dem Gelände des SSC ist eine Courtage von 10% des Verkaufspreises an die Verwaltung<br />
zu zahlen (nur wenn diese auf dem <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> verleiben, wie z. B. Wohnwagen). Vor dem Verkaufsangebot ist die schriftliche Einwilligung der Platzleitung<br />
einzuholen, die nur dann erteilt wird, wenn der Verkaufsgegenstand in Funktion und Niveau den Anforderungen des <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s (Platzordnung) sowie der<br />
Niedersächsischen Bauordnung entspricht. Wohnwagen, die älter als 20 Jahre sind, können nach Verkauf nicht auf dem <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong> verbleiben.<br />
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IX. HAFTUNG<br />
Der Vermieter haftet im Rahmen der normalen Haftpflicht für Schäden die er selbst oder die ihn vertretenden Personen dem Mieter, seinen Angehörigen und<br />
seinen Besuchern auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz schuldhaft zufügen. Hierfür hat der Vermieter die notwendigen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.<br />
Jede Haftung bei Diebstahl, Unfall oder sonstigen Schäden des Mieters sind ausgeschlossen. Er haftet nicht für Verluste am Eigentum des Mieters. Der Mieter<br />
versichert sich selbst. Trotz Platzkontrolle ist nicht ausgeschlossen, dass gelegentlich Diebstähle vorkommen. Wir raten daher dringendst zum Abschluss einer<br />
<strong>Camp</strong>ingversicherung.<br />
Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Mieter verpflichtet, denn der Mieter haftet für Beschädigungen am Eigentum des <strong>Camp</strong>ingplatzes und seiner<br />
Benutzer, wenn sie von ihm, seinen Familienangehörigen oder seinen Besuchern verschuldet werden.<br />
Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, einschließlich der Kinderspiel- und Sportplätze, der Fahrradcross- und Skaterbahn sowie das Baden im See geschieht<br />
auf eigene Gefahr.<br />
Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter darf die Parzelle zur Kontrolle der Einhaltung der <strong>Camp</strong>ingplatzordnung bzw. gesetzlicher Verordnungen, zum<br />
Zähler ablesen und ähnlichen, jederzeit betreten.<br />
Der Vermieter und dessen Beauftragter dürfen jederzeit Ausbesserungen und Veränderungen, die zur Erhaltung der Parzelle, zur Abwendung drohender Gefahren,<br />
zur Beseitigung von Schäden oder durch neue gesetzliche Verordnungen notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen.<br />
X. SONSTIGES<br />
Die <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung behält sich vor, weitere Zusatzverordnungen zu erlassen. Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.<br />
Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Die Platzverwaltung übernimmt keine Haftung für Unglücksfälle, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten,<br />
die im Zusammenhang mit der Benutzung des Standplatzes entstehen. Auch eine Beeinflussung durch höhere Gewalt, z. B. Wetter, Streik, gesetzliche<br />
Bestimmungen usw., schließt jede Haftung der <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung aus.<br />
Des Weiteren gelten die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Reglemente, insbesondere die für Brandschutz und des Feld-, Forst-<br />
Ordnungsgesetztes. So sind Hunde auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz und in der Gemeinde Wietzendorf, vor allem in den umliegenden Wäldern, an der Leine zu führen.<br />
Durch neue behördliche Verfügungen und Verordnungen können die vertraglichen <strong>Vereinbarungen</strong> jederzeit geändert werden.<br />
Die Vereinbarung des Gerichtsstandes Soltau gilt nach § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO auch für Forderungen, die in gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.<br />
Für den Fall, dass der Mieter Vollkaufmann ist, wird zusätzlich noch ausdrücklich vereinbart, dass für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus dem obigen<br />
Vertrage ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Schuldners als Gerichtsstand Soltau gilt.<br />
XI. Ansprechpartner<br />
Platzmeister/Technischer Meister Herr M. Tegenthoff 05196 - 980 116<br />
Platzbegehung/Vertragl. Vereinbarung/bauliche Maßn. Frau L. Behme 05196 - 980 129 (Verwaltung)<br />
Pachtabrechnung/Verbrauch/Kündigung/Verkauf Frau C. Meyer 05196 - 980 480 (Rezeption Sommarby)<br />
Zahlungsverkehr Frau R. Meyer 05196 - 980 125 (Verwaltung)<br />
Wietzendorf, 01. September 2011 <strong>Vertragliche</strong> <strong>Vereinbarungen</strong> vor dem 01. September 2011 verlieren hiermit ihre Gültigkeit!
Platzordnung<br />
Mit Betreten des <strong>Camp</strong>ingplatzes erkennen <strong>Camp</strong>inggäste bzw. Besucher die Platzordnung an und verpflichten<br />
sich diese einzuhalten.<br />
Anmeldung<br />
Vor dem Betreten des <strong>Camp</strong>ingplatzes, muss jede Familie ordnungsgemäß angemeldet sein.<br />
Des weiteren müssen alle Mitreisenden bzw. deren Besucher - ohne jede Ausnahme - angemeldet und entsprechend der gültigen Preisliste die Personengebühr<br />
entrichtet haben.<br />
Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Anmeldung seines Besuches verantwortlich. Er haftet für seine Angehörigen, Mitreisenden und Besucher.<br />
Eine Untervermietung des Stellplatzes ist nicht gestattet.<br />
Haftung<br />
Die Benutzung des <strong>Camp</strong>ingplatzes – insbesondere der Kinderspiel- und Sportplätze, der Fahrradcross- und Skaterbahn sowie des Badesees geschieht auf<br />
eigene Gefahr.<br />
Hausrecht<br />
Verwaltung und Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt.<br />
Die <strong>Camp</strong>ingplatzverwaltung und die von ihr Beauftragten sind berechtigt, Personen die sich unangemeldet auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz aufhalten, vom Platz zu<br />
verweisen und eine 10-fache Platzgebühr zu berechnen.<br />
Die Aufnahme von Personen kann verweigert werden, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der Platzordnung erforderlich erscheint.<br />
Wer trotz Ermahnung erheblich gegen die Platzordnung verstößt, wird umgehend vom <strong>Camp</strong>ingplatz verwiesen.<br />
Es besteht die Verpflichtung, den gesamten gebuchten bzw. vereinbarten Aufenthalt zu bezahlen, bzw. bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückgezahlt.<br />
WICHTIG<br />
Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen sind sofort in der Rezeption zu melden.<br />
Ruhezeiten<br />
Nachtruhe 23.00 – 07.00 Uhr Schranken geschlossen!<br />
Die Schrankenschließzeiten können aus organisatorischen Gründen (Winter- oder Hauptanreisetage) geändert werden.<br />
Radiogeräte usw. dürfen nur so benutzt werden, das sie andere <strong>Camp</strong>inggäste nicht stören.<br />
In den Mittags- und Abendruhezeiten sind ruhestörende Geräusche zu vermeiden, Rasenmähen zu unterlassen. In der Zeit der Nachtruhe, werden sämtliche<br />
vermeidbaren Geräusche als Ruhestörung und als grober Verstoß gegen die <strong>Camp</strong>ingplatzordnung empfunden.<br />
Laute Klimaanlagen sind in den Ruhezeiten nicht gestattet.<br />
Baumaßnahmen auf der Parzelle<br />
Bauarbeiten, die insbesondere als ruhestörend empfunden werden, sind in Saison I und II nicht gestattet.<br />
Verkehr<br />
PKW:<br />
Fahrzeuge dürfen nur auf der Parzelle, nicht auf den Wegen, Nachbarplätzen, Mietparkplätzen und Grünstreifen abgestellt werden.<br />
Besucher dürfen nur dann ihr Fahrzeug auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz parken, wenn dies in der Rezeption angemeldet ist und auf der Parzelle des Mieters geparkt<br />
werden kann. Ist hierfür kein Platz vorhanden, können Fahrzeuge für max. 12 Stunden auf dem Großparkplatz, gegenüber der Rezeption abgestellt werden.<br />
Der Stellplatz muss bei Buchung entweder entsprechend groß ausgewählt, sodass alle mitgebrachten Fahrzeuge auf der Parzelle Platz finden oder es muss ein<br />
separater Mietparkplatz mitgebucht werden.<br />
Fahrverkehr:<br />
Die Höchstgeschwindigkeit darf 5 km/h nicht überschreiten, im Bereich der Spielplätze 3 km/h. Auch für Fahrräder und Kettcars ist diese Geschwindigkeit bindend.<br />
Fahrzeuge die behindernd oder gefährdend abgestellt sind, erhalten von der Platzverwaltung einen Hinweis, bei Wiederholung werden die Fahrzeuge<br />
kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte achten Sie auch auf Ihre Kinder!
Fahrräder:<br />
Fahrräder, welche nicht in Fahrradständern abgestellt wurden, im Eingangsbereich stehen oder Fluchtwege versperren, werden eingezogen, entfernt oder<br />
umgestellt.<br />
Quad, Motorrad, Moped und Poketbike:<br />
Krafträder mit kleiner Zulassungsnummer dürfen auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz nur mit abgestelltem Motor bewegt werden, da das Geräusch von den<br />
meisten Gästen als Belästigung empfunden wird.<br />
"Spazierfahrten" mit dem Quad oder Motorrad über den <strong>Camp</strong>ingplatz sowie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sind nicht gestattet.<br />
Kettcars, hier verweisen wir ausdrücklich auf die Mietbedingungen, die der Gast beim Ausleihen unterschrieben hat und bitten um Einhaltung der Regeln.<br />
Waschhäuser<br />
Die Waschhäuser dienen ausschließlich der Körperhygiene. Das Reinigen jeglicher Gegenstände ist strengstens verboten (ausgenommen Spülräume für Geschirr).<br />
Sand wird an den Wasserstellen vor dem Waschhaus abgespült. Jeder Benutzer ist verpflichtet, das von ihm genutzte Becken / Dusche gesäubert zu verlassen.<br />
Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Waschräume und Toiletten sind keine Spielplätze. In allen Sanitäranlagen besteht strengstes<br />
Hunde- und Rauchverbot.<br />
Die Duschen sind von 23.00 bis 7.00 Uhr außer Betrieb.<br />
In den Personenwaschräumen ist das Waschen von Wäsche verboten. Zum Wäschewaschen stehen den Gästen des <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s genügend Waschmaschinen,<br />
elektrische Trockengeräte und Bügeleinrichtungen zur Verfügung.<br />
Autowaschen<br />
Auf dem gesamten <strong>Camp</strong>ingplatz ist das Autowaschen von der Umweltbehörde verboten.<br />
Handel<br />
Verkäufe und Handelsgeschäfte auf dem Gelände des <strong>Südsee</strong> <strong>Camp</strong>s benötigen einer Genehmigung der Verwaltung. In allen Fällen ist eine Courtage von<br />
10 % an die Verwaltung zu zahlen.<br />
Hunde<br />
Auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Auf dem Stellplatz sind Hunde so anzuleinen, dass sie mindestens einen Meter von der<br />
Stellplatzgrenze entfernt bleiben.<br />
Für das Verrichten von Geschäften müssen sie außerhalb der gemeinschaftlichen Anlage geführt werden. Hierfür stehen verschiedene Hundetore zur Verfügung<br />
(Leihschlüssel in der Rezeption).<br />
Hunde sind am Strand, im See und auf Spielplätzen nicht gestattet.<br />
Sollte einmal auf dem <strong>Camp</strong>ingplatz ein Malheur geschehen, ist der Gast verpflichtet, dieses aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundetüten<br />
können an den verschiedenen Hundestationen entnommen werden. Auch außerhalb des <strong>Camp</strong>ingplatzes müssen Hunde nach dem Feld-Forst-Ordnungsgesetz<br />
angeleint bleiben, da es sich um ein Jagdgebiet handelt.<br />
Wesentlicher Inhalt des Feld-Forst-Ordnungsgesetzes:<br />
Das Rauchen und Feuermachen, Müllabladen und Pflanzen zerstören, Felder und Wälder abseits der Wege zu begehen, sowie Hunde frei laufen zu lassen, ist<br />
streng verboten!<br />
Notruf 112 - gebührenfrei<br />
Bitte geben Sie immer nach dem Notruf in der Rezeption oder Rathaus Sommarbÿ Bescheid (Tel. 05196 - 980 116), damit wir das gerufene Fahrzeug zum Platz/<br />
Unfallstelle geleiten können!<br />
Notschranke (nur zu benutzen, wenn die Rezeption geschlossen ist und der Nachtwächter - Tel. 0171 - 890 58 50 oder 0152 - 59 76 37 29 - nicht erreichbar ist)<br />
Die Notschranke befindet sich neben der Rezeption; der Schlüssel hierfür hängt in dem roten Notschlüsselkasten links über der Lagertür der Rezeption. Durch<br />
Einschlagen der Scheibe kann der Schlüssel entnommen werden. Den Schlüssel bitte schnellstmöglich wieder in der Rezeption abgeben.<br />
Der Arzt in Wietzendorf, das DRK (Krankenwagen), die Polizei und die Feuerwehr haben für die Schranken Karten.<br />
Die Telefonnummer der verschiedenen Dienststellen finden Sie in den Telefonzellen sowie im Urlaubsratgeber des <strong>Südsee</strong>-<strong>Camp</strong>s. Bei Ruf eines Notdienstes<br />
ist dieser vor der genau beschriebenen Schrankenanlage zu empfangen und zum Unfallort zu begleiten.<br />
Notrufnummern<br />
Polizei in Wietzendorf: 05196 - 607 Krankenhaus Soltau: 05191- 60 20 Nachtwächter auf dem SSC: 0171 - 890 58 50<br />
Rappelkiste<br />
Die Rappelkiste dient dem Vergnügen der mitfahrenden Kinder. Alle Kinder kommen mal dran. Das direkte Hinterherfahren mit dem Fahrrad, ist aus Sicherheitsgründen<br />
strengstens verboten.<br />
Die Rappelkistenfahrer sind befugt dicht hinterherfahrende und sich damit selbst gefährdende Kinder zu ermahnen, bzw. durch Luftablassen der Reifen am<br />
Weiterfahren zu hindern. Bei mehrfachen Ermahnungen kann auch ein Rappelkistenverbot erteilt werden.<br />
Schwimmen<br />
Auf eigene Gefahr. Kinder, die nicht schwimmen können, sollten immer von einem Erwachsenen begleitet werden und nicht unbeobachtet im See baden.<br />
Gästeservice<br />
Zu den Aufgaben des Gästeservice gehört es, neben der Überwachung der technischen Anlagen und den normalen Serviceleistungen, für Ruhe, Ordnung und<br />
Sauberkeit zu sorgen.