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INHALT WURZEN KANN ES - Stadt Wurzen

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Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den<br />

gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem<br />

Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />

der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken<br />

der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember<br />

2009 liegen<br />

vom 26.09.2011 bis 08.10.2011<br />

während der Öffnungszeiten im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung<br />

<strong>Wurzen</strong>, Zimmer 110, der <strong>Stadt</strong>verwaltung, Friedrich-Ebert-<br />

Straße 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Röglin<br />

Oberbürgermeister <strong>Wurzen</strong>, den 25.09.2011<br />

Bekanntmachung<br />

Planung für das Straßenbauvorhaben S11<br />

Ausbau in <strong>Wurzen</strong><br />

Vorarbeiten auf Grundstücken<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Straßenbauverwaltung beabsichtigt zur Verbesserung der<br />

Verkehrsverhältnisse und der Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

das oben genannte Bauvorhaben durchzuführen.<br />

Um die Planung ordnungsgemäß planen zu können, müssen auf<br />

verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Oktober 2011 bis<br />

Dezember 2011 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:<br />

Vermessungsarbeiten.<br />

Die Grundstücke an folgenden Straßen sind betroffen:<br />

- Stephanstraße<br />

- Am Bahnhof<br />

- Carl-Magirius-Straße<br />

- Am Steinhof<br />

- Eduard-Schulze-Straße<br />

- Püttnerstraße<br />

- Bahnhofstraße<br />

- Liststraße<br />

- Nemter Weg<br />

- Oelschützer Straße<br />

- Orchideenweg<br />

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,<br />

sind nach § 38 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) die<br />

Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden.<br />

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung<br />

durchgeführt werden.<br />

Etwaige durch die Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile<br />

werden in Geld entschädigt.<br />

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht<br />

werden können, setzt die Landesdirektion Leipzig auf Antrag der<br />

Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.<br />

Durch die Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten<br />

Bauvorhabens entschieden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats<br />

nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Seite 12 · Amtsblatt 07/2011 vom 21.08.2011<br />

Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim<br />

Straßenbauamt Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig.<br />

Markus Heier<br />

Abteilungsleiter Planung<br />

Bekanntmachung<br />

Planfeststellungsverfahren für das<br />

Vorhaben Staatsstraße 23<br />

Ausbau östlich <strong>Wurzen</strong><br />

Das Straßenbauamt Leipzig hat in Vertretung für den Freistaat<br />

Sachsen für das Vorhaben „S 23 Ausbau östlich <strong>Wurzen</strong>“ die<br />

Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen<br />

Straßengesetz (SächsStrG) beantragt.<br />

Das geplante Straßenbauvorhaben umfasst den Ausbau der<br />

Staatsstraße (S) 23 östlich von <strong>Wurzen</strong> von der Einmündung<br />

der Industriestraße in der Ortslage <strong>Wurzen</strong> bis zur Einmündung<br />

Zufahrt Gewerbegebiet Lüptitz. Der überwiegende Teil des<br />

geplanten Ausbauabschnittes der S 23 befindet sich außerhalb<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wurzen</strong>. Lediglich am Bauanfang liegt ein rund 41 m<br />

langer Abschnitt innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Wurzen</strong> bzw. im Bereich der<br />

Ortsdurchfahrt. Die Baustrecke unterteilt sich in zwei Abschnitte.<br />

Der 1. Abschnitt hat eine Länge von 1.150 m und endet ca. 150 m<br />

westlich der Einmündung der S 20. Der zweite Abschnitt umfasst<br />

den übrigen Bereich bis zum Knotenpunkt S 23 / Kommunale<br />

Straße zum Gewerbegebiet Lüptitz einschließlich des Knotenpunktes<br />

S 23 / S 20 und der Querung der Bahnstrecke 6825<br />

<strong>Wurzen</strong> – Eilenburg in einem von Eisenbahnbetriebszwecken<br />

freigestellten Streckenabschnitt.<br />

Die Gesamtlänge der Baustrecke der S 23 beträgt rund 1,6 km.<br />

Für die Straßenbaumaßnahme und die landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen, die sich in unmittelbarer Nähe des Ausbauvorhabens<br />

befinden, sollen Flurstücke in den Gemarkungen <strong>Wurzen</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Wurzen</strong> und Lüptitz der Gemeinde Hohburg in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläu terungen) liegen<br />

in der Zeit<br />

vom 26. September 2011 bis 25. Oktober 2011<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wurzen</strong>, Friedrich-Ebert-Straße 2,<br />

04808 <strong>Wurzen</strong>, während der Öffnungszeiten zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aus.<br />

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,<br />

kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />

- bis einschließlich 8. November 2011 - bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wurzen</strong>, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808<br />

<strong>Wurzen</strong> oder bei der Landesdirektion Leipzig, Referat 32,<br />

Braustraße 2, 04107 Leipzig, Einwendungen gegen den Plan<br />

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift er heben. Die<br />

Einwendung soll den geltend gemachten Belang und das<br />

Maß seiner Be einträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf<br />

dieser Frist sind Einwendungen ausge schlossen, die nicht auf<br />

besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 39 Abs. 3<br />

Satz 2 SächsStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

– VwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr<br />

als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder<br />

in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht<br />

werden (gleichförmige Ein gaben), ist auf jeder mit einer<br />

Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name<br />

und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu<br />

bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin<br />

erörtert werden, der ggf. noch ortsüblich bekannt gemacht

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