INHALT WURZEN KANN ES - Stadt Wurzen
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Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den<br />
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem<br />
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />
der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken<br />
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember<br />
2009 liegen<br />
vom 26.09.2011 bis 08.10.2011<br />
während der Öffnungszeiten im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung<br />
<strong>Wurzen</strong>, Zimmer 110, der <strong>Stadt</strong>verwaltung, Friedrich-Ebert-<br />
Straße 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
Röglin<br />
Oberbürgermeister <strong>Wurzen</strong>, den 25.09.2011<br />
Bekanntmachung<br />
Planung für das Straßenbauvorhaben S11<br />
Ausbau in <strong>Wurzen</strong><br />
Vorarbeiten auf Grundstücken<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Straßenbauverwaltung beabsichtigt zur Verbesserung der<br />
Verkehrsverhältnisse und der Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />
das oben genannte Bauvorhaben durchzuführen.<br />
Um die Planung ordnungsgemäß planen zu können, müssen auf<br />
verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Oktober 2011 bis<br />
Dezember 2011 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:<br />
Vermessungsarbeiten.<br />
Die Grundstücke an folgenden Straßen sind betroffen:<br />
- Stephanstraße<br />
- Am Bahnhof<br />
- Carl-Magirius-Straße<br />
- Am Steinhof<br />
- Eduard-Schulze-Straße<br />
- Püttnerstraße<br />
- Bahnhofstraße<br />
- Liststraße<br />
- Nemter Weg<br />
- Oelschützer Straße<br />
- Orchideenweg<br />
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,<br />
sind nach § 38 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) die<br />
Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden.<br />
Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung<br />
durchgeführt werden.<br />
Etwaige durch die Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile<br />
werden in Geld entschädigt.<br />
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht<br />
werden können, setzt die Landesdirektion Leipzig auf Antrag der<br />
Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.<br />
Durch die Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten<br />
Bauvorhabens entschieden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats<br />
nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Seite 12 · Amtsblatt 07/2011 vom 21.08.2011<br />
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim<br />
Straßenbauamt Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig.<br />
Markus Heier<br />
Abteilungsleiter Planung<br />
Bekanntmachung<br />
Planfeststellungsverfahren für das<br />
Vorhaben Staatsstraße 23<br />
Ausbau östlich <strong>Wurzen</strong><br />
Das Straßenbauamt Leipzig hat in Vertretung für den Freistaat<br />
Sachsen für das Vorhaben „S 23 Ausbau östlich <strong>Wurzen</strong>“ die<br />
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen<br />
Straßengesetz (SächsStrG) beantragt.<br />
Das geplante Straßenbauvorhaben umfasst den Ausbau der<br />
Staatsstraße (S) 23 östlich von <strong>Wurzen</strong> von der Einmündung<br />
der Industriestraße in der Ortslage <strong>Wurzen</strong> bis zur Einmündung<br />
Zufahrt Gewerbegebiet Lüptitz. Der überwiegende Teil des<br />
geplanten Ausbauabschnittes der S 23 befindet sich außerhalb<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wurzen</strong>. Lediglich am Bauanfang liegt ein rund 41 m<br />
langer Abschnitt innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Wurzen</strong> bzw. im Bereich der<br />
Ortsdurchfahrt. Die Baustrecke unterteilt sich in zwei Abschnitte.<br />
Der 1. Abschnitt hat eine Länge von 1.150 m und endet ca. 150 m<br />
westlich der Einmündung der S 20. Der zweite Abschnitt umfasst<br />
den übrigen Bereich bis zum Knotenpunkt S 23 / Kommunale<br />
Straße zum Gewerbegebiet Lüptitz einschließlich des Knotenpunktes<br />
S 23 / S 20 und der Querung der Bahnstrecke 6825<br />
<strong>Wurzen</strong> – Eilenburg in einem von Eisenbahnbetriebszwecken<br />
freigestellten Streckenabschnitt.<br />
Die Gesamtlänge der Baustrecke der S 23 beträgt rund 1,6 km.<br />
Für die Straßenbaumaßnahme und die landschaftspflegerischen<br />
Maßnahmen, die sich in unmittelbarer Nähe des Ausbauvorhabens<br />
befinden, sollen Flurstücke in den Gemarkungen <strong>Wurzen</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Wurzen</strong> und Lüptitz der Gemeinde Hohburg in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläu terungen) liegen<br />
in der Zeit<br />
vom 26. September 2011 bis 25. Oktober 2011<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wurzen</strong>, Friedrich-Ebert-Straße 2,<br />
04808 <strong>Wurzen</strong>, während der Öffnungszeiten zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme aus.<br />
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,<br />
kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />
- bis einschließlich 8. November 2011 - bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Wurzen</strong>, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808<br />
<strong>Wurzen</strong> oder bei der Landesdirektion Leipzig, Referat 32,<br />
Braustraße 2, 04107 Leipzig, Einwendungen gegen den Plan<br />
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift er heben. Die<br />
Einwendung soll den geltend gemachten Belang und das<br />
Maß seiner Be einträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf<br />
dieser Frist sind Einwendungen ausge schlossen, die nicht auf<br />
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 39 Abs. 3<br />
Satz 2 SächsStrG i. V. m. § 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
– VwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr<br />
als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder<br />
in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht<br />
werden (gleichförmige Ein gaben), ist auf jeder mit einer<br />
Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name<br />
und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu<br />
bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin<br />
erörtert werden, der ggf. noch ortsüblich bekannt gemacht