Sicherheitsregeln für Biogasanlagen - LSV
Sicherheitsregeln für Biogasanlagen - LSV
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2. Anlagenteile 2. Anlagenteile<br />
2.5 Anlagensteuerung und<br />
Prozessleittechnik (PLT)<br />
Grundsätzlich muss der sichere Betrieb einer Anlage gewährleistet<br />
sein. Insbesondere sind eine Überfüllung der<br />
Fermenter, ein unbeabsichtigtes Fließen von Substrat im<br />
Rohr und Behältersystem der Anlage, ein unzulässiger<br />
Druckanstieg im Fermenter sowie ein unkontrollierter<br />
Gasaustritt zu verhindern.<br />
Steuerungsanlagen mit Sicherungsfunktionen sind fehlersicher<br />
auszuführen, sofern diese nicht durch ein redundantes<br />
System, z. B. eine mechanische Überdrucksicherung<br />
gegen Überdruck oder z. B. ein Überlauf gegen<br />
Überfüllung, abgesichert sind.<br />
Bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Hydraulik oder<br />
Pneumatikversorgung der Biogasanlage), Sicherheitsabschaltung,<br />
Betätigung des NotAusTasters muss die<br />
Anlage bzw. die relevanten Anlagenteile in einen sicheren<br />
Zustand fahren. Der sichere Zustand kann durch<br />
steuerungstechnische, hydraulische oder mechanische<br />
Maßnahmen erreicht werden.<br />
Beispiele:<br />
n Schließen der automatischen Gasschnellschlussarmaturen<br />
am BHKW<br />
n Ausschalten der entsprechenden Gasverdichter<br />
n Ausschaltung aller nicht exgeschützten Teile in gasbeaufschlagten<br />
Maschinenräumen (BHKW, Gasreinigung,<br />
etc.)<br />
n genug Freiraum (Freibord), damit bei Ausfall der<br />
Rührwerke kein unzulässiger Substratanstieg im Fermenter<br />
erfolgt und dadurch die Decke abgehoben<br />
wird<br />
n Schließen der Schieber, damit kein Rücklauf des<br />
Substrates in das Einbringsystem (z. B. Vorgrube,<br />
Stall) erfolgt<br />
n externe Füttermöglichkeiten müssen bei Systemausfall<br />
gesperrt werden können, damit Überfüllungen<br />
ausgeschlossen werden<br />
n das Absinken des Füllstandes darf zu keinem unkontrolliertem<br />
Gasaustritt z. B. aus der Einbringtechnik<br />
führen<br />
Bei der Auslegung der sicherheitsbezogenen Steuerungsteile<br />
muss jeweils die aktuelle gültige Norm <strong>für</strong><br />
elektrische Ausrüstungen von Maschinen sowie <strong>für</strong> sicherheitsbezogene<br />
Teile von Steuerungen herangezogen<br />
werden. Eine Gefahren und Risikoanalyse muss<br />
laut den Normen erfolgen.<br />
Wird Biogas mittels eisenhaltiger Massen oder Aktivkohle<br />
entschwefelt, besteht die Gefahr der Selbsterhitzung<br />
bei der Regenerierung.<br />
Die Sicherheitshinweise der Hersteller, insbesondere<br />
Hinweise zum Wechsel, sind zu beachten.<br />
Die Luftdosierpumpe ist so einzustellen, dass sie höchstens<br />
einen Volumenstrom von 6 Prozent des im selben<br />
Zeitraum erzeugten Biogases fördert. Die Luftdosierung<br />
ist so zu dimensionieren, dass auch bei einer Fehlfunktion<br />
der Mengenregulierung keine wesentlich höheren<br />
Luftmengen gefördert werden können. In der Zuleitung<br />
zum Gasraum ist möglichst nahe am Gasraum eine<br />
Rückschlagsicherung (Rückschlagventil) erforderlich.<br />
Zwischen Rückschlagsicherung und Gasraum dürfen<br />
keine weiteren Armaturen außer einer Absperreinrichtung<br />
angebracht sein.<br />
2.6 Gasaufbereitung<br />
2.6.1 Entschwefelung mit<br />
eisenhaltigen Massen<br />
oder Aktivkohle<br />
2.6.2 Entschwefelung durch<br />
Luftzugabe in Gasräume<br />
von Gärbehältern<br />
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