Sicherheitsregeln für Biogasanlagen - LSV
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1. Allgemeines<br />
Bewertung und Maßnahmen:<br />
Grundsätzlich gilt es, die Entstehung gefährlicher Gase<br />
möglichst zu verhindern, zu minimieren bzw. ihre Freisetzung<br />
zu verhindern oder zu verringern.<br />
Als Grundlage zur Bewertung von Gefährdungen durch<br />
chemische Stoffe können z. B. die Sicherheitsdatenblätter<br />
dienen, die grundsätzlich vom Lieferanten gefährlicher<br />
Stoffe und Zubereitungen zu stellen und vom Betreiber<br />
zu sammeln sind.<br />
Vor Annahme von angelieferten Einsatzstoffen sollten<br />
Schnelltests durchgeführt werden, mit denen wichtige<br />
chemische Eigenschaften geprüft werden können – siehe<br />
Informationspapier zur Sicherheit bei <strong>Biogasanlagen</strong><br />
(Literaturverzeichnis Anhang 11).<br />
Ist ein Vermischen verschiedener Materialien betriebsbedingt<br />
erforderlich, dürfen keine Materialien zusammengeführt<br />
werden, bei denen durch Reaktionen (z. B.<br />
SäureBaseReaktion, große Temperaturunterschiede),<br />
gefährliche Gaskonzentrationen entstehen können.<br />
Insbesondere durch Zugabe von sauren Bestandteilen<br />
kann Schwefelwasserstoff – durch Zugabe alkalischer<br />
Bestandteile Ammoniak – freigesetzt werden.<br />
Betreiber von <strong>Biogasanlagen</strong> haben, um solche Reaktionen<br />
einschätzen zu können, von den Erzeugern ihrer<br />
Kofermente nachfolgende Angaben abzufordern und<br />
im Betriebstagebuch zu dokumentieren:<br />
Angaben zu Einsatzstoffen<br />
n Abfallschlüsselnummer, wesentliche Inhaltsstoffe,<br />
chemische Zusammensetzung, pHWert und Beimengungen,<br />
z. B. Stabilisatoren, Konservierungsmittel<br />
etc.<br />
n Angaben zur Herkunft (z. B. vom Schlachthof, aus<br />
der pharmazeutischen Herstellung von Heparin ...),<br />
n zu den Transport und Anlieferungsbedingungen<br />
(z. B. Dauer des Transportes, Temperatur, ...) sowie<br />
n zu möglichen Gefahren (z. B. „kann bei Zugabe von<br />
Säuren Schwefelwasserstoff freisetzen“).<br />
Sofern das Entstehen gefährlicher Gase, insbesondere<br />
H ² S, nicht ausgeschlossen werden kann, gilt es, deren<br />
Freisetzung zu verhindern bzw. zu verringern, z. B.<br />
durch geschlossene Befüllung, räumliche Trennung oder<br />
deren zwangsweise Abführung.<br />
Konkrete Anforderungen zur Vermeidung von Gasgefahren<br />
finden sich zum Beispiel in Abschnitt 2.2.6 der<br />
<strong>Sicherheitsregeln</strong>.<br />
Anmerkung<br />
Schwefelwasserstoff ist ein sehr giftiges, farbloses,<br />
nach faulen Eiern riechendes Gas, welches bereits<br />
in geringen Konzentrationen lebensgefährlich sein<br />
kann. Ab einer bestimmten Konzentration wird der<br />
Geruchssinn gelähmt und das Gas nicht wahrgenommen.<br />
Stoffe mit hohem Schwefelgehalt sind<br />
zum Beispiel:<br />
n Abfälle aus Schlachtbetrieben<br />
n Abfallbiomassen (Myzel) aus biotechnologischen<br />
Prozessen<br />
n Rapspresskuchen<br />
n Futtermittelreste (z. B. Sojaprotein)<br />
n Methionin aus der Tierfütterung (Futtermittelzusatz)<br />
n Reststoffe aus der Hefeerzeugung<br />
n Konservierungsmittel Natriumbisulfit<br />
n Hilfsstoffe, z. B. Eisensulfat<br />
n Speisereste<br />
1. Allgemeines<br />
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