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Open Access - vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

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Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4<br />

Agrarökonomie und Gesetzgebung Gesundheit und Gesellschaft Zukunft<br />

Anh<strong>an</strong>g<br />

vorschriften beachtet hat. Eine Haftpflicht<br />

entsteht jedoch nur d<strong>an</strong>n, wenn auf Fel<strong>der</strong>n<br />

in unmittelbarer Nähe und während<br />

<strong>der</strong>selben Anbauperiode<br />

eine Vermischung<br />

von gentechnisch verän<strong>der</strong>ten<br />

mit nicht gentechnisch<br />

verän<strong>der</strong>ten<br />

Kulturen verursacht<br />

wird und deshalb die<br />

Erzeugnisse <strong>der</strong> benachbarten<br />

Fel<strong>der</strong> als<br />

gentechnisch verän<strong>der</strong>te Erzeugnisse deklariert<br />

werden müssen. Zur Sicherstellung<br />

von genügendem Haftungssubstrat<br />

hat je<strong>der</strong> Ausbringer von GVO ein Gar<strong>an</strong>tieversprechen<br />

abzugeben. 22<br />

Dänemark<br />

Das dänische Parlament verabschiedete<br />

2004 ein Rahmengesetz, den ‹Act on<br />

the Growing etc. of Genetically Modified<br />

Crops› 23 . Gestützt darauf hat das Ministerium<br />

für Lebensmittel, L<strong>an</strong>dwirtschaft<br />

und Fischerei verschiedene verbindliche<br />

Koexistenzmassnahmen erlassen. 24<br />

Weiter besteht die Verpflichtung, sowohl<br />

die Behörden als auch die Nachbarn über<br />

die Details des Anbaus von gentechnisch<br />

verän<strong>der</strong>ten Pfl<strong>an</strong>zen<br />

zu informieren. Angemessene<br />

Informationen<br />

müssen auch Besitzer<br />

o<strong>der</strong> Nutzer von Fahrzeugen<br />

sowie Tr<strong>an</strong>sportunternehmen<br />

o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

Personen erhalten,<br />

die im Auftrag des Anbauers<br />

mit gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Kulturen<br />

umgehen o<strong>der</strong> solche tr<strong>an</strong>sportieren.<br />

Wenn es trotz Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorschriften zu einer ungewollten<br />

Vermischung kommt, greift eine, wenn<br />

auch restriktive, Staatshaftung. Diese<br />

gleicht Schäden aus, die innerhalb <strong>der</strong>selben<br />

Anbauperiode entst<strong>an</strong>den sind. Das<br />

Geld kommt aus einem Haftungsfonds,<br />

welcher aus öffentlich-rechtlichen Abgaben<br />

<strong>der</strong> Anbieter von GVO fin<strong>an</strong>ziert wird.<br />

Bisher gibt es in Dänemark zwar noch<br />

keinen Anbau von GVP, viele Bauern haben<br />

aber bereits den dafür notwendigen<br />

Gemäss diesen Gesetzen brauchen alle<br />

am Produktionsprozess von GVO beteilig-<br />

Fähigkeitsausweis erworben.<br />

ten Personen eine Zulassung. Für den An- Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />

bau <strong>der</strong> unterschiedlichen l<strong>an</strong>dwirtschaft- Mit <strong>der</strong> Revision des Gentechnikgesetzes<br />

lichen Kulturen gibt es Vorschriften über (GenTG)<br />

<strong>der</strong>en zeitlichen Abst<strong>an</strong>d, über spezifische<br />

Mindestabstände sowie über den Umg<strong>an</strong>g<br />

mit <strong>der</strong> Aussaat und den geernteten Kulturen.<br />

Abweichungen von diesen Vorschriften<br />

sind durch zivilrechtliche Vereinbarungen<br />

mit dem Nachbarn möglich.<br />

25 im Jahr 2008 wurden erstmals<br />

verbindliche Koexistenzbestimmungen<br />

in diesen Erlass integriert. Paragraf 16b<br />

bildet die Grundlage für die deutsche<br />

Koexistenzverordnung, die Gentechnik-<br />

Pfl<strong>an</strong>zenerzeugungsverordnung. 26 Bisher gibt es in Dänemark<br />

zwar noch keinen Anbau von<br />

GVP, viele Bauern haben aber<br />

bereits den notwendigen<br />

Fähigkeitsausweis erworben.<br />

Diese<br />

Verordnung auferlegt allen, die GVO<br />

Leitungsgruppe des NFP 59 (Hrsg.): Nutzen und Risiken <strong>der</strong> Freisetzung gentechnisch verän<strong>der</strong>ter Pfl<strong>an</strong>zen © <strong>vdf</strong> <strong>Hochschulverlag</strong> 2012<br />

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