Open Access - vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich
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Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4<br />
Agrarökonomie und Gesetzgebung Gesundheit und Gesellschaft Zukunft<br />
Anh<strong>an</strong>g<br />
vorschriften beachtet hat. Eine Haftpflicht<br />
entsteht jedoch nur d<strong>an</strong>n, wenn auf Fel<strong>der</strong>n<br />
in unmittelbarer Nähe und während<br />
<strong>der</strong>selben Anbauperiode<br />
eine Vermischung<br />
von gentechnisch verän<strong>der</strong>ten<br />
mit nicht gentechnisch<br />
verän<strong>der</strong>ten<br />
Kulturen verursacht<br />
wird und deshalb die<br />
Erzeugnisse <strong>der</strong> benachbarten<br />
Fel<strong>der</strong> als<br />
gentechnisch verän<strong>der</strong>te Erzeugnisse deklariert<br />
werden müssen. Zur Sicherstellung<br />
von genügendem Haftungssubstrat<br />
hat je<strong>der</strong> Ausbringer von GVO ein Gar<strong>an</strong>tieversprechen<br />
abzugeben. 22<br />
Dänemark<br />
Das dänische Parlament verabschiedete<br />
2004 ein Rahmengesetz, den ‹Act on<br />
the Growing etc. of Genetically Modified<br />
Crops› 23 . Gestützt darauf hat das Ministerium<br />
für Lebensmittel, L<strong>an</strong>dwirtschaft<br />
und Fischerei verschiedene verbindliche<br />
Koexistenzmassnahmen erlassen. 24<br />
Weiter besteht die Verpflichtung, sowohl<br />
die Behörden als auch die Nachbarn über<br />
die Details des Anbaus von gentechnisch<br />
verän<strong>der</strong>ten Pfl<strong>an</strong>zen<br />
zu informieren. Angemessene<br />
Informationen<br />
müssen auch Besitzer<br />
o<strong>der</strong> Nutzer von Fahrzeugen<br />
sowie Tr<strong>an</strong>sportunternehmen<br />
o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
Personen erhalten,<br />
die im Auftrag des Anbauers<br />
mit gentechnisch verän<strong>der</strong>ten Kulturen<br />
umgehen o<strong>der</strong> solche tr<strong>an</strong>sportieren.<br />
Wenn es trotz Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vorschriften zu einer ungewollten<br />
Vermischung kommt, greift eine, wenn<br />
auch restriktive, Staatshaftung. Diese<br />
gleicht Schäden aus, die innerhalb <strong>der</strong>selben<br />
Anbauperiode entst<strong>an</strong>den sind. Das<br />
Geld kommt aus einem Haftungsfonds,<br />
welcher aus öffentlich-rechtlichen Abgaben<br />
<strong>der</strong> Anbieter von GVO fin<strong>an</strong>ziert wird.<br />
Bisher gibt es in Dänemark zwar noch<br />
keinen Anbau von GVP, viele Bauern haben<br />
aber bereits den dafür notwendigen<br />
Gemäss diesen Gesetzen brauchen alle<br />
am Produktionsprozess von GVO beteilig-<br />
Fähigkeitsausweis erworben.<br />
ten Personen eine Zulassung. Für den An- Bundesrepublik Deutschl<strong>an</strong>d<br />
bau <strong>der</strong> unterschiedlichen l<strong>an</strong>dwirtschaft- Mit <strong>der</strong> Revision des Gentechnikgesetzes<br />
lichen Kulturen gibt es Vorschriften über (GenTG)<br />
<strong>der</strong>en zeitlichen Abst<strong>an</strong>d, über spezifische<br />
Mindestabstände sowie über den Umg<strong>an</strong>g<br />
mit <strong>der</strong> Aussaat und den geernteten Kulturen.<br />
Abweichungen von diesen Vorschriften<br />
sind durch zivilrechtliche Vereinbarungen<br />
mit dem Nachbarn möglich.<br />
25 im Jahr 2008 wurden erstmals<br />
verbindliche Koexistenzbestimmungen<br />
in diesen Erlass integriert. Paragraf 16b<br />
bildet die Grundlage für die deutsche<br />
Koexistenzverordnung, die Gentechnik-<br />
Pfl<strong>an</strong>zenerzeugungsverordnung. 26 Bisher gibt es in Dänemark<br />
zwar noch keinen Anbau von<br />
GVP, viele Bauern haben aber<br />
bereits den notwendigen<br />
Fähigkeitsausweis erworben.<br />
Diese<br />
Verordnung auferlegt allen, die GVO<br />
Leitungsgruppe des NFP 59 (Hrsg.): Nutzen und Risiken <strong>der</strong> Freisetzung gentechnisch verän<strong>der</strong>ter Pfl<strong>an</strong>zen © <strong>vdf</strong> <strong>Hochschulverlag</strong> 2012<br />
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