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Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen - Boehringer ...

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Herzlich willkommen<br />

<strong>Sicherheitshinweise</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>von</strong> <strong>Partnerfirmen</strong>


Sehr geehrte <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>von</strong> <strong>Partnerfirmen</strong>,<br />

wir begrüßen Sie herzlich bei <strong>Boehringer</strong> Ingelheim.<br />

Am Standort Deutschland arbeiten rund 10 000 Menschen in<br />

chemischen und pharmazeutischen Betrieben, in Laboren,<br />

Werkstätten und in der Verwaltung. Als chemisch-pharmazeutisches<br />

Unternehmen unterliegen wir besonders strengen<br />

Sicherheitsanforderungen. Dementsprechend ist bei uns<br />

ein sehr hoher Sicherheitsstandard selbstverständlich.<br />

Im folgenden machen wir Sie mit den wichtigsten<br />

Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt.<br />

Bitte befolgen Sie diese konsequent.<br />

Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und sicheren<br />

Aufenthalt bei <strong>Boehringer</strong> Ingelheim.<br />

Inhalt<br />

Beim Betreten und Verlassen des Werkgeländes 1<br />

Verbote auf dem gesamten Werkgelände 1<br />

Auf dem Werkgelände gelten die<br />

Regeln der Straßenverkehrsordnung 2<br />

Vor Werkzutritt 2<br />

Vor Arbeitsbeginn 2 /3<br />

Während der Arbeit 3<br />

Warnzeichen und Gefahrensymbole 3 /4<br />

Verhaltensregeln in Notfällen –<br />

Rettungswege und Sammelplätze 4<br />

Umweltschutz 4<br />

Wichtige Telefonnummern 5<br />

Erste Hilfe 5<br />

Beim Betreten und Verlassen<br />

des Werkgeländes<br />

• <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>von</strong> <strong>Partnerfirmen</strong> müssen den<br />

Zugangsausweis immer offen tragen.<br />

• Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar<br />

zu hinterlegen.<br />

• Beim Verlassen des Werkes sind Tagesausweise<br />

und Einfahrerlaubnis abzugeben.<br />

Verbote auf dem gesamten Werkgelände<br />

Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen)<br />

Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände.<br />

Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten<br />

(z. B. Schweißen, Flexen, Gasbrenner), auch im<br />

Freien nur mit Erlaubnisschein.<br />

Fotografier- und Filmverbot<br />

In besonders gekennzeichneten Bereichen:<br />

Betrieb <strong>von</strong> Mobiltelefonen verboten. Dies gilt<br />

auch <strong>für</strong> ex-geschützte Geräte.<br />

Hereinnahme <strong>von</strong> Tieren ist untersagt.<br />

1


2 3<br />

Auf dem Werkgelände gelten die Regeln der<br />

Straßenverkehrsordnung<br />

Die Höchstgeschwindigkeit <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge<br />

ist auf 30 km/h begrenzt.<br />

Achtung, Schienenverkehr hat Vorrang.<br />

Halteverbot unter Rohrbrücken, über Hydranten,<br />

Feuerlöscheinrichtungen, Schachtdeckeln sowie<br />

durch Bodenmarkierungen ausgewiesene Bereiche.<br />

Halteverbot auf ausgewiesenen Rettungswegen.<br />

Parken nur auf zugewiesenen Parkplätzen.<br />

Vor Werkzutritt<br />

Vor dem ersten Zutritt auf das Werkgelände muss der<br />

Auftragnehmer (Partnerfirma) selbständig seine <strong>Mitarbeiter</strong><br />

und SUB-Unternehmer schulen.<br />

Hierzu stellt <strong>Boehringer</strong> Ingelheim die Schulungsunterlage<br />

so wie das Anmeldeformular im Internet zu Verfügung.<br />

Die <strong>Mitarbeiter</strong> sind beim Auftraggeber-Betreuer mittels<br />

Onlineformular (im Internet abrufbar) anzumelden.<br />

Vor Arbeitsbeginn<br />

Produktion-, Labor-, Lager-, und Werkstattbereiche<br />

nicht ohne Anmeldung betreten.<br />

Anmeldung und Einweisung:<br />

• Anmelden und einweisen lassen. Für den<br />

Zutritt in bestimmte Gebäude ist eine Schulung<br />

notwendig.<br />

• <strong>Sicherheitshinweise</strong> des Betriebes beachten<br />

• Arbeitsfreigabe einholen. Evtl. Brandmeldeund<br />

Löschanlagen abschalten lassen.<br />

• Nach Arbeitsende abmelden.<br />

Die genannten Hinweise gelten auch <strong>für</strong> das<br />

Be- und Entladen <strong>von</strong> Fahrzeugen.<br />

Während der Arbeit<br />

Erlaubnisschein:<br />

Arbeiten mit Zündgefahren, das Einsteigen<br />

in Behälter und enge Räume oder sonstige<br />

gefährlichen Arbeiten, die Sicherheitsmaßnahmen<br />

erfordern, z. B. bei Absturzgefahr,<br />

Medienabschaltung usw., dürfen nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Erlaubnis durchgeführt<br />

werden.<br />

Verhalten in Betrieben, Anlagen und Gebäuden<br />

Detaillierte Informationen und Einweisungen erhalten Sie<br />

<strong>von</strong> den verantwortlichen Personen Ihres Arbeitgebers<br />

und/oder Verantwortlichen <strong>von</strong> <strong>Boehringer</strong> Ingelheim.<br />

Persönliche Schutzausrüstung<br />

In den Gebäuden ist <strong>für</strong> den Betrieb die Persönliche Schutzausrüstung<br />

zwingend vorgeschrieben und zu tragen, z. B.:<br />

Schutzbrille, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe<br />

(auf Baustellen S3).<br />

Die vorgeschriebene Kleiderordnung in verschiedenen<br />

Betrieben ist einzuhalten.<br />

Warnzeichen und Gefahrensymbole<br />

• Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre<br />

• Mitnehmen <strong>von</strong> nicht ex-geschützten<br />

Mobiltelefonen verboten.<br />

• In Ex-Bereiche dürfen nur explosionsgeschützte<br />

Geräte mitgenommen/verwendet werden.<br />

Warnung vor elektromagnetischen Feldern<br />

Verbot <strong>für</strong> Personen mit Herzschrittmachern


4<br />

Warnung vor radioaktiven Strahlen<br />

Warnung vor biologischen oder<br />

gentechnischen Stoffen<br />

Warnung vor Gefahrstoffen, z. B.:<br />

Verhaltensregeln in Notfällen –<br />

Rettungswege und Sammelplätze<br />

CO 2<br />

geflutet<br />

leicht<br />

entzündlich<br />

Umweltschutz<br />

giftig ätzend reizend<br />

Aushänge in den Gebäuden beachten.<br />

Flucht- und Rettungswegen folgen.<br />

Im Alarmfall Gebäude verlassen (keinen<br />

Aufzug benutzen)<br />

An Sammelplätzen melden, vom Unfallort<br />

fernbleiben, Absperrungen beachten<br />

CO 2 - Alarm: In Räumen mit einer Gas-Lösch-<br />

anlage bei Alarm die Gebäude sofort verlassen.<br />

Abfallentsorgung<br />

Grundsätzlich ist die Partnerfirma verpflichtet,<br />

den im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden<br />

Abfall selbst und auf eigene Kosten zu<br />

entsorgen.<br />

Kanalisation<br />

Flüssigkeiten dürfen nur nach Rücksprache mit dem<br />

Betreiber der Zentralen Abwasser-Behandlungs-<br />

anlage in das Kanalsystem abgegeben werden.<br />

Notrufeinrichtungen und<br />

wichtige Telefonnummern<br />

Erste Hilfe<br />

Handfeuermelder<br />

Notruf Feuerwehr /Rettungsdienst:<br />

Intern <strong>von</strong> jedem Telefonapparat:<br />

Standort Biberach 112<br />

Standort Dortmund 0112<br />

Standort Ingelheim 112<br />

Über Mobiltelefon:<br />

Standort Biberach (07351) 54-112<br />

Standort Dortmund 112<br />

Standort Ingelheim (06132) 77-112<br />

Werkschutz:<br />

Biberach (07351) 54-2208<br />

Dortmund (0231) 9799-994 36<br />

Ingelheim (0 61 32) 77-23 22<br />

Arbeitssicherheit:<br />

Biberach (07351) 54-8063<br />

Dortmund (0231) 9799-994 36<br />

Ingelheim (0 61 32) 77-23 22<br />

Telefonzentrale:<br />

Biberach (07351) 54-0<br />

Dortmund (0231) 9799-0<br />

Ingelheim (0 61 32) 77-0<br />

Erste Hilfe/<br />

Verbandkasten<br />

Augendusche<br />

Notdusche<br />

Feuerlöscher<br />

5


© <strong>Boehringer</strong> Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG<br />

www.boehringer-ingelheim.de

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