Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen - Boehringer ...
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Herzlich willkommen<br />
<strong>Sicherheitshinweise</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>von</strong> <strong>Partnerfirmen</strong>
Sehr geehrte <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>von</strong> <strong>Partnerfirmen</strong>,<br />
wir begrüßen Sie herzlich bei <strong>Boehringer</strong> Ingelheim.<br />
Am Standort Deutschland arbeiten rund 10 000 Menschen in<br />
chemischen und pharmazeutischen Betrieben, in Laboren,<br />
Werkstätten und in der Verwaltung. Als chemisch-pharmazeutisches<br />
Unternehmen unterliegen wir besonders strengen<br />
Sicherheitsanforderungen. Dementsprechend ist bei uns<br />
ein sehr hoher Sicherheitsstandard selbstverständlich.<br />
Im folgenden machen wir Sie mit den wichtigsten<br />
Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt.<br />
Bitte befolgen Sie diese konsequent.<br />
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und sicheren<br />
Aufenthalt bei <strong>Boehringer</strong> Ingelheim.<br />
Inhalt<br />
Beim Betreten und Verlassen des Werkgeländes 1<br />
Verbote auf dem gesamten Werkgelände 1<br />
Auf dem Werkgelände gelten die<br />
Regeln der Straßenverkehrsordnung 2<br />
Vor Werkzutritt 2<br />
Vor Arbeitsbeginn 2 /3<br />
Während der Arbeit 3<br />
Warnzeichen und Gefahrensymbole 3 /4<br />
Verhaltensregeln in Notfällen –<br />
Rettungswege und Sammelplätze 4<br />
Umweltschutz 4<br />
Wichtige Telefonnummern 5<br />
Erste Hilfe 5<br />
Beim Betreten und Verlassen<br />
des Werkgeländes<br />
• <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>von</strong> <strong>Partnerfirmen</strong> müssen den<br />
Zugangsausweis immer offen tragen.<br />
• Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar<br />
zu hinterlegen.<br />
• Beim Verlassen des Werkes sind Tagesausweise<br />
und Einfahrerlaubnis abzugeben.<br />
Verbote auf dem gesamten Werkgelände<br />
Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen)<br />
Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände.<br />
Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten<br />
(z. B. Schweißen, Flexen, Gasbrenner), auch im<br />
Freien nur mit Erlaubnisschein.<br />
Fotografier- und Filmverbot<br />
In besonders gekennzeichneten Bereichen:<br />
Betrieb <strong>von</strong> Mobiltelefonen verboten. Dies gilt<br />
auch <strong>für</strong> ex-geschützte Geräte.<br />
Hereinnahme <strong>von</strong> Tieren ist untersagt.<br />
1
2 3<br />
Auf dem Werkgelände gelten die Regeln der<br />
Straßenverkehrsordnung<br />
Die Höchstgeschwindigkeit <strong>für</strong> Kraftfahrzeuge<br />
ist auf 30 km/h begrenzt.<br />
Achtung, Schienenverkehr hat Vorrang.<br />
Halteverbot unter Rohrbrücken, über Hydranten,<br />
Feuerlöscheinrichtungen, Schachtdeckeln sowie<br />
durch Bodenmarkierungen ausgewiesene Bereiche.<br />
Halteverbot auf ausgewiesenen Rettungswegen.<br />
Parken nur auf zugewiesenen Parkplätzen.<br />
Vor Werkzutritt<br />
Vor dem ersten Zutritt auf das Werkgelände muss der<br />
Auftragnehmer (Partnerfirma) selbständig seine <strong>Mitarbeiter</strong><br />
und SUB-Unternehmer schulen.<br />
Hierzu stellt <strong>Boehringer</strong> Ingelheim die Schulungsunterlage<br />
so wie das Anmeldeformular im Internet zu Verfügung.<br />
Die <strong>Mitarbeiter</strong> sind beim Auftraggeber-Betreuer mittels<br />
Onlineformular (im Internet abrufbar) anzumelden.<br />
Vor Arbeitsbeginn<br />
Produktion-, Labor-, Lager-, und Werkstattbereiche<br />
nicht ohne Anmeldung betreten.<br />
Anmeldung und Einweisung:<br />
• Anmelden und einweisen lassen. Für den<br />
Zutritt in bestimmte Gebäude ist eine Schulung<br />
notwendig.<br />
• <strong>Sicherheitshinweise</strong> des Betriebes beachten<br />
• Arbeitsfreigabe einholen. Evtl. Brandmeldeund<br />
Löschanlagen abschalten lassen.<br />
• Nach Arbeitsende abmelden.<br />
Die genannten Hinweise gelten auch <strong>für</strong> das<br />
Be- und Entladen <strong>von</strong> Fahrzeugen.<br />
Während der Arbeit<br />
Erlaubnisschein:<br />
Arbeiten mit Zündgefahren, das Einsteigen<br />
in Behälter und enge Räume oder sonstige<br />
gefährlichen Arbeiten, die Sicherheitsmaßnahmen<br />
erfordern, z. B. bei Absturzgefahr,<br />
Medienabschaltung usw., dürfen nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Erlaubnis durchgeführt<br />
werden.<br />
Verhalten in Betrieben, Anlagen und Gebäuden<br />
Detaillierte Informationen und Einweisungen erhalten Sie<br />
<strong>von</strong> den verantwortlichen Personen Ihres Arbeitgebers<br />
und/oder Verantwortlichen <strong>von</strong> <strong>Boehringer</strong> Ingelheim.<br />
Persönliche Schutzausrüstung<br />
In den Gebäuden ist <strong>für</strong> den Betrieb die Persönliche Schutzausrüstung<br />
zwingend vorgeschrieben und zu tragen, z. B.:<br />
Schutzbrille, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe<br />
(auf Baustellen S3).<br />
Die vorgeschriebene Kleiderordnung in verschiedenen<br />
Betrieben ist einzuhalten.<br />
Warnzeichen und Gefahrensymbole<br />
• Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre<br />
• Mitnehmen <strong>von</strong> nicht ex-geschützten<br />
Mobiltelefonen verboten.<br />
• In Ex-Bereiche dürfen nur explosionsgeschützte<br />
Geräte mitgenommen/verwendet werden.<br />
Warnung vor elektromagnetischen Feldern<br />
Verbot <strong>für</strong> Personen mit Herzschrittmachern
4<br />
Warnung vor radioaktiven Strahlen<br />
Warnung vor biologischen oder<br />
gentechnischen Stoffen<br />
Warnung vor Gefahrstoffen, z. B.:<br />
Verhaltensregeln in Notfällen –<br />
Rettungswege und Sammelplätze<br />
CO 2<br />
geflutet<br />
leicht<br />
entzündlich<br />
Umweltschutz<br />
giftig ätzend reizend<br />
Aushänge in den Gebäuden beachten.<br />
Flucht- und Rettungswegen folgen.<br />
Im Alarmfall Gebäude verlassen (keinen<br />
Aufzug benutzen)<br />
An Sammelplätzen melden, vom Unfallort<br />
fernbleiben, Absperrungen beachten<br />
CO 2 - Alarm: In Räumen mit einer Gas-Lösch-<br />
anlage bei Alarm die Gebäude sofort verlassen.<br />
Abfallentsorgung<br />
Grundsätzlich ist die Partnerfirma verpflichtet,<br />
den im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden<br />
Abfall selbst und auf eigene Kosten zu<br />
entsorgen.<br />
Kanalisation<br />
Flüssigkeiten dürfen nur nach Rücksprache mit dem<br />
Betreiber der Zentralen Abwasser-Behandlungs-<br />
anlage in das Kanalsystem abgegeben werden.<br />
Notrufeinrichtungen und<br />
wichtige Telefonnummern<br />
Erste Hilfe<br />
Handfeuermelder<br />
Notruf Feuerwehr /Rettungsdienst:<br />
Intern <strong>von</strong> jedem Telefonapparat:<br />
Standort Biberach 112<br />
Standort Dortmund 0112<br />
Standort Ingelheim 112<br />
Über Mobiltelefon:<br />
Standort Biberach (07351) 54-112<br />
Standort Dortmund 112<br />
Standort Ingelheim (06132) 77-112<br />
Werkschutz:<br />
Biberach (07351) 54-2208<br />
Dortmund (0231) 9799-994 36<br />
Ingelheim (0 61 32) 77-23 22<br />
Arbeitssicherheit:<br />
Biberach (07351) 54-8063<br />
Dortmund (0231) 9799-994 36<br />
Ingelheim (0 61 32) 77-23 22<br />
Telefonzentrale:<br />
Biberach (07351) 54-0<br />
Dortmund (0231) 9799-0<br />
Ingelheim (0 61 32) 77-0<br />
Erste Hilfe/<br />
Verbandkasten<br />
Augendusche<br />
Notdusche<br />
Feuerlöscher<br />
5
© <strong>Boehringer</strong> Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG<br />
www.boehringer-ingelheim.de