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03 Einweisung Technik-Bereich

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Sicherheitseinweisung – Stufe C (<strong>Technik</strong>)<br />

Für den Betreuungsbereich der Abteilung<br />

L&PSG/ SCM&E/ Plant Engineering


1. Arbeitsschutzorganisation allgemein<br />

Bei sämtlichen Arbeiten sind die gültige UVV, die Sicherheitsrichtlinien, die<br />

berufsbezogenen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten.<br />

Die jetzt folgende Sicherheitseinweisung ist gültig für 1 Jahr.<br />

Sie gilt für den Betreuungsbereich der Abteilung<br />

L&PSG/ SCM&E/ Plant Engineering<br />

und betrifft folgende Gebäude:<br />

2<strong>03</strong>2A/ 2<strong>03</strong>2B/ 2<strong>03</strong>2C/ 3242/ 3259/ 3269/ 3371/ 4313/ 4214/ 5314/ 6348<br />

Bei sämtlichen Problemen in diesen <strong>Bereich</strong>en<br />

sofort das Service-Center informieren! Tel.: 06132/ 77-8701


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten in EX – <strong>Bereich</strong>en<br />

• Betreten von Ex- <strong>Bereich</strong>en nur<br />

nach Rücksprache mit Service- Center W140<br />

• Auf Hinweisschilder vor Ort achten!<br />

• Offenes Feuer / Rauchen verboten!<br />

• Mitführen von Handys &<br />

nicht ex-geprüften Geräten verboten!<br />

• Nur ableitfähige Schuhe benutzen!<br />

• Nur Ex-geprüfte Leitern & Werkzeuge benutzen!


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten in Energie- & <strong>Technik</strong>zentralen<br />

Absolutes Verbot von Rauchen, sowie Verzehr von<br />

Getränken und Speisen im gesamten <strong>Bereich</strong> inkl.<br />

Zwischendecken!<br />

Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz ist zu achten.<br />

Nach der Arbeit muss der Arbeitsplatz gereinigt<br />

und der Müll entsorgt werden. Geschieht dies<br />

nicht, werden die Reinigungskosten den<br />

Firmen/ Abteilungen in Rechnung gestellt, die als<br />

letztes dort gearbeitet haben!<br />

PSA: Sicherheitsschuhe & Gehörschutz<br />

Zusätzlich empfohlene PSA: Kopfschutz mit<br />

Kinnriemen, schnittfeste Handschuhe


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten in Zwischendecken<br />

Prinzipiell muss immer mit großer Vorsicht<br />

die Zwischendecke begangen werden!<br />

Zwischendecken dürfen nur zu zweit<br />

begangen werden, bzw. muss der<br />

Vorgesetzte wissen, dass man sich in der<br />

Zwischendecke befindet!<br />

Das Betreten der Förderbänder ist<br />

untersagt! (UNFALLGEFAHR)


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten in Zwischendecken<br />

Zwischendecken sind zu etwa 90%<br />

begehbar, von den restlichen 10% Prozent<br />

sind etwa weitere 90-95% kenntlich<br />

gemacht bzw. abgesperrt.<br />

Absperrungen oder Abdeckungen dürfen<br />

nicht entfernt werden.<br />

Nicht begehbar


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten im Lagerbereich & Fluren<br />

Bei Arbeiten im Lagerbereich oder auf<br />

Fluren ist auf die Flurförderzeuge zu<br />

achten! (Stapler; FTS usw.)<br />

Alle Arbeiten sind mit dem Personal vor Ort<br />

abzustimmen.<br />

Die Förderanlagen dürfen NICHT betreten<br />

werden!


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten auf den Dächern<br />

Betreten der Dächer nur mit Genehmigung<br />

des Service-Centers W140!<br />

Bei Arbeiten am Dach- Rand ist eine<br />

Absturzsicherung zu tragen!<br />

Dächer nur auf den dafür vorgesehenen<br />

Wegen benutzen!<br />

Lichtkuppeln dürfen nicht betreten<br />

werden! (Absturzgefahr)


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Gefahren auf dem Dach des Gebäudes 2<strong>03</strong>2A:<br />

• Mobilfunk – Antennen<br />

Gefahren auf dem Dach des Gebäudes 3259:<br />

• EX - Abluft;<br />

• 10 kV Leitung<br />

Gefahren auf dem Dach des Gebäudes 5314:<br />

• EX – Abluft<br />

• Lösemittelwolken


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten in der Kältezentrale, Geb.3259<br />

• Türen der Kältezentrale geschlossen halten<br />

• Kältezentrale nur nach Rücksprache und Genehmigung des Service-Centers<br />

betreten!<br />

• Vor dem Betreten der Kältezentrale muss eine spezielle NH 3- (Ammoniak)-<br />

Schulung im Service-Center W140 absolviert werden<br />

• Es befinden sich ca. 750 kg Ammoniak in der Kältezentrale


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten in der Onkologie, Geb. 3269<br />

• Der Zugang zum Onkologie-Betrieb (GMP-<strong>Bereich</strong>) bedarf einer separaten<br />

<strong>Einweisung</strong> vom Betrieb, sowie der entsprechenden PSA!<br />

• Die <strong>Technik</strong>zentralen & Zwischendecken der <strong>Bereich</strong>e Onkologie und <strong>Technik</strong>um<br />

dürfen NICHT von weiblichen Mitarbeiterinnen betreten werden!<br />

• Die <strong>Technik</strong>zentralen & Zwischendecken der <strong>Bereich</strong>e Onkologie und <strong>Technik</strong>um<br />

sind nur nach Rücksprache des Service-Centers W140 zu betreten!


2. Allgemeine betriebliche Organisation<br />

Arbeiten an den RNVen, Geb. 6348<br />

• Bei Alarmen, Feuerwehreinsätzen oder sonstigen Vorfällen beim benachbarten<br />

Bromlager, Geb. 6355 ist umgehend die Arbeit einzustellen und entgegen der<br />

Windrichtung, bevorzugt zum Sammelplatz, zu flüchten.<br />

• An allen Entlüftungen und Ansaugungen die in die Höhe geführt sind, ist mit Ex-<br />

Abluft zu rechnen. Bei Arbeiten dort ist Rücksprache mit dem Service-Center W140<br />

zu halten und ein Erlaubnisschein nötig.<br />

• Vorm Einsteigen in die RNVen (Brennkammer, Zu- Abluftkanäle, Sammler, etc.) ist<br />

Rücksprache mit dem Service-Center W140 zu halten, ein Erlaubnisschein nötig<br />

und Trenntrafos zu benutzen.


3. Notfallorganisation<br />

Verhalten bei Unfällen oder Verletzungen<br />

• Auch bei kleineren Verletzungen, besonders bei Unfällen, muss der Werksärztliche<br />

Dienst im Gebäude 3362 aufgesucht werden!<br />

• NOTRUF:<br />

Intern: 112 (interne Telefone)<br />

Extern: 06132-77-112 (externe Telefone bzw. Handy)<br />

Service-Center W140 (Tel. 8701) informieren!<br />

• Es ist wichtig, sich die Gebäudenummer von dem Betrieb zu merken, in dem man<br />

• Es ist wichtig, sich die Gebäudenummer von dem Betrieb zu merken, in dem man<br />

arbeitet. Vorteilhaft kann dies auch bei größeren Gebäuden mit mehreren<br />

Gebäudenummern sein (z.B. 3242/3259/3269).


3. Notfallorganisation<br />

Werksärztlicher Dienst


3. Notfallorganisation<br />

Für die Gebäude 2021, 2<strong>03</strong>2A, 2<strong>03</strong>2 B, 2<strong>03</strong>2C ist der Sammelplatz<br />

hinter dem Geb. 2112


3. Notfallorganisation<br />

Für die Gebäude 3242 / 3259 / 3269 und 4313 ist der Sammelplatz<br />

zwischen den Gebäuden 3371 und 3362


3. Notfallorganisation<br />

Für die Gebäude 3165 / 3175 / 3264 und 4214 ist der Sammelplatz<br />

zwischen den Gebäuden 4211 und 4214


3. Notfallorganisation<br />

Für das Gebäude 3371 ist der Sammelplatz hinter dem Gebäude 3362,<br />

gegenüber dem Gebäude 3364.


3. Notfallorganisation<br />

Für die Gebäude 5314 und 6348 ist der Sammelplatz vor dem<br />

Gebäude 6316


4. Rechtsvorschriften<br />

Kleiner Erlaubnisschein<br />

Die Notwendigkeit eines kleinen<br />

Erlaubnisscheines muss vor Arbeitsbeginn<br />

mit dem Service-Center W140<br />

abgesprochen werden.<br />

Der kleine Erlaubnisschein ist für max. 7<br />

Tage gültig.


4. Rechtsvorschriften<br />

Großer Erlaubnisschein<br />

Der große Erlaubnisschein ist erforderlich<br />

bei Arbeiten wie:<br />

• Schweißen, Löten, Flexen und Schleifen;<br />

Arbeiten mit offener Flamme usw.<br />

• Arbeiten im EX - <strong>Bereich</strong><br />

• Einsteigen in Behältern, Arbeiten in<br />

leitfähigen Umgebungen oder engen<br />

Räumen<br />

Der Schein ist in der Regel für einen Tag<br />

gültig!<br />

Die Notwendigkeit eines großen<br />

Erlaubnisscheines muss vor Arbeitsbeginn<br />

mit dem Service-Center W140<br />

abgesprochen werden.


4. Rechtsvorschriften<br />

Erlaubnisscheine allgemein<br />

• Da die Arbeiten zu 95% planbar sind, sollten Erlaubnisscheine mindestens 48<br />

Stunden vorher beantragt werden!<br />

• Vorwiegend sollten die Arbeiten Montags bis Donnerstags gemeldet werden!<br />

• Der Erlaubnisschein besteht aus vier Durchschlägen:<br />

– „Weiße Seite“ ist das Deckblatt und bleibt beim Ausführenden,<br />

– „Grüne Seite“ wird nach Arbeitsende auf der Rückseite unterschrieben,<br />

– „Gelbe Seite“ wird vor Arbeitsbeginn auf der Rückseite unterschrieben,<br />

– „Rote Seite“ ist für die Werkfeuerwehr<br />

• Auf der Vorderseite des Erlaubnisscheines müssen ebenfalls von der ausführenden<br />

Person bei den Punkten „Erforderlich“ der Name leserlich eingetragen ;<br />

unterschrieben und die Telefonnummer eingetragen werden!


4. Rechtsvorschriften<br />

Freigabeschein<br />

Freigabescheine sind z.B. erforderlich bei<br />

folgenden Arbeiten:<br />

• In Ex-<strong>Bereich</strong>en<br />

• An der Maschinenabluft<br />

• An Entstaubungsanlagen<br />

Die Notwendigkeit eines Freigabescheines<br />

muss vor Arbeitsbeginn mit dem Service-<br />

Center W140 abgesprochen werden!


4. Rechtsvorschriften<br />

Brandüberwachung<br />

Die Räume in unserem Zuständigkeitsbereich sind alle brandüberwacht!<br />

Die Melder werden über das Service-Center W140 abgeschaltet!<br />

Es ist ratsam vor Arbeitsbeginn nachzufragen, ob sich an dem Arbeitsplatz Melder<br />

befinden bzw. diese abschalten zu lassen!<br />

Sollte es zu einem Fehlalarm kommen und es kann Fahrlässigkeit nachgewiesen<br />

werden, gehen die Kosten des Feuerwehreinsatzes (750 €) zu Lasten der Fremdfirma<br />

und der Mitarbeiter muss das Werk verlassen!<br />

Sollten Arbeiten am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen nötig sein, müssen<br />

diese ebenfalls zwei Tage vorher im Service-Center W140 gemeldet werden.


4. Rechtsvorschriften<br />

Allgemeines<br />

• Nur geprüftes Werkzeug und Leitern benutzen!<br />

• Elektrowerkzeuge (Handbohrmaschine usw.) dürfen nur über einen PRCD-S-<br />

Adapter betrieben werden. (Personenschutz – Stecker)


5. Allgemeine Verhaltensregeln<br />

Allgemeines<br />

• In unserem gesamten <strong>Bereich</strong> ist ein langes Beinkleid PFLICHT, auch im Sommer.<br />

• Sind Arbeiten im „GMP - <strong>Bereich</strong>“ notwendig, muss eine GMP-Schulung gemacht<br />

werden.<br />

• Bei dauerhaftem Einsatz (mind. 2 – 3 Arbeitseinsätzen im GMP-<strong>Bereich</strong> pro Monat<br />

oder einem bestehenden Rahmenvertrag) im „GMP - <strong>Bereich</strong>“ erfolgt zusätzlich eine<br />

GMP-Untersuchung<br />

• Zyklus von GMP- Untersuchungen:<br />

– Interne Mitarbeiter: 30 Monate<br />

– Externe Mitarbeiter: 15 Monate<br />

• Arbeiten an laufenden Anlagen, Verteilungen, Schaltschränken und dem GLT -<br />

System bedarf einer Genehmigung des zuständigen Service – Mitarbeiters .<br />

(mit Eintrag in entsprechender Liste)


5. Allgemeine Verhaltensregeln<br />

An- und Abmeldung<br />

• Tägliche Anmeldung aller Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn im Service-Center W140 mit<br />

Eintrag in der Anwesenheitsliste.<br />

• Bei einem Gebäudealarm müssen alle Mitarbeiter schnellstmöglich an den<br />

entsprechenden Sammelplatz gehen! Es erfolgt eine Kontrolle der Anwesenden am<br />

Sammelplatz an Hand der Anwesenheitsliste!<br />

• Tägliche Abmeldung nach Arbeitsende mit Austrag aus der Anwesenheitsliste.<br />

• Arbeitsende sollte 16:00 Uhr angestrebt werden!<br />

• Sollten die Arbeiten länger dauern, muss dies bis spät. 14 Uhr mit dem Service-<br />

Center W140 abgesprochen werden<br />

• Sollte das Service-Center nicht besetzt sein, können Schlüssel, Karten und<br />

Erlaubnisscheine in den Briefkasten neben der Eingangstür geworfen werden!<br />

• Abmelden kann man sich auf dem Abmelde- und Infoblatt.


5. Allgemeine Verhaltensregeln<br />

Partnerfirmenbetreuung (Mo. – Fr. von 06:00 Uhr – 08:30 Uhr)<br />

• In unserem <strong>Bereich</strong> sind fast alle Türen mit einem PegaSys - System ausgerüstet<br />

(Offline – Leser). Um Zugang zu den Räumen zu erhalten, wird Ihr Werksausweis<br />

programmiert.<br />

• Für die anderen Türen leihen wir Ihnen Schlüssel oder Sonderausweise aus, die am<br />

selben Tag nach Arbeitsende wieder abzugeben sind!<br />

• Die Anmeldung und Betreuung erfolgt nur zu der o. g. Zeit.<br />

• In Ausnahmefällen ist die Klingel zu betätigen und die Betreuung erfolgt<br />

anschließend durch den zuständigen Ansprechpartner / Auftraggeber.


Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit !<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen alle Mitarbeiter<br />

des Service Centers W140 gerne zur Verfügung !

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