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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

EINLADUNG<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 Anschreiben Einladung.doc<br />

Auskunft erteilt: Diana Froitzheim<br />

Geschäftszeichen:<br />

Zimmer Nr.: 400<br />

Telefondurchwahl: (02266) 96 410<br />

Telefax: (02266) 96 7 410<br />

Telefonzentrale (02266) 96 0<br />

E-Mail: diana.froitzheim@gemeindelindlar.de<br />

Homepage: http://www.lindlar.de<br />

<strong>Lindlar</strong>, den 15. Oktober 2008<br />

zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />

ist beigefügt.<br />

Im Anschluss an die Ratssitzung besteht die Möglichkeit, die Umbau-/Renovierungsarbeiten<br />

in der Gemeinschaftshauptschule und im Kulturzentrum zu besichtigen. Herr<br />

Wagner und Herr Rother haben sich freundlicherweise bereit erklärt, durch das Haus zu<br />

führen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

Gremium<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Wochentag<br />

Mittwoch<br />

Sitzungsort<br />

Datum<br />

29. Oktober 2008<br />

Sitzungs-Nr.<br />

27<br />

Uhrzeit<br />

17.30 Uhr<br />

Foyer des Kulturzentrums <strong>Lindlar</strong>, Wilhelm-Breidenbach-Weg 6, 51789 <strong>Lindlar</strong>


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 Tagesordnung.doc<br />

Tagesordnung<br />

zur 27. Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

am 29.10.2008<br />

TOP Beratungsgegenstand<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

1. Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

2. Fragestunde für Einwohner<br />

3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

09.09.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> und Änderung der<br />

Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.10.2008<br />

- <strong>Sitzungsvorlage</strong> wird nachgereicht -<br />

6. Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) für das Jahr<br />

2009<br />

- Unterlagen werden nachgereicht -<br />

7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

hier: Gewerbesteuerveranlagung<br />

8. Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />

9. Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006<br />

10. Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer<br />

11. Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />

(LPVG/NW)<br />

12. Bebauungsplan Nr. 45 A – Brochhagen –, III. Änderung<br />

Bürgerantrag vom 26.03.2008<br />

13. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 16 A (Ortsumgehung<br />

Frielingsdorf)<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2008<br />

14. LXI. Änderung des Flächennutzungsplans (LIDL-Markt)<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 02.10.2008<br />

15. Bebauungsplan Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel –, III. Änderung<br />

16. Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr<br />

17. Informationen der Verwaltung<br />

18. Verschiedenes


TOP Beratungsgegenstand<br />

- Nichtöffentlicher Teil -<br />

19. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

20. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

09.09.2008<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

21. Informationen der Verwaltung<br />

22. Verschiedenes<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 Tagesordnung.doc<br />

2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 15.10.2008<br />

Ratsbüro<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 3: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

Zu TOP 1 - 4: Regularien<br />

Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

Zu TOP 5: 1. Fertigstellungssatzung der „Paul-Schneider-Straße“<br />

2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />

Die Fertigstellungssatzung und der Widmungsbeschluss wurden in der<br />

Zeit vom 16.09.2008 bis einschl. 08.10.2008 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel<br />

am Rathaus und im Internet öffentlich bekannt gemacht.<br />

Zu TOP 6: Erlass einer Ortslagensatzung Waldweg<br />

Bürgerantrag vom 03.08.2006<br />

Nachdem die Stellungnahmen zu den beschlossenen Ergänzungen eingeholt<br />

wurden, wird nun der städtebauliche Vertrag zur Sicherung der<br />

landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen vorbereitet. Nachdem<br />

die betroffenen Grundstückseigentümer die Verträge unterzeichnet haben,<br />

soll die Innenbereichssatzung Waldweg im Dezember 2008 in Kraft<br />

gesetzt werden.<br />

Zu TOP 7: Bebauungsplan Nr. 3 – Frielingsdorf –, XXIII. Änderung<br />

Bürgerantrag vom 14.01.2008<br />

Mit der Bekanntmachung in der Zeit vom 06.10.2008 bis einschließlich<br />

13.10.2008 wurde die XXIII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 –<br />

Frielingsdorf – in Kraft gesetzt.<br />

Zu TOP 8: Informationen der Verwaltung<br />

8.1 Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

8.2 Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 03 Berichterstattung ös.doc


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />

2<br />

Zu TOP 9: Verschiedenes<br />

9.1 Der Text des Urteils des OVG Münster in Sachen B-Plan 34 B ist<br />

den Ratsmitgliedern per E-Mail und jeweils den Fraktionen in<br />

Kopie am 10.09.2008 zugestellt worden.<br />

Hinsichtlich der Gesprächsergebnisse mit dem Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund<br />

wird auf die in der Anlage beigefügte E-Mail an die<br />

Fraktionsvorsitzenden vom 18.09.2008 und die dieser beigefügten<br />

Stellungnahme des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes NRW vom<br />

15.09.2008 verwiesen.<br />

9.2 Eine Berichterstattung kann entfallen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />

Finanzen, Steuern,<br />

Rechnungswesen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6: Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) für<br />

das Jahr 2009<br />

Sachverhalt:<br />

Die Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) nebst Anlagen für<br />

das Haushaltsjahr 2009, des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 – 2012,<br />

des Investitionsprogramms für die Jahre 2008 – 2012 sowie des Stellenplanes 2009<br />

erfolgt gemäß § 79 Abs. 2 GO NW durch den Bürgermeister.<br />

Die Haushaltssatzung (der Haushaltsplanentwurf) nebst allen Anlagen wird den Ratsmitgliedern<br />

in der Sitzung übergeben.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfes) nebst Anlagen für das<br />

Haushaltsjahr 2009, des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 – 2012, des<br />

Investitionsprogramms für die Jahre 2008 – 2012 sowie des Stellenplanes 2009 wird<br />

ohne Aussprache zur Beratung an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen.<br />

Annette Adolphs<br />

Sachbearbeiterin<br />

Werner Hütt<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 06 Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) für das Jahr<br />

2009.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />

Finanzen, Steuern,<br />

Rechnungswesen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 7: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

hier: Gewerbesteuerveranlagung<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Haupt- und Finanzausschuss 22.10.2008 7<br />

Sachverhalt:<br />

Im Haushaltsplan 2008 ist die Einnahme aus Gewerbesteuer nach Ertrag mit<br />

5.500.000,00 € veranschlagt. Die derzeitige Gewerbesteuerveranlagung beträgt zum<br />

Stichtag 02.10.2008 = 10.111.779,50 €.<br />

Auf Grund der veranschlagten Gewerbesteuer (5,5 Mio €) wurde die Gewerbesteuerumlage<br />

mit 795.000,00 € für 2008 ermittelt. Aufgrund der Mehreinname bei der Gewerbesteuer<br />

muss die Gewerbesteuerumlage um 670.000,00 € auf 1.465.000,00 € erhöht<br />

werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt bei dem Titel Gewerbesteuerumlage, Produkt 1.61.01 den<br />

Haushaltsansatz von 795.000,00 € um 670.000,00 € auf 1.465.000,00 € zu erhöhen.<br />

Die Deckung der Mehraufwendung erfolgt durch die Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer<br />

nach Ertrag.<br />

Werner Hütt<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 07 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, Gewerbesteuerveranlagung.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />

Finanzen, Steuern,<br />

Rechnungswesen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 8: Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 10.09.2008 7<br />

Sachverhalt:<br />

Die Kostenrechnende Einrichtung Winterdienst schloss in 2006 mit einem betriebswirtschaftlichen<br />

Verlust von 12.522,01 € ab. Dies ist auf die extremen Witterungsverhältnisse<br />

Anfang des Jahres 2006 zurückzuführen. Der noch abzudeckende Verlust aus den<br />

Vorjahren steigt hierdurch von 124.247,01 € zum 31.12.2005 um 12.522,01 € auf insgesamt<br />

136.769,02 €.<br />

Durch die in 2007 vorgenommene Gebührenerhöhung soll der Verlust in den nächsten<br />

3 Jahren ausgeglichen werden.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschießt die Abrechnung Winterdienst 2006.<br />

Kierdorf<br />

Sachbearbeiterin<br />

Hütt<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 08 Betriebsabrechnung Winterdienst 2006.doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />

Aufwendungen Ansatz 2006 Ist Ergebnis 2006<br />

Bezüge der Beamten 550,00 565,53<br />

Vergütungen der tariflich Beschäftigte 10.990,00 11.140,96<br />

Beiträge Versorgungskasse Beamte 180,00<br />

Beiträge Versorgungskasse tarifl. Beschäftigte 860,00 728,14<br />

Sozialversicherungsbeiträge tarifl. Beschäftigte 2.330,00 2.238,57<br />

Pauschalierte Lohnsteuer 67,23<br />

Personalaufwendungen 14.910,00 14.740,43<br />

Treibstoffe für Sonstiges 224,52<br />

Unterhaltung Maschinen und tech. Anlagen 8.000,00 6.411,32<br />

Reparatur Fahrzeuge 1.138,62<br />

Unterhaltung Betriebsvorrichtungen 6.000,00 33,33<br />

Unterhaltung Betriebs- und Geschäft 1.500,00 1.042,73<br />

Hilfsstoffe 95.000,00 86.746,98<br />

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 110.500,00 95.597,50<br />

AfA Betriebs- u. Geschäftsausst. 10.400,00 11.394,00<br />

Bilanzielle Abschreibungen 10.400,00 11.394,00<br />

Reisekosten 100,00<br />

Andere sonst. Inanspr. Rechten, Dienste, Fremdfirmen 52.500,00 98.230,25<br />

Zeitungen und Fachliteratur 100,00<br />

Öffentliche Bekanntmachungen 100,00<br />

Gebäudeversicherung 62,80<br />

EWB auf Forderungen 42,00<br />

PWB auf Forderungen 118,72<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.800,00 98.453,77<br />

Ordentliche Aufwendungen 188.610,00 220.185,70<br />

Bauhofleistungen 90.000,00 115.311,91<br />

(lt. Kalkulation)<br />

sonstige Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung 19.789,00 9.460,82<br />

Kalkulatorische Zinsen 5.498,00<br />

Gesamtaufwand 350.456,43<br />

Erträge<br />

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 194.567,60<br />

Saldo der Gebührenkalkulation (Verlust) -155.888,83


Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />

Gesamtaufwand<br />

2006 km €/km<br />

350.456 € 184,9 1895,38<br />

Nicht vom Gebührenschuldner zu erbringende Kosten für die freien Strecken<br />

Gesamtkosten<br />

km €<br />

63,5 1895,38 120.356,86 €<br />

Gesamtkosten 350.456,43 €<br />

./. Freie Strecken 120.356,86 €<br />

230.099,57 €<br />

davon 10 % öffentliches Interesse 23.009,96 €<br />

durch Gebühren zu deckende Kosten 207.089,61 €<br />

Erträge 2006 194.567,60 €<br />

betreibswirtschaftlicher Verlust 2006 12.522,01 €<br />

(der vom Gebührenschuldner zu tragen ist)<br />

Über den allgemeinen Haushalt werden 143.366,82 €<br />

finanziert<br />

Saldo Gebührenkalkulation 155.888,83 €


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 07.10.2008<br />

Abfallwirtschaft<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 9: Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 10.09.2008 8<br />

Sachverhalt:<br />

Die Kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung ist im Jahr 2006 ausgeglichen. Hierzu<br />

war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 186.604,20 € erforderlich. Geplant war<br />

eine Rücklagenentnahme in Höhe von 241.200 €.<br />

Das Konto „Sonderposten für Gebührenausgleich Abfallbeseitigung“ weist am<br />

31.12.2006 einen Bestand in Höhe von 127.568,17 € aus, der für die Jahre 2007 und<br />

2008 zur Gebührenstabilität sorgen soll.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006.<br />

Kierdorf<br />

Fachleiterin<br />

Hütt<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 09 Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006.doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


Betriebsabrechnung Abfall 2006<br />

Aufwendungen Ansatz 2006 Ist Ergebnis 2006<br />

Bezüge der Beamten 3.215,69 €<br />

Vergütungen der tariflich Beschäftigten 75.903,93 €<br />

Beiträge Versorgungskasse Beamte 0,00 €<br />

Beiträge Versorgungskasse tarif. Beschäf. 5.000,65 €<br />

Sozialversicherungsbeiträge tarif. Beschäf. 16.090,33 €<br />

Beihilfen, Unterstützungen tarifl. Beschäf. 19,95 €<br />

Pauschalierte Lohnsteuer 565,54 €<br />

Personalaufwendungen 107.638,00 € 100.796,09 €<br />

Unterh. Betriebs- u. Geschäftsausstattung<br />

Abfallentsorgung 15.000,00 € 11.204,63 €<br />

Sonstige Sach- und Dienstleistungen 710.898,00 € 690.291,71 €<br />

Verbandsumlagen 897.000,00 € 883.375,40 €<br />

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 1.622.898,00 € 1.584.871,74 €<br />

Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 697,52 €<br />

Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 2.000,00 € 0,00 €<br />

Andere sonst. Inanspr. Rechten, Dienste 54.400,00 € 42.648,02 €<br />

Verbrauchsmaterial 14.400,00 € 8.973,56 €<br />

Drucksachen 2.250,00 € 2.200,82 €<br />

Zeitungen und Fachliteratur 0,00 €<br />

Porto 1.570,71 €<br />

EWB auf Forderungen 523,92 €<br />

PWB auf Forderungen 118,73 €<br />

Festwerte 193,74 €<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen 73.050,00 € 56.927,02 €<br />

Ordentliche Aufwendungen 1.803.586,00 € 1.742.594,85 €<br />

Bauhofleistungen 2.000,00 € 13.924,22 €<br />

sonstige Aufwendungen aus intern. Leistungsverrechnung<br />

Verwaltungskosten lt. Kalkulation 2006 14.200,00 € 14.200,00 €<br />

Gesamtaufwand 1.770.719,07 €<br />

Erträge<br />

Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte 1.562.839,98 €<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.274,89 €<br />

Gesamterträge 1.584.114,87 €<br />

betriebswirtschaftlicher Verlust 2006 -186.604,20 €<br />

Entnahme aus Sopo f. Gebührenausgleich 186.604,20 €<br />

Ergebnis<br />

nachrichtlich:<br />

0,00 €<br />

Gewinnvortrag (Sopo) 01.01.2006 314.172,37 €<br />

Auflösung Sopo f. Gebührenausgleich 2006 -186.604,20 €<br />

Endbestand zum 31.12.2006 127.568,17 €


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 07.10.2008<br />

Finanzen, Steuern,<br />

Rechnungswesen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 10: Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Haupt- und Finanzausschuss 22.10.2008 6<br />

Sachverhalt:<br />

Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2004 eingeführt. Die Einnahme betrug im<br />

1. Jahr 35.192,00 €.<br />

Die derzeitige Ist-Einnahme der Zweitwohnungssteuer beträgt 30.572,77 €. Im Vorjahr<br />

waren es noch 31.620 €. Zurzeit liegen weitere Kündigungen von Campingplatzstellplätzen<br />

vor, so dass die Einnahme weiter sinken wird.<br />

Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist nicht unerheblich.<br />

Alle Anmeldungen von Zweitwohnsitzen (Nebenwohnung) in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

werden mit einem Erhebungsbogen angeschrieben und nach deren Rücksendung ausgewertet.<br />

Es wird kontrolliert, ob die Anschreiben zurückgesendet werden, ansonsten<br />

werden die Bürger/innen in einem zusätzlichen Schreiben angemahnt.<br />

Eine Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer von tatsächlichen Zweitwohnungen kommt<br />

in den seltensten Fällen zum Tragen. Meist handelt es sich um Studenten, die sich zum<br />

Studienort als Hauptwohnsitz ummelden und <strong>Lindlar</strong> als Zweitwohnsitz behalten. Diese<br />

werden nicht zur Zweitwohnungssteuer veranlagt.<br />

Es ist festzustellen, dass auf den Campingplätzen die Vermietung in den letzten Jahren<br />

rapide abgenommen hat.<br />

Die Kündigungen der Pächter von Campingstellplätzen werden überwiegend altersbedingt<br />

begründet oder durch zu hohen finanziellen Aufwand der Zweitwohnungssteuer<br />

(10 % der Pacht). Die Campingplatzbetreiber können ihre Pacht nicht senken, da der<br />

Unterhaltungsaufwand für die Campingplätze ansonsten nicht finanzierbar ist.<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 10 Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer.doc


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 10 Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer.doc<br />

2<br />

Derzeit werden bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> 6 „echte Fälle“ zur Zweitwohnungssteuer veranlagt.<br />

Hier handelt es sich überwiegend um Arbeitnehmer, die mit Nebenwohnung<br />

gemeldet sind. Verheiratete Arbeitnehmer sind lt. Gesetz von der Zweitwohnungssteuer<br />

zu befreien.<br />

Die Veranlagung der Campingplätze ist von ca. 460 auf ca. 350 Fälle gesunken.<br />

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 22.10.2008,<br />

TOP 7, unterbreitet die Verwaltung dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Zweitwohnungssteuer wird zum 01.01.2009 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> abgeschafft.<br />

Kierdorf<br />

Sachbearbeiterin<br />

Hütt<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.09.2008<br />

Personal<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 11: Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />

(LPVG/NW)<br />

Sachverhalt:<br />

Die Beschäftigten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> haben am 10.06.2008 einen neuen Personalrat<br />

für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Gem. § 67 LPVG/NW wird bei jeder obersten<br />

Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle<br />

gebildet. Oberste Dienstbehörde ist in der <strong>Gemeinde</strong> der Rat (§ 41 GO/NW in<br />

Verbindung mit § 3 LBG). Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden,<br />

seinem Stellvertreter und Beisitzern. Auf die Person des Vorsitzenden und seines<br />

Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />

die Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich<br />

eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte<br />

bestellt. In den vergangenen Jahren wurden von jeder Seite 6 Beisitzer benannt.<br />

Bisher gehörten der Einigungsstelle an:<br />

Vorsitzender: Knippenberg, Karl-Heinz, <strong>Lindlar</strong><br />

stellv. Vorsitzender: Wolff, Hermann-Josef, <strong>Lindlar</strong><br />

6 vom Rat benannte Beisitzer: 6 vom Personalrat benannte Beisitzer:<br />

Klauß, Dieter Hinterding, Sebastian<br />

Walter, Ortwin Imscheid-Hombach, Annemarie<br />

Herbstritt-Jungbluth, Michael Kierdorf, Ilse<br />

Dreiner-Wirz, Jürgen Schreiner, Markus<br />

Dr. Tebroke, Hermann-Josef (Bürgermeister) Siebert, Reiner<br />

Broich, Franz (Allgemeiner Vertreter) Ufer, Angela<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 11 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz.doc


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 11 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz.doc<br />

2<br />

Herr Karl-Heinz Knippenberg (als Schiedsmann in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> tätig), wohnhaft<br />

Carl-Haselbeck-Straße 9, 51789 <strong>Lindlar</strong>, und Herr Hermann-Josef Wolff (Richter<br />

am Amtsgericht Bergisch Gladbach), wohnhaft Tulpenweg 9a, 51789 <strong>Lindlar</strong>, haben<br />

sich bereit erklärt, wiederum den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz der Einigungsstelle<br />

zu übernehmen. Diese Besetzung und die Zahl der Beisitzer ist mit dem<br />

Personalrat abgestimmt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> beschließt folgende Besetzung der Einigungsstelle:<br />

Vorsitzender: Knippenberg, Karl-Heinz, <strong>Lindlar</strong><br />

stellv. Vorsitzender: Wolff, Hermann-Josef, <strong>Lindlar</strong><br />

6 vom Rat benannte Beisitzer: 6 vom Personalrat benannte Beisitzer:<br />

werden in der Sitzung benannt Hinterding, Sebastian<br />

Imscheid-Hombach, Annemarie<br />

Kierdorf, Ilse<br />

Siebert, Reiner<br />

Dr. Tebroke, Hermann-Josef (Bürgermeister) Ufer, Angela<br />

Broich, Franz (Allgemeiner Vertreter) Weiskopf, Sven<br />

Georg Meyer<br />

Fachbereichsleiter<br />

Franz Broich<br />

Allgemeiner Vertreter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.10.2008<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ka/We<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 12: Bebauungsplan Nr. 45 A – Brochhagen -, III. Änderung<br />

Bürgerantrag vom 26.03.2008<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau- Planungs- und Umweltausschuss 28.10.2008 11<br />

Sachverhalt:<br />

Das Verfahren zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 A – Brochhagen – wurde<br />

durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der<br />

Zeit vom 23.07.2008 bis einschließlich 23.08.2008. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher<br />

Belange beteiligt. Stellungnahmen, die zu einer Änderung der Bauleitplanung<br />

führen könnten, wurden nicht vorgetragen.<br />

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am<br />

28.10.2008, TOP 11, unterbreitet die Verwaltung dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dez. 2006<br />

(BGBI. IS. 2878) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. (GV<br />

NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen<br />

und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n und Kreise in Nordrhein-Westfalen<br />

vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird der Bebauungsplan Nr. 45 A<br />

- Brochhagen -, III. Änderung beschlossen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 12 BP Nr. 45 A - Brochhagen -.doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 14.10.2008<br />

Recht und Versicherungen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 13: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 16 A (Ortsumgehung<br />

Frielingsdorf) / Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2008<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 29. September 2008 beantragt die FDP-Fraktion unter Hinweis auf<br />

das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. August 2008, den Flächennutzungsplan<br />

und den Bebauungsplan Nr. 16 A betreffend die Ortsumgehung Frielingsdorf<br />

erneut zu beraten und zu beschließen.<br />

Beide Verfahren sind zwischenzeitlich seit Dezember 2007 rechtskräftig abgeschlossen.<br />

Verwaltungsgerichtliche Verfahren sind diesbezüglich nicht anhängig. Die Verwaltung<br />

sieht von daher keine Veranlassung, die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan<br />

Nr. 16 A betreffend die Ortsumgehung Frielingsdorf erneut zu beraten und<br />

zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der FDP-Antrag auf erneute Beratung und Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung<br />

und des Bebauungsplans Nr. 16 A (Ortsumgehung Frielingsdorf) wird<br />

abgelehnt.<br />

Holger Jungnitz<br />

Rechtsrat<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 13 FNP-Änderung und B-Plan Nr. 16 A (Ortsumgehung Frielingsdorf).doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 14.10.2008<br />

Recht und Versicherungen<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 14: LXI. Änderung des Flächennutzungsplans (LIDL-Markt)<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 02.10.2008<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 2. Oktober 2008 beantragt die FDP-Fraktion unter Hinweis auf das<br />

Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. August 2008, die LXI. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans betreffend die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes<br />

(LIDL-Markt) erneut zu beraten und zu beschließen.<br />

Das Verfahren ist zwischenzeitlich seit April 2008 rechtskräftig abgeschlossen. Verwaltungsgerichtliche<br />

Verfahren sind diesbezüglich nicht anhängig. Die Verwaltung sieht<br />

von daher keine Veranlassung, die LXI. Flächennutzungsplanänderung betreffend die<br />

Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (LIDL-Markt) erneut zu beraten<br />

und zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der FDP-Antrag auf erneute Beratung und Beschlussfassung der LXI. Flächennutzungsplanänderung<br />

(LIDL-Markt) wird abgelehnt.<br />

Holger Jungnitz<br />

Rechtsrat<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 14 FNP-Änderung (LIDL-Markt).doc<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ka/We<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 15: Bebauungsplan Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel -, III. Änderung<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

Bau- und Planungsausschuss<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Sachverhalt:<br />

10.05.2005<br />

30.08.2005<br />

30.05.2006<br />

31.01.2007<br />

28.02.2007<br />

11.03.2008<br />

Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat in dem anhängigen Normenkontrollverfahren<br />

durch Urteil vom 14.08.2008 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.<br />

Nach den Entscheidungsgründen ist das Gericht der Auffassung, dass folgende Punkte<br />

zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führen:<br />

1. Bei der abschließenden Beratung und Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

am 11.03.2008, TOP 14 hat der Rat den Beratungsergebnissen und Einzelbeschlüssen<br />

des Bau- und Planungsausschusses in den Sitzungen vom 10.05.2005,<br />

30.08.2005, 30.05.2006 und 31.01.2007 zugestimmt. Die abwägungsrelevanten Unterlagen<br />

waren dem Rat, nach Auffassung des Gerichtes, jedoch nicht vollständig<br />

vorgelegt worden. Der <strong>Sitzungsvorlage</strong> für die Ratssitzung vom 11.03.2008 waren<br />

zwar die diversen Stellungnahmen zu der Planung beigefügt sowie auch die Niederschriften<br />

der vorerwähnten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses, nicht<br />

hingegen der Abwägungsvorgang, aufgezeigt in den <strong>Sitzungsvorlage</strong>n. Da die <strong>Sitzungsvorlage</strong>n<br />

der Verwaltung zu den Ausschusssitzungen am 30.05.2006 und<br />

31.01.2007 dem Rat nicht erneut vorgelegt wurden, stellt dies nach Auffassung des<br />

Gerichts einen Abwägungsmangel dar.<br />

2. Gemäß dem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 11.03.2008 sollte der Bebauungsplan<br />

rückwirkend zum 28.03.2007 in Kraft gesetzt werden. Hierzu erfolgte die Bekanntmachung<br />

gemäß der gemeindlichen Hauptsatzung.<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 15 BP Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel III. Änderung.doc<br />

14<br />

12<br />

20<br />

8<br />

12<br />

14


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 15 BP Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel III. Änderung.doc<br />

2<br />

Die erste Bekanntmachung zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes erfolgte durch<br />

Hinweisbekanntmachung in der BLZ (Ausgabe ON) und Aushang an der Bekanntmachungstafel<br />

in der Zeit vom 28.03.2007 bis einschließlich 05.04.2007. In Abkehr<br />

von seiner bisherigen Rechtsprechung ist der 7. Senat des OVG nunmehr der Auffassung,<br />

dass diese Bekanntmachung erst mit Ablauf des letzten Tages des Aushanges<br />

vollzogen worden ist, so dass der Bebauungsplan erst frühestens mit Ablauf<br />

des 05.04.2007, also am 06.04.2007, in Kraft getreten sein kann. Dementsprechend<br />

könnte der Bebauungsplan auch nur frühestens zum 06.04.2007 rückwirkend in<br />

Kraft gesetzt werden.<br />

3. Die hinsichtlich der Bekanntmachungsform von gemeindlichem Satzungsrecht aufgezeigten<br />

grundsätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken wurden vom Gericht letztlich<br />

aufgrund der Größe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> als nicht durchgreifend und damit als entscheidungsunerheblich<br />

angesehen.<br />

Die unter Ziffer 1 festgestellten Abwägungsmängel sind in einem ergänzenden Verfahren<br />

gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zu beheben. Die Satzung ist anschließend erneut<br />

rückwirkend in Kraft zu setzen.<br />

Um die vom Gericht aufgezeigten Mängel zu beheben bzw. zu heilen, wird daher zunächst<br />

die Vorlage zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 11.03.2008, TOP 14 (alte Nummerierung<br />

Seite 49 – 100) dieser Vorlage beigefügt.<br />

Diese Vorlage wird in den Anlagen ergänzt um die fehlenden <strong>Sitzungsvorlage</strong>n zum<br />

Bau- und Planungsausschuss vom 30.05.2006, TOP 20 um die Seiten 82 a bis 82 f (alte<br />

Nummerierung) und die Vorlage zum Bau- und Planungsausschuss vom 31.01.2007,<br />

TOP 8 um die Seiten 90 a bis 90 c (alte Nummerierung).<br />

Zusätzlich wird der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vom 11.03.2008, TOP 14 als Seite 100 a (alte Nummerierung) beigefügt.<br />

Des Weiteren steht die vollständige Verfahrensakte sämtlichen Ratsmitgliedern in der<br />

Ratssitzung zur jederzeitigen Einsichtnahme zur Verfügung.<br />

1. Beschlussvorschlag:<br />

In Kenntnis sämtlicher Beratungsvorgänge und Abwägungsergebnisse wird hiermit<br />

den hierzu gefassten Einzelbeschlüssen aus den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses<br />

vom 10. Mai 2005, 30. August 2005, 30. Mai 2006 und 31. Januar<br />

2007 zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel<br />

–, III. Änderung nach nochmaliger Gesamtabwägung aller abwägungsrelevanter<br />

Umstände zugestimmt.<br />

2. Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom<br />

21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Ge-


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 15 BP Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel III. Änderung.doc<br />

3<br />

meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes<br />

vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) wird der Bebauungsplan Nr. 34 B –<br />

Frielingsdorf-Scheel – III. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlichen<br />

Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />

Die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel – wird<br />

gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 06.04.2007 in Kraft gesetzt.<br />

Günther Kappe<br />

Sachbearbeiter<br />

______________________<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Holger Jungnitz<br />

Rechtsrat


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />

<strong>Gemeinde</strong>werk Abwasserbeseitigung<br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 16: Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />

Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />

Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />

Sachverhalt:<br />

16.04.2008<br />

11.06.2008<br />

18.09.2008<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />

8 + 9<br />

6<br />

5<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.05.2008 die Rechtsprechung<br />

des OVG NRW (Urteil vom 18.12.2007) bestätigt, so dass nunmehr die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind, die Kosten der Regenwasserbeseitigung<br />

über eine gesonderte Regenwassergebühr abzurechnen.<br />

Für den weiteren Verfahrensablauf zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr<br />

sind insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Versendung der Erhebungsbögen<br />

sowie notwendige Änderungen in der Entwässerungssatzung und in der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung entsprechende Beschlüsse zu fassen.<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser hat hierzu in der Sitzung am 18.09.2008<br />

(TOP 5) einzelne Beschlussempfehlungen an den <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst. Auf den Inhalt<br />

der Vorlage zu dieser Sitzung und auf die entsprechende Niederschrift vom 24.09.2008<br />

wird verwiesen.<br />

1. Definitionen für vollversiegelte und teilversiegelte abflusswirksame Flä-<br />

chen sowie für unversiegelte Flächen<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die vom Betriebsausschuss Wasser/Abwasser festgelegten Definitionen für vollversiegelte<br />

und abflusswirksame Flächen, teilversiegelte und abflusswirksame Flächen sowie<br />

für unversiegelte Flächen werden beschlossen und in die Neufassung der Entwässe-


27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />

2<br />

rungssatzung und in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

aufgenommen.<br />

2. Mögliche Gewährung von Gebührenabschlägen für teilversiegelte und ab-<br />

flusswirksame Flächen, (z. B. Ökopflaster, begrünte Dächer)<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Für teilversiegelte und abflusswirksame Flächen erfolgt eine Gebührenreduzierung in<br />

Höhe von 50 % je Quadratmeter, bezogen auf die Gebührenhöhe für vollversiegelte und<br />

abflusswirksame Flächen. Diese Gebührenreduzierung soll in die Neufassung der Entwässerungssatzung<br />

und in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

aufgenommen werden.<br />

3. Mögliche Gebührenabschläge für Brauchwassernutzungsanlagen und Regen-<br />

wassernutzungsanlagen<br />

3.1 Brauchwassernutzungsanlagen<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es erfolgt ein Abzug für die an die Brauchwassernutzungsanlage angeschlossenen befestigten<br />

und abflusswirksamen Flächen (vollversiegelt und/oder teilversiegelt) in Höhe<br />

von 0,8 m² je gemessenen und verbrauchten Kubikmeter Regenwasser, sofern der Überlauf<br />

der Brauchwassernutzungsanlage an die öffentliche Kanalisation angeschlossen<br />

ist. Die maximale Obergrenze für einen möglichen Flächenabzug ist die an die Brauchwassernutzungsanlage<br />

angeschlossene befestigte und abflusswirksame Fläche (vollversiegelt<br />

und/oder teilversiegelt).<br />

Diese Regelung soll in die Neufassung der Entwässerungssatzung und in die Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgenommen werden.<br />

3.2 Regenwassernutzungsanlagen<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Für Regenwassernutzungsanlagen, die mit einem Überlauf an die öffentliche Kanalisation<br />

angeschlossen sind und die zur Gartenbewässerung mit Messeinrichtung betrieben<br />

werden, soll bis zu einem gemessenen jährlichen Regenwasserverbrauch von 15 Kubikmetern<br />

(Bagatellgrenze) keine Reduzierung der Regenwassergebühr für die an die<br />

Regenwassernutzungsanlage angeschlossenen vollversiegelten und/oder teilversiegelten<br />

und abflusswirksamen Flächen erfolgen.


Dokument: 27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />

3<br />

Übersteigt der jährlich gemessene Regenwasserverbrauch für die Gartenbewässerung<br />

15 Kubikmeter, erfolgt eine Reduzierung der Regenwassergebühr für die an die Regenwassernutzungsanlage<br />

angeschlossenen vollversiegelten und/oder teilversiegelten<br />

und abflusswirksame Flächen in Höhe von 0,8 Quadratmeter je gemessenen und 15<br />

Kubikmeter übersteigenden Kubikmeter Regenwasser.<br />

Diese Regelungen sollen in die Neufassung der Entwässerungssatzung und in die Beitrags-<br />

und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgenommen werden.<br />

Urspruch<br />

Techn. Betriebsleiter<br />

Hütt<br />

Kaufm. Betriebsleiter<br />

Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 15.10.2008<br />

Ratsbüro<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

TOP 19: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />

- nichtöffentliche Sitzung -<br />

Zu TOP 10 + 11: Regularien<br />

Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

Zu TOP 12: Informationen der Verwaltung<br />

Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

Zu TOP 13: Verschiedenes<br />

Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 19 Berichterstattung nös.doc

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