Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
EINLADUNG<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 Anschreiben Einladung.doc<br />
Auskunft erteilt: Diana Froitzheim<br />
Geschäftszeichen:<br />
Zimmer Nr.: 400<br />
Telefondurchwahl: (02266) 96 410<br />
Telefax: (02266) 96 7 410<br />
Telefonzentrale (02266) 96 0<br />
E-Mail: diana.froitzheim@gemeindelindlar.de<br />
Homepage: http://www.lindlar.de<br />
<strong>Lindlar</strong>, den 15. Oktober 2008<br />
zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />
ist beigefügt.<br />
Im Anschluss an die Ratssitzung besteht die Möglichkeit, die Umbau-/Renovierungsarbeiten<br />
in der Gemeinschaftshauptschule und im Kulturzentrum zu besichtigen. Herr<br />
Wagner und Herr Rother haben sich freundlicherweise bereit erklärt, durch das Haus zu<br />
führen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
Gremium<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Wochentag<br />
Mittwoch<br />
Sitzungsort<br />
Datum<br />
29. Oktober 2008<br />
Sitzungs-Nr.<br />
27<br />
Uhrzeit<br />
17.30 Uhr<br />
Foyer des Kulturzentrums <strong>Lindlar</strong>, Wilhelm-Breidenbach-Weg 6, 51789 <strong>Lindlar</strong>
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 Tagesordnung.doc<br />
Tagesordnung<br />
zur 27. Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
am 29.10.2008<br />
TOP Beratungsgegenstand<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
1. Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung und Beschlussfähigkeit<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
2. Fragestunde für Einwohner<br />
3. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />
09.09.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
5. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> und Änderung der<br />
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.10.2008<br />
- <strong>Sitzungsvorlage</strong> wird nachgereicht -<br />
6. Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) für das Jahr<br />
2009<br />
- Unterlagen werden nachgereicht -<br />
7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
hier: Gewerbesteuerveranlagung<br />
8. Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />
9. Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006<br />
10. Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer<br />
11. Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />
(LPVG/NW)<br />
12. Bebauungsplan Nr. 45 A – Brochhagen –, III. Änderung<br />
Bürgerantrag vom 26.03.2008<br />
13. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 16 A (Ortsumgehung<br />
Frielingsdorf)<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2008<br />
14. LXI. Änderung des Flächennutzungsplans (LIDL-Markt)<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 02.10.2008<br />
15. Bebauungsplan Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel –, III. Änderung<br />
16. Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr<br />
17. Informationen der Verwaltung<br />
18. Verschiedenes
TOP Beratungsgegenstand<br />
- Nichtöffentlicher Teil -<br />
19. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
20. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />
09.09.2008<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
21. Informationen der Verwaltung<br />
22. Verschiedenes<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 Tagesordnung.doc<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 15.10.2008<br />
Ratsbüro<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 3: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
Zu TOP 1 - 4: Regularien<br />
Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
Zu TOP 5: 1. Fertigstellungssatzung der „Paul-Schneider-Straße“<br />
2. Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr<br />
Die Fertigstellungssatzung und der Widmungsbeschluss wurden in der<br />
Zeit vom 16.09.2008 bis einschl. 08.10.2008 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel<br />
am Rathaus und im Internet öffentlich bekannt gemacht.<br />
Zu TOP 6: Erlass einer Ortslagensatzung Waldweg<br />
Bürgerantrag vom 03.08.2006<br />
Nachdem die Stellungnahmen zu den beschlossenen Ergänzungen eingeholt<br />
wurden, wird nun der städtebauliche Vertrag zur Sicherung der<br />
landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen vorbereitet. Nachdem<br />
die betroffenen Grundstückseigentümer die Verträge unterzeichnet haben,<br />
soll die Innenbereichssatzung Waldweg im Dezember 2008 in Kraft<br />
gesetzt werden.<br />
Zu TOP 7: Bebauungsplan Nr. 3 – Frielingsdorf –, XXIII. Änderung<br />
Bürgerantrag vom 14.01.2008<br />
Mit der Bekanntmachung in der Zeit vom 06.10.2008 bis einschließlich<br />
13.10.2008 wurde die XXIII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 –<br />
Frielingsdorf – in Kraft gesetzt.<br />
Zu TOP 8: Informationen der Verwaltung<br />
8.1 Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
8.2 Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 03 Berichterstattung ös.doc
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 03 Berichterstattung ös.doc<br />
2<br />
Zu TOP 9: Verschiedenes<br />
9.1 Der Text des Urteils des OVG Münster in Sachen B-Plan 34 B ist<br />
den Ratsmitgliedern per E-Mail und jeweils den Fraktionen in<br />
Kopie am 10.09.2008 zugestellt worden.<br />
Hinsichtlich der Gesprächsergebnisse mit dem Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund<br />
wird auf die in der Anlage beigefügte E-Mail an die<br />
Fraktionsvorsitzenden vom 18.09.2008 und die dieser beigefügten<br />
Stellungnahme des Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bundes NRW vom<br />
15.09.2008 verwiesen.<br />
9.2 Eine Berichterstattung kann entfallen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />
Finanzen, Steuern,<br />
Rechnungswesen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 6: Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) für<br />
das Jahr 2009<br />
Sachverhalt:<br />
Die Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) nebst Anlagen für<br />
das Haushaltsjahr 2009, des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 – 2012,<br />
des Investitionsprogramms für die Jahre 2008 – 2012 sowie des Stellenplanes 2009<br />
erfolgt gemäß § 79 Abs. 2 GO NW durch den Bürgermeister.<br />
Die Haushaltssatzung (der Haushaltsplanentwurf) nebst allen Anlagen wird den Ratsmitgliedern<br />
in der Sitzung übergeben.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfes) nebst Anlagen für das<br />
Haushaltsjahr 2009, des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 – 2012, des<br />
Investitionsprogramms für die Jahre 2008 – 2012 sowie des Stellenplanes 2009 wird<br />
ohne Aussprache zur Beratung an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen.<br />
Annette Adolphs<br />
Sachbearbeiterin<br />
Werner Hütt<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 06 Einbringung der Haushaltssatzung (des Haushaltsplanentwurfs) für das Jahr<br />
2009.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />
Finanzen, Steuern,<br />
Rechnungswesen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 7: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />
hier: Gewerbesteuerveranlagung<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Haupt- und Finanzausschuss 22.10.2008 7<br />
Sachverhalt:<br />
Im Haushaltsplan 2008 ist die Einnahme aus Gewerbesteuer nach Ertrag mit<br />
5.500.000,00 € veranschlagt. Die derzeitige Gewerbesteuerveranlagung beträgt zum<br />
Stichtag 02.10.2008 = 10.111.779,50 €.<br />
Auf Grund der veranschlagten Gewerbesteuer (5,5 Mio €) wurde die Gewerbesteuerumlage<br />
mit 795.000,00 € für 2008 ermittelt. Aufgrund der Mehreinname bei der Gewerbesteuer<br />
muss die Gewerbesteuerumlage um 670.000,00 € auf 1.465.000,00 € erhöht<br />
werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt bei dem Titel Gewerbesteuerumlage, Produkt 1.61.01 den<br />
Haushaltsansatz von 795.000,00 € um 670.000,00 € auf 1.465.000,00 € zu erhöhen.<br />
Die Deckung der Mehraufwendung erfolgt durch die Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer<br />
nach Ertrag.<br />
Werner Hütt<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 07 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, Gewerbesteuerveranlagung.doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />
Finanzen, Steuern,<br />
Rechnungswesen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 8: Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 10.09.2008 7<br />
Sachverhalt:<br />
Die Kostenrechnende Einrichtung Winterdienst schloss in 2006 mit einem betriebswirtschaftlichen<br />
Verlust von 12.522,01 € ab. Dies ist auf die extremen Witterungsverhältnisse<br />
Anfang des Jahres 2006 zurückzuführen. Der noch abzudeckende Verlust aus den<br />
Vorjahren steigt hierdurch von 124.247,01 € zum 31.12.2005 um 12.522,01 € auf insgesamt<br />
136.769,02 €.<br />
Durch die in 2007 vorgenommene Gebührenerhöhung soll der Verlust in den nächsten<br />
3 Jahren ausgeglichen werden.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschießt die Abrechnung Winterdienst 2006.<br />
Kierdorf<br />
Sachbearbeiterin<br />
Hütt<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 08 Betriebsabrechnung Winterdienst 2006.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />
Aufwendungen Ansatz 2006 Ist Ergebnis 2006<br />
Bezüge der Beamten 550,00 565,53<br />
Vergütungen der tariflich Beschäftigte 10.990,00 11.140,96<br />
Beiträge Versorgungskasse Beamte 180,00<br />
Beiträge Versorgungskasse tarifl. Beschäftigte 860,00 728,14<br />
Sozialversicherungsbeiträge tarifl. Beschäftigte 2.330,00 2.238,57<br />
Pauschalierte Lohnsteuer 67,23<br />
Personalaufwendungen 14.910,00 14.740,43<br />
Treibstoffe für Sonstiges 224,52<br />
Unterhaltung Maschinen und tech. Anlagen 8.000,00 6.411,32<br />
Reparatur Fahrzeuge 1.138,62<br />
Unterhaltung Betriebsvorrichtungen 6.000,00 33,33<br />
Unterhaltung Betriebs- und Geschäft 1.500,00 1.042,73<br />
Hilfsstoffe 95.000,00 86.746,98<br />
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 110.500,00 95.597,50<br />
AfA Betriebs- u. Geschäftsausst. 10.400,00 11.394,00<br />
Bilanzielle Abschreibungen 10.400,00 11.394,00<br />
Reisekosten 100,00<br />
Andere sonst. Inanspr. Rechten, Dienste, Fremdfirmen 52.500,00 98.230,25<br />
Zeitungen und Fachliteratur 100,00<br />
Öffentliche Bekanntmachungen 100,00<br />
Gebäudeversicherung 62,80<br />
EWB auf Forderungen 42,00<br />
PWB auf Forderungen 118,72<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.800,00 98.453,77<br />
Ordentliche Aufwendungen 188.610,00 220.185,70<br />
Bauhofleistungen 90.000,00 115.311,91<br />
(lt. Kalkulation)<br />
sonstige Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung 19.789,00 9.460,82<br />
Kalkulatorische Zinsen 5.498,00<br />
Gesamtaufwand 350.456,43<br />
Erträge<br />
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 194.567,60<br />
Saldo der Gebührenkalkulation (Verlust) -155.888,83
Betriebsabrechnung Winterdienst 2006<br />
Gesamtaufwand<br />
2006 km €/km<br />
350.456 € 184,9 1895,38<br />
Nicht vom Gebührenschuldner zu erbringende Kosten für die freien Strecken<br />
Gesamtkosten<br />
km €<br />
63,5 1895,38 120.356,86 €<br />
Gesamtkosten 350.456,43 €<br />
./. Freie Strecken 120.356,86 €<br />
230.099,57 €<br />
davon 10 % öffentliches Interesse 23.009,96 €<br />
durch Gebühren zu deckende Kosten 207.089,61 €<br />
Erträge 2006 194.567,60 €<br />
betreibswirtschaftlicher Verlust 2006 12.522,01 €<br />
(der vom Gebührenschuldner zu tragen ist)<br />
Über den allgemeinen Haushalt werden 143.366,82 €<br />
finanziert<br />
Saldo Gebührenkalkulation 155.888,83 €
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 07.10.2008<br />
Abfallwirtschaft<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 9: Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 10.09.2008 8<br />
Sachverhalt:<br />
Die Kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung ist im Jahr 2006 ausgeglichen. Hierzu<br />
war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 186.604,20 € erforderlich. Geplant war<br />
eine Rücklagenentnahme in Höhe von 241.200 €.<br />
Das Konto „Sonderposten für Gebührenausgleich Abfallbeseitigung“ weist am<br />
31.12.2006 einen Bestand in Höhe von 127.568,17 € aus, der für die Jahre 2007 und<br />
2008 zur Gebührenstabilität sorgen soll.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006.<br />
Kierdorf<br />
Fachleiterin<br />
Hütt<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 09 Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2006.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
Betriebsabrechnung Abfall 2006<br />
Aufwendungen Ansatz 2006 Ist Ergebnis 2006<br />
Bezüge der Beamten 3.215,69 €<br />
Vergütungen der tariflich Beschäftigten 75.903,93 €<br />
Beiträge Versorgungskasse Beamte 0,00 €<br />
Beiträge Versorgungskasse tarif. Beschäf. 5.000,65 €<br />
Sozialversicherungsbeiträge tarif. Beschäf. 16.090,33 €<br />
Beihilfen, Unterstützungen tarifl. Beschäf. 19,95 €<br />
Pauschalierte Lohnsteuer 565,54 €<br />
Personalaufwendungen 107.638,00 € 100.796,09 €<br />
Unterh. Betriebs- u. Geschäftsausstattung<br />
Abfallentsorgung 15.000,00 € 11.204,63 €<br />
Sonstige Sach- und Dienstleistungen 710.898,00 € 690.291,71 €<br />
Verbandsumlagen 897.000,00 € 883.375,40 €<br />
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 1.622.898,00 € 1.584.871,74 €<br />
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 697,52 €<br />
Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 2.000,00 € 0,00 €<br />
Andere sonst. Inanspr. Rechten, Dienste 54.400,00 € 42.648,02 €<br />
Verbrauchsmaterial 14.400,00 € 8.973,56 €<br />
Drucksachen 2.250,00 € 2.200,82 €<br />
Zeitungen und Fachliteratur 0,00 €<br />
Porto 1.570,71 €<br />
EWB auf Forderungen 523,92 €<br />
PWB auf Forderungen 118,73 €<br />
Festwerte 193,74 €<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen 73.050,00 € 56.927,02 €<br />
Ordentliche Aufwendungen 1.803.586,00 € 1.742.594,85 €<br />
Bauhofleistungen 2.000,00 € 13.924,22 €<br />
sonstige Aufwendungen aus intern. Leistungsverrechnung<br />
Verwaltungskosten lt. Kalkulation 2006 14.200,00 € 14.200,00 €<br />
Gesamtaufwand 1.770.719,07 €<br />
Erträge<br />
Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte 1.562.839,98 €<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte 21.274,89 €<br />
Gesamterträge 1.584.114,87 €<br />
betriebswirtschaftlicher Verlust 2006 -186.604,20 €<br />
Entnahme aus Sopo f. Gebührenausgleich 186.604,20 €<br />
Ergebnis<br />
nachrichtlich:<br />
0,00 €<br />
Gewinnvortrag (Sopo) 01.01.2006 314.172,37 €<br />
Auflösung Sopo f. Gebührenausgleich 2006 -186.604,20 €<br />
Endbestand zum 31.12.2006 127.568,17 €
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 07.10.2008<br />
Finanzen, Steuern,<br />
Rechnungswesen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 10: Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Haupt- und Finanzausschuss 22.10.2008 6<br />
Sachverhalt:<br />
Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2004 eingeführt. Die Einnahme betrug im<br />
1. Jahr 35.192,00 €.<br />
Die derzeitige Ist-Einnahme der Zweitwohnungssteuer beträgt 30.572,77 €. Im Vorjahr<br />
waren es noch 31.620 €. Zurzeit liegen weitere Kündigungen von Campingplatzstellplätzen<br />
vor, so dass die Einnahme weiter sinken wird.<br />
Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist nicht unerheblich.<br />
Alle Anmeldungen von Zweitwohnsitzen (Nebenwohnung) in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />
werden mit einem Erhebungsbogen angeschrieben und nach deren Rücksendung ausgewertet.<br />
Es wird kontrolliert, ob die Anschreiben zurückgesendet werden, ansonsten<br />
werden die Bürger/innen in einem zusätzlichen Schreiben angemahnt.<br />
Eine Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer von tatsächlichen Zweitwohnungen kommt<br />
in den seltensten Fällen zum Tragen. Meist handelt es sich um Studenten, die sich zum<br />
Studienort als Hauptwohnsitz ummelden und <strong>Lindlar</strong> als Zweitwohnsitz behalten. Diese<br />
werden nicht zur Zweitwohnungssteuer veranlagt.<br />
Es ist festzustellen, dass auf den Campingplätzen die Vermietung in den letzten Jahren<br />
rapide abgenommen hat.<br />
Die Kündigungen der Pächter von Campingstellplätzen werden überwiegend altersbedingt<br />
begründet oder durch zu hohen finanziellen Aufwand der Zweitwohnungssteuer<br />
(10 % der Pacht). Die Campingplatzbetreiber können ihre Pacht nicht senken, da der<br />
Unterhaltungsaufwand für die Campingplätze ansonsten nicht finanzierbar ist.<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 10 Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer.doc
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 10 Überprüfung der Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer.doc<br />
2<br />
Derzeit werden bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> 6 „echte Fälle“ zur Zweitwohnungssteuer veranlagt.<br />
Hier handelt es sich überwiegend um Arbeitnehmer, die mit Nebenwohnung<br />
gemeldet sind. Verheiratete Arbeitnehmer sind lt. Gesetz von der Zweitwohnungssteuer<br />
zu befreien.<br />
Die Veranlagung der Campingplätze ist von ca. 460 auf ca. 350 Fälle gesunken.<br />
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 22.10.2008,<br />
TOP 7, unterbreitet die Verwaltung dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Zweitwohnungssteuer wird zum 01.01.2009 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> abgeschafft.<br />
Kierdorf<br />
Sachbearbeiterin<br />
Hütt<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.09.2008<br />
Personal<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 11: Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />
(LPVG/NW)<br />
Sachverhalt:<br />
Die Beschäftigten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> haben am 10.06.2008 einen neuen Personalrat<br />
für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Gem. § 67 LPVG/NW wird bei jeder obersten<br />
Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle<br />
gebildet. Oberste Dienstbehörde ist in der <strong>Gemeinde</strong> der Rat (§ 41 GO/NW in<br />
Verbindung mit § 3 LBG). Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden,<br />
seinem Stellvertreter und Beisitzern. Auf die Person des Vorsitzenden und seines<br />
Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />
die Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich<br />
eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte<br />
bestellt. In den vergangenen Jahren wurden von jeder Seite 6 Beisitzer benannt.<br />
Bisher gehörten der Einigungsstelle an:<br />
Vorsitzender: Knippenberg, Karl-Heinz, <strong>Lindlar</strong><br />
stellv. Vorsitzender: Wolff, Hermann-Josef, <strong>Lindlar</strong><br />
6 vom Rat benannte Beisitzer: 6 vom Personalrat benannte Beisitzer:<br />
Klauß, Dieter Hinterding, Sebastian<br />
Walter, Ortwin Imscheid-Hombach, Annemarie<br />
Herbstritt-Jungbluth, Michael Kierdorf, Ilse<br />
Dreiner-Wirz, Jürgen Schreiner, Markus<br />
Dr. Tebroke, Hermann-Josef (Bürgermeister) Siebert, Reiner<br />
Broich, Franz (Allgemeiner Vertreter) Ufer, Angela<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 11 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz.doc
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 11 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz.doc<br />
2<br />
Herr Karl-Heinz Knippenberg (als Schiedsmann in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> tätig), wohnhaft<br />
Carl-Haselbeck-Straße 9, 51789 <strong>Lindlar</strong>, und Herr Hermann-Josef Wolff (Richter<br />
am Amtsgericht Bergisch Gladbach), wohnhaft Tulpenweg 9a, 51789 <strong>Lindlar</strong>, haben<br />
sich bereit erklärt, wiederum den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz der Einigungsstelle<br />
zu übernehmen. Diese Besetzung und die Zahl der Beisitzer ist mit dem<br />
Personalrat abgestimmt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> beschließt folgende Besetzung der Einigungsstelle:<br />
Vorsitzender: Knippenberg, Karl-Heinz, <strong>Lindlar</strong><br />
stellv. Vorsitzender: Wolff, Hermann-Josef, <strong>Lindlar</strong><br />
6 vom Rat benannte Beisitzer: 6 vom Personalrat benannte Beisitzer:<br />
werden in der Sitzung benannt Hinterding, Sebastian<br />
Imscheid-Hombach, Annemarie<br />
Kierdorf, Ilse<br />
Siebert, Reiner<br />
Dr. Tebroke, Hermann-Josef (Bürgermeister) Ufer, Angela<br />
Broich, Franz (Allgemeiner Vertreter) Weiskopf, Sven<br />
Georg Meyer<br />
Fachbereichsleiter<br />
Franz Broich<br />
Allgemeiner Vertreter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 10.10.2008<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ka/We<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 12: Bebauungsplan Nr. 45 A – Brochhagen -, III. Änderung<br />
Bürgerantrag vom 26.03.2008<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau- Planungs- und Umweltausschuss 28.10.2008 11<br />
Sachverhalt:<br />
Das Verfahren zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 A – Brochhagen – wurde<br />
durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der<br />
Zeit vom 23.07.2008 bis einschließlich 23.08.2008. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher<br />
Belange beteiligt. Stellungnahmen, die zu einer Änderung der Bauleitplanung<br />
führen könnten, wurden nicht vorgetragen.<br />
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am<br />
28.10.2008, TOP 11, unterbreitet die Verwaltung dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dez. 2006<br />
(BGBI. IS. 2878) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. (GV<br />
NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen<br />
und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n und Kreise in Nordrhein-Westfalen<br />
vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird der Bebauungsplan Nr. 45 A<br />
- Brochhagen -, III. Änderung beschlossen.<br />
Günther Kappe Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 12 BP Nr. 45 A - Brochhagen -.doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 14.10.2008<br />
Recht und Versicherungen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 13: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 16 A (Ortsumgehung<br />
Frielingsdorf) / Antrag der FDP-Fraktion vom 29.09.2008<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 29. September 2008 beantragt die FDP-Fraktion unter Hinweis auf<br />
das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. August 2008, den Flächennutzungsplan<br />
und den Bebauungsplan Nr. 16 A betreffend die Ortsumgehung Frielingsdorf<br />
erneut zu beraten und zu beschließen.<br />
Beide Verfahren sind zwischenzeitlich seit Dezember 2007 rechtskräftig abgeschlossen.<br />
Verwaltungsgerichtliche Verfahren sind diesbezüglich nicht anhängig. Die Verwaltung<br />
sieht von daher keine Veranlassung, die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan<br />
Nr. 16 A betreffend die Ortsumgehung Frielingsdorf erneut zu beraten und<br />
zu beschließen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der FDP-Antrag auf erneute Beratung und Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung<br />
und des Bebauungsplans Nr. 16 A (Ortsumgehung Frielingsdorf) wird<br />
abgelehnt.<br />
Holger Jungnitz<br />
Rechtsrat<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 13 FNP-Änderung und B-Plan Nr. 16 A (Ortsumgehung Frielingsdorf).doc
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 14.10.2008<br />
Recht und Versicherungen<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 14: LXI. Änderung des Flächennutzungsplans (LIDL-Markt)<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 02.10.2008<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 2. Oktober 2008 beantragt die FDP-Fraktion unter Hinweis auf das<br />
Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 14. August 2008, die LXI. Änderung des<br />
Flächennutzungsplans betreffend die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes<br />
(LIDL-Markt) erneut zu beraten und zu beschließen.<br />
Das Verfahren ist zwischenzeitlich seit April 2008 rechtskräftig abgeschlossen. Verwaltungsgerichtliche<br />
Verfahren sind diesbezüglich nicht anhängig. Die Verwaltung sieht<br />
von daher keine Veranlassung, die LXI. Flächennutzungsplanänderung betreffend die<br />
Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (LIDL-Markt) erneut zu beraten<br />
und zu beschließen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der FDP-Antrag auf erneute Beratung und Beschlussfassung der LXI. Flächennutzungsplanänderung<br />
(LIDL-Markt) wird abgelehnt.<br />
Holger Jungnitz<br />
Rechtsrat<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 14 FNP-Änderung (LIDL-Markt).doc<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Ka/We<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 15: Bebauungsplan Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel -, III. Änderung<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau- und Planungsausschuss<br />
Bau- und Planungsausschuss<br />
Bau- und Planungsausschuss<br />
Bau- und Planungsausschuss<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sachverhalt:<br />
10.05.2005<br />
30.08.2005<br />
30.05.2006<br />
31.01.2007<br />
28.02.2007<br />
11.03.2008<br />
Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat in dem anhängigen Normenkontrollverfahren<br />
durch Urteil vom 14.08.2008 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.<br />
Nach den Entscheidungsgründen ist das Gericht der Auffassung, dass folgende Punkte<br />
zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führen:<br />
1. Bei der abschließenden Beratung und Beschlussfassung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
am 11.03.2008, TOP 14 hat der Rat den Beratungsergebnissen und Einzelbeschlüssen<br />
des Bau- und Planungsausschusses in den Sitzungen vom 10.05.2005,<br />
30.08.2005, 30.05.2006 und 31.01.2007 zugestimmt. Die abwägungsrelevanten Unterlagen<br />
waren dem Rat, nach Auffassung des Gerichtes, jedoch nicht vollständig<br />
vorgelegt worden. Der <strong>Sitzungsvorlage</strong> für die Ratssitzung vom 11.03.2008 waren<br />
zwar die diversen Stellungnahmen zu der Planung beigefügt sowie auch die Niederschriften<br />
der vorerwähnten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses, nicht<br />
hingegen der Abwägungsvorgang, aufgezeigt in den <strong>Sitzungsvorlage</strong>n. Da die <strong>Sitzungsvorlage</strong>n<br />
der Verwaltung zu den Ausschusssitzungen am 30.05.2006 und<br />
31.01.2007 dem Rat nicht erneut vorgelegt wurden, stellt dies nach Auffassung des<br />
Gerichts einen Abwägungsmangel dar.<br />
2. Gemäß dem Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 11.03.2008 sollte der Bebauungsplan<br />
rückwirkend zum 28.03.2007 in Kraft gesetzt werden. Hierzu erfolgte die Bekanntmachung<br />
gemäß der gemeindlichen Hauptsatzung.<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 15 BP Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel III. Änderung.doc<br />
14<br />
12<br />
20<br />
8<br />
12<br />
14
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 15 BP Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel III. Änderung.doc<br />
2<br />
Die erste Bekanntmachung zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes erfolgte durch<br />
Hinweisbekanntmachung in der BLZ (Ausgabe ON) und Aushang an der Bekanntmachungstafel<br />
in der Zeit vom 28.03.2007 bis einschließlich 05.04.2007. In Abkehr<br />
von seiner bisherigen Rechtsprechung ist der 7. Senat des OVG nunmehr der Auffassung,<br />
dass diese Bekanntmachung erst mit Ablauf des letzten Tages des Aushanges<br />
vollzogen worden ist, so dass der Bebauungsplan erst frühestens mit Ablauf<br />
des 05.04.2007, also am 06.04.2007, in Kraft getreten sein kann. Dementsprechend<br />
könnte der Bebauungsplan auch nur frühestens zum 06.04.2007 rückwirkend in<br />
Kraft gesetzt werden.<br />
3. Die hinsichtlich der Bekanntmachungsform von gemeindlichem Satzungsrecht aufgezeigten<br />
grundsätzlichen rechtsstaatlichen Bedenken wurden vom Gericht letztlich<br />
aufgrund der Größe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> als nicht durchgreifend und damit als entscheidungsunerheblich<br />
angesehen.<br />
Die unter Ziffer 1 festgestellten Abwägungsmängel sind in einem ergänzenden Verfahren<br />
gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zu beheben. Die Satzung ist anschließend erneut<br />
rückwirkend in Kraft zu setzen.<br />
Um die vom Gericht aufgezeigten Mängel zu beheben bzw. zu heilen, wird daher zunächst<br />
die Vorlage zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 11.03.2008, TOP 14 (alte Nummerierung<br />
Seite 49 – 100) dieser Vorlage beigefügt.<br />
Diese Vorlage wird in den Anlagen ergänzt um die fehlenden <strong>Sitzungsvorlage</strong>n zum<br />
Bau- und Planungsausschuss vom 30.05.2006, TOP 20 um die Seiten 82 a bis 82 f (alte<br />
Nummerierung) und die Vorlage zum Bau- und Planungsausschuss vom 31.01.2007,<br />
TOP 8 um die Seiten 90 a bis 90 c (alte Nummerierung).<br />
Zusätzlich wird der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vom 11.03.2008, TOP 14 als Seite 100 a (alte Nummerierung) beigefügt.<br />
Des Weiteren steht die vollständige Verfahrensakte sämtlichen Ratsmitgliedern in der<br />
Ratssitzung zur jederzeitigen Einsichtnahme zur Verfügung.<br />
1. Beschlussvorschlag:<br />
In Kenntnis sämtlicher Beratungsvorgänge und Abwägungsergebnisse wird hiermit<br />
den hierzu gefassten Einzelbeschlüssen aus den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses<br />
vom 10. Mai 2005, 30. August 2005, 30. Mai 2006 und 31. Januar<br />
2007 zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel<br />
–, III. Änderung nach nochmaliger Gesamtabwägung aller abwägungsrelevanter<br />
Umstände zugestimmt.<br />
2. Beschlussvorschlag:<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 und des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom<br />
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Ge-
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 15 BP Nr. 34 B Frielingsdorf-Scheel III. Änderung.doc<br />
3<br />
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes<br />
vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) wird der Bebauungsplan Nr. 34 B –<br />
Frielingsdorf-Scheel – III. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlichen<br />
Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />
Die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 B – Frielingsdorf-Scheel – wird<br />
gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 06.04.2007 in Kraft gesetzt.<br />
Günther Kappe<br />
Sachbearbeiter<br />
______________________<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister<br />
Petric Newrzella<br />
Fachleiter<br />
Holger Jungnitz<br />
Rechtsrat
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />
<strong>Gemeinde</strong>werk Abwasserbeseitigung<br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 16: Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />
Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />
Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />
Sachverhalt:<br />
16.04.2008<br />
11.06.2008<br />
18.09.2008<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />
8 + 9<br />
6<br />
5<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.05.2008 die Rechtsprechung<br />
des OVG NRW (Urteil vom 18.12.2007) bestätigt, so dass nunmehr die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />
in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind, die Kosten der Regenwasserbeseitigung<br />
über eine gesonderte Regenwassergebühr abzurechnen.<br />
Für den weiteren Verfahrensablauf zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr<br />
sind insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Versendung der Erhebungsbögen<br />
sowie notwendige Änderungen in der Entwässerungssatzung und in der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung entsprechende Beschlüsse zu fassen.<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser hat hierzu in der Sitzung am 18.09.2008<br />
(TOP 5) einzelne Beschlussempfehlungen an den <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst. Auf den Inhalt<br />
der Vorlage zu dieser Sitzung und auf die entsprechende Niederschrift vom 24.09.2008<br />
wird verwiesen.<br />
1. Definitionen für vollversiegelte und teilversiegelte abflusswirksame Flä-<br />
chen sowie für unversiegelte Flächen<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die vom Betriebsausschuss Wasser/Abwasser festgelegten Definitionen für vollversiegelte<br />
und abflusswirksame Flächen, teilversiegelte und abflusswirksame Flächen sowie<br />
für unversiegelte Flächen werden beschlossen und in die Neufassung der Entwässe-
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />
2<br />
rungssatzung und in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
aufgenommen.<br />
2. Mögliche Gewährung von Gebührenabschlägen für teilversiegelte und ab-<br />
flusswirksame Flächen, (z. B. Ökopflaster, begrünte Dächer)<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Für teilversiegelte und abflusswirksame Flächen erfolgt eine Gebührenreduzierung in<br />
Höhe von 50 % je Quadratmeter, bezogen auf die Gebührenhöhe für vollversiegelte und<br />
abflusswirksame Flächen. Diese Gebührenreduzierung soll in die Neufassung der Entwässerungssatzung<br />
und in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
aufgenommen werden.<br />
3. Mögliche Gebührenabschläge für Brauchwassernutzungsanlagen und Regen-<br />
wassernutzungsanlagen<br />
3.1 Brauchwassernutzungsanlagen<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Es erfolgt ein Abzug für die an die Brauchwassernutzungsanlage angeschlossenen befestigten<br />
und abflusswirksamen Flächen (vollversiegelt und/oder teilversiegelt) in Höhe<br />
von 0,8 m² je gemessenen und verbrauchten Kubikmeter Regenwasser, sofern der Überlauf<br />
der Brauchwassernutzungsanlage an die öffentliche Kanalisation angeschlossen<br />
ist. Die maximale Obergrenze für einen möglichen Flächenabzug ist die an die Brauchwassernutzungsanlage<br />
angeschlossene befestigte und abflusswirksame Fläche (vollversiegelt<br />
und/oder teilversiegelt).<br />
Diese Regelung soll in die Neufassung der Entwässerungssatzung und in die Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgenommen werden.<br />
3.2 Regenwassernutzungsanlagen<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Für Regenwassernutzungsanlagen, die mit einem Überlauf an die öffentliche Kanalisation<br />
angeschlossen sind und die zur Gartenbewässerung mit Messeinrichtung betrieben<br />
werden, soll bis zu einem gemessenen jährlichen Regenwasserverbrauch von 15 Kubikmetern<br />
(Bagatellgrenze) keine Reduzierung der Regenwassergebühr für die an die<br />
Regenwassernutzungsanlage angeschlossenen vollversiegelten und/oder teilversiegelten<br />
und abflusswirksamen Flächen erfolgen.
Dokument: 27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />
3<br />
Übersteigt der jährlich gemessene Regenwasserverbrauch für die Gartenbewässerung<br />
15 Kubikmeter, erfolgt eine Reduzierung der Regenwassergebühr für die an die Regenwassernutzungsanlage<br />
angeschlossenen vollversiegelten und/oder teilversiegelten<br />
und abflusswirksame Flächen in Höhe von 0,8 Quadratmeter je gemessenen und 15<br />
Kubikmeter übersteigenden Kubikmeter Regenwasser.<br />
Diese Regelungen sollen in die Neufassung der Entwässerungssatzung und in die Beitrags-<br />
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgenommen werden.<br />
Urspruch<br />
Techn. Betriebsleiter<br />
Hütt<br />
Kaufm. Betriebsleiter<br />
Dr. Hermann-Josef Tebroke<br />
Bürgermeister
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 15.10.2008<br />
Ratsbüro<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
TOP 19: Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates vom 09.09.2008<br />
- nichtöffentliche Sitzung -<br />
Zu TOP 10 + 11: Regularien<br />
Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
Zu TOP 12: Informationen der Verwaltung<br />
Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
Zu TOP 13: Verschiedenes<br />
Eine Berichterstattung kann entfallen.<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 19 Berichterstattung nös.doc