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und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

EINLADUNG<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 AnschreibenEinladung.doc<br />

Auskunft erteilt: Herr Newrzella<br />

Geschäftszeichen:<br />

Zimmer Nr.: 210<br />

Telefondurchwahl: (02266) 96 305<br />

Telefax: (02266) 96 7 305<br />

Telefonzentrale (02266) 960<br />

E-Mail: petric.newrzella@gemeindelindlar.de<br />

Homepage: http://www.lindlar.de<br />

<strong>Lindlar</strong>, den 28.08.2012<br />

zu der unten näher bezeichneten Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Tagesordnung<br />

ist beigefügt.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

gez. Hans Schmitz<br />

Vorsitzender<br />

Hinweis:<br />

Um Ortsbesichtigungen vorzunehmen, trifft sich der Arbeitskreis Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong> um 16.00 Uhr am Parkplatz, Am Fronhofsgarten.<br />

Gremium<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong><br />

Wochentag<br />

Dienstag<br />

Sitzungsort<br />

Datum<br />

11.09.2012<br />

Ratssaal „Alte Schule“, Eichenhofstr. 6, 51789 <strong>Lindlar</strong><br />

Sitzungs-Nr.<br />

18<br />

Uhrzeit<br />

17.30 Uhr


Tagesordnung<br />

zur 18. Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> am 11.09.2012<br />

TOP Beratungsgegenstand<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

1. Feststellung der form- <strong>und</strong> fristgerechten Einberufung <strong>und</strong> Beschlussfähigkeit<br />

des Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

2. Ernennung eines Schriftführers / einer Schriftführerin<br />

3. Verpflichtung einer sachk<strong>und</strong>igen Bürgerin des Bau-, Planungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

4. Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-, Planungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es vom 20.06.2012<br />

– öffentliche Sitzung –<br />

5. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong>es vom 20.06.2012 – öffentliche Sitzung –<br />

6. Mobilfunk<br />

6.1 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 01.08.2012,<br />

auf Neubesetzung des Arbeitskreises Mobilfunk<br />

6.2 Mobilfunk – Allgemeiner Sachstandsbericht<br />

6.3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 – Rheinstraße –<br />

Bürgerantrag vom 12.06.2012<br />

7. Windkraftanlagenkonzept für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

8. Verkehrsraumgestaltung Jan-Wellem-Straße, Frielingsdorf<br />

9. Erweiterung der Innenbereichssatzung Brochhagen<br />

Bürgerantrag vom 04.01.2012<br />

10. Antrag auf Erlass einer Satzung an der Talstraße<br />

Bürgerantrag vom 09.07.2012<br />

11. Bebauungsplan Nr. 49 A – Schmitzhöhe –<br />

12. Bebauungsplan Nr. 52 A – Altenrath/Ponyweg –, II. Änderung<br />

Bürgerantrag vom 17.07.2012


13. Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Grünfläche<br />

im Bereich des Kastanienweges<br />

14. Rad-Gehweg <strong>Lindlar</strong> bis Hommerich<br />

Antrag RM Thomas Willmer auf Weiterführung des Weges<br />

15. Informationen der Verwaltung<br />

16. Verschiedenes<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 Tagesordnung o. Seitenzahlen.doc<br />

2<br />

- Nichtöffentliche Sitzung -<br />

17. Bebauungsplan Nr. 38 – Brochhagen/Mühlenberg –, III. Änderung<br />

hier: städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 zwischen dem Vorhaben-<br />

träger <strong>und</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> vom 27.03.2006<br />

18. Verschiedenes


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 17.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Fe<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 3 Verpflichtung einer sachk<strong>und</strong>igen Bürgerin des Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

Sachverhalt:<br />

Die nach § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NW vorgeschriebene Verpflichtung<br />

der sachk<strong>und</strong>igen Bürger wird durch den Ausschußvorsitzenden in der Form vollzogen,<br />

daß die sachk<strong>und</strong>ige Bürgerin sich von ihrem Platz erhebt <strong>und</strong> sich wie folgt erklärt:<br />

„ Ich verpflichte mich, daß ich meine Aufgaben nach<br />

bestem Wissen <strong>und</strong> Können wahrnehmen, das<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz, die Verfassung des Landes <strong>und</strong> die<br />

Gesetze beachten <strong>und</strong> meine Pflichten zum Wohle<br />

der <strong>Gemeinde</strong> erfüllen werde.“<br />

Im Anschluß daran wird die Verpflichtungserklärung von der sachk<strong>und</strong>igen Bürgerin<br />

unterschrieben.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 03 Verpflichtung sachk.Bürgerin.doc<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 24.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Fe<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 04 Berichterstattung ös.doc<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 4 Berichterstattung über die Durchführung der Beschlüsse des Bau-,<br />

Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es vom 20.06.2012<br />

– öffentliche Sitzung –<br />

Zu 1–4: Regularien<br />

entfällt eine Berichterstattung.<br />

Zu 5: Beabsichtigte bauliche Umgestaltung der Jan-Wellem-Straße<br />

hier: Vorstellung der Entwurfsplanung<br />

wird auf Punkt 8 der Tagesordnung verwiesen.<br />

Zu 6: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladenlokals in Bistro/Eisdiele<br />

Wie vom Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> beschlossen, wurde das<br />

Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur beantragten Außengastronomie nicht<br />

erteilt. Im übrigen hat die Verwaltung den Behindertenparkplatz an besagter<br />

Stelle nochmals deutlicher kennzeichnen lassen.<br />

Zu 7.: Bebauungsplan Nr. 3 – Frielingsdorf -, vom alten Friedhof bis zum<br />

Grünzug, XXV. Änderung, Bereich Im Löhfeld<br />

Bürgerantrag vom 02.12.2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist in seiner Sitzung am 03.07.2012 der Beschlussempfehlung<br />

des Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es gefolgt <strong>und</strong> hat die XXV.<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 – Frielingsdorf –, vom alten Friedhof<br />

bis zum Grünzug als Satzung beschlossen. Durch öffentliche Bekanntmachung<br />

wurde die XXV. Änderung inzwischen rechtskräftig.


Zu 8.: Bebauungsplan Nr. 20 D – Ortskern <strong>Lindlar</strong> –<br />

Bürgerantrag vom 20.05.2012<br />

2<br />

Den Antragstellern wurde der Beschluss des Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

mitgeteilt. Eine Antwort der Antragsteller liegt der Verwaltung<br />

noch nicht vor.<br />

Zu 9.: Landesentwicklungsplan NRW – Sachlicher Teilplan<br />

Großflächiger Einzelhandel<br />

Beschlussgemäß wurde die Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> zum Landesentwicklungsplan<br />

NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />

an die Bezirksregierung abgegeben.<br />

Zu 10.: Bürgerantrag auf Entfernung einer Linde auf der Straße Altenlinde<br />

Der Beschluss wurde dem Antragsteller mitgeteilt. Eine Antwort liegt der Verwaltung<br />

bis heute noch nicht vor.<br />

Zu 11.: Information der Verwaltung<br />

wird auf Punkt 6 „Mobilfunk“ (6.2 <strong>und</strong> 6.3) der Tagesordnung verwiesen.<br />

Zu 12.: Verschiedenes<br />

a) Gr<strong>und</strong>schule Frielingsdorf – Außenbeleuchtung im Bereich Raum AWO<br />

Seitens des ZGM wurde festgestellt, dass eine zeitgesteuerte Beleuchtung<br />

vorhanden ist, deren Beleuchtungszeiten mit der AWO abgestimmt wurden<br />

<strong>und</strong> bisher zu keinen Beanstandungen geführt haben. Nach Ermittlung<br />

durch das ZGM würde die Installation zusätzlicher Bewegungsmelder<br />

einen nicht unerheblichen Aufwand bedeuten, da die gesamte Beleuchtungsanlage<br />

von einem Anschlussraum gesteuert wird. Es müssten neue<br />

Kabel quer durch die Abhangdecken verschiedener Flure <strong>und</strong> Räume sowie<br />

Brandschotts gezogen werden. Bei zusätzlicher Nutzung der AWO-<br />

Räume, z. B. für Fraktionssitzungen der SPD, wird vorgeschlagen, Herrn<br />

Hausmeister Wüste kurz zu informieren, damit dieser die Einschaltzeiten<br />

der Beleuchtung entsprechend anpassen kann.<br />

b) Herkulesstaude am Parkplatz des Freilichtmuseums<br />

Die Herkulesstaude wurde inzwischen entfernt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 27.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6.1 Antrag der FDP-Fraktion, eingegangen am 01.08.2012,<br />

auf Neubesetzung des Arbeitskreises Mobilfunk<br />

Sachverhalt:<br />

Die FDP-Fraktion beantragt mit Ihrem Schreiben, eingegangen bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

am 01.08.2012, den Arbeitskreis Mobilfunk mit Mitgliedern des Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong>es aus den vier Fraktionen neu zu besetzen, „damit die Fraktionen<br />

wieder hautnah über die Inhalte der Arbeitskreis-Diskussionen informiert sind“.<br />

Das FDP-Schreiben mit dem Antrag ist der Vorlage beigefügt.<br />

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Teilnahme von Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong>mitgliedern aus den Fraktionen. Um aber den Arbeitskreis nicht zu<br />

groß werden zu lassen, sollte jeweils nur eine Person aus jeder Fraktion an den Arbeitskreissitzungen<br />

teilnehmen.<br />

Nachrichtlich sei erwähnt, dass der Arbeitskreis Mobilfunk kein Unterausschuss des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es ist. Hier handelt es sich allein um eine seinerzeit<br />

angeregte Gesprächsr<strong>und</strong>e zum Informationsaustausch zwischen Verwaltung<br />

<strong>und</strong> Bürgerinitiative Mobilfunk, da eine gemeinsame Gesprächsr<strong>und</strong>e mit Netzbetreibern,<br />

Verwaltung <strong>und</strong> Bürgerinitiative nicht zustande gekommen ist, weil die Netzbetreiber<br />

Gespräche mit der Verwaltung unter Beteiligung der Bürgerinitiative für nicht zielführend<br />

halten.<br />

Ebenfalls sei nachrichtlich erwähnt, das seinerzeit im Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong><br />

zum Zeitpunkt der Einführung des „Arbeitskreises“ die Bitte seitens der Politik<br />

geäußert wurde, Mobilfunkthemen nicht weiter in den politischen Gremien zu beraten,<br />

sondern nur noch zu informieren, da die Ausschüsse mit dem Thema Mobilfunk überfrachtet<br />

seien <strong>und</strong> andere Tagesordnungspunkte nicht mehr gebührend genug behandelt<br />

werden. Das Thema Mobilfunk sei „laufendes Geschäft der Verwaltung“. Gemäß<br />

Zuständigkeitsordnung müssen jedoch Bauanträge, zu denen das gemeindliche Einvernehmen<br />

nach § 36 BauGB nicht erteilt werden soll, dem Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong><br />

zur Beratung vorgelegt werden. Dies geschieht in der Regel mit Bauanträgen<br />

zur Errichtung von Mobilfunksendemasten.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 06.1 AK Mobilfunk Antrag FDP-Fraktion.doc


Beschlussvorschlag:<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 06.1 AK Mobilfunk Antrag FDP-Fraktion.doc<br />

2<br />

An den Gesprächen zum Informationsaustausch zwischen Bürgerinitiative <strong>und</strong> Verwaltung,<br />

genannt „Arbeitskreis Mobilfunk“, können auch jeweils ein Mitglied des Bau-, Planungs-<br />

<strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> aus jeder Fraktion teilnehmen, um den direkten Informationsfluss<br />

in die Fraktionen zu übernehmen.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 27.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6.2 Mobilfunk – Allgemeiner Sachstandsbericht<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hatte in der vorangegangen Sitzung des Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong>es <strong>und</strong> in der letzten Ratssitzung die nächsten Schritte im Zusammenhang<br />

mit der Thematik Mobilfunk genannt. Folgende Punkte wurden seitens der<br />

Verwaltung angesprochen:<br />

1. Kennenlerngespräch/ Vorstellung Dr. Ludwig bei den Mobilfunknetzbetreibern,<br />

2. Gespräch mit der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises bezüglich Steuerung<br />

des Mobilfunkausbaus durch Bauleitplanung,<br />

3. Gespräch mit der Stadt Attendorn – Erfahrungsaustausch bezüglich der Steuerung<br />

des Mobilfunkausbaus in Attendorn <strong>und</strong> <strong>Lindlar</strong>,<br />

4. Beauftragung eines Fachanwaltbüros zur Erstellung einer rechtlichen Einschätzung<br />

der Erfolgsaussichten hinsichtlich der Steuerung des Mobilfunknetzausbaus<br />

durch Bauleitplanung.<br />

Zu 1. Herr Bürgermeister Dr. Ludwig hat telefonisch mit allen Netzbetreibern gesprochen.<br />

Die Vereinbarung eines gemeinsamen Gesprächstermins gestaltet sich<br />

äußerst schwierig. Ein genauer Termin befindet sich noch in der Abstimmung.<br />

Zu 2. Das Gespräch mit der Bauaufsicht hat stattgef<strong>und</strong>en. Zum Gesprächsinhalt wird<br />

auf den Aktenvermerk vom 16.07.2012 verwiesen (Anlage 1).<br />

Zu 3. Das Gespräch mit der Stadt Attendorn hat stattgef<strong>und</strong>en. Zum Gesprächsinhalt<br />

wird auf den Vermerk vom 23.08.2012 verwiesen (Anlage 2).<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 06.2 Mobilfunk - Allgemeiner Sachstandsbericht.doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 06.2 Mobilfunk - Allgemeiner Sachstandsbericht.doc<br />

2<br />

Zu 4. Ein Fachanwalt wurde noch nicht mit der Erstellung einer rechtlichen Einschätzung<br />

beauftragt, da es sich hier zum einen um eine freiwillige Ausgabe in Sinne<br />

des <strong>Gemeinde</strong>haushaltes handelt <strong>und</strong> die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sich in der Haushaltssicherung<br />

befindet. Freiwillige Ausgaben, wie die Erstellung eines Rechtsgutachtens<br />

zum Thema Mobilfunk sind nicht zulässig. Es stellt sich die Frage, ob<br />

unter Würdigung der Gespräche mit der Bauaufsicht <strong>und</strong> der Stadt Attendorn, die<br />

Beauftragung eines Fachanwaltbüros noch erforderlich ist.<br />

Weiter wird zum Sachstand Mobilfunk berichtet:<br />

Ein Bauantrag für den seitens Vodafone geplanten Fahnenstangensendemast am Verkehrskreisel<br />

„Rheinstraße/Scharzenbachstraße“ liegt der Verwaltung nicht vor. Die<br />

Verwaltung wird die Firma Vodafone bitten, keinen Bauantrag einzureichen, bevor nicht<br />

das „Kennenlerngespräch“ stattgef<strong>und</strong>en, <strong>und</strong> über Alternativen gesprochen wurde.<br />

Der Verwaltung wurde zugetragen, dass die Firma Vodafone einen Sendemast nahe<br />

der Ortslage Unter/Oberbergscheid errichten möchte <strong>und</strong> dass dieser Standort bereits<br />

vertraglich gesichert sei. Die Verwaltung wird sich um weitere Informationen bis zur<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>sitzung bemühen.<br />

Der Verwaltung liegt ein Schreiben der Dorfgemeinschaft Unterbergscheid vor. Die Bürger<br />

bitten um den Ausbau der Breitbandversorgung, entweder mit DSL-Anschlüssen<br />

oder mit einer LTE-Versorgung. Das Schreiben ist der Vorlage beigefügt (Anlage 3).<br />

Den Städte- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>b<strong>und</strong> hat die Verwaltung um Stellungnahme im Umgang mit<br />

Mobilfunkkonzepten angeschrieben. Das Antwortschreiben vom 06.06.2012 ist beigefügt<br />

(Anlage 4).<br />

Sollten sich bis zur Sitzung des Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es am<br />

11.09.2012 weitere Erkenntnisse in Sachen Mobilfunk ergeben, wird die Verwaltung<br />

hierzu in der Sitzung berichten.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 27.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 6.3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 – Rheinstraße –<br />

Bürgerantrag vom 12.06.2012<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 12.06.2012 beantragen mehrere <strong>Lindlar</strong>er Bürger, wohnhaft im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 14 – Rheinstraße –, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

von ihrer Planungshoheit Gebrauch macht. Es soll ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung<br />

des Bebauungsplanes gefasst <strong>und</strong> eine Veränderungssperre erlassen werden.<br />

Durch textliche Festsetzungen sollen Mobilfunkanlagen als Haupt- oder Nebenanlagen<br />

im Sinne der BauNVO NW im Plangebiet ausgeschlossen werden.<br />

Das Schreiben der Bürger ist der Vorlage beigefügt (Anlage). Das Schreiben wurde von<br />

66 Bürgern per Unterschriftenliste unterzeichnet. Die Unterschriftenliste liegt der Verwaltung<br />

vor.<br />

Wie den Aktenvermerken zu den Gesprächen der Verwaltung mit der Bauaufsicht des<br />

Oberbergischen Kreises als auch mit den Vertretern der Stadt Attendorn zu entnehmen<br />

ist, bleibt der Versuch der Steuerung des Ausbaus der Mobilfunknetze mittels Bauleitplanung<br />

umstritten.<br />

Die Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises rät von einer bauleitplanerischen Steuerung<br />

ab <strong>und</strong> verweist auf die aktuelle Rechtsprechung. (vgl. TOP 6.2, Anlage 1, Aktenvermerk<br />

Gespräch mit der Bauaufsicht).<br />

Die Stadt Attendorn, die als „Referenzkommune“ für die Steuerung des Mobilfunknetzausbaus<br />

durch Bauleitplanung immer wieder angeführt wird, berichtet selber, dass es<br />

nur einen einzigen kleinen Bebauungsplan im Stadtgebiet gibt, bei dem zur Zeit auch<br />

noch in Verbindung mit der Errichtung einer Mobilfunkanlage ein langwieriges Gerichtsverfahren<br />

anhängig ist. Üblicherweise erfolgt in Attendorn die Abstimmung der Mobilfunkstandorte,<br />

wie bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> auch, auf der Basis von Gesprächen mit<br />

den Netzbetreibern unter Zuhilfenahme eines Gutachters <strong>und</strong> eines Mobilfunkkonzeptes,<br />

vergleichbar mit den <strong>Lindlar</strong>er Mobilfunkleitlinien. Der Erlass einer Veränderungssperre<br />

hat auch in Attendorn keinen Erfolg gebracht. Die Bauaufsicht wurde gerichtlich<br />

verurteilt, die Baugenehmigung für eine Sendeanlage zu erteilen (vgl. TOP 6.2, Anlage<br />

2, Aktenvermerk Gespräch mit der Stadt Attendorn).<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 06.3 Bürgerantrag auf Änderung BP 14.doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 06.3 Bürgerantrag auf Änderung BP 14.doc<br />

2<br />

Der Städte- <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>b<strong>und</strong> schreibt in seiner Stellungnahme zur Anfrage der <strong>Gemeinde</strong><br />

zur bauleitplanerischen Steuerung des Mobilfunkausbaus:<br />

„Wie bei allen rechtlichen Möglichkeiten muss die jeweilige <strong>Gemeinde</strong> im Einzelfall über<br />

die Aufstellung eines solchen Konzeptes entscheiden. Dabei wird man Risiken, Kosten<br />

<strong>und</strong> Nutzen abwägen müssen. Gerade weil keine nordrhein-westfälische Rechtsprechung<br />

zu einer solchen Steuerung ersichtlich ist, ist mit Prozessrisiken zu rechnen.“<br />

„Schließlich wird man auch zu bedenken haben, ob man haushaltsrechtlich diese freiwilligen<br />

Ausgaben tätigen darf bzw. unter Abwägung der zuvor genannten Belange solche<br />

Ausgaben – gegebenenfalls zu Lasten anderer gemeindlicher Vorhaben – eingehen<br />

möchte“<br />

Unter Berücksichtigung aller vorbeschriebenen Erkenntnisse <strong>und</strong> Einschätzung der aktuellen<br />

Rechtslage <strong>und</strong> der noch nicht entschiedenen anhängigen Gerichtsverfahren,<br />

kommt die Verwaltung zu dem Entschluss, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Steuerung<br />

des Mobilfunknetzausbaus durch Bauleitplanung nicht der richtige Weg ist. Vielmehr<br />

sollten der Kontakt zu den Netzbetreibern intensiviert <strong>und</strong> auf der Basis überarbeiteter<br />

<strong>Lindlar</strong>er Mobilfunkleitlinien neu ausgerichtet werden. Die Verwaltung verspricht sich<br />

hiervon eine ähnlich erfolgreiche Mobilfunksteuerung wie in Attendorn.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 – Rheinstraße – wird nicht entsprochen.<br />

Die Steuerung des Mobilfunknetzausbaus in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> erfolgt auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage der Mobilfunkvereinbarung zwischen den Netzbetreibern <strong>und</strong> den kommunalen<br />

Spitzenverbänden durch Abstimmung der Mobilfunkstandorte zwischen Kommune<br />

<strong>und</strong> Netzbetreiber unter Einbindung eines Gutachters.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 27.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 7 Windkraftanlagenkonzept für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong><br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong><br />

Sachverhalt:<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 07 Windkraftanlagenkonzept.doc<br />

05.10.2011<br />

07.02.2012<br />

Seinerzeit wurde das Planungsbüro Hellmann <strong>und</strong> Kunze beauftragt, für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> ein Windkraftanlagenkonzept zu erstellen. Während der Bearbeitungszeit wurde<br />

bekannt, dass die lokalen Energieversorger in Abstimmung mit dem Oberbergischen<br />

Kreis eine kreisweite Windkraftpotentialanalyse erstellen lassen wollen. Den Auftrag<br />

hierfür erhielt ebenfalls das Planungsbüro Hellman <strong>und</strong> Kunze. Beschlussgemäß wurden<br />

die bisher für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> erbrachten Leistungen des Büros Hellmann <strong>und</strong><br />

Kunze abgerechnet <strong>und</strong> das Einzelgutachten für die <strong>Gemeinde</strong> nicht weitergeführt. Die<br />

bisher erbrachten Leistungen sind in die kreisweite Windkraftpotentialanalyse eingeflossen.<br />

Herr Hellmann vom Planungsbüro Hellmann <strong>und</strong> Kunze wurde in die Sitzung des Bau-,<br />

Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es am 11.09.20012 eingeladen <strong>und</strong> wird die Windkraftpotentialanalyse<br />

für den Oberbergischen Kreis <strong>und</strong> das <strong>Gemeinde</strong>gebiet vorstellen<br />

<strong>und</strong> die Ergebnisse erläutern.<br />

Ein Beschlussvorschlag zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Nutzung von<br />

Windenergie wird nach der Vorstellung der Windkraftpotentialanalyse <strong>und</strong> Beratung unterbreitet.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

5<br />

15<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 23.08.2012<br />

Öffentliche Verkehrsflächen <strong>und</strong><br />

Anlagen<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 8 Verkehrsraumgestaltung Jan-Wellem-Straße, Frielingsdorf<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 07.02.2012 7<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 18.04.2012 6<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 20.06.2012 5<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung des Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es am 20.06.2012 (TOP 5) wurde<br />

eine Entwurfsplanung zur baulichen Umgestaltung der Jan-Wellem-Straße, einschl.<br />

Baukosten <strong>und</strong> voraussichtliche Höhe der Straßenanliegerbeiträge, vorgestellt. Im Ergebnis<br />

wurde festgestellt, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> diese Baumaßnahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

aus finanziellen Gründen nicht leisten kann. Deshalb wurde beschlossen, die bereits<br />

schon im Ausschuss <strong>und</strong> in einer Bürgerversammlung vorgestellte <strong>und</strong> diskutierte Verkehrsraumgestaltung<br />

der Jan-Wellem-Straße in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- <strong>und</strong><br />

<strong>Umweltausschuss</strong>es erneut zu beraten. Auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen nebst<br />

Anlagen aus den vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses zu diesem Thema wird<br />

verwiesen.<br />

Im Hinblick auf die derzeitige Beschluss- <strong>und</strong> Beratungslage schlägt die Verwaltung vor,<br />

folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit <strong>und</strong> zur Gestaltung der Jan-<br />

Wellem-Straße zu ergreifen:<br />

Entfernung der Aufpflasterungen ca. 6.000,00 € brutto<br />

Alternierende Parkplatzmarkierungen an geeigneten Stellen ca. 1.500,00 € brutto<br />

Notwendige Veränderung der Beschilderung ca. 500,00 € brutto<br />

Herstellung eines Gehwegteilstückes im Bereich des<br />

Engpasses Höhe Haus-Nr. 30 ca.12.000,00 € brutto<br />

Gesamtkosten ca.20.000,00 € brutto<br />

Sofern als begleitende Maßnahmen einzelne Pflanzkübel im Bereich der Jan-Wellem-<br />

Straße aufgestellt werden sollen, ist davon auszugehen, dass sich die Kosten pro<br />

Pflanzkübel auf ca. 400,00 € brutto belaufen werden.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 08 Verkehrsraumgestaltung Jan-Wellem-Straße, Frielingsdorf.doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 08 Verkehrsraumgestaltung Jan-Wellem-Straße, Frielingsdorf.doc<br />

2<br />

Die Herstellung von markierten <strong>und</strong> alternierenden Parkplätzen in der Jan-Wellem-<br />

Straße kann, sofern diese beschlossen werden, erst nach Antrag <strong>und</strong> Genehmigung<br />

durch das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises ausgeführt werden. Ein<br />

Übersichtsplan ist nochmals als Anlage beigefügt. Die Entfernung der Aufpflasterungen<br />

<strong>und</strong> die Herstellung des Gehwegteilstückes könnten zeitnah erfolgen.<br />

Haushaltsmittel zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme in Höhe von rd.<br />

20.000,00 € stehen bei Sachkonto „Unterhaltung Infrastrukturvermögen 523200, Kostenstelle:<br />

15400“ im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Die Aufpflasterungen im Bereich der Gr<strong>und</strong>schule Frielingsdorf werden entfernt.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkplatzmarkierung in der Jan-Wellem-<br />

Straße beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zu<br />

beantragen <strong>und</strong> nach Vorlage der Genehmigung auszuführen.<br />

3. Das Gehwegteilstück im Bereich des Engpasses, Höhe Haus-Nr. 30, soll hergestellt<br />

werden.<br />

___________________ _____________________<br />

Ralf Urspruch Dr. Georg Ludwig<br />

Fachleiter Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 9 Erweiterung der Innenbereichssatzung Brochhagen<br />

Bürgerantrag vom 04.01.2012<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 07.02.2012 10<br />

Sachverhalt:<br />

Der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der Innenbereichssatzung Brochhagen wurde<br />

öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte die öffentliche Bekanntmachung zur<br />

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Auslegung<br />

der Planung erfolgte vom 11.04.2012 bis 11.05.2012. Gleichzeitig wurden die Träger<br />

öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Zu der Planung wurden folgende Stellungnahmen vorgetragen:<br />

Oberbergischer Kreis, Schreiben vom 15.05.2012 (Anlage 1)<br />

Aggerverband, Schreiben vom 07.05.2012 ( Anlage 2)<br />

Die Stellungnahmen des Oberbergischen Kreises <strong>und</strong> des Aggerverbandes beziehen<br />

sich auf die Inanspruchnahme von Flächen, die innerhalb des gesetzlich festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebietes liegen. Das Gr<strong>und</strong>stück Nr. 176, welches in die Satzung<br />

einbezogen werden soll, liegt insgesamt innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes.<br />

Für die Inanspruchnahme dieser Flächen ist eine Ausnahmegenehmigung<br />

von den gesetzlichen Festlegungen erforderlich.<br />

Um die öffentlichen Belange, hier die wasserwirtschaftlichen Belange, ausreichend in<br />

dem Verfahren zur Einbeziehung von Flächen in die Innenbereichssatzung zu berücksichtigen,<br />

erfolgte am 14.06.2012 ein Abstimmungsgespräch. Der Aktenvermerk vom<br />

15.06.2012 (Anlage 3) ist der Vorlage, einschließlich der Anlagen zum Vermerk, beigefügt.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 09 Erweiterung Innenbereichss. Brochhagen.doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 09 Erweiterung Innenbereichss. Brochhagen.doc<br />

2<br />

Entsprechend dem Ergebnis des Abstimmungsgespräches ist die Begründung zur Innenbereichssatzung<br />

zu ändern <strong>und</strong> in bestimmten Teilen konkreter zu gestalten. Die<br />

geänderte Begründung ist der Anlage zum Aktenvermerk vom 15.06.2012 beigefügt.<br />

Der geplanten Änderung hat der Aggerverband mit E-Mail vom 03.07.2012 (Anlage 4)<br />

der Oberbergische Kreis mit E-Mail vom 27.06.2012 (Anlage 5) <strong>und</strong> die FindHof Opitz<br />

GbR mit Schreiben vom 24.06.2012 (Anlage 6) zugestimmt.<br />

1. Beschlussvorschlag:<br />

Der Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der geänderten Begründung zur Innenbereichssatzung Brochhagen, Einbeziehung, V.<br />

Änderung, die mit dem Aggerverband, dem Oberbergischen Kreis <strong>und</strong> der FindHof Opitz<br />

GbR abgestimmt wurde, wird zugestimmt.<br />

2. Beschlussvorschlag:<br />

Der Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> des § 10 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur<br />

Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten <strong>und</strong> <strong>Gemeinde</strong>n<br />

vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) in Verbindung mit den §§ 7 <strong>und</strong> 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />

Stärkung der regionalen <strong>und</strong> interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>und</strong> Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird<br />

die Erweiterung der Innenbereichssatzung Brochhagen, bestehend aus Planzeichnung<br />

<strong>und</strong> textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 10 Antrag auf Erlass einer Satzung an der „Talstraße“<br />

Bürgerantrag vom 09.07.2012<br />

Sachverhalt:<br />

Der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Gemarkung <strong>Lindlar</strong>, Flur 41, Nr. 26, gelegen an der<br />

„Talstraße“, stellt mit Schreiben vom 09.07.2012 den Antrag auf Erlass einer Satzung.<br />

Der Eigentümer beabsichtigt auf dem Gr<strong>und</strong>stück 2 Einfamilienhäuser für zwei seiner<br />

Kinder zu bauen.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück steht in keinem Zusammenhang mit bebauten Bereichen für die<br />

eine Innenbereichssatzung oder Außenbereichssatzung oder Bebauungsplan besteht.<br />

Entsprechend dem Regionalplan Köln liegt das Gr<strong>und</strong>stück außerhalb des allgemeinen<br />

Siedlungsbereiches. Die Verwaltung sieht für dieses Gr<strong>und</strong>stück keine Möglichkeit auf<br />

der Gr<strong>und</strong>lage des BauGB Baurecht zu schaffen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist dem Außenbereich zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan ist das<br />

Gr<strong>und</strong>stück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Gr<strong>und</strong>stück grenzt an keinen<br />

bebauten Bereich für den eine Innenbereichssatzung, Außenbereichssatzung oder<br />

ein Bebauungsplan besteht. Es gibt keine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage dieses Gr<strong>und</strong>stück als<br />

Bauland auszuweisen. Daher muss der Antrag zurück gewiesen werden.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 10 Erlass einer Satzung Talstraße.doc<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 11 Bebauungsplan Nr. 49 A - Schmitzhöhe -<br />

Sachverhalt:<br />

Die Baugr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Wirtschaftsförderungsgesellschaft (BGW) möchte in Schmitzhöhe,<br />

süd-/östlich der <strong>Lindlar</strong>er Straße zwischen der katholischen Kirche <strong>und</strong> dem<br />

evangelischen <strong>Gemeinde</strong>zentrum, ein kleines Wohnbaugebiet realisieren. Nachdem<br />

durch die BGW Baugebiete in Kapellensüng <strong>und</strong> Scheel realisiert wurden, soll nun in<br />

Schmitzhöhe ein weiteres kleines Baugebiet entstehen.<br />

Für das Baugebiet wurden erste Entwurfsskizzen zum Bebauungsplan Nr. 49 A entwickelt.<br />

Die Variante 1 – Ost beplant einen Bereich direkt angrenzend an das kleine Wohngebiet<br />

in der Nähe zum evangelischen <strong>Gemeinde</strong>zentrum. Die Erschließung erfolgt gegenüber<br />

der Straße Im alten Krom <strong>und</strong> erschließt ca. 12 Baugr<strong>und</strong>stücke.<br />

Die Variante 1 – West ist die Erweiterung des Baugebietes der Variante 1 –Ost <strong>und</strong> erhält<br />

eine Erschließung zur Hochstraße. Mit diesem Bauabschnitt werden 7 Baugr<strong>und</strong>stücke<br />

erschlossen.<br />

Die Variante 1 A führt beide Baugebiete zusammen <strong>und</strong> erschließt somit ca. 20 Baugr<strong>und</strong>stücke.<br />

Die Erschließung ist in Abschnitten möglich.<br />

Während bei den Varianten 1 – Ost <strong>und</strong> 1 – West die Verkehrserschließung jeweils<br />

durch eine Stichstraße von der <strong>Lindlar</strong>er Straße bzw. von der Hochstraße erfolgt, ist bei<br />

der Variante 1 A die Erschließung in unterschiedlicher Weise zu gestalten. Dieses kann<br />

sowohl mit Stichstraßen erfolgen, die durch einen Fußweg verb<strong>und</strong>en werden als auch<br />

durch eine verbindende Straße mit Anbindung an die <strong>Lindlar</strong>er Straße <strong>und</strong> Hochstraße.<br />

Hier kann es zu Begegnungsverkehr kommen, aber auch die Möglichkeit der Einbahnregelung<br />

<strong>und</strong> somit der verkehrsberuhigten Gestaltung ist gegeben. Bei einer Einbahnstraßenregelung<br />

sollte die Einfahrt von der <strong>Lindlar</strong>er Straße <strong>und</strong> die Ausfahrt zur Hochstraße<br />

erfolgen. Die erforderlichen öffentlichen Parkplätze können durch Ausweisung<br />

entsprechender Flächen <strong>und</strong> im westlichen Straßenraum platziert werden.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 11 BP - Nr. 49 A - Schmitzhöhe -.doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 11 BP - Nr. 49 A - Schmitzhöhe -.doc<br />

2<br />

Eine Fußwegeverbindung über das Erschließungssystem zum evangelischen <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

ist eingeplant.<br />

Die Entsorgung des anfallenden häuslichen Abwassers ist möglich über die bestehenden<br />

Abwasserleitungen im Bereich des Neubaugebietes der evangelischen Kirche. Die<br />

Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers von befestigten Flächen <strong>und</strong> Dachflächen<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich möglich. Entsprechend den Ergebnissen einer durchgeführten<br />

Bodenuntersuchung ist eine Verrieselung des Niederschlagswassers gegeben. Eine<br />

Variantenuntersuchung ist während der Bebauungsplansaufstellung durchzuführen.<br />

Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Somit wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.<br />

Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in die Ökologie dar <strong>und</strong> ist daher entsprechend<br />

auszugleichen. Auch diese Planungen werden während der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

<strong>und</strong> des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen<br />

sein.<br />

Die Geschäftsführer der BGW haben vorbehaltlich der Beratung im Aufsichtsrat der<br />

BGW vorgeschlagen, die Variante 1A auszuführen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 A - Schmitzhöhe -, entsprechend<br />

Variante 1 A, wird durchgeführt. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.<br />

49 A Variante 1 A wird gleichzeitig das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

durchgeführt.<br />

Die Entwürfe der Planung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig der Öffentlichkeit<br />

vorgestellt. Die Entwürfe sollen befristet öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegungszeit<br />

soll im Rahmen einer Bürgerversammlung die Planung vorgestellt werden.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 12 Bebauungsplan Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -, II. Änderung<br />

Bürgerantrag vom 17.07.2012<br />

Sachverhalt:<br />

Das Wohnbaugebiet Altenrath/Ponyweg wurde vor ca. 10 Jahren beplant mit dem Bebauungsplan<br />

Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -. Das Wohnbaugebiet ist bis auf einzelne<br />

Gr<strong>und</strong>stücke wohnbaulich genutzt.<br />

Der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Altenrather Weg Nr. 16 hatte sein Wohnhaus ohne<br />

die Errichtung eines überdachten Stellplatzes geplant <strong>und</strong> errichtet. Inzwischen wünscht<br />

der Eigentümer einen überdachten Stellplatz. Hierzu ist beabsichtigt auf dem Gr<strong>und</strong>stück,<br />

nördlich des Wohnhauses, ein Doppelcarport mit Geräteraum zu errichten.<br />

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in diesem Bereich die Errichtung<br />

von Garagen <strong>und</strong> Carports nicht zulässig. Zur Schaffung des Baurechts ist diese<br />

Fläche in die überbaubare Fläche einzubeziehen. Daher wird eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes nach § 13 BauGB erforderlich. Mit Aktenvermerk (Anlage 1) vom<br />

17.07.2012 wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Der Entwurf<br />

(Anlage 2) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist beigefügt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Das Verfahren zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -<br />

wird eingeleitet. Mit der II. Änderung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, die überbaubare<br />

Fläche auf dem Gr<strong>und</strong>stück Nr. 317 (Altenrather Weg Nr. 16) nach Norden zu<br />

erweitern. Die Erweiterung der überbaubaren Fläche erfolgt in der Form, dass ein überdachter<br />

Stellplatz in einer Größenordnung von ca. 6,00 m x 7,50 m realisiert werden<br />

kann. Die geringfügige Inanspruchnahme der Fläche für Anpflanzungen wird zum Teil<br />

durch eine Erweiterung im nördlichen Gr<strong>und</strong>stücksbereich ausgeglichen.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 12 BP Nr. 52 A Altenrath_Ponyweg, II. Änd..doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 12 BP Nr. 52 A Altenrath_Ponyweg, II. Änd..doc<br />

2<br />

Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 wird der<br />

betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen<br />

Frist durch Auslegung der Planung gegeben.<br />

Mit dem Antragsteller ist vor Durchführung des Verfahrens ein städtebaulicher Vertrag<br />

zur Übernahme aller Planungskosten abzuschließen.<br />

Günther Kappe Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 23.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine<br />

Grünfläche im Bereich des Kastanienweges<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 28.06.2011 12<br />

Sachverhalt:<br />

Mit dem Schreiben vom 06.02.2011 haben die Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Gemarkung<br />

<strong>Lindlar</strong>, Flur 53, Flurstück 60 (Kastanienweg 9) eine Änderung des Flächenutzungsplanes<br />

beantragt. Das Verfahren zur LXVIII. Änderung des Flächenutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sollte, vorbehaltlich eines Erwerbs des Flurstückes Nr. 60 der<br />

<strong>Gemeinde</strong> oder die BGW, eingeleitet werden. Auf die Vorlage zur Sitzung vom<br />

28.06.2011 wird verwiesen.<br />

Mit dem Schreiben vom 19.10.2011 beantragen die Eigentümer des o. g. Gr<strong>und</strong>stückes<br />

die LXVIII. Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong><br />

durchführen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sieht keinen Bedarf hier bauleitplanerisch tätig zu<br />

werden, wenn nicht im Ergebnis die gemeindliche Grünfläche ebenfalls zu Wohnbaufläche<br />

umgewandelt wird <strong>und</strong> die entstehende Wohnbaufläche auch ein für die <strong>Gemeinde</strong><br />

vermarktbares Gr<strong>und</strong>stück ergibt. Deshalb sollte aus Sicht der Verwaltung an dem am<br />

28.06.2011 gefassten Beschluss:<br />

„Das Verfahren zur LXVIII. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> wird, vorbehaltlich eines Erwerbs des Flurstückes Nr. 60 durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

oder die BGW, eingeleitet. Die Darstellung eines Teilbereichs der öffentlichen<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz soll in Wohnbaufläche<br />

geändert werden, um das Flurstück Nr. 60 <strong>und</strong> die angrenzende gemeindliche<br />

Parzelle, die jetzt als Grünfläche genutzt wird, einer Wohnbaunutzung zuführen<br />

zu können. Eine Teilfläche von ca. 90 m² soll im Flächennutzungsplan als Spielplatzfläche<br />

ausgewiesen werden. Die Planungs-, Verfahrens-, <strong>und</strong> Erschließungskosten<br />

trägt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> oder ggf. die BGW, werden aber bei der<br />

Kaufpreisbildung für den Gr<strong>und</strong>erwerb in Ansatz gebracht.“<br />

festgehalten werden.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes Grünfläche Bereich<br />

Kastanienweg.doc


Beschlussvorschlag:<br />

2<br />

Am Beschlussvorschlag des Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es vom 28.06.2011<br />

wird festgehalten.<br />

Irene Foos<br />

Sachbearbeiterin<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes Grünfläche Bereich<br />

Kastanienweg.doc


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 27.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Ne/Fe<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 14 Rad-Gehweg <strong>Lindlar</strong> bis Hommerich<br />

Antrag RM Thomas Willmer auf Weiterführung des Weges<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 17.07.2012 beantragt das Ratsmitglied Thomas Willmer, den Beginn<br />

des Rad-Gehweges am Bürgerhaus Falkenhof mittels Radweghinweisen mit dem Ortskern<br />

<strong>und</strong> mit dem bergischen Freilichtmuseum, sowie Schloss Heiligenhoven, in beide<br />

Richtungen zu verbinden (Anlage).<br />

Des Weiteren beantragt Ratsmitglied Willmer, zu prüfen, den Rad-Gehweg von<br />

Hommerich über Welzen, weiter auf dem ehemaligen Bahndamm bis zum Schloss Georghausen<br />

weiter zu führen. Diese Maßnahme sei mit wenigen Ladungen Splitt <strong>und</strong><br />

Freischeidearbeiten leicht zu erledigen.<br />

Ebenfalls beantragt Ratsmitglied Willmer, zum Zwecke der Weiterführung des Rad-<br />

Gehweges auf Overather Gebiet Gespräche zu führen, damit der Rad-Gehweg Bestandteil<br />

der Radstrecke Köln/Bonn – <strong>Lindlar</strong> wird.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob <strong>und</strong> mit welchen Mitteln der Rad-Gehweg<br />

auf dem ehemaligen Bahndamm <strong>Lindlar</strong>-Hommerich bis zum Schloss Georghausen<br />

weitergeführt werden kann.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob <strong>und</strong> zu welchen Kosten Radweghinweisschilder<br />

in <strong>Lindlar</strong> installiert werden können, die auf den Radweg hinweisen.<br />

Nachrichtlich:<br />

Die Verwaltung hat bereits mehrere Gespräche mit Vertretern des Oberbergischen<br />

Kreises <strong>und</strong> dem Geschäftsführer des Köln-Bonn e.V., der sich für die Förderung der<br />

überregionalen Lückenschlüsse des Radwegenetzes in Ober- <strong>und</strong> Rheinberg einsetzt,<br />

geführt. Es ist vorgesehen die Gespräche mit dem Ziel zu führen, durch Lückenschlüs-<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 14 Rad-Gehweg <strong>Lindlar</strong> bis Hommerich - Antrag RM Willmer.doc


18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 14 Rad-Gehweg <strong>Lindlar</strong> bis Hommerich - Antrag RM Willmer.doc<br />

2<br />

se die Anbindung des Rad-Gehweges in den Raum Köln-Bonn, <strong>und</strong> in anderer Richtung<br />

nach Wipperfürth/Marienheide, zu gewährleisten.<br />

Die weiteren Fragen von Herrn Willmer zum Rad-Gehweg <strong>Lindlar</strong> – Hommerich werden<br />

wie folgt beantwortet:<br />

Die Absturzsicherungen entlang des Rad-Gehweges in Teilbereichen sind eine Forderung<br />

des Landesbetriebs Straßen NRW, entsprechend geltender Sicherheitsvorschriften.<br />

Da der Landesbetrieb NRW Eigentümer des Rad-Gehweges ist, hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> keinen Einfluss auf den Umfang der Absturzsicherungen. Die Absturzsicherungen<br />

durften vereinbarungsgemäß erst nach Durchführung eines sogenannten Sicherheitsaudids<br />

nach Fertigstellung des Streckenbaus ausgeschrieben werden.<br />

Die Fertigstellung des ersten Bauabschnittes (<strong>Lindlar</strong> bis Linde) des Rad-Gehweges<br />

steht unmittelbar bevor. Sobald die Verwaltungsvereinbarung zur Wegeunterhaltung<br />

<strong>und</strong> zur Verkehrssicherungspflicht von <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> Landesbetrieb Straßen unterzeichnet<br />

ist, kann der Rad-Gehweg auf dem ersten Teilabschnitt für die Öffentlichkeit<br />

freigegeben werden. Dies ist für Mitte September geplant.<br />

Der zweite Bauabschnitt ist ebenfalls baulich fertiggestellt, mit Ausnahme der Sanierung<br />

eines kleinen Brückenbauwerkes (Brücke Waldweg bzw. Teufelsbrücke) Hier wurde<br />

seitens der Bürger der Wunsch geäußert, diesen Brückendurchlass nicht, wie ursprünglich<br />

geplant, aus Kostengründen zuzuschütten, sondern offen zu lassen. Da der Landesbetrieb<br />

Straßen sich bereiterklärt hat, die Mehrkosten für die Sanierung dieses Brückenbauwerks<br />

ebenfalls zu 100 % zu übernehmen, wird auch diese Brücke genauso<br />

umfangreich saniert, wie die anderen Bauwerke (Forderung Landesbetrieb). Auf Gr<strong>und</strong><br />

der hohen Kosten, muss die Sanierung ausgeschrieben werden. Die Brücke soll noch in<br />

diesem Jahr saniert werden, so das mit einer Freigabe des zweiten Bauabschnittes des<br />

Radweges Ende des Jahres zu rechnen ist.<br />

Petric Newrzella<br />

Fachleiter<br />

Dr. Georg Ludwig<br />

Bürgermeister

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