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2012.12.04 26. Sitzung Gemeinderat - Einladung - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.11.2012<br />

Sicherheit und Ordnung<br />

<strong>Sitzung</strong>svorlage<br />

für die <strong>Sitzung</strong> des<br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong>es<br />

am 04.12.2012<br />

- öffentliche <strong>Sitzung</strong> -<br />

TOP 14: Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Lindlar</strong><br />

Vorberaten im am TOP<br />

Ausschuss für Sicherheit und Ordnung 24.10.2012 10<br />

Haupt- und Finanzausschuss 20.11.2012 14<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 20.09.2012 (siehe Anlage I) beantragt der Wehrführer der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Lindlar</strong>, Dieter Hungenberg, die Erhöhung der zur Zeit gültigen<br />

Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Lindlar</strong>.<br />

Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigung erfolgte zum 01.01.1993.<br />

Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung wird eine Telefongebührenpauschale in Höhe<br />

von je 13,81 € monatlich an den Wehrführer und die Zugführung und deren<br />

Stellvertreter, an die Gruppenführer und an den Jugendfeuerwehrwart gezahlt (siehe<br />

Spalte 5 der Tabelle, Anlage II).<br />

In Spalte 4 der Tabelle (Anlage II) ist die Übersicht über die von der Wehrführung<br />

gewünschte Aufwandsentschädigung ab 01.01.2013 dargestellt.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die zurzeit gezahlte Aufwandsentschädigung seit<br />

01.01.1993 in nicht mehr angehoben wurde und der Aufwand, die Verantwortung und<br />

die Anforderungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Lindlar</strong> in den<br />

letzten Jahren, auch vor dem Hintergrund der Veränderungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong>,<br />

stetig gestiegen sind, vertritt auch die Verwaltung die Auffassung, dass eine Anhebung<br />

der Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2013 erfolgen sollte.<br />

<strong>26.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rat</strong> 04.12.2012 TOP 14 Anpassung der Aufwandsentschädigung Feuerwehr.doc

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