01.03.2013 Aufrufe

Download - KFV Salzland

Download - KFV Salzland

Download - KFV Salzland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Ausschreibung 2008/09<br />

2.13. Die Handhabung eines des Feldes verwiesenen Spielers sowie die<br />

Wertung gelber und gelb/roter Karte regelt die SpO § 16 und 16a.<br />

2.14. Die Bearbeitung von Roten Karten ziehen eine Bearbeitungsgebühr von<br />

15,00 Euro nach sich. Erst wenn dem Staffelleiter der Einzahlungsbeleg<br />

vorliegt, wird die Rote Karte bearbeitet. Liegt nach drei Wochen immer<br />

noch kein Einzahlungsbeleg vor, übergibt der Staffelleiter die Bearbeitung<br />

dem Kreissportgericht. Die Bearbeitungsgebühr wird ebenfalls fällig, wenn<br />

Offizielle vom Schiedsrichter aus dem Innenraum verwiesen werden.<br />

2.15. Kommt ein Verein seiner Zahlungsaufforderung (z.B. Ordnungsgeld) bis<br />

zum angegebenen Termin nicht nach und lässt auch die 1. und 2.<br />

Mahnung verstreichen, macht der Spiel-, Frauen- und Jugendausschuss<br />

vom § 35 Ziffer 4 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) Gebrauch.<br />

2.16. Mahngebühren richten sich nach der FO Anlage 3 Punkt 10.<br />

2.17. Trikotwerbung regelt die SpO § 33.<br />

2.18. Alle Trikots sind mit unterschiedlichen Zahlen von Rückennummern zu<br />

versehen.<br />

2.19. Bis zum 1.6. des laufenden Spieljahres haben Vereine ihren Verzicht auf<br />

den Aufstieg oder die freiwillige Rückstufung in eine tiefere Spielklasse<br />

schriftlich beim zuständigen Ausschussvorsitzenden anzuzeigen (SpO §<br />

13 Ziffer 4 und § 22 Ziffer 2).<br />

3. Spielbetrieb<br />

3.1. Der Spielbetrieb organisiert sich auf der Grundlage von ganzjährigen<br />

Terminplänen.<br />

3.2. Spielverlegungen richten sich nach der SpO § 18 Ziffer 2.<br />

3.3. Die Beantragung auf eine Spielverlegung ist mit Antragsformular und<br />

Kopie des Einzahlungsbeleges der Verlegungsgebühr beim zuständigen<br />

Ausschussvorsitzenden einzureichen. Für Spielverlegungen ist laut<br />

Finanzordnung eine Gebühr von 30,00 € zu zahlen (Frauen und Männer).<br />

Im Nachwuchs auf Kreisebene sowie bei Spielverlegungen innerhalb<br />

desselben Wochenendes betragen die Verlegungsgebühren 10,00 €.<br />

3.4. Am Pokalfinaltag der Männer auf Kreisebene ist ab 2 Stunden vor<br />

Anstoß Sportruhe angesetzt (SpO § 32).<br />

3.5. Am letzten Spieltag sollen alle Spiele innerhalb der jeweiligen Spielklasse<br />

und Staffel datums- und zeitgleich zur Austragung kommen.<br />

3.6. In der Kreisoberliga werden Schiedsrichterkollektive angesetzt. Weiterhin<br />

behalten sich die spielleitenden Stellen des <strong>KFV</strong> das Recht vor, in<br />

anderen Spiel- und Altersklassen für wichtige und brisante Spiele<br />

ebenfalls Schiedsrichterkollektive anzusetzen.<br />

3.7. Für alle anderen Spiele ab D-Junioren aufwärts wird vom <strong>KFV</strong> je ein<br />

Schiedsrichter angesetzt.<br />

66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!