Download - KFV Salzland
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Allgemeine Ausschreibung 2008/09<br />
2.13. Die Handhabung eines des Feldes verwiesenen Spielers sowie die<br />
Wertung gelber und gelb/roter Karte regelt die SpO § 16 und 16a.<br />
2.14. Die Bearbeitung von Roten Karten ziehen eine Bearbeitungsgebühr von<br />
15,00 Euro nach sich. Erst wenn dem Staffelleiter der Einzahlungsbeleg<br />
vorliegt, wird die Rote Karte bearbeitet. Liegt nach drei Wochen immer<br />
noch kein Einzahlungsbeleg vor, übergibt der Staffelleiter die Bearbeitung<br />
dem Kreissportgericht. Die Bearbeitungsgebühr wird ebenfalls fällig, wenn<br />
Offizielle vom Schiedsrichter aus dem Innenraum verwiesen werden.<br />
2.15. Kommt ein Verein seiner Zahlungsaufforderung (z.B. Ordnungsgeld) bis<br />
zum angegebenen Termin nicht nach und lässt auch die 1. und 2.<br />
Mahnung verstreichen, macht der Spiel-, Frauen- und Jugendausschuss<br />
vom § 35 Ziffer 4 der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) Gebrauch.<br />
2.16. Mahngebühren richten sich nach der FO Anlage 3 Punkt 10.<br />
2.17. Trikotwerbung regelt die SpO § 33.<br />
2.18. Alle Trikots sind mit unterschiedlichen Zahlen von Rückennummern zu<br />
versehen.<br />
2.19. Bis zum 1.6. des laufenden Spieljahres haben Vereine ihren Verzicht auf<br />
den Aufstieg oder die freiwillige Rückstufung in eine tiefere Spielklasse<br />
schriftlich beim zuständigen Ausschussvorsitzenden anzuzeigen (SpO §<br />
13 Ziffer 4 und § 22 Ziffer 2).<br />
3. Spielbetrieb<br />
3.1. Der Spielbetrieb organisiert sich auf der Grundlage von ganzjährigen<br />
Terminplänen.<br />
3.2. Spielverlegungen richten sich nach der SpO § 18 Ziffer 2.<br />
3.3. Die Beantragung auf eine Spielverlegung ist mit Antragsformular und<br />
Kopie des Einzahlungsbeleges der Verlegungsgebühr beim zuständigen<br />
Ausschussvorsitzenden einzureichen. Für Spielverlegungen ist laut<br />
Finanzordnung eine Gebühr von 30,00 € zu zahlen (Frauen und Männer).<br />
Im Nachwuchs auf Kreisebene sowie bei Spielverlegungen innerhalb<br />
desselben Wochenendes betragen die Verlegungsgebühren 10,00 €.<br />
3.4. Am Pokalfinaltag der Männer auf Kreisebene ist ab 2 Stunden vor<br />
Anstoß Sportruhe angesetzt (SpO § 32).<br />
3.5. Am letzten Spieltag sollen alle Spiele innerhalb der jeweiligen Spielklasse<br />
und Staffel datums- und zeitgleich zur Austragung kommen.<br />
3.6. In der Kreisoberliga werden Schiedsrichterkollektive angesetzt. Weiterhin<br />
behalten sich die spielleitenden Stellen des <strong>KFV</strong> das Recht vor, in<br />
anderen Spiel- und Altersklassen für wichtige und brisante Spiele<br />
ebenfalls Schiedsrichterkollektive anzusetzen.<br />
3.7. Für alle anderen Spiele ab D-Junioren aufwärts wird vom <strong>KFV</strong> je ein<br />
Schiedsrichter angesetzt.<br />
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