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Download - KFV Salzland

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4.3. Von jedem Spielerpass ist einmalig bis zum ersten Pflichtspiel eine<br />

lesbare Kopie in der Geschäftsstelle des <strong>KFV</strong> zu hinterlegen. Dafür<br />

braucht keine Kopie des Passes beim Spielen ohne Pass nachgereicht<br />

werden. Erst bei einem erneuten Vereinswechsel ist eine neue Kopie des<br />

Spielerpasses zu hinterlegen.<br />

4.4. Die Mannschaftsmeldungen inklusive der Ansetzungswünsche für das<br />

jeweils neue Spieljahr haben bis zum 20. Juni des laufenden Spieljahres<br />

an die Geschäftsstelle in schriftlicher Form zu erfolgen.<br />

4.5. Startgebühren für die neue Saison werden auf Beschluss des Kreisvorstandes<br />

vor dem Rückrundenstart bekannt gegeben.<br />

4.6. Die Startgebühren enthalten die Trikotwerbung nach der Finanzordnung,<br />

Anlage 3 Ziffer 8.<br />

5. Schiedsrichter<br />

Allgemeine Ausschreibung 2008/09<br />

5.1. Vor dem Spiel sind dem Schiedsrichter zwei Spielbälle zu übergeben. Der<br />

Ersatzball verbleibt auf der Bank der Gastgeber.<br />

5.2. Dem Schiedsrichter ist ein Pausengetränk zur Verfügung zu stellen.<br />

5.3. Bei einem Feldverweis und/oder besonderen Vorkommnissen hat der<br />

Schiedsrichter einen separaten und ausführlichen Bericht dem<br />

Staffelleiter zuzusenden. Die betreffenden Mannschaften erhalten eine<br />

Kopie vom Staffelleiter und können sich schriftlich äußern.<br />

5.4. Die Vereine sind für das Antreten ihrer Schiedsrichter verantwortlich. Das<br />

gilt für Spiele, Fortbildungen und Hausregeltraining. Ein Nichtantreten<br />

bzw. Nichtteilnahme zieht eine Geldstrafe nach sich. Im<br />

Wiederholungsfall verdoppelt sich die Summe. Beim dritten Mal folgt<br />

Streichung von der Schiedsrichterliste.<br />

5.5. Die Geldstrafe für Schiedsrichter nach § 44 der RuVO wird unter<br />

Mithaftung des Mitgliedvereins über den Verein eingefordert.<br />

5.6. Das Schiedsrichtergeld ist innerhalb von 30 Minuten nach Spielende nur<br />

in der Kabine des Spielleiters auszuzahlen. Es besteht Bringepflicht des<br />

gastgebenden Vereins.<br />

5.7. Schiedsrichterhonorare regeln die Finanzordnung des FSA sowie Festlegungen<br />

des Schiedsrichterausschusses.<br />

5.8. Jeder Verein der nicht den § 13 Ziffer 6 der SpO erfüllt (Schiedsrichtergestellung),<br />

wird durch das Kreissportgericht auf Antrag des<br />

Schiedsrichterausschusses zur Verantwortung gezogen.<br />

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