Download - KFV Salzland
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Allgemeine Ausschreibung 2008/09<br />
6.4. Die Meldungen an die Presse haben zu erfolgen - für Mannschaften<br />
a) des Alt-<strong>KFV</strong> Schönebeck: KOL, 1. KK 2 und 2. KK 2 an Frank<br />
Krella (siehe b)<br />
KL-Nord an Helmut Lampe (siehe c)<br />
b) des Alt-<strong>KFV</strong> Bernburg an Frank Krella: Sonnabend/Feiertag Tel.:<br />
03471 319170; Sonntag 03471 6520218; zusätzlich steht die<br />
Mobil-Nummer 0172 3626505 an allen Tagen zur Verfügung.<br />
c) des Alt-<strong>KFV</strong> ASL-SFT: 03474 18146 oder 0171 7858175<br />
(Helmut Witte); 03925 627477 (Helmut Lampe)<br />
6.5. Der § 45 Buchstabe a) Punkt 2.8. der RuVO wird im vollen Umfang auf<br />
die Kreisebene erweitert.<br />
7. Sonstiges<br />
7.1. Gewählte und berufene <strong>KFV</strong> Vorstandsmitglieder und deren Ausschussmitglieder<br />
haben zu allen auf Kreisebene stattfindenden Veranstaltungen<br />
freien Eintritt. Dazu stellen sie sich mit einem Funktionärsausweis vor.<br />
7.2. Diesen Personen ist bei Erledigung ihrer Aufgaben jeglicher Schutz, vor<br />
verbalen und sonstigen Übergriffen zu garantieren und Unterstützung zu<br />
leisten.<br />
7.3. Wanderpokale sind pfleglich zu behandeln. Ungepflegte und beschädigte<br />
Pokale werden den Verursachern (besitzende Vereine) in Rechnung<br />
gestellt.<br />
7.4. Wanderpokale sind nach Aufforderung innerhalb von 14 Tagen<br />
abzugeben.<br />
7.5. Wanderpokale gehen endgültig in den Besitz von Vereinen über:<br />
a) nach dreimaligem Gewinn in Folge;<br />
b) nach dreimaligem Gewinn innerhalb von 5 Jahren.<br />
8. Absetzung wegen der Erkrankung von Spielern<br />
8.1. Beantragt ein Verein die Absetzung eines Spiels wegen Erkrankung von<br />
Spielern, ist dies beim Staffelleiter zu beantragen. Er entscheidet dann, mit<br />
seinen Organen, über den weiteren Verfahrensweg.<br />
8.2. Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sporttypische Sachverhalte<br />
(Verletzungen, Spielsperren, usw.) nicht zu berücksichtigen.<br />
8.3. Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich, spätestens am Tag vor Termin<br />
des Spiels vorzulegen. Dem Antrag sind Atteste der behandelnden Ärzte<br />
beizulegen.<br />
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