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RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Das Mieter-ABC der wohnwirtschaft -<br />
lichen Verwendungsmöglichkeiten<br />
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über bauliche Maßnahmen des<br />
Mieters und die Möglichkeit, sie mit prämienbegünstigten Bausparverträgen<br />
nach Zuteilung zu finanzieren. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit.<br />
A Alarmanlage<br />
B Badeinbau oder -renovierung<br />
Bodenbeläge<br />
D Dachgeschossausbau<br />
Diebstahlsicherung<br />
E Einbauküche<br />
Einbauschränke, wenn wesentlicher<br />
Bestandteil<br />
Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen<br />
erneuern bzw. verlegen<br />
Etagenheizung<br />
F Fenstererneuerung<br />
Fliesen im Rahmen einer<br />
Instandsetzung<br />
Fußbodenerneuerung<br />
H Heizungsumstellung, wenn nicht<br />
Reparatur<br />
I Innenputzerneuerung<br />
Isolierverglasung<br />
K Klempnerarbeiten im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
M Malerarbeiten im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
R Radiatoren für Zentralheizung<br />
Rollladeneinbau<br />
S Sanitäre Anlagen<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
Steckdosen und Schalter<br />
T Tapezieren im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
Teppichboden<br />
Terrassen- und<br />
Balkonrenovierung<br />
Thermostatventil-Einbau<br />
Türerneuerung<br />
V Verkleidung von Außen-<br />
und Innenwänden<br />
Verputzerneuerung<br />
Versetzen von Wänden<br />
W Wärmepumpeneinbau<br />
Wärmeschutzmaßnahmen<br />
Warmwasseranlage-Einbau<br />
WC-Einbau<br />
Wohnungsabschluss<br />
Z Zentralheizungserneuerung<br />
Zwischendecke<br />
Zwischengeschoss-Einbau<br />
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Das kleine Bauspar-und<br />
Finanzierungs-ABC<br />
40 41<br />
A<br />
B<br />
Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />
fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />
und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />
sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />
gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />
Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />
Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />
Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />
Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />
der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bau sparer dagegen umschulden<br />
oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />
am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />
Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />
bis zu der Bauspar dar lehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />
Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />
Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />
Darlehens gewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />
der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />
ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />
Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />
Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />
vom Darlehensnehmer be stimmte Unter lagen, z. B. vollständige<br />
Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />
Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />
Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />
Antragsformularen.<br />
Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />
und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend