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Was passiert bei einem Verkauf der geförderten Immobilie in der<br />

Auszahlungsphase?<br />

Nach dem 85. Lebensjahr ist der Verkauf der Immobilie steuerunschädlich.<br />

Ebenso, wenn der geförderte Betrag unmittelbar in den Erwerb eines Folgeobjektes<br />

investiert wird (z. B. lebenslanges Wohnrecht in einem Alters- oder<br />

Pflegeheim). Ansonsten gilt der Verkauf als steuerschädliche Verwendung<br />

und eine nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos ist notwendig.<br />

Nach Eintritt in die Auszahlungsphase gelten hierbei folgende Regelungen:<br />

1) Bei der Wahl einer Verteilung der Steuer auf die Rentenphase ist eine einmalige<br />

nachgelagerte Besteuerung des Restsaldos aus dem Wohnförderkonto<br />

notwendig.<br />

2) Bei Wahl der Einmalbesteuerung zu Rentenbeginn muss der erhaltene Rabatt<br />

in Höhe von 30 % nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert<br />

werden, abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs:<br />

1. bis 10. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1,5-fachen<br />

Wert (= 45%)<br />

11. bis 20. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1-fachen Wert<br />

Dieses kann umgangen werden, indem der noch nicht versteuerte Restbetrag in<br />

einem anderen Riester-Vertrag angelegt wird.<br />

Damit Sie nichts vergessen:<br />

Ihre Notizen<br />

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