DRB0194.pdf
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Was passiert bei einem Verkauf der geförderten Immobilie in der<br />
Auszahlungsphase?<br />
Nach dem 85. Lebensjahr ist der Verkauf der Immobilie steuerunschädlich.<br />
Ebenso, wenn der geförderte Betrag unmittelbar in den Erwerb eines Folgeobjektes<br />
investiert wird (z. B. lebenslanges Wohnrecht in einem Alters- oder<br />
Pflegeheim). Ansonsten gilt der Verkauf als steuerschädliche Verwendung<br />
und eine nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos ist notwendig.<br />
Nach Eintritt in die Auszahlungsphase gelten hierbei folgende Regelungen:<br />
1) Bei der Wahl einer Verteilung der Steuer auf die Rentenphase ist eine einmalige<br />
nachgelagerte Besteuerung des Restsaldos aus dem Wohnförderkonto<br />
notwendig.<br />
2) Bei Wahl der Einmalbesteuerung zu Rentenbeginn muss der erhaltene Rabatt<br />
in Höhe von 30 % nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert<br />
werden, abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs:<br />
1. bis 10. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1,5-fachen<br />
Wert (= 45%)<br />
11. bis 20. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1-fachen Wert<br />
Dieses kann umgangen werden, indem der noch nicht versteuerte Restbetrag in<br />
einem anderen Riester-Vertrag angelegt wird.<br />
Damit Sie nichts vergessen:<br />
Ihre Notizen<br />
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