sitzungsprotokoll - Marktgemeinde Hoheneich
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MARKTGEMEINDE HOHENEICH<br />
Bezirk Gmünd NÖ<br />
3945 <strong>Hoheneich</strong>, Marktplatz 91<br />
S I T Z U N G S P R O T O K O L L<br />
GR-Protokoll 15.10.2012<br />
- 1 -<br />
Lfd. Nr. 3/2012/12<br />
über die Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 15.10.2012 im Sitzungssaal der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong>, Marktplatz 91.<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ende: 20:25 Uhr<br />
Anwesend sind:<br />
Bürgermeister:<br />
Vizebürgermeister: Vzbgm. POPPINGER Rainer<br />
1) gGR GRÜMEYER Christian 2) gGR HOLZMÜLLER Josef<br />
3) gGR KAUFMANN Elfriede 4) GR MAYER Susanne<br />
5) gGR THOR Martin 6) GR BAUER Robert<br />
7) 8) GR FRAISSL-ZIMMERMANN Kerstin<br />
9) GR HAIDER Ewald 10) GR HEMMER Martin<br />
11) GR MEIER Ernst 12) GR PANAGL Thomas<br />
13) GR PREISINGER Sandra, Ing 14) GR SCHINDL Herbert<br />
15) GR WAGENSONNER Martin 16) GR WEISS Klaus<br />
17) GR ZEILINGER Manfred<br />
Entschuldigt abwesend sind:<br />
1) Bgm WALLNER Roland 2) GR BOCK Philipp<br />
Vorsitzender: Vzbgm. POPPINGER Rainer<br />
Schriftführer: NOWAK Peter<br />
Die Einladung erfolgte am 09.10.2012.<br />
Die Sitzung ist öffentlich und beschlussfähig.<br />
TAGESORDNUNG<br />
1) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung<br />
2) Bericht Gebarungseinschau des Landes NÖ<br />
3) 2. Nachtragsvoranschlag 2012<br />
4) Entwidmung von Teilflächen aus dem Öffentlichen Gut der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong>,<br />
KG <strong>Hoheneich</strong>, lt. Vermessungsurkunde von Dr. Döller Vermessung ZT GMBH,<br />
3910 Zwettl, GZ 10119/12 vom 20.03.2012 (Kirchenberg)<br />
5) Übernahme von Teilflächen in das Öffentliche Gut der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong>,<br />
KG <strong>Hoheneich</strong>, lt. Vermessungsurkunde von Dr. Döller Vermessung ZT GMBH,<br />
3910 Zwettl,, GZ 10192/12 vom 20.07.2012 (Friedhofstraße)<br />
6) Verordnung über die Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr<br />
7) Ankauf eines Buswartehauses für die Autobushaltestelle KG Nondorf, Dorfstraße<br />
8) Auftragsvergabe Kanalsanierung Pürbacher Straße und Braunaustraße<br />
9) Auftragsvergabe Wasserleitungstausch Haidweg, KG <strong>Hoheneich</strong> und Ankauf von<br />
WVA-Material<br />
10) Auftragsvergabe über die Herstellung eines Regenwasserkanals in der Berggasse,<br />
KG <strong>Hoheneich</strong>
- 2 -<br />
11) Auftragsvergabe über den Ankauf von Straßenleuchten, Stahlrohrausleger und Leuchtmittel<br />
12) Konditionsänderung Erhöhung des Aufschlags auf den EURIBOR bei einem aushaftenden<br />
Darlehen, Restbetrag € 13.833,50<br />
13) Ankauf eines Feuerwehrautos für die KG <strong>Hoheneich</strong><br />
14) Grundsatzbeschluss, Erweiterung bzw. Aufschließung von Grundstücken in der<br />
KG Nondorf, Sportplatzgasse – Schaffung von Bauland Wohngebiet<br />
15) Grundsatzbeschluss, Erweiterung bzw. Aufschließung von Grundstücken in der<br />
KG <strong>Hoheneich</strong>, Schönfeldweg – Schaffung von Bauland Wohngebiet<br />
Nicht Öffentliche Sitzung:<br />
16) Änderung Dienstvertrag<br />
17) Ehrung<br />
VERLAUF DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG:<br />
Pkt. 1, Genehmigung des Sitzungsprotokolls)<br />
Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung.<br />
Pkt. 2, Bericht Gebarungseinschau)<br />
Der Vizebürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass das Amt der NÖ Landesregierung,<br />
Abteilung Gemeinden, eine Gebarungseinschau gemäß § 89 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung<br />
1973, am Gemeindeamt vom 02.05. bis 07.05.2012 durchgeführt hat. Dem SPÖ<br />
Fraktionsvorsitzendem wurde der Bericht (Kopie) vom 10.07.2012 in der<br />
Gemeindevorstandssitzung überreicht. Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über das<br />
Prüfungsergebnis und nimmt zu jedem einzelnen Punkt Stellung.<br />
Pkt. 3, 2. Nachtragsvoranschlag 2012)<br />
Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages 2012 lag in der Zeit<br />
vom 08.08.2012 bis 22.08.2012 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.<br />
Schriftliche Erinnerungen wurden nicht abgegeben.<br />
Ausgaben- und Einnahmenseitig wurden die bisher stattgefundenen Überschreitungen<br />
einzelner Haushaltsstellen ausgeglichen. Im außerordentlichen Haushalt wurden vor allem die<br />
Vorhaben Straßenbau (Straßenbeleuchtung) und Güterwege berichtigt.<br />
Der Gemeindevorstand stellte keinen Antrag an den Gemeinderat, weil sich die SPÖ Fraktion<br />
noch in der zwischen Gemeindevorstandssitzung und Gemeinderatssitzung anberaumten<br />
Fraktionssitzung beraten wollte.<br />
Die SPÖ Fraktion gibt bekannt, dass sie keinen 2. Nachtragsvoranschlag erhalten hat.<br />
Der Vizebürgermeister bringt dem Gemeinderat die Änderungen im OHH u. AOHH zur<br />
Kenntnis, und stellt anschließend den 2. Nachtragsvoranschlag zur Diskussion. Es gibt keine<br />
Fragen.<br />
Antrag des Vizebürgermeisters: Der Gemeinderat möge den 2. Nachtragsvoranschlag 2012<br />
in der vorliegenden Form beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 4 – Entwidmung von Teilflächen Öffentliches Gut, KG <strong>Hoheneich</strong>)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Vermessungsurkunde von Dr. Döller Vermessung GmbH,<br />
3910 Zwettl, Kremser Straße 52, Plan GZ 10119/12 vom 20.03.2012, am Gemeindeamt<br />
eingelangt ist. Nach diesem Teilungsplan sind Teilflächen im Ausmaß insgesamt 3 m² aus dem<br />
Öffentlichen Gut (Kirchenberg) aufzulassen und dem neuen Eigentümer (Florian Pasitoniu) zu<br />
übertragen.<br />
GR-Protokoll 15.10.2012
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:<br />
1. Die in der Vermessungsurkunde von Dr. Döller Vermessung GmbH, 3910 Zwettl,<br />
Kremser Straße 52, Plan GZ 10119/12 vom 20.03.2012 angeführten Trennstücke 1, 2<br />
und 3 werden dem öffentlichen Verkehr, Grundstück 2026/26, EZ 761, entwidmet und an<br />
den in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer (Florian Pasitoniu)<br />
übertragen. Der Restteil des im öffentlichen Gut befindlichen Grundstücks 2026/26<br />
verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich gebliebener Widmung.<br />
2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im<br />
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Gegen eine Verbücherung<br />
nach § 13 ff Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 5 – Übernahme von Teilflächen in das Öffentliches Gut, KG <strong>Hoheneich</strong>)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die Vermessungsurkunde von Dr. Döller Vermessung GmbH,<br />
3910 Zwettl, Kremser Straße 52, Plan GZ 10192/12 vom 20.07.2012, am Gemeindeamt<br />
eingelangt ist. Nach diesem Teilungsplan ist eine Teilfläche im Ausmaß insgesamt 30 m² in das<br />
öffentliche Gut der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> zu übernehmen.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:<br />
1. Das in der Vermessungsurkunde von Dr. Döller Vermessung GmbH, 3910 Zwettl,<br />
Kremser Straße 52, Plan GZ 10192/12 vom 20.07.2012 angeführte Trennstück 1 wird<br />
ins öffentliche Gut der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong>, Grundstück 2067/1, EZ 761,<br />
übernommen.<br />
2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im<br />
Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Gegen eine Verbücherung<br />
nach § 13 ff Liegenschaftsteilungsgesetz besteht kein Einwand.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 6, Verordnung Kanalabgabenordnung)<br />
Der Vizebürgermeister berichtet, dass bei der Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren im Jahr<br />
2007 hinsichtlich künftiger Erhöhungen die Berücksichtigung des Verbraucherpreisindexes<br />
2005, verlautbart von der Statistik Austria, zu erfolgen habe. Sollte der Verbraucherpreisindex<br />
5 %-Punkte überschreiten, muss die Kanalbenützungsgebühr automatisch angepasst und eine<br />
neue Verordnung betreffend die Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr beschlossen werden.<br />
Schwankungen bis 5 Prozentpunkte nach oben bleiben unberücksichtigt. Ändert sich die<br />
Indexzahl jedoch um 5 Prozentpunkte nach oben, sind die gesamten Indexschwankungen<br />
(Steigerungsrate) der Neuberechnung, das sind seit der letzten Änderung 2010 bereits<br />
6 %Punkte, zugrunde zu legen.<br />
Ein Betriebsfinanzierungsplan mit Ermittlung des Einheitssatzes zur Berechnung der<br />
Kanalbenützungsgebühr entsprechend den landesgesetzlichen Bestimmungen wurde auf Basis<br />
des 2. Nachtragsvoranschlages 2012 erstellt.<br />
Der Vorsitzende bringt die Auswirkung der Erhöhung anhand des Beispiels am Wohnhaus des<br />
Bürgermeisters vor.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen:<br />
GR-Protokoll 15.10.2012<br />
- 3 -
V E R O R D N U N G<br />
2. Änderung der Kanalabgabenordnung der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> vom 06.12.2010 ff<br />
betreffend<br />
§ 5<br />
Kanalbenützungsgebühren<br />
für den Misch- und Schmutzwasserkanal (KG <strong>Hoheneich</strong>, KG Nondorf)<br />
1) Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen der §§ 5 und 5a des NÖ<br />
Kanalgesetzes 1977, LGBl. 8230 in der geltenden Fassung, zu berechnen.<br />
2) Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage<br />
(Kanalbenützungsgebühr) wird für die Einleitung von Schmutzwasser in die Misch- und<br />
Schmutzwasserkanäle der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> der Einheitssatz für die Schmutzwasserentsorgung<br />
mit € 2,36 festgesetzt.<br />
Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutz- und Niederschlagswässer<br />
eingeleitet (bei Mischwasserkanal oder Trennsystem), so gelangt in diesem Fall gemäß § 5<br />
Abs. 2 des NÖ Kanalgesetzes 1977 ein um 10 % erhöhter Einheitssatz gemäß lit. a zur<br />
Anwendung.<br />
§ 9<br />
Schlussbestimmung<br />
1) Diese Kanalabgabenordnung wird mit 01.01.2013 rechtswirksam.<br />
2) Auf Abgabentatbestände für Kanaleinmündungsabgaben, Ergänzungsabgaben und<br />
Sonderabgaben sowie für Kanalbenützungsgebühren, die vor Inkrafttreten dieser<br />
Verordnung verwirklicht wurden, sind die bisher geltenden Abgaben- und Gebührensätze<br />
anzuwenden.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 7, Auftragsvergabe Buswartehaus Nondorf)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die bestehende Bushaltestelle in der KG Nondorf, Dorfstraße<br />
beim Haus Roubal zum Kreuzungsbereich Dorfstraße – Lehmfeldweg verlegt wird. Die<br />
Auftrittsfläche wurde bereits von der Straßenmeisterei Schrems errichtet. Bei dieser Haltestelle<br />
soll auch ein Buswartehaus errichtet werden. Diesbezüglich wurde in der Gemeinderatssitzung<br />
am 26.03.2012 (TOP 13) ein Mietvertrag für ein Grundstück im Ausmaß von 2,5 x 1,5 Metern<br />
mit Familie Ernst u. Roswitha Bauer, 3945 <strong>Hoheneich</strong>, Nondorf, Albrechtser Straße 46,<br />
beschlossen. Das neue Buswartehaus soll in einer Stahl-Glaskonstruktion gebaut und auf einer<br />
Fundamentplatte montiert werden. Betreffend das Buswartehaus wurden folgende Firmen zur<br />
Angebotslegung eingeladen.<br />
Fa. Silbernagel, 3945 <strong>Hoheneich</strong> € 7.720,70<br />
Fa. Ziegler, 4850 Timmelkamm € 6.177,07<br />
Im Angebot der Firma Silbernagel, 3945 <strong>Hoheneich</strong> sind die Montagekosten bereits enthalten.<br />
Die Firma Ziegler, 4850 Timmelkamm liefert per Sattelzug frei Bordsteinkante, unabgeladen.<br />
Der Gemeindevorstand spricht sich für eine Auftragsvergabe an die Firma Silbernagel aus und<br />
betont, dass die Wertschöpfung in der Gemeinde bleiben sollte.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Auftrag zur Herstellung und<br />
Montage des neuen Buswartehauses an die Firma Johann Silbernagel, 3945 <strong>Hoheneich</strong>, zum<br />
Angebotspreis von € 7.720,70 vergeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
GR-Protokoll 15.10.2012<br />
- 4 -
- 5 -<br />
Pkt. 8, Auftragsvergabe Kanalsanierung <strong>Hoheneich</strong>)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass durch das Hochwasserereignis am 28.07.2012 Schäden an<br />
Kanalanlagen in der KG <strong>Hoheneich</strong>, Pürbacher Straße (Unterspülung eines Schachtes und<br />
Beschädigung der Anschlussstränge) und Braunaustraße (Beschädigung von<br />
Kanalputzschächten und Ausschwemmung des Straßenuntergrundes) verursacht wurden.<br />
Diese Schäden wurden vom Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung WA4, Ing. Johannes<br />
Neugschwendtner am 02.08.2012 besichtigt. Es wurde eine Niederschrift aufgenommen und<br />
eine Fotodokumentation durchgeführt. Die Reparatur der Schäden wurde vom Bürgermeister<br />
wegen Gefahr in Verzug direkt an die Fa. Talkner GesmbH, Hoch- und Tiefbau,<br />
3860 Heidenreichstein, Schremser Straße 81, vergeben. Die Reparaturkosten betrugen<br />
€ 6.892,14 und € 4.668,50. Die Ausgaben sind im 2. Nachtragsvoranschlag 2012 veranschlagt.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Direktvergabe zur Reparatur<br />
der Kanalschachtschäden an die Fa. Talkner GesmbH, Hoch- und Tiefbau,<br />
3860 Heidenreichstein, Schremser Straße 81, in Nachhinein beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 9, Auftragsvergabe Wasserleitungstausch Haidweg)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in der KG <strong>Hoheneich</strong>, Haidweg, die Gasleitung von der EVN<br />
ausgetauscht wurde. Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die öffentliche Wasserleitung<br />
ausgewechselt und die Eternitleitung durch eine PVC-Leitung ersetzt. Im nächsten Jahr soll der<br />
Haidweg neu asphaltiert werden. Die Grabarbeiten wurden durch die Baufirma Leyrer+Graf,<br />
BaugesmbH, 3950 Gmünd, Conrathstraße 6, für die EVN zu den Preisen ihres<br />
Jahresbauvertrages durchgeführt. Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> konnte die Mehrleistung<br />
durch das Tiefergraben bis zur Wasserleitung zu den günstigen Preisen der EVN erhalten. Die<br />
Baumeisterkosten betrugen € 8.114,14. Das Installationsmaterial wurde vom Bürgermeister bei<br />
der Firma Impex, Heizung u. Sanitär, 4400 Steyr, Ennser Straße 31, bestellt. Für das<br />
Wasserleitungsmaterial (Rohre, Bögen, Schieber, Einbaugarnituren, Schellen, Multijoints,<br />
Schubsicherungen und Kleinmaterial) wurde ein Rabatt von 32 bzw. 25 % gewährt. Die<br />
Rechnung betrug insgesamt € 4.853,43. Die Ausgaben sind im Voranschlag 2012 veranschlagt.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Vergabe der<br />
Baumeisterarbeiten an die Firma Leyrer+Graf, BaugesmbH, 3950 Gmünd, Conrathstraße 6,<br />
und den Ankauf des Wasserleitungsmaterials bei der Firma Impex, Heizung u. Sanitär,<br />
4400 Steyr, Ennser Straße 31, in Nachhinein beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 10, Auftragsvergabe Kanalbau Berggasse)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass der Liegenschaftseigentümer Gerhard Mayer am Gemeindeamt<br />
vorsprach und mitteilte, dass bei starken Regenfällen das Oberflächenwasser der Fahrbahn<br />
Berggasse (90 m lang) über seine Garagenzufahrt (Tiefpunkt) in die Garage mit angebauten<br />
Schuppen läuft. In diesem Bereich der Berggasse gibt es keinen öffentlichen Kanal.<br />
Gemeinsam mit der Baufirma Leyrer+Graf BaugesmbH, 3950 Gmünd, Conrathstraße 6,<br />
Herrn DI Peter Schmidt, wurden Lösungen gesucht. Demnach soll vor der Garagenzufahrt ein<br />
Regeneinlauf errichtet werden und das Wasser über einen neu zu errichteten Kanal ablaufen.<br />
Variante 1 ist die Errichtung des Kanals im öffentlichen Gut Berggasse bis zur Kreuzung Am<br />
Hausberg. Dagegen sprechen jedoch der felsige Untergrund in der Berggasse und ein zu<br />
erreichendes Gefälle von lediglich 0,42 %. Kosten € 11.912,87. Die bessere Lösung, Variante 2,<br />
ist die Errichtung des Kanals im Grundstück von Gerhard Mayer. Herr Gerhard Mayer war am<br />
Tag der Begehung anwesend und stimmte der Errichtung des Kanals über sein Grundstück zu.<br />
Dafür solle die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> ein Stück seiner Garagenzufahrt auf Kosten der<br />
Gemeinde asphaltieren lassen. Kostenvoranschlag: € 9.011,43 + Asphaltieren Garagenzufahrt<br />
€ 1.010,70.<br />
GR-Protokoll 15.10.2012
- 6 -<br />
Der Bürgermeister holte noch ein weiteres Angebot, Variante 2, von der Fa. Talkner GesmbH,<br />
Hoch- und Tiefbau, 3860 Heidenreichstein, Schremser Straße 81, ein. Das Angebot beträgt<br />
€ 4.360,73.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Vergabe zur Errichtung eines<br />
Regenwassereinlaufes und Kanals mit Anschluss an den öffentlichen Kanal der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Hoheneich</strong> an die Fa. Talkner GesmbH, Hoch- und Tiefbau, 3860 Heidenreichstein, Schremser<br />
Straße 81, vergeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 11, Ankauf Straßenleuchten)<br />
Der Vizebürgermeister berichtet, dass sehr viele Kunststoffschirme der bestehenden<br />
Kandelaberleuchten bereits kaputt sind. Diese Schirme sind sehr teuer und kosten ca. € 300,00<br />
pro Stück. Außerdem leuchtet bei dieser Leuchte das Licht die Umgebung aus und nicht<br />
speziell auf die Fahrbahn. Diese Leuchten sind mit 80 Watt Quecksilberdampflampen<br />
ausgestattet. Quecksilberdampflampen sind ab 2014 verboten.<br />
Ein Ankauf von 120 Stück neuer Straßenleuchten mit Leuchtmittel und 110 Stück 40 cm hohen<br />
Mastrohraufsätzen wurde bereits getätigt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde von der<br />
Firma Elektrotechnik Manfred Mühlbacher, 5161 Elixhausen, Wiesstraße 15A, zum<br />
Gesamtpreis von € 29.778,00 abgegeben. Die Firma Siteco bot eine gleichwertige Lampe mit<br />
Mastaufsatz und Leuchtmittel um € 35.050,20 an. Um in den Genuss der Förderung des Landes<br />
NÖ mit € 100,00 pro Straßenleuchte musste das Ansuchen mit Rechnungs- und<br />
Zahlungsnachweis bis zum 30.09.2012 eingereicht sein. Durch die technisch besser<br />
ausgestattete Straßenleuchte, der optimalen Lichtpunkthöhe und der Verwendung einer 50<br />
Watt Natriumdampflampe soll eine bessere Ausleuchtung der Fahrbahn und damit mehr<br />
Sicherheit bei weniger Energieverbrauch erreicht werden. Die Kosten wurden im 2.<br />
Nachtragsvoranschlag berücksichtigt.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Ankauf der Straßenleuchten<br />
mit Stahlrohraufsatz und Leuchtmittel an die Fa. Manfred Mühlbacher, 5161 Elixhausen,<br />
Wiesstraße 15A, zum Gesamtpreis von € 29.778,00, im Nachhinein zu vergeben.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 12, Konditionsänderung - Erhöhung des Aufschlags auf den EURIBOR bei<br />
einem aushaftenden Darlehen)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass am 07.09.2012 ein Schreiben der Bank Austria, 1010 Wien,<br />
Schottengasse 6 – 8, am Gemeindeamt betreffend die Anhebung des Aufschlages auf den<br />
Euribor bei dem aushaftenden Darlehen Konto Nr. 53000 239 185 ab 31.12.2012<br />
von 0,18 auf 0,50 %-Punkte einlangte. Die aushaftende Schuld beträgt derzeit € 13.833,50 und<br />
das Darlehen läuft noch bis 31.12.2014. Der Darlehensvertrag wurde von GR Thomas Panagl<br />
geprüft. Er berichtet, dass über die Änderung des Aufschlages im Darlehensvertrag keine<br />
Klauseln angeführt sind. Diese Vorgangsweise entspricht jedoch nicht der gängigen Praxis der<br />
Banken. Aufgrund der relativ gering aushaftenden Schuld und dem Darlehensende 2014 wirkt<br />
sich diese Änderung mit Mehrkosten von ca. € 100,-- aus. Der Vorsitzende wies darauf hin,<br />
dass man künftig bei Ausschreibungen von Darlehen die Möglichkeit, den Aufschlag während<br />
der Laufzeit verändern zu können, ausschließen sollte. Es wird überlegt, die Bank Austria in<br />
Zukunft nicht mehr zu Angebotsabgaben einzuladen, weil diese Maßnahme als<br />
Vertrauensbruch zwischen Vertragspartner gewertet wird.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Erhöhung des Aufschlages der<br />
Bank Austria beim Darlehen Konto Nr. 53000 239 185 ab 31.12.2012 auf 0,50 %-Punkte auf<br />
den Euribor, beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
GR-Protokoll 15.10.2012
- 7 -<br />
Pkt. 13, Ankauf eines FF-Autos, HLF2 Light für die FF <strong>Hoheneich</strong>)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass seit 01.01.2012 eine neue Mindestausrüstungsverordnung für<br />
Feuerwehren in NÖ gültig ist. Derzeit entspricht der Fahrzeugstand dieser Verordnung, jedoch<br />
sind die Fahrzeuge bereits sehr alt (RÜST - 27 Jahre, TLF1000 - 19 Jahre). Gemäß der<br />
Mindestausrüstungsverordnung muss die FF <strong>Hoheneich</strong> ein FF Auto HLF2 ankaufen. Damit<br />
kann auch nach Ausscheiden beider Fahrzeuge das Auslangen gefunden werden und es muss<br />
kein zweites Fahrzeug mehr gekauft werden. Der Vorsitzende und das Kommando der FF<br />
<strong>Hoheneich</strong> sprachen bereits beim Landesfeuerwehrverband in Tulln diesbezüglich vor und es<br />
wurde eine Förderung in der Höhe von € 60.000,00 in Aussicht gestellt. In weiterer Folge gab es<br />
einen Besichtigungstermin mit den FF-Autoherstellern Rosenbauer und Lohr. Das Kommando<br />
der FF <strong>Hoheneich</strong> vereinbarte mit dem Bürgermeister den Ankauf eines HLF2 Light, welcher<br />
lediglich von der Firma Rosenbauer gebaut wird, die Lightversion ist anstelle von 16 Tonnen<br />
10 bis 12 Tonnen schwer und hat keinen Allradantrieb, sonst ist die Ausstattung gleich dem<br />
HLF2. Der Kostenvoranschlag beträgt ca. € 220.000,-- inkl. Inventar. Die Finanzierung erfolgt<br />
durch Anteil Gemeinde € 80.000,--, Anteil Feuerwehr € 70.000,--, Anteil Förderung € 60.000,--,<br />
Verkaufserlös Altfahrzeuge € 10.000,--. Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> wird ihren Anteil mittels<br />
Darlehensaufnahme finanzieren.<br />
GGR Josef Holmüller meldet sich zu Wort und bemerkt, dass er sich erwartet hätte, dass zu der<br />
Vorführung der Feuerwehrfahrzeuge durch die Firmen Rosenbauer u. a. alle Gemeinderäte<br />
eingeladen werden hätten sollen. Er könnte als Gemeinderat, welcher heute eine Entscheidung<br />
treffen soll, so viel Geld auszugeben, besser entscheiden, wenn er die FF Autos gesehen hätte.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Ankauf eines FF-Autos im<br />
nächsten Jahr und die Finanzierung wie angegeben beschließen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Der Vorsitzende unterbricht um 20.06 Uhr die Gemeinderatssitzung und der FF Kommandant<br />
Gerhard Hofmann bedankt sich für den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates. Er erklärt,<br />
dass innerhalb der FF <strong>Hoheneich</strong> ein Ausschuss zur Entscheidungsfindung über den Ankauf<br />
eines neuen FF Autos gebildet wurde und dankte auch diesen Mitgliedern für ihre Arbeit. Dem<br />
Vorwurf von gGR Josef Holzmüller entgegnete er mit der Aussage, dass es sehr schwer ist<br />
Entscheidungen zu treffen, wenn zu viele Personen in diesen Entscheidungsprozess<br />
eingebunden werden, deshalb wurde seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> nur mit der<br />
Bürgermeister eingebunden. Es war schon schwer genug innerhalb der FF <strong>Hoheneich</strong> eine gute<br />
Lösung zu finden. Er betont, dass hier eine wesentliche Entscheidung für die Sicherheit der<br />
Bevölkerung und als Folge auch das Wohlfühlen in unserer Gemeinde getroffen wurde.<br />
Um 20.08 wird die Sitzung wieder aufgenommen.<br />
Pkt. 14, Grundsatzbeschluss, Erweiterung bzw. Aufschließung von Grundstücken in der<br />
KG Nondorf, Sportplatzgasse – Schaffung von Bauland Wohngebiet)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in der KG Nondorf entlang der Sportplatzgasse Bauland<br />
Wohngebiet mit 2 Stichstraßen in das Hinterland gewidmet sind. Diese Grundstücke sind in<br />
Privatbesitz (Pöhn, Eichhorn, Weißenbök, Schindler). Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> brachte<br />
die Eigentümer der Grundstücke mit Herrn Manfred Damberger, Vertreter der<br />
Wohnbaugenossenschaft Waldviertel (WAV), 3820 Raabs an der Thaya, Wohnbauplatz 1, an<br />
einen Tisch und sie einigten sich auf einen Grundpreis von € 17,00 für das Bauland und<br />
Optionsverträge für die Grundstücksteile im Hinterland, welche im Entwicklungskonzept der<br />
<strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> als weiteres Bauland umgewidmet werden kann.<br />
Zwischenzeitlich trat eine Kaufinteressentin an die Grundeigentümer heran und klärte ihr<br />
Interesse auch mit der WAV ab. Die WAV würde auch in die 2. oder 3. Reihe mit den geplanten<br />
Reihenhäusern gehen. Deswegen gab es mit den Eigentümern der Grundstücke und dem<br />
Bürgermeister am 08.10.2012 um 15:00 Uhr nochmals ein Gespräch. Es wurde von Herrn<br />
Franz Eichhorn eine Parzellierungsskizze vorgelegt. Bürgermeister Wallner kann sich diese<br />
Parzellierung in dieser Form vorstellen. An die Umwidmung des Hinterlandes als Bauland<br />
müssen jedoch Bedingungen geknüpft sein. Eine Parzellierung zum jetzigen Zeitpunkt kann nur<br />
GR-Protokoll 15.10.2012
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in dem Ausmaß der bestehenden Flächenwidmung erfolgen. Zur Umwidmung des Hinterlandes<br />
muss ein Kooperationsvertrag mit der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> abgeschlossen werden. Es<br />
muss ein Verkauf- bzw. Bauzwang (3 Jahre) festgelegt werden und es muss ein Teil der<br />
Grundstücke (4), welche direkt an der Sportplatzgasse liegen, bereits verkauft bzw. verbaut<br />
sein. Jedenfalls soll der Gemeinderat der Parzellierung und dem Verkauf der Grundstücke in<br />
der KG Nondorf, Sportplatzgasse, durch die privaten Grundstückseigentümer, zustimmen. Eine<br />
Umwidmung der im Entwicklungskonzept dargestellten Grundstücke in Bauland kann bei<br />
Vorliegen eines entsprechenden Kooperationsvertrages zwischen den Grundstückseigentümern<br />
und der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> erfolgen.<br />
Antrag des Vizebürgermeisters: Der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss fassen,<br />
dem Verkauf der Grundstücke in der KG Nondorf, Sportplatzgasse, durch die privaten<br />
Grundstückseigentümer, zuzustimmen. Eine Umwidmung der im Entwicklungskonzept<br />
dargestellten Grundstücke in Bauland kann bei Vorliegen eines entsprechenden<br />
Kooperationsvertrages zwischen den Grundstückseigentümern und der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Hoheneich</strong> erfolgen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Pkt. 15, Grundsatzbeschluss, Erweiterung bzw. Aufschließung von Grundstücken in der<br />
KG <strong>Hoheneich</strong>, Schönfeldweg – Schaffung von Bauland Wohngebiet)<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass in der KG <strong>Hoheneich</strong>, entlang des Schönfeldweges und im<br />
angrenzenden Hinterland bis zum Güterweg beim Haus Bilek Wohnbauland (ca. 30.000 m²)<br />
entstehen soll. Diese Fläche ist im Entwicklungskonzept der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Hoheneich</strong> für<br />
potentielles Bauland Wohngebiet ausgewiesen. Ein geologisches Gutachten über die<br />
Bodenbeschaffenheit wurde erstellt. Die Grundstückseigentümer wurden angeschrieben und<br />
sind verkaufsbereit. Der Gemeinderat möge seine Zustimmung erteilen, damit die Arbeit<br />
fortgesetzt werden kann. GGR Christian Grümeyer begrüßt die Schaffung von Wohnbauland<br />
„Schönfeldsiedlung“. Er bemerkt, dass ohnedies nicht mehr viele Flächen für künftiges<br />
Wohnbauland zur Verfügung stehen.<br />
Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss fassen,<br />
der Bürgermeister möge die Grundstücksverhandlungen durchführen und alle weiteren<br />
Maßnahmen zur Erweiterung von Wohnbauland bzw. Aufschließung von Grundstücken in der<br />
KG <strong>Hoheneich</strong>, Schönfeldsiedlung, treffen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG:<br />
siehe vertrauliches Sitzungsprotokoll<br />
Da sonst nichts vorgebracht wird, schließt der Vorsitzende die Gemeinderatssitzung.<br />
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Gemeinderat Bürgermeister<br />
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Gemeinderat Schriftführer<br />
GR-Protokoll 15.10.2012