Licht und Schatten beim Besuch des Bauministers - Nordhäuser ...
Licht und Schatten beim Besuch des Bauministers - Nordhäuser ...
Licht und Schatten beim Besuch des Bauministers - Nordhäuser ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 1 | Nr. 10 | 22. Mai 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
21. Jahrgang • Nr. 10 • 22. Mai 2010<br />
Alle 14 Tage neu - Die Zeitung für Bleicherode<br />
Pressehaus Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />
Tel.: (0 36 31) 61 16 - 0 • Fax: (0 36 31) 61 16 -16<br />
wochenchronik@arcor.de<br />
in der <strong>Nordhäuser</strong> Wochenchronik mit dem AMTSBLATT der Stadt Bleicherode<br />
<strong>Licht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schatten</strong> <strong>beim</strong> <strong>Besuch</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauministers</strong><br />
<strong>Besuch</strong> <strong>des</strong> Thüringer <strong>Bauministers</strong><br />
Christian Carius hatte die<br />
Stadt Bleicherode innerhalb <strong>des</strong>sen<br />
Informationstour durch den<br />
Norden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Gleichermaßen<br />
Gutes <strong>und</strong> Sorgenvolles bekam<br />
er dabei zu sehen <strong>und</strong> zu hören.<br />
In der Kulturhausrenovierung<br />
vereint sich bei<strong>des</strong>: das Engagement<br />
der Stadt <strong>und</strong> seiner Bürger<br />
<strong>und</strong> die derzeitige haushaltstechnische<br />
Unmöglichkeit der Stadt,<br />
Eigenanteile aufzubringen, um<br />
Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm<br />
zu bekommen. Immerhin<br />
zeigte sich der Bauminister im<br />
Rathaus beeindruckt von der Dia-<br />
Präsentation über die bisherige<br />
Bau- <strong>und</strong> Renovierungstätigkeit<br />
an diesem Kulturobjekt.<br />
Bürgermeister Frank Rostek hielt<br />
gegenüber dem Bauminister auch<br />
nicht mit der Kritik an der „unflexiblen<br />
Handlungsweise der Denkmalpflege“<br />
hinter dem Berg, die<br />
es manchem Bürger, besonders<br />
in der Oberstadt, schwer bis un-<br />
Eine „Vorspeise“ vor der offiziellen,<br />
feierlichen Verleihung <strong>des</strong><br />
Thüringischen Denkmalschutzpreises<br />
in Erfurt erhielt die Kirchengemeinde<br />
in Obergebra schon<br />
einmal am 12. Mai aus den Händen<br />
<strong>des</strong> Chefs der Kreissparkasse<br />
Nordhausen, Dieter Przybilla, innerhalb<br />
<strong>des</strong> Objektes, das die Ursache<br />
dieses Preises ist, in Gestalt<br />
<strong>des</strong> mit dem Denkmalschutzpreis<br />
verb<strong>und</strong>enen Geldbetrages von<br />
5.000 Euro.<br />
Acht Auszeichnungen hat die<br />
Jury <strong>des</strong> Thüringischen Denkmalschutzpreises<br />
2010 vergeben; eine<br />
davon geht nach Obergebra. Hier<br />
wird das Evangelische Kirchspiel<br />
Gebra der Kirchengemeinde Obergebra<br />
mit einem Preis für Einzeldenkmale<br />
für das herausragende<br />
Engagement bei der Gesamtsanierung<br />
der Pfarrkirche St. Johannes<br />
in Obergebra ausgezeichnet. Der<br />
Preis für Einzeldenkmale ist mit<br />
einem Preisgeld von 5.000 Euro<br />
verb<strong>und</strong>en.<br />
Die Auszeichnung wird am 11.<br />
Juni um 14.00 Uhr in feierlicher<br />
Form in der Thomaskirche in Erfurt<br />
vom Thüringer Minister für<br />
Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur,<br />
Christoph Matschie, <strong>und</strong> dem<br />
Geschäftsführer der Sparkassen-<br />
Kulturstiftung Hessen-Thüringen,<br />
Dr. Thomas Wurzel, überreicht.<br />
Freistaat <strong>und</strong> Stiftung sind Stifter<br />
<strong>des</strong> Preises.<br />
Bürgermeister Frank Rostek<br />
unterrichtete Bauminister Christian<br />
Carius über das Baugeschehen<br />
in der Stadt<br />
möglich mache, Erhaltenswertes<br />
auch tatsächlich zu erhalten. Hier<br />
könnte die deutsche Denkmalpflege<br />
sicher noch etwas von den polnischen<br />
Kollegen lernen: Stadtführer<br />
– etwa in Breslau – stellen<br />
Preisgekröntes Engagement<br />
Die Sparkassen-Kulturstiftung<br />
Hessen-Thüringen - eine Gemeinschaftseinrichtung<br />
der Sparkassen<br />
in Hessen-Thüringen - vergibt<br />
seit 1994 jährlich gemeinsam<br />
mit dem Freistaat den Thüringischen<br />
Denkmalschutzpreis. Mit<br />
ihm werden Personen, Vereinigungen<br />
oder Institutionen ausgezeichnet,<br />
die sich in besonderer<br />
Weise für die Rettung <strong>und</strong><br />
den Erhalt von Bau- <strong>und</strong> Kulturdenkmälern<br />
eingesetzt haben.<br />
Als Preisgeld stehen insgesamt<br />
40.000 Euro zur Verfügung, über<br />
deren Vergabe eine fachk<strong>und</strong>ige<br />
zwar nicht in den Vordergr<strong>und</strong>,<br />
was sich hinter wiederaufgebauten<br />
Fassaden verbirgt. Sie erklären<br />
aber auf Befragen freimütig,<br />
dass man weder „nur das Gestern“<br />
noch „Potemkinsche Dörfer“ aufgebaut<br />
habe, sondern dass man<br />
hinter den denkmalgerecht wiederaufgebauten<br />
Fassaden durchaus<br />
modern wohnen könne – eine<br />
Maxime der polnischen Denkmalpflege<br />
<strong>beim</strong> Erhalt <strong>und</strong> Wiederaufbau<br />
der im Krieg zerstörten Bausubstanz.<br />
Zufriedene Gesichter gab es dann<br />
bei der Besichtigung <strong>des</strong> Kreisels<br />
in der <strong>Nordhäuser</strong> Straße <strong>und</strong><br />
den Erklärungen dazu von Bürgermeister<br />
Rostek <strong>und</strong> Winfried Ludolph<br />
vom Nordthüringer Straßenbauamt.<br />
Unfallfrei sei er zwar<br />
(noch) nicht, was aber sicher daran<br />
liege, dass die Verkehrsteilnehmer<br />
in Bleicherode noch wenig Erfahrung<br />
mit einem Kreisel hätten.<br />
Im Vergleich mit der vorherigen<br />
Kreuzung sei der Kreisel aber ein<br />
Pfarrer Bernhard Halver nahm namens der Kirchengemeinde den<br />
Scheck der Sparkasse entgegen, Foto: Seifert<br />
Jury befindet. Durch die Vergabe<br />
<strong>des</strong> Denkmalschutzpreises soll<br />
das Bewusstsein für einen sachgerechten<br />
Umgang mit dem historischen<br />
Erbe gefördert werden.<br />
In diesem Jahr werden insgesamt<br />
sechs vorbildliche Leistungen auf<br />
dem Gebiet der Denkmalpflege<br />
mit Geldpreisen geehrt. Darüber<br />
hinaus erhalten mit der Stadt Waltershausen<br />
(Landkreis Gotha) <strong>und</strong><br />
der Gemeinde Nahetal-Waldau<br />
(Landkreis Hildburghausen) zwei<br />
Kommunen Anerkennungen<br />
für besondere Leistungen in der<br />
Denkmalpflege.<br />
Lob gab es über den Kreisel in der <strong>Nordhäuser</strong> Straße <strong>und</strong> die positiven<br />
Auswirkungen auf das Unfallgeschehen, Fotos: Seifert<br />
erheblicher Fortschritt hinsichtlich<br />
der Sicherheit.<br />
Zur Eröffnung <strong>des</strong> Gesamtkomplexes<br />
der „Alten Kanzlei“ wird<br />
e-mail: info@gsbo.de • internet: www.gsbo.de<br />
der Bauminister wieder in Bleicherode<br />
sein. Bleicherode hat trotz<br />
aller Schwierigkeiten Beeindrucken<strong>des</strong><br />
vorzuweisen!<br />
Büro- <strong>und</strong> Objekteinrichtungen<br />
Bürobedarf <strong>und</strong> -technik<br />
Küchenstudio<br />
angebot<br />
im Mai:<br />
Bei Küchenkauf<br />
ab 4.000,- €<br />
einen 32- Zoll<br />
LCD-Fernseher<br />
gratis!<br />
0,00 % Finanzierung<br />
<strong>Nordhäuser</strong> Straße 70c • 99752 Bleicherode<br />
Tel.: (03 63 38) 4 28 93 • Fax: (03 63 38) 4 21 97
Seite 2 | Nr. 10 | 22. Mai 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
TAXI – PETER<br />
T A X I u n d M I E T w A g E n<br />
Inhaber Carsten Trautmann<br />
Industriestraße 3 • 99752 Bleicherode<br />
Tel.: 03 63 38 - 4 20 20<br />
Ich bin für Sie da:<br />
Di. <strong>und</strong> Do. 9 - 13 Uhr<br />
<strong>und</strong> 14 - 17 Uhr<br />
Mo. Mi. <strong>und</strong> Fr. nach Absprache<br />
Einbau von Schlössern<br />
<strong>und</strong> Sicherheitsanlagen<br />
Fax: 03 63 38 - 6 46 99<br />
Krankentransporte • Behinderten- <strong>und</strong> Rollstuhlfahrten<br />
Dialyse- <strong>und</strong> Serienfahrten • Kleintransporte<br />
Kurierfahrten • Flughafentransfer<br />
Schlüsselschnelldienst<br />
Ich biete Ihnen:<br />
• Schließanlagen<br />
• Sicherheits-Türbeschläge<br />
• Schlösser aller Art<br />
• Profilzylinder<br />
• Schlüssel in großer Auswahl PKW - LKW<br />
• Elektro-Türöffner<br />
• Türspione <strong>und</strong> Sicherheitsketten<br />
Wir machen Pflege-leichter!<br />
Wir geben ihnen die Gelegenheit:<br />
- sich umfangreich <strong>und</strong> kompetent beraten zu lassen<br />
- Sie nach Ihren Wünschen zu pflegen<br />
- Die Behandlungspflege auf Verordnung durchzuführen<br />
- Die langjährig bestehende Tagespflegeeinrichtung zu besuchen<br />
- Sie mit Essen auf Rädern zu versorgen<br />
- Sie in der Hauswirtschaft zu unterstützen<br />
- Sie durch die Einzelbetreuung Ihrer an Demenz<br />
Erkrankten Angehörigen zu entlasten<br />
- Kontakte zu unseren Selbsthilfegruppen zu vermitteln<br />
Für Sie ist unser Fachpersonal 24 St<strong>und</strong>en erreichbar!<br />
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, denn<br />
Wir pflegen mit Herz <strong>und</strong> Verstand!<br />
Pflegedienstleiterin Roswitha Krause <strong>und</strong> Ihr Team<br />
St. Florianstag mit Wasser im Überfluss<br />
„Wasser marsch“ – Petrus muss<br />
den Befehl wohl missverstanden<br />
haben: Er richtete sich an die zum<br />
Wettbewerb in Elende angetretenen<br />
Feuerwehrmannschaften, jedoch<br />
nicht an den himmlischen<br />
Wettermacher. Auch Sankt Florian<br />
war sicher durch seine vielfältigen<br />
Patronate etwas abgelenkt.<br />
Schließlich ist er der Patron von<br />
Oberösterreich, von Bologna in<br />
Oberitalien <strong>und</strong> von Krakau in Polen.<br />
Außer für die Feuerwehren ist<br />
er auch noch für die Kaminkehrer,<br />
Bierbrauer, Böttcher, Hafner,<br />
Schmiede <strong>und</strong> Seifensieder zuständig.<br />
Im Namenstagskalender<br />
steht er am 4. Mai.<br />
Bürgerfest in der<br />
Alten Kanzlei<br />
Das Gesamtobjekt „Alte Kanzlei“<br />
(Wohnhaus, Scheunenbau,<br />
Stallbau) wird am Freitag,<br />
04.Juni, nachmittags im<br />
Rahmen eines Bürgerfestes<br />
auf dem Gelände der Kanzlei<br />
eingeweiht. Alle Bleicheröder<br />
sind eingeladen. Beginn<br />
um 15.00 Uhr mit Kaffee <strong>und</strong><br />
Kuchen, sowie Besichtigungsmöglichkeit<br />
der Gebäude <strong>und</strong><br />
Ausstellungen.<br />
Der offizielle Teil mit Teilnahme<br />
<strong>des</strong> Bürgermeisters, <strong>des</strong><br />
Landrats <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>ministers<br />
für Bau, Stadtentwicklung<br />
<strong>und</strong> Verkehr, Herrn Carius,<br />
beginnt um 17.00 Uhr.<br />
Nach 18.00 Uhr soll das Fest<br />
mit zwangloser Geselligkeit<br />
ausklingen.<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Sozialstation<br />
Bleicherode<br />
Braustrasse 4<br />
99752 Bleicherode<br />
Tel. 03 63 38-4 24 47<br />
Fax 03 63 38-3 00 25<br />
E-Mail info@awo-bleicherode.de<br />
www.awo-kv-ndh.de<br />
Schnelligkeit, Geschicklichkeit, technisches Verständnis sind Voraussetzungen<br />
für den Erfolg, Foto: Seifert<br />
Gewünscht hätte man sich in Elende<br />
am 15. Mai sicher das Wetter<br />
der früheren St. Floriansfeste, an<br />
denen keine Wettkämpfe stattfanden.<br />
Bekommen hat man einen<br />
Regentag mit einem Überfluss<br />
an Wasser. Man zeigte sich<br />
davon in<strong>des</strong>sen wenig beeindruckt<br />
– schließlich kann sich die Feuerwehr<br />
im Ernstfall das Wetter<br />
auch nicht aussuchen. Den Siegerpokal<br />
in der Disziplin Löschangriff<br />
konnte bei den Männern<br />
die Mannschaft aus Wülfingero-<br />
Angebote Bleicherode<br />
vom 26.05. - 08.06.2010<br />
Bleicherode, Hauptstr. • Tel. (03 63 38) 4 84 70<br />
Öffnungszeiten: Di 9.00 - 14.00 Uhr<br />
Mi - Fr 8.00 - 18.00 Uhr • Sa 8.00 - 12.00 Uhr<br />
Kasslerkotelett.......................................................................................5,50.€<br />
Kasslerkamm..........................................................................................5,50.€<br />
Holzfällersteaks......................................................................................4,00.€<br />
Röster......................................................................................................4,00.€<br />
Wiener.....................................................................................................7,50.€<br />
Zungenrotwurst......................................................................................8,90.€<br />
Kochsalami.ausgereift......................................................................... 10,50.€<br />
Knackwurst.ausgereift......................................................................... 12,00.€<br />
Aufschnitt.3-fach.sortiert.mit.Bierschinken........................................ 8,50.€<br />
1.großes.Leberwurstglas....................................................................... 2,50.€<br />
Bohnen-Gurken-Salat............................................................................ 5,50.€<br />
Mittwochs-Sparpaket Juni<br />
500g Schweinebraten, 1 Becher Fleischsalat, 4 Minikochsalami .....5,00 €<br />
Fleischerei<br />
am Rathaus<br />
Neue Straße 3<br />
99752 Bleicherode<br />
Tel.: (03 63 38) 59 74 53<br />
Angebot 17.05 - 22.05.2010<br />
Kasslerkamm ............................. je kg 3,99 €<br />
Rostbratwurst ............................. je 100g 0,49 €<br />
Knackwurst ................................. je 100g 0,79 €<br />
Grillbauch gewürzt ..................... je 100g 0,35 €<br />
Grillspieß (ges<strong>und</strong>e Grillvariationen) ........ je 100g 0,59 €<br />
aus Wald <strong>und</strong> Flur:<br />
Maibockkeule<br />
je kg 13,90 €<br />
(Rehkeule mit Knochen)<br />
de entgegennehmen, gefolgt von<br />
den Floriansjüngern aus Sollstedt<br />
<strong>und</strong> Niedergebra. Bei den Jugendlichen<br />
konnte der Nachwuchs aus<br />
Kleinbodungen den Pokal aus den<br />
Händen von Bürgermeister Frank<br />
Rostek entgegen nehmen. Sollstedt<br />
<strong>und</strong> Wülfingerode folgten auf<br />
den nächsten Plätzen.<br />
Im nächsten Jahr gibt es in Elende<br />
wieder einen St. Florianstag.<br />
Sicher mit besserem Wetter <strong>und</strong><br />
dann rekordverdächtigen Wettbewerbs-Läufen!<br />
Hoffleischerei S<strong>und</strong>hausen GmbH<br />
Uthlebener Straße 24 • 99735 S<strong>und</strong>hausen<br />
Tel. (0 36 31) 433 301<br />
Fax (0 36 31) 433 521
Seite AMTSBLATT 3 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 5<br />
Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
A M T S B L A T T<br />
d e r S t a d t B l e i c h e r o d e<br />
21. Jahrgang 22. Mai 2010<br />
Nr. 02/2010<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009<br />
(GVBl. S. 345), <strong>des</strong> § 14 Abs. 1 <strong>des</strong> Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine<br />
Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz (ThBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai<br />
2009 (GVBl. S. 415) hat der Stadtrat der Stadt Bleicherode in seiner Sitzung am 22.04.2010 folgende<br />
Feuerwehrsatzung beschlossen:<br />
§ 1 Organisation, Bezeichnung<br />
(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode sind als öffentliche Feuerwehren (§ 3<br />
Abs. 1 <strong>und</strong> § 9 Abs. 1 Satz 1 ThBKG) eine rechtlich unselbständige städtische Einrichtung<br />
(§ 9 Abs. 1 Satz 2 ThBKG). Sie führen die Bezeichnung<br />
- Freiwillige Feuerwehr Bleicherode<br />
- Freiwillige Feuerwehr Elende<br />
- Freiwillige Feuerwehr Obergebra.<br />
(2) Sie sind eigenständige Feuerwehren unter der Gesamtleitung <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters.<br />
(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedienen sie sich der<br />
Unterstützung der Feuerwehrvereine (§ 17).<br />
§ 2 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren<br />
(1) Die Aufgaben der Freiwillige Feuerwehren umfassen den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe<br />
(§§ 1 <strong>und</strong> 9 ThBKG) <strong>und</strong> die Sicherheitswache (§ 22 ThBKG).<br />
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Stadt Bleicherode die aktiven Feuerwehrangehörigen nach<br />
den geltenden Feuerwehrdienstvorschriften <strong>und</strong> sonstigen einschlägigen Vorschriften aus-<br />
<strong>und</strong> fortzubilden.<br />
§ 3 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren<br />
Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode gliedern sich in folgende Abteilungen:<br />
1. Einsatzabteilung,<br />
2. Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung <strong>und</strong><br />
3. Jugendabteilung.<br />
§ 4 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden<br />
(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln<br />
<strong>und</strong> nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorenge-<br />
gangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene<br />
Teile der Ausrüstung kann die Stadt Ersatz verlangen.<br />
(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Stadtbrandmeister oder Wehrführer unverzüglich im<br />
Dienst erlittene Körper- <strong>und</strong> Sachschäden sowie Verluste der oder Schäden an der persönlichen<br />
oder sonstigen Ausrüstung anzuzeigen.<br />
Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt in Frage kommen, ist eine Anzeige an die Stadtverwaltung<br />
weiterzuleiten.<br />
§ 5 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren<br />
(1) Die Einsatzabteilung setzt sich aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zusammen.<br />
In die Einsatzabteilung können Personen mit besonderen Fähigkeiten <strong>und</strong> Kenntnissen<br />
zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater).<br />
(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die<br />
ihren Wohnsitz in der Stadt Bleicherode haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in<br />
der Stadt Bleicherode zur Verfügung stehen. Sie müssen den Anforderungen <strong>des</strong> Feuerwehr-<br />
dienstes geistig <strong>und</strong> körperlich gewachsen sein. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben<br />
<strong>und</strong> dürfen in der Regel das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben. Soweit es zur Erfüllung<br />
der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 ThBKG erforderlich ist, kann auf Antrag <strong>des</strong><br />
Feuerwehrangehörigen die Ausübung <strong>des</strong> Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur<br />
Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres durch den Bürgermeister zugelassen werden, soweit die<br />
erforderliche geistige <strong>und</strong> körperliche Einsatzfähigkeit in diesem Fall jährlich durch ein ärzt-<br />
liches Attest nachgewiesen wird (§ 13 Abs. 1 ThBKG).<br />
(3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner der Stadt Bleicherode sein.<br />
(4) Die Aufnahme in die Freiwilligen Feuerwehren ist schriftlich <strong>beim</strong> Stadtbrandmeister/Wehrführer<br />
zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung<br />
ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.<br />
(5) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige <strong>und</strong> körperliche Einsatzfähigkeit ist durch<br />
ein ärztliches Attest nachzuweisen (§ 13 Abs. 4 ThBKG).<br />
(6) Auf Vorschlag <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters, bei Feuerwehren in Ortsteilen <strong>des</strong> Wehrführers, entscheidet<br />
der Bürgermeister über die Aufnahme. Nach positiv entschiedenem Aufnahmeantrag<br />
AMTLICHER TEIL<br />
Satzung<br />
über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode (Feuerwehrsatzung) vom 19. Mai 2010<br />
hat der Bewerber ein Jahr auf Probe Dienst zu leisten.<br />
(7) Nach erfolgreich abgeschlossenem Probejahr erfolgt die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr.<br />
Der Bürgermeister verpflichtet den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Handschlag<br />
zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3 ThBKG).<br />
(8) Die Verpflichtung, den Empfang <strong>des</strong> Feuerwehrausweises <strong>und</strong> der Feuerwehrsatzung bestätigt<br />
der Feuerwehrangehörige durch seine Unterschrift.<br />
§ 6 Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung<br />
(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit:<br />
1. der Vollendung <strong>des</strong> 60. Lebensjahr bzw.<br />
2. in den Fällen <strong>des</strong> § 13 Absatz 1 Satz 2 ThBKG spätestens mit Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres,<br />
3. dem Austritt,<br />
4. dem Ausschluss.<br />
(2) Der Austritt muß schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeister oder Wehrführer erklärt werden.<br />
(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> nach<br />
Anhörung <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters, in Ortsteilen auch <strong>des</strong> Wehrführers, entpflichten (§ 13<br />
Abs. 5 ThBKG). Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte<br />
Fernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung <strong>und</strong>/oder von angesetzten Übungen.<br />
§ 7 Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen aus ihrer Mitte den Stadtbrandmeister, <strong>des</strong>sen<br />
Stellvertreter, den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer sowie die Mitglieder der<br />
Wehrführung.<br />
(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung<br />
<strong>des</strong> Stadtbrandmeisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft<br />
durchzuführen.<br />
Sie haben insbesondere<br />
1. die für den Dienst geltenden Vorschriften <strong>und</strong> Weisungen (z.B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften,<br />
Unfallverhütungsvorschriften) sowie Anweisungen <strong>des</strong> Stadtbrand-<br />
meisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,<br />
2. bei Alarm sofort zu erscheinen <strong>und</strong> den für den Alarmfall geltenden Anweisungen <strong>und</strong><br />
Vorschriften Folge zu leisten,<br />
3. am Unterricht, an Übungen <strong>und</strong> sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen.<br />
(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluß der feuerwehrtechnischen<br />
Ausbildung (Gr<strong>und</strong>ausbildung) nur im Zusammenwirken mit ausgebildeten <strong>und</strong> erfahrenen<br />
aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.<br />
(4) Die Absätze 2 <strong>und</strong> 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne <strong>des</strong> § 5 Abs. 1 Satz 2.<br />
(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb <strong>des</strong> Gemeindegebietes gilt § 5 Abs. 2 der<br />
Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO).<br />
§ 8 Ordnungsmaßnahmen<br />
Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, so kann ihm der Stadtbrand-meister/<br />
Wehrführer im Einvernehmen mit der Wehrführung<br />
1. eine Ermahnung<br />
2. einen mündlichen Verweis<br />
aussprechen.<br />
Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweis ist dem Betroffenen<br />
Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben.<br />
§ 9 Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />
(1) In die Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer<br />
wegen Erreichens der Altersgrenzen gemäß § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus<br />
sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.<br />
(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung endet<br />
1. durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeister/Wehrführer erklärt werden<br />
muss,<br />
2. durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend)<br />
(3) Angehörige der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung können zu Mitgliedern der Wehrführung gewählt<br />
werden.<br />
§ 10 Jugendabteilung<br />
(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bleicherode führt den Namen „Jugendfeuerwehr<br />
Bleicherode“, die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Elende führt den<br />
Namen „Jugendfeuerwehr Elende“ <strong>und</strong> die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Obergebra führt den Namen „Jugendfeuerwehr Obergebra“.
AMTSBLATT Seite 4 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 6<br />
Bleichröder ECHO 22. Mai | wochenchronik@arcor.de<br />
2010 | Nr. 02/2010<br />
(2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten<br />
6. Lebensjahr bis, in der Regel, zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr<br />
Jugendleben als selbständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach ihrer eigenen<br />
Jugendordnung.<br />
(3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehren unterstehen die Jugendfeuerwehren der fachlichen<br />
Aufsicht <strong>und</strong> der Betreuung durch den Stadtbrandmeister als Leiter (Gesamtleiter) der<br />
Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> durch den Wehrführer, die sich dazu <strong>des</strong> Jugendfeuerwehrwartes<br />
bedienen.<br />
§ 11 Stadtbrandmeister, stellvertretender Stadtbrandmeister,<br />
Wehrführer, stellvertretender Wehrführer<br />
(1) Leiter (Gesamtleiter) der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode ist der Stadtbrandmeister.<br />
(2) Der Stadtbrandmeister wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von<br />
fünf Jahren gewählt.<br />
(3) Die Wahl findet gr<strong>und</strong>sätzlich anlässlich einer gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen<br />
Feuerwehren der Stadt Bleicherode statt.<br />
(4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt<br />
Bleicherode angehört <strong>und</strong> die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen <strong>Besuch</strong> der<br />
nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.<br />
(5) Der Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt Bleicherode ernannt. Er ist<br />
verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode<br />
<strong>und</strong> die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung sowie für<br />
die Instandhaltung der Einrichtungen <strong>und</strong> Anlagen der Feuerwehren zu sorgen <strong>und</strong> den Bürgermeister<br />
in allen Fragen <strong>des</strong> Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben<br />
haben ihn der stellvertretende Stadtbrandmeister, die Wehrführer <strong>und</strong> die Wehrführungen<br />
zu unterstützen.<br />
(6) Der stellvertretende Stadtbrandmeister hat den Stadtbrandmeister bei Verhinderung zu<br />
vertreten. Er wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren<br />
gewählt. Die Wahl findet nach Möglichkeit in der gleichen Versammlung statt, in der der<br />
Stadtbrandmeister gewählt wird. Andernfalls hat der Bürgermeister so rechtzeitig eine<br />
Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilungen einzuberufen, dass binnen zwei<br />
Monaten nach Freiwerden der Stelle die Wahl <strong>des</strong> stellvertretenden Stadtbrandmeisters<br />
stattfinden kann. Der stellvertretende Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der<br />
Stadt Bleicherode ernannt.<br />
(7) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen nach Weisung <strong>des</strong><br />
Stadtbrandmeisters. Der Wehrführer wird von den aktiven Angehörigen der Ortsteilfeuerwehr<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich in einer Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr auf die Dauer von<br />
fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen<br />
Feuerwehr angehört <strong>und</strong> die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen <strong>Besuch</strong> der<br />
nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.<br />
(8) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Verhinderungsfalle zu vertreten. Er wird<br />
von den Angehörigen der Einsatzabteilung gr<strong>und</strong>sätzlich in einer Jahreshauptversammlung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur,<br />
wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört <strong>und</strong> die erforderlichen Fachkenntnisse<br />
durch erfolgreichen <strong>Besuch</strong> der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge<br />
besitzt.<br />
(9) Für den Wehrführer <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 entsprechend.<br />
§ 12 Wehrführung<br />
(1) Zur Unterstützung <strong>und</strong> Beratung <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters <strong>und</strong> <strong>des</strong> Wehrführers bei der Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben wird für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode je eine Wehrführung<br />
gebildet.<br />
(2) Die Wehrführung besteht aus dem Wehrführer, seinem Stellvertreter, aus einem Angehörigen<br />
der Einsatzabteilung, einem Vertreter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung <strong>und</strong> dem Jugendfeuer-<br />
wehrwart.<br />
(3) Die Wahl <strong>des</strong> Vertreters der Einsatzabteilung, <strong>des</strong> Vertreters der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />
<strong>und</strong> <strong>des</strong> Jugendfeuerwehrwartes erfolgt in einer Jahreshauptversammlung auf die Dauer von<br />
fünf Jahren. Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Einsatzabteilung <strong>und</strong> der Alters- <strong>und</strong><br />
Ehrenabteilung. Der Jugendfeuerwehrwart soll min<strong>des</strong>tens 18 Jahre alt <strong>und</strong> in der Regel nicht<br />
älter als 35 Jahre sein. Er muss Angehöriger der Einsatzabteilung sein <strong>und</strong> soll den Gruppenführerlehrgang<br />
an einer Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule mit Erfolg abgelegt sowie einen Lehrgang an<br />
einer Jugendbildungsstätte besucht haben.<br />
(4) Der Wehrführer beruft die Sitzungen der Wehrführung ein. Er hat die Wehrführung einzuberufen,<br />
wenn dies mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder schriftlich mit Begründung beantragt. Die<br />
Sitzungen sind nichtöffentlich. Der Wehrführer kann jedoch Angehörige der einzelnen Abteilungen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr oder andere Personen zu Sitzungen einladen.<br />
(5) Der Stadtbrandmeister <strong>und</strong> sein Stellvertreter haben das Recht, jederzeit an Sitzungen teilzunehmen.<br />
Sitzungstermine sind ihnen rechtzeitig bekannt zu geben. Über die Sitzungen der<br />
Wehrführung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />
§ 13 Wehrführerausschuss<br />
(1) Die Stadt Bleicherode hat mehrere Freiwillige Feuerwehren. Deshalb wird ein Wehrführerausschuss<br />
gebildet, der aus dem Stadtbrandmeister, seinem Stellvertreter, den Wehrführern<br />
<strong>und</strong> deren Stellvertretern sowie dem für die Feuerwehren verantwortlichen Mitarbeiter der<br />
Stadtverwaltung Bleicherode besteht <strong>und</strong> die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten <strong>des</strong><br />
Brandschutzes <strong>und</strong> der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode zu koordinieren.<br />
(2) Der Stadtbrandmeister beruft die Sitzungen <strong>des</strong> Wehrführerausschusses ein. Er hat eine<br />
Wehrführerausschusssitzung einzuberufen, wenn dies von mehr als der Hälfte der Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Ausschusses schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt wird.<br />
§ 14 Jahreshauptversammlung<br />
(1) Unter dem Vorsitz <strong>des</strong> Wehrführers findet jährlich eine getrennte Jahreshauptversammlung<br />
der Freiwilligen Feuerwehren statt.<br />
(2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehrführer einberufen. Er hat einen Bericht über das<br />
abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />
AMTLICHER TEIL<br />
(3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies min<strong>des</strong>tens<br />
ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe von Gründen<br />
verlangt.<br />
(4) Zeitpunkt, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind min<strong>des</strong>tens eine Woche<br />
vorher ortsüblich bekannt zu geben.<br />
(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilung.<br />
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />
anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach Ablauf<br />
von einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen<br />
der Einsatzabteilung beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung<br />
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt auf<br />
entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll.<br />
§ 15 Gemeinsame Hauptversammlung<br />
(1) Unter Vorsitz <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters findet jährlich eine gemeinsame Hauptversammlung aller<br />
Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode statt. Bei dieser Versammlung hat der Stadtbrandmeister<br />
einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />
(2) Die gemeinsame Jahreshauptversammlung wird vom Stadtbrandmeister einberufen. Sie ist<br />
innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies min<strong>des</strong>tens ein Drittel der Mitglieder der<br />
Einsatzabteilungen schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.<br />
(3) § 14 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 gilt entsprechend.<br />
§ 16 Wahlen<br />
(1) Die nach dem ThBKG <strong>und</strong> nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einem<br />
Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt.<br />
(2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt <strong>und</strong> Ort der Wahl min<strong>des</strong>tens eine Woche vorher<br />
durch ortsübliche Bekanntmachung zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der<br />
Versammlung gilt § 14 Abs. 5 Satz 2 <strong>und</strong> 3 entsprechend.<br />
(3) Der Stadtbrandmeister, sein Stellvertreter, der Wehrführer, der stellvertretende Wehrführer, der<br />
Vertreter der Einsatzabteilung in der Wehrführung, der Vertreter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />
in der Wehrführung <strong>und</strong> der Jugendfeuerwehrwart werden einzeln nach Stimmenmehrheit<br />
gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
(4) Gewählt wird schriftlich <strong>und</strong> geheim. Bei den Einzelwahlen (Absatz 3 Satz 1) kann, wenn nur<br />
ein Bewerber zur Wahl steht <strong>und</strong> die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen<br />
gewählt werden.<br />
(5) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl <strong>des</strong><br />
Stadtbrandmeisters, seines Stellvertreters, der Wehrführer <strong>und</strong> der stellvertretenden<br />
Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Ernennung zum<br />
Ehrenbeamten zu übergeben.<br />
§ 17 Feuerwehrvereine<br />
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zu privatrechtlichen Feuerwehrverei-nen<br />
zusammenschließen. Näheres regeln die Vereinssatzungen.<br />
§ 18 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />
Stadt Bleicherode<br />
Rostek<br />
Bürgermeister<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
Die Übereinstimmung <strong>des</strong> Satzungstextes mit dem Willen <strong>des</strong> Stadtrates der Stadt Bleicherode sowie<br />
die Einhaltung <strong>des</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bek<strong>und</strong>et.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
eine Verletzung von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften der Thüringer Kommunalordnung <strong>beim</strong> Zustandekommen<br />
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend<br />
gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt oder bekanntgemacht<br />
worden.<br />
Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />
Stadt Bleicherode<br />
Rostek<br />
Bürgermeister
AMTSBLATT Seite 5 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 7<br />
Bleichröder ECHO 22. Mai | wochenchronik@arcor.de<br />
2010 | Nr. 02/2010<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 19 Abs. 1 <strong>und</strong> <strong>des</strong> § 21 der Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung (ThürKO)<br />
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 08.April 2009 (GVBl. S. 345), der §§ 22 <strong>und</strong> 48 <strong>des</strong> Thüringer Gesetzes über den<br />
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz (ThBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22) hat der Stadtrat der Stadt Bleicherode in seiner<br />
Sitzung am 22.04.2010 die folgende Feuerwehrkostensatzung beschlossen:<br />
§ 1 Gr<strong>und</strong>sätze der Erhebung von Gebühren oder Kostenersatz<br />
(1) Die Stadt Bleicherode unterhält Feuerwehren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Thüringer<br />
Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz. Die<br />
Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr erfolgt unentgeltlich, soweit in anderen<br />
Gesetzen keine andere Regelung erfolgt ist.<br />
(2) Die Stadt Bleicherode verlangt für die durch Einsatzmaßnahmen nach § 48 Abs. 1 ThBKG<br />
entstandenen Kosten Ersatz. Zum Ersatz der durch Einsätze der Feuerwehren entstandenen<br />
Kosten ist gemäß § 48 Abs.1 ThBKG verpflichtet:<br />
1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
herbeigeführt hat,<br />
2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden <strong>beim</strong> Betrieb von Kraft-, Schienen-,<br />
Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,<br />
3. das Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1<br />
ThBKG dienten, die bei Betriebsstörungen <strong>und</strong> Unglücksfällen für Menschen oder<br />
Sachen in der Umgebung entstehen können,<br />
4. der Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder<br />
der Schaden <strong>beim</strong> Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit<br />
es sich nicht um Brände handelt,<br />
5. derjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen<br />
die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert,<br />
6. der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte einer Brandmeldeanlage,<br />
wenn diese einen Fehlalarm ausgelöst hat.<br />
(3) Für die Durchführung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehren nach § 22 Abs. 1<br />
ThBKG werden Gebühren erhoben.<br />
(4) Über die Anzahl der einzusetzenden Kräfte <strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Anzahl der Fahrzeuge <strong>und</strong><br />
Geräte entscheidet aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Meldungsinhaltes der Einsatzleiter auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />
Ausrückeordnung nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />
§ 2 Maßstäbe für die Erhebung von Gebühren oder Kostenersatz<br />
(1) Maßstäbe für die Gebühren oder den Kostenersatz sind die Art <strong>und</strong> Anzahl der eingesetzten<br />
Kräfte <strong>und</strong> Fahrzeuge, die Dauer <strong>des</strong> Einsatzes <strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Menge der verwendeten<br />
Materialien.<br />
(2) Soweit Kostenersatz nach der zeitlichen Inanspruchnahme berechnet wird, gilt als<br />
Einsatzdauer die Zeit der Abwesenheit vom Gerätehaus, bei gebührenpflichtigen Leistungen<br />
die tatsächliche Dauer. Abrechnungsmaßstab sind halbe St<strong>und</strong>en. Dabei gilt, dass jede<br />
angefangene halbe St<strong>und</strong>e auf eine volle halbe St<strong>und</strong>e aufzur<strong>und</strong>en ist.<br />
(3) Bei mehreren, nebeneinander erbrachten gebühren- oder kostenpflichtigen Leistungen setzt<br />
sich die Schuld aus der Summe der einzelnen Leistungen zusammen.<br />
§ 3 Gebührensätze/Kostensätze<br />
(1) Für den Einsatz von Personal oder Fahrzeugen für gebührenpflichtige oder<br />
kostenersatzpflichtige Leistungen werden folgende Kostensätze berechnet:<br />
AMTLICHER TEIL<br />
Satzung<br />
über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Bleicherode<br />
(Feuerwehrkostensatzung) vom 19. Mai 2010<br />
Leistungen Kostensatz pro halbe St<strong>und</strong>e/<br />
Gebührensatz pro halbe St<strong>und</strong>e<br />
Einsatzkraft<br />
Fahrzeuge<br />
28,91 €<br />
Einsatzleitwagen ELW 1 49,82 €<br />
Tanklöschfahrzeug TLF 16 210,37 €<br />
Löschgruppenfahrzeug LF 16 238,04 €<br />
Löschgruppenfahrzeug HLF 20 321,08 €<br />
Löschfahrzeug Pulver/CO2 121,79 €<br />
Kleinlöschfahrzeug KLF 50,93 €<br />
Hubrettungsfahrzeug DLK 520,38 €<br />
Gerätewagen GW-G2 276,80 €<br />
Rüstwagen HRW<br />
Fahrzeuganhänger<br />
94,11 €<br />
Feuerwehranhänger Logistik 11,03 €<br />
Feuerwehranhänger TSA 36,78 €<br />
Feuerwehranhänger STA 22,07 €<br />
Feuerwehranhänger Rüst 36,78 €<br />
(2) Verbrauchsmaterialien werden auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> tatsächlichen Verbrauches zu<br />
Einstandspreisen weiterverrechnet.<br />
§ 4 Gebührenschuldner, Entstehung der Gebührenschuld, Erhebung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />
(1) Gebührenschuldner bei Brandsicherheitswachen nach § 1 Abs. 3 ist der Veranstalter.<br />
(2) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Brandsicherheitswache <strong>und</strong> wird einen<br />
Monat nach Bekanntgabe <strong>des</strong> Gebührenbeschei<strong>des</strong> an den Gebührenschuldner fällig.<br />
(3) Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner.<br />
§ 5 Kostenschuldner, Anspruch auf Kostenersatz, Entstehung der Kostenschuld,<br />
Erhebung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />
(1) Zum Ersatz der Kosten für Einsätze der Feuerwehren nach § 1 Abs. 2 sind die jeweils dort<br />
genannten Personen bzw. Einrichtungen verpflichtet.<br />
(2) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht bei Einsatz von Personal <strong>und</strong> Fahrzeugen mit dem<br />
Ausrücken aus dem Gerätehaus, ansonsten mit Beginn der Leistung. Werden mehr Personal,<br />
Fahrzeuge oder Fahrzeuganhänger eingesetzt als für die Leistung erforderlich sind, so wird<br />
nur der notwendige Umfang berechnet.<br />
(3) Die Kostenschuld entsteht mit der Beendigung <strong>des</strong> Einsatzes <strong>und</strong> wird einen Monat nach<br />
Bekanntgabe <strong>des</strong> Kostenbeschei<strong>des</strong> an den Kostenschuldner fällig.<br />
(4) Sind mehrere Personen zum Ersatz der Kosten verpflichtet, so haften sie als<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten<br />
die Satzung über den Kostenersatz für Pflichtleistungen <strong>und</strong> die Gebührenerhebung für freiwillige<br />
Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode vom 25.11.1998, Artikel 1 der<br />
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) in der Stadt<br />
Bleicherode vom 12.04.2002 <strong>und</strong> die Satzung über den Kostenersatz <strong>und</strong> die Gebührenerhebung<br />
für Hilfe- <strong>und</strong> Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Obergebra vom 07.05.1998 außer<br />
Kraft.<br />
Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />
Stadt Bleicherode<br />
Rostek<br />
Bürgermeister<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
Die Übereinstimmung <strong>des</strong> Satzungstextes mit dem Willen <strong>des</strong> Stadtrates der Stadt Bleicherode<br />
sowie die Einhaltung <strong>des</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bek<strong>und</strong>et.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß<br />
eine Verletzung von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften der Thüringer Kommunal ordnung <strong>beim</strong><br />
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />
geltend gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt<br />
oder bekanntgemacht worden.<br />
Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />
Stadt Bleicherode<br />
Rostek<br />
Bürgermeister<br />
IMPRESSuM:<br />
Amtsblatt der Stadt Bleicherode<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Bleicherode<br />
Redaktion: Hauptamt, Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode,<br />
Telefon: (03 63 38) 3 53 55, Telefax: (03 63 38) 3 53 56, e-mail: info@bleicherode.de<br />
Druck: TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt<br />
Verteilung: „Bleicheröder Echo“/Beilage in der „<strong>Nordhäuser</strong> Wochenchronik“, Gumpertstraße 6, 99734 Nordhausen<br />
Bezugsmöglichkeiten <strong>und</strong> Bedingungen:<br />
Das Amtsblatt der Stadt Bleicherode liegt in unregelmäßigen Abständen in der 14-tägig erscheinenden Zeitung „Bleicheröder<br />
Echo“als Beilage bei. Das „Bleicheröder Echo“wird mit der wöchentlich kostenlos erscheinenden Zeitung „<strong>Nordhäuser</strong><br />
Wochenchronik“ in der Regel an alle erreichbaren Haushalte in der Stadt Bleicherode einschließlich ihrer Ortsteile<br />
Elende <strong>und</strong> Obergebra verteilt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt im Hauptamt der Stadtverwaltung<br />
Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode kostenlos einzeln oder im Jahresabonnement im Falle <strong>des</strong> Postversan<strong>des</strong><br />
gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
AMTSBLATT Seite 6 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 8<br />
Bleichröder ECHO 22. Mai | wochenchronik@arcor.de<br />
2010 | Nr. 02/2010<br />
In der Bleicheröder Außenstelle<br />
der Volkshochschule gibt es zum<br />
Abschluss <strong>des</strong> Frühjahr/Sommersemesters<br />
im Monat Juni nachfolgend<br />
noch einige interessante<br />
Kursangebote, zu denen noch Anmeldungen<br />
möglich sind.<br />
Textilgestaltung<br />
Dienstag, 01.06.2010, um 18:30<br />
Uhr im Friedrich-Schiller-Gymnasium<br />
Bringen Sie ihre Lieblingsmotive<br />
auf ihre Kleidungsstücke mittels<br />
Textiltransfer-Gel. Sie können je<strong>des</strong><br />
Serviettenmotiv auf ihre Jeans,<br />
ihre Shirts oder Tischdecken aufbringen.<br />
3 Ustd., Gebühr 5,00 €, zzgl. 10,00<br />
€ anfallende Kursmaterialien<br />
Schweden-Impressionen<br />
Dienstag, 01.06.2010, um 18:30<br />
Uhr im Friedrich-Schiller-Gymnasium<br />
Lassen sie sich in dieses skandinavische<br />
Land mit reizvollen Bildern,<br />
Insiderinformationen <strong>und</strong><br />
kulinarischen Spezialitäten entführen.<br />
Mit einer von Kreiskantor Carsten<br />
Miseler intonierten Komposition<br />
von Georg Philipp Telemann<br />
begrüßte die Orgel der St. Marien-Kirche<br />
in Bleicherode die <strong>Besuch</strong>er<br />
<strong>des</strong> Benefizkonzertes –<br />
dann durfte sie eineinhalb St<strong>und</strong>en<br />
schweigend von ihrer Empore herab<br />
das musikalische Programm<br />
verfolgen, das sich ihr gegenüber<br />
im Altarraum zu ihren Gunsten<br />
mit der Absicht <strong>und</strong> Notwendigkeit<br />
ihrer originalen Restaurierung<br />
entwickelte. Nur am Schluss<br />
<strong>des</strong> Benefizkonzertes konnte sie<br />
nicht mithalten <strong>und</strong> das tun, was<br />
die <strong>Besuch</strong>er taten <strong>und</strong> was man<br />
auf gut Deutsch „Standing ovations“<br />
nennt – dafür fehlt der alten<br />
„Königin“ (der Instrumente) konstruktionsbedingt<br />
doch die notwendige<br />
Gelenkigkeit! Praktisch<br />
war es mit angepassten Titeln eine<br />
Art „Zweitauflage“ <strong>des</strong>sen, was<br />
in Bleicherode als Adventskonzert<br />
jeweils am zweiten Adventsonntag<br />
bekannt (<strong>und</strong> beliebt) ist:<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
Kursangebote der Kreisvolkshochschule im Juni 2010<br />
3 Ustd., Gebühr 5,00 €, zzgl. 3,50<br />
€ für Lebensmittel u. Kursmaterialien<br />
Yoga für Anfänger<br />
ab Dienstag, 01.06.2010 um 17:30<br />
Uhr, im Sportraum der A.-Petermann-Schule.<br />
Ein Schnupperkurs zum Erlernen<br />
von Entspannungs- u. Atemtechniken<br />
zur Verbesserung <strong>des</strong> körperlichen<br />
Allgemeinzustan<strong>des</strong>.<br />
4x2 Ustd., Gebühr 20,00 €<br />
Aktuelle Informationen für<br />
Verkehrsteilnehmer<br />
Montag, 07.06.2010, um 19:00<br />
Uhr in der Fahrschule Engelke am<br />
Zierbrunnen.<br />
Informieren sie sich über aktuelle<br />
Themen in Sachen Straßenverkehr.<br />
2 Ustd., Gebühr 3,50 €<br />
Vorsorgevollmacht -<br />
Patientenverfügung<br />
Donnerstag, 17.06.2010, um<br />
16:30 Uhr im Friedrich-Schiller-<br />
Gymnasium<br />
Anspruchsvolle Flötenmelodie: Meiken Rassloff (Unterricht seit<br />
März 2009) brachte eine Melodie von Johann Sebastian Bach aus<br />
der Kaffeekantate „Mer han en neue Oberkeet“ zu Gehör<br />
Lassen sie sich beraten, wie sie<br />
rechtsverbindlich vorsorgen können,<br />
wenn sie durch Unfall oder<br />
Krankheit selbst nicht mehr in der<br />
Lage sind, ihren Willen zu äußern.<br />
Anmeldungen für die aufgeführten<br />
Kurse werden weiterhin in der<br />
Beratungsstelle der Volkssolidarität,<br />
Löwentorstr.2, Tel. 036338<br />
48298 oder bei dem Leiter der<br />
VHS-Außenstelle, Herrn Weinreich,<br />
Tel. 036338 62589, entgegengenommen.<br />
Zur Vorbereitung <strong>des</strong> Herbst/<br />
Wintersemesters nehmen wir auch<br />
gern Kursvorschläge aus der Bleicheröder<br />
Bevölkerung entgegen.<br />
Gestalten sie also das Lehrprogramm<br />
der Volkshochschule mit,<br />
in dem sie uns für sie interessante<br />
Themengebiete vorschlagen.<br />
Wir werden bestrebt sein, ihre<br />
Wünsche zu erfüllen. Voraussetzung<br />
ist jedoch, dass eine Min<strong>des</strong>tteilnehmerstärke<br />
von acht Personen<br />
erreicht wird. Wir freuen<br />
uns auf ihre Ideen <strong>und</strong> Hinweise.<br />
Benefizkonzert für die Orgel von St. Marien<br />
Mit drei Kinderliedern bereicherten David Christian Miseler <strong>und</strong><br />
Richard Müller das Programm. Bläserunterricht haben sie erst seit<br />
dreieinhalb Monaten<br />
Alle musikalischen Gruppen der<br />
St. Marien-Gemeinde, verstärkt<br />
durch Mitglieder <strong>des</strong> Loh-Orchesters,<br />
gaben ihr Bestes, damit dann<br />
auch die <strong>Besuch</strong>er ihr Bestes geben….<br />
Das Konzert fand großes<br />
Interesse, geht es doch dabei auch<br />
um das Bewusstsein, dass sich in<br />
der Kirche auch eine bedeutende,<br />
jedoch untergegangene Orgelbautradition<br />
der Stadt manifestiert.<br />
Es war auch eine gute Gelegenheit<br />
für Erstauftritte musikalischen, innerhalb<br />
der Kirchengemeinde entwickelten<br />
Nachwuchses, die die<br />
Mädchen <strong>und</strong> Jungen vor größerem<br />
Publikum - sicher mit einigem<br />
Lampenfieber, aber äußerlich gelassen<br />
<strong>und</strong> unbefangen – zu ihrer<br />
<strong>und</strong> der <strong>Besuch</strong>er Freude <strong>und</strong> zum<br />
Nutzen der Orgel absolvierten.<br />
Am Freitag, dem 18. Juni, um 19<br />
Uhr wird Orgelbaumeister Brode<br />
aus Heiligenstadt alle Interessierten<br />
über das Vorhaben detailliert<br />
unterrichten, der Orgel im Zusammenhang<br />
mit der notwendigen Restaurierung<br />
wieder das originale<br />
Klangbild zu geben, das sie an der<br />
Wende vom 19. zum 20. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />
hatte.<br />
An alle Sportfre<strong>und</strong>innen <strong>des</strong> MTV 1878, Gruppe „Life“<br />
Wegen der Turnhallensanierung treffen wir uns am 31. Mai <strong>und</strong><br />
am 7. Juni 2010 jeweils um 19:00 Uhr am Parkplatz „Drei Bänke“<br />
zum Wandern bzw. Walken. Schönes Pfingstfest!<br />
Eure Ilona<br />
Gartenbahntreffen<br />
in der Kleingartenanlage<br />
Der Vorstand der Kleingartenanlage<br />
„An der Bode e.V.“ lädt alle<br />
großen <strong>und</strong> kleinen Eisenbahn-<br />
<strong>und</strong> Gartenfre<strong>und</strong>e am Sonnabend,<br />
dem 5. Juni, <strong>und</strong> Sonntag,<br />
dem 6.Juni, jeweils von 10.00-<br />
17.00 Uhr zur Modellbahnausstellung<br />
ins Vereinshaus der Kleingartenanlage<br />
ein. Gezeigt werden<br />
Stadtbahnansichten von Bleicherode<br />
<strong>und</strong> Bleicherode-Ost im<br />
Maßstab l:87. Erbauer ist der Gartenfre<strong>und</strong><br />
Horst Pein. Im Vereinshaus<br />
wird eine große Gartenbahn<br />
aufgebaut, die vor allem schöne<br />
selbstgebaute Fachwerkhäuser<br />
<strong>und</strong> Fahrzeuge zeigt. Gleich neben<br />
dem Vereinshaus geht es mit<br />
Echtdampflokomotiven richtig zur<br />
Sache. Vier bis fünf dieser Modelle<br />
im Maßstab 1:22,5 werden viele<br />
Liebhaber der alten Technik begeistern.<br />
Die Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie<br />
in Mittweida, ein eingetragener<br />
Naturschutzverein, bietet<br />
auf ihren Beratungsveranstaltungen<br />
die Möglichkeit, sich zu Fragen<br />
der Wasser- <strong>und</strong> Bodenqualität,<br />
der Wasseraufbereitung <strong>und</strong><br />
einer optimalen Bodendüngung zu<br />
informieren.<br />
Der nächste Beratungstermin in<br />
Bleicherode findet am Donnerstag,<br />
dem 27. Mai, von 14.00 bis 15.00<br />
Uhr in der AWO-Begegnungsstätte<br />
in der Braustraße 4 statt. Dort<br />
können Wasser- <strong>und</strong> Bodenproben<br />
(gegen Unkostenerstattung) untersucht<br />
werden. Dazu sollte frisch<br />
abgefülltes Wasser (min<strong>des</strong>tens<br />
500 ml) in einer Mineralwasserfla-<br />
Treffpunkt am Dienstag, dem 25.<br />
Mai, ist um 9.00 Uhr am Stadtbahnhof<br />
zur Fahrt (in Fahrgemeinschaften)<br />
nach Friedrichsrode.<br />
Dort beginnt eine etwa 12 km lange<br />
Wanderung durch das Helbetal<br />
nach Holzthaleben. Nach einer<br />
Einkehr im Wattstübchen geht es<br />
zurück nach Friedrichsrode. Wanderleiter<br />
ist Rolf Vetter.<br />
Am Sonntag, dem 30. Mai, findet<br />
in Sollstedt das Sterntreffen der<br />
Wandergruppen Ascherode, Bleicherode<br />
<strong>und</strong> Sollstedt in der Gaststätte<br />
„Am Sportplatz“ im Friedetal<br />
statt. Es wird ein Startgeld von<br />
2 Euro erhoben. Treffpunkt al-<br />
Im Garten Nr. 70 kann man sich<br />
überzeugen, dass Möhren <strong>und</strong> Radieschen<br />
ganz gut mit einer Gartenbahnanlage<br />
harmonieren.<br />
Sollte jemand Gefallen an einem<br />
Kleingarten finden, sind kompetente<br />
Gartenmitglieder Ihre Ansprechpartner.<br />
Sollten Sie sich<br />
jetzt für einen Kleingarten entscheiden,<br />
können Sie noch in diesem<br />
Jahr ihr eigenes Bio-Gemüse<br />
ernten.<br />
Zum Schluss noch eine gute Mitteilung:<br />
der Eintritt ist frei, da<br />
reicht es dann bestimmt noch für<br />
ein Bockwürstchen <strong>und</strong> eine Tasse<br />
Kaffee. So finden Sie uns:<br />
Fahren Sie in den Kreisel an der<br />
Tankstelle ein <strong>und</strong> verlassen den<br />
Kreisel Richtung Lipprechterode.<br />
Die Kleingartenanlage befindet<br />
sich gegenüber vom Schützenhaus.<br />
Beratung zur<br />
Wasser- <strong>und</strong> Bodenqualität<br />
sche mitgebracht werden, <strong>des</strong>sen<br />
pH-Wert <strong>und</strong> die Nitratkonzentration<br />
sofort festgestellt werden<br />
kann. Auf Wunsch können zusätzlich<br />
auch noch andere Stoffe<br />
gemessen werden. Ebenso kann<br />
ermittelt werden, ob bei der Beschaffenheit<br />
<strong>des</strong> Wassers Kupferrohre<br />
für die Hausinstallation verwendet<br />
werden können.<br />
Für Bodenanalysen <strong>und</strong> eine<br />
Nährstoffbedarfsermittlung ist es<br />
notwendig, an mehreren Stellen<br />
<strong>des</strong> Gartens Boden auszuheben, so<br />
dass min<strong>des</strong>tens 500 Gramm der<br />
Mischprobe für die Untersuchung<br />
vorhanden sind.<br />
Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen<br />
ist möglich.<br />
Wanderprogramm der Senioren<br />
ler Wandergruppen ist vorher um<br />
11.00 Uhr an den Gelben Klippen;<br />
die Bleicheröder Gruppe startet<br />
dazu um 9.00 Uhr am Stadtpark.<br />
Die Wanderstrecke beträgt etwa<br />
10 km. Über die Grube geht die<br />
Wanderung abschließend zurück<br />
nach Bleicherode.<br />
Am Dienstag, dem 1. Juni, ist um<br />
9.00 Uhr Treffpunkt am Stadtbahnhof.<br />
In Fahrgemeinschaften<br />
geht es nach Rothesütte, von dort<br />
unter Leitung von Rolf Vetter auf<br />
eine etwa 10 km lange R<strong>und</strong>wanderung<br />
nach Benneckenstein. Am<br />
Ende der Wanderung ist eine Einkehr<br />
im Harzhaus vorgesehen.
Seite 8 | Nr. 10 | 22. Mai 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
Dorffest in Friedrichsthal<br />
Zum Dorffest lädt Bürgermeisterin<br />
Franka Hitzing vom Freitag,<br />
dem 4. Juni (Disco um 21.00 Uhr),<br />
bis Sonntag, 6. Juni, nach Friedrichsthal<br />
ein. Am Samstag, 5. Juni,<br />
wird nach einem Festgottesdienst<br />
um 13.00 Uhr der „Nachmittag der<br />
Der Ortsverband Bleicherode beabsichtigt,<br />
am Samstag, dem<br />
05.Juni, seinen diesjährigen Grillnachmittag<br />
durchzuführen. Dazu<br />
treffen wir uns um 14.00 Uhr in<br />
Bleicherode, Burgstraße 11 im<br />
Sankt Marien Hospital.<br />
Dabei werden wir uns die andere<br />
Zubereitung von Fleisch schmecken<br />
lassen. Dazu gibt es wahlweise<br />
leckere Salate oder Brot<br />
<strong>und</strong> Brötchen, je nach Appetit. Bei<br />
GEBuRTSTAGE<br />
Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltungen <strong>und</strong> das „Bleicheröder Echo“<br />
gratulieren allen älteren Bürgern,<br />
die in der zweiten Maihälfte Geburtstag feiern<br />
in Bleicherode:<br />
Singer, Reinhard;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 30, zum 71.<br />
Schreiber, Friedhold;<br />
Bahnhofstraße 5, zum 73.<br />
Liebetrau, Harald;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 17, zum 74.<br />
Hartdung, Margot;<br />
Gartenstraße 77, zum 83.<br />
Dölle, Anneliese;<br />
Hauptstraße 60, zum 74.<br />
Riem, Dieter;<br />
Hauptstraße 90, zum 70.<br />
Kaltwasser, Hannelore;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 30, zum 71.<br />
Raabe, Karl;<br />
Barbarastraße 69, zum 75.<br />
Meul, Heinz;<br />
Titaniastraße 4, zum 76.<br />
Probst, Kurt;<br />
Kehmstedter Weg 20, zum 79.<br />
Knobbe, Irmgard;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 2, zum 81.<br />
Hohl, Gerda;<br />
Barbarastraße 4, zum 83.<br />
Kleinert, Gisela;<br />
Talstraße 22, zum 70.<br />
Arnold, Peter;<br />
Joh.-Kleinspehn-Straße 22, zum 70.<br />
Dahlmann, Herbert;<br />
Bahnhofstraße 31, zum 71.<br />
Rassloff, Waltraud;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 40, zum 71.<br />
Seidler, Werner;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 3, zum 79.<br />
Tritschler, Gerhard;<br />
Förster-Genzel-Straße 9, zum 72.<br />
Liebau, Luzia;<br />
Frankestraße 16, zum 74.<br />
Reppin, Emmy;<br />
Kehmstedter Weg 2, zum 75.<br />
Klaschewski, Artur;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 4, zum 81.<br />
Stange, Horst;<br />
Brückenstraße 6, zum 83.<br />
Schlichting, Wigbert;<br />
Barbarastraße 32, zum 84.<br />
Fricke, Friedrich;<br />
Japanweg 8, zum 85.<br />
Zibell, Johanna;<br />
Burgstraße 11, zum 86.<br />
Buchholz, Gerhard;<br />
Freiheitsstraße 7, zum 72.<br />
Kilian, Hermann;<br />
Fr.-Ludwig-Jahn-Straße 13, zum 84.<br />
Gernitz, Linda;<br />
Gartenstraße 27, zum 75.<br />
Kanzler, Lore;<br />
Schleifrasen 27, zum 75.<br />
Wagner, Irmgard;<br />
Schleifrasen 13, zum 78.<br />
Fuchs, Hannelore;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 15, zum 82.<br />
König, Minna;<br />
Burgstraße 11, zum 88.<br />
Schmahl, Marlies;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 7, zum 71.<br />
Krumbein, Heinz;<br />
Schleifrasen 14, zum 82.<br />
Zirzow, Siegfried;<br />
Danielstraße 1, zum 70.<br />
Dreßler, Ingeborg;<br />
Neuestraße 2, zum 72.<br />
Grillnachmittag<br />
Generationen“ für Jung <strong>und</strong> Alt um<br />
14.00 Uhr eröffnet. Für schwungvolle<br />
Musik sorgen „Die Bremetaler“.<br />
Ab 21.00 Uhr Tanz mit<br />
„Sphinx“. Das Fest klingt aus mit<br />
einem musikalischen Frühschoppen<br />
am Sonntag um 10.00 Uhr.<br />
schönem Wetter können wir es<br />
uns im Freien gemütlich machen.<br />
Als Gäste können wir gute Fre<strong>und</strong>e<br />
aus unserem hessischen Partnerverband<br />
in Nidda begrüßen.<br />
Der Vorstand hofft auf eine gute<br />
Beteiligung <strong>und</strong> bittet die Mitglieder<br />
um Rückmeldung ihrer Teilnahme<br />
bis zum Pfingstmontag,<br />
dem 24.Mai, bei einem Vorstandsmitglied.<br />
Ebenso sollte bei der Anmeldung<br />
auch eventueller Transportwunsch<br />
geäußert werden.<br />
Jedermann, Margarete;<br />
Löwentorstraße 1, zum 90.<br />
Pieschel, Gerda;<br />
Burgstraße 11, zum 96.<br />
Buttenberg, Hannelore;<br />
Gartenstraße 59, zum 70.<br />
Schickel, Ulla;<br />
Barbarastraße 5, zum 70.<br />
Hesse, Anneliese;<br />
Brückenstraße 61, zum 73.<br />
Krause, Ursel;<br />
Fr.-Ludwig-Jahn-Straße 7, zum 74.<br />
Juch, Erika;<br />
Frankestraße 26, zum 80.<br />
Meyer, Erna;<br />
Walkenriedstraße 3, zum 86.<br />
Dossow, Marianne;<br />
Joh.-Sebastian-Bach-Straße 1, zum 79.<br />
Dumtzlaff, Ernst August;<br />
Albin-Wille-Straße 24, zum 86.<br />
Zur Goldene Hochzeit am 27.05.<br />
Margot <strong>und</strong> Oskar Koch<br />
in der Burgstr. 10/11<br />
im Ortsteil Elende:<br />
M<strong>und</strong>, Hildegard;<br />
Halle-Kasseler-Straße 44, zum 71.<br />
Schieke, Ruth;<br />
An der Rosenkirche 9, zum 86.<br />
im Ortsteil Obergebra:<br />
List. Else;<br />
Bleicheröder Straße 14, zum 76.<br />
Hoßbach, Annita;<br />
Dorfstraße 22, zum 75.<br />
Randel, Klaus;<br />
Schachtstraße 21, zum 73.<br />
Knodel, Siegfried;<br />
Kurze Trift 178, zum 74.<br />
Kilian, Friedrich;<br />
Siedlung 7, zum 89.<br />
in Kehmstedt:<br />
Levin, Friedrich;<br />
Hauptstraße 24, zum 84.<br />
König, Luise;<br />
Schulstraße 4, zum 84.<br />
in Kleinbodungen:<br />
Gödecke, Friedel;<br />
Krajaer Straße 1, zum 70.<br />
Ludwig, Sieglinde;<br />
Friedrich-Kiel-Straße 85, zum 74.<br />
Höfer, Walter;<br />
Siedlung 96, zum 76.<br />
Sturzeck, Maria;<br />
Hofstraße 86, zum 79.<br />
in Kraja:<br />
Ehrhardt, Elwira;<br />
Buhlaer Straße 6, zum 74.<br />
Pichowiack, Ursula;<br />
Buhlaer Straße 6, zum 75.<br />
in Lipprechterode:<br />
Spellner, Ilse;<br />
Hohe Linde 143, zum 78.<br />
Arnemann, Karl;<br />
Krajaer Straße 170, zum 80.<br />
in Niedergebra:<br />
Vogler, Heinz,<br />
Neue Straße 229, zum 86.<br />
Strey, Ursel;<br />
Neue Straße 190, zum 70.<br />
Zehner, Helene;<br />
Krummer Ellenbogen 253, zum 70.<br />
Wisotzky, Christel;<br />
Hauptstraße 49, zum 70.<br />
EFH in Bleicherode;<br />
herrl. Waldlage, sehr guter<br />
Zust., ca. 100qm Wfl., 4 ZKB,<br />
Gäste-WC, Vollkeller, Ölheizg.,<br />
2 Garagen, sehr schöner<br />
Garten, Areal ca. 800qm,<br />
KP: 115.000,-EUR<br />
www.immobilien-grothe.de<br />
T/F: 03 63 38 - 6 35 65<br />
oder 0173 - 3 83 81 44<br />
Hauptstr. 48, 99752 Bleicherode<br />
„Zur Richtigstellung <strong>und</strong> Wiedergutmachung<br />
gebe ich, Ulrich Kratzin,<br />
Homberger Ring 46, 07646 Stadfroda,<br />
folgende Erklärung ab:<br />
Unsere liebe Mutter, Käthe Elisabeth Margarete Anny<br />
Zeller, verstarb leider am 25.07.2006.<br />
Herr Wolfgang Zeller, Bahnhofstraße 46,<br />
99752 Bleicherode war amtlich als Ihr Betreuer bestellt.<br />
Herr Wolfgang Zeller hat im Zusammenhang mit der<br />
Pflege <strong>und</strong> Betreuung der Verstorbenen keinerlei<br />
Pflichtverletzungen zu vertreten.<br />
Ich entschuldige mich in aller Form bei Herrn Wolfgang<br />
Zeller <strong>und</strong> seiner Familie, für den von mir erhobenen<br />
Vorwurf, er habe im Zusammenhang mit der Pflege <strong>und</strong><br />
Betreuung der Verstorbenen Pflichtverletzungen begangen.<br />
Stadtroda im April 2010<br />
Ulrich Kratzin“<br />
FILMTHEATER BLEICHERODE<br />
Löwentorstraße 15 • 99752 Bleicherode • Fax+Tel. 03 63 38 / 4 28 68<br />
E- Mail: kinobleicherode@t-online.de • www.kinobleicherode.de<br />
Woche vom 20.5. - 26.5.2010<br />
Freitag + Samstag – 20.00 Uhr<br />
Montag bis Mittwoch – 20.00 Uhr<br />
Kampf der Titanen<br />
Am Kampf der Götter untereinander droht die<br />
Welt zu zerbrechen. Ein Mann – halb Gott, halb<br />
Mensch – bietet den Unsterblichen Widerstand<br />
im spektakulären Fantasy – Abenteuer nach alter<br />
Göttersage…<br />
Bleichero<strong>des</strong><br />
Ba<strong>des</strong>ommer 2010<br />
(sys) Ab Freitag, 28. Mai, 10 Uhr<br />
beginnt im Freibad Bleicherode<br />
die Ba<strong>des</strong>aison. Bleichero<strong>des</strong> Ba<strong>des</strong>ommer<br />
- natürlich erfrischend!<br />
Auch in diesem Jahr stehen wieder<br />
viele Veranstaltungen für große<br />
<strong>und</strong> kleine Gäste auf dem Programm.<br />
KiRcHlicHE NAcHRicHTEN<br />
Kirchspiel Gebra<br />
Pfingstsonntag, 23. Mai: 13.00 Uhr Konfirmation<br />
in der St. Nicolai-Kirche Niedergebra<br />
Pfingstmontag, 24. Mai: 11.00 Uhr Ökumenischer<br />
Gottesdienst in Großwenden im Freien<br />
Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 10.00 Uhr Niedergebra<br />
Gottesdienst im Park zum Dorffest<br />
10.30 Uhr Obergebra<br />
Kirchspiel Großlohra<br />
Samstag, 22. Mai: 18.00 Uhr Vesper in<br />
Münchenlohra<br />
Pfingstsonntag, 23. Mai: 10.30 Uhr<br />
Abendmahlsgottesdienst in Friedrichslohra<br />
Pfingstmontag, 24. Mai: 11.00 Uhr Ökumenischer<br />
Gottesdienst in Großwenden im Freien<br />
17.00 Uhr Konzert in der Basilika Münchenlohra<br />
mit Matthias EisenberG (Orgel) <strong>und</strong><br />
Joachim Schäfer (Trompete)<br />
Samstag, 29. Mai: 18.00 Uhr Vesper in<br />
Münchenlohra<br />
Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 9.00 Uhr<br />
Abendmahlsgottesdienst in Großwenden<br />
15.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in<br />
Friedrichsrode<br />
Gottesdienste in St. Marien, Bleicherode<br />
Pfingstsonntag, 23. Mai: 9.30 Uhr Tauf- <strong>und</strong><br />
Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schulz)<br />
Pfingstmontag, 24. Mai: 10.00 Uhr Taufgottesdienst<br />
am Kuhbrunnen (bei Regen um 9.30 Uhr<br />
in der Kirche ) (Dr. Maletz)<br />
Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 9.30 Uhr Taufgottesdienst<br />
mit Kindergottesdienst (Pfr. Schulz)<br />
…<strong>und</strong> im St. Marien-Hospital:<br />
Pfingstsonntag, 23. Mai: 10.45 Uhr (Pfr. Zierep)<br />
Pfingstmontag, 24. Mai: 10.45 Uhr (Pfr. Zierep)<br />
Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 10.45 Uhr<br />
(Pfr. Zierep)<br />
Jungwagen zu Knallerpreisen<br />
gibt ’s im<br />
gewerbestr. 3 • 99759 Obergebra • tel. (03 63 38) 62 605<br />
w w w . a u t o h a u s - s t i e t z . d e<br />
IMPRESSuM<br />
Bleicheröder ECHO Alle 14 Tage neu <strong>und</strong> kostenlos.<br />
Herausgeber: Härting & Lechte GmbH<br />
Redaktion: Eduard Seifert • Tel./Fax: (03 63 38) 5 00 97<br />
Anzeigen: Angelika Schlichting<br />
Geschäftsstelle: Wochenchronik / Bleicheröder Echo<br />
Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />
Tel.: (0 36 31) 6116-0 • Fax: (0 36 31) 6116-16<br />
eMail: wochenchronik@arcor.de<br />
verbreitete Auflage: 7.000 Stück<br />
Satz: Werbeagentur g-art | Holger Gonska<br />
Kranichstraße 8 | 99734 Nordhausen<br />
Tel.: (0 36 31) 97 31 72 | Fax: (0 36 31) 97 31 77<br />
eMail: zappa1959@aol.de | www.g-art-zyrus.de<br />
Druck: TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG<br />
Gottstedter Landstraße 6 | 99092 Erfurt<br />
Verteilung: CMAC GmbH & Co. Verlags KG<br />
Leserbriefe: Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht.<br />
Jeder Leserbrief muß mit voller Adresse versehen<br />
<strong>und</strong> vom Einsender unterschrieben sein. Die Redaktion<br />
behält sich Kürzungen unter Berücksichtigung der<br />
presserechtlichen Verantwortung vor. Für die Richtigkeit<br />
telefonisch aufgegebener Ansagen oder Änderungen<br />
übernimmt der Verlag keine Gewähr. Sämtliche Texte<br />
<strong>und</strong> Grafiken sind urheberrechtlich geschützt <strong>und</strong> dürfen<br />
an anderer Stelle nicht veröffentlicht werden.<br />
Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 08.09.2007<br />
Gedruckt auf 90% recyceltem Papier.