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Licht und Schatten beim Besuch des Bauministers - Nordhäuser ...

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Seite 1 | Nr. 10 | 22. Mai 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

21. Jahrgang • Nr. 10 • 22. Mai 2010<br />

Alle 14 Tage neu - Die Zeitung für Bleicherode<br />

Pressehaus Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />

Tel.: (0 36 31) 61 16 - 0 • Fax: (0 36 31) 61 16 -16<br />

wochenchronik@arcor.de<br />

in der <strong>Nordhäuser</strong> Wochenchronik mit dem AMTSBLATT der Stadt Bleicherode<br />

<strong>Licht</strong> <strong>und</strong> <strong>Schatten</strong> <strong>beim</strong> <strong>Besuch</strong> <strong>des</strong> <strong>Bauministers</strong><br />

<strong>Besuch</strong> <strong>des</strong> Thüringer <strong>Bauministers</strong><br />

Christian Carius hatte die<br />

Stadt Bleicherode innerhalb <strong>des</strong>sen<br />

Informationstour durch den<br />

Norden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Gleichermaßen<br />

Gutes <strong>und</strong> Sorgenvolles bekam<br />

er dabei zu sehen <strong>und</strong> zu hören.<br />

In der Kulturhausrenovierung<br />

vereint sich bei<strong>des</strong>: das Engagement<br />

der Stadt <strong>und</strong> seiner Bürger<br />

<strong>und</strong> die derzeitige haushaltstechnische<br />

Unmöglichkeit der Stadt,<br />

Eigenanteile aufzubringen, um<br />

Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm<br />

zu bekommen. Immerhin<br />

zeigte sich der Bauminister im<br />

Rathaus beeindruckt von der Dia-<br />

Präsentation über die bisherige<br />

Bau- <strong>und</strong> Renovierungstätigkeit<br />

an diesem Kulturobjekt.<br />

Bürgermeister Frank Rostek hielt<br />

gegenüber dem Bauminister auch<br />

nicht mit der Kritik an der „unflexiblen<br />

Handlungsweise der Denkmalpflege“<br />

hinter dem Berg, die<br />

es manchem Bürger, besonders<br />

in der Oberstadt, schwer bis un-<br />

Eine „Vorspeise“ vor der offiziellen,<br />

feierlichen Verleihung <strong>des</strong><br />

Thüringischen Denkmalschutzpreises<br />

in Erfurt erhielt die Kirchengemeinde<br />

in Obergebra schon<br />

einmal am 12. Mai aus den Händen<br />

<strong>des</strong> Chefs der Kreissparkasse<br />

Nordhausen, Dieter Przybilla, innerhalb<br />

<strong>des</strong> Objektes, das die Ursache<br />

dieses Preises ist, in Gestalt<br />

<strong>des</strong> mit dem Denkmalschutzpreis<br />

verb<strong>und</strong>enen Geldbetrages von<br />

5.000 Euro.<br />

Acht Auszeichnungen hat die<br />

Jury <strong>des</strong> Thüringischen Denkmalschutzpreises<br />

2010 vergeben; eine<br />

davon geht nach Obergebra. Hier<br />

wird das Evangelische Kirchspiel<br />

Gebra der Kirchengemeinde Obergebra<br />

mit einem Preis für Einzeldenkmale<br />

für das herausragende<br />

Engagement bei der Gesamtsanierung<br />

der Pfarrkirche St. Johannes<br />

in Obergebra ausgezeichnet. Der<br />

Preis für Einzeldenkmale ist mit<br />

einem Preisgeld von 5.000 Euro<br />

verb<strong>und</strong>en.<br />

Die Auszeichnung wird am 11.<br />

Juni um 14.00 Uhr in feierlicher<br />

Form in der Thomaskirche in Erfurt<br />

vom Thüringer Minister für<br />

Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur,<br />

Christoph Matschie, <strong>und</strong> dem<br />

Geschäftsführer der Sparkassen-<br />

Kulturstiftung Hessen-Thüringen,<br />

Dr. Thomas Wurzel, überreicht.<br />

Freistaat <strong>und</strong> Stiftung sind Stifter<br />

<strong>des</strong> Preises.<br />

Bürgermeister Frank Rostek<br />

unterrichtete Bauminister Christian<br />

Carius über das Baugeschehen<br />

in der Stadt<br />

möglich mache, Erhaltenswertes<br />

auch tatsächlich zu erhalten. Hier<br />

könnte die deutsche Denkmalpflege<br />

sicher noch etwas von den polnischen<br />

Kollegen lernen: Stadtführer<br />

– etwa in Breslau – stellen<br />

Preisgekröntes Engagement<br />

Die Sparkassen-Kulturstiftung<br />

Hessen-Thüringen - eine Gemeinschaftseinrichtung<br />

der Sparkassen<br />

in Hessen-Thüringen - vergibt<br />

seit 1994 jährlich gemeinsam<br />

mit dem Freistaat den Thüringischen<br />

Denkmalschutzpreis. Mit<br />

ihm werden Personen, Vereinigungen<br />

oder Institutionen ausgezeichnet,<br />

die sich in besonderer<br />

Weise für die Rettung <strong>und</strong><br />

den Erhalt von Bau- <strong>und</strong> Kulturdenkmälern<br />

eingesetzt haben.<br />

Als Preisgeld stehen insgesamt<br />

40.000 Euro zur Verfügung, über<br />

deren Vergabe eine fachk<strong>und</strong>ige<br />

zwar nicht in den Vordergr<strong>und</strong>,<br />

was sich hinter wiederaufgebauten<br />

Fassaden verbirgt. Sie erklären<br />

aber auf Befragen freimütig,<br />

dass man weder „nur das Gestern“<br />

noch „Potemkinsche Dörfer“ aufgebaut<br />

habe, sondern dass man<br />

hinter den denkmalgerecht wiederaufgebauten<br />

Fassaden durchaus<br />

modern wohnen könne – eine<br />

Maxime der polnischen Denkmalpflege<br />

<strong>beim</strong> Erhalt <strong>und</strong> Wiederaufbau<br />

der im Krieg zerstörten Bausubstanz.<br />

Zufriedene Gesichter gab es dann<br />

bei der Besichtigung <strong>des</strong> Kreisels<br />

in der <strong>Nordhäuser</strong> Straße <strong>und</strong><br />

den Erklärungen dazu von Bürgermeister<br />

Rostek <strong>und</strong> Winfried Ludolph<br />

vom Nordthüringer Straßenbauamt.<br />

Unfallfrei sei er zwar<br />

(noch) nicht, was aber sicher daran<br />

liege, dass die Verkehrsteilnehmer<br />

in Bleicherode noch wenig Erfahrung<br />

mit einem Kreisel hätten.<br />

Im Vergleich mit der vorherigen<br />

Kreuzung sei der Kreisel aber ein<br />

Pfarrer Bernhard Halver nahm namens der Kirchengemeinde den<br />

Scheck der Sparkasse entgegen, Foto: Seifert<br />

Jury befindet. Durch die Vergabe<br />

<strong>des</strong> Denkmalschutzpreises soll<br />

das Bewusstsein für einen sachgerechten<br />

Umgang mit dem historischen<br />

Erbe gefördert werden.<br />

In diesem Jahr werden insgesamt<br />

sechs vorbildliche Leistungen auf<br />

dem Gebiet der Denkmalpflege<br />

mit Geldpreisen geehrt. Darüber<br />

hinaus erhalten mit der Stadt Waltershausen<br />

(Landkreis Gotha) <strong>und</strong><br />

der Gemeinde Nahetal-Waldau<br />

(Landkreis Hildburghausen) zwei<br />

Kommunen Anerkennungen<br />

für besondere Leistungen in der<br />

Denkmalpflege.<br />

Lob gab es über den Kreisel in der <strong>Nordhäuser</strong> Straße <strong>und</strong> die positiven<br />

Auswirkungen auf das Unfallgeschehen, Fotos: Seifert<br />

erheblicher Fortschritt hinsichtlich<br />

der Sicherheit.<br />

Zur Eröffnung <strong>des</strong> Gesamtkomplexes<br />

der „Alten Kanzlei“ wird<br />

e-mail: info@gsbo.de • internet: www.gsbo.de<br />

der Bauminister wieder in Bleicherode<br />

sein. Bleicherode hat trotz<br />

aller Schwierigkeiten Beeindrucken<strong>des</strong><br />

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Seite 2 | Nr. 10 | 22. Mai 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

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St. Florianstag mit Wasser im Überfluss<br />

„Wasser marsch“ – Petrus muss<br />

den Befehl wohl missverstanden<br />

haben: Er richtete sich an die zum<br />

Wettbewerb in Elende angetretenen<br />

Feuerwehrmannschaften, jedoch<br />

nicht an den himmlischen<br />

Wettermacher. Auch Sankt Florian<br />

war sicher durch seine vielfältigen<br />

Patronate etwas abgelenkt.<br />

Schließlich ist er der Patron von<br />

Oberösterreich, von Bologna in<br />

Oberitalien <strong>und</strong> von Krakau in Polen.<br />

Außer für die Feuerwehren ist<br />

er auch noch für die Kaminkehrer,<br />

Bierbrauer, Böttcher, Hafner,<br />

Schmiede <strong>und</strong> Seifensieder zuständig.<br />

Im Namenstagskalender<br />

steht er am 4. Mai.<br />

Bürgerfest in der<br />

Alten Kanzlei<br />

Das Gesamtobjekt „Alte Kanzlei“<br />

(Wohnhaus, Scheunenbau,<br />

Stallbau) wird am Freitag,<br />

04.Juni, nachmittags im<br />

Rahmen eines Bürgerfestes<br />

auf dem Gelände der Kanzlei<br />

eingeweiht. Alle Bleicheröder<br />

sind eingeladen. Beginn<br />

um 15.00 Uhr mit Kaffee <strong>und</strong><br />

Kuchen, sowie Besichtigungsmöglichkeit<br />

der Gebäude <strong>und</strong><br />

Ausstellungen.<br />

Der offizielle Teil mit Teilnahme<br />

<strong>des</strong> Bürgermeisters, <strong>des</strong><br />

Landrats <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>ministers<br />

für Bau, Stadtentwicklung<br />

<strong>und</strong> Verkehr, Herrn Carius,<br />

beginnt um 17.00 Uhr.<br />

Nach 18.00 Uhr soll das Fest<br />

mit zwangloser Geselligkeit<br />

ausklingen.<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

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Schnelligkeit, Geschicklichkeit, technisches Verständnis sind Voraussetzungen<br />

für den Erfolg, Foto: Seifert<br />

Gewünscht hätte man sich in Elende<br />

am 15. Mai sicher das Wetter<br />

der früheren St. Floriansfeste, an<br />

denen keine Wettkämpfe stattfanden.<br />

Bekommen hat man einen<br />

Regentag mit einem Überfluss<br />

an Wasser. Man zeigte sich<br />

davon in<strong>des</strong>sen wenig beeindruckt<br />

– schließlich kann sich die Feuerwehr<br />

im Ernstfall das Wetter<br />

auch nicht aussuchen. Den Siegerpokal<br />

in der Disziplin Löschangriff<br />

konnte bei den Männern<br />

die Mannschaft aus Wülfingero-<br />

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den Floriansjüngern aus Sollstedt<br />

<strong>und</strong> Niedergebra. Bei den Jugendlichen<br />

konnte der Nachwuchs aus<br />

Kleinbodungen den Pokal aus den<br />

Händen von Bürgermeister Frank<br />

Rostek entgegen nehmen. Sollstedt<br />

<strong>und</strong> Wülfingerode folgten auf<br />

den nächsten Plätzen.<br />

Im nächsten Jahr gibt es in Elende<br />

wieder einen St. Florianstag.<br />

Sicher mit besserem Wetter <strong>und</strong><br />

dann rekordverdächtigen Wettbewerbs-Läufen!<br />

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Seite AMTSBLATT 3 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 5<br />

Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

A M T S B L A T T<br />

d e r S t a d t B l e i c h e r o d e<br />

21. Jahrgang 22. Mai 2010<br />

Nr. 02/2010<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009<br />

(GVBl. S. 345), <strong>des</strong> § 14 Abs. 1 <strong>des</strong> Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine<br />

Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz (ThBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai<br />

2009 (GVBl. S. 415) hat der Stadtrat der Stadt Bleicherode in seiner Sitzung am 22.04.2010 folgende<br />

Feuerwehrsatzung beschlossen:<br />

§ 1 Organisation, Bezeichnung<br />

(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode sind als öffentliche Feuerwehren (§ 3<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> § 9 Abs. 1 Satz 1 ThBKG) eine rechtlich unselbständige städtische Einrichtung<br />

(§ 9 Abs. 1 Satz 2 ThBKG). Sie führen die Bezeichnung<br />

- Freiwillige Feuerwehr Bleicherode<br />

- Freiwillige Feuerwehr Elende<br />

- Freiwillige Feuerwehr Obergebra.<br />

(2) Sie sind eigenständige Feuerwehren unter der Gesamtleitung <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters.<br />

(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedienen sie sich der<br />

Unterstützung der Feuerwehrvereine (§ 17).<br />

§ 2 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren<br />

(1) Die Aufgaben der Freiwillige Feuerwehren umfassen den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe<br />

(§§ 1 <strong>und</strong> 9 ThBKG) <strong>und</strong> die Sicherheitswache (§ 22 ThBKG).<br />

(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Stadt Bleicherode die aktiven Feuerwehrangehörigen nach<br />

den geltenden Feuerwehrdienstvorschriften <strong>und</strong> sonstigen einschlägigen Vorschriften aus-<br />

<strong>und</strong> fortzubilden.<br />

§ 3 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren<br />

Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode gliedern sich in folgende Abteilungen:<br />

1. Einsatzabteilung,<br />

2. Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung <strong>und</strong><br />

3. Jugendabteilung.<br />

§ 4 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden<br />

(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln<br />

<strong>und</strong> nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorenge-<br />

gangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene<br />

Teile der Ausrüstung kann die Stadt Ersatz verlangen.<br />

(2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Stadtbrandmeister oder Wehrführer unverzüglich im<br />

Dienst erlittene Körper- <strong>und</strong> Sachschäden sowie Verluste der oder Schäden an der persönlichen<br />

oder sonstigen Ausrüstung anzuzeigen.<br />

Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt in Frage kommen, ist eine Anzeige an die Stadtverwaltung<br />

weiterzuleiten.<br />

§ 5 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren<br />

(1) Die Einsatzabteilung setzt sich aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zusammen.<br />

In die Einsatzabteilung können Personen mit besonderen Fähigkeiten <strong>und</strong> Kenntnissen<br />

zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater).<br />

(2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die<br />

ihren Wohnsitz in der Stadt Bleicherode haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in<br />

der Stadt Bleicherode zur Verfügung stehen. Sie müssen den Anforderungen <strong>des</strong> Feuerwehr-<br />

dienstes geistig <strong>und</strong> körperlich gewachsen sein. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben<br />

<strong>und</strong> dürfen in der Regel das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben. Soweit es zur Erfüllung<br />

der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 ThBKG erforderlich ist, kann auf Antrag <strong>des</strong><br />

Feuerwehrangehörigen die Ausübung <strong>des</strong> Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur<br />

Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres durch den Bürgermeister zugelassen werden, soweit die<br />

erforderliche geistige <strong>und</strong> körperliche Einsatzfähigkeit in diesem Fall jährlich durch ein ärzt-<br />

liches Attest nachgewiesen wird (§ 13 Abs. 1 ThBKG).<br />

(3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner der Stadt Bleicherode sein.<br />

(4) Die Aufnahme in die Freiwilligen Feuerwehren ist schriftlich <strong>beim</strong> Stadtbrandmeister/Wehrführer<br />

zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung<br />

ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.<br />

(5) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige <strong>und</strong> körperliche Einsatzfähigkeit ist durch<br />

ein ärztliches Attest nachzuweisen (§ 13 Abs. 4 ThBKG).<br />

(6) Auf Vorschlag <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters, bei Feuerwehren in Ortsteilen <strong>des</strong> Wehrführers, entscheidet<br />

der Bürgermeister über die Aufnahme. Nach positiv entschiedenem Aufnahmeantrag<br />

AMTLICHER TEIL<br />

Satzung<br />

über die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode (Feuerwehrsatzung) vom 19. Mai 2010<br />

hat der Bewerber ein Jahr auf Probe Dienst zu leisten.<br />

(7) Nach erfolgreich abgeschlossenem Probejahr erfolgt die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr.<br />

Der Bürgermeister verpflichtet den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Handschlag<br />

zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben (§ 13 Abs. 3 ThBKG).<br />

(8) Die Verpflichtung, den Empfang <strong>des</strong> Feuerwehrausweises <strong>und</strong> der Feuerwehrsatzung bestätigt<br />

der Feuerwehrangehörige durch seine Unterschrift.<br />

§ 6 Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung<br />

(1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit:<br />

1. der Vollendung <strong>des</strong> 60. Lebensjahr bzw.<br />

2. in den Fällen <strong>des</strong> § 13 Absatz 1 Satz 2 ThBKG spätestens mit Vollendung <strong>des</strong> 65. Lebensjahres,<br />

3. dem Austritt,<br />

4. dem Ausschluss.<br />

(2) Der Austritt muß schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeister oder Wehrführer erklärt werden.<br />

(3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> nach<br />

Anhörung <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters, in Ortsteilen auch <strong>des</strong> Wehrführers, entpflichten (§ 13<br />

Abs. 5 ThBKG). Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte<br />

Fernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung <strong>und</strong>/oder von angesetzten Übungen.<br />

§ 7 Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />

(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen aus ihrer Mitte den Stadtbrandmeister, <strong>des</strong>sen<br />

Stellvertreter, den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer sowie die Mitglieder der<br />

Wehrführung.<br />

(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in § 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung<br />

<strong>des</strong> Stadtbrandmeisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft<br />

durchzuführen.<br />

Sie haben insbesondere<br />

1. die für den Dienst geltenden Vorschriften <strong>und</strong> Weisungen (z.B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften,<br />

Unfallverhütungsvorschriften) sowie Anweisungen <strong>des</strong> Stadtbrand-<br />

meisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,<br />

2. bei Alarm sofort zu erscheinen <strong>und</strong> den für den Alarmfall geltenden Anweisungen <strong>und</strong><br />

Vorschriften Folge zu leisten,<br />

3. am Unterricht, an Übungen <strong>und</strong> sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen.<br />

(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluß der feuerwehrtechnischen<br />

Ausbildung (Gr<strong>und</strong>ausbildung) nur im Zusammenwirken mit ausgebildeten <strong>und</strong> erfahrenen<br />

aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden.<br />

(4) Die Absätze 2 <strong>und</strong> 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne <strong>des</strong> § 5 Abs. 1 Satz 2.<br />

(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb <strong>des</strong> Gemeindegebietes gilt § 5 Abs. 2 der<br />

Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO).<br />

§ 8 Ordnungsmaßnahmen<br />

Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, so kann ihm der Stadtbrand-meister/<br />

Wehrführer im Einvernehmen mit der Wehrführung<br />

1. eine Ermahnung<br />

2. einen mündlichen Verweis<br />

aussprechen.<br />

Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweis ist dem Betroffenen<br />

Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben.<br />

§ 9 Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />

(1) In die Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer<br />

wegen Erreichens der Altersgrenzen gemäß § 5 Abs. 2, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus<br />

sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.<br />

(2) Die Zugehörigkeit zur Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung endet<br />

1. durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Stadtbrandmeister/Wehrführer erklärt werden<br />

muss,<br />

2. durch Ausschluss (§ 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend)<br />

(3) Angehörige der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung können zu Mitgliedern der Wehrführung gewählt<br />

werden.<br />

§ 10 Jugendabteilung<br />

(1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bleicherode führt den Namen „Jugendfeuerwehr<br />

Bleicherode“, die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Elende führt den<br />

Namen „Jugendfeuerwehr Elende“ <strong>und</strong> die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Obergebra führt den Namen „Jugendfeuerwehr Obergebra“.


AMTSBLATT Seite 4 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 6<br />

Bleichröder ECHO 22. Mai | wochenchronik@arcor.de<br />

2010 | Nr. 02/2010<br />

(2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten<br />

6. Lebensjahr bis, in der Regel, zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr<br />

Jugendleben als selbständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach ihrer eigenen<br />

Jugendordnung.<br />

(3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehren unterstehen die Jugendfeuerwehren der fachlichen<br />

Aufsicht <strong>und</strong> der Betreuung durch den Stadtbrandmeister als Leiter (Gesamtleiter) der<br />

Freiwilligen Feuerwehren <strong>und</strong> durch den Wehrführer, die sich dazu <strong>des</strong> Jugendfeuerwehrwartes<br />

bedienen.<br />

§ 11 Stadtbrandmeister, stellvertretender Stadtbrandmeister,<br />

Wehrführer, stellvertretender Wehrführer<br />

(1) Leiter (Gesamtleiter) der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode ist der Stadtbrandmeister.<br />

(2) Der Stadtbrandmeister wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von<br />

fünf Jahren gewählt.<br />

(3) Die Wahl findet gr<strong>und</strong>sätzlich anlässlich einer gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen<br />

Feuerwehren der Stadt Bleicherode statt.<br />

(4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt<br />

Bleicherode angehört <strong>und</strong> die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen <strong>Besuch</strong> der<br />

nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.<br />

(5) Der Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt Bleicherode ernannt. Er ist<br />

verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode<br />

<strong>und</strong> die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung sowie für<br />

die Instandhaltung der Einrichtungen <strong>und</strong> Anlagen der Feuerwehren zu sorgen <strong>und</strong> den Bürgermeister<br />

in allen Fragen <strong>des</strong> Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben<br />

haben ihn der stellvertretende Stadtbrandmeister, die Wehrführer <strong>und</strong> die Wehrführungen<br />

zu unterstützen.<br />

(6) Der stellvertretende Stadtbrandmeister hat den Stadtbrandmeister bei Verhinderung zu<br />

vertreten. Er wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren<br />

gewählt. Die Wahl findet nach Möglichkeit in der gleichen Versammlung statt, in der der<br />

Stadtbrandmeister gewählt wird. Andernfalls hat der Bürgermeister so rechtzeitig eine<br />

Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilungen einzuberufen, dass binnen zwei<br />

Monaten nach Freiwerden der Stelle die Wahl <strong>des</strong> stellvertretenden Stadtbrandmeisters<br />

stattfinden kann. Der stellvertretende Stadtbrandmeister wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der<br />

Stadt Bleicherode ernannt.<br />

(7) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren in den Ortsteilen nach Weisung <strong>des</strong><br />

Stadtbrandmeisters. Der Wehrführer wird von den aktiven Angehörigen der Ortsteilfeuerwehr<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich in einer Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr auf die Dauer von<br />

fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr angehört <strong>und</strong> die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen <strong>Besuch</strong> der<br />

nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt.<br />

(8) Der stellvertretende Wehrführer hat den Wehrführer im Verhinderungsfalle zu vertreten. Er wird<br />

von den Angehörigen der Einsatzabteilung gr<strong>und</strong>sätzlich in einer Jahreshauptversammlung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur,<br />

wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört <strong>und</strong> die erforderlichen Fachkenntnisse<br />

durch erfolgreichen <strong>Besuch</strong> der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge<br />

besitzt.<br />

(9) Für den Wehrführer <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 entsprechend.<br />

§ 12 Wehrführung<br />

(1) Zur Unterstützung <strong>und</strong> Beratung <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters <strong>und</strong> <strong>des</strong> Wehrführers bei der Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben wird für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode je eine Wehrführung<br />

gebildet.<br />

(2) Die Wehrführung besteht aus dem Wehrführer, seinem Stellvertreter, aus einem Angehörigen<br />

der Einsatzabteilung, einem Vertreter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung <strong>und</strong> dem Jugendfeuer-<br />

wehrwart.<br />

(3) Die Wahl <strong>des</strong> Vertreters der Einsatzabteilung, <strong>des</strong> Vertreters der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />

<strong>und</strong> <strong>des</strong> Jugendfeuerwehrwartes erfolgt in einer Jahreshauptversammlung auf die Dauer von<br />

fünf Jahren. Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Einsatzabteilung <strong>und</strong> der Alters- <strong>und</strong><br />

Ehrenabteilung. Der Jugendfeuerwehrwart soll min<strong>des</strong>tens 18 Jahre alt <strong>und</strong> in der Regel nicht<br />

älter als 35 Jahre sein. Er muss Angehöriger der Einsatzabteilung sein <strong>und</strong> soll den Gruppenführerlehrgang<br />

an einer Lan<strong>des</strong>feuerwehrschule mit Erfolg abgelegt sowie einen Lehrgang an<br />

einer Jugendbildungsstätte besucht haben.<br />

(4) Der Wehrführer beruft die Sitzungen der Wehrführung ein. Er hat die Wehrführung einzuberufen,<br />

wenn dies mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder schriftlich mit Begründung beantragt. Die<br />

Sitzungen sind nichtöffentlich. Der Wehrführer kann jedoch Angehörige der einzelnen Abteilungen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr oder andere Personen zu Sitzungen einladen.<br />

(5) Der Stadtbrandmeister <strong>und</strong> sein Stellvertreter haben das Recht, jederzeit an Sitzungen teilzunehmen.<br />

Sitzungstermine sind ihnen rechtzeitig bekannt zu geben. Über die Sitzungen der<br />

Wehrführung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

§ 13 Wehrführerausschuss<br />

(1) Die Stadt Bleicherode hat mehrere Freiwillige Feuerwehren. Deshalb wird ein Wehrführerausschuss<br />

gebildet, der aus dem Stadtbrandmeister, seinem Stellvertreter, den Wehrführern<br />

<strong>und</strong> deren Stellvertretern sowie dem für die Feuerwehren verantwortlichen Mitarbeiter der<br />

Stadtverwaltung Bleicherode besteht <strong>und</strong> die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten <strong>des</strong><br />

Brandschutzes <strong>und</strong> der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode zu koordinieren.<br />

(2) Der Stadtbrandmeister beruft die Sitzungen <strong>des</strong> Wehrführerausschusses ein. Er hat eine<br />

Wehrführerausschusssitzung einzuberufen, wenn dies von mehr als der Hälfte der Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Ausschusses schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt wird.<br />

§ 14 Jahreshauptversammlung<br />

(1) Unter dem Vorsitz <strong>des</strong> Wehrführers findet jährlich eine getrennte Jahreshauptversammlung<br />

der Freiwilligen Feuerwehren statt.<br />

(2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehrführer einberufen. Er hat einen Bericht über das<br />

abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />

AMTLICHER TEIL<br />

(3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies min<strong>des</strong>tens<br />

ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe von Gründen<br />

verlangt.<br />

(4) Zeitpunkt, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind min<strong>des</strong>tens eine Woche<br />

vorher ortsüblich bekannt zu geben.<br />

(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilung.<br />

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung<br />

anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach Ablauf<br />

von einer Woche einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen<br />

der Einsatzabteilung beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung<br />

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt auf<br />

entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll.<br />

§ 15 Gemeinsame Hauptversammlung<br />

(1) Unter Vorsitz <strong>des</strong> Stadtbrandmeisters findet jährlich eine gemeinsame Hauptversammlung aller<br />

Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode statt. Bei dieser Versammlung hat der Stadtbrandmeister<br />

einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.<br />

(2) Die gemeinsame Jahreshauptversammlung wird vom Stadtbrandmeister einberufen. Sie ist<br />

innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies min<strong>des</strong>tens ein Drittel der Mitglieder der<br />

Einsatzabteilungen schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.<br />

(3) § 14 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 gilt entsprechend.<br />

§ 16 Wahlen<br />

(1) Die nach dem ThBKG <strong>und</strong> nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einem<br />

Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt.<br />

(2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt <strong>und</strong> Ort der Wahl min<strong>des</strong>tens eine Woche vorher<br />

durch ortsübliche Bekanntmachung zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der<br />

Versammlung gilt § 14 Abs. 5 Satz 2 <strong>und</strong> 3 entsprechend.<br />

(3) Der Stadtbrandmeister, sein Stellvertreter, der Wehrführer, der stellvertretende Wehrführer, der<br />

Vertreter der Einsatzabteilung in der Wehrführung, der Vertreter der Alters- <strong>und</strong> Ehrenabteilung<br />

in der Wehrführung <strong>und</strong> der Jugendfeuerwehrwart werden einzeln nach Stimmenmehrheit<br />

gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

(4) Gewählt wird schriftlich <strong>und</strong> geheim. Bei den Einzelwahlen (Absatz 3 Satz 1) kann, wenn nur<br />

ein Bewerber zur Wahl steht <strong>und</strong> die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen<br />

gewählt werden.<br />

(5) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl <strong>des</strong><br />

Stadtbrandmeisters, seines Stellvertreters, der Wehrführer <strong>und</strong> der stellvertretenden<br />

Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Ernennung zum<br />

Ehrenbeamten zu übergeben.<br />

§ 17 Feuerwehrvereine<br />

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zu privatrechtlichen Feuerwehrverei-nen<br />

zusammenschließen. Näheres regeln die Vereinssatzungen.<br />

§ 18 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />

Stadt Bleicherode<br />

Rostek<br />

Bürgermeister<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

Die Übereinstimmung <strong>des</strong> Satzungstextes mit dem Willen <strong>des</strong> Stadtrates der Stadt Bleicherode sowie<br />

die Einhaltung <strong>des</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bek<strong>und</strong>et.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

eine Verletzung von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften der Thüringer Kommunalordnung <strong>beim</strong> Zustandekommen<br />

dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend<br />

gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt oder bekanntgemacht<br />

worden.<br />

Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />

Stadt Bleicherode<br />

Rostek<br />

Bürgermeister


AMTSBLATT Seite 5 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 7<br />

Bleichröder ECHO 22. Mai | wochenchronik@arcor.de<br />

2010 | Nr. 02/2010<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> § 19 Abs. 1 <strong>und</strong> <strong>des</strong> § 21 der Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung (ThürKO)<br />

in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 08.April 2009 (GVBl. S. 345), der §§ 22 <strong>und</strong> 48 <strong>des</strong> Thüringer Gesetzes über den<br />

Brandschutz, die Allgemeine Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz (ThBKG) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22) hat der Stadtrat der Stadt Bleicherode in seiner<br />

Sitzung am 22.04.2010 die folgende Feuerwehrkostensatzung beschlossen:<br />

§ 1 Gr<strong>und</strong>sätze der Erhebung von Gebühren oder Kostenersatz<br />

(1) Die Stadt Bleicherode unterhält Feuerwehren gemäß den Bestimmungen <strong>des</strong> Thüringer<br />

Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe <strong>und</strong> den Katastrophenschutz. Die<br />

Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr erfolgt unentgeltlich, soweit in anderen<br />

Gesetzen keine andere Regelung erfolgt ist.<br />

(2) Die Stadt Bleicherode verlangt für die durch Einsatzmaßnahmen nach § 48 Abs. 1 ThBKG<br />

entstandenen Kosten Ersatz. Zum Ersatz der durch Einsätze der Feuerwehren entstandenen<br />

Kosten ist gemäß § 48 Abs.1 ThBKG verpflichtet:<br />

1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

herbeigeführt hat,<br />

2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden <strong>beim</strong> Betrieb von Kraft-, Schienen-,<br />

Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,<br />

3. das Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1<br />

ThBKG dienten, die bei Betriebsstörungen <strong>und</strong> Unglücksfällen für Menschen oder<br />

Sachen in der Umgebung entstehen können,<br />

4. der Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder<br />

der Schaden <strong>beim</strong> Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit<br />

es sich nicht um Brände handelt,<br />

5. derjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen<br />

die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert,<br />

6. der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte einer Brandmeldeanlage,<br />

wenn diese einen Fehlalarm ausgelöst hat.<br />

(3) Für die Durchführung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehren nach § 22 Abs. 1<br />

ThBKG werden Gebühren erhoben.<br />

(4) Über die Anzahl der einzusetzenden Kräfte <strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Anzahl der Fahrzeuge <strong>und</strong><br />

Geräte entscheidet aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Meldungsinhaltes der Einsatzleiter auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Ausrückeordnung nach pflichtgemäßem Ermessen.<br />

§ 2 Maßstäbe für die Erhebung von Gebühren oder Kostenersatz<br />

(1) Maßstäbe für die Gebühren oder den Kostenersatz sind die Art <strong>und</strong> Anzahl der eingesetzten<br />

Kräfte <strong>und</strong> Fahrzeuge, die Dauer <strong>des</strong> Einsatzes <strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Menge der verwendeten<br />

Materialien.<br />

(2) Soweit Kostenersatz nach der zeitlichen Inanspruchnahme berechnet wird, gilt als<br />

Einsatzdauer die Zeit der Abwesenheit vom Gerätehaus, bei gebührenpflichtigen Leistungen<br />

die tatsächliche Dauer. Abrechnungsmaßstab sind halbe St<strong>und</strong>en. Dabei gilt, dass jede<br />

angefangene halbe St<strong>und</strong>e auf eine volle halbe St<strong>und</strong>e aufzur<strong>und</strong>en ist.<br />

(3) Bei mehreren, nebeneinander erbrachten gebühren- oder kostenpflichtigen Leistungen setzt<br />

sich die Schuld aus der Summe der einzelnen Leistungen zusammen.<br />

§ 3 Gebührensätze/Kostensätze<br />

(1) Für den Einsatz von Personal oder Fahrzeugen für gebührenpflichtige oder<br />

kostenersatzpflichtige Leistungen werden folgende Kostensätze berechnet:<br />

AMTLICHER TEIL<br />

Satzung<br />

über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Bleicherode<br />

(Feuerwehrkostensatzung) vom 19. Mai 2010<br />

Leistungen Kostensatz pro halbe St<strong>und</strong>e/<br />

Gebührensatz pro halbe St<strong>und</strong>e<br />

Einsatzkraft<br />

Fahrzeuge<br />

28,91 €<br />

Einsatzleitwagen ELW 1 49,82 €<br />

Tanklöschfahrzeug TLF 16 210,37 €<br />

Löschgruppenfahrzeug LF 16 238,04 €<br />

Löschgruppenfahrzeug HLF 20 321,08 €<br />

Löschfahrzeug Pulver/CO2 121,79 €<br />

Kleinlöschfahrzeug KLF 50,93 €<br />

Hubrettungsfahrzeug DLK 520,38 €<br />

Gerätewagen GW-G2 276,80 €<br />

Rüstwagen HRW<br />

Fahrzeuganhänger<br />

94,11 €<br />

Feuerwehranhänger Logistik 11,03 €<br />

Feuerwehranhänger TSA 36,78 €<br />

Feuerwehranhänger STA 22,07 €<br />

Feuerwehranhänger Rüst 36,78 €<br />

(2) Verbrauchsmaterialien werden auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> tatsächlichen Verbrauches zu<br />

Einstandspreisen weiterverrechnet.<br />

§ 4 Gebührenschuldner, Entstehung der Gebührenschuld, Erhebung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

(1) Gebührenschuldner bei Brandsicherheitswachen nach § 1 Abs. 3 ist der Veranstalter.<br />

(2) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Brandsicherheitswache <strong>und</strong> wird einen<br />

Monat nach Bekanntgabe <strong>des</strong> Gebührenbeschei<strong>des</strong> an den Gebührenschuldner fällig.<br />

(3) Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner.<br />

§ 5 Kostenschuldner, Anspruch auf Kostenersatz, Entstehung der Kostenschuld,<br />

Erhebung <strong>und</strong> Fälligkeit<br />

(1) Zum Ersatz der Kosten für Einsätze der Feuerwehren nach § 1 Abs. 2 sind die jeweils dort<br />

genannten Personen bzw. Einrichtungen verpflichtet.<br />

(2) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht bei Einsatz von Personal <strong>und</strong> Fahrzeugen mit dem<br />

Ausrücken aus dem Gerätehaus, ansonsten mit Beginn der Leistung. Werden mehr Personal,<br />

Fahrzeuge oder Fahrzeuganhänger eingesetzt als für die Leistung erforderlich sind, so wird<br />

nur der notwendige Umfang berechnet.<br />

(3) Die Kostenschuld entsteht mit der Beendigung <strong>des</strong> Einsatzes <strong>und</strong> wird einen Monat nach<br />

Bekanntgabe <strong>des</strong> Kostenbeschei<strong>des</strong> an den Kostenschuldner fällig.<br />

(4) Sind mehrere Personen zum Ersatz der Kosten verpflichtet, so haften sie als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten<br />

die Satzung über den Kostenersatz für Pflichtleistungen <strong>und</strong> die Gebührenerhebung für freiwillige<br />

Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bleicherode vom 25.11.1998, Artikel 1 der<br />

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) in der Stadt<br />

Bleicherode vom 12.04.2002 <strong>und</strong> die Satzung über den Kostenersatz <strong>und</strong> die Gebührenerhebung<br />

für Hilfe- <strong>und</strong> Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Obergebra vom 07.05.1998 außer<br />

Kraft.<br />

Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />

Stadt Bleicherode<br />

Rostek<br />

Bürgermeister<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

Die Übereinstimmung <strong>des</strong> Satzungstextes mit dem Willen <strong>des</strong> Stadtrates der Stadt Bleicherode<br />

sowie die Einhaltung <strong>des</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bek<strong>und</strong>et.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß<br />

eine Verletzung von Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften der Thüringer Kommunal ordnung <strong>beim</strong><br />

Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />

geltend gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt<br />

oder bekanntgemacht worden.<br />

Bleicherode, den 19. Mai 2010<br />

Stadt Bleicherode<br />

Rostek<br />

Bürgermeister<br />

IMPRESSuM:<br />

Amtsblatt der Stadt Bleicherode<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Bleicherode<br />

Redaktion: Hauptamt, Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode,<br />

Telefon: (03 63 38) 3 53 55, Telefax: (03 63 38) 3 53 56, e-mail: info@bleicherode.de<br />

Druck: TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt<br />

Verteilung: „Bleicheröder Echo“/Beilage in der „<strong>Nordhäuser</strong> Wochenchronik“, Gumpertstraße 6, 99734 Nordhausen<br />

Bezugsmöglichkeiten <strong>und</strong> Bedingungen:<br />

Das Amtsblatt der Stadt Bleicherode liegt in unregelmäßigen Abständen in der 14-tägig erscheinenden Zeitung „Bleicheröder<br />

Echo“als Beilage bei. Das „Bleicheröder Echo“wird mit der wöchentlich kostenlos erscheinenden Zeitung „<strong>Nordhäuser</strong><br />

Wochenchronik“ in der Regel an alle erreichbaren Haushalte in der Stadt Bleicherode einschließlich ihrer Ortsteile<br />

Elende <strong>und</strong> Obergebra verteilt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt im Hauptamt der Stadtverwaltung<br />

Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode kostenlos einzeln oder im Jahresabonnement im Falle <strong>des</strong> Postversan<strong>des</strong><br />

gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.


AMTSBLATT Seite 6 | Nr. der 10 Stadt | 22. Bleicherode Mai 2010• Seite 8<br />

Bleichröder ECHO 22. Mai | wochenchronik@arcor.de<br />

2010 | Nr. 02/2010<br />

In der Bleicheröder Außenstelle<br />

der Volkshochschule gibt es zum<br />

Abschluss <strong>des</strong> Frühjahr/Sommersemesters<br />

im Monat Juni nachfolgend<br />

noch einige interessante<br />

Kursangebote, zu denen noch Anmeldungen<br />

möglich sind.<br />

Textilgestaltung<br />

Dienstag, 01.06.2010, um 18:30<br />

Uhr im Friedrich-Schiller-Gymnasium<br />

Bringen Sie ihre Lieblingsmotive<br />

auf ihre Kleidungsstücke mittels<br />

Textiltransfer-Gel. Sie können je<strong>des</strong><br />

Serviettenmotiv auf ihre Jeans,<br />

ihre Shirts oder Tischdecken aufbringen.<br />

3 Ustd., Gebühr 5,00 €, zzgl. 10,00<br />

€ anfallende Kursmaterialien<br />

Schweden-Impressionen<br />

Dienstag, 01.06.2010, um 18:30<br />

Uhr im Friedrich-Schiller-Gymnasium<br />

Lassen sie sich in dieses skandinavische<br />

Land mit reizvollen Bildern,<br />

Insiderinformationen <strong>und</strong><br />

kulinarischen Spezialitäten entführen.<br />

Mit einer von Kreiskantor Carsten<br />

Miseler intonierten Komposition<br />

von Georg Philipp Telemann<br />

begrüßte die Orgel der St. Marien-Kirche<br />

in Bleicherode die <strong>Besuch</strong>er<br />

<strong>des</strong> Benefizkonzertes –<br />

dann durfte sie eineinhalb St<strong>und</strong>en<br />

schweigend von ihrer Empore herab<br />

das musikalische Programm<br />

verfolgen, das sich ihr gegenüber<br />

im Altarraum zu ihren Gunsten<br />

mit der Absicht <strong>und</strong> Notwendigkeit<br />

ihrer originalen Restaurierung<br />

entwickelte. Nur am Schluss<br />

<strong>des</strong> Benefizkonzertes konnte sie<br />

nicht mithalten <strong>und</strong> das tun, was<br />

die <strong>Besuch</strong>er taten <strong>und</strong> was man<br />

auf gut Deutsch „Standing ovations“<br />

nennt – dafür fehlt der alten<br />

„Königin“ (der Instrumente) konstruktionsbedingt<br />

doch die notwendige<br />

Gelenkigkeit! Praktisch<br />

war es mit angepassten Titeln eine<br />

Art „Zweitauflage“ <strong>des</strong>sen, was<br />

in Bleicherode als Adventskonzert<br />

jeweils am zweiten Adventsonntag<br />

bekannt (<strong>und</strong> beliebt) ist:<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

Kursangebote der Kreisvolkshochschule im Juni 2010<br />

3 Ustd., Gebühr 5,00 €, zzgl. 3,50<br />

€ für Lebensmittel u. Kursmaterialien<br />

Yoga für Anfänger<br />

ab Dienstag, 01.06.2010 um 17:30<br />

Uhr, im Sportraum der A.-Petermann-Schule.<br />

Ein Schnupperkurs zum Erlernen<br />

von Entspannungs- u. Atemtechniken<br />

zur Verbesserung <strong>des</strong> körperlichen<br />

Allgemeinzustan<strong>des</strong>.<br />

4x2 Ustd., Gebühr 20,00 €<br />

Aktuelle Informationen für<br />

Verkehrsteilnehmer<br />

Montag, 07.06.2010, um 19:00<br />

Uhr in der Fahrschule Engelke am<br />

Zierbrunnen.<br />

Informieren sie sich über aktuelle<br />

Themen in Sachen Straßenverkehr.<br />

2 Ustd., Gebühr 3,50 €<br />

Vorsorgevollmacht -<br />

Patientenverfügung<br />

Donnerstag, 17.06.2010, um<br />

16:30 Uhr im Friedrich-Schiller-<br />

Gymnasium<br />

Anspruchsvolle Flötenmelodie: Meiken Rassloff (Unterricht seit<br />

März 2009) brachte eine Melodie von Johann Sebastian Bach aus<br />

der Kaffeekantate „Mer han en neue Oberkeet“ zu Gehör<br />

Lassen sie sich beraten, wie sie<br />

rechtsverbindlich vorsorgen können,<br />

wenn sie durch Unfall oder<br />

Krankheit selbst nicht mehr in der<br />

Lage sind, ihren Willen zu äußern.<br />

Anmeldungen für die aufgeführten<br />

Kurse werden weiterhin in der<br />

Beratungsstelle der Volkssolidarität,<br />

Löwentorstr.2, Tel. 036338<br />

48298 oder bei dem Leiter der<br />

VHS-Außenstelle, Herrn Weinreich,<br />

Tel. 036338 62589, entgegengenommen.<br />

Zur Vorbereitung <strong>des</strong> Herbst/<br />

Wintersemesters nehmen wir auch<br />

gern Kursvorschläge aus der Bleicheröder<br />

Bevölkerung entgegen.<br />

Gestalten sie also das Lehrprogramm<br />

der Volkshochschule mit,<br />

in dem sie uns für sie interessante<br />

Themengebiete vorschlagen.<br />

Wir werden bestrebt sein, ihre<br />

Wünsche zu erfüllen. Voraussetzung<br />

ist jedoch, dass eine Min<strong>des</strong>tteilnehmerstärke<br />

von acht Personen<br />

erreicht wird. Wir freuen<br />

uns auf ihre Ideen <strong>und</strong> Hinweise.<br />

Benefizkonzert für die Orgel von St. Marien<br />

Mit drei Kinderliedern bereicherten David Christian Miseler <strong>und</strong><br />

Richard Müller das Programm. Bläserunterricht haben sie erst seit<br />

dreieinhalb Monaten<br />

Alle musikalischen Gruppen der<br />

St. Marien-Gemeinde, verstärkt<br />

durch Mitglieder <strong>des</strong> Loh-Orchesters,<br />

gaben ihr Bestes, damit dann<br />

auch die <strong>Besuch</strong>er ihr Bestes geben….<br />

Das Konzert fand großes<br />

Interesse, geht es doch dabei auch<br />

um das Bewusstsein, dass sich in<br />

der Kirche auch eine bedeutende,<br />

jedoch untergegangene Orgelbautradition<br />

der Stadt manifestiert.<br />

Es war auch eine gute Gelegenheit<br />

für Erstauftritte musikalischen, innerhalb<br />

der Kirchengemeinde entwickelten<br />

Nachwuchses, die die<br />

Mädchen <strong>und</strong> Jungen vor größerem<br />

Publikum - sicher mit einigem<br />

Lampenfieber, aber äußerlich gelassen<br />

<strong>und</strong> unbefangen – zu ihrer<br />

<strong>und</strong> der <strong>Besuch</strong>er Freude <strong>und</strong> zum<br />

Nutzen der Orgel absolvierten.<br />

Am Freitag, dem 18. Juni, um 19<br />

Uhr wird Orgelbaumeister Brode<br />

aus Heiligenstadt alle Interessierten<br />

über das Vorhaben detailliert<br />

unterrichten, der Orgel im Zusammenhang<br />

mit der notwendigen Restaurierung<br />

wieder das originale<br />

Klangbild zu geben, das sie an der<br />

Wende vom 19. zum 20. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

hatte.<br />

An alle Sportfre<strong>und</strong>innen <strong>des</strong> MTV 1878, Gruppe „Life“<br />

Wegen der Turnhallensanierung treffen wir uns am 31. Mai <strong>und</strong><br />

am 7. Juni 2010 jeweils um 19:00 Uhr am Parkplatz „Drei Bänke“<br />

zum Wandern bzw. Walken. Schönes Pfingstfest!<br />

Eure Ilona<br />

Gartenbahntreffen<br />

in der Kleingartenanlage<br />

Der Vorstand der Kleingartenanlage<br />

„An der Bode e.V.“ lädt alle<br />

großen <strong>und</strong> kleinen Eisenbahn-<br />

<strong>und</strong> Gartenfre<strong>und</strong>e am Sonnabend,<br />

dem 5. Juni, <strong>und</strong> Sonntag,<br />

dem 6.Juni, jeweils von 10.00-<br />

17.00 Uhr zur Modellbahnausstellung<br />

ins Vereinshaus der Kleingartenanlage<br />

ein. Gezeigt werden<br />

Stadtbahnansichten von Bleicherode<br />

<strong>und</strong> Bleicherode-Ost im<br />

Maßstab l:87. Erbauer ist der Gartenfre<strong>und</strong><br />

Horst Pein. Im Vereinshaus<br />

wird eine große Gartenbahn<br />

aufgebaut, die vor allem schöne<br />

selbstgebaute Fachwerkhäuser<br />

<strong>und</strong> Fahrzeuge zeigt. Gleich neben<br />

dem Vereinshaus geht es mit<br />

Echtdampflokomotiven richtig zur<br />

Sache. Vier bis fünf dieser Modelle<br />

im Maßstab 1:22,5 werden viele<br />

Liebhaber der alten Technik begeistern.<br />

Die Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie<br />

in Mittweida, ein eingetragener<br />

Naturschutzverein, bietet<br />

auf ihren Beratungsveranstaltungen<br />

die Möglichkeit, sich zu Fragen<br />

der Wasser- <strong>und</strong> Bodenqualität,<br />

der Wasseraufbereitung <strong>und</strong><br />

einer optimalen Bodendüngung zu<br />

informieren.<br />

Der nächste Beratungstermin in<br />

Bleicherode findet am Donnerstag,<br />

dem 27. Mai, von 14.00 bis 15.00<br />

Uhr in der AWO-Begegnungsstätte<br />

in der Braustraße 4 statt. Dort<br />

können Wasser- <strong>und</strong> Bodenproben<br />

(gegen Unkostenerstattung) untersucht<br />

werden. Dazu sollte frisch<br />

abgefülltes Wasser (min<strong>des</strong>tens<br />

500 ml) in einer Mineralwasserfla-<br />

Treffpunkt am Dienstag, dem 25.<br />

Mai, ist um 9.00 Uhr am Stadtbahnhof<br />

zur Fahrt (in Fahrgemeinschaften)<br />

nach Friedrichsrode.<br />

Dort beginnt eine etwa 12 km lange<br />

Wanderung durch das Helbetal<br />

nach Holzthaleben. Nach einer<br />

Einkehr im Wattstübchen geht es<br />

zurück nach Friedrichsrode. Wanderleiter<br />

ist Rolf Vetter.<br />

Am Sonntag, dem 30. Mai, findet<br />

in Sollstedt das Sterntreffen der<br />

Wandergruppen Ascherode, Bleicherode<br />

<strong>und</strong> Sollstedt in der Gaststätte<br />

„Am Sportplatz“ im Friedetal<br />

statt. Es wird ein Startgeld von<br />

2 Euro erhoben. Treffpunkt al-<br />

Im Garten Nr. 70 kann man sich<br />

überzeugen, dass Möhren <strong>und</strong> Radieschen<br />

ganz gut mit einer Gartenbahnanlage<br />

harmonieren.<br />

Sollte jemand Gefallen an einem<br />

Kleingarten finden, sind kompetente<br />

Gartenmitglieder Ihre Ansprechpartner.<br />

Sollten Sie sich<br />

jetzt für einen Kleingarten entscheiden,<br />

können Sie noch in diesem<br />

Jahr ihr eigenes Bio-Gemüse<br />

ernten.<br />

Zum Schluss noch eine gute Mitteilung:<br />

der Eintritt ist frei, da<br />

reicht es dann bestimmt noch für<br />

ein Bockwürstchen <strong>und</strong> eine Tasse<br />

Kaffee. So finden Sie uns:<br />

Fahren Sie in den Kreisel an der<br />

Tankstelle ein <strong>und</strong> verlassen den<br />

Kreisel Richtung Lipprechterode.<br />

Die Kleingartenanlage befindet<br />

sich gegenüber vom Schützenhaus.<br />

Beratung zur<br />

Wasser- <strong>und</strong> Bodenqualität<br />

sche mitgebracht werden, <strong>des</strong>sen<br />

pH-Wert <strong>und</strong> die Nitratkonzentration<br />

sofort festgestellt werden<br />

kann. Auf Wunsch können zusätzlich<br />

auch noch andere Stoffe<br />

gemessen werden. Ebenso kann<br />

ermittelt werden, ob bei der Beschaffenheit<br />

<strong>des</strong> Wassers Kupferrohre<br />

für die Hausinstallation verwendet<br />

werden können.<br />

Für Bodenanalysen <strong>und</strong> eine<br />

Nährstoffbedarfsermittlung ist es<br />

notwendig, an mehreren Stellen<br />

<strong>des</strong> Gartens Boden auszuheben, so<br />

dass min<strong>des</strong>tens 500 Gramm der<br />

Mischprobe für die Untersuchung<br />

vorhanden sind.<br />

Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen<br />

ist möglich.<br />

Wanderprogramm der Senioren<br />

ler Wandergruppen ist vorher um<br />

11.00 Uhr an den Gelben Klippen;<br />

die Bleicheröder Gruppe startet<br />

dazu um 9.00 Uhr am Stadtpark.<br />

Die Wanderstrecke beträgt etwa<br />

10 km. Über die Grube geht die<br />

Wanderung abschließend zurück<br />

nach Bleicherode.<br />

Am Dienstag, dem 1. Juni, ist um<br />

9.00 Uhr Treffpunkt am Stadtbahnhof.<br />

In Fahrgemeinschaften<br />

geht es nach Rothesütte, von dort<br />

unter Leitung von Rolf Vetter auf<br />

eine etwa 10 km lange R<strong>und</strong>wanderung<br />

nach Benneckenstein. Am<br />

Ende der Wanderung ist eine Einkehr<br />

im Harzhaus vorgesehen.


Seite 8 | Nr. 10 | 22. Mai 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

Dorffest in Friedrichsthal<br />

Zum Dorffest lädt Bürgermeisterin<br />

Franka Hitzing vom Freitag,<br />

dem 4. Juni (Disco um 21.00 Uhr),<br />

bis Sonntag, 6. Juni, nach Friedrichsthal<br />

ein. Am Samstag, 5. Juni,<br />

wird nach einem Festgottesdienst<br />

um 13.00 Uhr der „Nachmittag der<br />

Der Ortsverband Bleicherode beabsichtigt,<br />

am Samstag, dem<br />

05.Juni, seinen diesjährigen Grillnachmittag<br />

durchzuführen. Dazu<br />

treffen wir uns um 14.00 Uhr in<br />

Bleicherode, Burgstraße 11 im<br />

Sankt Marien Hospital.<br />

Dabei werden wir uns die andere<br />

Zubereitung von Fleisch schmecken<br />

lassen. Dazu gibt es wahlweise<br />

leckere Salate oder Brot<br />

<strong>und</strong> Brötchen, je nach Appetit. Bei<br />

GEBuRTSTAGE<br />

Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltungen <strong>und</strong> das „Bleicheröder Echo“<br />

gratulieren allen älteren Bürgern,<br />

die in der zweiten Maihälfte Geburtstag feiern<br />

in Bleicherode:<br />

Singer, Reinhard;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 30, zum 71.<br />

Schreiber, Friedhold;<br />

Bahnhofstraße 5, zum 73.<br />

Liebetrau, Harald;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 17, zum 74.<br />

Hartdung, Margot;<br />

Gartenstraße 77, zum 83.<br />

Dölle, Anneliese;<br />

Hauptstraße 60, zum 74.<br />

Riem, Dieter;<br />

Hauptstraße 90, zum 70.<br />

Kaltwasser, Hannelore;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 30, zum 71.<br />

Raabe, Karl;<br />

Barbarastraße 69, zum 75.<br />

Meul, Heinz;<br />

Titaniastraße 4, zum 76.<br />

Probst, Kurt;<br />

Kehmstedter Weg 20, zum 79.<br />

Knobbe, Irmgard;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 2, zum 81.<br />

Hohl, Gerda;<br />

Barbarastraße 4, zum 83.<br />

Kleinert, Gisela;<br />

Talstraße 22, zum 70.<br />

Arnold, Peter;<br />

Joh.-Kleinspehn-Straße 22, zum 70.<br />

Dahlmann, Herbert;<br />

Bahnhofstraße 31, zum 71.<br />

Rassloff, Waltraud;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 40, zum 71.<br />

Seidler, Werner;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 3, zum 79.<br />

Tritschler, Gerhard;<br />

Förster-Genzel-Straße 9, zum 72.<br />

Liebau, Luzia;<br />

Frankestraße 16, zum 74.<br />

Reppin, Emmy;<br />

Kehmstedter Weg 2, zum 75.<br />

Klaschewski, Artur;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 4, zum 81.<br />

Stange, Horst;<br />

Brückenstraße 6, zum 83.<br />

Schlichting, Wigbert;<br />

Barbarastraße 32, zum 84.<br />

Fricke, Friedrich;<br />

Japanweg 8, zum 85.<br />

Zibell, Johanna;<br />

Burgstraße 11, zum 86.<br />

Buchholz, Gerhard;<br />

Freiheitsstraße 7, zum 72.<br />

Kilian, Hermann;<br />

Fr.-Ludwig-Jahn-Straße 13, zum 84.<br />

Gernitz, Linda;<br />

Gartenstraße 27, zum 75.<br />

Kanzler, Lore;<br />

Schleifrasen 27, zum 75.<br />

Wagner, Irmgard;<br />

Schleifrasen 13, zum 78.<br />

Fuchs, Hannelore;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 15, zum 82.<br />

König, Minna;<br />

Burgstraße 11, zum 88.<br />

Schmahl, Marlies;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 7, zum 71.<br />

Krumbein, Heinz;<br />

Schleifrasen 14, zum 82.<br />

Zirzow, Siegfried;<br />

Danielstraße 1, zum 70.<br />

Dreßler, Ingeborg;<br />

Neuestraße 2, zum 72.<br />

Grillnachmittag<br />

Generationen“ für Jung <strong>und</strong> Alt um<br />

14.00 Uhr eröffnet. Für schwungvolle<br />

Musik sorgen „Die Bremetaler“.<br />

Ab 21.00 Uhr Tanz mit<br />

„Sphinx“. Das Fest klingt aus mit<br />

einem musikalischen Frühschoppen<br />

am Sonntag um 10.00 Uhr.<br />

schönem Wetter können wir es<br />

uns im Freien gemütlich machen.<br />

Als Gäste können wir gute Fre<strong>und</strong>e<br />

aus unserem hessischen Partnerverband<br />

in Nidda begrüßen.<br />

Der Vorstand hofft auf eine gute<br />

Beteiligung <strong>und</strong> bittet die Mitglieder<br />

um Rückmeldung ihrer Teilnahme<br />

bis zum Pfingstmontag,<br />

dem 24.Mai, bei einem Vorstandsmitglied.<br />

Ebenso sollte bei der Anmeldung<br />

auch eventueller Transportwunsch<br />

geäußert werden.<br />

Jedermann, Margarete;<br />

Löwentorstraße 1, zum 90.<br />

Pieschel, Gerda;<br />

Burgstraße 11, zum 96.<br />

Buttenberg, Hannelore;<br />

Gartenstraße 59, zum 70.<br />

Schickel, Ulla;<br />

Barbarastraße 5, zum 70.<br />

Hesse, Anneliese;<br />

Brückenstraße 61, zum 73.<br />

Krause, Ursel;<br />

Fr.-Ludwig-Jahn-Straße 7, zum 74.<br />

Juch, Erika;<br />

Frankestraße 26, zum 80.<br />

Meyer, Erna;<br />

Walkenriedstraße 3, zum 86.<br />

Dossow, Marianne;<br />

Joh.-Sebastian-Bach-Straße 1, zum 79.<br />

Dumtzlaff, Ernst August;<br />

Albin-Wille-Straße 24, zum 86.<br />

Zur Goldene Hochzeit am 27.05.<br />

Margot <strong>und</strong> Oskar Koch<br />

in der Burgstr. 10/11<br />

im Ortsteil Elende:<br />

M<strong>und</strong>, Hildegard;<br />

Halle-Kasseler-Straße 44, zum 71.<br />

Schieke, Ruth;<br />

An der Rosenkirche 9, zum 86.<br />

im Ortsteil Obergebra:<br />

List. Else;<br />

Bleicheröder Straße 14, zum 76.<br />

Hoßbach, Annita;<br />

Dorfstraße 22, zum 75.<br />

Randel, Klaus;<br />

Schachtstraße 21, zum 73.<br />

Knodel, Siegfried;<br />

Kurze Trift 178, zum 74.<br />

Kilian, Friedrich;<br />

Siedlung 7, zum 89.<br />

in Kehmstedt:<br />

Levin, Friedrich;<br />

Hauptstraße 24, zum 84.<br />

König, Luise;<br />

Schulstraße 4, zum 84.<br />

in Kleinbodungen:<br />

Gödecke, Friedel;<br />

Krajaer Straße 1, zum 70.<br />

Ludwig, Sieglinde;<br />

Friedrich-Kiel-Straße 85, zum 74.<br />

Höfer, Walter;<br />

Siedlung 96, zum 76.<br />

Sturzeck, Maria;<br />

Hofstraße 86, zum 79.<br />

in Kraja:<br />

Ehrhardt, Elwira;<br />

Buhlaer Straße 6, zum 74.<br />

Pichowiack, Ursula;<br />

Buhlaer Straße 6, zum 75.<br />

in Lipprechterode:<br />

Spellner, Ilse;<br />

Hohe Linde 143, zum 78.<br />

Arnemann, Karl;<br />

Krajaer Straße 170, zum 80.<br />

in Niedergebra:<br />

Vogler, Heinz,<br />

Neue Straße 229, zum 86.<br />

Strey, Ursel;<br />

Neue Straße 190, zum 70.<br />

Zehner, Helene;<br />

Krummer Ellenbogen 253, zum 70.<br />

Wisotzky, Christel;<br />

Hauptstraße 49, zum 70.<br />

EFH in Bleicherode;<br />

herrl. Waldlage, sehr guter<br />

Zust., ca. 100qm Wfl., 4 ZKB,<br />

Gäste-WC, Vollkeller, Ölheizg.,<br />

2 Garagen, sehr schöner<br />

Garten, Areal ca. 800qm,<br />

KP: 115.000,-EUR<br />

www.immobilien-grothe.de<br />

T/F: 03 63 38 - 6 35 65<br />

oder 0173 - 3 83 81 44<br />

Hauptstr. 48, 99752 Bleicherode<br />

„Zur Richtigstellung <strong>und</strong> Wiedergutmachung<br />

gebe ich, Ulrich Kratzin,<br />

Homberger Ring 46, 07646 Stadfroda,<br />

folgende Erklärung ab:<br />

Unsere liebe Mutter, Käthe Elisabeth Margarete Anny<br />

Zeller, verstarb leider am 25.07.2006.<br />

Herr Wolfgang Zeller, Bahnhofstraße 46,<br />

99752 Bleicherode war amtlich als Ihr Betreuer bestellt.<br />

Herr Wolfgang Zeller hat im Zusammenhang mit der<br />

Pflege <strong>und</strong> Betreuung der Verstorbenen keinerlei<br />

Pflichtverletzungen zu vertreten.<br />

Ich entschuldige mich in aller Form bei Herrn Wolfgang<br />

Zeller <strong>und</strong> seiner Familie, für den von mir erhobenen<br />

Vorwurf, er habe im Zusammenhang mit der Pflege <strong>und</strong><br />

Betreuung der Verstorbenen Pflichtverletzungen begangen.<br />

Stadtroda im April 2010<br />

Ulrich Kratzin“<br />

FILMTHEATER BLEICHERODE<br />

Löwentorstraße 15 • 99752 Bleicherode • Fax+Tel. 03 63 38 / 4 28 68<br />

E- Mail: kinobleicherode@t-online.de • www.kinobleicherode.de<br />

Woche vom 20.5. - 26.5.2010<br />

Freitag + Samstag – 20.00 Uhr<br />

Montag bis Mittwoch – 20.00 Uhr<br />

Kampf der Titanen<br />

Am Kampf der Götter untereinander droht die<br />

Welt zu zerbrechen. Ein Mann – halb Gott, halb<br />

Mensch – bietet den Unsterblichen Widerstand<br />

im spektakulären Fantasy – Abenteuer nach alter<br />

Göttersage…<br />

Bleichero<strong>des</strong><br />

Ba<strong>des</strong>ommer 2010<br />

(sys) Ab Freitag, 28. Mai, 10 Uhr<br />

beginnt im Freibad Bleicherode<br />

die Ba<strong>des</strong>aison. Bleichero<strong>des</strong> Ba<strong>des</strong>ommer<br />

- natürlich erfrischend!<br />

Auch in diesem Jahr stehen wieder<br />

viele Veranstaltungen für große<br />

<strong>und</strong> kleine Gäste auf dem Programm.<br />

KiRcHlicHE NAcHRicHTEN<br />

Kirchspiel Gebra<br />

Pfingstsonntag, 23. Mai: 13.00 Uhr Konfirmation<br />

in der St. Nicolai-Kirche Niedergebra<br />

Pfingstmontag, 24. Mai: 11.00 Uhr Ökumenischer<br />

Gottesdienst in Großwenden im Freien<br />

Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 10.00 Uhr Niedergebra<br />

Gottesdienst im Park zum Dorffest<br />

10.30 Uhr Obergebra<br />

Kirchspiel Großlohra<br />

Samstag, 22. Mai: 18.00 Uhr Vesper in<br />

Münchenlohra<br />

Pfingstsonntag, 23. Mai: 10.30 Uhr<br />

Abendmahlsgottesdienst in Friedrichslohra<br />

Pfingstmontag, 24. Mai: 11.00 Uhr Ökumenischer<br />

Gottesdienst in Großwenden im Freien<br />

17.00 Uhr Konzert in der Basilika Münchenlohra<br />

mit Matthias EisenberG (Orgel) <strong>und</strong><br />

Joachim Schäfer (Trompete)<br />

Samstag, 29. Mai: 18.00 Uhr Vesper in<br />

Münchenlohra<br />

Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 9.00 Uhr<br />

Abendmahlsgottesdienst in Großwenden<br />

15.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in<br />

Friedrichsrode<br />

Gottesdienste in St. Marien, Bleicherode<br />

Pfingstsonntag, 23. Mai: 9.30 Uhr Tauf- <strong>und</strong><br />

Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Schulz)<br />

Pfingstmontag, 24. Mai: 10.00 Uhr Taufgottesdienst<br />

am Kuhbrunnen (bei Regen um 9.30 Uhr<br />

in der Kirche ) (Dr. Maletz)<br />

Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 9.30 Uhr Taufgottesdienst<br />

mit Kindergottesdienst (Pfr. Schulz)<br />

…<strong>und</strong> im St. Marien-Hospital:<br />

Pfingstsonntag, 23. Mai: 10.45 Uhr (Pfr. Zierep)<br />

Pfingstmontag, 24. Mai: 10.45 Uhr (Pfr. Zierep)<br />

Sonntag, 30. Mai, Trinitatis: 10.45 Uhr<br />

(Pfr. Zierep)<br />

Jungwagen zu Knallerpreisen<br />

gibt ’s im<br />

gewerbestr. 3 • 99759 Obergebra • tel. (03 63 38) 62 605<br />

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Bleicheröder ECHO Alle 14 Tage neu <strong>und</strong> kostenlos.<br />

Herausgeber: Härting & Lechte GmbH<br />

Redaktion: Eduard Seifert • Tel./Fax: (03 63 38) 5 00 97<br />

Anzeigen: Angelika Schlichting<br />

Geschäftsstelle: Wochenchronik / Bleicheröder Echo<br />

Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />

Tel.: (0 36 31) 6116-0 • Fax: (0 36 31) 6116-16<br />

eMail: wochenchronik@arcor.de<br />

verbreitete Auflage: 7.000 Stück<br />

Satz: Werbeagentur g-art | Holger Gonska<br />

Kranichstraße 8 | 99734 Nordhausen<br />

Tel.: (0 36 31) 97 31 72 | Fax: (0 36 31) 97 31 77<br />

eMail: zappa1959@aol.de | www.g-art-zyrus.de<br />

Druck: TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG<br />

Gottstedter Landstraße 6 | 99092 Erfurt<br />

Verteilung: CMAC GmbH & Co. Verlags KG<br />

Leserbriefe: Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht.<br />

Jeder Leserbrief muß mit voller Adresse versehen<br />

<strong>und</strong> vom Einsender unterschrieben sein. Die Redaktion<br />

behält sich Kürzungen unter Berücksichtigung der<br />

presserechtlichen Verantwortung vor. Für die Richtigkeit<br />

telefonisch aufgegebener Ansagen oder Änderungen<br />

übernimmt der Verlag keine Gewähr. Sämtliche Texte<br />

<strong>und</strong> Grafiken sind urheberrechtlich geschützt <strong>und</strong> dürfen<br />

an anderer Stelle nicht veröffentlicht werden.<br />

Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 08.09.2007<br />

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