AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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01.08.2011<br />
<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG<br />
Herausgeber: Landratsamt <strong>Aichach</strong>‐<strong>Friedberg</strong> und Dienststelle <strong>Friedberg</strong><br />
Halbjährlicher Bezugspreis Euro 50,00. Bestellungen über das Landrats‐<br />
amt, 86551 <strong>Aichach</strong>. Kündigungen nur pro Halbjahr möglich.<br />
Hinweis auf Veröffentlichung der Haushaltssat‐<br />
zung 2011 des ZRF Augsburg i. Amtsblatt d. Regie‐<br />
rung von Schwaben<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 des<br />
Zweckverbandes „Kabisbach“<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des<br />
Haushaltsplanes 2011 des Schulverbandes Aind‐<br />
ling<br />
Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Sat‐<br />
zung für die öffentliche Wasserversorgungsein‐<br />
richtung des Zweckverbandes zur Wasserversor‐<br />
gung der Adelburggruppe<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 f. d.<br />
Zweckverband z. Wasserversorgung d. Adelburg‐<br />
gruppe<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 des<br />
Abwasserzweckverbandes Obere Paar<br />
Kostenloser Bezug über das Internet unter:<br />
www.lra‐aic‐fdb.de<br />
Einzelverkauf, Landratsamt – Pforte Euro 2,50<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Haushaltssatzung des ZRF Augsburg für das HHJ 2011<br />
Hinweis auf Veröffentlichung<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Jahrgang 66/Nr.6<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatung und des<br />
Haushaltsplanes 2011 des Schulverbandes Als‐<br />
moos<br />
Bekannbachung der Haushaltssatzung und des<br />
Haushaltsplanes 2011 des Schulverbandes Will‐<br />
prechtszell<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 des<br />
Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer<br />
III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>‐<strong>Friedberg</strong><br />
Bekanntmachung der Entschädigungssatzung für<br />
den Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />
Adelburggruppe<br />
Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Ver‐<br />
bandssatzung des Zweckverbandes „Interpark i.<br />
Wittelsbacher‐Land“<br />
Bekannmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>‐<br />
<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg wurde am<br />
20.06.2011 von der Verbandsversammlung beschlossen und am 22.07.2011 durch den Verbandsvorsitzenden<br />
ausgefertigt.<br />
1
Mit Schreiben vom 26.07.2011 wurde die Regierung von Schwaben gebeten, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />
für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg im nächsten Amtsblatt der Regierung von<br />
Schwaben zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung wird voraussichtlich in der Ausgabe Nr. 11 des Regierungsamtsblatts<br />
vom 23.08.2011 erfolgen.<br />
Ich bitte Sie, in der für die Bekanntmachungen Ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung der<br />
Aufsichtsbehörde hinzuweisen (Art. 24 Abs. 2 KommZG).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
U. Christ<br />
Geschäftsleiterin<br />
Verbandsmitglieder:<br />
Stadt Augsburg per Fax: 3305<br />
Referat 7 ordnungsreferat@augsburg.de<br />
86044 Augsburg<br />
<strong>Landkreis</strong> Augsburg per Fax: 3102-2299 plus<br />
Prinzregentenplatz 4 marlene.mayer@lra-a.bayern.de<br />
86150 Augsburg<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> per Fax: 08251-92184<br />
Münchner Str. 9 franziska.muehlpointner@lra-aic-fdb.de<br />
86551 <strong>Aichach</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> Dillingen Fax: 09071-51101 Auf Wunsch kann das<br />
Große Allee 24 Schreiben auch per Mail<br />
übersandt werden!<br />
89407 Dillingen an der Donau martina.klement@landratsamt.dillingen.de<br />
<strong>Landkreis</strong> Donau-Ries Fax 0906-74331 Auf Wunsch kann das<br />
Pflegstr. 2 Schreiben auch per Mail<br />
übersandt werden!<br />
86609 Donauwörth gabriele.hoidn@lra-donau-ries.de<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Alsmoos, <strong>Landkreis</strong>: <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, für das Haushaltsjahr<br />
2011<br />
Haushaltssatzung<br />
Beteiligte Gemeinde:<br />
1. Markt Aindling<br />
2. Markt Pöttmes<br />
3. Gemeinde Petersdorf<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
des Schulverbandes Alsmoos<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Art. 35 Abs. 2, 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt<br />
der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
2
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 116.850,00<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 12.000,00<br />
ab.<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§4 1)<br />
(1) Verwaltungsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 82.450,00 festgesetzt und<br />
nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
1. Oktober 2010 auf 85 Verbandschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandschüler auf € 970,00 festgesetzt.<br />
./.<br />
1) Der nicht gedeckte Bedarf wird gemäß Art. 53 Abs. 1 VoSchG nach der Zahl der Verbandsschüler auf<br />
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Stichtag für die Feststellung der Verbandschüler ist der<br />
erste Oktober jeden Jahres.<br />
Mit Zweidrittelmehrheit kann der Schulverbandsausschuß eine andere Regelung beschließen (Art. 53<br />
Abs. 2 VoSchG). Hierauf ist bei der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung zu achten.<br />
Die Berechnung und die Höhe des Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />
für die einzelnen Mit-glieder des Schulverbandes ist auf den Seiten 3 und 4 dieses Haushaltsplanes dargestellt.<br />
(2) Investitionsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 20 auf € 0,00 festgesetzt und nach<br />
der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
2. Der Berechnung der Investitionsumlage<br />
wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 20 mit insgesamt 0 Verbandsschülern<br />
3. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />
§ 5<br />
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf 19.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 6 2)<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
3
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />
Petersdorf, den<br />
(Siegl)<br />
Schulverband<br />
Settele<br />
Vorsitzender des Schulverbands<br />
2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (z.B. zu §§ 25 bis 27 und zu §<br />
36 KommHV) und den<br />
Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.<br />
6. Sonstige Regelung<br />
(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere Regelung beschließen – Art. 40<br />
Abs. 2 VoSchG).<br />
C. Berechnung der Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitglieder des Schulverbandes<br />
Verwaltungsumlage Investitionsumlage<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Bezeichnung der Mitglieder<br />
des Schulverbandes<br />
(Gemeinden)<br />
Zahl der<br />
Verbandsschüler<br />
am 1. Okt.<br />
2010<br />
(Nr. 2.1)<br />
Betrag<br />
für das<br />
Haushaltsjahr<br />
2011<br />
Zahl der<br />
Verbandsschüler<br />
(Nr. 5.1.)<br />
Betrag<br />
für das<br />
Haushaltsjahr<br />
2010<br />
Gesamtbetrag<br />
der<br />
Schulverbands-<br />
umlage<br />
(Spalte 3 * 5)<br />
€ 970,00<br />
€ 0,00<br />
Markt Aindling 18 17.460,00<br />
€<br />
17.460,00<br />
Markt Pöttmes 28 27.160,00 27.160,00<br />
Gemeinde Petersdorf 39 37.830,00 37.830,00<br />
4
Summe: 85 82.450,00 0,00 82.450,00<br />
Bemerkungen: ./.<br />
Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage<br />
(Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />
A. Verwaltungsumlage<br />
1. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen € 116.850,00<br />
1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt<br />
(ohne Einnahmen der Haushaltsstelle 21.172)<br />
1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll)<br />
2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />
Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf<br />
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG,<br />
§ 4 der Haushaltssatzung).<br />
€ 34.400,00<br />
€ 82.450,00<br />
2.1. Zahl der Verbandschüler am 1. Oktober 2010 85<br />
2.2. Höhe der Verwaltungsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2011<br />
€ 82.450,00 : 85 = € 970,00<br />
Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Ver- Verwaltungsumlage<br />
(Umlagesoll (Nr. 1.3) bandschüler (Nr. 2.1) je Verbandsschüler<br />
3. Sonstige Regelung<br />
(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere<br />
Regelung beschließen - Art. 53 Abs. 2 VoSchG)<br />
B. Investitionsumlage<br />
4. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
4.1 Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt betragen € 0,00<br />
4.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 0,00<br />
(ohne die Einnahmen der Haushaltsstellen 21.362 und 290.362)<br />
4.3 Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushalts (Umlagesoll) € 0,00<br />
5. Ermittlung der Investitionsumlage je Verbandsschüler<br />
5
Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die<br />
Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG, § 4 der<br />
Haushaltssatzung).<br />
5.1 Maßgebende Schülerzahl<br />
Maßgebend für die Berechnung der Investitionsumlage<br />
ist die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 20... mit 0<br />
(oder):<br />
ist die durchschnittliche Schülerzahl in den Haushaltsjahren 20 bis 20<br />
Gesamtzahl der Verbandschüler<br />
5.2 Höhe der Investitionsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 20<br />
Verbandschülern<br />
mit 0<br />
Verbandsschüler<br />
€ -- : -- = € 0,00<br />
Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Verbands- Investitionsumlage je<br />
(Umlagesoll (Nr. 4.3) schüler (Nr. 5.1) Verbandsschüler<br />
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Alsmoos für das Haushaltsjahr 2011<br />
I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />
am 26.04.2011 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aindling, Marktplatz 1<br />
in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />
(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt<br />
(§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />
Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />
vom 26.04.2011 bis einschließlich 06.05.2011 öffentlich aufgelegt.<br />
Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />
allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />
in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />
Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />
am 26.04.2011 angeheftet und am .05.2011 wieder abgenommen.<br />
6
II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />
(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />
Ort, Datum Schulverband Alsmoos<br />
Aindling, den 26.04.2011<br />
Funk<br />
Kämmerin der VG-Aindling<br />
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Kabisbach“ (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und<br />
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />
hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 316.250,00<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 34.000,00<br />
ab.<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 0,00<br />
festgesetzt.<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt<br />
wird auf € 0,00<br />
festgesetzt:<br />
(1) Betriebskostenumlage<br />
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf<br />
zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)<br />
wird auf € 298.150,00<br />
§ 3<br />
§4<br />
7
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt<br />
Umlageschlüssel ist Markt Aindling 38,79 %<br />
Markt Aindling € 115.652,39<br />
Gem. Todtenweis € 144.274,78<br />
Gem. Petersdorf € 38.222,83<br />
(2) Investitionsumlage<br />
Gemeinde Todtenweis 48,39 %<br />
Gemeinde Petersdorf 12,82 %<br />
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf<br />
zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)<br />
wird auf € 0,00<br />
festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.<br />
Umlageschlüssel ist Markt Aindling 38,0 %<br />
Markt Aindling € 0,00<br />
Gem. Todtenweis € 0,00<br />
Gem. Petersdorf € 0,00<br />
Gemeinde Todtenweis 50,0 %<br />
Gemeinde Petersdorf 12,0 %<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach den Haushaltsplan wird auf € 40.000,00<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
entfällt<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 5<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />
Ort, Datum Zweckverband<br />
Aindling, den<br />
Riß<br />
8
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe für das Haushaltsjahr 2011<br />
(Verbandsvorsitzender)<br />
I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />
am 28.03.2011<br />
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aindling, Waldweg 1 1/2<br />
in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 6) niedergelegt<br />
(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt(§<br />
4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />
Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />
vom 28.03.2011 bis einschließlich 08.04.2011 öffentlich aufgelegt.<br />
Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />
allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />
in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />
Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />
am 28.03.2011 angeheftet und am .2011 wieder abgenommen.<br />
II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />
(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />
Ort, Datum Zweckverband zur<br />
Aindling, den 28.03.2011<br />
Abwasserbeseitigung<br />
„Kabisbachgruppe“<br />
Funk<br />
Kämmerin der VG-Aindling<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Willprechtszell, <strong>Landkreis</strong>: <strong>Aichach</strong> – <strong>Friedberg</strong>, für<br />
das Haushaltsjahr 2011<br />
Beteiligte Gemeinde:<br />
4. Markt Aindling<br />
5. Markt Pöttmes<br />
6. Gemeinde Petersdorf<br />
4.<br />
9
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Willprechtszell<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Art. 35 Abs. 2, 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt<br />
der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 106.850,00<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 39.000,00<br />
ab.<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 1<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§4 1)<br />
(3) Verwaltungsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf € 63.750,00 festgesetzt und<br />
nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />
1. Oktober 2010 auf 80 Verbandschüler festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandschüler auf € 796,88 festgesetzt.<br />
2) Der nicht gedeckte Bedarf wird gemäß Art. 53 Abs. 1 VoSchG nach der Zahl der Verbandsschüler auf<br />
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Stichtag für die Feststellung der Verbandschüler ist der<br />
erste Oktober jeden Jahres.<br />
Mit Zweidrittelmehrheit kann der Schulverbandsausschuß eine andere Regelung beschließen (Art. 53<br />
Abs. 2 VoSchG). Hierauf ist bei der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung zu achten.<br />
10
Die Berechnung und die Höhe des Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />
für die einzelnen Mit-glieder des Schulverbandes ist auf den Seiten 3 und 4 dieses Haushaltsplanes dargestellt.<br />
(4) Investitionsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf € 0,00 festgesetzt und nach der Zahl der<br />
Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />
3. Der Berechnung der Investitionsumlage<br />
wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2010 mit insgesamt 80 Verbandschülern.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandschüler auf € 0,00 festgesetzt.<br />
§ 5<br />
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf € 17.000,00 festgesetzt.<br />
§ 6 2)<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />
Petersdorf, den<br />
(Siegl)<br />
Schulverband<br />
Settele<br />
Vorsitzender des Schulverbands<br />
2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (z.B. zu §§ 25 bis 27 und zu §<br />
36 KommHV) und den<br />
Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.<br />
6. Sonstige Regelung<br />
(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere Regelung beschließen – Art. 40<br />
Abs. 2 VoSchG).<br />
I. Berechnung der Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitglieder des Schulverbandes<br />
Bezeichnung der Mitglieder<br />
des Schulverbandes<br />
(Gemeinden)<br />
Verwaltungsumlage Investitionsumlage<br />
Zahl der<br />
Verbands-<br />
schüler<br />
Betrag<br />
für das<br />
Haushaltsjahr<br />
Zahl der<br />
Verbandsschüler<br />
am 1. Okt.<br />
Betrag<br />
für das<br />
Haushaltsjahr<br />
Gesamtbetrag<br />
der<br />
Schulverbands-<br />
umlage<br />
11
1<br />
2<br />
3<br />
am 1.<br />
Okt.<br />
2010<br />
(Nr. 2.1)<br />
2011<br />
€ 796,88<br />
2010<br />
(Nr. 5.1.)<br />
2011<br />
€ 0,00<br />
(Spalte 3 * 5)<br />
Markt Aindling 27 21.515,76 27 0,00 21.515,76<br />
Markt Pöttmes 15 11.953,20 15 0,00 11.953,20<br />
Gemeinde Petersdorf 38 30.281,04<br />
gerundet<br />
38 0,00 30.281,04<br />
€<br />
gerundet<br />
Summe: 80 63.750,00 80 0,00 63.750,00<br />
Bemerkungen: ./.<br />
Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage<br />
(Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />
A. Verwaltungsumlage<br />
1. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen € 106.850,00<br />
1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 43.100,00<br />
(ohne Einnahmen der Haushaltsstelle 21.172)<br />
1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) € 63.750,00<br />
2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />
12
Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf<br />
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG,<br />
§ 4 der Haushaltssatzung).<br />
2.1. Zahl der Verbandschüler am 1. Oktober 2010 80<br />
2.3. Höhe der Verwaltungsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2011<br />
€ 63.750,00 : 80 = € 796,88<br />
Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Ver- Verwaltungsumlage<br />
(Umlagesoll (Nr. 1.3) bandschüler (Nr. 2.1) je Verbandsschüler<br />
3. Sonstige Regelung<br />
(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere<br />
Regelung beschließen - Art. 53 Abs. 2 VoSchG)<br />
B. Investitionsumlage Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
4.1 Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt betragen € 39.000,00<br />
4.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 39.000,00<br />
(ohne die Einnahmen der Haushaltsstellen 21.362 und 290.362)<br />
4.3 Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushalts (Umlagesoll) € 0,00<br />
4. Ermittlung der Investitionsumlage je Verbandsschüler<br />
Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die<br />
Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG, § 4 der<br />
Haushaltssatzung).<br />
5.1 Maßgebende Schülerzahl<br />
Maßgebend für die Berechnung der Investitionsumlage<br />
ist die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2010 mit 80<br />
5.2 Höhe der Investitionsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2011<br />
€ 0,00 : 80 = € 0,00<br />
Verbandsschülern<br />
Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Verbands- Investitionsumlage je Verbands-<br />
(Umlagesoll (Nr. 4.3) schüler (Nr. 5.1) schüler<br />
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Willprechtszell für das Haushaltsjahr 2011<br />
13
I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />
Am 26.04.2011 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aindling, Marktplatz 1<br />
in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />
(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt(§<br />
4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />
Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />
vom 26.04.2011 bis einschließlich 06.05.2011 öffentlich aufgelegt.<br />
Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />
allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />
in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />
Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />
am 26.04.2011 angeheftet und am .05.2011 wieder abgenommen.<br />
II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />
(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />
Ort, Datum Schulverband Willprechtszel<br />
Aindling, den 26.04.2011<br />
Funk<br />
Kämmerin der VG-Aindling<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Aindling, <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong> – <strong>Friedberg</strong>, für das<br />
Haushaltsjahr 2011<br />
Beteiligte Gemeinde:<br />
1. Markt Aindling<br />
2. Gemeinde Petersdorf _______<br />
3. Gemeinde Rehling _______<br />
4. Gemeinde Todtenweis<br />
5. Gemeinde Affing<br />
6.<br />
7.<br />
8. ____<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
Haushaltssatzung<br />
14
des Schulverbandes Aindling<br />
(<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG- Art. 35<br />
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 726.050,00<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 58.100,00<br />
ab.<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§4<br />
Der Schulverband beschloss aufgrund des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichtes<br />
Augsburg vom 25.04.1991, Az. Au 2 K 89 A. 1343 in Verbindung mit der Satzung zur Regelung von Fragen der<br />
Verfassung des Schulverbandes Aindling (Verbandssatzung) vom<br />
11.11.1988 in Kraft getreten am 01.01.1988 und der 2. Änderungssatzung zur Regelung von<br />
Fragen der Verfassung des Schulverbandes Aindling vom 28.06.1991 in Kraft getreten am<br />
01.01.1988, genehmigt durch das Landratsamt <strong>Aichach</strong> - <strong>Friedberg</strong> vom 06.06.1991,<br />
Gz. 20-941-6 sowie der 3. Änderungssatzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des<br />
Schulverbandes Aindling vom 05.08.1992, in Kraft getreten am 01.01.1993, eine Neuregelung im Sinne des Art. 9<br />
Abs. 7, Satz 4 des Schulfinanzierungsgesetzes vorzunehmen.<br />
Für das Haushaltsjahr 2011 ergibt sich somit folgende Schulverbandsumlage:<br />
15
A) Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen 726.050,00 €<br />
1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen<br />
gedeckt 166.000,00 €<br />
1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushaltes<br />
(Umlagesoll) 560.050,00 €<br />
2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende<br />
Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2010 auf<br />
436 Verbandschüler festgesetzt.<br />
Die Zahl der Grundschüler beträgt 170 (Stand 01.10.2010)<br />
Die Zahl der Hauptschüler beträgt 265 (Stand 01.10.2010)<br />
Gesamtschülerzahl 435 (Stand 01.10.2010)<br />
3. Berechnung der Schulverbandsumlage<br />
ungedeckte Kosten lt. Abrechnung:<br />
560.050,00 €<br />
1.287,47 €<br />
: 435 Schüler = 1.287,47 / Umlage pro Schüler<br />
(Fiktiver Betrag)<br />
./. 25% = 321,87 €<br />
965,60 € Umlage pro GS<br />
(fiktiv)<br />
965,60 €<br />
x 170 Grundschüler 164.152,59 €<br />
Ungedeckte Koten lt. Abrechnung 560.050,00 €<br />
./. Umlage für Grundschüler 164.152,59 €<br />
395.897,41 € : 265<br />
GS 170 x 965,60 € = 164.152,59 €<br />
HS 265 x 1.493,95 € = 395.897,41 €<br />
Gesamtsumme: 560.050,00 €<br />
=<br />
1.493,95 €<br />
/ Umlage pro Hauptschüler<br />
16
B) Investitionsumlage<br />
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />
§ 5<br />
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf 40.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />
Schulverband Aindling, den<br />
Zinnecker<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
17
Aufteilung nach Mitgliedsgemeinden<br />
Markt Aindling<br />
GS 127 x 965,60 € = 122.631,20 €<br />
HS 95 x 1.493,95 € = 141.926,50 € gerundet<br />
Gemeinde Todtenweis<br />
GS 43 x 965,60 € = 41.520,80 €<br />
HS 16 x 1.493,95 € = 23.903,20 €<br />
Gemeinde Petersdorf<br />
HS 23 x 1.493,95 € = 34.360,85 €<br />
Gemeinde Rehling<br />
HS 42 x 1.493,95 € = 62.745,90 €<br />
Gemeinde Affing<br />
HS 89 x 1.493,95 € = 132.961,55 €<br />
Gesamtsumme: 560.050,00 €<br />
264.557,70 € = 47 % der Gesamtkosten<br />
65.424,00 € = 12 % der Gesamtkosten<br />
34.360,85 € = 6 % der Gesamtkosten<br />
62.745,90 € = 11 % der Gesamtkosten<br />
132.961,55 € = 24 % der Gesamtkosten<br />
18
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Aindling für das Haushaltsjahr 2011<br />
I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />
am 04.05.2011<br />
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Aindling, Marktplatz 1<br />
in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />
(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt(§<br />
4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />
Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />
vom 04.05.2011 bis einschließlich 13.05.2011 öffentlich aufgelegt.<br />
Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />
allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />
in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />
Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />
am 04.05.2011 angeheftet und am .05.2011 wieder abgenommen.<br />
II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />
(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />
Ort, Datum Schulverband Aindling<br />
Aindling, den 04.05.2011<br />
Funk<br />
Kämmerin der VG-Aindling<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III.<br />
Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
Auf Grund der Art. 41 KommZG, Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Unterhaltung der<br />
Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 185.900,- €<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit -,- €<br />
ab.<br />
§ 1<br />
19
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
1.Verwaltungsumlage<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Der nicht durch Zuschüsse oder sonstige Einnahmen gedeckte Finanzbedarf im Verwaltungshaushalt wird auf die<br />
Verbandsmitglieder nachfolgend umgelegt:<br />
1.1 Je Verbandsmitglied wird ein Jahresgrundbetrag in Höhe von 90,-- € festgesetzt, der zum 01.07.2011 fällig<br />
ist.<br />
Die Gesamtumlage wird für 23 Verbandsmitglieder auf 2.070,-- € festgesetzt.<br />
1.2 Der nach Ablauf des Haushaltsjahres verbleibende ungedeckte Restbedarf wird im Verhältnis zu den angefallenen<br />
Baukosten der einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt. Der ungedeckte Restbedarf 2010 wird auf<br />
901,74 € festgesetzt.<br />
2. Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.<br />
Kassenkredite werden nicht beansprucht.<br />
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 42 Abs. 2 KommZG).<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
<strong>Friedberg</strong>, den 08.06.2011<br />
Dr. Peter Bergmair<br />
Erster Bürgermeister und<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Hinweis:<br />
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong> liegt nunmehr eine Woche lang öffentlich im Verwaltungsgebäude II, Marienplatz 7, Zimmer 204, während<br />
der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1<br />
und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998<br />
(GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400; FN BayRS 2020-1-1-l) folgende<br />
Änderungssatzung zur<br />
20
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />
(Wasserabgabesatzung – WAS - vom 19.04.1994)<br />
§ 1<br />
Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der<br />
Adelburggruppe (WAS) vom 19.04.1994 in der Fassung vom 18.06.1998 wird wie folgt geändert:<br />
§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:<br />
„Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.<br />
Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für<br />
den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben<br />
ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers<br />
trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-Zeichen.<br />
Produkte und Geräte, die<br />
1. In einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig<br />
hergestellt worden sind, oder<br />
2. In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in<br />
den Verkehr gebracht worden sind, und die nicht den technischen Spezifikationen der Zeichen nach<br />
Satz 3 entsprechen, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen<br />
und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland geforderte Schutzniveau<br />
gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.“<br />
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Egenburg, 04.07.2011<br />
ZVzWV der Adelburggruppe<br />
Erwin Osterhuber<br />
1.Verbandsvorsitzender<br />
Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur<br />
Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />
§ 2<br />
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe erlässt aufgrund Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über<br />
die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bek vom 20.06.1994 (GVBl. S. 555, ber. 1995 S.<br />
98, BayRS 2020-6-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424), sowie Art. 20 a und Art. 23<br />
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bek vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796,<br />
BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2001 (GVBl. S. 140), und §§ 10, 11 der Verbandssatzung<br />
die folgende<br />
Satzung<br />
Inhaltsübersicht<br />
§ 1 – Entschädigungsberechtigte § 4 – Entschädigung des/der Verbands- vorsitzenden<br />
§ 2 – Auslagenersatz § 5 – Auszahlung der Entschädigung<br />
§ 3 – Entschädigung der Verbandsräte § 6 – In-Kraft-Treten<br />
§ 1 – Entschädigungsberechtigte<br />
21
Der/Die Verbandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung werden für die Teilnahme an<br />
Sitzungen und für die sonstigen mit ihrem Amt verbundenen Tätigkeiten nach Maßgabe dieser Satzung entschädigt.<br />
Entsprechendes gilt für Stellvertreter/innen, sofern ein Vertretungsfall vorliegt.<br />
§ 2 – Auslagenersatz<br />
Der/Die Verbandsvorsitzende und die Verbandsräte erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung<br />
und ihrer Ausschüsse Ersatz ihrer Auslagen, insbesondere Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen<br />
des bayerischen Reisekostengesetzes. Dasselbe gilt für Verbandsräte, die Beamte oder Angestellte des<br />
durch sie vertretenen Verbandsmitgliedes sind.<br />
§ 3 – Entschädigung der Verbandsräte<br />
(1) Die Verbandsräte, die nicht gem. Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG kraft Amtes der Verbandsversammlung<br />
angehören, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse<br />
eine Sitzungsgeldpauschale. Die Sitzungsgeldpauschale wird auf 25,00 € festgesetzt. Sie verdoppelt<br />
sich, wenn die Sitzung länger als fünf Stunden dauert.<br />
(2) Nach § 25 der Verbandssatzung werden drei Verbandsräte in den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss<br />
gewählt. Diese örtliche Rechnungsprüfung ist einmal jährlich durchzuführen. Hierfür wird jedem<br />
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses eine Aufwandsentschädigung gewährt. Diese Aufwandsentschädigung<br />
wird als eine Grundentschädigung in Höhe von 30,00 € sowie zuzüglich je angefangene<br />
Stunde der Prüfung auf 8,00 € festgesetzt.<br />
§ 4 – Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden<br />
(1) Der/Die Verbandsvorsitzende erhält für seine/ihre Tätigkeit eine monatliche Pauschalentschädigung.<br />
Diese Pauschalentschädigung für den Verbandsvorsitzenden wird auf 300,00 € monatlich festgesetzt.<br />
(2) Seine/Ihre Stellvertreter/innen erhalten für ihre Tätigkeit eine vierteljährliche Pauschalentschädigung<br />
in Höhe eines Viertels der Entschädigung nach Abs. 1.<br />
§ 5 – Auszahlung der Entschädigungen<br />
Die nach Monatsbeträgen bemessenen Pauschalentschädigungen werden monatlich zum jeweils 15. des laufenden<br />
Monats ausbezahlt. Die vierteljährlich bemessene Entschädigung wird vierteljährlich im Voraus ausbezahlt.<br />
Die übrigen Entschädigungen werden nachträglich nach Abrechnung gezahlt.<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />
Egenburg, 04.07.2011<br />
Zweckverband zur<br />
Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />
Erwin Osterhuber<br />
1. Verbandsvorsitzender<br />
§ 6 – In-Kraft-Treten<br />
Haushaltssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (<strong>Landkreis</strong>e <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong>, Dachau und Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Verbandssatzung und des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale<br />
Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der<br />
Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt. Er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
in den Ausgaben mit 2.528.300,00 €<br />
22
im Vermögenshaushalt<br />
ab.<br />
in den Einnahmen und<br />
in den Ausgaben mit 647.000,00 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2011<br />
nicht festgesetzt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
Eine Betriebskosten- und Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
200.000,00 € festgesetzt.<br />
Weitere Feststellungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Zweckverband zur<br />
Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />
____________________, den ______________<br />
___________________________<br />
Erwin Osterhuber<br />
Erster Verbandsvorsitzender<br />
Gemäß Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, ber. 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 13 des<br />
Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400) erlässt der Zweckverband „Interpark im Wittelsbacher-Land“ folgende<br />
1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interpark im Wittelsbacher-Land“ vom<br />
01.05.2010<br />
§ 1<br />
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert<br />
(1) Der Zweckverband führt den Namen „Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land“. Er ist eine<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />
Inkrafttreten<br />
Die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 01.05.2010 tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />
§ 2<br />
23
<strong>Aichach</strong>, den 20.07.2011<br />
gez.<br />
Klaus Habermann<br />
Erster Bürgermeister<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Paar, <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, für das<br />
Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale<br />
Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den<br />
Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt.<br />
Er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
im Vermögenshaushalt<br />
ab.<br />
§ 1<br />
in den Einnahmen und<br />
in den Ausgaben mit 1.082.900,00 €<br />
in den Einnahmen und<br />
in den Ausgaben mit 251.900,00 €<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Soweit sonstige Einnahmen des Verbandes nicht ausreichen, wird eine Verwaltungsumlage erhoben, welche sich<br />
in eine „Betriebskostenumlage“ und in eine „Schuldendienstumlage“ gliedert.<br />
24
Der Umlagenbedarf beläuft sich<br />
bei der Umlage zu den Betriebskosten auf<br />
bei der Umlage für den Schuldendienst<br />
in der Summe also auf<br />
Der Umlagenbedarf verteilt sich folgendermaßen<br />
Umlage zu den Betriebskosten<br />
628.500,00 €<br />
439.900,00 € (Zins + Tilgung)<br />
1.068.400,00 €<br />
Mitgliedsgemeinde Einwohnerwerte Betrag Anteil Betrag<br />
Kissing 11.373 EW 236.224,94 € 31,873% 140.209,33 €<br />
Merching 3.080 EW 63.973,69 € 13,877% 61.044,92 €<br />
Mering 13.770 EW 286.012,26 € 46,146% 202.996,25 €<br />
Schmiechen 1.177 EW 24.447,09 € 4,387% 19.298,41 €<br />
Steindorf 859 EW 17.842,02 € 3,717% 16.351,09 €<br />
30.259 EW 628.500,00 € 100,000% 439.900,00 €<br />
Umlagen Betriebskosten und Schuldendienst gesamt<br />
Vorjahresausgleichszahlungen<br />
gem. S. 7 des Vorberichtes<br />
Umlage für den Schuldendienst<br />
Mitgliedsgemeinde Betrag v. Bericht abzügl. zuzügl. Umlagebetrag<br />
Kissing 376.434,27 € -8.350,87 € 0,00 € 368.083,40 €<br />
Merching 125.018,61 € 0,00 € 5.406,24 € 130.424,85 €<br />
Mering 489.008,51 € 0,00 € 933,95 € 489.942,46 €<br />
Schmiechen 43.745,50 € 0,00 € 726,91 € 44.472,41 €<br />
Steindorf 34.193,11 € 0,00 € 1.283,77 € 35.476,88 €<br />
Summe 1.068.400,00 € 1.068.400,00 €<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
180.000 EUR festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />
Abwasserzweckverband Obere Paar<br />
Mering, den 06.07.2011<br />
gez.:<br />
Kandler<br />
Verbandsvorsitzender<br />
II. Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> hat mit Schreiben vom 30.06.2011, Aktenzeichen 20-941-9, die<br />
Satzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und, soweit erforderlich, die entsprechenden Festsetzungen genehmigt.<br />
25
III. Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des<br />
Abwasserzweckverbandes „Obere Paar“, das ist die Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz<br />
4, 86415 Mering, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Der Haushaltsplan<br />
liegt dort vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang öffentlich auf (Art. 24, 26 Abs. 1, Art.<br />
41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).<br />
Vorhaben: Voranfrage für die Errichtung einer Biogasanlage, bestehend aus 2<br />
Fermentern, einem Endlager aus Stahlbeton sowie einem BHKW-<br />
Gebäude<br />
Antragsteller: Herr Thomas Strobl<br />
Hauptstr. 34, 86447 Aindling<br />
Bauort: Hauptstr. 34, 86447 Aindling<br />
Gemarkung: Aindling, FlurNr: 2<br />
Gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO kann bei mehr als 20 Beteiligten die Zustellung eines Baugenehmigungsbescheides<br />
durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Wir bitten daher um Veröffentlichung der nachfolgenden<br />
Mitteilung im Amtsblatt:<br />
„Betreff: Voranfrage für die Errichtung einer Biogasanlage, bestehend aus 2 Fermentern, einem Endlager aus<br />
Stahlbeton sowie einem BHKW-Gebäude in Aindling auf dem Grundstück Flur-Nr. 2 der Gemarkung Aindling.“<br />
Mit Bescheid vom 21.07.2011 wurde vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde – folgende<br />
Genehmigung erteilt:<br />
Das Grundstück Fl.-Nr. 2 der Gemarkung Aindling ist mit einer Biogasanlage (200 KW elektrische Leistung), bestehend<br />
aus 2 Fermentern, einem Endlager, einem BHKW-Gebäude und einer Fahrsiloanlage bebaubar. Der<br />
Genehmigung liegen die mit Genehmigungsvermerk vom 21.07.2011 versehenen Unterlagen, welche Bestand<br />
dieser Genehmigung sind, zugrunde; insbesondere:<br />
1. Lageplan vom 04.10.2010.<br />
2. Lufthygienisches Gutachten zur Beurteilung der Geruchsimmissionssituation der Müller-BBM GmbH vom<br />
04.10.2010; Bericht Nr. M 88 494/1.<br />
3. Prognose der Schallimmissionen in der Nachbarschaft der Müller-BBM GmbH vom 10.05.2011.<br />
Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Antragsunterlagen,<br />
können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str. 9, 86551<br />
<strong>Aichach</strong>, Zimmer 215, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 – 6<br />
Bayer. Bauordnung).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
dieses Bescheides bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: 11 23 43,<br />
86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten<br />
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten<br />
(Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten<br />
Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen<br />
Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften<br />
für die übrigen Beteiligten beifügen<br />
.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom<br />
22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht<br />
keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
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- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />
Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Gerhard Dürrwanger<br />
Oberregierungsrat<br />
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