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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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01.08.2011<br />

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG<br />

Herausgeber: Landratsamt <strong>Aichach</strong>‐<strong>Friedberg</strong> und Dienststelle <strong>Friedberg</strong><br />

Halbjährlicher Bezugspreis Euro 50,00. Bestellungen über das Landrats‐<br />

amt, 86551 <strong>Aichach</strong>. Kündigungen nur pro Halbjahr möglich.<br />

Hinweis auf Veröffentlichung der Haushaltssat‐<br />

zung 2011 des ZRF Augsburg i. Amtsblatt d. Regie‐<br />

rung von Schwaben<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 des<br />

Zweckverbandes „Kabisbach“<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des<br />

Haushaltsplanes 2011 des Schulverbandes Aind‐<br />

ling<br />

Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Sat‐<br />

zung für die öffentliche Wasserversorgungsein‐<br />

richtung des Zweckverbandes zur Wasserversor‐<br />

gung der Adelburggruppe<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 f. d.<br />

Zweckverband z. Wasserversorgung d. Adelburg‐<br />

gruppe<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 des<br />

Abwasserzweckverbandes Obere Paar<br />

Kostenloser Bezug über das Internet unter:<br />

www.lra‐aic‐fdb.de<br />

Einzelverkauf, Landratsamt – Pforte Euro 2,50<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Haushaltssatzung des ZRF Augsburg für das HHJ 2011<br />

Hinweis auf Veröffentlichung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Jahrgang 66/Nr.6<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatung und des<br />

Haushaltsplanes 2011 des Schulverbandes Als‐<br />

moos<br />

Bekannbachung der Haushaltssatzung und des<br />

Haushaltsplanes 2011 des Schulverbandes Will‐<br />

prechtszell<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2011 des<br />

Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer<br />

III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>‐<strong>Friedberg</strong><br />

Bekanntmachung der Entschädigungssatzung für<br />

den Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />

Adelburggruppe<br />

Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Ver‐<br />

bandssatzung des Zweckverbandes „Interpark i.<br />

Wittelsbacher‐Land“<br />

Bekannmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>‐<br />

<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg wurde am<br />

20.06.2011 von der Verbandsversammlung beschlossen und am 22.07.2011 durch den Verbandsvorsitzenden<br />

ausgefertigt.<br />

1


Mit Schreiben vom 26.07.2011 wurde die Regierung von Schwaben gebeten, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />

für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg im nächsten Amtsblatt der Regierung von<br />

Schwaben zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung wird voraussichtlich in der Ausgabe Nr. 11 des Regierungsamtsblatts<br />

vom 23.08.2011 erfolgen.<br />

Ich bitte Sie, in der für die Bekanntmachungen Ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung der<br />

Aufsichtsbehörde hinzuweisen (Art. 24 Abs. 2 KommZG).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

U. Christ<br />

Geschäftsleiterin<br />

Verbandsmitglieder:<br />

Stadt Augsburg per Fax: 3305<br />

Referat 7 ordnungsreferat@augsburg.de<br />

86044 Augsburg<br />

<strong>Landkreis</strong> Augsburg per Fax: 3102-2299 plus<br />

Prinzregentenplatz 4 marlene.mayer@lra-a.bayern.de<br />

86150 Augsburg<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> per Fax: 08251-92184<br />

Münchner Str. 9 franziska.muehlpointner@lra-aic-fdb.de<br />

86551 <strong>Aichach</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> Dillingen Fax: 09071-51101 Auf Wunsch kann das<br />

Große Allee 24 Schreiben auch per Mail<br />

übersandt werden!<br />

89407 Dillingen an der Donau martina.klement@landratsamt.dillingen.de<br />

<strong>Landkreis</strong> Donau-Ries Fax 0906-74331 Auf Wunsch kann das<br />

Pflegstr. 2 Schreiben auch per Mail<br />

übersandt werden!<br />

86609 Donauwörth gabriele.hoidn@lra-donau-ries.de<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Alsmoos, <strong>Landkreis</strong>: <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, für das Haushaltsjahr<br />

2011<br />

Haushaltssatzung<br />

Beteiligte Gemeinde:<br />

1. Markt Aindling<br />

2. Markt Pöttmes<br />

3. Gemeinde Petersdorf<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

des Schulverbandes Alsmoos<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund der Art. 35 Abs. 2, 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt<br />

der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

2


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 116.850,00<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 12.000,00<br />

ab.<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§4 1)<br />

(1) Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf 82.450,00 festgesetzt und<br />

nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

1. Oktober 2010 auf 85 Verbandschüler festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandschüler auf € 970,00 festgesetzt.<br />

./.<br />

1) Der nicht gedeckte Bedarf wird gemäß Art. 53 Abs. 1 VoSchG nach der Zahl der Verbandsschüler auf<br />

die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Stichtag für die Feststellung der Verbandschüler ist der<br />

erste Oktober jeden Jahres.<br />

Mit Zweidrittelmehrheit kann der Schulverbandsausschuß eine andere Regelung beschließen (Art. 53<br />

Abs. 2 VoSchG). Hierauf ist bei der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung zu achten.<br />

Die Berechnung und die Höhe des Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />

für die einzelnen Mit-glieder des Schulverbandes ist auf den Seiten 3 und 4 dieses Haushaltsplanes dargestellt.<br />

(2) Investitionsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 20 auf € 0,00 festgesetzt und nach<br />

der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Der Berechnung der Investitionsumlage<br />

wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 20 mit insgesamt 0 Verbandsschülern<br />

3. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

§ 5<br />

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf 19.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 6 2)<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

3


§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />

Petersdorf, den<br />

(Siegl)<br />

Schulverband<br />

Settele<br />

Vorsitzender des Schulverbands<br />

2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (z.B. zu §§ 25 bis 27 und zu §<br />

36 KommHV) und den<br />

Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.<br />

6. Sonstige Regelung<br />

(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere Regelung beschließen – Art. 40<br />

Abs. 2 VoSchG).<br />

C. Berechnung der Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitglieder des Schulverbandes<br />

Verwaltungsumlage Investitionsumlage<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Bezeichnung der Mitglieder<br />

des Schulverbandes<br />

(Gemeinden)<br />

Zahl der<br />

Verbandsschüler<br />

am 1. Okt.<br />

2010<br />

(Nr. 2.1)<br />

Betrag<br />

für das<br />

Haushaltsjahr<br />

2011<br />

Zahl der<br />

Verbandsschüler<br />

(Nr. 5.1.)<br />

Betrag<br />

für das<br />

Haushaltsjahr<br />

2010<br />

Gesamtbetrag<br />

der<br />

Schulverbands-<br />

umlage<br />

(Spalte 3 * 5)<br />

€ 970,00<br />

€ 0,00<br />

Markt Aindling 18 17.460,00<br />

€<br />

17.460,00<br />

Markt Pöttmes 28 27.160,00 27.160,00<br />

Gemeinde Petersdorf 39 37.830,00 37.830,00<br />

4


Summe: 85 82.450,00 0,00 82.450,00<br />

Bemerkungen: ./.<br />

Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage<br />

(Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />

A. Verwaltungsumlage<br />

1. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen € 116.850,00<br />

1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt<br />

(ohne Einnahmen der Haushaltsstelle 21.172)<br />

1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll)<br />

2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />

Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf<br />

die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG,<br />

§ 4 der Haushaltssatzung).<br />

€ 34.400,00<br />

€ 82.450,00<br />

2.1. Zahl der Verbandschüler am 1. Oktober 2010 85<br />

2.2. Höhe der Verwaltungsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2011<br />

€ 82.450,00 : 85 = € 970,00<br />

Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Ver- Verwaltungsumlage<br />

(Umlagesoll (Nr. 1.3) bandschüler (Nr. 2.1) je Verbandsschüler<br />

3. Sonstige Regelung<br />

(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere<br />

Regelung beschließen - Art. 53 Abs. 2 VoSchG)<br />

B. Investitionsumlage<br />

4. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

4.1 Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt betragen € 0,00<br />

4.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 0,00<br />

(ohne die Einnahmen der Haushaltsstellen 21.362 und 290.362)<br />

4.3 Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushalts (Umlagesoll) € 0,00<br />

5. Ermittlung der Investitionsumlage je Verbandsschüler<br />

5


Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die<br />

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG, § 4 der<br />

Haushaltssatzung).<br />

5.1 Maßgebende Schülerzahl<br />

Maßgebend für die Berechnung der Investitionsumlage<br />

ist die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 20... mit 0<br />

(oder):<br />

ist die durchschnittliche Schülerzahl in den Haushaltsjahren 20 bis 20<br />

Gesamtzahl der Verbandschüler<br />

5.2 Höhe der Investitionsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 20<br />

Verbandschülern<br />

mit 0<br />

Verbandsschüler<br />

€ -- : -- = € 0,00<br />

Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Verbands- Investitionsumlage je<br />

(Umlagesoll (Nr. 4.3) schüler (Nr. 5.1) Verbandsschüler<br />

Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Alsmoos für das Haushaltsjahr 2011<br />

I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />

am 26.04.2011 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aindling, Marktplatz 1<br />

in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt<br />

(§ 4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />

Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />

vom 26.04.2011 bis einschließlich 06.05.2011 öffentlich aufgelegt.<br />

Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />

allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />

in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />

Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />

am 26.04.2011 angeheftet und am .05.2011 wieder abgenommen.<br />

6


II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />

(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />

Ort, Datum Schulverband Alsmoos<br />

Aindling, den 26.04.2011<br />

Funk<br />

Kämmerin der VG-Aindling<br />

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Kabisbach“ (<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>) für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und<br />

Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird<br />

hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 316.250,00<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 34.000,00<br />

ab.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 0,00<br />

festgesetzt.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt<br />

wird auf € 0,00<br />

festgesetzt:<br />

(1) Betriebskostenumlage<br />

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf<br />

zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)<br />

wird auf € 298.150,00<br />

§ 3<br />

§4<br />

7


festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt<br />

Umlageschlüssel ist Markt Aindling 38,79 %<br />

Markt Aindling € 115.652,39<br />

Gem. Todtenweis € 144.274,78<br />

Gem. Petersdorf € 38.222,83<br />

(2) Investitionsumlage<br />

Gemeinde Todtenweis 48,39 %<br />

Gemeinde Petersdorf 12,82 %<br />

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf<br />

zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)<br />

wird auf € 0,00<br />

festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.<br />

Umlageschlüssel ist Markt Aindling 38,0 %<br />

Markt Aindling € 0,00<br />

Gem. Todtenweis € 0,00<br />

Gem. Petersdorf € 0,00<br />

Gemeinde Todtenweis 50,0 %<br />

Gemeinde Petersdorf 12,0 %<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach den Haushaltsplan wird auf € 40.000,00<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

entfällt<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 5<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />

Ort, Datum Zweckverband<br />

Aindling, den<br />

Riß<br />

8


Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Abwasserzweckverband Kabisbachgruppe für das Haushaltsjahr 2011<br />

(Verbandsvorsitzender)<br />

I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />

am 28.03.2011<br />

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aindling, Waldweg 1 1/2<br />

in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 6) niedergelegt<br />

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt(§<br />

4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />

Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />

vom 28.03.2011 bis einschließlich 08.04.2011 öffentlich aufgelegt.<br />

Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />

allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />

in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />

Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />

am 28.03.2011 angeheftet und am .2011 wieder abgenommen.<br />

II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />

(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />

Ort, Datum Zweckverband zur<br />

Aindling, den 28.03.2011<br />

Abwasserbeseitigung<br />

„Kabisbachgruppe“<br />

Funk<br />

Kämmerin der VG-Aindling<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Willprechtszell, <strong>Landkreis</strong>: <strong>Aichach</strong> – <strong>Friedberg</strong>, für<br />

das Haushaltsjahr 2011<br />

Beteiligte Gemeinde:<br />

4. Markt Aindling<br />

5. Markt Pöttmes<br />

6. Gemeinde Petersdorf<br />

4.<br />

9


5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Willprechtszell<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund der Art. 35 Abs. 2, 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt<br />

der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 106.850,00<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 39.000,00<br />

ab.<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§4 1)<br />

(3) Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf € 63.750,00 festgesetzt und<br />

nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom<br />

1. Oktober 2010 auf 80 Verbandschüler festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandschüler auf € 796,88 festgesetzt.<br />

2) Der nicht gedeckte Bedarf wird gemäß Art. 53 Abs. 1 VoSchG nach der Zahl der Verbandsschüler auf<br />

die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Stichtag für die Feststellung der Verbandschüler ist der<br />

erste Oktober jeden Jahres.<br />

Mit Zweidrittelmehrheit kann der Schulverbandsausschuß eine andere Regelung beschließen (Art. 53<br />

Abs. 2 VoSchG). Hierauf ist bei der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung zu achten.<br />

10


Die Berechnung und die Höhe des Schulverbandsumlage (Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />

für die einzelnen Mit-glieder des Schulverbandes ist auf den Seiten 3 und 4 dieses Haushaltsplanes dargestellt.<br />

(4) Investitionsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im<br />

Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2011 auf € 0,00 festgesetzt und nach der Zahl der<br />

Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.<br />

3. Der Berechnung der Investitionsumlage<br />

wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2010 mit insgesamt 80 Verbandschülern.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

3. Die Investitionsumlage wird je Verbandschüler auf € 0,00 festgesetzt.<br />

§ 5<br />

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf € 17.000,00 festgesetzt.<br />

§ 6 2)<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />

Petersdorf, den<br />

(Siegl)<br />

Schulverband<br />

Settele<br />

Vorsitzender des Schulverbands<br />

2) Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben (z.B. zu §§ 25 bis 27 und zu §<br />

36 KommHV) und den<br />

Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.<br />

6. Sonstige Regelung<br />

(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere Regelung beschließen – Art. 40<br />

Abs. 2 VoSchG).<br />

I. Berechnung der Schulverbandsumlage für die einzelnen Mitglieder des Schulverbandes<br />

Bezeichnung der Mitglieder<br />

des Schulverbandes<br />

(Gemeinden)<br />

Verwaltungsumlage Investitionsumlage<br />

Zahl der<br />

Verbands-<br />

schüler<br />

Betrag<br />

für das<br />

Haushaltsjahr<br />

Zahl der<br />

Verbandsschüler<br />

am 1. Okt.<br />

Betrag<br />

für das<br />

Haushaltsjahr<br />

Gesamtbetrag<br />

der<br />

Schulverbands-<br />

umlage<br />

11


1<br />

2<br />

3<br />

am 1.<br />

Okt.<br />

2010<br />

(Nr. 2.1)<br />

2011<br />

€ 796,88<br />

2010<br />

(Nr. 5.1.)<br />

2011<br />

€ 0,00<br />

(Spalte 3 * 5)<br />

Markt Aindling 27 21.515,76 27 0,00 21.515,76<br />

Markt Pöttmes 15 11.953,20 15 0,00 11.953,20<br />

Gemeinde Petersdorf 38 30.281,04<br />

gerundet<br />

38 0,00 30.281,04<br />

€<br />

gerundet<br />

Summe: 80 63.750,00 80 0,00 63.750,00<br />

Bemerkungen: ./.<br />

Ermittlung und Berechnung der Schulverbandsumlage<br />

(Verwaltungsumlage und Investitionsumlage)<br />

A. Verwaltungsumlage<br />

1. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen € 106.850,00<br />

1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 43.100,00<br />

(ohne Einnahmen der Haushaltsstelle 21.172)<br />

1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) € 63.750,00<br />

2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />

12


Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf<br />

die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG,<br />

§ 4 der Haushaltssatzung).<br />

2.1. Zahl der Verbandschüler am 1. Oktober 2010 80<br />

2.3. Höhe der Verwaltungsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2011<br />

€ 63.750,00 : 80 = € 796,88<br />

Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Ver- Verwaltungsumlage<br />

(Umlagesoll (Nr. 1.3) bandschüler (Nr. 2.1) je Verbandsschüler<br />

3. Sonstige Regelung<br />

(Der Schulverbandsausschuß kann mit Zweidrittelmehrheit eine andere<br />

Regelung beschließen - Art. 53 Abs. 2 VoSchG)<br />

B. Investitionsumlage Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

4.1 Die Gesamtausgaben im Vermögenshaushalt betragen € 39.000,00<br />

4.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen gedeckt € 39.000,00<br />

(ohne die Einnahmen der Haushaltsstellen 21.362 und 290.362)<br />

4.3 Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushalts (Umlagesoll) € 0,00<br />

4. Ermittlung der Investitionsumlage je Verbandsschüler<br />

Der nicht gedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die<br />

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Art. 40 Abs. 1 VoSchG, § 4 der<br />

Haushaltssatzung).<br />

5.1 Maßgebende Schülerzahl<br />

Maßgebend für die Berechnung der Investitionsumlage<br />

ist die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2010 mit 80<br />

5.2 Höhe der Investitionsumlage je Verbandschüler im Haushaltsjahr 2011<br />

€ 0,00 : 80 = € 0,00<br />

Verbandsschülern<br />

Nicht gedeckter Bedarf Gesamtzahl der Verbands- Investitionsumlage je Verbands-<br />

(Umlagesoll (Nr. 4.3) schüler (Nr. 5.1) schüler<br />

Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Willprechtszell für das Haushaltsjahr 2011<br />

13


I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />

Am 26.04.2011 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aindling, Marktplatz 1<br />

in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt(§<br />

4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />

Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />

vom 26.04.2011 bis einschließlich 06.05.2011 öffentlich aufgelegt.<br />

Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />

allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />

in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />

Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />

am 26.04.2011 angeheftet und am .05.2011 wieder abgenommen.<br />

II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />

(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />

Ort, Datum Schulverband Willprechtszel<br />

Aindling, den 26.04.2011<br />

Funk<br />

Kämmerin der VG-Aindling<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Aindling, <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong> – <strong>Friedberg</strong>, für das<br />

Haushaltsjahr 2011<br />

Beteiligte Gemeinde:<br />

1. Markt Aindling<br />

2. Gemeinde Petersdorf _______<br />

3. Gemeinde Rehling _______<br />

4. Gemeinde Todtenweis<br />

5. Gemeinde Affing<br />

6.<br />

7.<br />

8. ____<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

Haushaltssatzung<br />

14


des Schulverbandes Aindling<br />

(<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG- Art. 35<br />

KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 726.050,00<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 58.100,00<br />

ab.<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§4<br />

Der Schulverband beschloss aufgrund des Vergleichsvorschlages des Verwaltungsgerichtes<br />

Augsburg vom 25.04.1991, Az. Au 2 K 89 A. 1343 in Verbindung mit der Satzung zur Regelung von Fragen der<br />

Verfassung des Schulverbandes Aindling (Verbandssatzung) vom<br />

11.11.1988 in Kraft getreten am 01.01.1988 und der 2. Änderungssatzung zur Regelung von<br />

Fragen der Verfassung des Schulverbandes Aindling vom 28.06.1991 in Kraft getreten am<br />

01.01.1988, genehmigt durch das Landratsamt <strong>Aichach</strong> - <strong>Friedberg</strong> vom 06.06.1991,<br />

Gz. 20-941-6 sowie der 3. Änderungssatzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des<br />

Schulverbandes Aindling vom 05.08.1992, in Kraft getreten am 01.01.1993, eine Neuregelung im Sinne des Art. 9<br />

Abs. 7, Satz 4 des Schulfinanzierungsgesetzes vorzunehmen.<br />

Für das Haushaltsjahr 2011 ergibt sich somit folgende Schulverbandsumlage:<br />

15


A) Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1.1 Die Gesamtausgaben im Verwaltungshaushalt betragen 726.050,00 €<br />

1.2 Von diesen Ausgaben sind durch sonstige Einnahmen<br />

gedeckt 166.000,00 €<br />

1.3 Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushaltes<br />

(Umlagesoll) 560.050,00 €<br />

2. Ermittlung der Verwaltungsumlage je Verbandschüler<br />

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende<br />

Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2010 auf<br />

436 Verbandschüler festgesetzt.<br />

Die Zahl der Grundschüler beträgt 170 (Stand 01.10.2010)<br />

Die Zahl der Hauptschüler beträgt 265 (Stand 01.10.2010)<br />

Gesamtschülerzahl 435 (Stand 01.10.2010)<br />

3. Berechnung der Schulverbandsumlage<br />

ungedeckte Kosten lt. Abrechnung:<br />

560.050,00 €<br />

1.287,47 €<br />

: 435 Schüler = 1.287,47 / Umlage pro Schüler<br />

(Fiktiver Betrag)<br />

./. 25% = 321,87 €<br />

965,60 € Umlage pro GS<br />

(fiktiv)<br />

965,60 €<br />

x 170 Grundschüler 164.152,59 €<br />

Ungedeckte Koten lt. Abrechnung 560.050,00 €<br />

./. Umlage für Grundschüler 164.152,59 €<br />

395.897,41 € : 265<br />

GS 170 x 965,60 € = 164.152,59 €<br />

HS 265 x 1.493,95 € = 395.897,41 €<br />

Gesamtsumme: 560.050,00 €<br />

=<br />

1.493,95 €<br />

/ Umlage pro Hauptschüler<br />

16


B) Investitionsumlage<br />

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.<br />

§ 5<br />

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />

wird auf 40.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />

Schulverband Aindling, den<br />

Zinnecker<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

17


Aufteilung nach Mitgliedsgemeinden<br />

Markt Aindling<br />

GS 127 x 965,60 € = 122.631,20 €<br />

HS 95 x 1.493,95 € = 141.926,50 € gerundet<br />

Gemeinde Todtenweis<br />

GS 43 x 965,60 € = 41.520,80 €<br />

HS 16 x 1.493,95 € = 23.903,20 €<br />

Gemeinde Petersdorf<br />

HS 23 x 1.493,95 € = 34.360,85 €<br />

Gemeinde Rehling<br />

HS 42 x 1.493,95 € = 62.745,90 €<br />

Gemeinde Affing<br />

HS 89 x 1.493,95 € = 132.961,55 €<br />

Gesamtsumme: 560.050,00 €<br />

264.557,70 € = 47 % der Gesamtkosten<br />

65.424,00 € = 12 % der Gesamtkosten<br />

34.360,85 € = 6 % der Gesamtkosten<br />

62.745,90 € = 11 % der Gesamtkosten<br />

132.961,55 € = 24 % der Gesamtkosten<br />

18


Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Aindling für das Haushaltsjahr 2011<br />

I. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde<br />

am 04.05.2011<br />

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aindling, Marktplatz 1<br />

in 86447 Aindling (Zimmer Nr. 208) niedergelegt<br />

(Art. 26 Abs. 2 GO) und zur Einsicht während des ganzen Jahres der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt(§<br />

4 der Bekanntmachungsverordnung).<br />

Dort wurde auch der Haushaltsplan gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung<br />

vom 04.05.2011 bis einschließlich 13.05.2011 öffentlich aufgelegt.<br />

Die Niederlegung der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen wurde durch - Anschlag an der Amtstafel und<br />

allen weiteren Gemeindetafeln - durch Mitteilung<br />

in der Tageszeitung ./. bekanntgegeben.<br />

Die Anschläge an der Amtstafel und allen weiteren Gemeindetafeln wurden<br />

am 04.05.2011 angeheftet und am .05.2011 wieder abgenommen.<br />

II: Dem Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> sind Haushaltssatzung<br />

(mit Haushaltsplan) vorgelegt worden.<br />

Ort, Datum Schulverband Aindling<br />

Aindling, den 04.05.2011<br />

Funk<br />

Kämmerin der VG-Aindling<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III.<br />

Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

Auf Grund der Art. 41 KommZG, Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Unterhaltung der<br />

Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 185.900,- €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit -,- €<br />

ab.<br />

§ 1<br />

19


Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

1.Verwaltungsumlage<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Der nicht durch Zuschüsse oder sonstige Einnahmen gedeckte Finanzbedarf im Verwaltungshaushalt wird auf die<br />

Verbandsmitglieder nachfolgend umgelegt:<br />

1.1 Je Verbandsmitglied wird ein Jahresgrundbetrag in Höhe von 90,-- € festgesetzt, der zum 01.07.2011 fällig<br />

ist.<br />

Die Gesamtumlage wird für 23 Verbandsmitglieder auf 2.070,-- € festgesetzt.<br />

1.2 Der nach Ablauf des Haushaltsjahres verbleibende ungedeckte Restbedarf wird im Verhältnis zu den angefallenen<br />

Baukosten der einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt. Der ungedeckte Restbedarf 2010 wird auf<br />

901,74 € festgesetzt.<br />

2. Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.<br />

Kassenkredite werden nicht beansprucht.<br />

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 42 Abs. 2 KommZG).<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

<strong>Friedberg</strong>, den 08.06.2011<br />

Dr. Peter Bergmair<br />

Erster Bürgermeister und<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Hinweis:<br />

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong> liegt nunmehr eine Woche lang öffentlich im Verwaltungsgebäude II, Marienplatz 7, Zimmer 204, während<br />

der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1<br />

und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998<br />

(GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400; FN BayRS 2020-1-1-l) folgende<br />

Änderungssatzung zur<br />

20


Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />

(Wasserabgabesatzung – WAS - vom 19.04.1994)<br />

§ 1<br />

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der<br />

Adelburggruppe (WAS) vom 19.04.1994 in der Fassung vom 18.06.1998 wird wie folgt geändert:<br />

§ 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:<br />

„Es dürfen nur Produkte und Geräte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.<br />

Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 1 wird vermutet, wenn eine CE-Kennzeichnung für<br />

den ausdrücklichen Einsatz im Trinkwasserbereich vorhanden ist. Sofern diese CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben<br />

ist, wird dies auch vermutet, wenn das Produkt oder Gerät ein Zeichen eines akkreditierten Branchenzertifizierers<br />

trägt, insbesondere das DIN-DVGW-Zeichen oder DVGW-Zeichen.<br />

Produkte und Geräte, die<br />

1. In einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig<br />

hergestellt worden sind, oder<br />

2. In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Türkei rechtmäßig hergestellt oder in<br />

den Verkehr gebracht worden sind, und die nicht den technischen Spezifikationen der Zeichen nach<br />

Satz 3 entsprechen, werden einschließlich der in den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen<br />

und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das in Deutschland geforderte Schutzniveau<br />

gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.“<br />

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Egenburg, 04.07.2011<br />

ZVzWV der Adelburggruppe<br />

Erwin Osterhuber<br />

1.Verbandsvorsitzender<br />

Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />

§ 2<br />

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe erlässt aufgrund Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes über<br />

die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bek vom 20.06.1994 (GVBl. S. 555, ber. 1995 S.<br />

98, BayRS 2020-6-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424), sowie Art. 20 a und Art. 23<br />

der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bek vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796,<br />

BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2001 (GVBl. S. 140), und §§ 10, 11 der Verbandssatzung<br />

die folgende<br />

Satzung<br />

Inhaltsübersicht<br />

§ 1 – Entschädigungsberechtigte § 4 – Entschädigung des/der Verbands- vorsitzenden<br />

§ 2 – Auslagenersatz § 5 – Auszahlung der Entschädigung<br />

§ 3 – Entschädigung der Verbandsräte § 6 – In-Kraft-Treten<br />

§ 1 – Entschädigungsberechtigte<br />

21


Der/Die Verbandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung werden für die Teilnahme an<br />

Sitzungen und für die sonstigen mit ihrem Amt verbundenen Tätigkeiten nach Maßgabe dieser Satzung entschädigt.<br />

Entsprechendes gilt für Stellvertreter/innen, sofern ein Vertretungsfall vorliegt.<br />

§ 2 – Auslagenersatz<br />

Der/Die Verbandsvorsitzende und die Verbandsräte erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung<br />

und ihrer Ausschüsse Ersatz ihrer Auslagen, insbesondere Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen<br />

des bayerischen Reisekostengesetzes. Dasselbe gilt für Verbandsräte, die Beamte oder Angestellte des<br />

durch sie vertretenen Verbandsmitgliedes sind.<br />

§ 3 – Entschädigung der Verbandsräte<br />

(1) Die Verbandsräte, die nicht gem. Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG kraft Amtes der Verbandsversammlung<br />

angehören, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse<br />

eine Sitzungsgeldpauschale. Die Sitzungsgeldpauschale wird auf 25,00 € festgesetzt. Sie verdoppelt<br />

sich, wenn die Sitzung länger als fünf Stunden dauert.<br />

(2) Nach § 25 der Verbandssatzung werden drei Verbandsräte in den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss<br />

gewählt. Diese örtliche Rechnungsprüfung ist einmal jährlich durchzuführen. Hierfür wird jedem<br />

Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses eine Aufwandsentschädigung gewährt. Diese Aufwandsentschädigung<br />

wird als eine Grundentschädigung in Höhe von 30,00 € sowie zuzüglich je angefangene<br />

Stunde der Prüfung auf 8,00 € festgesetzt.<br />

§ 4 – Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden<br />

(1) Der/Die Verbandsvorsitzende erhält für seine/ihre Tätigkeit eine monatliche Pauschalentschädigung.<br />

Diese Pauschalentschädigung für den Verbandsvorsitzenden wird auf 300,00 € monatlich festgesetzt.<br />

(2) Seine/Ihre Stellvertreter/innen erhalten für ihre Tätigkeit eine vierteljährliche Pauschalentschädigung<br />

in Höhe eines Viertels der Entschädigung nach Abs. 1.<br />

§ 5 – Auszahlung der Entschädigungen<br />

Die nach Monatsbeträgen bemessenen Pauschalentschädigungen werden monatlich zum jeweils 15. des laufenden<br />

Monats ausbezahlt. Die vierteljährlich bemessene Entschädigung wird vierteljährlich im Voraus ausbezahlt.<br />

Die übrigen Entschädigungen werden nachträglich nach Abrechnung gezahlt.<br />

Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />

Egenburg, 04.07.2011<br />

Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />

Erwin Osterhuber<br />

1. Verbandsvorsitzender<br />

§ 6 – In-Kraft-Treten<br />

Haushaltssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (<strong>Landkreis</strong>e <strong>Aichach</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong>, Dachau und Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund der Verbandssatzung und des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale<br />

Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der<br />

Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt. Er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

in den Ausgaben mit 2.528.300,00 €<br />

22


im Vermögenshaushalt<br />

ab.<br />

in den Einnahmen und<br />

in den Ausgaben mit 647.000,00 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2011<br />

nicht festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

Eine Betriebskosten- und Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

200.000,00 € festgesetzt.<br />

Weitere Feststellungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Zweckverband zur<br />

Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />

____________________, den ______________<br />

___________________________<br />

Erwin Osterhuber<br />

Erster Verbandsvorsitzender<br />

Gemäß Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, ber. 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 13 des<br />

Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400) erlässt der Zweckverband „Interpark im Wittelsbacher-Land“ folgende<br />

1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interpark im Wittelsbacher-Land“ vom<br />

01.05.2010<br />

§ 1<br />

§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert<br />

(1) Der Zweckverband führt den Namen „Interkommunaler Gewerbepark im Wittelsbacher-Land“. Er ist eine<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts.<br />

Inkrafttreten<br />

Die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 01.05.2010 tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />

§ 2<br />

23


<strong>Aichach</strong>, den 20.07.2011<br />

gez.<br />

Klaus Habermann<br />

Erster Bürgermeister<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Paar, <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, für das<br />

Haushaltsjahr 2011<br />

Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale<br />

Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den<br />

Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt.<br />

Er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

im Vermögenshaushalt<br />

ab.<br />

§ 1<br />

in den Einnahmen und<br />

in den Ausgaben mit 1.082.900,00 €<br />

in den Einnahmen und<br />

in den Ausgaben mit 251.900,00 €<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Soweit sonstige Einnahmen des Verbandes nicht ausreichen, wird eine Verwaltungsumlage erhoben, welche sich<br />

in eine „Betriebskostenumlage“ und in eine „Schuldendienstumlage“ gliedert.<br />

24


Der Umlagenbedarf beläuft sich<br />

bei der Umlage zu den Betriebskosten auf<br />

bei der Umlage für den Schuldendienst<br />

in der Summe also auf<br />

Der Umlagenbedarf verteilt sich folgendermaßen<br />

Umlage zu den Betriebskosten<br />

628.500,00 €<br />

439.900,00 € (Zins + Tilgung)<br />

1.068.400,00 €<br />

Mitgliedsgemeinde Einwohnerwerte Betrag Anteil Betrag<br />

Kissing 11.373 EW 236.224,94 € 31,873% 140.209,33 €<br />

Merching 3.080 EW 63.973,69 € 13,877% 61.044,92 €<br />

Mering 13.770 EW 286.012,26 € 46,146% 202.996,25 €<br />

Schmiechen 1.177 EW 24.447,09 € 4,387% 19.298,41 €<br />

Steindorf 859 EW 17.842,02 € 3,717% 16.351,09 €<br />

30.259 EW 628.500,00 € 100,000% 439.900,00 €<br />

Umlagen Betriebskosten und Schuldendienst gesamt<br />

Vorjahresausgleichszahlungen<br />

gem. S. 7 des Vorberichtes<br />

Umlage für den Schuldendienst<br />

Mitgliedsgemeinde Betrag v. Bericht abzügl. zuzügl. Umlagebetrag<br />

Kissing 376.434,27 € -8.350,87 € 0,00 € 368.083,40 €<br />

Merching 125.018,61 € 0,00 € 5.406,24 € 130.424,85 €<br />

Mering 489.008,51 € 0,00 € 933,95 € 489.942,46 €<br />

Schmiechen 43.745,50 € 0,00 € 726,91 € 44.472,41 €<br />

Steindorf 34.193,11 € 0,00 € 1.283,77 € 35.476,88 €<br />

Summe 1.068.400,00 € 1.068.400,00 €<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

180.000 EUR festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.<br />

Abwasserzweckverband Obere Paar<br />

Mering, den 06.07.2011<br />

gez.:<br />

Kandler<br />

Verbandsvorsitzender<br />

II. Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> hat mit Schreiben vom 30.06.2011, Aktenzeichen 20-941-9, die<br />

Satzung rechtsaufsichtlich gewürdigt und, soweit erforderlich, die entsprechenden Festsetzungen genehmigt.<br />

25


III. Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des<br />

Abwasserzweckverbandes „Obere Paar“, das ist die Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz<br />

4, 86415 Mering, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Der Haushaltsplan<br />

liegt dort vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang öffentlich auf (Art. 24, 26 Abs. 1, Art.<br />

41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung).<br />

Vorhaben: Voranfrage für die Errichtung einer Biogasanlage, bestehend aus 2<br />

Fermentern, einem Endlager aus Stahlbeton sowie einem BHKW-<br />

Gebäude<br />

Antragsteller: Herr Thomas Strobl<br />

Hauptstr. 34, 86447 Aindling<br />

Bauort: Hauptstr. 34, 86447 Aindling<br />

Gemarkung: Aindling, FlurNr: 2<br />

Gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO kann bei mehr als 20 Beteiligten die Zustellung eines Baugenehmigungsbescheides<br />

durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Wir bitten daher um Veröffentlichung der nachfolgenden<br />

Mitteilung im Amtsblatt:<br />

„Betreff: Voranfrage für die Errichtung einer Biogasanlage, bestehend aus 2 Fermentern, einem Endlager aus<br />

Stahlbeton sowie einem BHKW-Gebäude in Aindling auf dem Grundstück Flur-Nr. 2 der Gemarkung Aindling.“<br />

Mit Bescheid vom 21.07.2011 wurde vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde – folgende<br />

Genehmigung erteilt:<br />

Das Grundstück Fl.-Nr. 2 der Gemarkung Aindling ist mit einer Biogasanlage (200 KW elektrische Leistung), bestehend<br />

aus 2 Fermentern, einem Endlager, einem BHKW-Gebäude und einer Fahrsiloanlage bebaubar. Der<br />

Genehmigung liegen die mit Genehmigungsvermerk vom 21.07.2011 versehenen Unterlagen, welche Bestand<br />

dieser Genehmigung sind, zugrunde; insbesondere:<br />

1. Lageplan vom 04.10.2010.<br />

2. Lufthygienisches Gutachten zur Beurteilung der Geruchsimmissionssituation der Müller-BBM GmbH vom<br />

04.10.2010; Bericht Nr. M 88 494/1.<br />

3. Prognose der Schallimmissionen in der Nachbarschaft der Müller-BBM GmbH vom 10.05.2011.<br />

Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Antragsunterlagen,<br />

können von den betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str. 9, 86551<br />

<strong>Aichach</strong>, Zimmer 215, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 – 6<br />

Bayer. Bauordnung).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

dieses Bescheides bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: 11 23 43,<br />

86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten<br />

der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten<br />

(Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten<br />

Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen<br />

Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften<br />

für die übrigen Beteiligten beifügen<br />

.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom<br />

22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht<br />

keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

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- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />

Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />

Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Gerhard Dürrwanger<br />

Oberregierungsrat<br />

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