AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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Der/Die Verbandsvorsitzende und die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung werden für die Teilnahme an<br />
Sitzungen und für die sonstigen mit ihrem Amt verbundenen Tätigkeiten nach Maßgabe dieser Satzung entschädigt.<br />
Entsprechendes gilt für Stellvertreter/innen, sofern ein Vertretungsfall vorliegt.<br />
§ 2 – Auslagenersatz<br />
Der/Die Verbandsvorsitzende und die Verbandsräte erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung<br />
und ihrer Ausschüsse Ersatz ihrer Auslagen, insbesondere Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen<br />
des bayerischen Reisekostengesetzes. Dasselbe gilt für Verbandsräte, die Beamte oder Angestellte des<br />
durch sie vertretenen Verbandsmitgliedes sind.<br />
§ 3 – Entschädigung der Verbandsräte<br />
(1) Die Verbandsräte, die nicht gem. Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG kraft Amtes der Verbandsversammlung<br />
angehören, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und ihrer Ausschüsse<br />
eine Sitzungsgeldpauschale. Die Sitzungsgeldpauschale wird auf 25,00 € festgesetzt. Sie verdoppelt<br />
sich, wenn die Sitzung länger als fünf Stunden dauert.<br />
(2) Nach § 25 der Verbandssatzung werden drei Verbandsräte in den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss<br />
gewählt. Diese örtliche Rechnungsprüfung ist einmal jährlich durchzuführen. Hierfür wird jedem<br />
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses eine Aufwandsentschädigung gewährt. Diese Aufwandsentschädigung<br />
wird als eine Grundentschädigung in Höhe von 30,00 € sowie zuzüglich je angefangene<br />
Stunde der Prüfung auf 8,00 € festgesetzt.<br />
§ 4 – Entschädigung des/der Verbandsvorsitzenden<br />
(1) Der/Die Verbandsvorsitzende erhält für seine/ihre Tätigkeit eine monatliche Pauschalentschädigung.<br />
Diese Pauschalentschädigung für den Verbandsvorsitzenden wird auf 300,00 € monatlich festgesetzt.<br />
(2) Seine/Ihre Stellvertreter/innen erhalten für ihre Tätigkeit eine vierteljährliche Pauschalentschädigung<br />
in Höhe eines Viertels der Entschädigung nach Abs. 1.<br />
§ 5 – Auszahlung der Entschädigungen<br />
Die nach Monatsbeträgen bemessenen Pauschalentschädigungen werden monatlich zum jeweils 15. des laufenden<br />
Monats ausbezahlt. Die vierteljährlich bemessene Entschädigung wird vierteljährlich im Voraus ausbezahlt.<br />
Die übrigen Entschädigungen werden nachträglich nach Abrechnung gezahlt.<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.<br />
Egenburg, 04.07.2011<br />
Zweckverband zur<br />
Wasserversorgung der Adelburggruppe<br />
Erwin Osterhuber<br />
1. Verbandsvorsitzender<br />
§ 6 – In-Kraft-Treten<br />
Haushaltssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (<strong>Landkreis</strong>e <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong>, Dachau und Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2011<br />
Aufgrund der Verbandssatzung und des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale<br />
Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der<br />
Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt. Er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und<br />
in den Ausgaben mit 2.528.300,00 €<br />
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