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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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- Die Anfechtungsklage eines Dritten hat gemäß § 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.<br />

Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, kann ein Antrag auf<br />

Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

Gerhard Dürrwanger<br />

Oberregierungsrat<br />

27

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