AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
1.Verwaltungsumlage<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Der nicht durch Zuschüsse oder sonstige Einnahmen gedeckte Finanzbedarf im Verwaltungshaushalt wird auf die<br />
Verbandsmitglieder nachfolgend umgelegt:<br />
1.1 Je Verbandsmitglied wird ein Jahresgrundbetrag in Höhe von 90,-- € festgesetzt, der zum 01.07.2011 fällig<br />
ist.<br />
Die Gesamtumlage wird für 23 Verbandsmitglieder auf 2.070,-- € festgesetzt.<br />
1.2 Der nach Ablauf des Haushaltsjahres verbleibende ungedeckte Restbedarf wird im Verhältnis zu den angefallenen<br />
Baukosten der einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt. Der ungedeckte Restbedarf 2010 wird auf<br />
901,74 € festgesetzt.<br />
2. Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.<br />
Kassenkredite werden nicht beansprucht.<br />
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 42 Abs. 2 KommZG).<br />
§ 5<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
<strong>Friedberg</strong>, den 08.06.2011<br />
Dr. Peter Bergmair<br />
Erster Bürgermeister und<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Hinweis:<br />
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong> liegt nunmehr eine Woche lang öffentlich im Verwaltungsgebäude II, Marienplatz 7, Zimmer 204, während<br />
der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1<br />
und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998<br />
(GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400; FN BayRS 2020-1-1-l) folgende<br />
Änderungssatzung zur<br />
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