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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

1.Verwaltungsumlage<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Der nicht durch Zuschüsse oder sonstige Einnahmen gedeckte Finanzbedarf im Verwaltungshaushalt wird auf die<br />

Verbandsmitglieder nachfolgend umgelegt:<br />

1.1 Je Verbandsmitglied wird ein Jahresgrundbetrag in Höhe von 90,-- € festgesetzt, der zum 01.07.2011 fällig<br />

ist.<br />

Die Gesamtumlage wird für 23 Verbandsmitglieder auf 2.070,-- € festgesetzt.<br />

1.2 Der nach Ablauf des Haushaltsjahres verbleibende ungedeckte Restbedarf wird im Verhältnis zu den angefallenen<br />

Baukosten der einzelnen Verbandsmitglieder umgelegt. Der ungedeckte Restbedarf 2010 wird auf<br />

901,74 € festgesetzt.<br />

2. Eine Vermögensumlage wird nicht erhoben.<br />

Kassenkredite werden nicht beansprucht.<br />

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 42 Abs. 2 KommZG).<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

<strong>Friedberg</strong>, den 08.06.2011<br />

Dr. Peter Bergmair<br />

Erster Bürgermeister und<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Hinweis:<br />

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong> liegt nunmehr eine Woche lang öffentlich im Verwaltungsgebäude II, Marienplatz 7, Zimmer 204, während<br />

der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.<br />

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1<br />

und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998<br />

(GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400; FN BayRS 2020-1-1-l) folgende<br />

Änderungssatzung zur<br />

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